1“ 85 8 5
Alle Post-Anstalten des In- un Auslandes nehmen Brstellung an, für gerlin die Expedition des Königk. Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)
4298 bei unserer Hafenbaukasse in unserer Gesellschaft, ferner die von früheren Fälligkeits⸗Termi bis jetzt nicht abgehobenen, Lerminen in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9 12 Uhr, in 1 Gesellschafts⸗Hauptkasse, am Askanischen Platz Nr. 6, eingelöst wassir Es wird gebeten, diesen Coupons nur einen Nachrweis über di Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen de
I. “
welchem Tage die Verzinsung aufhört, Empfang zu nehmen. 8 Von den in den früheren Jahren ausgeloosten Obligationen sind folgende: Lit. A. Nr. 4. 30. 103. . Lit. C. Nr. 35. 61. 225. 241. 300. 317. 493. Üstthegorieen event. gesondert, beizufügen zur Einlösung bisher nicht vorgezeigt worden. In Leipzig geschieht die beregte Einlösung in den Memel, den 25. September 186656. tagen vom 2. bis 12. Januar fut. einschließlich bei Das Vorsteberamt der Kaufmannschaft. Güterkassse auf dortigem Bahnhofe. Berlin, den 1. Dezember 1866. 1 Wie Hireetion 8 er Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie 62
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8 n e ahle. 1“ 1 P reu ss isch er
Wochen. uns erer
[4292] 1““ 1A““ “ 8 .“ 8 Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. November 1853, Nr. 451 der Gesetzsammlung am 3. d. Mts. vorgenommenen vier⸗ undzwanzigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungs⸗ kasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausgegeben worden sind, sind nachverzeichnete Schuldbriefe gezogen und zur Auszahlung be⸗ stimmt worden: “ “ “ aus⸗Serie B. Nr. 366. 410. 752. 1003. 1853. 1957. aus Serie C. Nr. 116. 142. 391. aus Serie E. Nr. 40. 223. 304. 499. aus Serie F. Nr. 146. Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwär⸗ tigen Bekanntmachung an gerechnet, bei der Herzoglichen Ablösungs⸗ Kassen⸗Verwaltung allhier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern dieselbe innerhalb des ge⸗ setzten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit em Ablauf des sechsten Monats, vom Tage des Erlasses dieser Be⸗ anntmachung an, hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten oben genannten Schuldbriefe auf.
Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am obigen Ausloosungstage die im Monat November 1862 ausgeloosten und inzwischen zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der hiesigen
lblösungskasse und zwar: V A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten: 8 DSeerie A. Nr. 59. 8 Serie B. Nr. 217. 828. 861. 909. 1872. 1926. 2001
Verschiedene Bekanntmachungen. 1161* “ 4544] Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft beehren wir uns zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung auf: den 3. Januar künftigen Jahres, Morgens 11 Uhr in dem Bürean der Gesellschaft, bei dem Schachte, in Altendorf, Bochum, ergebenst einzuladen. Gegenstand der Tagesordnung ist: veErmächtigung des Verwaltungs⸗Raths, beziehungsweise einzel⸗ „ner Mitglieder desselben, zum Verkaufe einzelner Gruben, »Muthungen, nebst Pertinenzien, und zur Consolidation einzelner »Zechen mit fremden Zechen. Die Legitimation der Aetionaire »in Gemäßheit §. 18 der Statuten kann außer dem Geschäfts⸗ »büreau des Verwaltungs⸗Raths, bei dem Bankhaust vvan Ranzow u. Cie. in Arnheim erfolgen.« Altendorf, den 27. November 1866. . Der Verwaltungs⸗Rath der Bergbau⸗Actien⸗Ge⸗
01.
1a. 8 ö1“
Se. Maje er König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Rath und General⸗Direktor der Museen, Dr. von Olfers, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub zu verleihen; Der M
Dem Ober⸗Konsistorial⸗Rathe, Propst und Professor
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Dr. Nitzsch die erbetene Entlassung aus seinem bisherigen
Amtsverhältnisse als Witglied des evangelischen Ober⸗Kirchen⸗
Raths unter Ernennung zum Ehrenmitgliede dieser Behörde zu theilen: 11u“* 1I1I1n er hei 8* 2 4 1 “ 8 8 8 “ 85 CII11“ 11114“*“
Den Kreisgerichts⸗Rath Kinderling in Havelberg zum Direktor des Kreisgerichts in Heiligenstadt zu ernennen; und
Minden, Nordhausen, Thorn und Tilsit erfolgen.
Berlin, den 4. Dezember 1866.
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für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 87 Chef der Preußischen Bank.
Gelria. ..“ 428 1
2* Angekommen: Se. Excellenz der Kriegs⸗ und Marine⸗ Minister von Roon, von Wiesbaden.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 6. Division, von Manstein, von Brandenburg a. H.
Der General⸗Major und Command eur der 20. Infanterie⸗
8n
Monats⸗Uebersich Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen. 1
Acetiva. Den Domainenpächtern Ober⸗Amtmann Landschafts⸗Rath
B. Schuldbriefe zur Ablösung v
nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten der gesetz⸗ lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind.
früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlicht.
bis
1. November 1862 zahlbar gewordenen Zinsabschnitte Nr. 17 zu den Schuldbriefen ig “
zur der
Januar fut. werden die zum 2. Januar fut. fälligen Zins⸗Coupons der 4proz. Prioritäts⸗Actien und vier
tirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren
Einlösung — merk Schuldbriefe bereits aufgehört hat.
Serie C. Nr. 16. 321. 331. 344. 383. 388. Serie D. Nr. 29. 106. Serie E. Nr. 228. 297.
Serie F. Nr. 77. 111.
Serie B. Nr. 012.
Serie C. Nr. 013. 018. 022. 024.
Serie D. Nr. 030. 039. 047. 048. 059. 061. 065. 076. 085. 093. 094. 095. 096. 0102. 0106. 0116. 0121. 0123. 0127. 0129. 0131. 0132. 0148. 0160. 0162. 0170. 9g. 0180. 0184. 0187. 0198. 0200. 0203. 0204. 0205.
Nr. 018. 027. 068. 092. 0123. 0142. 0155. 0158. 0168. 0174. 0195. 0202. 0210. 0219. 0222. 0225. 0228 0237. 0242. 0244. 0250.
Nr. 05. 012. 037. 043. 047.
Serie E. Serie F.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende, bereits
Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten,
A. Nr. 111.
Nr. 224. 436. 527. 1963. 2021. 2036. 2055.
Serie
Serie 1134. 1239. 1487. 1942. 1948.
2098. 2119. 2159,
Nr. 89. 91. Serie E. Nr. 17. 36. 100. 300. 330. 341. 363. Serie F. Nr. 75. 138. 140 1
Schuldbriefe 8 Ablösung von Brauberechtigungen: Serie D. Nr. 0150. “
jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Verwaltung nicht präsen⸗
B.
Serie C. Serie D.
mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung dieser
Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am
v“
“
“
Serie F. Nr. 78. 84. . Einlösung nicht präsentirt worden sind, und daher wegen Ablaufs verjährigen Frist ihre Gültigkeit verloren haben. Gotha, am 8. November 1866. “ Herzoglich sächsisches Staatsministeriun EEEEEEESeehach..
Bekanntmachun
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.
Vom 17. Dezember c. ab und während des ganzen Monats
halb prozentigen Pri
11““
oritäts⸗Obligationen
1 1“
“
258,260. 8,330. 1,100,370. 493,680.
649,240.
65 /600.
Thlr.
Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen Wechsel.. I Lombard⸗Bestände..
Grundstück und diverse Forderungen. Passiva. Noten im Umlauf. Foroerungen von Korrespondenten Verzinsliche Depositen mit zweimonatlicher E 16“ Posen, am 30. Novemb Die Direction. eHS
Meonats⸗Uebersicht r städtischen Bank pro 30. November 1866 des vs vom 18. Mai 1863. Activa.
gemäß §. 23
Königl. Bank⸗Noten, Kassen⸗Anweisungen
und Darlehns⸗Scheine..
Wechsel⸗Bestände
Lombard⸗Bestände..
Effekten nach dem Courswerthe Passiva.
Thlr. 364,467
172,049 1,662,902 833,550 61,823
1 Thlr. Sgr. P Banknoten im Umlauf.. 949,20 Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 192,825 Depositen⸗Kapitalien.. . 809,365 8 Stamm⸗Kapital- 1,000,000 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §S§. 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. Breslau, den 1. Dezember 1866. 8 Die städtische Bank.
8 STe RWon st heude des Verwaltungs⸗Raths 8I der Warschau⸗Terespoler Eisenbahnn macht hierdurch bekannt, daß diese Bahn auf einer weiteren Str von Siedlee bis Lukow dem Betriebe übergeben worden ist. Vom 1 “ d. J. ab wird täglich ein gemischter Personen⸗ und Güterzug um 9 Uhr Morgens von Warschau (Praga) abgelassen wer⸗ den, und um 1 Uhr 5 Minuten Mittags in Lukow eintreffen; des⸗ gleichen um 2 Uhr 10 Minuten Nachmittags von Lukow abgehn und um 6 Uhr 15 Minuten Abends in Warschau (Praga) anlangen. Der Tarif der Passagier⸗Gelder für Reisende, sowie der Fracht⸗ sätze für Gepäck, Güter u. desgl. ist auf allen Stationen für 15 Ko⸗
peken käuflich zu haben. 6
Eggert zu Weeskenhof und Ober⸗Amtmann Wien zu Fisch⸗ hausen den Charakter als »Amts⸗Rath« zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und Arbeiten. 8 8 b b 1I 8 1— 8 . e“ 1“ 11“ Der Baumeister Krah zu Breslau ist zum Königlichen Baumeister ernannt und demselben die Verwaltung der Bau⸗ Ins igshütte übertragen worden. 11.“ “ 8
82 116“
Der zum Oberpfarrer in Sorau berufene seitherige Super⸗
intendent der Diöces Pritzwalk, Blech, ist zum Superinten⸗
89 “
1 Bekanntmachung. 8
Auf die für das Jahr 1866 festzusetzende Dividende der preußischen Bankantheils⸗Scheine wird vom 10. d. M. ab die zweite halbjährige Zahlung von Zwei und Ein Viertel Pro⸗ zent oder:
8 “
für den Dividendenschein Nr. 40 bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse zu Verlin, bei den Provinzial⸗Bank⸗Comtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, so wie bei den Bank⸗Kommanditen zu Aachen, Biele⸗ feld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Esten, Frankfurt a. O., Gleiwitz,
logau, Görlitz, Graudenz, Halle, Insterburg, Landsberg a. W.,
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2*
laus⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
4
Brigade, Wittich, von Posen. Der General⸗Major und Commandeur der 12. Infanterie⸗ Brigade, von Kotze, von Brandenburg a. H.
„Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Hauptmann z. D. de l'Homme de Courbière zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegüng des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanis⸗
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16“ à — Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 27. November
Meine Willensmeinung
1866 — betreffend die Einführung der preußi—
schen Militair-Straf⸗ und Disziplinargesetze in 8 den neuen Landestheilen.
24
Ich bestimme zur Beseitigung vorgekommener Zweifel: Das Strafgesetzbuch für das preußische Heer vom 3. April 1845, das Gesetz, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen in den Militair⸗Strafgesetzen betreffend, vom 15. April, nebst der zu dem letzteren erlassenen Ausführungs⸗Verordnung vom 18. Mai 1852, die beiden Verordnungen über die Ehrenrechte im preußischen Heere und über die Be⸗ strafung der Offiziere wegen Zweikampfs vom 20. Juli 1843, die Verordnung über die Disciplinar⸗Bestrafung in der Armce vom 21. Oktober 1841, sowie die durch Ordre vom 10. April 1849 gegebenen Bestimmungen über die Disci⸗ plinarbestrafung in der Kriegs⸗Marine und die zur Erläuterung und Ergänzung dieser Gesetze, Verordnungen und Bestimmun⸗ gen später ergangenen Verordnungen und Bestimmungen haben in den, in Folge des nunmehr beendeten Krieges mit Meinen Staaten verbundenen, vormals fremdherrlichen Landestheilen und Gebieten — unter Aufhebung der bisher für Militair⸗ personen in diesen Landestheilen und Gebieten in Kraft ge⸗ wesenen Straf⸗ und Disziplinargesetze, Verordnungen und Be⸗ stimmungen, — ausschließlich gesetzliche Kraft und Geltung. Zugleich verordne Ich, daß diejenigen Personen in den gedachten Landestheilen und Gebieten, welche in irgend einer Art im Militairverbande stehen, ohne zum aktiven Dienst her⸗ angezogen zu sein, als zu den Personen des Beurlaubtenstan- des gehörig betrachtet und behandelt werden sollen. Ich beauftrage das Kriegs⸗ und Marine⸗Ministerium, diese der Armee und der Kriegs⸗Marine
8