1866 / 278 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

504 bis 510; 521 bis 555; 632 bis 641; 652 bis 656, 669, 670,

722

bis 728,; 747, 748, 769 bis 781, 800 829 bis 1000, 1001 bis 1036,

1038 bis 1055. 81 1X“*“ 7150 bis 7164, 7197 bis 7201, 7227, 7228, 7230 bis 7248, 7254

bis 7258, 7291 bis 7295, 7616,

7993, 8123, 8262, 8366, 8 bis 8520, 8526 bis 8536, 8603,

7421 bis 7473, 7475 bis 7524, 7615, 7969, 7979 bis 7981, 7989 bis 8044, 8084 bis 8103, 8114 bis 8127 bis 8151, 8189 bis 8218, 8221 bis 8230, 8253 bis 8265 bis 8299, 8321 bis 8325, 8350 bis 8354, 8362 bis 8386, 8421 bis 8425, 8428 bis 8447, 8449 bis 8461, 8463

8609 bis 8642, 8650 bis 8666.

7958 bis 8032 bis

7925 bis 8008 bis

7930, 8029,

Königsberg, den 10. November 1866.

Der Verw

der Ostpreußischen

Südbahn⸗Gesellschaft. v. Saltzwedell.

altungsrath

Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn. Zweite Einzahlung auf die 1 Stamm⸗Actien.

Der fortschreitende Bau und der bereits in großer Ausdehnung

erfolgte

gezeichneten Stamm⸗Actien erforderlich und

beschlossen worden. Nach Maßgabe

eite Einzahlung auf die ist dieselbe auf

Zehn Thaler vom Hundert

Grunderwerb machen eine zw

der Bestimmung des §. 14 des Gesellschaft-⸗Statuts

fordern wir daher die Herren Stamm⸗Actien⸗Zeichner hierdurch auf:

die zweite Einzahlung mit

zehn Prozent

des Zeichnungsbetrages, jedoch unter Abzug von

fuͤnf Prozent Zinsen auf die erste Rate,

vom Tage

und

5

zwar: in Breslau b

der früheren Einzahlung ab gerechnet, in 187

8 SFa Tror 8 p 8 8 -2** * 8 Nr 22 ei unserer Hauptkasse, Gartenstraße Nr. 2 den Herren Ruffer u. Co, Blücherplatz Nr. 17,

vom

a.,

2 2

in Berlin bei der Hypotheken⸗, Kredit⸗ und Bankanstalt:

während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu leisten.

Hermann Henckel, Wilhelmsstraße Nr. 62,

Die genannten Zahlstellen sind ermächtigt, in unserem Namen auf dem vorzulegenden Anerkenntnisse über die erste Einzahlung

auch über die zweite Rate zu Wegen et; weisen wir schließlich auf die schafts⸗Statuts. Breslau, den 10, November 1866. 8

quittiren.

der Folgen etwaiger nicht pünktlicher Einzahlung ver⸗ Bestimmungen des §. 16 unseres Gesell⸗

“““

Gireectionn

der Oppeln⸗Tarnowitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Hugo Fürst zu von Ruffer.

4

Nach Maßgabe der bezüglichen statutarischen gel hierdurch auf das Kapital der zu emittirenden 25,000 Stück neuen

Stammactien die

dergestalt ausgeschrieben, daß auf jedoch mit Abzug von 12 ½ Neugroschen, als 5 Zinsen von 50 Thalern vom 1. Novpember bis 31. Dezember 1866, also nur

Neun Thaler siebzehn und einhalb Neugroschen

bei Vermeidung einer Conventionalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungs⸗

[4009]

Hohenlohe. Herzog von Ujest. von Muschwitz. Paul Biebrach. Carl Ertel. Hermann Henckel. Schrickell.

tmachung

die Actionairs der dner Eisenbahn⸗Co die

fuͤnfte Einzahlung

auf neue Stammactien betreffend.

Leipzig⸗Dres

fünfte Einzahlung 8 jede neue vEt.

die Ze

52

der ersten bis vierten Einzahlung für

summe, in der Zeit vom

an unsere Hauptkasse allhier, Vor⸗ und 3— 6 Uhr Nachmittags unter

1. Dezember bis 31. Dezember 1866 ““ während der Stunden von 9—12 Uhr. gleichzeitigem Umtausch des

Interimsscheines Nr. IV. gegen den neuen Interimsschein Nr. V. zu leisten sind.

Die Rückgabe der Interimsscheine Nr. IV.

hat unter Beifügung

eines nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisses derselben zu

geschehen, die essenten oder daß etwaige Zusendungen von Geldern oder bedingt zurückgewiesen werden müßten.

Einzahlung selbst aber in allen Fällen Seiten der Inter⸗ durch deren Beauftragte persönlich zu erfolgen, so Interimsscheinen un⸗

Leipzig, den 27. Oktober 1866.

8

KLLeipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie. s Dr. Einert, Vorsitzender. ͤ́eüeüe

Stammactie anderweit

1

Bestimmungen wird

innerhalb 6

Berlin⸗Neuendorfer Actien⸗Spinnerei. Die Actionaire der Berlin⸗Neuendorfer Actien⸗Spinnerei werden hiermit aufgefordert, 8 8b b die fünfte Einzahlung 3 mit Zehn Prozent oder 20 Thlr. pro Actie bis zum 45. Dezember d. und 8n 11.“ die sechste, zugleich letzte Einzahlung,ü mit fünfüundzwanzig Prozent oder 50 Thlr. pro Actie bis zum 5. Jinuar 1862 unter Einreichung ihrer Quittungsbogen bei der Kasse der Berliner Hand Ie⸗Gesellschaft hier, Französische Straße 42, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr zu leisten.

Bei der letzten Einzahlung von 50 Thlr. pro Actie werden die per 31. Dezember c. fälligen Zinsen auf die bisherigen Einzahlungen à 5 pCt. mit 5 Thlr. 219 Sgr. in Anrechnung ge⸗ bracht; es beträgt dieselbe daher .

nur 44 Thlr. 18. Sgr. pro Actie. Berlin, den 12. November 1866. 1 Der Aufsichtsrath der Berlin Neuendorfer Actien⸗Spinnere Vorsitzender.

S, ug

Verschiedene Bekanntmachungen.

““ Mekanntmachung. Die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Goldapp mit dem Wohnsitze

in dem mit einer Apotheke versehenen Kirchdorfe Szittkehmen ist er⸗

ledigt. Qualifizirte Bewerber werden hiermit aufgefordert, sich unter

Einreichung ihrer Zeugnisse und eines selbst geschriebenen Lebenslaufs

Wochen bei uns zu melden.

Gumbinnen, den 3. November 1866.

1 Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Kommunal⸗Baumeister⸗Stelle. b Die mit einem fixirten Diensteinkommen von 800 Thlr. verbun⸗ dene Kreis⸗Kommunal⸗Baumeister⸗Stelle des Kreises Saarburg is vakant und soll mit dem 1. Januar 1867 wieder besetzt werden. Nothwendiges Erforderniß ist die Qualification als geprüfter Bau⸗ meister nach den Bestimmungen des Regulativs vom 18. März 1855. Bewerbungsgesuche, denen die erforderlichen Zeugnisse beigefügt sein müssen, sind bis spätestens den 1. Dezember d. J. portofrei an den Unterzeichneten einzusenden. Saarburg, den 12. November 1866. Iö. Der Königliche Landrath.

Der unterm 26. Oktober 1863 hier verstorbene Rentier Abraham

Marcus Levy hat letztwillig verordnet: . h „daß aus seinem Nachlasse, je nach vorhandenem Zinsüberschuß, »200 Thlr. für das laufende Jahr eine arme weibliche Waise mo⸗ »saischer Religion seiner Verwandtschaft oder derjenigen seiner zu »Wloclawek verstorbenen Frau Zirel, geb. Geldzinska, bei ihrer »Verheirathung in der Art unterstützt werde, daß diese 200 Thlr. »als Beitrag zur Mitgift verabfolgt werden.«

Demgemäß fordern wir Personen, die sich nach Vorstehendem zur Bewerbung um oben gedachte 200 Thlr. berechtigt erachten, hierdurch auf, bis zum 15. Dezember a. c., bei dem mitunterzeichneten Magnus Levy hier, Behrenstraße 33, ihre Ansprüche schriftlich an⸗ zumelden, unter Beibringung glaubhafter Zeugnisse, über religiösen und moralischen Wandel, sowie über ihre Verwandtschaft und Be⸗ dürftigkeit. v“

Berlin, im November 1866.

Die Testaments⸗Exekutoren des A. M.

Magnus Levy. Simon Deutsch.

Levy'schen Nachlasses.

Warschau⸗Wiener Eisenbahn. Einnahme pro Oktober 1866.

8 Vorläufige Ermittelung. Aus dem Personen⸗Verkehr 64,558 SR. 74 ½ K. Aus dem Güter⸗Verkehr 116,496 » 46 ½ » Verschiedene Einnahmen 15/4244 » 84 ½

. Summa 196,480 SR. 05 ½ K.

Mithin pro 1866 mehr

Definitive Feststell.

57,884 SR. 48 ½ K.

6/,866 » 96 155/001 SR. 41,385 SR.

mü1.

70 K. 35 ½ K. ar bis ult. Oktober 1866: 1,738,104 SR. 92 ½1 K. 1865: 1,618,051 » 33 ½ * Miihin pro 1866 mehr 120,053 SR. 59 K.

v“ I

Warschau⸗Bromberger Eisenbahn.

Einnahme pro Oktober 1866. 1865. Vorläufige Ermittelung. Definitive Feststell. Aus dem Personen⸗Verkehr 16,367 SR. 50 ½ Kp. 13,589 SRN. 85 Kp. Aus dem Güter⸗Verkehr 30,262 » 31 » 20,832 » 52 » Verschiedene Einnahmen 7,584 » 99 » 17,017 » 35 * Summa 57,274 SR. 80½ Kp. 51,139 SR. 72 Kp. Mithin pro 1866 mehr 2/7775 » 08 ½ *

Januar bis ult. Oktober 1866: 384,072 » 29 ½ * 1865: 362,284 » 92 ½ EEEEEE1“ Mithin pro 1866 mehr 21,787 SR. 37 Kp. Warschau November 1866. Direktion der Warschau⸗Wiener und Bromberger Eisenbahn.

zu verleihen.

den neuen Landestheilen in das Kadetten⸗Corps.

niglich

2. 898

Das Abonnement beträgt: 8 1 1 Thlr.

Kön für das Vierteljahr EI1uq““]

in allen Theilen der Monarchie 5 Preis-Erhöhung. v

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8 hAle post-Anstalten des In⸗ und 1 9 er 1. Auslandes nehmen Zestellung an, 1 für Berlin die Expedition des Königl. 1118“ Preußischen Staats-Anzeigers: 8 1 Jäger⸗Straße Nr. 10. . (nahe der Kanonierstr.) IK alriee

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278. Berlin, Freitag

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den 16. November, Abends 7 88

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ö EE1116““] Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Rath von Savigny das Kreuz der Groß⸗Comthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, öchstihrem Leibarzt, dem General⸗Stabsarzt der Armee und de des Militair⸗Medizinal⸗Wesens, Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Grimm den Stern zum Kreuz der Comthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; Wirklichen Geheimen Rath und Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, von Thile, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; Geheimen Kabinets⸗Rath von Mühler den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub am weißen Beande mit schwarzer Einfassung, und lerhöchstihrem Korrespondenz⸗Secretair, dem Geheimen Hofrath Borck, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung Ia, a,h ae 11

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s Ie Hsrghe 8 Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1866 be⸗ treffend die Aufnahme von Pensionairen aus

2 .

Ich bestimme auf den beifolgenden Bericht der General⸗

Inspection des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens vom

19. Oktober c. hierdurch, daß Söhne von Staatsangehörigen aus denjenigen Landestheilen, welche durch das Gesetz vom 2-. September d. J. der preußischen Monarchie einverleibt wor⸗ den sind, bei ihrer Aufnahme als Pensionaire in das Kadettey⸗ Corps fortan nicht mehr als Ausländer zu behandeln sind, sondern daß für dieselben nur die für Inländer festgesetzte Pension zu entrichten ist. Ich beauftrage das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium, das weiter Erforderliche zu veranlassen und die General⸗Inspection des Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesens zu bescheiden. 11“*“

Wilhelm.

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An das Kriegs⸗Ministerium. 8-

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Allerhöchster Erlaß vom 1. Nove betreffend die Aufnahme von Zöglingen derehe⸗ maligen hannoverschen und kurhessischen Ka⸗ detten⸗Institute in das Kadetten⸗Corps. 1978

1“

Auf den hier beifolgenden Bericht des Generals der In⸗ anterie von Peucker vom 12. v. Mts. bestimme Ich hier⸗ urch, daß bei der Aufnahme der vorhandenen Zöglinge der ehemaligen hannoverschen und kurhessischen Kadetten⸗ Institute

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in das diesseitige Kadetten⸗Corps dieselben Zahlungsbedingungen maßgebend bleiben sollen, wie solche seither für diese Zöglinge in jenen Instituten bestanden haben, und daß, wo die respek⸗ tiven Beträge in einzelnen Fällen die enisprech diesseitigen Sätze an Pensionen respektive Erziehungsbeiträgen übersteigen sollten, nur die letzteren zu entrichten sind. Denjenigen hessi⸗ schen Kadetten, welche bisher ganze Freistellen inne hatten, sind dergleichen auch im hiesigen Kadetten⸗Corps zu gewähren. Der hierdurch entstehende Einnahme⸗Ausfall ist aus den Etatsmit⸗ teln des Kadetten⸗Corps extraordinair zu decken. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu Berlin ee“ 44116 1 “*“” 2 FEtHHI E. Wilbel!

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iegs⸗Ministerium. eehn E 834 ein 11 Aee , umnonheen 1111A1“A“ .“

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für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8

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Dem Gruben⸗ und Hüttenverwalter Wilhelm Koner⸗ mann und dem Herrn Anton Stute zu Julianenhütte im Regierungs⸗Bezirk Arnsberg, ist unter dem 13. November 1866 7. 1— LC118“ 11298 FIi2 IIen v Fasthasce. auf eine als neu und eigenthümlich erkannte Vorrich tung zum Hauen von Feilen en 8

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, ertheilt worden EEE1“ 89. NM

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Bei der Telegraphen⸗Station zu Bernburg ist am 14ten d. Mts. der volle Tagesdienst (cfr. §. 4 der Telegraphen⸗Or nung für die Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Tele⸗ graphen⸗Vereine) eingeführt worden. Beerlin, den 15. November 1866.

Königliche Telegraphen⸗Direction. ser. 1“

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Keriegs⸗Ministerium.

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Verfügung vom 8. November 1866 die Einstellung von einjährigen Freiwilli

aus den neuen Landestheilen.

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815 In Rücksicht darauf, daß es vielen der Militairpflichtigen in den neuen Landestheilen, denen die Berechtigung zum ei

jährigen Dienst zuerkannt wird, erwünscht sein mag, ihrer