sie
könne. Ich bin ruhig, Macht.
sich die
“
432 begleiteten, als sie die Heimath verließ. Gleichwohl zweifle daran. Man muß sich keine Illusionen machen. Die Re⸗ volution wird vor die Thore Roms dringen. Man sagt, Italien ei jetzt geschaffen, ich erwidere: nein! und wenn Italien besteht, vie es besteht, so geschieht dies, weil es einen Fleck Erde giebt, uf welchem ich stehe. Existirt dieser Fleck nicht mehr, so wird as revolutionaire Banner in der Hauptstadt wehen. Um mich zu beruhigen, versucht man, mich davon zu überzeugen, daß Rom durch seine Lage nicht die Hauptstadt Ilaliens sein durch mein Vertrauen in die göttliche Gehet nach Frankreich mit meinem Segen. Mögen diejenigen, welche dem Kaiser nahen dürfen, ihm sagen, daß ich für ihn und die Seinigen und für seine Ruhe bete. Aber seinerseits muß auch der Kaiser etwas thun. Frankreich nennt älteste Tochter der Kirche, aber Titel genügen nicht; Frankreich muß es durch seine Thaten beweisen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Dezember. Ein Senatsbefehl vom 7. Dezember publizirt im 102. Stück der Gesetzsammlung folgendes Allerhöchste Edikt vom 4. Dezember: Durch das Verhalten des römischen Hofes sind die Beziehungen Regierung abgebrochen und in Folge dessen am 22. Juli (3. August) 1847 abge⸗ schlossene Konkordat und die zur Ergänzung desselben getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Verwaltung der die römisch⸗ka⸗ tholische Kirche betreffenden Angelegenheiten innerhalb der Grenzen des russchen Staates jede bindende Kraft verloren und können die⸗ selben nic, mehr als Richtschnur zur Führung der erwähnten Ange⸗ legenheiten dienen. Deshalb müssen diese Angelegenheiten fortan von den zu diesem Zwecke im Staate eingesetzten Gewalten und Institu⸗ tionen auf Grundlage der allgemeinen Gesetze des Reiches und des Königreichs Polen verwaltet werden. 6
Dänemark. Kopenhagen, 8. Dezember. In der heu⸗ tigen Sitzung des Folkethings kam das Gesetz, betreffend die Anschaffung von Hinterladungswaffen für die Armee, zur zweiten Behandlung. Nach 35stündiger Debatte erklärte man sich einstimmig für den Uebergang zur dritten Behandlung.
111“ ½
desselben zu Unserer haben das mit diesem Hofe
5
2* 11“”“
ordinarium, so daß
“ “
für die folgenden
“
Jahre noch 3,220,000
de
nothwendig sein würden.
94
aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Paris, Dienstag, 11. Dezember, Morgens.
98 Der österrei⸗ chische Botschafter ist gestern nach Wien abgereist. Während seiner Abwesenheit wird Graf Mulinen als Geschäftsträger fungiren. — Abbé Coquereau, Groß⸗Almosenier der Marine,
“
Berlin, 11. Dezember. geordnetenhauses gehaltene Vortrag Geheimen Admiralitäts⸗Raths Jaco bs; Ministeriums, hat folgenden Wortlaut: 18
Der Etat der Marine⸗Verwaltung für 1867 ist im Allgemeinen nach denselben Grundsätzen aufgestellt, wie in den früheren Jahren; nur im Titel 8, »Sonstiges Militair⸗Personal«, ist eine kleine Um⸗ estaltung vorgenommen / indem in Folge der Reorganisation der
lottenstamm⸗ und Werft⸗Division diese Marine⸗Abtheilungen getrennt aufgeführt worden sind, und indem weiter die See⸗Artillerie von dem See⸗Bataillon getrennt worden ist, auch in demselben Titel die Kosten für das neue errichtete Marine⸗Artillerie⸗Depot der Hafenbefestigung bei Kiel Aufnahme gefunden haben.
Weiter ist in den Titeln 15 und 16 vfür das Unterrichtswesen und für wissenschaftliche Zwecke« insofern eine Aenderung eingetreten, als der Etat für das im Frühjahr aufgehobene Seekadetten⸗Institut in Berlin fortgefallen und in Folge der Errichtung der Marineschule in Kiel der Etat für dieselbe eingetreten ist.
Die materielle Seite des Etats anlangend, so tritt in diesem Jahre vorzugsweise das Extraordinarium hervor. Die hervorragendste
Stelle im Extraordinarium nimmt der Schiffsbau und der Hafenbau ein. Wenn ich zunächst über den Hafenbau einige Worte anführen darf, so würde beim Jade⸗Hafen zu erwähnen sein, daß in Folge der günstigen Verhältnisse, die sich beim Bau in diesem Jahre gezeigt haben, die Bauten ganz bedeutend gegen die Vorjahre gefördert worden, in⸗ dem die Schleusen beinahe zum Abschluß gelangt sind. Nach dem Fortgange des Baues läßt sich annehmen, daß im Herbst 1868 oder spätestens im Frühjahr 1869 der Vorhafen vollendet sein wird, dem sich in nicht zu weiter Ferne die Vollendung des Binnenhafens mit
den Trockendocks und den Werkstätten anschließen wird. Was die
Fonds für den Jadehafen betrifft, so sind nach den dem Hause früher gemachten Vorlagen die Gesammtkosten auf 10,900,000 Thlr. über⸗
schlaͤglich veranschlagt worden. Bis inklusive 1866 waren verausgabt
6,450,000 Thlr. rund, so daß von da ab noch eine Summe von 4,450,000 Thlr. nothwendig war Hiervon kommt in Abrechnung
das in dem Etat pro 1867 mit 1,230,000 Thlr. ausgeworfene-Extra⸗
“ —
. 6 E
des Regierungs⸗Kommissars, über den Etat des Marine⸗
Der in der heutigen Sitzung des Ab-
Fitt, nmmens ee . 3 1 8 8.
als nothwendig heraus, der Garnisonanstalten und der deshalb dies Mal zu der im Etat pro von 66,000 Thlr. im Extraordinarium 200,000 Thlr. hinzugefügt worden. Kriegshafens und Verbindung stehende wesentliche Vermehrung der Bepölkerung läßt die Erbauung weiter eine 1867 den des Jadehafens die 1 fern günstig gestaltet haben, als durch die Benutzung des Hafens Gestemünde den in der Nordsee befindlichen Kriegsschiffen ein sicherer Ort zu ihrer Aus⸗ und Abrüstung geboten ist. Hafenverhältnissen in als mangelhaft zu
ist. Ich brauche nicht darauf zurückzukommen, daß die verschiedenen Etablissements Danzig, 1 Zwecke genügen, daß wir aber in welches für alle Zwecke der Marine ausreichend wäre; es tritt des⸗ wegen und da die gend geboten ist, der für alle Zwecke geeignet ist, Die Staats⸗Regierung hat aus dem Grunde in dem dieszährigen
Bei dem günstigen Fortgange in den Hafenbauten stellte es st im gleichen Schritt auch mit der Herstellu — Befestigung fortzufahren; und es n
1866 ausgeworfenen Summe pro 1867 eine Summe von Die nahe gerückte Vollendung des die damit und mit der Eröffnung der Eisenbahn 8
eines Schulgebäudes als Es ist für diesen Zweck mit der wenigstens die Fundamentirung der Gebäude wird wer⸗ können. Ich bemerke hier noch, daß bis zur Eröffnung
Verhältnisse der Marine in der Nordsee sich ins
Kirche und erscheinen. worden,
einer aufschiebbar Summe angesetzt
nicht im Jand
Jahre hergestellt 65
4 Im Gegensatz zu den der Nordsee sind die Hafenverhältnisse der Ostse bezeichnen, wie dies von allen Seiten anerkannt
Stralsund, selbst Kiel alle nur für bestimmtte
der Ostsee kein Etablissement haben,
Vergrößerung der Marine im Staatsinteresse drin⸗ das Bedürfniß nach Erwerbung eines Ostsechafend, vorzugsweise in den Vordergrund.
Etat eine Summe von 500,000 Thlr. als erste Rate aufgenommen, für das in der Kieler Bucht zu errichtende Etablissemnent. Bei den Vorfagen, die seitens der Staatsregierung dem Hohen Hause im Jahk 1865 und im Frühjahr dieses Jahres gemacht worden sind, waren die Kosten für das Etablissement in der Kieler Bucht auf 3,800,000 Thl.. angenommen worden. Die größere Bedeutung, welche die Kieler Bucht in Folge der veränderten politischen Verhältnisse erlangt hat, ließen eine größere Ausdehnung der Anlagen wünschenswerth erscheinen. Aus diesem Grunde wird das jetzt beabsichtigte Etablissement eine Summe von 7,000,000 Thlr. erfordern, wozu die Befestigungskosten, welche vom Kriegsministerium auf 2 ½ Million veranschlagt sind, hin⸗ zutreten, so daß die Gesammtkosten auf 9,500,000 Thlr. sich belauftn würden. Erwähnt sei noch hier, daß in dem Extraordinarium des Marine⸗Etats eine größere Summe für das bei Swinemünde erbaute schwimmende eiserne Dock aufgenommen worden. In den früheren Etats sind für diesen Zweck bereits mehrfach Geldmittel ausgebralt worden, in welcher Beziehung ich mich auf die zum Etat gegebenen Erläuterungen beziehen darf. Es sei nur erwähnt, daß zur Erbauung des Docks sowohl, als auch, um, wenn es fertig ist, eine gegen da Eisgang sichere Unterbringung im Winter, zu bewerkstelligen, die Her⸗ stellung eines Winterhafens nothwendig ist, welcher im Bau begriffen und 1867 beendigt sein wird, so daß im darauf folgenden Jahre dies schwimmende Dock wird benutzt werden können. Den darauf ge⸗ richteten Anfragen folgend, erlaube ich mir zu bemerken, daß das Doth eine Länge von 246 Fuß, eine Breite von 80 Fuß, eine Höhe vun 34 Fuß vom Boden, erhalten und daß dasselbe im Stande sin wird, Schiffe von 18 Fuß Tiefgang und 2500 Tons aufzunehmen Der Preis ist kontraktlich auf 350,000 Thlr. abgemacht worden’ à ist indessen den Lieferanten ein Spielraum gelassen worden, so wech Verstärkungen nothwendig erscheinen, bis auf 20,000 Thlr. In den Erläuterungen zum Etat war als das zukünftige Erforderniß eir schließlich der Kosten für die Herstellung des Winterhafens, welch auf einige 150,000 Thlr. veranschlagt waren, die Summe von 40000 Thalern angegeben. Zu derselben ist indeß für die Folge noch ein weiterer Betrag hinzugetreten, welcher zur Herstellung der Werkstätten nothwendig, und wozu eben ein Betrag von 40,000 Thlrn. gebotan sein wird. Mit der Herstellung der Häfen ist von gleichwichtiger W deutung die Vermehrung der Kriegsschiffe, namentltch der Panzzer⸗ schiffe, als der eigintlichen Schlachtschiffe. An Panzerschiffen besitzt de Königliche Marine bis jetzt zwei, die Panzerfahrzeuge »Prinz Adal⸗ bert« und »Arminius«, im Bau begriffen sind außerdem, resp. n Frankreich und England bestellt, zwei 1öö zu 16 schwermn. Geschützen. 72⸗Pfünder sind vorläufig für diese Fahrzeuge vorgesehen. Da in dieser Beziehung von einigen Seiten nähere Aul⸗ kunft gewünscht wird, so erlaube ich mir anzuführen, Ne die Länge der Schiffe 277 Fuß und 280 Fuß beträgt; — es sin nämlich die Dimensionen an beiden Schiffen nicht egal — die Brett beträgt 48 Fuß und 50 Fuß; der Tiefgang ist bei beiden gleichmaßt 23 ½ Fuß. Die Pferdekraft stellt sich auf 800 nominell. Die im Kol⸗ trakt garantirte Geschwindigkeit beträgt 13 Knoten. Der Panzer de trägt im Gürtel, d. h. in und in der Nähe der Wasserlinie 5 Zoll, in Uebrigen 4 ½ Zoll. Die Erläuterungen zum Etat ergeben, daß ni einschließlich des Jahres 1868 für diese beiden Panzerfregatten cine Summe von 2,130,000 Thlr. zur Verfügung gestellt worden, sow im Etat wie extraordinair für 1866. Es sind noch zahlbar zu mache die fünfte und sechste Rate mit 1,060,000 Thlr., wodurch sich - Kosten dieser beiden Schiffe auf 3,200,000 Thlr., für jedes dersebe also auf 1,600,000 Thlr. berechnen. Zu den in diesem Jahre nol nothwendigen 1,060,000 Thlr. ist noch ein Betrag erforderlich xve 80,000 Thlr., um die Kosten der Ueberführung zu bestreiten und n sengen Materialien zu beschaffen, welche kontraktlich nicht gelitfc werden. Außerdem ist im Etat Seitens der Staatsregierung vorgesche der Ankauf einer dritten Panzerfregatte. Da wegen dieses Ankaufön Staatsregierung noch in Unterhandlung steht, so kann es nicht angemese
erscheinen / schon jetzt hierüber nähere Auskunft zu geben. Indessen darfichm II Feic 11““] ö1““ .
E“
1270 3
1 v“ v“ 1“
auben bei diese Gelegenheit wenigstens auf den Antrag des Abg. Larkort gleichzeitig einzugehen. Der Abg. Harkort hat den Antrag gestellt/ die Königliche Staatsregierung aufzufordern:
1) den Ankauf der Kriegsschiffe im Auslande einzustellen und diese
lohnende Arbeit der vaterländischen Industrie zuzuwenden,
2) und nur unter dieser Fedeggung die Gelder, so für die dritte anzerfregatte gefordert sind, zu bewilligen.»
Das Marine⸗Ministerium ist stets bemuͤht gewesen, in welcher Beziehung zahlreiche Beispiele angeführt werden könnten, die inlän⸗ dische Industrie bei den Marinelieferungen zu unterstützen. Selbst⸗ verständliche Bedingung ist aber, daß gleiche Garantie hinsichtlich der Güte der Lieferung wie bei den ausländischen Bezügen und keine zu erheblichen Preisdifferenz vorhanden ist. Eine Unterstützung der inlän⸗ dischen Industrie ist aber überhaupt nur möglich, wenn die Bedürf⸗ nisse, die die Marine verlangt, von der inländischen Industrie geleistet werden können. Dieser Punkt steht dem Antrage des Abg. Harkort entgegen. Der Abg. Harkort will zunächst, daß der Staat die Ein⸗ richtung eines eigenen tüchtigen Werfts in die Hand nehme, und da⸗ rin dem Beispiele Rußlands folge. Er bezieht sich in dieser Beziehung auf Kiel und auf Geestemünde. Er scheint also zu wollen, daß das Marine⸗Ministerium resp. die Staatsregierung, mit der An⸗ lage provisorischer Schiffsbauwerfte für Panzerschiffe vorgehen soll; denn ein definitives Werft für Panzerschiffe kann weder in Kiel noch in Geestemünde errichtet werden, weil Geestemünde vorläufig über⸗ haupt nur einen provisorischen Charakter hat, und weil es in Kiel an geeignetem Raum fehlt, wo das Etablissement errichtet werden kann. Da die Errichtung anderswo geschehen müßte, als wo künftig der Hafen hergestellt werden soll, und weil sonst eine Einrichtung mit der andern kollidiren würde so kann es nur provisorisch sein und die Regierung kann nicht für zweckmäßig erachten, auf eine derartige Einrichtung große Kosten zu verwenden. Was den zweiten Punkt betrifft, daß die inländische Industrie bei Beschaffung von Panzerschiffen herangezogen werden soll, so ist die inländische Industrie überhaupt nicht im Stande, Schiffe der Art, wie sie die Regierung jetzt für nothwendig erachtet, also Panzerschiffe von dem Tiefgange, wie ich ihn vorher mitgetheilt habe, zu bauen; es ist daher auch in der Wirklichkeit noch von keiner Anstalt Deutsch⸗ lands ein Antrag beim Marine⸗Ministerium eingegangen, daß ihr der Bau eines Panzerschiffes übertragen wurde. Daß aber die Staats⸗ Regierung sehr bereit ist, wenn derartige Anträge kämen, darauf Rücksicht zu nehmen, beweisen die Zusicherun⸗ gen, welche der Gesellschaft, die sich vor zwei Jahren im Kieler Hafen/ um Panzerschiffe und andere Fahrzeuge zu erbauen, etabliren wollte, gemacht worden sind.
Der Antrag des Herrn Abgeordneten Harkort würde also von Seiten der Staats⸗Regierung bekämpft werden müssen; denn er würde enthalten, daß auf den Bau von Panzerschiffen vorläufig verzichtet 1d wodurch die Interessen der Marine auf das Höchste gefährdet werden.
Es ist mir noch ein anderer Antrag von dem Herrn Abgeordneten Schmidt (Randow) bekannt. Ich weiß nicht, ob dieser Antrag von dem Herrn Präsidenten bereits dem Hause vorgelegt worden ist.
DBem Antrage des Herrn Abgeordneten Schmidt, den der Herr Präsident eben vorgelesen hat, kann die Staats⸗Regierung nichts ent⸗ cecstenen denn er stimmt vollständig mit den Absichten der Staats⸗ Regierung überein.
Der Bau der hölzernen Schiffe, für den in diesem Etat eine Summe von 200,000 Thlrn. ausgesetzt worden ist, soll mit Rücksicht auf den verstärkten Bau von Panzerschiffen nur in beschränktem Maße vorgenommen werden.
Wenn ich nun auf den Ordinarien⸗Etat übergehe, so ist hervor⸗ zuheben, daß derselbe der Fortentwickelung der Marine und den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen gemäß eine höhere Dotirung erhalten hat. Es ist, wie der Etat ergiebt, eine Summe von 260,000 Thlr. mehr im Etat pro 1867 ausgebracht worden. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Etat pro 1867 die auch pro 1866 für nothwendig erachtete Verstärkung mitenthält. Von dieser Summe fällt der größte Theil auf die Vermehrung des seemännischen und militairischen Per⸗ sonals und auf umfangreichere Indienststellung etwa mit 187,000 Thlr.
Die Verstärkung der sächlichen Fonds nimmt 42,000 Thlr. in An⸗ spruch und sämmtliche andere persönliche Ausgaben ungefähr 30,000 Thlr. Es bedarf keiner Ausführung, wie wichtig es ist, daß die Marine sich bereits im Frieden ein vollständig ausreichendes Personal verschaffe, um für den Fall des Krieges im Stande zu sein, mit dem Personal der stehenden Marine, der Marinereserve und der Seewehr die Kriegs⸗ schiffe complet zu besetzen. Hierin liegt der Maßstab für die nöthig alljährlich eintretende Vermehrung des seemännischen Personals. Die Stärke des seemännischen Personals und die Ausbildung desselben bedingen wiederum den Umfang der Indienststellung, wie das aus dem zum Ersatz gebrachten seemännischen Personal sich ergiebt, zeigt die dem hohen Hause vorgelegte Nachweisung. Was die Indienststellung betrifft, so ist in dem Etat speziell erläutert, in welchem Umfange die Indienststellungen im nächsten Jahre beabsichtigt werden.
„Es sei nur dabei angeführt, daß bereits im Dienste befindlich sind: Sr. Majestät gedeckte Korpette »Vinetac«, welche 1865 wegen der kriegerischen Verhältnisse in Südamerika dorthin gesendet war und dann um das Kap Horn nach der Westküste Südamerikas ging, weil auch dort, wie Ihnen bekannt, die Verhältnisse sehr unruhig waren; von dort ist diefelbe jetzt auf dem Wege nach China und Japan.
In dem Mittelmeer befindet sich die gedeckte Korvette »Gazelle« 5 ein Kanonenboot, letzteres namentlich zur Ausübung des
echts, ein Schiff an der Sulina⸗Mündung zu halten. In der Nord⸗ see die Glattdecks⸗Korvette »Nymphe« und im Kieler Hafen die Fre⸗
8
8 8 ““ 11.“ “ “ “ schiff und die Briggs »Rover« und »Muskito« als ffsjun hj 8 gg 8 als S 1 giffe W“ sich auf ihrer gewöhnlichen Winterüzungsreisa jungen 938 6 8. St Erhöhung der sächlichen Fonds dürfte sich so⸗ be. * ie Etatserläuterung, als auch durch die Erweite⸗ x 18G rechtfertigen. 8 Neu erscheint nur im Titel Ekhc etrag von 4000 Thlr. zu technischen Versuchen. bung 88 persönlichen Ausgaben anlangend, so “ ge der allgemein eingetretenen Mehrarbeiten in 1 5 . heils folgt dieselbe aus der vermehrten Indienststellung, aus der Errichtung der Marine⸗Depots in Kiel und Geeste⸗ ee und der Etablirung von Lazarethen und Garnison⸗Anstalten in Kie und Friedrichsort. Die zum Etat gegebenen Erläuterungen ertheilen weitere Auskunft darüber. Es mag hier nur noch ein Punkt hervorgehoben sein, der bei der Berathung der früheren Etats bisher beanstandet worden ist, es ist dies die Stelle des Präses im öö Es ist diese Stelle mit denjenigen der Abtheilungs⸗ I in den Civil⸗Ministerien verglichen und demgemäß gefordert worden, daß diese Stelle auch mit gleichem Gehalt dotirt werden soll. Hierbei dürften indeß die obwaltenden Verhält⸗ nisse nicht die richtige Würdigung erhalten haben. Das Marine⸗ Meshistt ten ist eine militairische Verwaltungsbehörde, ebenso wie das Kriegs⸗Ministerium. Daraus folgt, daß in den Stellen der De⸗ partements⸗Direktoren höhere Militairs sich befinden müssen. Diesen höheren Militairs können aber nicht Stellengehälter gewäͤhrt werden sondern sie müssen das Einkommen haben, worauf sie ihrer Charge nach Anspruch machen können. Nur, wenn dies der Fall ist, ist außer⸗ dem die nöthige Freiheit in der Besetzung der Stellen vorhanden, die im Interesse des Dienstes durchaus geboten ist. Der militairische Charakter des Marine⸗Ministeriums ist auch seit Errichtung der Marine⸗Verwaltung im Jahre 1859 anerkannt worden, indem damals ein Admiral an der Spitze der Verwaltung stand. Das Gehalt des jetzigen Präses im Marine⸗Ministerium ist nicht so hoch dotirt, wie das ö 11131“ Die Staats⸗ Regierung giebt sich daher der Hoffnung hin, daß die; ion die Stelle nicht weiter beanstandet wndd. ““
““
8
— Das Amtsblatt des Königl. Post⸗Departements (Nr. 47
vom 8. Dezember) enthält folgende eeg teetas vom 30. November: Die Portofreiheit der »National⸗Invaliden⸗Stif⸗ tung« betreffend. 2) vom 6. Dezember: Zeitungsverkehr mit dem frü⸗ Geeh hannoverschen Postbezirke. 3) vom 7. Dezember: Anwendung d er summarischen Enkartirung bei ordinairen Frachtkartenschlüssen von Berlin und in bedingten Grenzen nach Berlin während der bevorstehenden Weihnachtszeit. “ 8
— Der »Zollverein«, Zeitschrift für Handel und Gewerbe (Nr. 49 vom 8. Dezember) enthält unter Aufsätze: Sachsen, Süd⸗ deutschland und den Zollverein, Dresden im November. — Geschäfts⸗ und bE“ in den Vereinigten Staaten. — Aus dem Handels⸗ und Gewerbe⸗Verein: Rheinschifffahrt. — Aufforde⸗ rung des Ausschusses an Vertreter von Actien⸗Gesellschaften und Ge⸗ nossenschaften. — Korrespondenzen: Petersburg, den 15. De⸗ zember: Der bucharische Krieg und die neue Anleihe, Interessenten der entwertheten Valuta, neue wirthschaftliche Ansichten aus nationalen Motiven, die Ostsee⸗-Provinzen und die Weisheit des Petersburger Senats, russischer Beamtengewinn. — Technisches: Schwefelkohlen⸗ stoff. — Notizen und Vermischtes: Geschäftsnotizen, Eisenbahn⸗ Ausweise, — General⸗Versammlungen, Einzahlungen, Auszahlungen, Zahlungs⸗Einstellungen. — Bibliographie.
— Die DZeitung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Ver waltungen (Nr. 49 vom 8. Dezember) hat folgenden Inhalt: Die Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten von Nordame⸗ rika, mit Karte, auf welcher auch die im Jahre 1866 im Bau be⸗ griffenen und zum Bau reifen, so wie die im Kriege von 1861—64 zerstörten Eisenbahnen Nordamerika's sich angegeben finden. — Mit⸗ theilungen über Eisenbahnen, Vereinsgebiet, Eisenbahn⸗ Gesetzgebung: Konzession der Kronprinz Rudolphs⸗Bahn. Rhei⸗ nische Eisenbahn, Konzession zum Bau und Betrieb dreier Zweig⸗ bahnen. — Projekte und Bau: Märkisch⸗Posener Eisenbahn, Aktien⸗ zeichnung. Buschtéhrader Eisenbahn, Bau der Prager Verbindungs⸗ bahn vom Sandthorbahnhofe bis zur nördlichen Staatsbahn bei Bubna begonnen. Kaiser Franz Josephs⸗Bahn, Prager Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen der Böhmischen Westbahn und der Staats bahn, Bauvertrag. Betrieb: Württembergische Staatsbahnen, Eyach⸗Horb eröffnet. Kurfürst Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn, Umge⸗ staltung deren Verwaltung. Ausnahmetarif für Steinkohlen zc. in Extrazuͤgen und Tarifänderung auf den Rheinischen Bahnen. Sächsisch westliche Staatsbahnen, direkter Güterverkehr mit der Bayer. Ostbahn. Sächsisch östliche Staatsbahn, Abonnementskarten. Kaiser Ferdinands⸗ Nordbahn, Verkehr nach Preußen via Oswiecim. — Personalnachrich⸗ ten. — Ausland: Warschau⸗Terespoler Eisenbahn, Eröffnung bis Lukow. Rjäsan⸗Koslower Eisenbahn, Direction, Länge und Stationen der Bahn. Bernische Staatsbahn, Geschäftsbericht für 1865. Türkei, Rustschuk⸗Varna eröffnet. Ostindien, Bahneröffnungen. — DTech⸗ nisches. Verein für Eisenbahnkunde in Berlin. Einsturz eines Ga⸗ someterbassins. Neue Eisenbahnen bei Paris. — Literatur: Nach⸗ trag zum Deutschen Eisenbahn⸗Güter⸗Tarif⸗Buch von A. Rörig. — Juristisches: Strafrechtsfall, betr. unrichtige resp. unterlassene Steuer⸗
gatte »Thetis« als Wachtschiff. Die Fregatte »Niobe« als Kadetten⸗
EW“ 5* 5 89
Declaration eines Frachtführers. — Eisenbahn⸗Kalender.