1866 / 314 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

p) wenn der Transportbetrieb auf den zum Unternehmen der Bergisch⸗ 8 1 . * 4625 ““ 8

6 Märtischen Eisenbahn⸗Gesellschaft gehörigen Bahnen aus Ver kische Eisenbahn⸗Gesell der Komth urkreuze des Ordens vom weißen Falke lassunasbe WWW1 11X“*“

lsqhulden der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört. EWloöon 8 und des Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des H02 8 Zulassungsbescheinigung ersichtlichen, Ordnungsnummer zu ver⸗

In beiden Fällen bedarf es einer Kündigung nicht, sondern 1“ Füsvitats Eigati 111“ Peter Friedrich Ludw ig: Herzog sehen mehrere Colli, welche zu einer Sendung gehören, sind v g . eesse2s dem Wirkliche 1 unter der Ordnungsnummer mit fortlaufenden Nummern zu

Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle ein⸗ 0r Meter Friedrich Ludwig: ka zurückgefordert werden, und zwar zu a, bis zur Eineeg ö 18 v“ 88 des Ritterkreuzes erster Klas s- 86e 12 dach bezeichnen. Außerdem ist auf jedem Collo eine Adresse zu be⸗ betreffenden Zins⸗Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unter⸗ Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons an den durch Ordens und des Sachsen⸗Erne stin isch gedachten festigen, welche lautet: brochenen Transportbetriebes. 62 encbe zamzemachung 1111“““ Ordens: bn ischen Haus⸗ . A Mr. le Commissaire du Royaume de Prusse (Exposition . §. 7. 8 anzig Stüch Zins⸗C oupons zur vorbezeich r äts⸗Obliga⸗ 8 O 8 8 8 1 8 E Der Verwaltung der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn bleibt das Recht zwanzig g dem Geheimen Hofrath de la Eroig beis 8 ETöb vorbehalten, sowohl den Amortisationsfonds beliebig zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts⸗Obligationen z. b . nigen, als auch sämmtliche Prioritäts »Obligationen durch die Sffect. Obligation.

ern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Aus⸗ rs. 1— 1— 9. 1 ee ““ 10 Im Falle eines solchen Widesspdlüs des Ritterkreuzes erster Klasse des Sachsen Nes aufrgneücer, 8 lateinischen Buchstaben der Name des erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Inhaber der —EXrnestinischen Hausordens: die Nu 38. md hetne Wohnortes, sowie mit deutlichen Zahlen 1 h di dem Geheimen Hofrath de la Croix II; 5 3 2. des Saales, in welchem die Gegenstände placirt lichen Blätter jederzeit mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und Elberfeld, den. des Fürstlich Sch warzburgis zen El 8 verden sollen, und die Stückzahl der abzusendenden Colli aus⸗ durch Zahlung des Nominalwerihes einzulösen. Königliche Eisenbahn⸗Direction. h 8 dritter Klaffe: Lelcn Zie F. des Saales wird auf der im Zahlung W11“ 1 Ausgefertigt: dem Geheimen Kanzlei⸗Se 8 0 erwaͤhnten Zulassungsbescheinigung ebenfalls vermerkt sein Die gekündigten ““ Eisenba des vigesehes e 8 6 Formulare dieser Adressen werden den Ausstellern easen. Fönialichen Eisenbahn⸗Direction alljährlich einmal öffentlich aufgerusen. .“ zu der dem me anzlei⸗Diätar Böhm; 8 2 8 S Aus Förtchäche se bessenungegchtet nicht spätestens binnen Jahresfris nach Prioritäts⸗Obligation VI. Serie Nr...... 18 des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter vi ker e aech She nSe una Hegemranden selbst⸗ dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so 8 111““ Klasse, resp. des Fürstlich Reuß⸗Schleizischen Ehren⸗ innerer Seite ee arkeit der Emballagen auch an deren Anspruch aus denselben an das Gesellschafts⸗Vermögen, was unter Coupon an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen 1 Büreau⸗Diätari Frvze8. 28* 8 1 §. 9 der G 88. *△ . 1 I. D2. de iantarien Wollmann und von Scheven. Ueber jede Sendung ist eine genaue Declaration nach den Formularen aufzustellen, welche der Zulassungsbescheinigung

von der Direction öffentlich petanit gemacht wird.“ ., Phlr. Ser,s. IPfg. Preusisch E Z vom 21 ae44 EAWNE“ arp. Königliche Eisenbahn⸗Direction zu Elberfelld. Irm - 1 Für die Mortisteation angeblich verggeches Ausgefertigt; bfigefügt dn. und zwar in zwei deutschen und einem franzö⸗ ritäts⸗” 8 f be im . des Ste 8 5 d 92 1 8r14½ zIj 88½3 Ferheoe * 7 84 Er 8 2 9 1 . Märkischen Eisenbahn⸗C sch , 1 vier Jahren, von dem in dem vorstehenden Coupon bestimm ten Zah. Pariser Ausstellung von 1867 bestimn dürfen nicht verpackt werden, sondern sind an die Empfangs⸗ I Mortifizirung verlorener oder vernichteter Zins⸗Coupons ist 1“ gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil 6ns stände. estimmten state Hegktessan⸗ Sr deutsche Exemplar ist dem Kollo, zirund 96 der Gesellschaft. de. wenn deren mehrere sind, dem mit Nr. 1 bezeichneten bei 8 Sen;Irarmmr „n schri öffentlichen rIEeEsnun 19 Sn 38 11. LI1“ ’“ 8 Die Empfangsstellen sind mit V räth iesen F in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öf 1 Iüngeh üueeeeeeö EE1öö6 Nach der orräthen von diesen For eseenan emngen eresgen durch de Staats⸗Anzeiger, eine Berliner, L11111411412“ die Kosten des erengtwachung vnat dasüuguse e delcfenen eede haa ahn vein aie dauon auf Erfordzrn sa Ver⸗ . 8 - d ei Elberfelder Zeitung. FchAmet 1128 EE1 88 u x⸗ 1 2 1 8 8 8 1— gele e ügun ellen ofern di jrekt jlte . . I“ 1“ Miinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Gegenstände von den naͤher zu bestimmenden Ee Hfan tellen sollten keckert igecetheitten sbemhpiare mecht ht der Zutritt zu Arbeiten. 1if. n 7. h.] 1 faff 18 in das htsstelte sgebätihe in Paris auf die Staats⸗ Die sorgfältige und vollständige Ausfüllung der einzelnen C“ afse übernommen und wird dieser Transport durch die König⸗ Kol ird dri d Inzbesonꝛ Se 4— ben sie⸗ G“ 88 b 16 1 Ffral. C 88 889 9 g⸗ Kolonnen wird dringend empfohlen. Insbesondere wird bezüg⸗ Henn gtcht 11“ Dem Meafe enstiedttet c arl E“ n du nfarg lehe Central⸗Kommission ve4“ lich der Kolonnen 6 und 7 auf die §§. 9 und 10 der Bckanmt. ea Magnt . gegenmrtige eivsbegftnel 2us. EPpannvoreichtunz an Cigarren⸗Wickel⸗ 8* vir Empfangstellen werden in: V T 8 lcis Peütöfcte heges gatf Heu na⸗ 6 igenhändig vo zogen und un er de König ₰ıo d 298 1 ““ 9 82 H RMos , erlin, auf dem 8 58 Fo ; Mb2. . 1eh lasfen, Föar üdvch dadurch den Inhabern der Obligationen in maschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung Bahnhofe (Spediteure Pha⸗ 8 §. 10. Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Eesten des nachgewiesenen Zusammensetzung 1 1 Breslau, in dem Magazin des Spediteur C. F. G. Kärger 897 Kommission übernimmt die Versicherung der eingelie⸗ Staats zu geben ““ 98 ö 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, Bromberg, in dem M des eShetihänhe A. Wiese,ge⸗ hersag hrgenstsnde Uegen Geestr. während des Transports von 1 3 8 281 TTö 8 88 Mag deg ug in dem Magazin des Spediteur Wilhelm Ibe nach den usancemäßigen Ked erüsen und Nach den vpon der Heydt. Gr b. ö““ 1 8 - in Kolonne 9 der Declarationen ange Werthsätzen; si “”“ H Fphane r, auf dem Eisenbahnhofe (Spediteur C. A. wird die von ihr engagirten Spediteure verpflichten, 879 ü- Bekanntmachung. h SSn Kteen 1“ 1“ Regulirung der Vergütungsansprüche im Falle eines Verlustes Für die Versendung von gedruckten Sachen unter Düssel orf, in dem Magazin der Spediteure J. A. Mar⸗ oder Schadens auf Antrag des Eigenthümers zu unterziehen, auch Band mit der Briefpost soll vom 1. Januar. 1867 ab, lan tin und Sohne, die gegen den Versicherer, die Spediteure, Frachtführer oder innerhalb des preußischen Postbezirks, der Feorzosat beh 2 . ..“ Magazin der Spediteure Charlier und deren Vertreter gesetzlich oder vertragsmäßig ihr zustehenden 4 Pfennigen, statt für jedes Loth des Wemwichts EE13252* 88 8 Ersatzforderungen den Beschädigten zur eigenen ““ ab⸗ nach der Gewichts⸗Progression von zu 22½ Loth inkl. berech⸗ Saar 8 auf dem Eisenbahnhofe (Spediteure Ge⸗ treten. Wird eine Werthangabe in Kolonne 9 nicht gemacht, net werden, danach ergeben sich brü , Simon) 8 v so wird angenommen, daß nur auf die von den Eisenbahnen bis 22 Löoth einschließ v 8 8 1 gewährte Entschädigung von 20 Thlr. pro Ctr. in maximo 7Sn der Empfangstellen die Aussteller einlieffern. Aus der Staatskasse wird für Schäden oder Verluste in wollen, bleibt ihnen freigestellt; jedoch gilt als Regel, daß die keinem Falle Ersatz geleistet. (§. 4 der Bekanntmachung vom 1I1I11 8 v““ 8 8

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Den Inhabern von Prioritäts⸗Obligationen stel 1 den General⸗Versammlungen offen, jedoch haben sie als solche nicht

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H. I1““ Einlieferung nicht an eine Empfangstelle geschehen darf, welche 26. August 1865.) §. 11.

Bergisch -Märkische Eisenbahn. Ft a. V b .“ z 1; Fnsn entfernter von Paris liegt, 5 1 Aufgabeort. Vorstehendes wird auf Grund des §. 50 des Gesetzes über in⸗ 1 §. 4. ““ Die Ausstellungsgüter werden als Transitaut vn das Poftzocfen vom 5. Juni 1852 zur öffentlichen Kenntniß zr⸗Der Transport von dem Aufgabeort bis zur Empfang⸗ in das Ausstellungs Palals, welches als Zoll⸗Enscepot ö’ gebracht. n Fehge geschieht auf Kosten und Gefahr des Ausstellers. Für wird, befördert. Eine spezielle zollamtliche Revision In den sonstigen in Betress der Sendungen gedruc ter iesen Transport ist von den Eisenbahnen eine Ermäßigung derselben Behufs Gewährung der Zollfreiheit beim Sachen unter Band geltenden Vorschriften tritt keine Aende⸗ des Normaltarifs um 50 pCt. bewilligt, sofern die Sendung Wiedereingange findet vor oder bei der A bsendung rung ein. n als Ausstellungsgut deklarirt und an die Empfangstelle adres⸗ nicht statt; vielmehr wird die für den Zweck erforderliche Berlin, den 22. Dezember 1866. 1 1 11X1“*“ Prüfung erst vor der Rücksendung in Paris vor⸗ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. i4AAAAXAA“ ggenommen. Graf von Itzenplitz. Die Annahme an den Empfangstellen geschieht vom Denjenigen Ausstellern, welche auf eigene Kosten ihre E 20. Januar ab, und muß, da die Ausstellung bereits zeugnisse zur Ausstellung einsenden wollen, bleibt überlassen am 1. April 1867 eröffnet werden soll, am 20. Fe⸗ auf Grund des Zulassungsscheines §. 6 den betreffenden 8 bruar 1867 geschlossen werden. Behörden und Eisenbahnverwaltungen gegenüber die Zulassun Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz 66. 1 in das Ausstellungs⸗Palais und die bewilligten Tarifermäßi⸗ Minister Freiherr von der Heydt, von Bonn. Die Annahme der Ausstellungsgüter ist abhängig von der gungen zu erwirken. Behufs Erlangung des zollfreien Ein⸗ Vorzeigung einer Bescheinigung über die Zulassung, welche ganges in Frankreich resp. in das Ausstellungs⸗Palais sind den einzelnen Ausstellern Seitens der Central⸗Kommission zu- bei solchen Sendungen die Vorschriften der französischen Zoll⸗ G gefertigt werden wird, und auf deren Rückseite sich das von verwaltung zu beachten, welche bei Beförderung von Guͤtern 8 11111“*“ ·8 der Empfangstelle auszufüllende Formular der Empfang⸗Be⸗ nach französischen Entrepots in Anwendung kommen. Dezember. Se. Majestät der König 758 schinigung befindeet. ““ v11“ Die Frist, innerhalb welcher die Ausstellungsgüter Behufs Allergnädigst geruht, den nachstehenden Beamten des 1 (8 7. 1 dder Rücksendung zur zollamtlichen Revision bereit gestellt und riums der auswärtigen Angelegenheiten die Erlaubniß dur eg h Die Verpackung der Gegenstände, welche einer solchen be⸗ verpackt sein müssen, sowie die näheren Bestimmungen über den legung der von den Großherzogen von Sachsen und Shdean ae ürfen, muß dauerhaft und den Anforderungen des Eisenbahn⸗ Rücktransport werden seiner Zeit bekannt gemacht werden. Königliche Hoheiten, den Herzogen von Anhalt, Sachseme rsta giterverkehrs entsprechend sein. Ungenügend verpackte Gegen⸗ Die Sorge für die Rücksendung und deren Kosten, burg und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheiten und den Fürknh aände werden von der Empfangstelle zurückgewiesen oder gehen für welche Seitens der Eisen bahn⸗Verwaltungen von Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondershaufen u auf Gefahr des Absendrr. (lleichfalls eine Tarifermäßigung von 50 pCt. be⸗ Reuß jüngere Linie Durchlauchten ihnen verliehenen Orde G 81I1.“ swilligt ist, liegt den Ausstellern ob. 8 ertheilen, und zwar: b“ 2, Jedes Collo ist mit einer der Verwischung nicht ausgesetzten 12 88 ““ 8 1“ Signatur, sowie mit der dem Aussteller zugetheilten, aus der

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Die Königliche Kommission hat einen Unternehmer in Paris

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