4214
Ddie dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, die Erben der Auszüglerin Schulze, Christine, geb. Bencke, und der verwittweten Lühnsdorf, Dorothee, geb. Klaere, beide in Schmilkendorf, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [4473] Bekanntmachung. Die Befugniß, den Landwehrgraben zwischen der Moritzhofer Brücke und der Charlottenburger Chaussee, so wie die mit demselben in Verbindung stehenden Thiergarten⸗Gewässer vom 1. Januar 1867 ab auf 6 Jahre mit kleinen Kähnen oder Booten befahren zu dürfen, soll im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Hierzu steht ein Termin auf Montag, den 3. Dezember d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Hofjäger⸗Etablissement im Thiergarten an. Die Verpachtungs⸗Bedingungen sind während der Vormittags⸗ stunden in dem Büreau des Königlichen Domainen⸗Rentamts Berlin, kleine Jägerstraße Nr. 1 hierselbst, einzusehen. “ .8 Berlin, den 27. November 1866. I1“
14496! .“ Bekanntmachung. 8 ie Lieferung der weißen Backwaaren für das Königliche Chari
Krankenhaus pro 1867 soll im Wege der Licitation je nach den Um⸗
ständen im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. Zu
iesem Behuf haben wir einen Termin auf .
Sonnabend, den 1. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, im Directions⸗Vüreau des Charité⸗Krankenhauses angesetzt, zu welchem Lieferungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Lieferungsbedingungen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uh in dem gedachten Büreau zur Einsicht bereit liegen. 8 8.
14463] Bekanntmachung. 8 a) 3300 Lfdß. geschmiedeten englischen Gasröhren von b) 35 Stück Absatzmuffen, 1 195 Stück T. Stücken, c) 1 Satz Gasrohrzangen, und 9 2 Stück 2 zölligen Metallhähnen 1 für die Gasanstalt in den hiesigen Kalksteinbrüchen soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen mit genauer Bezeichnung der zu liefernden Gegenstände sind in der Registratur der unter lügahes Be⸗
hörde einzusehen, auch können dieselben auf portofreie Anfragen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
1 Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Ge⸗ räthen für die Gasanstalt« sind bis zum 14. Dezember ecr. der Berg⸗Inspection portofrei zuzustellen, an Nachmittags 3 Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen soll.
Rüdersdorf, den 26. November 18s66.
Königliche Berg⸗Inspection.
“ s. w.
apieren. 8
Verloosung, Amortisation
von öffentlichen “ Bekanntmachung. “ “ den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. September 1863 ausgegebenen Kreis⸗Obligationen im Betrage von 50,000 Thlr. sind nachbenannte Kreis⸗Obligationen ausgeloost worden:
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8 8
[2072] Von
Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 137 und 199. “ Littr. B. à 200 Thlr. Nr. 34 und 112 . Die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälli⸗ gen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis⸗Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis⸗Eisenbahn⸗Baukasse zu erheben. Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligatio⸗ nen keine Zinsen mehr Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr ver⸗ zinslichen Kreisobligationen aus dem Fälligkeitstermine, den 1. Januar
1866 8 ILiittr. A. Nr. 25 à 500 Thlr. Littr. B. Nr. 47 à 200 Thlr. aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in⸗ zwischen eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis⸗Eisenbahnkasse hier⸗ selbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 4. Juni 1866. Die ständische Kommission des Tilsiter Kreises. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.
[2073] Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 19. August 1862
ausgegebenen Tilsiter Kreis⸗Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. sind
nachbenannte Obligationen zur Tilgung ausgeloost worden: Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 4. “ Sifj Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 71. 94. 126. 170. 188. 22.
Lit. D. à 25 Thlr. Nr. 254. 306. 318. 330. 347. 366. 371.385. 434.
“ 486. 604. 608.
Die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen werden aufgefordert, vom 2ten Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis⸗Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis⸗Chausseekasse zu erheben.
Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obliga⸗ tionen keine Zinsen mehr.
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Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher auz. geloosten, aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr verzinsliche Kreis. obligationen aus dem Fälligkeitstermin: “
8 den 1. Januar 1866 * à 200 Thlr. Nr. 8 u. 13. 11“ “ à 100 Thlr. Nr. 40. 43. 60 u. 65.
Lit. A. Lit. B. Lit. C. à Lit. D. à
E““” 50 Thlr Nr. 118. 127. 157. 171. 176. 179. 192.195. 209 25 Thlr. Nr. 246. 276. 279. 281. 286. 299. 313. 314 331 342. 343. 345. 358. 380. 395. 416. 432. 433. 3385. 514. 558. 559. 586. 589. 600. 601. 602. aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in⸗ zwischen etwa eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis⸗Chaussee. Kasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. ETilsit, den 4. Juni 1866. Ddie ständische Kommission für “ Schlenther. Dreßler.
den Chaussecbau im ilgtter Kreise Reimer. W. Knippel.
1*— Von den auf Grund des Allerhöͤchsten Privilegit vom 10. August 1860 — Ges. S. p. 421 — ausgefertigten auf den Inhaber lautenden Obliga⸗
tionen des Altmärkischen Wische⸗Deich⸗Verbandes im Gesammtbetrage von
Bekanntmachung. L“
100,000 Thaler sind fernerweit nachstehende Schuld⸗Verschreibungen:
a) Litt. B. Nr. 485 486. 487. 488 und 489. 5 Stück à 100 Tbir b) Litt. C. Nr. 135. 320. 321. 322. 323. 324. 370. 371. 372. 373 und 374. 11 Stück à 50 Thlr...
1050 Thsc. ausgeloost worden.
Diese Schuld⸗Verschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zins.
coupons und Talons vom 2. Januar 1867 ab, behufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen, an die Deichkasse in Seehausen i./Altm. zurückzugeben; mit diesem Zeitpunkte hört die Verzinsung derselben auf. Auswärts wohnhaften Inhabern der ausgeloosten Obligationen ist ge⸗ stattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Valuta
auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kost zu
beantragen hausen i. d. Altm., den 19. Juni 1866. Namens des Deichamts. Die Bau⸗Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.
Verschiedene Bekanntmachungen. [4452]2 38 Preußische Hagel⸗Versicherungs⸗Actien⸗ 8 Gesellschaft. 8 General⸗Versammlung.
Die nach §. 22 des Gesellschaftsstatuts im laufenden Jahre abzu⸗ haltende ordentliche General⸗Versammlung findet
Montag, den 17. Dezember c., Vormittag 12 Uhr,
im Saale, Wilhelmsstraße 62, statt.
Die Herren Actionaire werden unter Bezugnahme a Statuts zu derselben hiermit ergebenst eingeladen.
uf §. 24 des Tages⸗Ordnung: .
Friedrich Karl von Preußen sind nach Dessau abgereist.
1) Vorlage des Geschäftsberichtes, des Rechnungs⸗Abschlusses nebst
Bilanz und des Berichts der Revisions⸗Kommission für das Geschäftsjahr 1866 8 Beschluß über die Ertheilung der Decharge. 3) Wahl der Revisions⸗Kommission pro 1857.. 4) Neuwahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes. Berlin, den 26. November 1866. 1 Die Direction.
Fritzschen.
Vom 1. kft. Mts. ab finden folgende Abänderungen des bestehen⸗ den Fahrplanes statt: 1) der Schnellzug von Hamburg nach Lauenburg, welcher bisher um 5 Uhr 20 Minuten Abends von Hamburg abging und um 6 Uhr 42 Minuten Abends in Lauenburg eintraf, geht künftig von Hamburg ab um 6 Uhr Abends und trifft in ;; ein um 7 Uhr 25 Min. Abends, der Schnellzug von Lauenburg nach Hamburg, welcher bisher um 9 Uhr Abends von Lauenburg Käbgig und um 10 Uhr 25 Min. Abends in Hamburg eintraf, geht künftig von Lauenburg ab um 8 Uhr 35 Min. Abends und trifft in Hamburg ein um 10 Uhr Abends. Der bisher von Büchen um 7 Uhr Abends nach Lauenburg SeFehetsbe. Zug wird künftig um 7 Uhr 30 Minuten Abendè abgefertigt. Das Nähere ist aus den gedruckten Fahrplänen, welche auf allen Stationen ausgehängt sind, zu ersehen. Berlin und Hamburg, 25. November 1866.
; . . gz* 8 , Die Direction. “ reWeUhasrn.
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Eische e ierhn.;
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne 68 preis-Erhöhung.
Alle bost-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen BZestellung an, für Herlin die Expedition des Königl. preußischen Staats-Anzeigers:
9 Jäger⸗Straße Nr. 10.
(nahe der Kanonierstr.)
ö“ Se. Majestät der König haben Sich zur Jagd nach Dessau begebben.
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Se. Majestät der ergnädigst geruht:
Den Feldwebel⸗Sergeanten Woitscheck und Müller der Schloß⸗Garde⸗Compagnie den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den Appellationsgerichts⸗Rath Haugh in Cöln zum Senats⸗Präsidenten bei dem dortigen Appellationsgerichtshofe zu ernennen
Den Kreisgerichts⸗Direktor Sellöo zu Neu⸗Ruppin als Direktor an das Kreisgericht in Potsdam zu versetzen;
Die Mitglieder Koniglicher Eisenbahn⸗Directionen, Regie⸗
rungs⸗Assessoren von 8 zu Bromberg, Kleine zu Berlin, Gehlen zu Breslau und Mebes zu Berlin zu Regie⸗ rungs⸗Räthen zu ernennen; so wie
Dem Staatsanwalts⸗Gehülfen Ziebarth in Frankfurt a. O. den Charakter als Staatsanwalt zu verleihen.
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5* v“ “ Berl 28. November. v“ Se. Königliche Heai der Prinz Karl von Preußen und Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin
Tages⸗Ordnung.
34. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 30. November 1866, Vormittags 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts⸗Etats pro 1867 im ganzen Hause. 1) Justiz⸗Ministerium und 2) Ministerium des Innern.
Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach Dessau.
—
E. Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair⸗Ver⸗ dienstkreuzes zu ertheilen, und zwar: dem General⸗Major von Budritzki, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade,
General⸗Major von Pape, Commandeur der 1. In⸗ fanterie⸗Brigade, 1 den Ohesstene von Mirus, Commandeur der 15. Kavallerie⸗ rigade, von K eßf el, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, Knappe von Knappstädt, Commandeur des 3. Garde⸗
Regiments zu Fuß, Freiherrn von Medem, Commandeur des 1. Magde⸗ blusrgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 2 ),üü
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von Ruville, Commandeur des 1. Oberschlesischen Infan⸗ E1“ er. 26 und “ von Barby, Commandeur des Leib⸗Kürassier⸗Regiments (Schlesisches) Nr. 1, s 8 den Oberst⸗Lieutenants: von Hochstetter vom 4. Magde⸗ burgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 67 und v “ vom 8. Westfälischen Infanterie⸗Regiment dem Major von Waldon, etatsmäßigen Stabsoffizier im Rheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, dem Rittmeister Freiherrn von Korff vom 2. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment, 1 dem Datpemand von Meding vom Infanterie⸗Regiment Nr. 84, den Premier⸗Lieutenants: ODanne vom Grenadier⸗Regi⸗ mment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und 8 von Restorff vom Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12, so wie 8 den Seconde⸗Lieutenants: von Engelbrechten vom Kaise Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 und von Schultz vom 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regi S ment Nr IWI. „„c⸗„⸗—
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Bekanntmachung vom 27. November 1866 — betreffend Marschvergütung für Heerespflichtige.
Bei der Einbeorderung Heerespflichtiger zu den Fahnen werden in Zukunft folgende Grundsätze wegen der Marschver gütung zur Anwendung 1h,
Die von den Militairersatz⸗Behörden ausgehobenen und zur Aeessgunig ihrer Militairpflicht einberufenen Rekruten, des gleichen 1
die als Reservisten vom Urlaube zu den Fahnen Fnbe. rufenen Unteroffiziere und Mannschaften
haben auf dem in diesem Anlasse anzutretenden Marsche
drei Meilen ohne Vergütung zurückzulegen, für jede volle
Meile oder den überschießenden Bruchtheil einer Meile weiterer
S aber ein Meilengeld zu empfangen, welches eträg
für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute — einen
und einen viertel Groschen,
für Unteroffiziere aller Grade, Trompeter, Hautboisten,
Kurschmiede, Roßärzte — einen unddrei viertel
Diie Meilenzahl wird berechnet — ohne alle Rücksicht auf Benutzung von Eisenbahnen — nach dem auf Poststraßen und in deren Ermangelung auf sonstigen Verbindungswegen in kürzester Richtung einzuschlagenden Wege von dem Hei⸗ mathsorte nach dem betreffenden Landwehrbataillons⸗Stabs quartiere, wenn aber außerhalb desselben ein Sammelplatz be⸗ stimmt ist, bis zu diesem.
Als Heimathsort im Sinne dieser Bestimmungen wird derjenige Ort S ‚an welchem der Einbeorderte zur Zeit der Einberufung seinen Wohnsitz hat.
Für die außerhalh der preußischen Monarchie sich aufhal⸗ tenden Rekruten oder Reservisten gilt als Heimathsort derjenige, an welchem sie ihr polizeiliches Domizil haben. An diesem