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Zufolge der durch das Amtsblatt der riglichen Regie⸗ rung zu Potsdam vom 1. April 1859 (Stück 198 zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebrachten Militair⸗ Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen, welche:
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den
31. Dezember 1847 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern der⸗ selben als Dienstboten, Haus⸗ und Wirthschaftsbeamte, Hand⸗ lungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrik⸗ arbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit die⸗ selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berech⸗ tigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis⸗Ersatz⸗ Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch ange⸗ wiesen:
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sich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 15. bis inkl. 31. d. Mts. bei dem König⸗ lichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach §. 21 J. c. gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind „ müssen die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ und Fabrikherren die An⸗ meldung in der vorbestimmten Art bewirken.
Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militair— pflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Straf⸗Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗ Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geld⸗ buße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Ge⸗ fängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen, im Falle ihrer körper⸗ lichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst “ Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗Polizei⸗Lieu⸗ tenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzube⸗ wahren ist.
Berlin, den 10. Januar 1867. Königliche Kreis⸗Ersatz⸗Kommission 11111“ “
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achung vom 8. Januar 1867 — betref⸗ fend den Eichungsstempel.
FJIn fernerer Ausführung des Allerhöchsten Besitznahme⸗ patents vom 3. Oktober d. J. bestimme ich hierdurch, — unter insoweitiger Aenderung des Art. 35 der Bekanntmachung des hannoverschen Ministeriums des Innern vom 3. November 1836, betreffend die Ausführung des Gesetzes über Maß und Gewicht, — daß in dem Eichungsstempel an Stelle des Pferdes fortan der Königlich preußische Adler treten soll. Die Eichämter haben ihren Bedarf an neuen Stempeln von dem Eichamte zu Hannover zu beziehen, welches mit den nöthigen Modellen versehen ist; und die zur Eichung bestimmter Arten von Gegenständen (Butterfässer, Garnhaspel u. s. w.; zu vergleichen Art. 27 bis 30 der obengedachten Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 3. November 1836) bestellten besonderen Eichmeister oder Zunftvorsteher haben die nöthigen neuen Stem⸗ pel nach den Stempeln der Eichämter sich anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Die Königlichen Landdrosteien, die Königliche Berghaupt⸗ mannschaft und die Obrigkeiten werden angewiesen, darauf zu halten, daß die vorstehenden Bestimmungen rasch und gehörig befolgt, sowie daß die bisherigen Eichungsstempel mit dem Pferde
vernichtet werden. 3 Bis dahin, daß die neuen Eichungsstempel in den Besitz der Eichämter und besonderen Eichmeister gelangt sein werden, kann die Benutzung der bisherigen Eichungsstempel schehe Hannover, den 8. Januar 1867. 6
Der General⸗Gouverneur. Im Auftrage: von Hardenberg.
Preußen. Berlin, 12. Januar. König empfingen heute die Vorträge der Hofmarschälle, des General⸗Adjutanten von Tresckow, des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Mühler und um 3 Uhr Nachmittags den des Minister⸗Präsidenten Grafen Bismarck. “
— In der heutigen (51.) Plenar⸗Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses überreichte, vor Eintritt des Hauses in die Tagesordnung, der Finan ⸗Minister Freiherr von der Heydt den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Be— gleitscheine und Bleie. Hiernächst wurde die zweite Be⸗ rathung eröffnet über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Abänderung des Art. 69 der Verfassungs⸗Urkunde und des
Art. 1 des Gesetzes vom 30. April 1851 (Gesetz⸗Samm S. 213), sowie diejenigen Abänderungen “ nung die Wahl der Abgeordneten vom 30. Mai 1849, welche behufs Anwendung derselben in den mit der preußischen Monarchie neu vereinigten Landestheilen erforderlich werden. Der Refe⸗ rent Abgeordneter von Vincke (Olbendorf) verzichtete auf's Wort
Gegen den Gesetzentwurf sprach nur der Abgeordnete von Gerlach (Gardelegen), für denselben die Abgeordneten Dr. Lasker Twesten und Graf Schwerin. Der Regierungs⸗Kommissar Graf zu Eulenburg empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs Derselbe wurde hierauf unverändert und fast einstimmig an⸗ genommen. Nur die Abgeordneten von Gerlach (Gardelegen) und Dr. Kosch stimmten dagegen. Das Haus beschäftigte sich darauf mit Erledigung von Petttionen.
. Baden. Karlsruhe, 10. Januar. (Karlsr. Ztg.) Heut Nachmittag 2 Uhr ist Se. Königliche Hoheit der 1u von Preußen hier eingetroffen und im Großh. Schloß ab⸗ gestiegen. Se. Königliche Hoheit haben gemcnnsihr Höchstdero strenges Incognito gewahrt zu sehen, und wurden daher von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog allein am Bahnhof begrüßt. Der Königlich Preußische Gesandte war dem Kron⸗ prinzen nach Heidelberg entgegengereist.
Bayern. München, 10. Januar. Das Regierungs⸗ blatt vom heutigen Tage enthält nachstehendes Allerhöchstes Entlass ungs⸗Patent zum Vollzuge des mit der Krone Preußen abgeschlossenen Friedensvertrages:
»In Folge des mit Sr. Majestät dem Könige von Preußen am 22. August v. J. detsschle ssenen und in Nr. 5 des Gesetzblattes Un⸗ seres Königreichs publizirten Friedensvertrages gehen das Bezirksamt Gersfeld, ein Bezirk um Orb nach Maßgabe der dem Friedens⸗ vertrage beigefügten Grenzbeschreibung und die Exklave Kauls⸗ dorf an Se. Majestät den König von Preußen über. Nachdem nun die förmliche Uebergabe dieser von Uns und Unserm Königlichen Hause seither besessenen Gebietstheile durch Unseren Bevollmäch⸗ tigten, den Regierungs⸗Direktor Winfried Hörmann von Hörbach, unmittelbar bevorsteht, so erfüllen wir die uns obliegende Vertragspflicht, indem wir die Angehörigen der abgetretenen Ge⸗ bietstheile vom Tage der Uebergabe an aus dem Staatsver⸗ bande Unseres Königreiches entlassen, und dieselben ihrer Dienst⸗ und Unterthanspflichten gegen Uns und Unsere Regierung feierlich entbin⸗ den, zugleich aber dieselben auffordern, den Pflichten der Treue und des Gehorsams gegen den neuen Landesherrn in gleicher Weise nach⸗ zukommen. Mit schwerem Herzen und nur durch die Rücksichten der unbeweisbaren Nothwendigkeit veranlaßt, haben wir in die Tren⸗ nung von diesen Unsern bisherigen getreuen Unterthanen gewilligt, und wir folgen dem Drange Unserer landesväterlichen Gefühle, indem wir im Augenblicke des Abschieds allen Bewohnern der abgetretenen Landestheile für den Uns und Unserem Königlichen Haus bewiesenen Gehorsam und die stets bewährte Treue und An⸗ hänglichkeit Unseren Königlichen Dank aussprechen, und damit die Versicherung verbinden, daß Unsere aufrichtigen Segenswünsche für ihr zukünftiges Wohl sie stets begleiten werden. Zu Urkunde Dessen haben Wir gegenwärtiges hen Allerhöchst eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Insiegel beidrucken lassen. So gegeben zu München, den 5. Januar 1867. (Folgen die Unterschrif⸗ ten der sieben Staͤatsminister).
Oesterreich. Pesth, 10. Januar. In der zahlreich be⸗ suchten Konferenz des Deäk⸗Clubs wurde Deaks Adreßentwurf verlesen, welcher zwei Petita enthält, und zwar: Die Bitte um Herstellung der Verfassung und in Folge eines Uebereinkom⸗ mens mit der Linken die Bitte um Aufhebung der Heeres⸗ Ergänzungsmaßregel. Hierauf wurde ein Brief Ghyeczy's des Inhaltes verlesen, es möge beantragt werden, daß der Präsi⸗ dent der Deputirtentafel in allen Wahlbezirken, deren Vertreter mittlerweile Aemter angenommen haben, Neuwahlen anordne. Derak stellte hingegen den Antrag, der auch angenommen wurde, daß ein solcher Antrag, falls er eingebracht würde, zu⸗ rückzuweisen sei, denn aus den Gesetzen gehe nicht hervor, daß das Mandat erlösche, wenn ein Deputirter Beamter ist; wohl aber möge eine Resolution angenommen werden, der zufolge es den Deputirten, die zugleich Beamte sind, zur Ehrensache ge⸗ macht würde, ihr Mandat niederzulegen.
Ludwig.«
Se. Majestät der
Großbritannien und Irland. London, 10. Januar. Der 8n von Cambridge liegt an einem Gichtanfall dar⸗ nieder und ist nicht im Stande, seinen Geschäften im Kriegs⸗
inisteri bzuliegen. b mih Gefandte Graf Bernstorf nebst Gemahlin haben London, zu einem Besuche bei der Gräfin Waldegrace in Strawberryhill bei Twickenham verlassen.
General⸗Lieutenant Thoomas Wright, ein in den indi⸗ schen Feldzügen vielgenannter verdienter Offizier, ist im 72. Jahre
ersch n. — s ng “ Versammlung der National⸗Association von Irland, die in Dublin stattfand, wurde die Kirchen⸗ frage eingehend erörtert und ein Brief des Bischofs von Roß, Dr. O Kea, der die Ansicht sämmtlicher irländischen Bischöfe über die Angelegenheit repräsentirt, verlesen. Der genannte Prälat spricht sich in demselben sehr entschieden für. Säculari⸗ sation der Einkünfte der Staatskirche aus, und seine Ansicht fand in einer von der Versammlung einstimmig angenomme⸗ nen Resolution Unterstützung. Den Vorschlag eines Theils des katholischen Klerus, die Einkünfte gleichmäßig zu vertheilen, weist der Brief zurück. Unter den weiteren Resolutionen der Versammlung wurde eine des Inhalts: »eine Reform des Parlamentes sei das wirksamste Mit⸗ tel, die irischen Land⸗ und Kirchenfragen zu einer befriedigenden Entscheidung zu bringen und die Bestrebungen Brights zu Gunsten der Erweiterung des Stimmrechts und
eheimer Abstimmung seien von der Gesellschaft mit ihren
Eympathicen zu begrüßen und zu unterstützen«, ebenfalls⸗durch⸗ gestimmt. Kardinal Cullen bezeichnet in einem Briefe an die Gesellschaft die Staatskirche als die Quelle von Irlands Un⸗ glück. Wir verlangen, fährt er fort, Armenschulen, Poree reitungsanstalten und eine katholische Universität mit Gleich⸗ berechtigung, in Bezug auf Staatsfonds und Staatsdienst, für ihre Zöglinge, die Fenier nennt er eine gottlose, thörichte Partei, die mit ihrer Behauptung, für die Freiheit zu kämpfen,
Frankreich. aris, 10. Januar. (Köln. Ztg.) Heute 11“ 1 Uhr Fcen. die neu ernannten Präfekten dem Kaiser in den Tuilerieen den Eid der Treue geleistet. — Im Senate sind augenblicklich fünf Sitze vakant, von denen drei demnächst neu besetzt werden dürften. Die übrigen beiden will man für solche Mitglieder des gesetzgebenden Körpers reserviren, welche diese Auszeichnung besonders verdient hätten, um so mehr, da schon seit längerer Zeit keine derartige Erhebung in den Senat erfolgte. — Die in Paris in der Bronce⸗Industrie beschäftigten 15,000 Arbeiter haben die Arbeit eingestellt, weil bei den erhöhten Brod⸗ und Fleischpreisen ihre Löhne nicht aus⸗ reichend seien. In der gestrigen Versammlung der Bronze⸗Fa⸗ brikanten wurde beschlossen, auf die Lohnerhöhung nicht ein⸗
zugehen.
inemark. Kopenhagen, 9. Januar. Heute haben wade Herics ahelemmlenr ihre Verhandlungen wieder begonnen. Im Folkething wurde zuerst die Wahl der Beanten des Thinges vorgenommen. Zum Präsidenten wurde der Etats⸗ rath Bregendahl mit 56 von 66 Stimmen wieder ewählt. Zu Vicepräsidenten wurden gewählt: der Etatsrath Fenger
. ja ister Gutsbesitzer Carlsen. — Es wurde 1n e⸗h.te 8 geringer Bedeutung die
nach Erledigung einiger Sachen 1 16 zedeutu 1n des Gesetzes, betreffend die Mittheilung des Indigenats an verschiedene Ausländer, vorgenommen.
Amerika. New⸗York, 29. Dezember. Die Radikalen
. di in ei kti er beschlossen haben neuerdings in einer Fraktionsversammlung die Durchführung des konstitutionellen Amendements zu er⸗
zwingen,
wenn es von einer Majorität von dreiviertel der jet repräsentirten Staaten ratifizirt wird. — Präsident John
8 97* unterstützen. — Regierung
weitere Instruktionen abzuwarten. —
zum Tode verurtheilt und 6 freigesprochen worden. — 9. J
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ine Ansicht dahin ausgesprochen, der oberste Gerichtshof die sülicgen Segaten dol Verwerfung des Amendements Zwischen der englischen und amerikanischen soll ein Kompromiß zu Stande gekommen sein, durch welchen die Alabama Ansprüche und die Ansprüche bri⸗ tischer Unterthanen, die während des Krieges zu Schaden ge⸗ kommen, in ee 1u““ Se v 88
5 C 9) Be rhac 2 2 09
Gesandter Campbell ha hl erh n E in Sweetsburg sind beendet. Zwei weitere Gefangene sind
anuar. Die gerichtliche Kommission des Repräsen⸗
Nach Berichten aus Mexiko ist See ge in seiner
Hauptstadt mit einem enthusiastischen Empfange begrüßt wor⸗
den. Offiziell wurde mitgetheilt, General Bazaine habe In⸗
struktionen von Kaiser Napoleon erhalten, mit Kaiser Maxi⸗
milian zusammen zu operiren, so lange die französischen Truppen in Mexiko bleiben. Die Nachricht, daß die Kaiser⸗ lichen Truppen San Luis Potosi geräumt hätten, wieder⸗
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Wien, Sonnabend, 12. Januar, Morgens. Durch Kaiser⸗
liche Entschließung vom 10. Januar werden allen denen, wel⸗
chen durch die Entschließungen vom 18. November und 7. De⸗ zember 1865 in Galizien und Krakau Amnestie ertheilt worden, wie denen, welche ihre Strafe abgebüßt haben oder ab Instantia
wird vom gestrigen Tage gemeldet, daß die Pforte etwaigen bevorstehenden Eventualitäten gegenüber beabsichtigt, vorläufig 150,000 Mann Redifs einzuberufen. Der in Konstantinope eingetroffene Kommandirende der Truppen in Thessalien, Mnschir Abdulkerim⸗Pascha, hat häufige Konferenzen im Kriegsministerium.
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London, Sonnabend, 12. Januar, Morgens. Aus New York vom 11. d. M. wird gemeldet: In den Legislaturen von Virginien und Kentucky ist die Verfassungs⸗A nderung ver worfen worden.
Landtags 3 Angelegenheiten. 8 8
nachstehend Mitglieder,
hauses enthält über den Personalbestand desselben
Uebersicht: 1 dc Herrenhaus zählt gegenwärtig 247 wirkliche
Hauses die Zahl von 287 Mitgliedern erreichen.
keit bestehenden die fuͤr die Herrschaft Alme verliehene erloschen un bei Lebenszeit ertheilten zwei durch Ableben, nämlich der Mi glieder Brüggemann und Jähnigen, erledigt sind.
Darnach sind gegenwärtig Berechtigungen auf Sitz und Stimme im Herrenhause vorhanden:
I. mit Erblichkeit: .“ a) nach §. 2 ad 1. der Königlichen Verordnung vom
12. Oktober 1854 in Betreff der Häupter der fürst⸗ lichen Häuser von Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen. . b) nach §. 2 ad 2., betreffend die Häupter der vor⸗ maligen deutschen reichsständischen Häuser c) nach §. 2 ad 3., betreffend die Fürsten, Grafen und Heerren der Herrenkurie des vereinigten Landtags.. d) nach §. 2 ad 3. durch besondere Königliche Ver⸗ leihungs⸗Urkunde
ür Lebenszeit und zwar:
in Folge Präsentation
1) von den Stiftern . von den Provinzial⸗Verbänden der Grafen von den Familien⸗Verbänden 1 .. von den Verbänden des alten und des befestigten Grundbesitzes .
) von den Landes⸗Universitäten
von den Städten
) die Inhaber der vier großen Landesämter im König⸗
reich Preuien““ 8 ) aug eee Allerhöchstem Vertrauen, wovon 14
zugleich Kron⸗Syndicen bestellt Von diesen ruhen indessen zur Zeit die Stimmen: a) in der Kategorie der erbberechtigten Mitglieder die
tantenhauses ist Uch klage des Präsidenten beschäftigt. “
mit Untersuchung der Grundlagen für die An⸗
der Besitzerr: d sitz
freigesprochen worden sind, die gesetzlichen Folgen nachgesehen. Wien, Sonnabend, 12. Januar. Aus Konstaͤntinopel
Der neueste Bericht der Matrikel⸗Kommission des Herren⸗
d. i. eins mehr als in der ersten Sitzungs⸗Periode vorigen Jahres. Wären alle berechtigten Sitze besetzt, so würde der Bestand des
Gegen die erste Sitzungs⸗Periode vorigen Jahres existiren zur Zeit drei Berechtigungen weniger, indem unter den mit Erblich⸗
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in Summa, wie oben angegeben 287