1866 / 275 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E1“

4002

vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 2, anbe⸗ raumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Bromberg, den 7. November 1i866. 23 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissarius des Konkursee.

Kienitz. 8 s] rt

[4232 Bekanntmachung. 8 In dem Konkurse über das Vermögen des Schneiders und Händ⸗ lers Hermann Salomon zu Bromberg ist zur Verhandlung und Be⸗ schlußfassung über einen Akkord Termin auf den 29. November cr., Vormittags 10 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem unterzeich⸗ neten Kommissar anberaumt worden. 8 Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig ebe Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Bromberg, den 10. November 1866. 6 Känigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Kreis⸗Gerichtsrath.

8 Konkurs⸗Eröffnung. ö Königliches Kreisgericht zu Lobsens. Erste Abtheilung. Den 8. November 1866, Mittags 12 Uhr. W Ueber das Vermögen des Handelsmanns und Schneidermeisters Marcus Herzberg zu Lobsens ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den 7. Oktober 1866 fest⸗ gesetzt worden. 1— 1 b Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kommissionair Louis Behr hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf 8 A et den 21. November 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Vor⸗ werk, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst⸗ weiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗ ren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 17. Dezember 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht 1 bis zum 12. Dezember 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungs⸗Personals 1 . auf den 7. Januar 1867, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine lbschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. 1 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizrath Rabe, Rechtsanwalte Pfotenhauer, Schmidt, Tölle hier und Gröning in Nakel zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[4238] Bekanntmachung.— In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Jsidor Liebrecht hier ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord ein Termin

auf den 23. November 1866, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im Terminszimmer Nr. 47 un⸗ seres Geschäfts⸗Lokals anberaumt worden.

[4197]

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß

gesetzt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Breslau, den 10. November 1866. 1 8 8 Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurs

88

[4235]

Bekanntmachung. ‚Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Emanuel Christoph Stein zu Alt⸗Staßfurth ist beendet und der Gemeinschuld⸗ ner für entschuldbar nicht erachtet worden. H Calbe a. S., den 4. November 1866.

Koönigliches j. Abtheilung.

Kreisgericht.

1I1“ Nothwendiger Verkauf. hörigen Besitzungen und zwar: a) das Erbpachtsgut Plonkowko, bestehend aus 1473 Morgen 4 ¶◻¶Ruthen, abgeschätzt auf 52,934 Thlr. 11 Pf., b) die Grundstücke Topolla Nr. 1, 2 und 3, bestehend aus 134 Mor⸗ gen 158 Ruthen, abgeschätzt auf 4445 Thlr. 10 Sgr., ec) das Grundstück Jesuiterbruch Nr. 3, bestehend aus 357 Morgen 170 ¶Ruthen, abgeschätzt auf 7193 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., d) das Grundstück Johanisdorf Nr. 8, bestehend aus 64 Morgen 120 ¶Ruthen, abgeschätzt auf 1322 Thlr. 22 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserm Büreau III. einzusehenden Taxe, sollen am 29. März 1867, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗

buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗

gung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präclusion spätestens in diesem Termine zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: Einwohner Rudolph Goszynski aus Barciin, r Gustav Otto Busse, Gutspächter Ferdinand Puchau, zuletzt zu Czernewitz, Marianna Hadzinska, 1.“ Constantin Hadzinski aus Topolla, die Christine Brandt, die Jacob und Christina Prochnow'schen Eheleute und die dem Namen nach unbekannten Käufer von 4 M

gen Weideabfindung, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Inowraclaw, den 20. August 1866.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. z9 Fhc. 8920

137444) Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Halle a. S., den 27. September 1866. Das der verehelichten Böttchermeister Barth, Wilhelmine Rosalie

geb. Hirsch, gehörige, im Hypothekenbuche von Halle Vol. 55 Nr. 1988

eingetragene Grundstück:

EEE1“

4

or⸗

»Ein zu Glaucha belegenes Hause«,,“ Hospitalplatz Nr. 9, abgeschätzt auf 5969 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe soll

am 14. Mai 1867, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten, Gerichtsstelle Zimmer Nr. 11 subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Sypothetenduch nicht er⸗

sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

192901 Bekanntmachuüunnlnge— 1 em Kaufmann Blumenthal sind am 5. Juli 1865 Abends in Frankfurt a. d. O. auf dem Bahnhofe unter andern auch die Dividenden⸗

Scheine für das Jahr 1866 von den Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien Nr. 2033. 21,513. 23,456. 26,386. 26,820.

27,770. 42,466. 42,467. 45,360 à 100 Thlr. entwendet worden. Der ꝛc. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Dividenden⸗Scheine angetragen. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf die obenbezeichneten Dividenden⸗Scheine Ansprüche vasem. in Gemäßheit des §. 385 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf 8 1 den 19. Dezember 1866, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem hiesigen Gerichtslokale, Lindenstraße Nr. 54, Termins⸗ zimmer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Piper, an⸗ stehenden Termine anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie solcher für verlustig erklärt und die genannten Dividenden⸗Scheine amortisirt werden sollen. 1“ Potsdam, den 18. August 1866. 1

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3338] Oeffentliche Vorladung. Die Handlung Reichardt u. Tübner zu Magdeburg hat wider

den Kaufmann P. S. Vogeler aus dem von diesem acceptirten

Prima⸗Wechsel vom 19. Dezember 1865, zahlbar am 25. März 1866, auf Zahlung der darin verschriebenen Summe von 320 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 25. März 1866 die Wechselklage erhoben und gleichzeitig die Anlegung eines Arrestes auf den, dem Verklagten P. S. Vogeler aus dem Nachlasse seines Vaters, des ver⸗ storbenen Mühlenmeisters Vogeler zu Pessin, zugefallenen und bei den Vogeler'schen Vormundschafts⸗Akten des Königl. Kreisgerichts zu Brandenburg verwalteten Erbtheil von eirca 500 Thlr. beantragt.

Die Klage ist eingeleitet und dem Arrestgesuche stattgegeben, und da der jetzige Aufenthalt des Kaufmanns P. S. Vogeler unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗ beantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 21. Dezem ber 1866, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original ein⸗ fureschehg indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, eine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß

. 8 ie der Withwe Hulda Busse, geborenen Lucas, zu Plonkowko ge⸗

TEG1E

ETEE1IEI1““]

its ilntdn.,

Hris vshls

errn Kreisgerichts⸗Nath Bosse, an ordentlicher

n

4003 8

egen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi⸗ stzirt erachtet werden. d Berlin, den 10. September 1866. Koönigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. 6Pb Prozeß⸗Deputation II. 18

22] Bekanntmachung.

In Sachen, becsfhen⸗ die Regulirung des Nachlasses der am 14. Januar 1865 zu Berlin verstorbenen Ehefrau des Kaufmanns Nettelbeck, früheren Wittwe Rokicki, Amalie, gebornen Hildebrandt werden die unbekannten Erbschaftsgläubiger hierdurch mit Bezug auf den §. 137 seq., Titel 17, Theil I. des Allgemeinen Land⸗Rechts auf⸗ gefordert, sich binnen 3 Monaten zu melden, widrigenfalls sie sich an die Erben nur pro rata zu halten berechtigt sind.

Stettin, den 3. November 1866.

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung. 82299 Ediktalladung.

Nachdem der über den Nachlaß des in der Nacht vom 3.4. d. M. verstorbenen hiesigen Kornhändlers Fritz Düwel bestellte Kurator, Dr. jur. Fleischer von hier, eine Ediktalladung behuf Ausmittelung der Erbberechtigten beantragt hat, diesem Antrage auch stattzugeben st, weil, wie dem unterzeichneten Gerichte bekannt, gesetzliche Erben des genannten Düwel aus den drei ersten Klassen der Intestaterbfolge nicht vorhanden sind, und ein Testament oder eine sonstige hemh ss PFerfügung des Verstorbenen bis jetzt nicht aufgefunden worden, so werden Alle, welche Erbrechte in Betreff des bezeichneten Nachlasses lauben in Anspruch nehmen zu können, hierdurch aufgefordert, diese ihre Rechte unter Vorlegung der dieselben begründenden Urkunden und gegitimations⸗Papiere in dem auf

Donnerstag, den 31. Januar 1867, Morgens 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termin anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß die Erbschaft, wenn sich kein Erbe⸗ melden und legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet wer⸗ den soll. .

sZemerkt wird, daß der Verstorbene nach dem eingelieferten Ge⸗ burtsscheine ein Sohn des weiland hiesigen Bürgers, Kornhändlers und Kirchenvorstehers Johann Heinrich Düwel und der Ehefrau des⸗ ilben, Marie Louise, geb. Dissen, daß derselbe am 9. März 1787 ge⸗ boren ist und ein anscheinend 100,000 Thlr. übersteigendes Vermögen nachgelassen hat.

Peine, den 8. November 1866. ,

ö“ Königliches Amtsgericht III.

Nachbenannte Gegenstände sind als gefunden oder herrenlos in gerichtliche Aufbewahrung genommen worden: 1 1) Zwei Kassenanweisungen à 10 Thlr., gefunden am 20. Juli ecr. in der Leipziger Straße Nr. 45 im Geschäftslokale des Kauf⸗ manns Reimann, ein 25⸗Dollarschein, gefunden am 16. Mai ecr. im Hause Kloster⸗ straße Nr. 68, 8 1 wei preußische Friedrichsd'or und ein hessischer Louisd'or, gefun⸗ den am 25. April cr. in dem Wohnzimmer der unverehelichten Minna Müller, Schützenstraße Nr. 3, und b ein braunseidener Regenschirm und zwei Kassenanweisungen, nämlich: eine à 10 Thlr. und eine à 5 Thlr., gefunden am 9ten Juli er. in dem Geschäftslokale des Kaufmanns Israel, Span⸗ dauerstr. 28. b ““ Die unbekannten Eigenthümee dieser Gegenstände werden hiermit ufgefordert, sich mit ihren Eigenthumsansprüchen bei dem unterzeich⸗ neten Gericht binnen 4 Wochen, spätestens in dem auf den 29. Dezember 1866, Vormittags 11 ½ Uhr, hor dem Herrn Stadtgerichtsrath Dannenberg im Stadtgerichts⸗ bäude, Jüdenstraße Nr. 58, Portal III., Zimmer Nr. 12, anberaum⸗ en Termin zu melden, widrigenfalls 86 ihrer Eigenthumsansprüche ür verlustig erklärt und die Sachen den Findern resp. der hiesigen rmen⸗Direction oder dem Fiskus werden zugesprochen werden. Berlin, den 1. November 1866. 11“ Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen

88

88910] Oeffentliche Bekanntmachungen. IJ. Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regie⸗ ngs⸗Abtheilung anhängige Auseinandersetzungs⸗Sachen:

1) die Domainen⸗Prästations⸗Ablösungs⸗Sache von Jänischwalde, Kreis Cottbus, die Schaafhütungs⸗Ablösung auf der Feldmark der Stadt Sorau, die Gemeinheitstheilung der Feldmark Marsdorf,

ad 2 und 3 im Kreise Sorau, die Gemeinheitstheilung der Gänseweide zu Tzschernowitz,

) die Ablösung der Holz⸗, Streu⸗ und Ztungebenecheizunßen, welche den bäuerlichen Nahrungen zu Fünfeichen, Pohlitz, Rießen, Tschernsdorf, Bremsdorf, Vege sang, Möbiskruge, Ziltendorf und dem Kupferhammer zu Mixdorf in der dem Stift Neuzelle gehörenden sogenannten großen Heide zustehen,

ad 4 und 5 im Kreise Guben, die Gemeinheitstheilung von Cremersborn, im Kreise Crossen, die Ablösung der Weideberechtigungen des Gutsbesitzers Scherz zu Cliestow auf der Lebuser Vorstadts⸗Hütung zu Frankfurt a. O.

F I“ der Bürgerheide zu Zehden, Kreis die Femteilheitstheilung von Königswalde, die Ablösung der Bau⸗ und Brennholz⸗ sowie Streu⸗Berechti⸗ gung der Bürger zu Königswalde, 8 2 G

die Gemeinheitstheilung der Forst⸗ und Hütungsgrundstücke zu

8

Ziebingen,

uund Eulam, Kreis Landsberg,

12) die Gemeinheitstheilung von Rampitz

die Gemeinheitstheilung der Höhefeldmark von Balkow,

ad 9—13 im Kreise Sternber,

die Gemeinheitstheilung zu Niewitk,

die Ablösung der an die Stadt Luckau zu entrichtenden Natural⸗

Abgaben der Gemeinde Niewitz,

die Ablösung der Berechtigungen der Hüfner zu Finsterwalde in

der Konüglichen Grünhauser Forst

die Ablösung der der Gemeinde Rehesdorf im fiskalischen Mah

nschich sastehenben Grasnutzung, 8

die Ablö üig der von dem Pfarrbauer und mehreren Parzellen⸗

besitzern zu Nehesdorf zu leistenden Dienste und Natural⸗Ab⸗ gaben, 1I1I ad 14—18 im Kreise Luckaukgk— 19) die Theilung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zu Mohsauer

Sorge im Kreise Züllichau⸗Schwiebus, werden wegen mangelnder Berichtigung des Besitztitels mehrerer In⸗ teressenten im Hypothekenbuch im Gemäßheit des §. 109 des Ablösungs⸗ Gesetzes vom 2. März 1850, so wie des Artikels 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung vom 7. Juni 1821, öffent⸗ lich bekannt gemacht, und alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersetzungen betheiligten Grundstücken Eigenthums⸗ oder Besitz⸗Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, dieselben bei uns binnen 6 Wochen, oder spätestens in dem am 13. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Regie⸗ rungsrath Michaelis in unserem Geschäktslokal, Bogenstraße Nr. 8 dierselbst, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen⸗ falls sie Alles gegen sich geiten lassen müssen, was bis zum Zeitpunkt ihrer Meldung bei den oben namhaft gemachten Auseinandersetzungs⸗ Sachen mit den nach den angezogenen Gesetzesvorschriften vorläufig ö Inhabern der betreffenden Grundstücke festgesetzt wor⸗ den ist. 1

II. Folgende bei uns resp. der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängigen Auseinandersetzungen: 1) die Gemeinheitstheilung des Wiesen⸗ und Weide⸗Revieres der Lebuser Vorstadt zu Frankfurt a. O.,

2) die Ablösung der auf dem zur Oberförsterei Braschen im Kreise Crossen gehörenden Merzwieser Reviers haftenden unbestimmten Brennholz⸗, Stockholz⸗, Streu⸗ und Hütungs⸗Be⸗ rechtigungen,

3) die Ablösung der Hütungs⸗Berechtigungen, welche auf den zur Oberförsterei Alt⸗Lietzegöricke, Kreis Königsberg N. M., gehören⸗ 8. echeh Forsten haften und die Hutfreilegung eines Theils

er For

4) die Ablbsung der Holz⸗ und Hütungs⸗Berechtigungen in den der Stadt Landsberg gehörenden Forsten zu Altensorge, Borkow

5) die Ablösung der unbestimmten Brennholzgerechtsame in der Königl. Driesen⸗Schlanower Forst, Kreis Friedeberg,

6) die Ablésung der Brennholzberechtigungen in den Anigl. Forst⸗ revieren Regenthin und Hochzeit, b

7) die Ablösung der Berechtigungen zur Gräserei und Schilfnutzung auf dem zu dem Rittergute Neu⸗Stüdnitz gehörenden, vom Stüd⸗ nitzsee nach dem Kertnitzsee fließenden sseena tten Unterfließ,

ad 6 und 7 im Kreise Arnswalde,

8) die sub I. Nr. 6. 9. 10. 19. aufgeführten Gemeinheitstheilungen, zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Gemäßheit der K. 25 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich be⸗ kannt gemacht, und alle diejenigen, welche bei den sub II. bezeichneten Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen und dabei noch nicht zugezogen sind, aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen und spätestens in dem unter I. angesetzten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls sie die ad II. gedachten Auseinan⸗ dersetzungen selbst im Falle der Verletzung gegen sich gelten lassen müssen. ssen⸗ Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Re⸗

ierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hier⸗ Felost anhängigen Auseinandersetzungssachen die festgestellten Kapitals⸗ Abfindungen den eingetragenen Real⸗ und Hypotheken⸗Gläubigern der berechtigten Güter nicht unmittelbar bekannt gemacht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalte nach unbekannt oder nicht mehr Besitzer der Forderungen sind, und zwar:

1) in der Bauholz⸗Ablösungssache von Mauskow:

a) die für den Kossäth Christian Moewes als Besitzer des Kossä thengutes Hypotheken Nr. 19 daselbst festgestellte Kapital Abfindung von 82 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubrica III. Nr. 1 für die Heereschen Erben eingetragenen Forderung von 21 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.; ““

hdie für den Häusler Johann Christian Schulze, als Besitzer des Grundstücks Hypotheken Nr. 57 daselbst festgestellte Kapi talabfindung von 52 Thlrn. 10 Sgr. wegen der Rubrica III. Nr. 1 für den Michael Heer eingetragenen Forderung von 10 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf.; ü. 8 der Bauholz⸗Ablösungssache von Sonnenburg:. 1 das für die Johann Friedrich Leppinschen Eheleute, als Be⸗ sitzer des Wohnhauses Vol. II. fol. 425 Nr. 139 daselbst fest⸗ estellte Ablösungskapital von 26 Thlr. 20 Sgr. wegen des Nnbrica III. Nr. 5 für Maria Elisabeth und Carl Gottfried, Geschwister Weber eingetragenen Vatererbes von 3 Thlr. 10 Sgr. ür den Schlächtermeister Friedrich Wilhelm Thiele als Besitzer des Wohnhauses Vol. I. Fol. 625 Nr. 75 daselbst feestgestellte Ablösungs⸗Kapital von 46 Thlr. 20 Sgr. wegen