Zozenow und von Kleist und deren Mannsstämme, hiernächst, jedoch unter gewissen Beschränkungen, an die Abkömmlinge von weiblicher Seite aus jenen weiblichen Geschlechtern. Das Nähere über das Erbfolgerecht und die Erbfolgeordnung, sowie über die
Familie des Stifters, kann aus den Stiftungsurkunden selbst, Peziehungsweife aus der im Jahre 1784 zu Cassel gedruckt er⸗
sschienenen Abhandlung unter der Aufschrift:
„ Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von s8schhlieffen oder Schlieben, vor Alters Sliwin oder Sli⸗ wingen«
ersehen werden.
Ueber den Umfang so wie die sonstige Beschaffenheit des Nießbrauchsrechtes des jedesmaligen Stiftungsinhabers enthalten die Stiftungs⸗Urkunden die näheren Bestimmungen, wie denn
auch jene selbst über die weiteren Stiftungsvorschriften zur Ver⸗
Faß ssung des Stiftungsstühles u. s. w. nachgesehen werden
müssen.
In Gemäßheit einer ausdrücklichen Vorschrift des Stifters werden jedoch einige seiner speziellen Verordnungen und zwar wörtlich so, wie sie von demselben herrühren, hier angeführt:
»In Ansehung der zur Stiftung gehörenden beweglichen Gegenstände sind die jedesmaligen Besitzer zur vollständigen Erhaltung und Ergänzung verpflichtet, damit die Stiftung niemals einigen Schaden leide. Sie vermögen demnach alle
solche beweglichen Sachen von Jedem zurückfordern, der sie ee ohne dazu vermöge der Stiftungsurkunde berechtigt zu sein.«
»Die Befreiung der Stiftungsschuldner und die Ab⸗
tretung ausstehender Forderungen sollen nur dann stattfinden,
wenn alsbald vom Besitzer die urschriftliche Schuldverschrei⸗
bung ausgehändigt sein würde, welche bis dahin stets das
Eigenthum der Stiftung bleibt.«
»Wenn, wiewohl nichtigerweise, irgend eine Veräußerung, ein Versatz, eine Verpfändung, in Ansehung eines unbeweg⸗ lichen Stücks oder eines Rechts, das zur Stiftung gehört, vom Besitzer vorgenommen oder eine ausstehende Schuld
8 ohne sofortige Zurückgebung der urschriftlichen Schuldverbrie⸗ fung angenommen, oder auch ohne diese Auslieferung eine Scttiffungsschuld abgetreten würde, so soll alsbald dessen Nach⸗ folger zum Besitze gelangen und das veräußerte oder ver⸗ setzte Stück zurückfordern.«
»Es ist auch, wenn kein solcher Nachfolger vorhanden wäre, die höchste Landesherrschaft ausdrücklich ersucht, keinen ungerechten Besitzer zu dulden«.
8 »Vielmehr fällt dieser höchsten Landesherrschaft selbst dann,
wenn am Ende kein Besitzer weiter vorhanden ist, die Hälfte des Stiftungs⸗Eigenthums heim, um sie zu milden Zwecken zu verwenden.«
»Nur der allerletzte oder die allerletzte Stiftungsverwandte vermag über die andere Hälfte zu verfügen.⸗
»Die Verpachtung des Stiftungs⸗Eigenthums steht dem Besitzer frei, jedoch nur für seine eigene Berechtigungszeit. Gegen den Stiftungsnaächfolger erhält der Pächter durchaus keine Befugniß.«
Beide Stiftungsgerichte haben nach dem am 7. August 1836 zu Altwasser erfolgten Ableben des Königlich preußischen Ma⸗ jors a. D. Heinrich Wilhelm Grafen von Schlieffen, dessen am 18. September 1829 gebornen Sohn, Wilhelm Martin Ernst Ludwig Grafen von Schlieffen auf Schlieffenberg als nächsten Nachfolger in der Fideikommiß⸗Stiftung anerkannt und es be⸗ findet 1 en s Stiftung gehörigen Eigenthums.
Ebenso hat 1 ““ . Der am 28. Dezember 1842 verstorbene
“ I11X“ v“
8
General⸗Lieutenant
Heinrich Withelm Graf von Schlieffen in Berlin, in seinen letzt⸗
willigen Verordnungen ein Majorats⸗Kapital von = 50,000 Thalern Pr. Cour. gegründet, welches nach dereinstigem Ableben aller zur theilweisen Nutznießung berufenen Neffen und Nichten des Erblassers, im Wesentlichen nach Vorschrift der Stiftungsakten
des weiland General⸗Licutenants Martin Ernst von Schlieffen zuerst.—
von dem Gräflich von Schlieffenschen, sodann von dem vonSchlieffen⸗ Soldekowschen Mannsstamme, sodann von den weiblichen Nach⸗ kommen dieser Linien, nach den Gesetzen der Primogenitur, und beim Absterben des ganzen Geschlechts, von dem von Schlieffen'⸗ schen Hospitale zu Colberg besessen und verwaltet werden soll. Dieses Majorat wird durch sichere Obligationen, für welche je⸗ doch auch ein Landgut angekauft werden kann, gebildet. der Revenüen genießt der Majoratsbesitzer (gegenwärtig Wilhelm Martin Ernst Ludwig Graf von Schlieffen auf Schlieffenberg), ½2 derselben ist zur Vermehrung der sub I. gedachten Hauptstiftung und 2 der Revenüen sind zur Erziehung hülfsbedürftiger Mitglieder der von Schlieffen'schen Familie, nach Ermessen des Majoratsherrn, even⸗ tuell nach Bestimmung des Stiftungsgerichts, ausgesetzt Stiftungsgericht ist das Königlich preußische Appellationsgericht zu Cöslin in Pommern, welches sich alle drei Jahre vom Majoratsbesitzer Rechnung ablegen läßt und die Stiftungsurkunden, Obligationen und Dokumente asservirt. vA“ Cassel, am 24. November 1866. 1““ 5 Königliches Obergericht. Civil⸗Senat, Kommission für die von Schlieffen’sche Heesnzsthheghng. Wangemann. Schultheis. v. Specht. i F. EE11
ich derselbe seitdem in dem Besitz des sämmtlichen zur
Dreiviertheile V
Wir bedürfen bis Ende April kommenden Cb
1000 „
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen Verkauf von Bauplätzen in Königshütte in Oberschlesß Es sollen wiederum mehrere am künftigen Hauptmarktplatze güen zu Königshütte belegene Vauplätze im Wege des öffentlichen Ni gebots verkauft werden. Hierzu wird ein Termin auf s;. telt Mittwoch, den 19. Dezember d. J., Morgens 9 Uhr, in dem Amtslokale des unterzeichneten Hüttn
T
Amtes, welcher erforderlichen Falles an den nächsten Tagen Moyrel⸗
98 pe 1 Gl ) gen Morgeng um dieselbe Stunde fortgesetzt wird, anberaumt, wozu Bietungslußie mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingunsin o wie der Plan der zu verkaufenden Grundstücke in der Registraen es unterzeichneten Hütten⸗Amtes an den Wochentagen während Amtsstunden eingesehen werden können. Gegen Erstattung der Fu pialien werden die Verkaufsbedingungen auf Verlangen abschrifilt übersendet. ““ üh
Königshütte, den 21. November 186v66.
8
Koöznigliches Hütten⸗Amt.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt-Zoll⸗Amt und zwar im Amtslokal des Steuer. Amtes zu Perleberg am 15. Januar künftigen Jahres, Vor, mittags 10 Uhr, die Chausseegelderhebung zu Neu⸗Schrepkow nnt der Berlin⸗Hamburger Chaussee an den Meistbietenden unter vah behalt des Zuschlages der hohen Behörde vom 1. April 1867 J zur Pacht stellen. 8
Nur solche Personen, welche sich bei Beginn des Termins als dispositionsfähig ausweisen und mindestens 100 Thlr. baar oder ün annehmbaren Staatspapieren als Sicherheit bei dem Steuer⸗Amtt 1 Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen.
Die Pachtbedingungen sind bei uns und dem Steuer⸗Amte 1 Perleberg während der Dienststunden einzusehen.
Warnow, den 4. Dezember 1866. 8
Königliches Haupt⸗Zoll⸗Amt.
Bekanntmachuüung. . Freitag, den 21. d. Mts., Mittags 12 Uhr, gelangen im Kysel'schen Gasthof zu Regenthin circa 800 Kiefern Bau⸗ und Schneide⸗ hölzer aus dem diesseitigen Königlichen Forstrevier zum öffentlic meistbietenden Verkauf. Die Beamten der Beläufe Hochzeit und Na⸗ brück sind angewiesen, auf Verlangen die betreffenden Hölzer vor⸗ zeigen und können die Aufmaß⸗Register 8 Tage vor dem Termin in meinem Geschäftszimmer eingesehen werden.
Forsthaus Hochzeit, den 8. Dezember 1866. Der Oberförster. Stubenrauch.
Holzverkau 2
„Alus dem Einschlage der Oberförsterei Alt⸗Ruppin pro 1867 sollen circa:
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220 Stücken Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer, 2 Stück Nutzeichen, 1 7 Stück Eichen⸗Kahnknie
im Termin: »Donnerstag, den 20. Dezember d. J., Vor⸗
mittags von 10 Uhr ab, im Leest'schen Gasthofe »zum
ggrünen Baum« zu Alt⸗Ruppin«,
öffentlich meistbietend verkauft werden bei freier Konkurreng und gegen sofortige Bezahlung von ½ des Kaufgeldes. „Diie Hoͤlzer liegen in den Totalität⸗Schlägen aller Beläufe, abs. in der Klausheide 43 Stücken, in der Lietze 19 Stücken, in Crangens⸗ brück 27 Stücken, im Belauf Rotsticl 19 Stücken, in Pfeffertei 79 Stücken, in Eggersdorf 4 Stücken und außerdem im Jagen 0 Belauf Pfefferteich, 66 Stücken, sowie auch hier die Nutzeichen umd Eichen⸗Kahnknie.
Das spezielle Verzeichniß der Hölzer und Loose soll vom Mon⸗ tag, den 17. d. M. ab, während der Tagesstunden, jedoch mit Ausschluß der Mittagszeit von 12 bis 2 Uhr, im hiesigen oberförster⸗ lichen Geoschäfts⸗Büreau zur Einsicht ausliegen, und können die Höher auch, von da ab bis zum Verkaufstage, auf vorherige Meldung ha⸗ den betreffenden Forstschutzbeamten, im Walde besichtigt werden.
Forsthaus Alt⸗Ruppin, den 6. Dezember 1866.
Am Sonnabend, den 15, d. Mts., Vormittags 10 Uhr
sollen auf dem Hofe des hiesigen Landwehr⸗Zeughauses ein ausrangirter Patronenwagen, 8
ein dito Montirungswagen,
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
1
8
Kauflustige werden hierzu eingeladen. „Neu⸗Ruppin, den 8. Dezember 1836.ͤ Königliches 1. Bataillon 4. Brandenburg. Jufanterie⸗Regiments Nr. 2 [4638] 1 “ 1“4“
8
—
Main⸗Neckar⸗Eisenbahn. Lieferung von Schwellen. 8
2 ahres:
400 Stück Stoßschwellen von Eichenholz .
600 „ „ » Kiefernholz (pinus sylvestris)
Mittelschwellen „» Eichenholz,
n2 „⸗ Kiefernholz
11000 V
2
die bei
nahme auf die daran Theil habende Prämiensumme von 1,415,415
des Kreis⸗Wundarztes für den Kreis Lübben,
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1““ 8 2000 Meter Langschwellen » Eichenholz und
306 .“ » Kiefernholz, den letzteren Sorten in einer Länge bis zu 5 Meter oder 20 Fuß befsisch und 25 Centimeter oder 29 Zolt Breite, und fordern hierdurch zur Einreichung von schriftlichen Angeboten, die sich auch auf einen Theil dieses Bedarfs beziehen können, auf. Angebote für einen spä⸗ feren Ablieferungstermin, als den obigen, können nicht berücksichtigt werden, dagegen wird für einen Theil ein früherer Termin vorgezogen.
Die Angebote haben deshalb neben dem Quantum, dem Abliefe⸗ rungsort und dem Preis pro Stück Schwelle auch die Lieferzeit zu mnthalte allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen die Maße derselben können bei unseren Bahn⸗Verwaltungen zu elberg, Darmstadt und Frankfurt eingesehen werden. Die Eröffnung der Angebote, welche mit der AufschriftSchwellen⸗ Lieferung betr.« franco anher einzusenden sind, wird Freitag, den 4. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr, dahier stattfinden und können später einlaufende keine Berücksichtigung finden.
Darmstadt, 4. Dezember 1866. 1
Direction der Main⸗Neckar⸗Bahn.
und Heid
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Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.
von öffentlichen Papieren.
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Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen unserer Prioritäts⸗Obligationen findet vom 2. Januar 1867 ab bei unserer hiesigen Hauptkasse täglich, mit Ausschluß der Sonntage, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, und in Berlin auf unserem dortigen Bahnhofe in den Tagen
8 vom 2. bis 13. Januar 1867, mit Ausschluß der Sonntage, während der Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr statt.
Es wird gebeten, den einzulösenden Coupons einen Nachweis über die Stückzahl und den Werth derselben nach den verschie⸗ denen Kategorieen geordnet, beizufügen.
Potsdam, den 4. Dezember 1866.
Das Direktorium.
1cucy, Dividenden⸗Vertheilung der Lebensversicherungs⸗Bank für Deutschland in Gotha.
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Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse
wird im Jahre 1867 der Ueberschuß des Versicherungsjahres 1862 an die betreffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselbe beträgt 509,549 Thlr. 15 Sgr. preuß. Courant und entspricht mit Rückficht⸗ Thlr. 9 Sgr. einer Dividende yon EE111““ 36 Prozent. 1I11““
Diese Dividende wird auf die im Jahre 1862 für lebensläng⸗ liche und Ueberlebens-⸗Versicherungen eingezahlten Prämien ge⸗ währt, und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch bestehenden Versiche⸗ rungen an der nächsten Prämie abgerechnet, auf die erloschenen aber vom 2. Januar 1867 ab baar gewährt wird. Ueber die auf erloschene Versicherungen fallenden Beträge, soweit
dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1862 ausgegeben und noch
im Umlauf sind, werden bei den Agenten der Bank Verzeichnisse nie⸗
dergelegt. Die Inhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei
Vüren, also spätestens bis 8. Dezember 1868 bei der Kasse der Zank quittirt einzureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen. „Zugleich ergeht an diejenigen, welche auf Prämien aus 1861 noch Dividenden zu beziehen haben, die wiederholte Aufforderung, die be⸗ trefenden Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 1867 zur Er⸗ hebung der Zahlung einzureichen, widrigenfalls sie ihre Ansprüche verlieren. v1A4“*“ Gotha, am 8. Dezember 1866. 6 Das Bureau der scneeteihe ge. ee G. Hopf. . Ruffer. Graf von Keller.
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Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Stelle des Kreis⸗Physikus für den Luckauer Kreis mit dem Vohnsitz in der Stadt Luckau ist durch Ernennung des bisherigen nhabers zum Regierungs⸗ und Medizinalrath erledigt. Behufs der Luderbesetzung derselben werden qualifizirte Bewerber hierdurch auf⸗ gefordert, sich unter Einreichung 8 !) ihrer Approbation als praktischer Arzt, Wundarzt und Geburts⸗ helfer, — 2) 88 Fähigkeite Zengnisses zur Verwaltung einer Kreis⸗Physikats⸗ elle, 3) sonicger über 89 eines ausführlichen Lebenslausßf5h,5t5 nen 4 Wochan bei uns zu melden. Frankfurt a. O., den 8. Dezember 1866. Königliche Regierung, Abtheikung des Inne m. Die durch Beförderung des bisherigen Inhabers erledigte Stelle 1 mit dem Wohnsitze in Qualifizirte Medizinal⸗
ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse
er Stadt Lieberose, ist anderweit zu besetzen.
Personen, welche sich um die gedachte Stelle bewerben wollen, haben
öee Einreichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu FrrLankfurt a O., den 10. Dezember 1866. h“ Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. gez. Frh. v. Schlotheim.
Rheinische Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Actien⸗ Gesellschaft. “ Wir beehren uns, die Actionaire unserer Gesellschaft zu einer, am 21. Januar k. J., Morgens 10 ½ Uhr, im Euroyëäi⸗ schen Hofe bei Wwe. Küpper in Duisburg beginnenden laäaaußerordentlichen Generalversammlung hiermit ergebenst einzuladen. EE“ Tages⸗Ordnung. b 1) Verpachtung des Walzwerks. 1 2) Erweiterung des Hohofen⸗Betriebes nach den Vorlagen in der jüngsten General⸗Versammlung und Beschaffung der Mittel azu. Die Eintrittskarten werden eine Stunde vor Beginn der Ver⸗ sammlung auf Grund des §. 10 der Statuten verabfolgt Niederrheinische Hütte, 8. Dezember 1866. 1 Der Vorstand.
bea
88
[4636] Wilhelmsbahn. Im Monat November betrugen die Einnahmen und zwar: “ 1865
1866 Thlr. Thlr. 8,263
8,070 28,290
33/420 30/580 27,809 10,543
1) aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr.. 2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport:
a) im innern Verkehr ...... .
b) im direkten und Durchgangs⸗Verkehr ..
3) ad extraordinaria 1
11,050 16 Z20 71
Pro Monat Oktober 1866 also mehr ie Minder⸗Einnahme bis ult. Oktober 1866 hat 1 betragen. 32/,905 Mithin pro 1866 überhaupt weniger 24,6950 — Ratibor, den 8. Dezember 1866. 8 Königliche Direction der Wilhelmsbahn
Einnahmen pro Monat No vember 1866. Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn. bis ult.
b 88 üü für Extra- Summa. Personen. Güter. ordinair. November cr. 1865 im Novbr. Thlr. Thlr. Thlr. SThlt. . 13,606 48,986 5095 781,924 1866 im Nopbr. 8 8 (provisorisch) 18,000 49,775 4163 753,578 mithin 1866 mehr 4,394 mehr 789 wen. 932 mehr 4,251 wen. 28,346 Saarbrücken, den 9. Dezember 1866.
71,938
lllgemeine Ausstellung in Paris 8 im Jahre 1867. 3 Um die Betheiligung der Industrie und Kunst an der Pariser allgemeinen Ausstellung möglichst zu erleichtern, werden auf der Rhein⸗Nahe⸗ und der Königlichen Saarbrücker Eisenbahn (per Forbach nach Paris) 1— alle, für gedachte Ausstellung bestimmte Gegenstände, gleichviel ob solche aus dem In⸗ oder Auslande herrühren, sowohl auf dem Hin⸗ als auf dem Rückwege vom 15. Januar 1867 abb zur Hälfte derl tarifmäßigen Fracht befördert werden, sofern die Sendungen beim Hin⸗Transport an eine der in Preußen zu errichtenden Empfangsstellen oder an die Aus⸗ stellungs⸗Kommission der betreffenden Staaten in Paris adressirt und beim Rück⸗Transport an eine der erwähnten Empfangsstellen oder an den Versender nach der ursprünglichen Absendestation gerichtet sind. Die Sendungen müssen zugleich mit einer Ein⸗ resp. Rücksen- dungs⸗Declaration versehen sein, aus der ersichtlich ist, daß die betreffenden Gegenstände für die Ausstellung bestimmt resp. dort wirk⸗ lich ausgestellt gewesen und unverkauft geblieben find. 8 Saarbrücken, den 6. Dezember 1866. Königliche Eisenbahn⸗Direction.
11u“
82 88