1866 / 290 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Wahlverfahren, insoweit dieses nicht durch das gegenwärtige Gesetz festgestellt worden ist, werden ge 94 Staatsregierung bestimmt. . 9. Der Reichstag prüft die Vollmachten seiner Mitglieder und ent⸗ scheidet über deren Zulassung. 16e Er regelt seine und Disziplin. 4 1 8 z. ee““ 4 8. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes ge⸗ thanen Aeußerungen gerichtlich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 15. Oktober 1866.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Bismarck⸗Schönhausen. Freiherr von der Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg. 8

Verordnung, die Einführung des Wahlgesetzes

für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom

15. Oktober 1866 in dem Jadegebiete betreffend. 26U 8. Bem. 19. Rovenrber 1866. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 14. Mai 1855. (Gesetz⸗Samml. S. 306.), auf den Antrag Unseres Staats⸗ ministeriums, was folgt:

Das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 15. Oktober 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 623 bis 625) wird in dem Jadegebiete hiermit eingeführt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

168 Berlin, den 19. November 1866. AAAA“ Frhr. von der Heydt. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

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(L. S.) Wilhelm.

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Allerhöchster Erlaß vom 17. November 1866 betreffend die Erweiterung des Statuts vom 20. September 1866 (Gesetz⸗Samml. für 1866, S. 556) wegen Stiftung eines Erinnerungskreuzes für den Feldzug 1866

Ich will in Erweiterung des Statuts vom 20. Septem⸗ ber d. J. den auf den Gefechtsfeldern oder in den Kriegslaza⸗ rethen, welche in Feindes Land etablirt waren, bis zum 2. August d. J. thätig gewesenen Johanniter⸗ und Malteser⸗ Rittern, sowie den zu gleichem Zwecke in dem Dienste dieser Orden gestandenen Aerzten, Seelsorgern, Krankenträgern und Krankenwärtern, und denjenigen Frauen und Jungfrauen, welche sich in den vorerwähnten Kriegslazarethen bis zu dem angegebenen Zeitpunkte freiwillig der Pflege der Verwundeten und Kranken unterzogen haben, den Anspruch auf das Erinne⸗ rungskreuz für Nicht⸗Combattanten mit dem entsprechenden statutenmäßigen Bande verleihen.

Die Bestimmungen der Abschnitte 4 bis 9 des Statuts vom 20. September d. J. finden auch auf diese Personen Anwen⸗ dung, jedoch sollen die denselben auszufertigenden Besitzzeugnisse durch die General⸗Ordenskommission vollzogen werden.

Das Staatsministerium hat wegen der weiteren Bekannt⸗ machung dieser Ordre, auch an die General⸗Ordenskommission, das Erforderliche zu veranlassen. ““ 1

Berlin, den 17. November 1866.

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Freiherr von der Heydt. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow.

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Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanzrath und Ministerial⸗Direktor Bitter nach Frankfurt a. M.

Berlin, 30. November. Se. Majestät der König haß Allergnädigst geruht: dem Militair⸗Intendanten von ele schitzky des 9. Armee⸗Corps zur Anlegung des von des G herzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verlicheno⸗ Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern vsm Fanca und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludme⸗ sowie dem Sergeanten Mohr und dem Dragoner Pin kal vom Magdeburgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 6 zur Anlegun der von des Herzogs von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha Hoheit Um verliehenen, dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus.⸗Orden affiliirten Verdienst⸗Medaille in Silber Allerhöchstihre Genehm

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Nichtamtliches. &.

Preußen. Berlin, 30. November. Wie aus Dessau telegraphisch berichtet wird, sind Se. Majestät der König und die hohe Jagdgesellschaft gestern Abends 5 Uhr mit Extra⸗ zug von der bei Köthen stattgehabten Jagd zurückgekehrt Um 6 Ahr fand Gala⸗Diner im Herzoglichen Schlosse und nac demselben Gala⸗Vorstellung im Theater statt.

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Das Abgeordnetenhaus trat in seiner heutigen (34.) Plenar⸗Sitzung in die Berathung des Etats des Justiz⸗M⸗ nisteriums ein. Der Geheime Justizrath Sydow gab einen al⸗ gemeinen Ueberblick von den Einnahmen und Ausgaben der Justiz⸗Verwaltung. Bei der hierüber eröffneten Generaldebatte sprach zunächst der Abgeordnete Lasker. Die von demselben gegen die preußische Gesetzgebung, Gerichtsverfassung und die Leitung des gesammten Justizwesens erhobenen Angriffe wurden dh Justizminister Grafen zur Lippe eingehend bean⸗ wortet.

Die Abgeordneten Waldeck, Lesse und Lent sprachen sich gleichfalls für Reformen in der Justizverfassung aus. Für die Regierungsvorlage erklärten sich die Abgeordneten Hauschtet, Holzapfel, Wagener und von Gerlach. Die Einnahme⸗Posttio⸗ nen des Etats wurden hierauf genehmigt, ebenso bis zum Schlusse des Blattes die Ausgabe⸗Titel 1—14.

(Meckl. Ztg)

Mecklenburg. Malchin, 28. November. Am heutigen Tage wurde hierselbst der Landtag in gewohnter Weise eröffnet. Es waren circa 60 Landstände anwesend, Es heißt, daß die im vorigjährigen Landtag angeregte Frage weiter geführt werden positionen, daß die Landeshülfe für den Bau der Greifswald⸗ Neustadter Eisenbahn, welche noch 11 Meilen von Demn⸗ min über Neukalen, Malchin, Waren, Röbel bis Wittstock das Land berühren würde, von den bezüglichen Städten beantragt

sicht steht, wenn die beantragte Hülfe angenommen wird, die nur im selben Umfang in Anspruch genommen werden soll wie sie zu den Chausseen gewährt wird.

Zu bemerken ist, daß die schwerinsche Landtagsproposition außer der ordinairen Contribution 3 Simpla an außerordent licher Contribution, ferner die Hälfte der Mobilmachungskosten von 300,000 Thlr. aus Landesmitteln verlangt. In der vierten Proposition wird eine Fischerei⸗Schonzeit in Aussicht genommen. Strelitz verlangt einen Beitrag von 25,000 Thlr. zu den Mobilmachungskosten. vn

29. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Gros⸗ herzog und die Frau Großherzogin⸗Mutter mit den Hochfürs⸗⸗ lichen Kindern, so wie Se. Hoheit der Herzog von Altenburg sind gestern Abend 6 Uhr pon Ludwigslust hierher zurückgekehrt.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog ss Abends 10 Uhr pr. Eisenbahn nach Dessau gereist und beabsichtigt Sonntag Morgen hierher zurückzukehren. Se. Hoheit der Herzog von Altenburg wird heute Abend oder morgen früh nach Alten⸗ burg zurückkehren. b

Sachsen. Dresden, 29. November. (W. T. B.) Die Kammer der Ahbgeordneten genehmigte in ihrer heutigen Sizung mit Einstimmigkeit das Wahlgesetz für den Reichstag desr norddeutschen Bundes. Die Versammlung beschloß ferner nach Analogie der Beschlüsse des Weimarschen Landtages in dieser Angelegenheit, die Regulirung der Diätenfrage der bo⸗ treffenden Ausführungs⸗Verordnung anheim zu geben. Es. wurde schließlich der Antrag der Deputation angenommen, daß mit der Annahme dieses Wahlgesetzes für eine konstituirende Versammlung die Prinzipien eines dauernden Wahlrechts nicht zur Erledigung gebracht sein sollen. 1

Der Ministerial⸗Direktor, Ober⸗Berg⸗Hauptmann Krug von Nidda, nach Schlesien

bisherige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mi⸗

gepflogen werden.

wegen der Erleichterung bei Herstellung kleinen Grundbesites soll, auch entnehmen wir aus den Puo⸗

ist, und erfährt man, daß die Ausführung des Baues in Aus

gen und Störungen zu verhüten,

Bayern. München, 27. November’ (Bayer, Stg.) 2

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nister am Kurfürstlich hessischen Hofe, Kämmerer W. Freihe v. Thüngen ist in gleicher Eigenschaft an den Großherzoglich hessischen Hof versetzt worden. 8 Dem »Nürnb. Corresp.« wird aus München mitgetheilt, daß mit dem früheren badischen Minister v. Edelsheim Ver⸗ andlungen wegen Uebernahme des Portefeuille des Aeußern Am 1. Dezember treten die Herren von Pfistermeister und Lutz aus dem Kabinet. Am gleichen

Fage werden Herr v. Neumayr und Herr v. Feilitzsch definitiv ins Kabinet berufen. 1 I Hesterreich. Pesth, 29. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Landtages wurde ein Antrag Tiszas verlesen, in welchem eine aus 15 Mitgliedern bestehende Kom⸗ mission zur Abfassung der Adresse, die eine restitutio in integrui erbitten soll, verlangt wird. Demnächst folgte die Verlesung eines Antrages Deaks, welcher die vollständige Herstellung der Rechtskontinuität und bezüglich der allgemeinen Angelegen⸗ heiten Hinweisung auf die Fortsetzung der Arbeiten der Sieben⸗ undsechziger⸗Kommission in der Adresse fordert. Der »Wiener Ztg.« vom 29. November entnehmen wir folgende telegraphische Landtagsberichte: Agram, 28. November. Heute wurden unter die Land⸗ tags⸗Mitglieder vertheilt: Die Königlichen Reskripte bezüglich der Vertagung des Landtages, dann betreffs der Urbarial⸗An⸗ gelegenheiten, ferner bezüglich der Wiedereinberufung des Land⸗ tages und endlich bezüglich der Landtags⸗ und Wahlordnung. Lemberg, 28. November. Abgeordneter Mlocki beantragt die Gründung eines Schullehrer⸗Seminars in Verbindung mit der bestehenden Ackerbauschule in Czernichow; Abgeordneter Demkow die abgesonderte Rekrutenstellung der Juden und Christen; hierauf Kommissionswahlen. Abgeordneter Lozinski erklärt Namens der Ruthenen an den Wahlen nicht Theil zu nehmen, weil nur ein Ruthene in die Budgetkommission gewählt worden sei. 13 Salzburg, 28. November. Der Landeschef beantwortet die in der letzten Sitzung verlesene Interpellation des Abgeord⸗ neten Kalteis bezüglich der Schulgelderhöhung. Wegen Wichtig⸗ keit des Gegenstandes wird die Niedersetzung eines eigenen Comités für Schulangelegenheiten beschlossen. Innsbruck, 28. November. Der von Dr. Leonardi ein⸗ gebrachte Antrag: Ein Comité von fünfzehn Mitgliedern aus den Gruppen zur Prüfung der Lage von Welsch⸗Tirol und Erforschung der Mittel zu bestellen, die Ruhe und Eintracht im Lande wieder herzustellen und die Einheit des Landes auf die Dauer zu wahren, wird bei namentlicher Abstimmung mit 29 gegen 18 Stimmen verworfen und hingegen der in der vorigen Sitzung gestellte Antrag des Freiherrn v. Giovanelli auf Bestellung eines Ausschusses von sieben Mitgliedern aus dem vollen Hause zur Berathung wegen Erhaltung der Einheit und Eigenthümlichkeit des Landes angenommen.

Großbritannien und Irlaud. London, 28. Novem⸗ ber. Wie bereits mitgetheilt, hatte der Minister der öffentlichen Bauten dem Ausschuß für die Reformdemonstration allerdings die Benutzung des Hyde Parks oder Green Parks abgeschlagen, dagegen Primrose Hill für den Fall, daß das Co⸗ mité sonst keinen geeigneten Ort finden würde, zur Verfügun gestellt. Inzwischen hat nun eine Deputation des Ausschusse Lord Ranelagh um Ueberlassung des Schießplatzes bei seinem Besitzthume Beaufort House in der Nähe von Brompton zur Abhaltung des Meetings gebeten und damit eine günstige Auf⸗ nahme gefunden. Lord Ranelagh hat den erwähnten Platz zur Ver⸗ sammlung eingeräumt. Das Comité hat darauf beschlossen, dort die Demonstration zu veranstalten und bestimmt, daß jeder, der an dem Umzuge und der Versammlung sich betheiligt, eine Karte für 2 d. zu lösen hat, womit die Kosten bestritten wer⸗ den sollen. Um bei Gelegenheit der Versammlung Unordnun⸗ begab sich eine Deputation des Ausschusses zu dem Minister des Innern mit dem Gesuche, die Vereidigung von 1000 Mann als Spezial⸗Konstabler für den Tag verfügen zu wollen. Im Verlauf der Unterredung, die die⸗ selbe mit Mr. Walpole über diesen Gegenstand hatte, bemerkte der Minister, die Hülfe der Polizei werde der Versammlung nicht fehlen. Spezial⸗Konstabler dürften jedoch nur dann eingeschworen werden, wenn Tumult zu befürchten stehe, Nach einer angezogenen Parla⸗ mentsakte gehöre dazu eine eidliche Versicherung mehrerer Per⸗ sonen vor zwei Friedensrichtern, daß Tumult, Aufruhr oder Verbrechen vorgekommen seien oder Grund vorliege, sie zu er⸗ warten, was doch hier wohl nicht der Fall sei. sagte in seiner Erwiederung: Man befürchte, daß nach der Ver⸗ sammlung ähnlicher Unfug, wie im vorigen Sommer, Fenster⸗ einwerfen und dergleichen vorkommen möchte. Sir Richard Mayne, der anwesende Chef der Polizei, wisse wohl, wozu das Gesindel fähig sei und das Comité bitte um die Hülfe der Polizei für etwaige Vorkommnisse. Sie brauchten keine Spezial⸗

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Mr. Potter⸗

ͤe“ 8 1“ Konstabler, wenn die Polizei ihnen dieselbe Unterstützung deihen lassen wolle, wie den Arbeitern in der Provinz, seien aber auch nicht gerne verantwortlich gemacht für die Ausschrei⸗ tungen des Gesindels und ersuchten deshalb um die Hülfe der Polizei oder Einschwörung von 1000 Spezialkonstablern. Mr. Walpole erklärte darauf, er glaube nicht, daß die Deputation in der Lage sei, eidlich erhärten zu können, es liege Grund vor, Tumult, Aufruhr oder verbrecherische Handlungen zu be⸗ fürchten, deshalb werde man wohl die Spezialkonstabler bei Seite lassen müssen. Da aber die Londoner Arbeiter einen geordneten Umzug zu halten wünschten, und die Regie⸗ rung keinen Grund habe, einen geordneten Umzug durch die Straßen der Hauptstadt zu einem Versammlungs⸗ platze zu verhindern, sondern nur Unordnungen und Störun⸗ gen, wozu ein solcher Zug leicht führen könne, verhüten müsse, so versichere er der Deputation die Hülfe der Polizei, so lange der Zug ein geordneter sei. Die Polizei werde, im Interesse der Arbeiter sowohl wie der übrigen Bevölkerung, die nöthigen Anstalten treffen, daß der Zug so wenig Hinder⸗ niß als möglich finde, und Sorge tragen, daß keine 1 Einmischung vorkomme. Sollten Störungen entstehen, so sei es die Pflicht der Polizei, dieselben zu unter⸗ drücken, und die Arbeiter würden, wie es die Pflicht jedes loyalen Bürgers sei, die Polizei in ihren Bemühungen zu unterstützen haben. Mr. Potter versicherte dem Minister von der Bereit⸗ willigkeit aller Theilnehmer an der Versammlung, in dieser Beziehung das Ihrige zu thun, worauf Mr. Walpole zum Schlusse der Unterredung die Zuversicht äußerte, daß bei einem solchen Zusammenwirken wohl keine Ruhestörung in irgend einer Weise zu befürchten sei.

Es geht neuerdings in Irland mehrfach das Gerücht, daß es Stephens gelungen sei, die Wachsamkeit der Behörden zu täuschen und soll er bereits wieder auf irländischem Boden angekommen sein. In Liverpool wurde von der Polizei eine große eben von Amerika angekommene Kiste konfiscirt, in welcher sich eine reiche Fenieroffiziersuniform mit der Harfe auf Knöpfen und Mütze, sowie mehrere Revolver, ein Dolch und ein Buch mit Instructionen vorfanden. Der junge Mann, den man in Cork nach der Beschlagnahme der Waffen ver⸗ haftete, ist, nachdem er eine Bürgschaft von 100 Pfd. St. hinter⸗ legt, vorläufig in Freiheit gesetzt worden.

In nächster Zeit wird zur Revision und Verbesserung der englischen und französischen Fischereigesetze von den beiderseitigen Regierungen eine Kommission ernannt worden. Schon vor einigen Jahren war von Seiten der französischen Regierung der Vorschlag gemacht worden, die Fischereigesetze, wie sie nach dem Vertrage von 1839 geordnet waren, einer Revision zu unterziehen, doch hatte man von der Sache Ab⸗ stand genommen, bis unsere Kommission über die Fischerei auf hoher See ihren Bericht eingereicht haben würde. Da derselbe jetzt vorliegt, soll eine gemischte Kommission von beiden Staaten zusammentreten, um die lang verschobenen, und in die Interessen der Fischerflotten beider Nationen so tief eingreifenden Fragen zu erwägen. Gegenwärtig kann ein englisches Boot, das an der französischen Küste ge⸗ fischt hat, seinen Fang nicht in dem nächsten französischen Hafen landen und auf den Markt bringen und ebenso sind französische Fischerboote von unserer Küste ausgeschlossen. Das Ungünstige dieser Verhältnisse liegt auf der Hand. Die Haupt⸗ schwierigkeit, die sich bei dem Versuch, der Sache abzuhelfen, aufdrängt, liegt in der Befürchtung, daß, wenn die Fischerboote der einen Nation zu den Häfen der andern frei zugelassen würden, sich mehr Gelegenheit für die Schmuggler bieten würde.

Frankreich. Paris, 28. November. Heute findet in Compiegne Ministerrath unter dem Kaiser statt. Loysel, der gewesene Chef des Maximilianschen Militair⸗Kabinets, ist aus Mexiko in Paris eingetroffen. 8 .

30. November. Der heutige »Moniteur« enthält die Ernennungen des Grafen Lallemand zum französischen Be⸗ vollmächtigten in China und des Ministerial⸗Direktors Noël zum Gesandten bei der argentinischen Konföderation.

Aus Paris theilt die »Cöln. Ztg.« vom 29. d. mit, daß eine Depesche des Marschalls Bazaine im Kriegsministe⸗ rium eingelaufen ist, in welcher die Unmöglichkeit nachgewiesen wird, Mexiko vor Ablauf weiterer 2 bis 3 Monate zu ver⸗ lassen. General Mejia wird in dieser Depesche als der passendste Regent Merxiko's bezeichnet; die künftige Staatsform in Mexiko sei gleichgültig. Die Gerüchte von Bazaine’s Gelüsten auf die Krone Mexiko werden in der betreffenden Korrespondenz für

unbegründet erklärt. 6 G oulon, 29. November. (W. T. B.) Die Fregatte »Gomer« ist gestern Abend nach Civita Vecchia abgegangen,

um Depeschen zu überbringen.

Auch soll das Schiff das 59ste⸗

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