Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Hbersten von Stiehle, zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes erster Klasse vom Orden Albrechts des Bären, Allerhöchstihrem Flügel⸗ Adjutanten, dem Major Grafen von Lehndorff zur An legung des von des Königs von Dänemark Majestät und des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Decorationen resp. des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Danebrog⸗Ordens und des Commandeurkreuzes weiter Klasse des Ordens Albrechts des Bären, sowie dem als
Adjutanten zum Militair⸗Gouvernement der Rheinprovinz und kommandirten Rittmeister Freiherrn
vom Westfälischen Ulanen⸗Regiment des von des Sultans Majestät ihm ver⸗
der Provinz Westfalen von Locquenghien Nr. 5 zur Anlegung
liehenen Medschidje⸗Or
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I1X“*X“ Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag im Beisein des Gouver⸗ neurs militatrische Meldungen, unter ihnen den Gouverneur von Kassel, General Grafen Monts. Hierauf nahmen Se. Ma⸗ jestät die Vorträge des Militair⸗ und des Civil⸗Kabinets ent⸗ egen. Zwischen 2 und 3 wurden Deputationen der Städte ms und Aurich empfangen, und um 4 Uhr arbeiteten Se. Majestät mit dem Minister⸗Präsidenten. Um 5 Uhr größeres Diner, zu dem unter Andern die beiden Botschafter befohlen sind.
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Die Sitzungen der Bevollmächtigten der Norddeutschen Re⸗ gierungen zuͤr Feststellung eines Entwurfes der Verfassung des
orddeutschen Bundes eröffnete der Konig ehe Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf von ismarck, nach der »K. Z.“ am 15. d. Mts. mit folgender Ansprache: t
»Im Auftrage des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, habe ich die Ehre, die Konferenzen zur Berathung der Ver⸗ fassung des Norddeutschen Bundes zu eröffnen und den Herren Bevollmächtigten den Entwurf einer Verfassung des Bundes mitzutheilen, welchen die Königliche Regierung den verbündeten Staaten zur Annahme empfiehlt.
»Der frühere deutsche Bund erfüllte in zwei Richtungen
für welche er geschlossen war; er gewährte sei⸗ Herr von Meding rechtfertigt die
die Zwecke nicht, wa nen Mitgliedern die versprochene Sicherheit nicht und er befreite die Entwickelung der nationalen Wohlfahrt des deutschen Vol⸗ kes nicht von den Fesseln, inneren Grenzen Deutschlands ihr anlegten.
„»Soll die neue Verfassung diese Mängel und die Gefahren, welche sie mit sich bringen, vermeiden, so ist es nöthig, die ver⸗ bündeten Staaten durch Herstellung einer einheitlichen Leitung ihres Kriegswesens und ihrer auswärtigen Politik fester zusam⸗ menzuschließen und gemeinsame Organe der Gesetzgebung auf dem Gebiete der gemeinsamen Interessen der Nation zu schaffen. Diesem allseitig empfundenen und durch die Verträge vom 18. und 21. August bekundeten Bedürfnisse hat die Königliche Regierung in dem vorliegenden Entwurfe abzuhelfen versucht. Daß derselbe den einzelnen Regierungen wesentliche Beschrän⸗
kungen ihrer particularen Unabhängigkeit zum Nutzen der Ge⸗
sammtheit zumuthet, ist selbstverständlich und bereits in den allgemeinen Grundzügen dieses Jahres vorgesehen. Die unbe⸗ schränkte Selbständigkeit, zu welcher im Deutschlands die einzelnen Stämme und dynastischen Gebiete ihre Sonderstellung entwickelt haben, bildet den wesentlichen Grund der politischen Ohnmacht, zu welcher eine große Nation bisher verurtheilt war, weil ihr wirksame Organe zur Herstellung einheitlicher Entschließungen fehlten, und die gegenseitige Abge⸗ schlossenheit, in welcher jeder der Bruchtheile desgemeinsamen Vater⸗
landes ausschließlich seine localen Bedürfnisse ohne Rücksicht für die — d . daß eine solche Bedingung mit der Verfassung nicht im 2
des Nachbars im Auge behält, bildete ein wirksames Hinderniß der Pflege derjenigen Interessen, welche nur in größeren natio⸗ nalen Kreisen ihre legislative Förderung finden können. Selbst die segensreiche Institution des Zollvereins hat diesem Uebel⸗ stande nicht abzuhelfen vermocht, weil einmal ihre Wirksamkeit auf die Zollgesetzgebung beschränkt war und auch die Fortent⸗ wicklung dieser kaum anders als in den Krisen der Existenz, welche sich von 12 zu 12 Jahren vollzogen, bewirkt werden konnte.
»Die Königliche Regierunt hat sich bei dem vorliegenden Entwurf der Bundes⸗Verfassung auf die Berücksichtigung der
An⸗ Feine schwierige Aufgabe
dens vierter Klasse die Erlaubniß zu er⸗ stellung 4424*““ Institutionen dauernd verbürgt zu sehen, alle entgegenstehende Hindernisse überwinden werde.“«
verworfen werden.
welche die historische Gestaltung der
Laufe der Geschichte
und dieser Wunsch
über den Beschluß des Hauses nur theilen; sie
e beschränkt, ohne über dieseg hinaus die Bundesgewalt in die Autonomie der einzelnenen gierungen eingreifen zu lassen. Nichts desto weniger venae die Königliche Regierung nicht, daß die Durchführung der w 1 lichen Aenderungen gewohnter Zustände, welche von den beabstzan ten Reformen unzertrennlich sind, für die einzelnen Regitruct
bilden, und daß die Opfer meh mit der Herstellung gleicher Pflichten und Rechte aller d der Bevölkerung des gemeinsamen Vaterlandes verbunden 0 überall da schwer werden empfunden werden, wo die bishin Ungleichheit der Leistungen lokale. Privilegien zum Nachtt der Gesammtheit mit sich brachte. Die Königliche Regiere zweifelt aber nicht, daß der einmüthige Wille der verbindun Fürsten und freien Städte, getragen von dem Verlangenö deutschen Volkes, seine Sicherbeit, seine Wohlfahrt, seine Mit stellung unter den europäischen Nationen durch gemeinin
— In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurih
alle Amendements zu dem Gesetz, betreffend die Bauten!
Städten und Dörfern, bei der Abstimmung verworfen und Kommissionsfassung angenommen für die §§. 2, 3, 4, 5, ih §. 6 erhebt sich eine längere Debatte, dann wird derselbe n den Kommissions⸗Vorschlägen angenommen. Zu §8.7 (ie 8 schädigung betreffend) gehören Amendements der Herren Hobrih und v. Bernuth, welche jedoch nach längerer Dech §. 7 wird dann in der Kommising fassung angenommen. Eben so die folgenden Paragraghe des Gesetzes. Zu Titel und Eingang gehören Amen ments, welche aussprechen wollen, daß das Gesetz nit für die neuen Landestheile Geltung habe. Ein Amendement Dr. Götze (Einführung des Gesetzes in den Geltungsbereich! Verfassungs⸗Urkunde vom 30. Januar 1850) wird angenomme und schließlich das ganze Gesetz. Der Handels⸗Minister ühe reicht das heute im Abgeordnetenhause angenommene (q⸗—h auf Abänderung des Ark. 69 der Verfassung. Schluß 5 1h. — In der heutigen Sitzung des Herrenhauses eröfne der Präsident Graf E. zu Stoͤlberg⸗Wernigerode die Sitmn Am Ministertisch: von der Heydt, Graf zur Lippe'mw
mehrere Regierungs⸗Kommissarien.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist das Budge für das Jahr 1867. Die Budget⸗Kommission beantragtt Zustimmung zu dem vom Abgeordnetenhause beschlosen Budget, und zugleich folgende Erklärung abzugeben: „daß ch Beduͤrfniß zur Errichtung eines Parlamentshauses st beide Häuser des Landtages nicht anzuerkennen sei, dem das Herrenhaus in seinen jetzigen Lokaliti seine volle Befriedigung finde.“ Der Berichterstat — Kommissions⸗Antrige und macht dieselben Bedenken gegen die Beschlüsse des A— geordnetenhauses geltend, welche bereits von der Regierung herie gehoben sind. Die Kommission hat jedoch mit Rücksicht ne die Erklärungen der Regierung dem Budget zugestimmt. . Abgeordnetenhaus habe mehrere Streichungen vorgenomm die zu erheblichen Bedenken Veranlassung geben. Er halte esl Discretion und den Verhältnissen angemessen, daß die vertrauli Aeußerungen der Minister in den Bericht nicht aufgenommenmg den; er könne nur sagen, daß die Kommission durch diese Erklaͤnm gen beruhigt worden sei. — Das Herrenhaus habe seiner Fest
keit wegen viele Angriffe erlitten, aber es habe dadurch jig
Wohle des Landes beigetragen. Wenn das Herrentzg auch dem Budget zustimme, so sei es doch nicht genil von den Prinzipien abzuweichen, die es früher in Böh auf das Budgetrecht des Königs ausgesprochen. M von Kleist⸗Retzow hat folgenden Antrag gestellt: Erwägung der von der Staats⸗Regierung abgegeha Erklärung, das Budget für 1867, wie es aus den Beschliss des anderen Hauses hervorgegangen, anzunehmen; 2 -
Wahrung der bisherigen Stellung des Herrenhauses, das —
dauern darüber auszusprechen, daß der Dispositionsfonde! Ministeriums des Innern abgesetzt ist, so wie über die Bewilligung des Haupt⸗Extraordinariums hinzugefügte
dingung, — und seine Rechtsanschauung dahin auszusprech
klang steht.“ Nach einigen Worten des Herrn von Seus Pilsach, erklärt der Finanzminister von der Heydt: Regierung hat es für ihre Pflicht erachtet, nach Lage 1G Dinge den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zuzustimm Die Regierung legt ein großes Gewicht darauf, daß Etat noch vor Ablauf des Jahres vereinbart wa hat wesentlich zur Entschließung! Regierung beigetragen. Was den Antrag des Herrn v
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Kleist⸗Retzow betrifft, so kann die Reieem das der ii ann aber dh v
ten⸗Kommis sion. ibestimmt
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“ 1114“ at eine Verletzung der Verfassung erblicken, sonst würde sie 88 keinen Umständen den Beschlüssen zugestimmt Süben Haes neicht die Regierung von der Auffassung des Vertrages ab. — (Der Ministerpräsident Graf Bismarck erscheint, die Mitglieder des dauses erheben sich.) Präsident Graf Stolberg: Wir sehen nute den Herrn Ministerpräsidenten zum ersten Male nach ndener Krankheit unter uns. Ich bin überzeugt, daß ir alle das Gefühl theilen, daß dieser preußische Staatsmann üt altem Muthe und frischer Kraft seine Dienste dem Könige nd dem preußischen und deutschen Vaterlande noch recht lange uüge widmen können. (Zustimmung.) „Minister⸗Präsident Graf Bismarck: Ich sage dem Herrn gräsidenten und dem Hause meinen herzlichsten Dank und ich daß wir, wie bisher mit einander dem Könige in der kreue dienen werden, die der Herr Präsident eben angeführt sat. Die Erfüllung kann nur Gott geben, an dem redlichen btreben soll es nicht fehlen. — (Die Debatte wird fortgesetzt.) err Graf Rittberg spricht in demselben Sinne, wie der berichtertatter. — v. Kleist⸗Retzow: Die Form der An⸗ ahme des Militair-⸗Budgets im andern Hause, ist mir jber als die von der Regierung vorgeschlagene. Die hin⸗ ugefügte Resolution ist unannehmbar. Dieselbe ist hwarzweiß, sie ist schwarz und weiß und daher grau. die Resolution geht nicht nach ber Melodie: »Heil ir im Siegerkranz, sondern nach der Melodie: »Ach Du lieber ugustin«. Wir sehen, was wir noch vom andern Hause zu warten haben. Der Redner geht dann auf die Begründung ines Antrages über, erklärt den Beschluß des Abgeordneten⸗ auses für verfassungswidrig und fordert das Haus auf, dem intrage zuzustimmen. Das sind wir uns selbst, das sind wir rRegierung schuldig, daß wir ihre Stellung wahren für die zukunft. Bei künftigen Konflikten, an denen es nicht fehlen hirce, wird man es mir danken. (Beifall.) Ministerpräsi⸗ ent: Ich berufe mich auf die Erklärung, die ich Namens der regierung im andern Hause ausgesprochen habe. Mit dem ersten Fat des Amendements stimmt die Regierung überein, in Bezug
uf den zweiten Satz theilt die Regierung das Bedauern des An⸗
gstellers über die Nichtbewilligung der Positionen, eine Ver⸗ issungsverletzung vermag die Regierung nicht anzuerkennen, sonst üste sie es im anderen Hause schon ausgesprochen. Die Re⸗ jerung will den Konflikt beseitigt sehen zur Beruhigung der hemüther im Lande und auch im Interesse ihrer Stellung nach ußen. In diesem Sinne möchte ich für den ersten Theil des ntrags ünd für das Bedauern über die Absetzung sowohl als Mit⸗ ied dieses Hauses, wie als Minister stimmen, jedoch in beiden nalitääten mich nicht für berufen erachten, hier eine Censur ber das andere Haus zu üben⸗ — Herr Dr. Elwanger bließt sich den Ausführungen des Berichterstatters an, erklärt h jedoch gegen den Antrag von Kleist⸗Retzow. Die Diskussion ird geschlossen. Das Haus nimmt bei der Abstimmung den sien Theil des Antrages von Kleist⸗Retzow (Zustimmung dem Etat nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses an. her zweite Theil dieses Antrages wird nur insoweit an⸗ mommen, als er sein Bedauern über den Beschluß des Ab⸗ ordnetenhauses ausspricht; die Erklärung aber, daß dieselben t der Verfassung nicht in Einklang stehen, wird abgelehnt. has Haus stimmt sodann ohne Diskuüssion der Resolution bei. mnächst werden der Berichi der X. Kommission über den sestz⸗Entwurf, die Vereinigung der Herzogthümer Holstein d Schleswig mit der Preußischen Monarchie betreffend, er Bericht derselben Kommission, betreffend den Ge⸗ ⸗Entwurf über die Vereinigung bisher Bayerischer ind Großherzoglich hessischer Gebietstheile mit der preußischen onarchie, der Bericht derselben Kommission, betreffend n von der Königlich preußischen Staats⸗Regierung it Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Olden⸗ ig abgeschlossenen Vertrag vom 27. September 1866, dich der Bericht derselben Kommission, betreffend den Gesetz⸗ uiwurf über die Berichtigung der in dem Vertrage mit Sr. öniglichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg vom 27ten ptember 1866 übernommenen Entschädigung von Einer llion Thalern, ohne Debatte angenommen. Der Präsident will die nächste Sitzung zur Berathung gestern im Abgeordnetenhause angenommenen Gesetzes über bänderung des Art. 69 der Verfassungs⸗Urkunde am 4. Ja⸗ ur k. J. anberaumen, erklärt jedoch auf den Einwand r Herren von Meding und von Kleist⸗Retzow nit warten zu wollen, bis die Kommissions⸗Arbeiten beendet 6 Schließlich wird über den Eingang des Gesetz⸗Entwurfs, ereffend die Bauten in Städten und Dörfern, nach dem An⸗ W des Herrn Dr. Götze abgestimmt, derselbe abgelehnt und
egierungsvorlage angenommen.
Es folgt noch die Wahl eines Mitglieder der Staats⸗ Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung
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“ 8 “ W1“ 88 kam schließlich der Bericht der 1 Vor⸗ und
einleitende Erläuterungen zum Berichte. Debatte nahmen die Abgeordneten
— In der gestrigen 89 des Abgeordnetenhauses d — Kommission über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Auflösung des Lehn verbandes 8 Ab,
Hinterpommern und die Abänderung der Lehnstage zur Berathung. Der Abgeordnete von Köller gab als Referent An der General⸗ Ziegeler, Graf Schwerin
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. von Denzin hauptsächlich Theil, wonaäͤchst der Gesetz⸗Entwurf mit großer Majorität vom Hause angenommen wurde. Ein
Antrag des Abgeordneten Schmidt (Randow) auf baldige Vöor⸗
lage eines Gesetz⸗Entwurfs über die Aufhebung der Lehne in
den übrigen Provinzen der preußis 4 1 en Monar großer Stimmenmehrheit denhehae “
am 7. Januar k. J., Mittags
1 Die nächste Sitzung wird 12 Uhr, stattfinden. büng 1
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ftg⸗ Zeitung« vom 19. d., Nr. 589, enthaltene Mitthei der Vorsitzende der Direction der Thüringischen Cfülung, es sellschaft, Geheime Regierungs⸗Rath von Nostiz, bestimmt sei den zur Zeit als Administrator für Kurhessen in Kassel fun⸗ girenden Regierungs⸗Präsidenten von Möller im Eisenbahn⸗ Kommissariate zu Cöln zu ersetzen, ist unrichtig.
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efa Sachsen. Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung auf Vors
. bung orschlag ihrer Deputation den bei Annahme des Mültalrgeset⸗Entwurss ve.
der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen durchgehends bei,
wodurch die vorliegenden Differenzpunkte ihre Erledigung ge⸗
funden haben.
ZPaden. Karlsruhe, 20. Dezember. Wie die »Karlsr Ztg.« erfährt, ist Aussicht vorhanden, daß die 1 über einen Postvertrag zwischen den Staaten des deutschen Postvereins und dem Königreich Italien, die im Herbst des
6
— Die in der Abend⸗Ausgabe der »Berliner Börsen⸗
mber. (Dr. J.) Die Erste
vorigen Jahres geführt wurden und die zu Anfang di Jahres wegen der italienischen Forderungen 8
den, in kurzem wieder aufgenommen werden. Für den Han⸗ delsverkehr, besonders zur Herabsetzung des Pür der Zen. dungen von Geld und Werthpapieren mittelst der Post, dann für die Zeitungsspedition ist der baldige Abschluß eines Post⸗ vertrages mit Italien dringend zu wünschen.
Bayern. München, 19. Dezember. (N. C.) Herr von
der Pfordten hat heute Mittag den neuernannten österreichi⸗
schen Gesandten, Grafen Trautmannsdorf, empfan darauf dem Ministerrathe präsidirt. — ” vaühfange nnd genesung des Ministerial⸗Raths Dr. Weis hat die Sub⸗ Kommission des Gesetzgebungs⸗Ausschusses der Kammer der Abgeordneten heute in Gegenwart des Königlichen Staats⸗Mi⸗ nisters der Justiz die unterbrochenen Berathungen wieder auf⸗ genommen, und auf den 27. d. sind sämmtliche Mitglieder des Ausschusses zur Wiederaufnahme f89 . 8 1 esterreich. Innsbruck, 20. Dezember. Na gestern Abends die Verhandlung über die Maest ätsa deesße fortgesetzt werden sollte, mußte selbe wegen Abwesenheit der meisten Mitglieder der liberalen Seite des Hauses wieder unter⸗ bleiben. Heute erschienen letztere und über Antrag Greuters sollte durch Majoritätsbeschluß die besagte Verhandlung fortge⸗ führt werden. Hierauf verließen 18 Abgeordnete der liberalen Seite neuerlich den Sitzungssaal, wodurch das Haus wieder be⸗ schlußunfähig wurde. Bei dieser Sachlage, die den natürlichen Abschluß der Session nicht mehr in Aussicht stellte, erklärte der Landeshauptmann die fünfte und letzte Session dieser Land⸗ tagsperiode für geschlossen. ““ Schweiz. Bern, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Nationalrath hat eine Bundesanleihe von 12 Millionen Francs zu Militair-Ausgaben und Beschaffung von Hinterladungs⸗ gewehten beschlossen. .esa. ee⸗ J“
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der Sitzungen einberufen
Belgien. Brüssel, 20. Dezember. Durch ein König⸗
liches Dekret vom gestrigen Datum wird eine gemischte Kom⸗ mission aus höheren Offizieren, Senatoren und Kammer⸗Mit⸗ gliedern ernannt, welche beauftragt ist, zu untersuchen, »ob die gegenwärtige Organisation der Armee den Bedürfnissen der nationalen Vertheidigung entspricht.« In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer nahm Herr Couvreur, Deputirter für Brüssel, über diese Angelegenheit das Wort, indem er den zum ersten Malean⸗ wesenden neuen Kriegsministerum Aufklärungüber die Aufgabe der Kommission ersuchte. Der Baron Goethals und der Finanz⸗
Minister erklärten, diese Kommission habe sich über alle Fragen