1866 / 301 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

imistisch getroffen werden. Fonds disponiren,

genehmigt werden. Wir Fal t 1— andere Stelle interimistisch verlegen zu müssen; wir werden in den

Fall eemc. gegen Diäten annehmen zu müssen. Die anze Einrichtung wir we 1 Llmmständen 8 dringenden Bedürfnisse Genüge geleistet und daß durch keine Maßregel der demnächstigen definitiven Feststellung des Etats vorgegriffen wird. ordinarium 1 Extraordinarium als im vorigen Jahre vorgesehen. es nicht möglich sein, diejenigen vielen W b dürfnisse, die sich im Lande kundgeben, in dem Umfange sichtigen, wie es von Seiten der den würde. ünsche den neuen Anlagen haben wir ins nationalen Linien, die Linien für den eigentlichen Wir müssen ferner die Linien ins Auge fassen für den internen kehr und weiter noch Der Plan! tets auf eine Reihe von Jahren ausgearbeitet; demnächst wird, sobald das Bedürfniß näher sich ausbildet, der be

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ren Bankgebäudes in Köln und zur Erwerbung eines Telegraphen⸗ Dienstgebäudes in Görlitz. In größeren Städten wird das Bedürfniß, für die Telegraphie eigene Gebäude zu erwerben, mehr herausstellen. llein , . Orten ein wachsender ist, daß eine Verlegung der Stationen aus einem Lokal in das andere mit Störungen für den unmittelbaren Betrieb verbunden ist; es kommt auch besonders in Betracht, daß es kostspieli n einmal 18h chen Leitungen in den Städten gezogen sind, bei plötzlicher und wiederkehrender?

In diesem Sinne ist auch sfih irdi treten, mehr auf unterirdische Linien Bedacht zu nehmen.

Wir werden aber nur über diejenigen die durch den Etat, wie er vorgelegt ist, Wir werden in den Fall kommen, eine oder die

aber eine derartige werden, daß unter allen

Ich erlaube mir nun, auf das Extra⸗ Es ist in diesem Jahre ein höheres Gleichwohl wird Wünsche und auch wohl Be⸗ zu berück⸗ Verwaltung selbst gern gesehen wer⸗ Indessen die Wünsche sind sehr mannigfacher Art. Bei

Auge zu fassen die großen inter⸗ Weltverkehr, von

mir erlaubte. Ver⸗ Der Plan wird stets

überzugehen.

vorher zu bezeichnen

ich einen Theil

für den lokalen Verkehr.

treffende Theil aus dem Netze esondert und nach Maßgabe der Mittel zur Ausführung gebracht. bei dem Projekt, wie es Ihnen vorgelegt Wir werden uns einrichten vorerst auf ober⸗

u Werke gegangen. erst o 1 Sdegchene mit der Zeit das Bedürfniß heran⸗

che Linien. Es wird jedoch Sub Tit. 2 u. 3 sind Raten ausgebracht zur Erwerbung des frühe

allmälig sich immer

Nicht allein, daß der Dienstbetrieb an solchen

und außerordentlich umständlich ist, wenn einmal die

eränderung der Lokalien die ganze systematische

raße zu liegen kommt, auf der sie ihr Brennmaterial, ihren Thon ihren Caolin u. s. w. bezieht. Für die Nachbarn bildet der Rauch der sich zeitweise durch das Anheizen der Defen und der Damypf maschinen entwickelt, eine sehr große Belästigung. Es sind darüber bereits mannigfache Klagen erhoben worden, und diese Klagen sind nicht unbegründet. Als die Manufaktur errichtet wurde, da sah die Gegend dort ganz anders aus; von einem so lebhaften Verkehr und einer solchen Frequenz, wie jetzt, war damals nicht die Rede; das sind erst Ergebnisse der neuern Zeit; man würde heutigen Tages aller Wahrscheinlichkeit nach die Porzellan⸗Manufaktur auf dem Flecke auf dem sie jetzt steht, nicht erbauen. Es entsteht nun die Frage, o mit der Verlegung irgend welche finanzielle Nachtheile verknüpft seien oder nicht, diese Frage glaube ich verneinen zu sollen. Man kann da⸗ bei folgende Berechnung aufstellen: die Porzellan⸗Manufaktur besitz einen Holzplatz in der Größe von 910 Qu.⸗Rth. in der Möckernstraße Das Grundstück, welches sie in der Leipzigerstraße einnimmt, umfatzt 2250 Qu.⸗Rth. Wenn man nun den Preis für eine Qu.⸗Rth. nur auf 300 Thlr. annimmt, so ergiebt sich für das Grundstück in der Leipzigerstraße ein Betrag von 675,000 Thlr., für den Holzplatz von 273,000 Thaler, im Ganzen also von 948,000 Thaler.

Werden nun davon die Kosten abgezogen, die die Verlegung der Manufaktur erfordert und die zu berechnen sind auf Grund der vor⸗ liegenden Anschläge, welche eine wesentliche Aenderung nicht erleiden werden, zur Höhe von 315,000 Thlr., nnd zieht man außerdem noch in Betracht, daß die ““ hat geschlossen werden müssen, die eine Rente von etwa 11/000 Thaler jährlich geliefert hat, und daß diese kapitalisirt 225,000 Thaler ergeben, werden ferner auch diese 225,000 Thaler in Abrechnung gebracht, so ergiebt sich ein Vortheil von über 400,000 Thaler. Ich möchte daher, wie gesagt, ganz abgesehen von der Frage des Baues des higestdectenbensses auf dem Grunde der Porzellan⸗ Manufaktur, bitten, daß das hohe Haus dies in Erwägung nehme und daran zugleich den Antrag knüpfen, daß von den angegebenen Gesichtspunkten aus die 100,000 Thlr. zum Zwecke der Verlegung der Porzellan⸗Manufaktur bewilligt werden.

Ich will mir nur erlauben, einige faktische Irrthümer zu berich⸗ tigen. Der Herr Abgeordnete hat die Summe von 948,000 Thlrn., die ich vorhin berechnet habe, als Gewinn einer Verlegung der Porzellan⸗ bei den Kosten für die Errichtung des Abgeordneten⸗

die dauernden Ausgaben für die Staatsbahnen veranschlagt, u sr 8 Ausgaben für die Privatbahnen, unter C. die Uogaghen nir ie Centralverwaltung und die Eisenbahn⸗Kommissariate, unter D. die einmaligen außerordentlichen Ausgaben. 1

Die dauernden Ausga ben für die, Staatsbahnen sind veran⸗ schlagt auf 9,986,016 Thlr. Hierin sind aber nur die Kosten der Ver⸗ waltung, der Unterhaltung und des Betriebes begriffen; es muß also noch hinzugefügt werden der zur Verzinsung und Amortisation der Eisenbahn „Passiva erforderliche Betrag von 5,213,627 Thlr. Es sind bekanntlich mehrere Staats⸗Eisenbahn⸗Anleihen gemacht und außerdem die Actien und Prioritäts⸗Obligationen zweier vom Staate angekauften Gesellschaften, der Niederschlesisch⸗Märkischen und der Münster⸗Hammer Eisenbahn übernommen worden. Die Verzinsung und Amortisation aller Eisenbahn⸗Passiva erfordert die obige Summe von 5,213,627 Thlr. und es stellt sich die Gesammtausgabe für die Staatsbahnen daher auf 15,139,643 Thlr., so daß sich ein Ueberschuß von 1,411,726 Thlr. herausstellt. Das ist im Wesentlichen das Resultat der Verwaltung der Staatsbahnen. Den Einnahmen aus den Privatba hnen stehen zunächst einige Verpflichtungen gegenüber, welche nach Maßgabe der betreffenden Statuten, Konzessionen und Verträge auf den betreffenden Intraden haften. So haftet auf den Intraden der Oberschlesischen Bahn die Verpflichtung, für die Actien Littr. B. der Oberschlesischen Eisenbahn die Summe von x23,875 Thlr. 15 Sgr. zu gewähren, außerdem auch noch die Verbindlichkeit, die etwaigen Zinszu⸗ schüsse für die Breslau⸗Posen⸗Glogauer Bahn zu tragen. Diese Ver⸗ sülchtung ruht jedoch zur Zeit, da die gedachte Bahn keiner Zuschüsse bedarf. 82

af den Intraden der Cöln⸗Mindener Bahn haftet die Verbind⸗ licchkeit zur Amortisation des Anlage⸗Kapitals der Cölner Rheinbrücke, eine Summe von 38,515 Thlr. zu zahlen, außerdem die Verpflichtung, für die Zinszuschüsse zu der Oberhausen⸗Arnheimer, der Cöln⸗Gießener Eisenbahn und der Rheinbrücke bei Cöln aufzukommen. Diese Zu⸗ schüsse sind für das Jahr 1867 mit 315,789 Thlr. veranschlagt.

Die Einnahme der Stargard⸗Posener Bahn mit 64,450 Thlr. ist nur ein durchlaufender Posten, indem derselbe in gleicher Höhe zur Amortisation der Stargard⸗Posener Stammactien zu verwenden ist. Durch diese Amortisations⸗ und Zinszuschußverpflichtungen wird die Einnahme aus den Privatbahnen bis auf den Betrag von 2,544,281 Thlr.

8 8 88 einmalige außerordentliche Ausgaben von der Ausgabe ab und den Betrag der Eisenbahnsteuer der Einnahme zusetzt, so würde sich ein Ueberschuß von 5,563,413 Thlr. herausstellen.

Wos die Einnahmen für die Staatseisenbahnen betrifft, so habe ich im Einzelnen nur noch zu bemerken, daß dieselben nicht nach dem dreijährigen Durchschnitt bemessen sind dieser würde zu sehr unzutreffen⸗ den Resultaten führen sondern nach der Wahrscheinlichkeit des Ertrages 188 namentlich nach Maßgabe der Erträgnisse der Jahre 1865 und Ist⸗Einnahmen pro 1865, welche 15,345,362 Thlr. betr

die Einnahme pro 1866 Relchc gege 5 h. Gewißheit übersehen. in den ersten 11 Monaten

bis Ende November 1866 hat be⸗ tragen 1,939,067 Thlr. Der Monat Dezember wird voraussichtlich auch wieder eine starke Mehr⸗Einnahme bringen, da der Verkehr, na- mentlich auf der Ostbahn und der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisen: bahn, kaum zu bewältigen ist. Das hohe Haus darf also mit Zuver⸗ sicht darauf rechnen, daß die veranschlagte Summe von 16,611,400 Thalern erreicht werden wird. Die Einnahmen aus den Privat⸗ bahnen sind nach den Erträgnissen des Betriebsjahres 1865 bemessen und ist demgemäß für die Oberschlesische SSe die Dividende für das Betriebsjahr 1866 zu 112 pCt., für die verdoppelten Actien der Cöln⸗Mindener Bahn zu 10 pCt., für die Stargard⸗Posener zu 4 ½ pCt., für die Bergisch⸗Märkische zu 9 pCt. angenommen. Was die einmaligen außerordentlichen Ausgaben betrifft, o soll die größere Kälfr dieser Summe, nämlich 827,000 Thlr., zur Vermehrung der etriebsmittel auf der Niederschlesischen, der West⸗ fälischen und Saarbrücker Eisenbahn, die andere kleinere Hälfte zum Umbau und zur Erweiterung mehrerer Se e namentlich des hiesigen Frankfurter, des Kohlfurter, Breslauer, Königsberger, Bromberger, Dirschauer, Lippstädter und Saarbrücker Bahnhofes ver⸗ wendet werden. Ich vertraue, daß hohe Haus wird diese Beträge, die nur dem dringenden Bedürfniß Rechnung tragen sollen, bewilligen. Dieselben standen theilweise schon auf dem Etat pro 1866, mußten eingtretenen politischen Verhältnisse wegen wieder abgesetzt Im Verlaufe der Debatte nimmt der Regierungs⸗Kommissar wieder das Wort wie folgt: Gegen die Berechmüng finde sse nichts zu erinnern; ich habe im Gegentheil dieselbe Berech⸗

Die Einnahme ist nun 1,266,088 Thlr. höher angesetzt als die Auch . gegenwärtig schon mit ziemlicher Die Mehr Emunahmte der Staatsee giebalicher

Einrichtung dieser Verbindung zu ändern. Es ist aus diesem Gesichts;. Manufaktur, absorbirt. Ueber letztere Summe kann die Staats⸗Regierung frei ver⸗

unkte namentlich in Cöln, wo es so außerordentlich schwer hielt, als ie Lokalien im zu verlassen waren, geeignete mieths⸗ weise zu erlangende Lokalien zu beschaffen, auf das ehemalige Bank⸗ gebäude reflektirt worden; dies Gebäude hat den Vorzug, daß es in einer angemessenen Gegend gelegen ist und zu einer größeren Erweite⸗ rung noch Naum bietet. Es ist gelungen, mit der Bank eine Ver⸗ ständigung dahin herbeizufuͤhren, daß in Raten die Bezahlung erfolge und das Gebäude sogleich in Besitz genommen werden kann. Der Gesammtkaufpreis beträgt pptr. 40,000 Thlr., die zweite Rate wird auf den Etat pro 1868 zu bringen sein.

8 In Görlitz ist es ähnlich, aber nicht ganz so schwierig; ein Pripat⸗ gebäüde wird für praeter propter 16,000 Thlr. an die Telegraphen⸗ Vengabsunn übergehen, es wird aber der Kostenbetrag auf mehrere Jahre vertheilt werden. 8 - b

8 Auf Grund der stattgehabten Uebersicht erlaube ich mir den An⸗ trag zu stellen, daß das hohe Haus die Einnahmen in der vorgeschla⸗

nung so eben selbst aufgestellt. Der Ueberschuß der Einnah⸗ men über die Ausgaben stellt sich bei den Staatsbahnen auf 1,411,756 Thlr. heraus. Berücksichtigt man nun die einmaligen außerordentlichen Ausgaben mit 1,514,746 Thlr., so wird allerdings der Betriebsüberschuß von 1,411/,756 Thlr. nicht nur absorbirt, sondern es stellt sich ein Defizit heraus. Ich habe aber schon gesagt, daß diese einmaligen außerordentlichen Ausgaben nicht alle Jahr, wenigstens nicht in gleicher Höhe vorkommen, auch daß sie solcher Natur sind, daß eigentlich eine Anleihe dafür S werden müßte.

Der Ueberschuß von 1,370,09 Thlr. ist derjenige, welche bei dem gesammten Eisenbahnwesen sich ergiebt, also unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben, auch der aus den Prvitbahnen.

Schließlich bemerkt der Regierungs⸗Kommissar: Es ist eine langjährige Erfahrung, daß die wirklichen Resultate ganz an⸗ dere sind, wie die im Etat veranschlagten. In der Regel fallen die Brutto⸗Einnahmen bedeutend höher aus ünd an den Ausgaben wird bedeutend erspart. Es kann also das Resultat des Voranschla⸗ ges nicht zu Grunde gelegt werden. Die Verwaltung der Staats⸗

hauses voll in Anrechnung gebracht. Das ist aber nicht angänglich, unter diesen 948,000 Thlrn. stecken 273,000 Thlr. für den Holzplatz in der Möckernstraße. Ich glaube mich nicht zu irren, daß ich das auch erwähnt habe. Diese 273,000 Thlr. würden also jedenfalls in Aö⸗ zug kommen müssen. Sodann möchte ich noch hinzufügen, daß die Koͤnigliche Staats⸗Regierung bei dem Verkauf der Grundstücke in der Schifferstraße allerdings die Summe von 300 Thlr. für die Qu.⸗Ruthe bekommen hat. Indessen selbst wenn man den Kaufpreis etwas se. ringer ansetzt, so wird sich immer noch ein sehr erheblicher finanzieller Vortheil bei dem Verkauf des Grundstücks der Porzellan⸗Manufaktur herausstellen, insbesondere, wenn man in Ch zieht, daß die Zimmerstraße durch dasselbe gelegt werden soll. Die wirthschaftlichen Nachtheile für die Porzellan⸗Manufaktur sind jetzt durch die Entfer⸗ nung des Holzplatzes von dem eigentlichen Fabrikgebäude nicht gering. Der Holzplatz liegt nicht so nahe an dem Grundstücke der Porzellan⸗ Manufaktur, als der geehrte Vorredner angedeutet hat, und es kosten die Holzfuhren alljährlich eine ziemlich bedeutende Summe Geldes.

gen. b Aus diesem Restbestande werden die sonstigen Zinszuschüsse ent⸗ nommen, welche der Staat unmittelbar auf die Staatskasse übernom⸗ men hat. Diese sind für das Jahr 1867 angeschlagen auf 810,000 Thlr. für die beiden Pommerschen Bahnen und auf 69,600 Thlr. für die Sa- 1e Ehrenbreitstein nach Horchheim und für die Rheinbrücke ei Coblenz.

Nach Deckung dieser Ausgaben bleibt von den Einnahmen aus den Privatbahnen noch ein Betrag von 1,364,681 Thlrn. als Ueberschuß. Es folgen sodann die Kosten für die Central⸗Verwaltung und die Eisenbahn⸗Kommissariate. Hiee ist hervorzuheben, daß die Remune⸗ ration für den Vorsitzenden der Direction der Ostbahn, welche gegen⸗ wärtig 200 Thlr. beträgt, auf 400 Thlr. erhöht worden ist, weil ein Betrag von 200 Thlr. mit der Mühwaltung, welche die Beaufsichtigung der in der Provinz Preußen befindlichen Privat⸗Eisenbahn⸗Unterneh⸗ mungen erheischt, in keinem Verhältniß steht.

Außerdem ist eine zweite technische Stelle für das hiesige Eisen⸗ bahn⸗Kommissariat auf den Etat gebracht mit einem Durchschnitts⸗

genen Weise feststellen und die Ausgaben in dem genehmigen möge. 8

beantragten Umfange

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In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses bei der Berathung über das Ordinarium der Porzellan⸗Manufactur, äußerte

sich der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regicrungs⸗Rath Moser, folgendermaßen: e b

Meine Herren, ich bitte um die Erlaubniß, mich zunächst nur über das Ordinarium der Porzellanmanufaktur äußern zu dürfen, weil das Extraordinarium mit seinen einmaligen Ausgaben in der That in keinem unmittelbaren Zusammenhange mit dem Etat dieser Verwaltung steht. Der Etat, welcher Ihnen vorliegt, enthält gegen die Vorjahre nur sehr wenige Abänderungen. Was zunächst die Ein⸗ nahmen anbelangt, so beruhen die Abänderungen der Positionen 1—3 auf einer Berechnung des Durchschnitts der Vorjahre. Bei der Aus⸗ gabe Tit. 1 Nr. 1 ist ein Mehr von 200 Thlr. ausgebracht für Er⸗ höhung des Gehalts des Direktors der Manufaktur. Derselbe gehört zu denjenigen Beamten⸗Kategorien, denen bereits vor längerer Zeit eine Erhöhung ihrer Gehälter im angegebenen Betrage zu Theil ge⸗ worden ist. Es hat der Staatsregierung billig geschienen, ihm diese Erhöhung gleichfalls nunmehr zu Theil werden zu lassen. Tit. 2 der de s ist das Soll gleichfalls nach dem Durchschnitt der Vorjahre erechnet.

Das Gleiche ist der Fall bei Tit. 4 der Ausgaben, und es ergiebt sich daraus bei dem Tit. 2 ein Mehr von 800 Thlr. und bei Tit. 4 ein Weniger von 400 Thlr. e

Weiter habe ich in Bezug auf das Ordinarium der Verwaltung nichts zu bemerken.

(Nachdem sich der Berichterstatter der Kommission, Abg. von Unruh, und der Handelsminister Graf Itzenplitz geäußert, nahm der Regierungs⸗Kommissar wiederum das Wort, wie folgt:)

Ganz ab 19 S. von der Frage, ob das Haus für das Abgeord⸗ netenhaus auf em Grundstück der Porzellan⸗Manufaktur zu erbauen sei oder nicht, möchte es doch sich empfehlen, die Porzellan⸗Manufaktur von dem Grundstück, welches sie jeßt einnimmt, Ia verlegen und nach dem Fundus der ehemaligen Gesundheitsgeschirr⸗Manufaktur bei Char⸗ lottenburg zu translociren. Es liegt das einmal im Interesse der Manufaktur selber, andererseits aber auch im Interesse der Nachbar⸗ Grundstücke und Nachbarbewohner; es liegt im Interesse der Manu⸗

Endlich möchte ich noch auf Folgendes aufmerksam machen. Der Herr Vorredner hat gesagt, man würde doch, um eine Rente von 12,000 Thalern zu erzielen, nicht 400,000 Thlr. ausgeben wollen.

Nun, zunächst hat die Rente, welche die Porzellan⸗Mannfaktur jährlich geliefert hat, doch etwas mehr als 12,000 Thlr. betragen. Sie hat der Regel nach sich auf 20,000 Thlr. belaufen. Aber ganz abge⸗ sehen hiervon, handelt es sich hierbei doch um die Erhaltung eines Kunst⸗Institutes, und zwar eines industriellen Kunst⸗JInstitutes, Der geehrten Versammlung ist ja bekannt, daß sich in neuerer Zer vielfach Bestrebungen kund gegeben haben, die Kunst wieder in diet Industrie einzuführen, und wenn es sich daher um die Erhaltung eines solchen Institutes der Kunst und zwar der keramischen Kunst handelt, dann kann man doch eine Berechnung, ob die Rente, die es abwirft, eine angemessene ist oder nicht, in der That nicht anstellen.

In derselben Sitzung hielt der Regierungs⸗Kommissar, Mi⸗ nisterial⸗Direktor Freiherr von der Reck über den Etat der Eisen⸗ bahn⸗Verwaltung für das Jahr 1867 folgenden Vortrag: . Der Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung für das Jahr 1867 ist in Wesentlichen nach Anordnung und Grundsätzen aufgestellt worden, wie früher. Wir haben es mit einer Reihe von großen Einnahmen. und großen Ausgaben zu thun. Die Einnahmen bezieht die Eisen⸗ bahn⸗Verwaltung bekanntlich aus 5 Staatsbahnen und aus einigen Privatbahnen, bei welchen der Staat finanziell betheiligt ist.⸗ Einnahmen aus den Staatsbahnen sind veranschlagt auf 16/605, ül Thaler, und zwar bei der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn 1n 7,500,000 Thlr., bei der Berliner Bahnhofs⸗Verbindungsbahn ni 111,800 Thlr., bei der Ostbahn mit 5,600,000 Thlr., bei der Weslfäi schen Eisenbahn mit 1,619,000 Thlr., bei der Saarbruͤcker Eisenba mit 1,780,000 Thlr. 1 bo ie Einnahmen aus den Privatbahnen, bei denen der Staat n theiligt ist, berechnen sich auf 2,986,900 Thlr., und zwar aus 2 Sberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft mit 716/710 Thlr., aus d⸗ Köln⸗Mindener Eisenbahn mit 2,118,250 Thlr., aus der Stargchen Posener Eisenbahn mit 64,400 Thlr., aus der Bergisch⸗ Märktsan, Eisenbahn mit 87,500 Thlr. Die Einnahmen betragen also im Gah⸗ zen zusammen 19,598,300 Thlr. Unter 4

faktur selber deshalb, weil sie dort unmittelbar an der Schifffahrts⸗

Es folgen sodann die Ausgaben unter A. B. C

ö1X“ 1111..“*“

I Bedürfniß entsprechend um 500 Thlr. erhöht worden.

gehalt von 1500 Thlr.

Meine Herren! Sie wissen, wie seit 1848, wo das Kommissariat söründet wurde, die Meilenzahl der zu beaufsichtigenden Eisenbahnen ich vergrößert. Ein zweiter Dechniker ist zur Bewältigung der Arbeit absolut nothwendig.

Außerdem ist die Position für Unterstüßung pensionirter Eisen⸗ bahn⸗Beamten, sowie von Wittwen und Waisen solcher Beamten dem

Sodann kommen die einmaligen außerordentlichen Ausgaben, welche für das Jahr 1867 mit einer Summe von 1,514,746 Thlr. ausgeworfen sind. Dazu tritt noch der Dispositionsfond zu unvor⸗ außerordentlichen Ausgaben mit 100,000 Thlrn. Hier⸗ nach ergiebt sich eine Gesammt⸗Einnahme von 19,598,300 Thlrn., 18,228,205 »

,370,595 Thirn.

ein anderer Abschluß aufstellen, welcher für die Eisenbahn⸗Verwaltung viel schmeichelhafter Man kann nämlich sagen, die bedeutende Summe für Amortisationen, die alljährlich von der Eisenbahn⸗Verwaltung aufgebracht wird, und die im Ganzen 1,196,607 Thaler beträgt, si als eine egg zu betrachten, welche den Zweck hat und in kurzer Zeit in der That auch dahin führen wird, ein schuldenfreies igenthum an den Staatseisenbahnen für den Staat zu erwerben. an kann daraus folgern, daß bei der Frage, welche Opfer das Eisen⸗ ahnwesen dem Staate gekostet, oder wie viel es demselben eingebracht at, die genannte Summe außer Ansatz bleiben muß. Ebenso kann man behaupten, daß auch die 1,614,746 Thaler, welche für einmalige außerordentliche Ausgaben unter den Ausgaben figuriren, bei dieser erechnung ebenfalls außer Ansatz bleiben müssen, weil sie sich auf icliorationen der Bahnen, Ergänzungsbauten, Vermehrung der Be⸗ Pr zmittel, also auf Zwecke beziehen, zu deren Erfüllung bei den tivatbahnen das Grundkapital erhöhet zu werden pflegt. gri uch kann man wohl annehmen, daß die bedeutende, von den Fevatbahnen aufkommende Eisenbahnabgabe, welche für das Jahr §65 1,381,965 Thlr. betragen hat, als Einnahme des Staats aus den

gegenüber einer Gesammt⸗Ausgabe von so daß ein Gesammt⸗Ueberschuß von sch herausstellen würde.

Es läßt sich aber auch

Eisenbahnen hat für die letzten Jahre in der Wirklichkeit einen beträcht⸗ lichen Ueberschuß geliefert, auch bei Berücksichtigung der außererbenttunen Ausgaben. Was den Erneuerungsfonds betrifft, so kann ich versichern, daß auf den laufenden Etat der betreffenden Bahnen alle diejenigen Ausgaben

gebracht werden, welche die Privatbahnen aus dem sogenannten Erneue⸗

rungsfond bestreiteten. Die Eisenbahn⸗Verwaltung bedarf eines solchen

Erneuerungsfonds nicht; die Erneuerungs⸗Ausgaben für die verschie⸗

denen Bahnen gleichen sich unter sich aus; ein Staat, der verschiedene Bahnen besitzt, bedarf keines besonderen Fonds für solche Ausgaben.

Der Erneuerungsfond bei den Privatbahnen hat wesentlich den Zweck,

die periodisch wiederkehrenden größeren Ausgaben gleichmäßig zu ver⸗ theilen und dadurch auch eine gleichmäßigere Rente zu ermöglichen; das hat ein Staat, der mehrere größere Bahnen verwaltet, nicht nöthig. Wenn beispielsweise die Ostbahn in einem Jahre sehr viel zur Unter⸗

haltung der Bahn und Betriebsmittel gebraucht, wird wahrscheinlich

die Niederschlesisch-Märkische oder eine andere um so viel weniger

nöthig haben, so daß im Ganzen der Bedarf für Erneuerungszwecke

sich ausgleicht und der Ueberschuß sich ziemlich gleich bleibt.

National⸗Dant.

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Das militairische Dienst⸗Jubiläum Sr. Majestät des Königs, welches am 1. Januar 1857 feierlichst begangen worden ist, hat auch den Mitgliedern der National⸗Dank⸗Stiftung für Veteranen, welche in Sr. Majestät dem Könige zugleich ihren Allerdurchlauchtig⸗ sten Protektor verehren, 8 gegeben, die ehrfurchtsvollste Huldigung, die Gefühle der dankbarsten Verehrung dadurch an den Tag ju legen, daß von denselben eine besondere Spezial⸗Stiftung zur Unterstützung hülfsbedürftiger Krieger aus den Uchren bis 1815 Die Revenüen dieser Spezial⸗Stiftung, welche pro 1866 923 Thlr. 6 8 4 Pf. betragen, gelangen zum zehnten Male, am 1. Januar 1867, zur Auszahlung an die zum Empfange derselben ausgewählten Veteranen, und sind auf die einzelnen Regie⸗ rungs⸗Bezirke der Monarchie, nach Maßgabe der aus denselben aufge⸗ kommenen Beiträge zum ö6“ bereits vertheilt und abge⸗ sandt worden, damit die Auszahlung, in Beträgen von 3 Thlrn. bis

gegründet worden ist.

eisenbahnen in Rechnung zu stellen ist. Wenn man die beiden Ausgabeposten für Amortisation und für

10 Thlrn. für den Einzelnen, pünktlich

am 1. Januar 1867 stattfinden kann.