1866 / 276 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ͤ 1*“ Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

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MNiittwoch, den 14. Novemer

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d. Lt. A. 4 Sechles. Litt. A. s Iisl. 1““ CETEEII“ 1I11“ 2 8* Litt. B. 1 EEE111“ .111211“*“ EE1I11“ hr 1 8 er4 Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau⸗ liegenden Schema A. mit dem Faesimile des vübenzen des Kura⸗ IWEIöö“ etcender Hypothekenbriefe der Pommerschen Hypo⸗-⸗ toriums und unter der Unterschrift zweier Nräͤstdent der Haupt⸗ do. Litt. E.. 871. theken⸗Actien⸗Bank. Direction ausgefertigt und mit Divi endenscheinen auf fünf Jahre do. Litt. F... R1.“” nach Schema B. und mit einem Talon nach Schema C. versehen. Rheinische ““ ““ Die Actien können nur mit Genehmigung der Haupt⸗Direction do. vom Staat gar... 2 Wir Wilhelm, lÜlbertragen werden. Die Uebertragung geschieht durch Indossament do. III. Em. v. 1858/60, 1 von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Das Actienbuch wird durch die Haupt⸗Direction geführt. sdo. do. von 1862 u. 64 Nachdem Wir durch Unseren Erlaß vom heutigen Tage die Er⸗ §. 7. Von dem Grund⸗Kapitale sind 10 Prozent sofort nach der do. v. Staat garantirt... richtung einer Actien⸗Gesellschaft unter der Firma: »Pommersche landesherrlichen Genehmigung des Statuts und ferner mindestens Rhein-Nahe v. Staat gar. Hypotheken⸗Actien⸗Banke« mit dem Sitze zu Cöslin und deren in der 30 Prozent innerhalb des ersten Jahres nach diesem Zeitpunkte einzu⸗ do. do. II. Em.. notariellen Urkunde vom 21. April d. J. verlautbartes Statut ge⸗ ahlen. Die weiteren Einzahlungen betragen jedesmal 20 Prozent; Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. IJ. S. nehmigt haben, wollen Wir der genannten Actien⸗Gesellschaft in Ge⸗ die Zahlungs⸗Termine werden durch das Kuratorium festgestellt. 49. I“ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung Die Aufforderungen müssen wenigstens sechs Wochen vor dem FZTC—* von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber Zahlungs⸗Termine durch die Haupt⸗Direction erfolgen. Stargard-Posen...... enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ Ueber die geleisteten Raten⸗Zahlungen werden den Actien⸗Zeich⸗ do. II. Emission. nehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit Zins⸗Cou⸗ nern Interimsscheine ertheilt. Sie können durch Indossament mit Ge⸗ ““; pons versehener Hypothekenbriefe, wie solche in dem Statute näher nehmigung der Haupt⸗Direction übertragen werden. Thüringer I. Serie. bezeichnet und in Gemäßheit desselben zu verzinsen sind, mit der recht⸗ Durch diese Genehmigung wird jedoch der ursprüngliche Actionär do. I. Serie lichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diefer Hypotheken⸗ nur dann von der Verbindlichkeit zur Zahlung des Rückstandes be⸗ do. II. Serie à 62 Thlr. /4 1“; briefe die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung der⸗ freit, wenn er von der Haupt⸗Direction ausdrücklich unter Annahme de. Oblig. I. u. II. Ser. 4 v selben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. des neuen Erwerbers an seine Stelle von seiner Verbindlichkeit ent⸗ do. do. III. Serie. 4 Wilh. (Cosel-0dbg.)... Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte bunden ist. do. WV. Serie. 4 ½ III. Emission.. Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber Die EE“ der Actien⸗Dokumente an die Zeichner erfolgt Niederschl.-Zweigbahn 5 do. . Emission.. der Hypothekenbriefe oder Zins⸗Coupons eine Gewährleistung seitens erst nach Berichtigung der letzten Raten⸗Zahlung. des Staats nicht übernommen wird, ist nebst dem Statute (a.) der Dem provisorischen Kuratorium und später der Haupt⸗Direction n Gesellschaft durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu der Pommerschen Hypotheken⸗Actienbank bleibt das Recht der Zurück⸗ Nichtamtliche Notirungen 8 b1 bkbbringen. weisung und Reduction der Zeichnungen vorbehalten. MC mMe 1 1111“ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und §. 8. Wer innerhalb der festgesetten Frist eine gemäß §. 7 aus⸗ beigedrucktem Königlichen Insiegel. b“ geschriebene Rate nicht einzahlt, verfällt in eine Conventionalstrafe

.— Gegeben Schloß Vabelsberg, den 1. Oktober 18606. von einem Fünftel des Betrages derselben, und wird zur Nachzahlung 1888 diGhna⸗ Br. 8 1u“ (nd.)8 Ir 8g Ausl. Fonds. 9/ TEb der fälligen Rate nebst Conventionalstrafe durch eine zweite öffentliche

Wilh. (Cosel-Oderbg.). 52 ½ 51¼ do. (Stamm) Prior. 4 ½2 77 ¾ 76 ¼¾ do. Litt. B. 4 do. do. do. 5 82 806 82 8

8 trichter.. 1 Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, Berlin-Stettiner I. Ser. 4 ½

. 1 153 ½ werden usancemrissig 4 pCt. berechnet. lo. II. Serie4

Berlin-Anhalter b 220 ½ Prioritäts-Oblig. do. III. Serie 4

Berlin-Hamburger —-— Aachen-Düsseld. I. Em. 4 82 ¾ do. IV. Ser. v. Staat gar. 4

Berl.-Potsdam-lagdeb. 216 l 215 ½ do. II. Emission.. 82 ¾ Breslau-Schw.-Freib. 4 ¾

Berlin-Stettiner 128 ¼ 127 ¾ do. III. Emission.. Cöln-Crefelder

ü 143 ¼ 142 ¾ Aachen-Mastrichter.. 51 ¾ Cöln-Mindener I. Em. 4

Brieg-Neissde 102 101 do. II. Emission. 54 ³ do. Em. 5

Cöln-Mindener 152 1151 Berg.-Märkische I. Ser.

Magdeb.-Halberstadt.. 199; do. II. Serie

Magdeburg-Leipziger 271¾ 270 ½ do. III. S. v. Staat 3 ¾ gar.

Münster-Hammer.. do. do. Lit. B.

Niederschles-Märk. 893¾ 88 do. IV. Serie..

Niederschles. Zweigb.. 83 ½ 82 ½8 do. V. Serie..

Nordbahn Fr.-Wilh.. †s— [do. Düsseld.-Elberf. Pr.

Oberschl. Lit. A. u. C. 3 ½ 174 ½ 173 do. do. II. Serie..

do. Lit. B. 3 ½ 153 ½ 152 ½ do. Dortm.-Soest.

Oppein-Tarnowitzer 5] 75 ½ 74 ½ do. do. II. Serie..

RbFivnisehe 120 ½ 119 8 Berlin-Anhalter...

do. (Stamm-) Prior.. Berlin-Anhalter.

Rhein-Naohe. —— 29 28 Berlin-Anhalter Lit. B.

Stargard-Posen 4 94 93 Berlin-Hamburger.

Thüringer 133 ½ Berlin-Hamb. II. Emiss.

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deburg-Hal 4 ½ do. v. 1865 4 ½l do. Wittenbge. 3 Magdeburg. Wittenbge. ,4 ½ „Niedrsch.-Märk. Act. I. S. 4

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z 20 1 8 1 (L. S.) Wilhelm. rrs Bekanntmachung oder durch ein mittelst der Post an ihn abzusenden⸗ Moskau-Rjäsan. 5 85 ¾ —, .““ Bank. G 8 G 8 des rekommandirtes Schreiben mit erchechegtlcer Frist ag. gltang Kiel..⸗..::v⸗. 4 139 18 Eiäsan Rorone. 8 815 8058 b“ b von der H 8ne a vongenp b . Graf zur Lippe. fordert. do. do. junge..4 (132 131 % Galiz. (Carl Ludw.) 5 757 74; Darmesdter Bank... von Selchow. Graf zu Eulenburg. Leistet er dieser zweiten Aufforderung nicht ird dieselb ant F“ 2en 1v 89 8 697 68 v hen e emhi h, e.S E1“ 8 Föchühs mit vierwoöchentlicher enß durch dce Näche ee ütardacsang Lalt Annan 34 “] do. Landesbank. 8 11X“ ““ oder durch ein mit der Post abzusendendes rekommandirtes Schreiben

ö61“ K. 1“ wiederholt. Ludwigshafen-Bexbach 4 150 Inländ. Fonds. Genfer Creditbank.. I111““ Bleibt auch diese dritte Aufforderung erfolglos, so ist die Haupt⸗ Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4 133 ½ 1— G

ltalien. Anleihe. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl., do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. BZI1““ do. ““ d. HGI.. ... do. Engl. . do. Präm.-Anleihe v. 64 do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl.... Dessauer Prämien-Anl. (Hamb. St.-Präm.-Anl. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A.ͤ .

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Berl. Handels-Gesellsch. 4 106 ½ 105 ½8 Geraer Bank. 41 der 11““ ihr 2 zumigen Zei Pommerschen Hypotheken⸗Actien⸗Bank zu Cöslin. derchege Raghnige nr Pahkang 98 ncbst Ferbes⸗ ö11“ ttionalstrafe und 6 Prozent Verzugszinsen vom Tage des Ablaufs der weck, Gerichtsstand, Dauer und (ddritten Zahlungsfrist an in Anspruch zu nehmen, oder aber seine Bekanntmachungen. (SSeichnung mittelst öffentlicher Bekanntmachung für erloschen, die auf Unter der Firma: (‚˖deieselbe etwa bereits geleisteten Einzahlungen zu Gunsten der Gesell⸗ »Pommersche Hypotheken⸗Actien⸗Bank⸗ ö“ verfallen und die über die Annahme der etwa wird in Cöslin eine Actien⸗Gesellschaft gegründet. 1I““ ertheilten Bescheinigungen, sowie die Interimsscheine üͤber die auf die⸗ Seeca. 8 Zweck der Gefe egchaft C“ selben geleisteten Raten⸗Zahlungen für nichtig zu erklären. ist die Beförderung des Real⸗Kredits durch Gewährung unkündbarer An Stelle der für erloschen erklärten Zeichnungen werden zur und kündbarer hypothekarischer Darlehne und der Betrieb der im Ergänzung des Grund⸗Kapitals der Gesellschaft neue Zeichnungen §. 26 näher bezeichneten Handelsgeschäfte. angenommen, auf welche nach dem Ermessen des Kuratoriums auch 4 Die zur Gewährung der hypothekarischen Darlehne erforderlichen die auf die erloschenen Zeichnungen gezahlten Raten angerechnet wer⸗ W1 e Mittel durch Emission von Hypothekenbriefen beschafft werden. den b ad. s- 2, Die Po 5 eken⸗Actien⸗? 1 Si FS. 9. ividen 8 em Belg. Obl. J. de l'Est. 4] haus) 1““ do. Loose (1860). Bayersehe Präm.-Anl. 4 : in IFsün. seahe See Hetet. Vättene Fans, Fht ißsen ligkenstage nicht E““ Nagen Nach denc ge do. Samb. u. Meuse. 4 Berl. Eferdebahn. . Oester. Loose (1864). 2 382 ““ §. 3. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 100 Jahre vom Tage schaft. Ist aber ein Dividendenschein verloren gegangen, und der Oester. franz. Staatsbahn 3 243 ½ 242 ½ Berl. Omnibus-Ges. V 8 gö“ der ndesherrice Genehmigung ab Frecne festgesetzt. der Haupt⸗Direction innerhalb obiger Frist angezeigt, so wird be . 5 ; 8 8 Schei fer⸗ Nordbahn Frdr. Wilh. 7. Cesterr. Franz. StaatsIbahn 106 ¾ a 108 gem. Oesterr. südl. Staatsbahn Lomb. 109 . erük Keezas teher de 68 G 49 schaftadcugr Niciceücten ef. veven Fe g beashee 855 Siehas hne; u Terhn u“ prä- Dessauer Kont. Gas neu ttal. Anleihe 53 a ½ gem. Russ. Präm. Anleihe v. 1864 neue 84 bez. Amerikaner 1“ Beschluß gefaßt. b klusivischen Frist von einem Jahr nachgezahlt, infofern nicht 8 Bayer. Präm.-Anl. 95 ¾ a ¼ gem. I §. 4. Alle für die Actionaire bestimmten öffentlichen Bekannt⸗ etwa der Dividendenschein seceröse an von einem Dritten einge 1uöu“ machungen der Gesellschafts⸗Organe gelten als gehörig geschehen, wenn reicht und realisirt ist. Die Gesellschaft wird durch Annahme der w mber 53 ½, Frübjahr sie durch E 8 ANANAanzeige von dem Verluste eines Dividendenscheines nicht verpflichtet, gestern und in ihrer Haltung wenig geändert; wieder standen Nordbahn 31 ½ ½ 52 bez. Rüböl 12 ½, November 12¼, November-Dezember 1) den Preußischen Staats⸗Anzeiger, v1I Legitimation eines etwanigen Präsentanten desselben zu prüfen, obenan; ausserdem wurden noch Lombarden Galizier, Bayern stark ge- 12 ¾3 Br., April-Mai 12 ¾ Br. u. G. Spiritus 16 ½6 ¼, November 16 1⁄2 29) die Neue Preußische Zeitunn, oder die Realisation des Scheines zu versagen. Dem Verlierer und handelt. Die Eisenbahnen blieben still; schlesische Devisen gefragt; bis bez., Novbr.-Dezbr. 15 ½ G., Frühjahr 16 ½2 bez. u. G. 1““ 3 8 die Vossische Zeitung, X“ dem Inhaber des Scheines bleibt vielmehr die Ausführung ihrer An⸗ preussische Fonds fest; Anleihen steigend; Oesterreicher und Amerikaner Cöln, 13. November, Nachmittags 1 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) 8 4) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 1“ sprüche auf den Betrag desselben gegen einander lediglich überlassen. fest. Italiener und Russen matter. Wetter regnerisch. Weizen unverändert, loco 8.15, pr. November 8.4, ““ die Bank⸗ und Handels⸗Zeitung, 8 (Eine Amortisation verloren gegangener Dividendenscheine findet r. März 8.5, pr. Mai. 8.7 ½. Roggen behauptet, loco —, pr. November 86. die Ostsee⸗Zeitung, 3 1 8 1 nicht statt. Stettin, 14. November, 1 Uhr 46 Minuten Nachmittags. (Tel. 16 ¾, pr. März 5.22;, pr. Mai 5.23. Rüböl stiller, pr. November 14, 88 en sind. Geht eins dieser Blätter ein, so wählt Haupt⸗ §. 10. Auch verlorene Talons können nicht amortisirt werden. Dep. des Staats- Amzeigers.) Weinen 70282, November 81 ½ Novem- Pr. viz; 18 15b. JeeI 8 irection sofort an dessen Stelle ein anderes öffentliches Blatt. Auch Die Ausreichung der neuen Serie an Dividendenscheinen erfolgt, wenn ber - Dezbr. 80 bez., Frühjahr 82 81 ¾ bez. u. G. Roggen 54 55, 8 1 außer dem Falle des Eingehens ist die Fauperenereccgen einen Wechsel der dazu bestimmte Talon nicht eingereicht werden kann, an den Prä⸗ 8 1 1““ b 8 der Gesellschaftsblätter eintreten zu lassen befugt. Jede Veränderung sentanten der betreffenden Actie. HisK Sas. Aans 222 1 1u“ in den Gesellschaftsblättern ist in den bisherigen Gesellschaftsblättern, Ist aber vorher der Verlust des Talons der Haupt⸗Direction an⸗

332 ½ , [Disc. Commandit-Antk. Gothaer Privatbank..

Mecklenb 5 ½⅔ 2 Oenter krank Seazisbahn 1087 Schles. Bank-Verein.U 11““ 8 bank.

Oest. südl. Staatsb. Lomb. 5 110 ½⅔ Preuss. Hyp. Vers. Pe h Eisenb. 8 1 79½ do. do. (Henckel) Luxemburger Bank.. Westbahn (Böhm.) 8 Erste Preuss. Hyp.-G. Meininger Creditbank Warschau-Terespol... do. Gew. Bk. (Schuster) Norddeutsche Bank..

Warschau-Wien.... 5 58 ½ 57. Oesterreich. Credit.. des 8* Rostocker Bank

Berlin-Görlitz 4 70 3 Industrie-Actien. Thüring. Bank

do. Stamm-Prior. 5 [100¼ Hoerder Hüttenwerk.. Weimar. Bank

Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Minerva .... 5 Oesterr. Metall. 1 Fabrik v. Eisenbahnbed. do. Nation.-Anleihe 8 Dessauer Kont. Gas... do. Prm.-Anleihe.. Prioritäts-Actien. Fabr. für Holzw. (Neu- do. n. 100 Fl. Loose

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2 —5=ESö=WVéNNWnW”SW=SV=S

Berlin, 14. November. Die Börse war heut nicht belebter als November 53 ½ 54 bez. u. Br., November-Deze

so weit dieselben nicht eingegangen sind, bekannt zu machen. ggezeigt, und der Aushändigung der neuen Serie der Dividendenscheine Zweiter Titel. widersprochen worden, so werden dieselben zurückgehalten, bis die Grundkapital und Actionaire. 8 streitigen Ansprüche auf die neue Serie gütlich oder im Wege des §. 5. Das Grundkapital der Gesellschaft wird vorläufig auf Prozesses erledigt sind. . 8 Achtmalhunderttausend Thaler §. 11. Verlorene Actien unterliegen der Amortisation, die am festgesetzt. Dasselbe kann auf Beschluß des Kuratoriums mit ministe⸗ Gerichtsstande der Gesellschaft, beim Königlichen Kreisgerichte zu rieller Genehmigung bis auf Fünf Millionen Thaler und auf Be⸗ Cöslin nachzusuchen ist. ;“ ““ E““ vs schluß der General⸗Versammlung mit gleicher Genehmigung bis auf Auf Grund des rechtskräftigen Amortisations⸗Urtels erfolgt die Redaction und Rendantur: Schwieg 6 ehn Millionen Thaler erhöht werden. Eine weitere Erhoͤhung des Ausfertigung und Ausreichung einer neuen Actie unter neuer Rummer 289 8 8 W“ rundkapitals kann nur auf Beschluß der General⸗Versammlung mit auf Kosten des Antragstellers. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei landesherrlicher Genehmigung stattfinden. Sind Actien, Talons oder Dividendenscheine zwar nicht verloren vereewmeheeerENev. Decher). eewwrgeen §. 6. Der Betrag einer jeden Actie wird auf Zweihundert Thaler aber beschädigt, jedoch in ihrem wesentlichen Theile noch dergestalt er⸗ 1““ 1“ 1. festgeset. 1 halten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die s Die Aetien lauten auf den Namen und nach dem —i⸗ Haupt⸗Direction ermächtigt, gegen Einlieferung der beschädigten Pa