1866 / 300 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium für Handel,

eer.

Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8* 1* 8

3 111“ n Sr süüton

Bekanntmachun g.

Zu Liebau im Regierungsbezirke Liegnitz wird am 15. De⸗ zember c. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tages⸗ dienste (cfr. §. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Correspon⸗ denz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗Verein) eröffnet werden. 8 * Berlin, den 10. Dezember 1866. Königliche Telegraphen⸗D

Das 63. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ en wird, enthält unter 1 6472. den Allerhöchsten Erlaß vom 5. November 1866, be⸗ tereffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen: 1) von Carthaus im gleichnamigen Kreise des Re⸗ gierungsbezirks Danzig über Przewosz, Sullenecyn und Parchau bis zur Bütower Freisgrenze bei Jamen in der Richtung auf Bütow, 2) von Zuckau, an der Carthaus⸗Danziger Staatsstraße, über Bortsch, Eggershütte und Drosdowen bis zur Be⸗ renter Kreisgrenze bei Klobotezyn in der Richtung auf Berent, und 3) von Pomieczyn, an der Neu⸗ städter Kreisgrenze, über Hoppen, Seefeld, Pemzau nach Groß⸗Leesen an der Danzig⸗Carthauser Staatsstraße, unter .das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In⸗ haber lautender Kreis⸗Obligationen des Carthauser Kreises im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 5. November 1866; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 5. November 1866, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an die Kreise Lötzen und Oletzko im Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen für den Bau und die Unter⸗ haltung der Chausseen im Lötzener und Lycker Kreise: 1) von Widminnen über Masuchowken, Groß⸗Gablick, Pietraschen bis zur Oletzkoer Kreis⸗ grenze bei Wessolowen, 2) von Rhein über Justus⸗ berg, Bartlickshöfchen und Grünwalde bis zur Sensburger Kreisgrenze in der Richtung auf Nico⸗ aaiken/ und unter » 6475. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In⸗ ““ haber lautender Kreis⸗Obligationen des Lötzener Kreises im Betrage von 95,000 Thalern, II. Emis⸗ sion. Vom 5. November 1866. Berlin, den 13. Dezember 1866. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Von Seiten des Ober⸗Kommandos der Marine.

S. M. S. »Niobe« ist am 22. vorigen Mongts auf der Rhede von Sancta Cruz auf Teneriffa, und S. M. S. »Gazelle«

8. bS

Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich österreichischen Hofe Freiherrn von Werther und dem Legations⸗Secretair Grafen von Blücher die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Italien Majestät ihnen verliehenen Insignien resp. des Großkreuzes und des Offizierkreuzes des St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung vom 8. Dezember 1866 be⸗ treffend Gesuche in Bezug aufmilitairische Dienst⸗ 88 verhältnisse ꝛc.

Alle Gesuche von Militairpflichtigen, von ehemaligen Sol⸗ daten oder von Privatpersonen, welche militairische Dienstver⸗ hältnisse ꝛc. betreffen, sind für die Folge nicht an das General⸗ Gouvernement oder an das General⸗Kommando des 10. Armee⸗ Corps zu richten, sondern an das betreffende Landwehr⸗Bataillon, in dessen Bezirk der Bittsteller . Die Landwehr⸗Bataillone ind angewiesen, die bezügliche Auskunft oder den zu treffenden escheid zu geben, oder dieselben dem General⸗Kommando zur Entscheidung vorzulegen, Gesuche um Befreiung vom Militairdienst (Reclamationen sind an die betreffenden Obrigkeiten zu richten, wie es der §. 58

der Bekanntmachung der Ministerial⸗Ersatzkommission v 5. November c. vorschreibt. Hannover, den 8. Dezember 1866.

Der General⸗Gouverneur und kommandirende Gen

General⸗Lieutenant. 88

Nichtamtliches.

Berlin, 12. Dezember. Se. Majestätd König kehrten gestern Abend 9 ½ Uhr mittelst Extrazuges h der Berlin⸗Görlitzer Bahn von Schloß Königs⸗Wusterhau hierher zurück. 9 Heute nahmen Se. Majestät der König die Vortrj des Ministerpräsidenten, des Eivil⸗Kabinets, des Wirtii Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Costenoble und des Militan Kabinets entgegen, und empfingen in Anwesenheit des Gan— verneurs und Kommandanten mehrere hochgestellte Militain zur Meldung, unter ihnen auch den Herzog von Ratibor.⸗

Die Dienstzulage (900 Thlr.) für den Departement⸗ Direktor im Marine⸗Ministerium wurde in der gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses bei namentlicher Absti mung mit 152 gegen 147 Stimmen abgelehnt. Hiernaͤtz wurde die Vorberathung des ganzen Etats des Marine⸗Min⸗

steriums zu Ende geführt und die Sitzung bis 7 Uhr Abend

vertagt. In der Abendsitzung gab der General⸗Post⸗Direttor von Philipsborn einen allgemeinen Ueberblick über die Etatz⸗ verhältnisse der Postverwaltung. An der General⸗Debatte be theiligten sich die Abgeordneten Dr. Becker, von Eynern. Michaelis (Stettin) und Fubel. Den hauptsächlichsten Geger⸗ stand der Spezial⸗Diskussion bildete das Institut der Landbrih träger und die Verbesserung der Gehälter der Postbeamtm.,

Die Abgeordneten Dr. Becker, von Kleinsorgen, von Bonin un

Graf Eulenburg griffen vorzugsweise in die Debatte ein. Da Etat der Postverwaltung wurde bis zum Schlusse der Abend sitzung vollständig nach der Regierungsvorlage erledigt.

In der heutigen (42.) Plenar⸗Sitzung wurde der En⸗ der Telegraphen⸗Verwaltung, nachdem der General⸗Post⸗Dirk

tor von Philippsborn über die Etatsverhältnisse derselben em . allgemeine Uebersicht gesehen hatte, ohne Debatte genehmig.

Bei der Berathung des Etats der Pozellan⸗Manufaktur, üle welche der Geheime Ober-Regierungs⸗Rath Moser allgemmn einleitende Bemerkungen vortrug, wurde von dem Abgeordye ten von Unruh, Namens der besonderen Kommission, über da Bau eines Parlamentsgebäudes Bericht erstattet.

An der herüber entsponnenen lebhaften Debatte betheiligte sich die Abgeordneten von Unruh, Dr. Loewe, Duncker, M. Michelis und von Blanckenburg. Der Handelsminister, Gij von Itzenplitz, ergriff zu verschiedenen Malen das Wor um die Ansichten der Staatsregierung darzulegen. Der Kom⸗ missionsantrag auf Neubau eines Parlaments⸗Gebäudes u Stelle des bisherigen Abgeordnetenhauses wurde vom Haut⸗ angenommen und demzufolge die in dem Etat für Verlegumg der Porzellan⸗Manufaktur nach Charlottenburg in Ansatz g⸗ brachte erste Satz im Betrage von 100,000 Thlrn. verworfen Bekanntlich lag es bisher in der Absicht der Regierung, dei neue Abgeordnetenhaus auf der Baustelle der hiesigen Por⸗ zellan⸗Manufaktur zu errichten.

Ueber die Etatsverhältnisse der Verwaltung für Berg, Hütten⸗ und Salinenwesen gab der Ober⸗Berghauptmann Krug von Nidda allgemeine Erläuterungen.

Der Etat selbst wurde vom Hause nach den Positionen der Regierungsvorlage genehmigt. Beim Schlusse des Blattt begann die Vorberathung des Etats der Eisenbahn⸗Voer waltung.

In dänischen und belgischen Blättern werden tagtäglit die handgreiflichsten Erdichtungen über die Politik des preuft schen Kabinets und über angebliche Aeußerungen seiner Mo⸗ glieder verbreitet. . Die Aufgabe des Sean enn gens kann es nicht sein, stt dauernd mit einer Widerlegung dieser absichtlichen Fälschungen zu beschäftigen. Wir wollen aber heute an einem Beispie jenes unwürdige Treiben kennzeichnen. b Das in Kopenhagen erscheinende »Dagbladet« vom d- d. M. meldet nämlich nach einem Berliner Telegramm, 1 Herr Minister⸗Präsident, Graf von Bismarck habe, eine schle⸗ wig⸗holsteinische Deputation von Hadersleben empfangen unn derselben erklärt: V „daß in Nordschleswig nicht eher eine Abstimmunm steattfinden würde, als bis sich die Verhältnisse dort festigt haͤtten.) nilme andnamssh lcs..

kegeea Vergehens

4393

Diese Erzählung ist in allen Theilen erdichtet.ß

Eine schleswig⸗holsteinische Deputation von Hadersleben ist in Berlin nicht bemerkt worden. Der Herr Minister⸗Praͤ⸗ sident, welcher überhaupt keine Deputationen empfängt, hat jene angebliche Absendung von Hadersleben nicht gesehen, mit⸗ in derselben auch keine Erklärung über die Abstimmung in Nord⸗Schleswig gegeben.

(Prov. Corresp.) Durch die Amnestie vom 20. Septem⸗ ber d. J. hatte Se. Majestät der König unter Anderem auch denjenigen Personen, welche wegen einer mittelst der Presse be⸗ angenen strafbaren Handlung zu einer Freiheits⸗ oder Geld⸗ trafe rechtskräftig verurtheilt waren, diese Strafe in Gnaden erlassen, ihnen auch die etwa entzogene Ausübung der bürger⸗ lichen Ehrenrechte wieder verliehen. 1 1

Außer den Freiheits⸗ und Geldstrafen können aber die mittelst der Presse begangenen strafbaren Handlungen, falls die betreffenden Personen während eines gewissen Zeitraums mehrfach verurtheilt worden sind, nach §. 54 des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 auch den Verlust des Gewerbebetriebs als Buchdrucker, Buchhändler u. s. w. nach sich ziehen, und sind im Laufe der letzten Jahre auch derartige Verurtheilungen viel⸗ fach erfolgt. 1 v b

Die Allerhöchste Amnestie erstreckte sich zunächst nicht auf diese Fälle, da in derselben die Aufhebung der so entstandenen Unfähigkeit zum Gewerbebetriebe nicht ausgesprochen war.

Auf Grund mehrfacher an die Staatsregierung gerichteter Anfragen und Gesuche hat dieselbe jedoch die in Rede stehenden Verurtheilungen zum Gegenstande weiterer Erwägung gemacht. Den Absichten und Beweggründen des Allerhöchsten Amnestie⸗ Erlasses vom 20. September schien es zu entsprechen, auch die⸗ jenigen nachtheiligen Folgen zu beseitigen, welche den wegen Pregvergehen Verurtheilten aus der Aberkennung der Befugniß zum Gewerbebetriebe erwachsen sind.

Se. Majestät der König hat deshalb auf den An⸗ trag der Minister des Innern und der Justiz be⸗ stimmt, daß denjenigen Personen, welchen wegen eines bis zum 20. September d. J. mittelst der Presse oder Verbrechens die Be⸗ fugniß zum Betriebe eines der in Rede stehenden Gewerbe aberkannt ist, die Genehmigung zu diesem Betriebe von den Bezirks⸗Regierungen nach Maß⸗ gabe des §. 1 des Preßgesetzes wieder ertheilt wer⸗ den könne (vorausgesetzt natürlich, daß den betreffenden Per⸗ sonen nicht aus anderen inzwischen eingetretenen Thatsachen ein Bedenken gegen ihre, zu jenem Gewerbebetriebe gesetzlich erforderliche Unbescholtenheit entgegensteht).

Sachsen. Dresden, 11. Dezember. Das »Dresdener JZournal« enthält an offiziöser Stelle die Mahnung an die Tagespresse überhaupt und die sächsische insbesondere, Alles zu vermeiden, was das gute Einvernehmen zwischen der sächsischen Bevölkerung und den preußischen Besatzungen, oder den nord⸗ deutschen Bundesgenossen überhaupt stören könnte, indem es konstatirt, daß es der ernstliche Wille der sächsischen Regierung sei, jenes freundliche Verhältniß zu erhalten und zu fördern.

Baden. Karlsruhe, 10. Dezember. In der 12. Sitzung der Bundesliquidations⸗Kommission am 6. d. M. sind, wie die »Karlsr. Ztg.« hört, von Oesterreich Forderungen aus der Bundesexecution in Holstein⸗Lauenburg in den Jahren 1851/52 mit ca. Mill. Gulden K.⸗M., ferner Beträge von 54,000 Gul⸗ den aus der Execution in Kurhessen, und von 320,173 Gulden aus der Execution in Holstein im Jahre 1863 angemeldet

worden. 1 Bayern. (N. C.) Heute

Nürnberg, 10. Dezember.

Mittag 1 ½ Uhr verließen Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit

Frinz Otto mit einem Extrazuge unsere Stadt, um sich zundchst nach München zu begeben. Oesterreich. Die »Wiener Ztg.« vom 11. Dezember ithält nachstehende Landtagsberichte: 1ag. Prag, 10. Dezember. Der Landesausschuß legt einen Zusatz zu der Landesordnung vor, betreffend die Aufbewahrung der Reichs⸗ kleinodien. Bei der Uebextragung derselben in die Wiener Schatz⸗ kammer wegen der Kriegsgefahr habe der Oberstlandmarschall die Ver⸗ wahrung abgegeben, daß den Rechten und Ansprüchen des Königreiches öhmen in keiner Weise präjudizirt werde. Der Landesarchivar giebt sein Votum daͤhin ab, daß die Kroͤnungsinsignien Eigenthum des Landes Böhmen und nicht der Krone Böhmens seien, und daß die böhmischen Nebenländer eine Theilnahme an der Verwahrung derselben nicht bean⸗ bruchen können. Die Krönung galt ursprünglich nur für Böhmen und die Regierung in den Nebenländern sei erst durch die Huldigung in denselben begründet. 1S., 046⸗ b Graf Leo. Thun, motivirt seinen Dringlichkeits⸗Antrag: Die Bitte an Se. Majestät zu richten, die Regierung mit der Vorlage Phc Wahlreform⸗Entwurfes noch in dieser Session zu beauftragen. gt Antragsteller hält die Vertagung des Landtages nach Erledigung Eis aufenden Angelegenheiten und dessen Wiederzusammentvitt vor

inde März zu dem Zwecke für angezeigt. Die Ueberweisung, des

Antrages an eine Neuner⸗Kommission frist von acht Tagen wird angenommen. Die Linke stimmt dagegen.

„Lemberg, 10. Dezember. Bei namentlicher Abstimmung wird die Adresse mit 84 gegen 40 Stimmen angenommen.

Schweiz. Bern, 9. Dezember. (Fr. J.) Der neue fran⸗ zösische Botschafter, Marquis von . Er. 2119 hat beh in corpore versammelten Bundesrath nach dem üblichen Ceremo⸗ niell seine Creditive übergeben. In seiner Anrede, die er vor⸗ las, betonte er die Versicherung, daß die Schweiz für ihre Neu⸗ tralität von Frankreich nichts zu fürchten habe, sondern fest darauf bauen könne, daß die neutrale Stellung der Cid⸗ genossenschaft von seinem erhabenen Monarchen unter allen Umständen auf das Gewissenhafteste respektirt werde. Bundes⸗ Präsident Knüsel bemerkte darauf, daß die Schweiz aus eige⸗ ner Entschließung die ihr von den Mächten zugesicherte Stel⸗ lung strikter Neutralität festhalten und dieselbe gegen jeden An⸗ griff, woher er auch komme, mit dem Aufgebot alle Kräfte vertheidigen werde. Die bayerische Gesandtschaft zeigt dem Bundesrath an, daß ihre Regierung die Grenzsperre gegenüber der Schweiz im Verkehr von Vieh und thierischen Produkten wieder aufgehoben habe. 1

Niederlande. Haag, 8. Dezember. (Köln. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer ward mit der Be⸗ rathung des Budgets fortgefahren. Bezüglich des Gesetzes über die Aufhebung der Sklaverei in der Kosonie Surinam stellt Herr Insinger einen Antrag auf Verlängerung des Termins für die Auszahlung von Unterstützungen an die Pflanzer zur Ein⸗ fuhr von freien Arbeitern bis zum 1. Juli 1873, damit dadurch die Verluste der Pflanzer vermindert und die Einwanderung von freien Arbeitern erleichtert werden. Der Minister erklärt sich bereit, diesen Antrag anzunehmen, worauf das Gesetz mit 38 gegen 22 Stimmen votirt wird. 8

Belgien. Brüssel, 10. Dezember. Die Frage der Schelde⸗ Abdämmung machte wieder von sich reden, nachdem diese An⸗ gelegenheit sich seit 1849 hinschleppt. Die belgische Regierung, welche sich mit der holländischen nicht verständigen konnte, hat sich jetzt an England, Frankreich und Preußen gewandt und sie gebeten, ihrerseits Ingenieure zu ernennen, welche untersuchen sollen, ob die Abdämmungen für die Schifffahrt hinderlich sind oder nicht. Die holländische Regierung hat gegen dieses Vor⸗ haben der belgischen protestirt. Die holländische Regierung be⸗ hauptet, daß es Belgien in dieser Frage weniger um die Schelde⸗ schifffahrt zu thun sei, als darum, dem Baue der Eisenbahn in Vliessingen Hindernisse entgegenzustellen, zu deren Zweck die Scheldedämmung wesentlich dienen solle; dieser Behauptung tritt das »Journal de Liêge«, welches wohl instruirt zu sein scheint, entgegen und erwiedert mit Klagen über die Hindernisse, welche Holland der direkten Eisenbahn⸗Verbindung von Ant⸗ werpen mit der preußischen Grenze schon lange in den Weg legt. Das »Journab de Liège« sagt, England und Frankreich hätten sich schon bereit erklärt, dem Verlangen der belgischen Regierung zu entsprechen und Ingenieure zu ernennen; es handle sich jedoch nur um eine Expertise und keineswegs um ein Schiedsgericht.

Großbvritannien und Irland. London, 10. De⸗ zember. In einer Audienz, die der Minister des Auswärtigen, Lord Stanley, bei Ihrer Majestät der Königin hatte, wurde Baron von Blome, früher außerordentlicher Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister für das Königreich Hannover, vorgestellt, und überreichte sein Abberufungs⸗ schreiben. Die Abreise der Königin und der Königlichen Fa⸗ milie nach der Insel Wight, ist, wie man neuerdings hört, auf den 15. d. festgesetzt. Inzwischen besucht die Königin fast täglich das Albertmausoleum bei Frogmore, mit dessen innerer Ausschmückung französische und italienische Künstler fortwäh⸗ rend beschäftigt sind. Nach dem gegenwärtigen Stande der Ar⸗ beiten dort zu urtheilen, dürfte es wohl immerhin noch ein Jahr dauern, bis die sterblichen Ueberreste des verewigten Prinzen von ihrem jetzigen Orte weggenommen und in dem granitnen Sarkophage ihre bleibende Ruhestätte finden werden.

In Belfast sind bei Gelegenheit einiger Verhaftungen außer Waffen⸗ und Munitionsvorräthen wichtige Dokümente über die fenische Verschwörung und ihre einflußreicheren Mitglieder in die Hände der Polizei gefallen. Daß die Fenier sich die von der modernen Civilisation gebotenen Mittel zu Nutze zu machen wissen, beweist eine Reihe von Tele⸗ grammen, welche, durch das transatlantische Kabel über⸗ mittelt, in Amerika großes Aufsehen machen. New⸗YPorker Blätter bringen schon ganze Reihen von Depeschen mit der Ueberschrift: »Die Fenier im Felde; britische Truppen alarmirt, um die Revolte zu unterdrücken; die ganze Kanalflotte nach Irland abgesandt«, und erzählen, daß in London eine Auf⸗ regung herrsche, wie vorher nur an jenem Tage, als die Nach⸗ richt von dem Ausbruche des indischen Aufstandes eintraf.

Der Telegraph meldet wieder zwei Verhaftungen, die im

mit einer Berichterstattungs⸗