1866 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nehmung der Geschäfte der Staats⸗Anwaltschaft bei dem

Rügegerichte wird hierdurch nichts geändert.

Der §. 6 des organischen Gesetzes für die Stadt Frank⸗ furt vom 16. September 1856 tritt außer Kraft.

.Die Ernennung des Präsidenten des Appellationsgerichts, so wie des Direktors des Stadtgerichts erfolgt in Zukunft ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum und ohne Beschränkung auf die Auswahl aus den Mitgliedern dieser Kollegien.

Die Vertheilung der Mitglieder des Gerichts in dessen ver⸗

schiedene Abtheilungen liegt bei dem Appellationsgerichte

dem Präsidenten, bei dem Stadtgerichte dem Direktor desselben ob. Auch bestimmt der Letztere alljährlich den

Vorsitzer des Zuchtpolizeigerichts.

Der Artikel 5 des Frankfurter Gesetzes über das Ver⸗ fahren in Strafsachen vom 16. September 1856 ist auf⸗ gehoben.

.Der Artikel 9 des Frankfurter Gesetzes über das Ver⸗ fahren in Strafsachen vom 16. September 1856 wird dahin abgeändert:

daß die Ernennung des Präsidenten des Assisenhofes

und seines Stellvertreters für die einzelne Assisenperiode

durch den Präsidenten des Appellationsgerichts aus der Zahl der von dem Justiz⸗Minister hierzu alljähr⸗ lich zu designirenden Richter des Appellationsgerichts⸗

Bezirks erfolgen soll.

.Das Frankfurter Gesetz vom 15. September 1856 über die Aufnahme in die Zahl der Advokaten wird in fol⸗ genden Punkten abgeändert:

1) die ständige Pruͤfungsbehörde in Frankfurt (§. 9), ren Mitglieder fortan von dem Justiz⸗Minister auf Vorschlag des Appellationsgerichts zu ernennen sind, hat vom 1. Januar k. J. ab auch der ersten Prüfung der sich um Aufnahme in die Zahl der Advokaten bewerbenden Personen nach Maßgabe der §§. 4 bis 6 des Gesetzes sich zu untkerziehen; die dem Senate in diesem Gesetze zugewiesenen Functio⸗ nen, betreffend die Zulassung der Kandidaten zur ersten Prüfung und die Anordnung wegen deren weiterer Ausbildung, werden dem Appellationsgerichte hierdurch übertragen. Dasselbe hat nach genügender Ablegung der zweiten Prüfung wegen Aufnahme des Kandidaten unter die Zahl der Advokaten an den Justiz⸗Minister zu berichten.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter⸗ schrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19. November 1866

. 8 L. S.) (gez.) Wilhelm. (gegengez.) Graf zur Lippe.

bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Frankfurt a. M., den 23. November 1866. Der K Civil⸗Kommissarius: Landrath von Madail.

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Bekanntmachung

Nachstehende Allerhöchste Verordnung, betreffend die Be⸗

stellung des Ober⸗Tribunals zum Cassationshofe für die Straf⸗ sachen aus dem Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frankfurt: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen für das Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frank⸗ furt, was folgt: J. Die Artikel 13, 341 bis 346 und Artikel 364 des Frank⸗ furter Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen vom 16. September 1856 sind aufgehoben.

. An Stelle des Artikels 13 tritt die Bestimmung: Das Ober⸗Tribunal in Berlin bildet den Cassationshof.

.An Stelle der Artikel 341 bis 346 treten folgende Be⸗

stimmungen:

Das Avppellationsgericht sendet die Akten unter Benach⸗ richtigung der Parteien an das Ober⸗Tribunal. Bei diesem erfolgt die Entscheidung über die Nichtigkeits⸗ Beschwerde auf mündlichen Vortrag von einem aus sieben Mitgliedern bestehenden Senate in öffentlicher, nur durch Aushang an der Gerichtsstelle bekannt zu machender Sitzung, in welcher die Staatsanwaltschaft, sowie ein etwa erschienener Vertreter des Angeklagten zu hören ist.

Eine Ausfertigung des Urtheils des Ober⸗Tribunals

d F. vns Appellationsgerichte zur Verkündung zu über⸗ 7. An Stelle des Artikels 364 tritt die Bestimmung: In solchen Fällen sendet die Staatsanwaltschaft auf das Ansuchen des Verurtheilten oder von Amtswegen die Akten nebst

den betreffenden Urtheilen an das Ober⸗Tribunal zur En⸗ 8 8 scheidung. 1 V. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1867 in Krat MNur für diejenigen Nichtigkeitsbeschwerdesachen, in welche ddie Akten gemäß Artikel 34- des Gesetzes vom 16. Septen bber 1856 schon vor dem 1. Januar 1867 an ein Sprut Kollegium versendet worden sind, kommen die Artikel 30 bis 346 des Gesetzes noch zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrf und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 11“

Gegeben Berlin, den 19. November 1866.

1öL. S.) (gez.) Wilhelm. (gegengez.) Graf zur Lippe

ige ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 8 Frankfurt a. M., den 23. November 1866. Der Königliche Civil⸗Kommissarius: Landrath von Madai. E6

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oae Berlin, 28. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Seconde⸗Lieutenant von Basse⸗ witz im Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm (1. Pommerschen) Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuze zweiter Klasse mit Schwertern vom Hausorden Albrechts des Bären zu ertheilen.

ri ser Nu sstelkung. Eröffnung am 1. April 1867.

Die Herren Aussteller werden vorläufig benachrichtigt, daß die Annahme der zur Ausstellung zugelassenen Gegenstände zum Transport in der Zeit vom 20. Januar bis 20. Februar 1867 erfolgen wird. Es wird damit die Bitte verbunden, de Fertigstellung der Gegenstände so zu beschleunigen, daß e Uebergabe an die Empfangsstellen möglichst früh innerhalb jenes Zeitraumes geschehen kann.

Drängt sich, wie dies bei Gelegenheit früherer Ausstellun⸗ gen geschehen, die Ablieferung auf die letzten Tage der Frif zusammen, so liegt die Gefahr nahe, daß der Transport reche zeitig nicht mehr bewirkt werden kann und dann eine Zuri⸗ weisung der zu spät eintreffenden Gegenstände nach Maßgabe des Reglements der Kaiserlich französischen Kommission eintrit,

Die Stationen, auf welchen die Ausstellungsgüter zur B⸗ förderung werden übernommen werden, so wie die bei der Ar⸗ sendung zu befolgenden Vorschriften werden besonders bekannt gemacht werden.

Berlin, den 28. November 1866.

Die Königliche Central⸗Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Moser.

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MNichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. November. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge des Militair⸗Kabinets und des Generals von Podbielski, des Hofmarschalls Grafen Pueckler und des Geheimen Raths Geiling entgegen, empfingen die militairischen Meldungen und begaben Allerhöchstsich um 12 Uhr nach Schloß Babelsberg. Nach einem Besuch auf Schloß Sanssouci kehrten Se. Majestät der König zur Tafl nach Berlin zurück.

28. November. Se. Majestät der König nahmen de Vorträge des Militair⸗ und Civil⸗Kabinets, so wie des Staats⸗ Ministers Grafen zu Eulenburg und des Wirklichen GeheimenRatze von Olfers entgegen und empfingen in besonderer Audienz den Hauptmann von Schroetter, Gouverneur der Kinder Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen und den General⸗Arzt von Lau⸗

enbeck. Um 5 i Uhr begeben Se. Majestät der König Aller⸗

böchststch mittelst Extrazuges nach Dessau zur Hofjagd, von wl die Rückkehr am Freitag Abend zu erwarten steht. Im GEe⸗— folge Sr. Majestat des Königs befinden sich die Flügel⸗Adje⸗ tanten von Stiehle und Graf Lehndorf, der Leibarzt des Könige- General⸗Arzt Dr. von Lauer, und der Hofrath Borckk.

Die Debatte über das Haupt⸗Extraordinarium wunde

in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses fort esetzt und beendigt. Der Finanz⸗Minister Freiherr von der

Fhn der Handels⸗Minister Graf Itzenplitz und der Ge⸗ heime Ober⸗Finanz⸗Rath Mölle ergriffen zu wiederholten Malg das Wort bei diesen Berathungen, an welchen sich eine großt Zahl von Abgeordneten betheiligte. Bei namentlicher Abstim⸗ mung wurde das Amendement des Abgeordneten von Bockum Dolffs, durch welches die Summe von 300,000 Thlr. für un⸗

vorhergesehene Ausgaben zwar bewilligt, indessen die nachträg⸗ liche Genehmigung des Landtags für die erfolgte Verausgabung erfordert wird, mit 142 gegen 141 Stimmen angenommen.

n der heutigen Sitzung wurde die Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1867 fortgesetzt. Bei dem Etat des Finanz⸗Ministeriums kam die Aufbesserung der Beam⸗ ten⸗Gehälter zur Erörterung. B B

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handelsminister Graf Itzenplitz und der Geh. Ober⸗Finanz⸗ Rath Mölle befürworteten die Regierungsvorlage. An der leb⸗ haften Debatte nahmen die Abgeordneten Duncker, Twesten, Rohden, Dr. Waldeck, von Wedell, Dr. Cassel, von Vincke Hagen) vorzugsweise Theil. *Der Abgeordnete Duncker hatte ein Amendement einge⸗ bracht, nach welchem die von der Regierung auf den Etat zur Verbesserung der Beamten⸗Gehälter gebrachte Summe von 1,034,000 Thaler in ihrer Gesammtheit für Unterbeamte ver⸗ wendet werden soll. Dasselbe wurde bei namentlicher Abstim⸗ mung mit 156 gegen 137 Stimmen angenommen; 9 Abge⸗ ordnete hatten sich der Abstimmung enthalten.

Die übrigen Positionen im Etat des Finanzministeriums wurden nach der Regierungs⸗Vorlage genehmigt. 8

Bei Berathung der Etats für das Ministerium für Han⸗ del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gab der Ministerial⸗Di⸗ rektor Mac⸗Lean einen Ueberblick über diese Etats⸗Positionen.

Beim Schlusse des Blattes nahm der Abgeordnete Graf v. Bethusy⸗Huc das Wort, um sein Amendement zu befür⸗ worten, durch welches die Staats⸗Regierung aufgefordert wer⸗ den soll, dem nächsten Landtage einen Plan zur Regulirung der Oder vorzulegen.

Laut Telegramm an das General⸗Post⸗Amt ist die englische Post, aus London, den 27. d. M. früh, in Cöln heute Morgen rückständig gewesen. 8

Hannover, 27. November. (N. Hann. Ztg.) Gestern war der Ausschuß der Calenberg⸗Grubenhagenschen Landschaft zu außerordentlicher Sitzung versammelt. Für das Jahr 1867 wurde der ordentliche Landtag auf den 26. Februar angesetzt. Die ordentlichen Ausschußsitzungen werden im künftigen Jahre stattfinden: am 28. Januar, 25. März, 27. Mai, 29. Juli, 30. September und 25. November. 3

Die Offiziere der ehemaligen hannoverschen Armee haben, wie das »Tagebl.« vernimmt, aus ihrer Mitte eine Kommission von Vertrauensmännern ernannt, welche Vorschläge machen soll, auf welche Weise dem jetzigen Zustand ihrer Lage ein Ende

machen.

8 Aus Frankfurt a. M., 25. November, berichtet der „St. A. f. W.«: Graf Zeppelin, der diplomatische Bevollmäch⸗ tigte Württembergs bei der Bundesliquidations⸗Kommission, ist gestern von hier nach Stuttgart abgereist, von wo er nach Erledigung einiger anderweitiger Geschäfte demnächst wieder nach Frankfurt zurückkehren wird. Die Bundes⸗

liquidations⸗Kommission wird dermalen nur durchldie gewöhn⸗

lichen laufenden Geschäfte in Anspruch genommen. Es wird dies voraussichtlich auch so bleiben, bis die Subkommissio⸗ nen, welchen die Inventarisirung und Abtaxirung des weglichen Bundes⸗Eigenthums in den ehemaligen Bundes⸗Festungen obliegt, ihre Mission beendet werden. Im Laufe dieser und der nächsten Woche den die zu Mitgliedern dieser Kommissionen

fünf

Bayerns, Württembergs, des Großherzogthums Hessen und des Großherzogthums Baden in Frankfurt eintreffen, um ihre In⸗ structlkonen entgegenzunehmen und sodann nach ihrer Verpflich⸗ tung für die ihnen übertragene Aufgabe sich nach den respek⸗ tiven Festungen zu verfügen. Bereits morgen werden hier zwei württembergische militairische Verwaltungsbeamte erwar⸗ 5 welche in die Subkommission für die Festung Ulm ein⸗ reten. G Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 26. November. (iel. Ztg.) Der hiesigen Regierung ist die Ausarbeitung einer Denkschrift über das Schuldenwesen Schleswig⸗Holsteins

aufgetragen.

sgeacgnen. Dresden, 27. November. Der Bericht der ersten Deputation der Zweiten Kammer auf das Königliche Dekret vom 15. November 1866, den zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag be⸗ treffend, ist heute ausgegeben worden.

Am Schlusse desselben heißt es: daß sie die Ueberzeugung gewonnen habe, daß der zwischen Sachsen und Preußen abge— schlossene Friedensvertrag mit dem zu Prag am 23. August a. c. unterzeichneten Frieden mit Oesterreich übereinstimme, und daß, da infolge der Bestimmungen in Artikel 1V. und VI. des letztern der vormalige Deutsche Bund erloschen sei, Sachsen vollständig berechtigt sei, sich aller ältern Ver⸗ pflictungen in der fraglichen Beziehung für entbunden

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tungsvolle Inhalt des zweiten Artikels des

V zen Luitpold hat gestern Vormittag stattgefunden.

be⸗

haben

wer⸗ designirten Stabsoffiziere und technischen Beamten Oesterreichs, Preußens, I

Schützen eingeladen werden sollen, annehmen.

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zu achten und seinen Beitritt zu dem Norddeutschen Bunde offen und ohne Vorbehalt zu erklären. Der sehr bedeu⸗ v Friedensvertrages stelle sich daher auch vom staatsrechtlichen Standpunkte aus als vollkommen gerechtfertigt dar. Schließlich rathet die De⸗ putation der Kammer an, dieselbe wolle im Verein mit der Ersten Kammer

zu dem zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen unterm

21. Oktober 1866 abgeschlossenen Friedensvertrage nachträglich di

ständische Zustimmung erklären, 2 die Staatsregierung zur Ausführung der in dem Friedensver trage enthaltenen Bestimmungen, so weit es dessen bedarf, er mächtigen,

ingleichen

die Anwendung des Expropriationsgesetzes auf die im Art. 13 des Friedensvertrages erwähnte Eisenbahn genehmigen,

und künftig die diesen Anträgen entsprechenden Erklärungen in Ver⸗

folg des eingangsgedachten Königlichen Dekrets abgeben, zuvörderst aber diese Sache noch an die Erste Kammer gelangen lassen.

Bayern. München, 26. November. Bayer. Stg) Die Anheftung des Militair⸗Denkzeichens für 1866 an die Fahnen der hiesigen Regimenter durch Se. Königliche Hoheit den Prin⸗ 1— Die Ver⸗ theilung des Denkzeichens an die Mannschaften der mobilen Armee wird erfolgen, sobald die im Werk begriffene Herstellung desselben vollendet ist.

Oesterreich. Die »Wien. Ztg.« vom 27. November ent⸗ hält nachstehende telegraphische Landtagsberichte: Pesth, 26. November. Ueber das Zahlenverhältniß der Landtagsparteien verlautet bis zur Stunde so viel, daß im Deak⸗Club 126, im Club der Linken 85 eingeschrieben sind, während 16 als Unabhängige eine besondere Gruppe bilden. Diese Ziffern sind jedoch keineswegs als feststehend zu betrach⸗ ten, da Viele sich noch nirgends eingeschrieben haben, Andere

noch schwanken.

Prag, 26. November. Die Debatte über das Armengesetz wird fortgesetzt. Im Verlaufe der Sitzung treffen zwei Regierungs⸗ Vorlagen ein, nämlich ein Gesetz über die Kundmachung der

Landesgesetze und die Wiedervorlage des Gesetzes über die Er⸗

leichterung industrieller Bauten. Lemberg, 26. November. Abgeordneter Dietl beantragt

eine Vermehrung der Volksschulen, Verbesserung der Stellung

der Schullehrer und die Errichtung von Lehrerseminarien. Zyblikiewicz beantragt wegen Uebernahme der Staatsgüter im Lande durch den Landesfonds im Pachtwege ein Ansuchen an die Regierung zu stellen. Der Antrag Smarzewski's wegen freier Grundzerstücklung wird an eine Spezialkommission ge⸗ wiesen. Sodann erfolgt die erste Lesung des Landesbudgets, das Defizit ist beträchtlich gestiegen, daher ein auf 15 ½ Percent erhöhter Landessteuerzuschlag proponirt wird.

Salzburg, 26. November. Abgeordneter Kalteis über⸗ giebt eine Interpellation bezüglich der Aufbesserung der Gehalte der Schullehrer. raf Taaffe verspricht dieselbe in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten.

Innsbruck, 26. November. Mit Hinblick auf die hoch⸗ verraͤtherischen, die Losreißung Süd⸗Tyrols von Oesterreich und Tyrol bezweckenden Bestrebungen einer gewissen Partei wird der Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Freiherrn Ignaz von Giovanelli auf Bestellung eines Comite zur Berathung über die geeignetsten Mittel zur Erhaltung der Einheit und Eigen⸗ thümlichkeit des Landes angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 26. Novem⸗ ber. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales nebst Gefolge wird am 1. Dezember von St. Petersburg hier ein⸗ treffen. Derselbe wird, wie man hört, die Ehrenpräsidentenschaft des neugebildeten Comités für die Festlichkeiten bei Gelegenheit des nächsten Preisschießens in Wimbledon, wozu die belgischen

Das Großkreuz des Sterns von Indien ist dem Gouver⸗ neur von Madras, Lord Napier, so wie dem neu ernannten Gouverneur von Bombay, Mr. Seymour Fitzgerald, ver⸗ liehen worden. Ihren Vorgängern in diesen Stellen, Sir George Clerk und Lord Harris, so wie Sir Bartle Frere, wurde dieselbe Auszeichnung von der Königin zu Theil.

Die vorläufigen Anstalten zur Bildung der Kommission für die Neutralttätsgesetze sind soweit beendigt, daß die

Kommission binnen Kurzem ihre Arbeiten beginnen wird. Prä⸗

sident derselben ist Lord Cranworth und hört man als Mit⸗ glieder Lord Houghton, Sir Roundell Palmer, früher Attorney⸗ General, Mr. W. H. Gregory, Parlaments⸗Mitglied, und den Queen's counsel Mr. W. Vernon Harcourt nennen. Einem Briefe des »Times«⸗Korrespondenten aus Dublin, 24. November entnehmen wir Folgendes: »Obschon für einen etwaigen Invasionsversuch der amerikanischen Freibeuter nicht die geringste Aussicht auf Erfolg vorliegt, so ist doch das Wieder⸗