4430 v
haupt im öffentlichen Verkehr unter Verschärfung der auf die Uebertretung dieses Verbotes gesetzten Strafen erneuert wor⸗ den. Ferner sind durch eine Cirkular⸗Verfügung des Ge⸗ neral⸗Gouverneurs die Gouvernements⸗Chefs aufgefordert wor⸗ den, ein Verzeichniß derjenigen in ihren Gouvernements ge⸗ legenen Güter einzureichen, welche auf Grund des Kaiserlichen Ukas vom 10. Dezember 1865 von ihren Polnischen Besitzern innerhalb zwei Jahren an Russen des orthodoxen oder evange⸗ lischen Bekenntnisses verkauft oder gegen im Innern Rußlands elegene Güter umgetauscht werden sollen. Die Zahl dieser Güter ist sehr bedeutend; sie beträgt z. B. im Gouvernement Kowno 121, im Gouvernement Grodno 77.
Dänemark. Kopenhagen, 11. Dezember. In der heutigen Sitzung des Folkethings wurde die Vorlage wegen der Bewaffnung des Heeres mit Hinterladungswaffen in dritter Behandlung erledigt. Das Gesetz wurde einstimmig mit 81 Stimmen genehmigt und geht jetzt ans Landsthing. Es wurde darauf ein Ausschuß gewählt, welcher Vorschläge zur Verände⸗ rung der Regeln bei der Staatsrevision machen soll. Dann kam ein Frölund'scher Gesetzentwurf, betreffend die Niederlegung von zwei Staats⸗Seminarien, zur Behandlung.
In der heutigen Sitzung des Landsthings wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Aussteuer für die Prinzessin Dagmar, bei dritter Behandlung einstimmig angenommen. Der Entwurf ist somit vom Reichstage erledigt und wird der⸗ selbe jetzt dem Conseilspräsidenten zugestellt werden.
Amerika. New⸗York, 11. Dezember. Die YNachten »Henrietta«, »Fleetwing« und »Vesta« traten heute ihre Wett⸗ fahrt nach Cowes um 1 Uhr Mittags an. Die erste Yacht, welche eintrifft, erhält den ganzen Wettpreis, 90,000 Dollars. Die Eigenthümer der Yachten haben folgende Mittheilung an Schiffscapitaine erlassen und nach Europa telegraphirt, um von vorbeisegelnden Schiffen Nachricht über die Wettfahrt zu erhalten: »Für Schiffscapitaine. Bei der großen atlantischen Nacht⸗Wettfahrt, die am 11. Dezember um 1 Uhr Mittags be⸗ ginnt, wird die »Henrietta« eine blaue Flagge, die »Fleetwing⸗« eine rothe und die »Vesta« eine weiße Flagge führen. Bei Nacht brennt die »Henrietta« ein blaues Licht ab und läßt eine blaue Rakete steigen. Eben so macht es die »Fleetwing« und
die »Vesta«, nur daß bei der ersteren Licht und Rakete grün, bei der letzteren weiß sein werden.«
Landtags⸗Angelegenheiten. 8—
Berlin, 14. Dezember. Der in der Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses gehaltene Vortrag des Regierungs⸗Kommissars, Ober⸗Land⸗Forstmeisters von Hagen, über die Etats für Domainen und Forsten, hat folgenden Wortlaut: Meine Herren! Der Vorberathung des Etats der Forstverwal⸗ tung erlaube ich mir, einige wenige Worte voranzuschicken. Die Gesammteinnahme aus den Forsten ist im vorliegenden Etat um 56,000 Thlr. höher angesetzt als im Voranschlage für 1866, haupt⸗ sächlich in Folge von Mehr⸗Einnahmen aus den Forst⸗Nebennutzungen. Die Mehr⸗Ausgaben betragen 32,000 Thlr., hauptsächlich höhere Auf⸗ wendung an Holzhauerlöhnen und größere Ausgabe an Servituts⸗ ablösungs⸗Renten. Im Ganzen beträgt der Mehr⸗Ueberschuß 24,000 Thaler. Für die einzelnen Positionen der Einnahmen erwähne ich Folgendes: die Einnahme für Holz ist, abweichend von der Fraction der letzten drei Jahre, um 377,500 Thlr. niedriger als diese und mit demselben Betrage angesetzt, der dem Voranschlage für 1866 zu Grunde lag, weil die Ereignisse des laufenden Jahres auf den Holz⸗ absatz und die Holzpreise auch noch im Jahre 1867 eine ungünstige Nachwirkung üben werden. Ein großer Theil des im laufenden Jahre verkauften Holzes ist gegenwärtig noch unver⸗ wendet und unverwerthet in den Händen der Käufer, und es wird deshalb die Nachfrage nach Holz für das Jahr 1867 weniger lebhaft sein. Es werden demgemäß die Holzpreise auch im Jahre 1867 noch gedrückt werden. Diese Erwägungen und die Erfahrung, die in Folge des italienischen Krieges gemacht worden ist, daß das Jahr nach dem Kriege ebenfalls noch sich ungünstig stellt, haben die Staats⸗Regierung bewogen, nicht die Fraction anzunehmen, sondern über den Ansatz des vorigen Jahres von 8,300,000 Thlr. nicht hinauszugehen. Andererseit liegt aber auch keine Veranlassung vor, unter diesen Betrag zurückzugehen, weil, soweit sich jetzt übersehen läßt, die Ein⸗ nahmen des laufenden Jahres diese Zahl erreichen werden, und die Conjunkturen doch nicht so ungünstig stehen, daß man ein weiteres Sinken der Einnahme aus der Holznutzung zu befürchten hätte. In Rücksicht auf einige an mich gerichtete allgemeine Anfragen, laube ich, meine Herren, hier noch eine kurze Bemerkung über die rundsätze der Staatsforstverwaltung einschalten zu sollen. Die Staatsforstverwaltung läßt es sich nach wie vor 788 an⸗ elegen sein, die Erträge der Forsten zu erhöhen, aber sie eben nur Na ggc u erhöhen, daß sie den Zustand der Forsten und ihre Pro⸗ ductions ähigkeit verbessert. Wir betrachten die Staatsforsten als ein v der Nation, dessen Vermehrung, Erweiterung und Ver⸗
esserung unsere Pflicht ist, und dessen 2, wir über den nach⸗ haltigen Fruchtgenuß hinaus nicht ausdehnen dürfen. Wir bleiben
aber auch innerhalb dieser Grenze, wenn wir, wie es jetzt nur eine Abnutzung von 14 Kubikfuß als jährlichen Burchschcieh zuwachs pro Morgen entnehmen. Wir lassen uns nicht verleiten, nach den Grundsätzen neuerer Theorien sogenannter rationeller Walde wirthe, den Wald zu spekulativen Geldgeschäften zu verwenden mit Zinseszinsrechnungen und dergleichen, blos um aus dem Walde viel Geld herauszuschlagen, dann aber an Holz und namentlich an Nutz holz Mangel zu leiden, sondern wir sorgen für eine nach. haltige Steigerung der Production und damit auch für eine nachhaltige Steigerung der Gelderträge. — Ich glaube dies zur Beruhigung derjenigen Herren ausdrücklich erwähnen zu müssen welche aus der Steigerung und Erhöhung der Gelderträge in der letzten Jahren etwa ein Bedenken hernehmen möchten, ob wir uns wirklich in einer nachhaltigen Wirthschaft bewegen. Andrerseits kann ich denjenigen Herren, denen es mit der Beseitigung der alten Be⸗ stände und alten Bäume nicht rasch genug geht, auch die Versicherun
aussprechen, daß die Forstverwaltung durchaus nicht längere Vertricbe einhält, als es eben grade nothwendig ist, um ihre Aufgabe, möglichst⸗ viel Holz und möglichst viel werthvolles Holz zu produziren, zu er füllen. Wir sind in dieser Beziehung mit dem Vorschreiten der Kultur und der Abräumung alter Räumden und zuwachslosen Bestände allerdings etwas zurückgeblieben und zwar aus dem Grunde,
geschieht,
weil die Forstservitute und namentlich die Weideberechtigungen uns
verhinderten, größere Flächen in Kultur und Schonung zu le⸗ wir deshalb bisher uns an die Einhaltung beschränkter Fläch
mußten. Mit dem Fortschreiten der Forstservitut⸗Ablösungen sich aber dieses Hinderniß mehr und mehr, und wir werden nun in der Lage sein, und haben auch bereits damit begonnen, rascher vorzu⸗ schreiten in der Abnutzung alter Räumden und solcher Bestände, die im Zuwachs zurückgehen. Ich glaube, daß wir eine durchaus konservatixv
und nachhaltige Wirthschaft treiben,
wenn wir schlecht bestockte Bruchflächen abräumen, um an ihre Stelle ertragreiche Wiesen treten zu lassen. .
Bei Titel 2 der Einnahmen für Nebennutzungen finden Sie,
meine Herren, gegen das Vorjahr eine Steigerung um 62,800 Thlr.
weil hier eine Rücksichtnahme auf die vorher erwähnten, auf den
Holzabsatz und die Holzpreise nachwirkenden Kriegsverhältnisse nicht geboten war, indem die Einnahmen aus Nebennutzungen von diesen Zeitverhältnissen unabhängiger sind. Es ist daher bei
beseitigt
— b wenn wir solche Bestände mög- lichst bald unter die Axt nehmen, um an ihre Stelle volle producirende Junggewüchse zu setzen, die für die Zukunft den Ertrag erhöhen, und
Titel 2 die
Fraction der Jahre 1863—1865 unverändert zu Grunde gelegt.
8 Hie h asts hen Positionen der Einnahmen Etat so speziell erläutert, daß ich dem nichts hinzuzufügen habe.
mit 9,358,000 Thlr. zu genehmigen und stelle dem Herrn
sind in dem gedruckten bitte daher, die Gesammt⸗Einnahme des Etats der Forst⸗Verwaltüng
Präsidenten
anheim, hierüber zunächst den Beschluß des Hauses herbeiführen zu
wollen, ehe ich auf die Ausgaben übergehe.
Auf eine Bemerkung des Abg. Michaelis, betreffend die Eichen
schäl⸗Waldungen, erwiederte der Regierungs⸗Kommissarius:
Meine Herren! waltung künftig eine größere Aufmerksamkeit auf die Eichenschälwal dungen und deren Anbau verwenden werde, fällt mir insofern schwer, als bisher schon unsere darauf gerichtet gewesen und
da e h gerichtet sind, den Eichen schälwaldungen die thunlichste Aus⸗ Als thatsächlichen Beweis dafür, daß dies
ehnung zu verschaffen.
Die Beantwortung der Frage, ob die Forstver⸗
auch in neuester Zeit geschehen ist, erlaube ich mir aber anzuführen,
daß wir in den letzten Jahren bei den Betriebsregulirungen vorzugs⸗ weise auch die Einrichtung des Eichenschälwaldes ins Auge gefaßt und auch die Anordnung getroffen haben, daß in den mittel dazu bei der Forstakademie dienenden Revieren
bei dem Unterrichte der künftigen Forstbeamten auf diesen Betrieb
als Lehr⸗ nitt 1 92 enden ichenschälae Wald⸗Anlagen in größerem Umfange ausgeführt werden sollen, um
hinzuweisen und sie darin zu unterrichten, und um über das Ge⸗ deihen des Schälwaldes auf dem Sandboden gründliche Erfahrungen
zu erlangen.
Zu den fortdauernden Ausgaben nimmt der Regierungs⸗
Kommissarius, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Was die Ausgaben der Forstverwaltung betrifft, so finden Sie unter dem Tit. 1. Nr. 1 eine Minder⸗Ausgabe von 1200 Thlr. in Folge der Absetzung einer oberen Forstbeamtenstelle, was dem früheren Beschlusse des hohen Hauses entspricht. Bei Po⸗ sition 2 und 3 ist das Diensteinkommen der Oberförster und Förster in etwas andrer und ausführlicherer Weise dargestellt, als in dem früheren Etat. Es ist dies in der Absicht ge⸗ schehen, um den Oberförstern und Förstern auch von den Emo⸗ lumenten der freien Dienstwohnung und der freien Feuerung, die Pensionsberechtigung einzuräumen. Meine Herren! Es ist nur ein Akt der Gerechtigkeit, wenn dies geschieht und wenn diese Be⸗ amten hinführo nicht länger in einer schlechteren Situation in Bezug auf ihre Pensionirung gelassen werden, als die Beamten anderer Ver⸗ waltungszweige. Es ist in Vergleich zu dem letzten bei der Reguli⸗ rung der Gehälter der Oberförster und Förster schon immer ein Be⸗ trag von 150 resp. 50 Thlr. für diese Emolumente in Anrechnung gebracht, d. h. es ist ihnen so viel an baarem Gehalte weniger ge⸗ zahlt, als sie erhalten haben würden, wenn sie diese Emolumente nicht hätten. Gleichwohl sind diese Emolumente bei Bemessung der Pen⸗ sionen nicht berücksichtigt, weil im Etat nicht ersichtlich gemacht war, daß sie auf das Normalgehalt in Anrechnung gekommen seien. Von dieser Ersichtlichmachung im Etat ist aber nach dem Pensionsreglement die Bewilligung der Pension von dem Werthe der Emolumente ab⸗ hängig. Durch die gegenwärtige Fassung des Etats ist dies geschehen, und ich zweifle nicht, meine Herren, daß sie damit vollständig einver⸗ standen sein werden.
Die Mehrausgabe, die hierdurch der Staatskasse an Pensionen er⸗
es qchun⸗ Mehrausgabe sich beläuft auf 332 Thlr.
könnte, beträgt allerhöchstens 2441 Thlr. So lange aber die sons Beiträge von den Beamten noch gezahlt werden müssen, zon dieser Summe durch diese Beiträge gedeckt 2109 Thlr., so
8 — Meine
für die Staatskasse allerdings eine nicht nennens⸗ ür die Förster und Oberförster aber ist es ein be⸗ des Objeckt, wenn sie bei der Pensionirung, ein Förster 30 bis inde und ein Oberförster 90 — 100 Thlr. Pension mehr bekommen. Eölr Zezu auf den zu diesen Positionen 2 und 3 gestellten Antra 3 Abgeordneten Schmidt (Randow) habe ich zu bemerken, daß her Finanzminister den Gegenstand bereits in Erwägung gezogen rr Srörterung gebracht, und eine der Richtung des vorliegenden entsprechende Anordung für die nächste Etats⸗Fertigung be⸗ Faetroffen hat. Die Mehrausgabe von 178 Thlrn. bei den Förster⸗ dUr und die übrigen Ausgaben, meine Herren, sind durch den lerg druckt vorliegenden Etat so speciell motivirt, daß ich den⸗ 1 lchts hinzuzufügen habe, nur in Bezug auf Tit. 12. erlaube sas noch eine kurze Erläuterung. 88 ün den früheren Etats befand sich ein Tit. 14 von 80,000 Thlr. Fr Bezeichnung: Dispositionsfond für außerordentliche Mehraus⸗ insbesondere zur Deckung der Mehrausgaben bei Tit. 12. In ecre cis ist nun bereits immer so verfahren, daß beide Titel als Urzcger betrachtet worden sind; die Feststellung des Tit. 12 aus Fraktion ist schon immer so erfolgt, daß von der lion der letzten 3 Jahre die 80,000 Thlr. des Tit. 14 ogen sind und mir der Rest auf den Titel 12 übertragen worden degs ist daher als eine Verbesserung und Berichtigung des Etats
9 U
hetrachten, wenn der Artikel 14 mit seiner wohl nicht ganz korrekten
eren! Das i ele Summe, f
unweisung auf Etatsüberschreitung weggefallen und mit dem Tit. 12
nic gerug auf das Extraordinarium habe ich noch hinzuzufügen,
allerdings die Forstverwaltung durch die extraordinairen Bedürf⸗ tmit der sehr beträchtlichen Ausgabe von 597,000 Thlr. belastet d Aber, meine Herren, es sind das alles durchaus produktive oder vermeidliche Ausgaben, wie Sie aus deren spezieller Motivirung in ngedruckten Etat ersehen werden. Ich bitte daher, die Ausgabe Forstverwaltung unverkürzt zu bewilligen
— In der Sitzung vom 12. äußerte der Regierungs⸗Kommissar, nistrial⸗Direktor Freiherr v. d. Reck, auf eine Bemerkung des j. Dr. Hammacher Folgendes;.
Es ist allerdings richtig, daß die Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Ge⸗ scaft zum ersten Male Minder⸗Einnahmen seit einer Reihe von üren gehabt hat. Gleichwohl glaube ich, daß diese Minder⸗Ein⸗ ome keine Veranlassung giebt, die veranschlagten Einnahmen dieser iön herabzusetzen. Es ist allerdings möglich, daß statt 10 pCt. nur dder 8 pCt. gegeben werden. Man kann es aber in der That noch üt übersehen. Eben so wenig aber, wie wir die Ansätze erhöhen irden, wenn die betreffende Bahn Mehr⸗Einnahmen bis dahin ge⸗ thätte, scheint mir Veranlassung vorzuliegen, die Sätze jetzt ge⸗ ger anzunehmen, wenn zufälligerweise eine Minder⸗Einnahme sich nusgestellt hat. Ich befürworte daher, es bei dem Ansatz von vEt. auf die verdoppelten Actien zu belassen, wenngleich dieser at allerdings bemessen worden ist nach den Einnahmen des Be⸗ bojahres 18655, wo die Cöln⸗Mindener Bahn auf 13 Millionen tien 17 ½ pCt. gegeben hat.
Auf weitere Bemerkungen desselben Abgeordneten erwiderte der⸗
be Regierungs⸗Kommissarius: 1 Die Staatsregierung hatte sich bekanntlich bei dem bergisch⸗märki⸗ in Unternehmen mit einer Million Thaler betheiligt. Das Anlage⸗ 18 betrug 4 Millionen; sie hat also den vierten Theil des ersten age⸗Kapitals gehabt. Die Gesellschaft hatte sich aber das Recht den Statuten vorbehalten, diese Staats⸗Actien gegen Zahlung des ri⸗Werthes wieder einzulösen. Darauf beruht eben das Geschäft, 8 88 8 Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in der Kriegs⸗ fiode geschlossen worden ist. ““
Es war lheasees die 1 Periode, wo die Gesellschaft das ht in Anspruch nehmen konnte, diese 1 Millon zurückzuzahlen, noch Jt abgelaufen. Gleichwohl haben wir uns in dieser Weise mit Gesellschaft verständigt, und zwar aus dem Grunde, weil damals lhes außerordentlich theuer war und wir desselben nothwendig urften. Nachdem der Abg. Schmidt (Randow) die Frage gestellt, ob der iscen der Regierung und der Berlin⸗Stettiner⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ aft wegen Fortsetzung der Pommerschen Bahn von Cöslin nach anig abgeschlossene Vertrag in einer Vorlage dem Hause zugehen ne, bemerkt der Regierungs⸗Kommissarius:
„Es ist dazu die nöthige Vorbereitung getroffen und die Staats⸗ häahg hofft, daß die Vorlage noch in dieser Saison wird erfolgen
des Abgeordnetenhauses Geheime Finanz⸗Rath Sen⸗ der direkten Steuern folgen⸗
— In der heutigen Sitzung Ferte sich der Regierungs⸗Kommissar, ; sher den Etat der Verwaltung
naßen:
Der Herr Finanzminister hat bereits bei Ueberreichung des Etats 11867 sich 1h hng wwif b9 günstige Finanzlage, insbesondere auch a die geordnete Steuerverwaltung geäußert, und ich kann darauf glich Bezug nehmen. b
Was den jetzt zur Berathung vorliegenden Etat der Verwaltung dirkkten Steuern für 1867 angeht, so ist derselbe nach den gleichen undsätzen wie die Snnh18e au gestellt worden. Die Einnahme⸗ und igabe⸗Positionen giebt der Etat klar. Die größeren Ausgaben dem im Allgemeinen von den größeren Einnahmen her. Ich bitte
8
Der preußische Verein zur Pflege im Felde verwun⸗ deter und erkrankter Krieger.
Das Central⸗Comité des preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger hat jetzt einen Rechenschaftsbericht über seine Wirksamkeit im Jahre 1866 erscheinen lassen. Bekanntlich ist derselbe in Folge der internationalen Genfer Conferenzen begründet und steht unter dem Protektorat IJ. MM. des Königs und der Königin. Demselben sind auch durch Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 7. Mai „dieses Jahres Korporationsrechte verliehen worden. Seit dem dänischen Kriege hatte der Verein in Frie⸗ denszeiten vorbereitende Schritte für den Fall eines künftigen Kriegs getroffen und war so im Stande, gleich nach dem Auf⸗ rufe Sr. Majestät des Königs an sein Volk seine Thätigkeit wie⸗ der aufzunehmen. Er trat nicht nur mit dem Johanniter⸗Orden, so wie mit dem zum Millitair⸗Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege ernannten Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode in Verbindung, sondern auch mit dem Kriegsministerium, um so sehr als möglich sein Wirken den Bedürfnissen der Militair⸗Lazareth⸗Verwaltung anzu⸗ schließen. Als öffentliches Organ des Vereins wurde die Zeitschrift »Kriegerheil« unter Redaction eines der Comité⸗ Mitglieder, des Dr. Runkel, herausgegeben und gleich Anfangs Juni ein Aufruf zu Geldbeiträgen und Einsendungen von Naturalien erlassen. Provinzial⸗ und Lokal⸗Vereine von Männern und Frauen bildeten sich rasch und es entstand inder ganzen Monarchie ein patriotisch edler Wetteifer, das Central⸗Comité durch Geschenke und Liebesgaben an Naturalien (La⸗ zareth⸗Utensilien, Bekleidungsgegenstände, Eßwaaren und Getränke) zu unterstützen. Unter den ersten Gaben waren die Gnadengeschenke, welche Se. Majestät der König mit 1200 Thlr. und Ihre Majestät die Königin Augusta mit 300 Thlr. dem Verein überweisen zu lassen geruhten. Ein Central⸗Depot für Natural⸗Spenden wurde eingerich⸗ tet, in welchem auch das aus Mitgliedern des Central⸗Comités gebildete Curatorium seinen Geschäftssiz nahm. Der Vorsitz wurde vom Grafen Behr⸗Negendank geführt und der Umfang der Geschäfte wurde bald ein so gewaltiger, daß nicht allein die Zahl der Kuratoren vermehrt, sondern außer dem Hauptdepot unter den Lin⸗ den 76 noch zwei Hülfsdepots (Wilhelmsstraße 70 und Charlottenstr.) eingerichtet werden mußten. Die unermüdetste, mehrere Wochen lang bis tief in die Nacht dauernde Thätigkeit war nöthig, um die täglich zu vielen Hunderten, theils aus der Stadt, theils mit der Post und auf den Eisenbahnen eingehenden Waaren-Ballen in Empfang zu nehmen, auszupacken, zu sichten, die darin befindlichen Gegenstände nach Bedarf umzuarbeiten, wieder zu verpacken, für den Weitertrans⸗ port herzurichten, fehlende Artikel anzuschaffen und als Sendungen nach auswärts zu ordnen und abzufertigen. Trotz der großen Zahl der freiwilligen und besoldeten Beamten, wäre es nicht möglich ge⸗ wesen, dieser immensen Arbeit so schnell, als es Noth that, Herr zu werden, wenn nicht gleichzeitig, von Ende Juni an bis Ende Sep⸗ tember, gegen 250 Frauen und Jungfrauen, den angesehensten Kreisen der Stadt angehörig, unter der thatkräftigen oberen Leitung der Gräfin Luise Itzenplitz und der Mitaufsicht anderer Damen sich mit der größten Ausdauer und Opferwilligkeit der mühevollen Arbeit des Sichtens, des Umarbeitens, beispielsweise der Herstellung von Ver⸗ bandstücken aller Art, des Wiederverpackens u. s. w. in den Depot⸗ Lokalien unterzogen hätten. 1
Die schönste Anregung schöpften diese Damenkreise wie die Ver⸗ waltung des Central⸗Depots überhaupt in der unausgesetzten Theilnahme Ihrer Maj. der Königin, welche öfters Allerhöchstselbst inmitten der Frauen und des Curatoriums erschien, Berichte über die Wirksamkeit des Centraldepots unmittelbar entgegennahm, und bei fast jedem Be⸗ suche einige für die verwundeten Krieger selbstgefertigte Geschenke mit⸗ brachte. Unter dem 17. Juli wurde auch das Central⸗Comité des Vereins durch ein huldvolles Handschreiben erfreut. In Anerkennung der dem Verein geleisteten Dienste und zum Andenken an die ernste aber erhebende Zeit patriotischen Wirkens hat das Central⸗Comité denjenigen Damen, welche längere Zeit in den hiesigen Depots thätig gewesen sind, ein Erinne⸗ rungszeichen überreichen lassen, bestehend aus einer Broche von oxy⸗ dirtem Silber, die auf dem Rande den Wahlspruch des Vereins und in der Mitte das rothe Kreuz auf silbernem Felde trägt. Dieselbe Broche in Gold ausgeführt, hat das Central-Comité Ihrer Majestät der Königin zu Füßen zu legen die Ehre gehabt. 1 .
Die dem Comité zugeflossenen Gaben an baarem Gelde beliefen sich im Ganzen am 15. Oktober d. J. auf 499,342 Thlr. 22 Sgr. 4 Pf. Bei Beginn des Krieges war noch ein Bestand von 11,057 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. vorräthig gewesen, die Gesammtsumme betrug demnach 510,400 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. Davon wurden ausgegeben 388,679 Thlr. 16 Sgr., und zwar für 1) Chirurgische Instrumente, Ban⸗ dagen, Schienen, Wannen, Leder und Schweißtuch 40,526 Thaler 18 Sgr., 2) Medikamente und Desinfectionsmittel 41,291 Thaler 25 Silbergr., 3) Rohes Eis 3250 Thaler 11 Silbergr., 4) Decken, Matratzen, Bettstellen, Strohsäcke, Bett⸗ und Leibwäsche, wollene Strümpfe, Hosen und Jacken, Kleidungsstücke, Flanell zu Leibbinden, 121,172 Thlr. 19 Sgr., 5) Wein, Spirituosa, Soda⸗ und Selters⸗ wasser, Lebensmittel und Erfrischungen aller Art 95,102 Thlr. 9 Sgr., 6) Tabak und Cigarren 10,025 Thlr. 11 Sgr., 7) Seife, Lichte, Eau de Cologne, Geschirre, Tabakspfeifen, Stöcke, Krücken 6625 Thlr. 28 Sgr., 8) Büreaubedürfnisse, Telegramme u. s. w. 19,745 Thlr. 28 Sgr., 9) Geldunterstützungen an einzelne verwundete und kranke Militairs und an Lazarethe 50,938 Thlr. 17 Sgr. Am 15. Okto⸗ ber verblieb noch ein Einnahme⸗Saldo von 121,720 Thlr. 21 Sgr. 9 Pf. Die Beiträge an 1 an denen ebenfalls alle preußischen Landestheile und verbündeten deutschen Staaten, so wie das ferne Ausland sich betheiligten, waren so gewaltig, daß sie noch nicht in einer General⸗Liste aufgestellt werden konnten. Der Werth derselben dürfte nach ungefährer Schätzung Sachkundiger den
“ 8