den Allerhöchsten Erlaß vom 5. November 1866, ece-c erweiterte Wirksamkeit des Neuen landschaftlichen Kredit⸗Vereins für die Provinz Posen; unter 8 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In⸗ haber lautender Kreis⸗Obligationen des Neiden⸗ burger Kreises im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 1. Oktober 1866.
b
Berlin, den 19. November 1866. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. Das 59. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 6451. die Verordnung wegen Aufhebung der Verordnung vom 2. Juli 1866, betreffend die Einstellung des Eivilprozeßverfahrens gegen Militairpersonen. Vom 9. November 1866; unter “ »„ 6452. das Privilegium wegen Kreirung einer II. Emission Rlaauf jeden Inhaber lautender Obligationen für die Stadt bi Regierungsbezirks Potsdam, zum Betrage von 30,000 Thalern. Vom 15. Okto⸗
bber 1866, und unter b 8 6453. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Ge⸗
8 vehentüonng der unter der Firma: »Pommersche
Hypotheten⸗Actienbank« mit dem Sitze zu Cöslin errichteten Actiengesellschaft. Vom 21. Oktober 1866. Berlin, den 20. November 1866. 1 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Ober⸗Commando der Marine.
8 Laut hier eingegangener telegraphischer Meldung ist S. M. Dampfkanonenboot »Blitz« am 16. d. Mts. in Malta ange⸗ kommen, an Bord befindet sich Alles wohl. 1
Berrlin, den 19. November 1866. “
Von Seiten des Ober⸗Kommandos der Marine.
Der Chef des Stabes. Heldt, Cuapitain zur See.
Vorberathung im Abgeordnetenhause am Mittwoch, den 21. November 1866,
Vormittags 10 Uhr. 98 Entwurf des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1867. A. Allgemeine Gesichtspunkte. 1 B. Spezial⸗Berathung: 1) Zuschuß zur Rente des Kron⸗ fideikommißfonds. 2) Oeffentliche Schuld. 3) Herrenhaus. 4) Haus der Abgeordneten. 5) Büreau des Staats⸗Ministeriums.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz,
und — Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister des Innern, Graf
zu Eulen burg, von Letzlingen. .“ Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Ministe⸗
rial⸗Direktor Mac Lean von Coblenz.
Allerhöchster Erlaß vom 9. November 1866 — die Erhebung eines fünften Simpels Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbsteuer betreffend.
Auf den Bericht vom 9. d. M. bestimme Ich, daß im Be⸗ zirke des vormaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1866 behufs Erhaltung der Ordnung des Finanzhaushalts ein fünftes Simpel direkter Steuern erhoben wird.
Dieser Erlaß ist durch das Verordnungsblatt für Nassau zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 9. November 1866. (gez.) (L. S.) Wilhelm.
(gez.) von der Heydt. Vovrstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die angeordnete Erhebung eines Simpels Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbsteuer am 3. De⸗ zember d. J. stattfinden soll.
Die Recepturbeamten haben die Erhebung nach der von
wandlung rechtskräftig er Stre Allerhöchsten Entschließung Sr. Majestät des Königs zu unterbreiten, so weit
nicht die Ausübung des Begnadigungsrechts in Beziehung auf einzelne Arten von Sachen bestimmten B oder ferner übertragen werden wird.
Verurtheilten können entwed nmitte . 2 Majestät oder bei der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Frank⸗
furt angebracht werden. m haben derartige Gesuche dem Ober⸗Staatsanwalt zu übersenden.
Bekanntmachung. Nachstehenden Erlaß des Herrn Justiz⸗Ministers, etreffend das Verfahren mit Begnadigungsge⸗
suchen:
Ueber die geschäftliche Behandlung der Begnadigungsgesuche
solcher Personen, welche von den Civilgerichten der vormaligen freien Stadt Frankfurt a. M. strafrechtlich verurtheilt sind, wird Folgendes bestimmt: G
Gesuche um gänzlichen oder theilweisen Erlaß oder um Um⸗ erkannter Strafen sind der Allerhöchsten ehörden übertragen ist Die Begnadigungsgesuche der auf freiem Fuße befindlichen entweder unmittelbar bei des Königs
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft
Wenn auf ein unmittelbar bei des Königs Majestät ange⸗
brachtes Begnadigungsgesuch, bei Zufertigung desselben an den Ober⸗Staatsanwalt, der Justiz⸗Minister Bericht erfordert, so hat der Ober⸗Staatsanwalt sich gutachtlich zu äußern, unter Beifügung der Untersuchungsakten, eines zur Vorlegung bei des Königs Majestät geeigneten, eine kurze Darstellung des Sach⸗
verhäͤltnisses und die Worte der die Verurtheilung begründenden strafrechtlichen Bestimmungen enthaltenden Actenauszuges und
einer beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Urtheils.
Wird bei Zufertigung eines unmittelbar bei des Königs Majestät angebrachten Begnadigungsgesuchs ein Bericht von dem Ober⸗Staatsanwalt nicht erfordert, so hat derselbe von Amtswegen zu prüfen, ob sich der Fall zur Befürwortung des Begnadigungsgesuches eignet. Eutscheidet sich der Ober⸗Staats⸗ anwalt für eine solche Befürwortung, so ist zu verfahren, als ob Bericht erfordert wäre. Entscheidet er sich nicht für eine solche Befürwortung, so ist dem Gesuchsteller zu eröffnen, daß das Gesuch auf Befehl Sr. Majestät des Königs an den Justiz⸗ Minister und von diesem an den Ober⸗Staatsanwalt zur Prü⸗ fung übersandt, von dem letzteren jedoch keine Veranlassung zur Befürwortung des Gesuchs gefunden worden sei, weshalb die ablehnende Bescheidung auf Grund Allerhöchster Ermächtigung
hierdurch erfolge.
ö11 . Ist das Gesuch bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wor⸗ den, so hat der Ober⸗Staatsanwalt dasselbe ohne Bericht direkt an den Geheimen Kabinets⸗Rath Sr. Majestät des Königs ge⸗
langen zu lassen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
§. 5
8
“ 1 8 8 „ 8 „ee „ — g Begnadigungsgesuche der in den öffentlichen Straf⸗ und
Sicherheits⸗Anstalten befindlichen Gefangenen sind von der Direction der Anstalt an den Ober⸗Staatsanwalt zu übersen⸗ den. Wird ein solches Gesuch von der Direction oder dem Ober⸗Staatsanwalt für berücksichtigungswerth gehalten, so is wie im §. 3 alinea 1 angegeben, andernfalls nach §. 4 zu verfahren. ’ §. 6
Die von Privatpersonen an des Königs Majestät gerich⸗ teten und bei der Post zur Beförderung abgegebenen Begnadi⸗ gungsgesuche sind zu frankiren, auch ist auf der Vorderseite des Couverts der Name des Absenders anzugeben. Die Postbe⸗ hörde ertheilt über derartige Gesuche besondere Einlieferungsscheine.
1
Wegen des Einflusses eines angebrachten Begnadigungs⸗ Gesuches auf die Strafvollstreckung verbleibt es bei den be⸗ stehenden Vorschriften. Ueber die Absendung des Gesuches ist durch Vorlegung des Posteinlieferungsscheines der Nachweis zu liefern.
§. 8
.O.
Die Theilung der Strafvollstreckung (terminliche Abbüßung) ist fortan nicht mehr als ein Begnadigungsakt zu behandeln. Die Entscheidung über desfallsige Gesuche hat bis auf weitere Verfügung des Justiz⸗Ministers von dem Königlichen Ober⸗ Staatsanwalt zu erfolgen.
dem Finanz⸗Collegium ergehenden Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen. v“ Wiesbaden, den 15. November 186. Das Königliche Staats⸗Ministerium hierselbst. 8 1 In Auftrag. 1““ 1.
Hergenhahn.
albey.
Berlin, den 12. November 1866. 1676161““ bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
b Frankfurt a. M., den 15. November 1866. Der Königliche Civil⸗Kommissarius.
8
8 Landrath von Madai.
Den folgenden Tag fand
zuwohnen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät der König begeben Sich am Mittwoch den 21. mit Extrazug nach Potsdam, und fahren von dort mit Gefolge über Magde⸗ burg und Halberstadt nach Blankenburg, wo den 22. und 23. Jagd. stattfindet. Am 24. kehren Se. Majestät nach Berlin zurück.
— Zum 15. und 16. d. M. war die Abhaltung der König⸗ lichen Hofjagden in der Colbitz⸗Letzlingener Haide Aller⸗ höchst befohlen und die Bewohner von Letzlingen hatten es sich angelegen sein lassen, Se. Majestät den König würdig zu empfangen. Am Schlagbaum des Forstbegangs Theerhütte stand die erste, mit preußischen Fähnlein geschmückte Ehrenpforte, Letzlingen selbst hatte geflaggt und illuminirt, beim Eingang in die nach dem Königlichen Jagdschloß führende Straße war das zweite Ehrenportal aufgeführt. Unter dem Hurrah der Bevölkerung und den Klängen des Preußenliedes zog Se. Ma⸗ jestät in das Jagdschloß ein. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Karl, Albrecht, Friedrich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Erbprinz von Anhalt⸗ Dessau, Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Prinz Moritz von Nassau, Hoheiten, Fürst Radziwill, die Herzöge von Ratibor und Ujest Durchlaucht, Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode Feldmarschall Graf Wrangel, die Sber⸗ Jägermeister Graf von der Asseburg, Graf zu Stolberg und von Arnim, die Minister Freiherr von Schleinitz, Graf zu Eulenburg, Graf Itzenplitz, der kommandirende General von Alvensleben, Gene⸗ ral⸗Lieutenaut von Fransecky, der Ober⸗Präsident von Witz⸗ leben, der Gouverneur von Magdeburg General von Herwarth u. A. befanden sich unter den eingetroffenen Gästen.
Im sogenannten Rodöbel der Oberförsterei Jävenitz wurde das erste eingestellte Jagen auf Roth⸗, Damm⸗ und Schwarz⸗ wild abgehalten. 16 Stück Rothwild, 63 Stück Dammwild und 84 Sauen lagen nach Beendigung des Treibens auf der Strecke.
Nach dem Dejeuner begab sich die hohe Jagdgesellschaft nach dem in der Oberförsterei Letzlingen belegenen Dahrenstädt zu einem freien Treiben, in welchem 2 Stück Rothwild, 6 Stück Dammwild und 1 Hase erlegt wurden. gend unächst eingestelltes Jagen in den Sieben Hügeln der Dberförfterei .“ auf “ und Sauen staͤtt. 180 Stück der ersteren Wildgattung und 77 Sauen zierten am Schluß des Treibens die Wildstrecke. Auch in Letzlingen hatte das Forst⸗ und Jagdpersonal es versucht, den Platz, woselbst das Frühstück eingenommen werden sollte, der Bedeutung des Tages angemessen herzurichten.
Unter laubgrünem, mit Hirschgeweihen dekorirtem Baldachin saß Se. Majestät der König, zu beiden Seiten der langen Tafel waren die alten Eichen ebenfalls mit seltenen Geweihen und Hirschköpfen verziert.
Um 1 Uhr brach die Jagdgesellschaft auf und in
schnellem Tempo ging es nach dem freien Treiben am
Dachshau der Oberförsterei Planken. 1 Stück Dammwild und 10 Sauen waren das Resultat der mit großer Umsicht ge⸗ leiteten Jagd. Ein freies Treiben in der s. g. Pfalz der Ober⸗
försterei Colbitz beschloß den Tag, indem 1 Rothhirsch, 2 Stück
Dammwild, 5 Sauen und 1 Fuͤchs erlegt wurden.
Am 17, Morgens 9 Uhr, reisten die hohen Gäste ab.
1“ Petersburg, den 16. d., berichtet wird nähert sich der Aufenthalt Sr. Köntiglichen Hoheit dc⸗ Höonp⸗ prinzen daselbst seinem Ende, da Höchstderselbe am 18. d. M. bereits abzureisen gedenkt. Se. Königliche Hoheit hat in dieser Woche viele Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein ge⸗ nommen, im Uebrigen aber im engsten Kreise der Kaiserlichen Familie gelebt, da die glänzenden Vermählungs⸗Festlichkeiten durch eine Erkältung Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Feodorowna, Gemahlin des Thronfolgers, unter⸗ brochen wurden. Am 13. d. M. wohnte der Kronprinz an der Seite Sr. Majestät des Kaisers einer großen Parade über 23,000 Mann Garde bei, am 14. einer Kaiserlichen Jagd in Gatschina, auf welcher Se. Königliche Hoheit einen Wolf er⸗ legte. — Am 15. hatte eine Deputation der hier lebenden Norddeutschen die Ehre, Sr. Königlichen Hoheit eine Ergeben⸗ .l überreichen zu dürfen. Unter der Anzahl von
ersonen, welchen Höchstderselbe außerdem Audienzen gewährt hat, befanden sich heute der Kriegs⸗Minister, General⸗Adjutant v und dessen Bruder, der Staats⸗Secretair für Polen. lußerdem wurde Schamyl mit seinem Sohne von Sr. König⸗ lichen Hoheit empfangen, die von ihrem Wohnorte Kaluga aus hier eingetroffen sind, um den Vermählungs⸗Feierlichkeiten bei⸗
verneur 122 böö“ oZügn 8 8 12 dantur nach dem Schloss te verlegt; Die Orgerniatten antu em Schlosse Bellevue verlegt. Die Organisation des Xl. Armee⸗Corps ist vollständig beendigt. —
Der Administrator Regierungspräsident von Möller hat eine Benachrichtigung an die Direction der Friedrich⸗Wilhelms Nordbahn ergehen lassen, wonach deren Verwaltnng mit der Direktion der Staatsbahnen sowohl im Interesse des einheit⸗ lichen Verkehrswesens, als auch im Interesse der Aktionäre ver⸗ bunden werden soll. Mit Ausführung dieser Neuerung ist Regierungsrath Wiegand beauftragt worden.
6S Hchleswig⸗Golstein. Flensburg, 16. November. . N. eit einigen Tagen befinden sich hierorts preußische Militairbeamte, um die Listen der militairpflichtigen Mann— schaften aufzunehmen und zu ordnen. — In Folge ausgegebenen Prospekts wird jetzt in Cappeln anstatt der früheren »Angler Peng- ein neues Wochenblatt unter dem Namen „Schlei⸗ 1 8 erscheinen und die erste Nummer Sonntag ausgegeben
Schleswig, 15. November. Die von dem Ober⸗Präsi⸗ denten ernannte Kommission, deren Vorstand Gref A hüf⸗ ventlow ist, besteht aus drei ständigen Mitgliedern, welche darauf angewiesen sind, ein maßgebendes Gutachten über die Erhaltung und Befestigung der Westküste, sowie über neue vge cenasgs.. abzugeben.
Bayern. ünch ovember. (Bayr. Z.) V den venn Social sus 8 Arferfi Bayr. 82 5 den 2 Gesetzen sind das Ansässigmachungs⸗, das Heimaths⸗ und das Gewerbsgesetz zum Vortrage im König⸗ lichen Staatsrathe bereift. Die Gemeinde⸗ Ordnung unterliegt zur Zeit den Vorberathungen im Gesammtministerium und wird gleichfalls in kürzester Zeit an den Staatsrath gelangen Ein Gesetz über die Regelung des Armenwesens , ein Kriegs⸗ kosten⸗Ausgleichungsgesetz und die neue Wehrverfassung sind in der Ausarbeitung begriffe verd ic .
1 g begriffen, und werden gleich den vorgenann⸗ ten Gesetzesvorlagen der Berathung des demnächst wieder zu Sg unterbreitet werden. 8
Der seither als Königlich hannöverischer Geschäftsträ dahier beglaubigte Herr von ise 11 und hat sans Funestomen eingestellt.
7. November. (N. C.) Unter dem Vorsitze de
Prinzen Luitpold hat eine hd bardhn Sitzung deer kaa. rathes stattgefunden, in welcher mit der Berathung der an die zu bringenden Gesetzentwürfe begonnen wurde.
DOesterreich. Agram, 16. November. Die General⸗ Congregation des Verovizer Komitates hat ö“ schlossen, dem Agramer Landtage eine Repräsentation zu unter⸗ breiten: derselbe wolle die territoriale Integrität verlangen und unter keinem Vorwande gestatten, daß irgend ein Theil des dreieinigen Königreiches von diesem getrennt werde. 1 sallem,e des serbischen Congresses in Carlovitz belean “ ischen Landtage als Königliche Proposition vor⸗
Schweiz. Bern, 14. November. (Köln. Zt Nach langer Berathung hat der Bundesrath 8g . 2 perten⸗Kommission gemäß soeben beschlossen, daß für die ganz eidgenössische Bundesarmee, Auszug und Reserve, das Winchester Repetirgewehr, verbessertes Henry⸗Gewehr, angenommen werden soll; der Beschluß jedoch, betreffend die Bestellung der nothwendi⸗ gen Anzahl, 80,000 Stück, soll der am 3. November zusammen⸗ tretenden Bundesversammlung überlassen bleiben. In Bezug auf die Umänderung der vorhandenen Präélaz⸗Burnaud⸗Gewehr ward noch nichts beschlossen, weil dieselbe erstlich nicht zweck mäßig erscheint und zweitens auch keine Eile hat. Wie mar vernimmt, hat die amerikanische New⸗Haven⸗Company, deren Vertreter Herr Chapin in Bern ist, die ganze Lieferung in möglichst kurzer Zeit zu 100 Fr. pr. Stück angeboten. Wenn die Fabrication in der Schweiz ausgeführt werden kann, soll sich 8 Preis noch billiger stellen. Im Ganzen werden die Kosten “ Anschaffung mit Munition ca. 10 Millionen Fr. M 16. November. In der Jesuiten »Affaire hat sich die Regierung des Kantons Wallis auf die bundesräthliche Dro⸗ hung, eidgenössische Kommissare an Ort und Stelle zu senden, zn dem Bekenntniß herbeigelassen, es seien in der That zwel Jesuiten — P. Rothenflüh als Professor der Philosophie und P. Deléglise als Professor der Literatur — am Kanton⸗Lyceum in Sitten angestellt, und ein dritter Jesuit, P. Kempfen, stehe an der Spitze eines Privat⸗Instituts in Brieg. Gleichzeitig verwahrt sich aber auch die walliser Regierung gegen den Vorwurf, mit der Duldung und Anstellung dieser Jesuiten in ihrem Kanton die Bundesverfassung verletzt zu haben. Es handle sich hier nur um einzelne Jesuiten, und §. 58 des Grundgesetzes der Eidgenossenschaft verweigere den Jesuiten die Aufnahme in die Schweiz nur als Orden und