252 hierselbst ihre Ansprüche zu ’1 zu begründen, auch die erforderlichen gerichtlichen Schritte zur Anfechtung des Testaments zu thun, bei augvr etlichen - 1 Niemand mehr in dieser Testaments⸗ und Nachlaßsache mit irgend welchem Anspruche gehesas sondern gänzlich abgewiesen werden soll, wonach sich also Jeder, den
1868, bei diesem Rathe zu melden und verlautbaren und
Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist
solches angeht, zu richten hat. Dorpat, Rathaus am 20. Dezember 1866 “
Im NSmen und von wegen Ei 8 . Dorbat: gen Eines Edlen Raths der
(Nr. 1529)
11u1u““
Justizbürgermeister: Kupffer. 8
WW
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [242] Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Posen wird am Vormittags 10 Uhr, in meinem
8.e Heee üreau die Chausseegeld⸗Erhebung der Hebestelle zu Groß⸗Przygodzice auf der Ostrowo⸗Breslauer Provinzial⸗Chausser, an s. e 9. drei Jahre, vom 1. April dieses Jahres ab bis dahin 1870, verpachtet werden, wozu ich Pachtlustige hiermit einlade. Die Pach bebenzeactn koͤnnen während der Dienststunden in meinem Bureau eingesehen werden.
Zum Bieten werden nur dispositionsfähige Personen gegen Er⸗
legung einer Bietungs⸗Kaution von 100 Thlrn. zugelassen.
Ostrowo, den 12. Januar 1867.
ö 1111“ Hol zverkau A“ Am 4. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, sollen aus dem binsglage der Hercher sh w Groß⸗Schoenebeck pro 1867 asthofe des Herrn Wreh hierse na de Hö — i nüsfesteng gehrchen 8ee ehe 1“ Forstbelauf Tremmersee, Jagen 345: 5 5 Stück Kiefern Bauholz, von verschiedenen Dimensionen, 5 ⅞ Klafter Kiefern Nutzholz. 11“ Forstbelauf Rehluch, Jagen 202 und 203:3 299 Stück Kiefern Bauholz, von verschiedenen Dimensionen, S dis ½ Klafter Kiefern Nutzholz. 111XX Stück Kiefern Bauholz, von verschiedenen Dimensionen 13 Klafter Kiefern Nutzholz. 2 Seewevn Die Aufmaßregister von obigen Hölzern können vom 1. Februar cr. ab in der Registratur des Unterzeichneten eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen vorzu⸗ Ein Sechstheil des Kaufpreises ist fofort im Termine zu er⸗ egen, die übrigen Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden. Groß⸗Schoenebeck, den 16. Januar 1857. Der Oberförsterf,f—
H1.“
8 888
eeeee” 1. Januar cr., Vormittags 1 hr sollen im Gasthause zum Fürsten Blücher am Wecdngsban- 1 Berlin nachstehende Bau⸗, Nutz⸗ und Brennhölzer unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Be⸗ zahlung von ½ des Kaufpreises effenelich an den Meistbietenden verkauft werden. Aus dem Belauf des Förster Bünger zu Rehberge, Jagen 33, 34 und 39: ca. 1000 Stück Kiefern Bauholz verschiedener Dimension, circa 300 Klafter Kiefern Kloben, circa 300 Klafter Kiefern Stubben. — Ferner aus dem Belauf des Förster Scholz II. zu Königsdamm Jagen 48. 49 u. 58: ca. 12 Stück Kief. Spaltlatten, 80 Stück Kief. Rundlatten, ca. 30 Stück geringe Birken⸗Nutzenden, ca. 5 Klftr. Erlen Kloben, 25 Klftr. Erlen Fef⸗ Knüppel, 250 Klftr. Kief. runde Knüppel u. 30 Klftr. Kief. eiser I. Klasse. Die Belaufsförster werden Kauflustigen diese Hölzer zur Besichtigung im Walde vorzeigen. Die Aufmaßregister und Lici⸗ tations⸗Protokolle können vom 28. d. M. ab in meinem Geschaͤf immer hierselbst eingesehen werden. 18 1133“ Tegel, den 15. Januar 1867. 8
Donnerstag,
S⸗ 89 1 8 6 *1
9 8 v““ † än [z.-Versteigerunng.
Stadt
ENI
Obersecretair: R. Stillmartrt.
1 , bieten⸗ den, mit Vorbehalt des Zuschlags der Königlichen Regierung, auf
8 85
eamnand E1114“*“ 22oe eee 314 guugn Strafanparh i Brant a,th, u g. n der Strafanstalt in Brandenburg a. H. wird für eit Thei der männlichen Gefangenen geeignete vecäfch ung 8 Theil Cautionsfähige Unternehmer, welche beab ichtigen, diese Gefan nen gegen ein angemessenes Arbeitslohn zu beschäftigen, werden 4 sucht, sich recht bald personlich oder schriftlich mit ber unterzeichnelr Direction in Verbindung zu setzen. 1ö1““ bbe Brandenburg, den 14. Januar 18 7 7. SKonigliche Direction der Strafanstlt.ʒ v Schmidt. ö 1 [2277 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. „Die im Laufe des Jahres 1867 in den Werkstätten der Ber isch. Märkischen Bahn sich ergebenden Abfälle an Eisen Kupfer, Messin Gummi ꝛc. sollen meistbietend verkauft werden. Bezügliche Offerte⸗
sind versiegelt und portofrei mit der “ 8 ö“ 29. Mferte auf den ekanf alter Materialien⸗
3 uar cr., Vormittags 11 Uhr, zu we die Eröffnung derselben in Gegenwart ’ persoilbch reflcher Zet Submittenten erfolgen wird, an uns einzureichen.
SWt Verkaufsbedingungen, so wie das Verzeichniß der muthmaß⸗ lich sich ergebenden Quantitäten dieser Abfälle können in unserem Central⸗Büreau, sowie in den Büreaus des Ober⸗Maschinenmeisters zu Witten, der Maschinenmeister zu Langenberg und Crefeld, und der Werkstätten⸗Vorsteher zue Siegen, Düsseldorf und Aachen d2 wie in den Stations⸗Büreaus zu Hagen „Dortmund, Altena und eingesehen werden. . 8
Elberfeld, den 15. Januar 1867. 8
2sE; .
KhsEnigliche Eisenbahn⸗Direction. [1722 Bekanntmach Die Lieferung von He es 65b50 Stück wollenen Decken, 8 ““ Ieraften zu Mannschaftsmatratzen, 500 » 2 ezügen zu Mannschaftsmatratzen, soll im Wege der Submission vergeben werden. Wir haben hierzu Termin au den 31. Januar d. J., festgesetzt,
und ersuchen Reflektant ver9stcrirt erluchen Reftetanten,
“
Vormittags 11 Uhr, uns bis dahin ihre Offerten mit
»Submission über Cojenzeugstücke« 11“ vah zu wollen.¹ z Iügn87 ie näheren Bedingungen liegen in der Registratur der Könia⸗ lichen Marine⸗Intendantur zur Einsicht aus, - werden dieselban 9. geannte Behörde 5 das unterzeichnete Depot auf rtofreie Anfragen gegen Erstattung der Kopiali 8„ mitgethellt. fragen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlic Kiel, den 11. Januar 1867. 1 8 11““ Königliches Marine⸗-Depot.
Verloosung, Amortisation, inszahlung u. s. w. 86 von öffentlichen Papieren.
[2377H Bergischer Gruben⸗ und Hütten⸗Verein. *.
s Die Talons zu den Dividendenscheinen erster Serie der Actien 3 dr. 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 759, 760, 761 und 762 unseres Vereins sind angeblich verloren gegangen und ist deren Mortification bei uns beantragt worden. In Gemäßheit des §. 12 unserer Gesell⸗ schafts⸗Statuten fordern wir hiermit diejenigen? ersonen, welche etwa
im Besitze jener Talons sind, oder Rechte darauf zu h b und, oder 9 . haben glauben auf, die Stücke bei uns einzuliefern, beziehungsweise ihre Ahwaigen
H o
Mittwoch, den 6. Februar l. J., Vormittags . anfangend, kommen im Dont. Wuldbistrsc⸗ Wuͤckenstück Tol Pa9. V Försterei Breithardt, Gemarkung Hennethal, folgendes Gehölz zur
öffentlichen Versteigerung: 1 10 Eichene Stämme von 362 Cbfuß;;, 833¾ Klafter eichen Scheitholz, “ » Prügelholz, bäuchen Scheithoi “ 8 „ » rügelholz, 1216 Stück buchene Wellen, 1“ 19 „ gemischte do. und EE 11 1” 11““
; Klafter Stockholz. “ Bleidenstadt, den 10. Janag⸗ 18657. “ FH
I 29 “ b — alls innerha er statutmäßigen Frist die genann T 5 ö nicht Se ö“ nd, wird deren Mortification bei dem Könialichen, Q ichte
zu Düsseldorf beantragt werden. 8 itgs hen Gandscgesschte Hochdahl, den 18. Januar 1867. Der Verwaltungs⸗Rath.
5 1.
e“ “ v O““
11
8* Verschiedene Bekanntmachungen. “ 1““ ein Büreau ist Ale anderstraße Nr. 45, Eck 8 Neuen Königsstraße und andsbergerstraße. e Berlin, den 1. Januar 1862. 1 Heilbron, Rechts⸗Anwalt und Notar.
[235] Bek d n n tmachun “ Direkter Russisch⸗Deutsch⸗Nied erländischer Gü terverkehr. F ee
nar. h 513
E1111“ 1141.“
28 1 6
e
„ Vom 15. d. Mts. ab werden im dirckten Russisch⸗Deutsch⸗Ri⸗
ländischen Güterverkehr (zwischen Amsterdam, Rettsische vPösh Kösder. Ruhrort, Dortmund, Emden, Leer, Geestemünde Bremerhafen, Bre⸗ men, 1 arburg einerseits und St. Petersburg, Pskow, Ostrow, Düna burg, Wilna, Kowno, Grodno, Bialystock, Riga, * andererseits) verpackte Eisen⸗ und Stahlwaaren durchweg —
wie unverpackte zum Tarifsatze der ermäßigt Bromberg, den 16. 83 1867 ßigten Klasse II. B. befördert
Koͤnigliche Direction der Ostbahn. Hier folgt die besondere Beilage
““ —
Duisburg
1“ ax, ieasn
11“
olotzk, Witebsk
8
8
nK. L8 it8 ft rn,t S 82 Fät 7 14 1li e s ond eeeeeee]
5
II Ktra .
8I1 . 2 8 hlats 8 8 . “ 1“
o4*“ 19.
1611161111141411“
re Beilage
u N9o 16. des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigees 8 Januar 1867.
in Ir mhn
“
ͥ““ n. 8 8 nnf, net, va99. isst vob Hrtt⸗
8
FyrIh Ss, I E s imnes icher e sun
111116656“
111“
HstH 1t LIIS ezfshin ang, nmn inn 4
8
2 EEE 1“ ð⁊⁊%V%%1“*“
1““ EeI.a 11. 817, iras, vihn Ie
ö“ 361832E“
E“
11““ Fet se teeewee, ge zag. hcta 1.““ ba drid men mnnkre o ann pietznernes S
CGäaäamnnn
1 * 8
Ihumn n1 ie, nn ull milmc ni uimhrhereeeeee
C114*“ 1Ses 8 “ FEee1.“”] 1u“ 1“
Ireraft 18 mntisi Fühhru mti mes Fmne n
vr) ehn 11 28
8 8 58* 1 5 ö114A4“ Innafthh. evor I enn eee
Zur Geschichte des Krönungs⸗
81 öAA“ I““
und Ordensfestes.
8. Srb bs81 weng ubs 898 76
m“ F. 2. k ieeeceeeEEö 11116* 111““
114“A“;
Als König Friedrich Wilhelm III. am ⸗ ber 1809 mit der eFrigin und der“ ganzen Königlichen Familie
nach langer Abwesenheit in Memel und Koöͤnigsberg wieder ℳ89% Berlin zurückkehrte, mit unbeschreiblichem Jubel von den schwergeprüften Bewohnern empfangen worden war, und das heilige Weihnachtsfest wieder in seinem Palais — dem jetzigen Kronprinzlichen — gefeiert hatte, begann jene bewegte Zeit der Neugestaltungen für den Staat, auf deren starken und
18sHt⸗
am 23. Dezem ber
üften Säulen er theilweis noch jetzt ruht, und für welche . Flönig in den schweren Jahren von 1807 bis 1809 in
Königsberg ernst durchdachte Vorbereitungen getroffen hatte. qn8
Ins einer am 1. Dezember aus Königsberg an das Kam⸗ u,rens erlassenen Kabinets⸗Ordre, welche einen Straferlaß für alle zu nicht mehr als 6 Monaten Gefängniß Verurtheilte für den Tag der Rückkehr nach Berlin befahl, hatte König
riedrich Wilhelm III. es schon ausgesprochen, daß er diesen 8. nicht allein wie einen Tag der Freude, sondern wie einen Zeitabschnitt in der Geschichte des Staates betrachte, und daß er deshalb das seinem Herzen theure Begnadigungs⸗ recht ausüben wolle; und in der That wurde dieser Tag zu einem Zeitabschnitte in der Geschichte des Staats!
In der Erkenntniß, daß die neugewordene Zeit auch neue Grundlagen für das ganze Verwaltungssystem bedinge, beschäftigte sich der König noch in den letzten Tagen des Dezember 1809 mit den Anordnungen zur ersten Feier des Krönungs⸗ und Ordensfestes, an welchem die in ihren wichtigsten Bestimmungen schon in Königsberg von ihm selbst entworfene »Erweiterungs⸗Urkunde für die Königlich Preußischen Orden und Ehren⸗ zeichen« veröffentlicht werden und die ersten Verleihungen nach dem neuen Systeme geschehen sollten. Die damaligen Orden
des Preußischen Staates, der Schwarze und der Rothe Adler⸗ Vei 9 Heinn gget le- mérite, sowie die beiden Medaillen, das
Militair⸗Ehrenzeichen und das Verdienst⸗Ehrenzeichen für Ret⸗ tung aus swenzeich waren in ihrer Entstehung, ihren Zwecken und ihrer Bedeutung so verschiedener Natur, daß der König schon laͤngst die Nothwendigkeit gefühlt hatte, eine bestimmte, fest excrceen und normirte Einheit in das System der preußischen Orden und Ehrenzeichen zu bringen.
Der Schwarze Adler⸗Orden hatte seit dem Tode seines Stifters, König Friedrichs I., die ganze äußere Form seiner Institution verloren. Ordens⸗Kapitel und Investituren waren seit dem Regierungs⸗Antritt König Friedrich Wilhelms J. nicht mehr abgehalten worden, die Statuten waren in Vergessenheit ge⸗ kommen; seine Verleihung erfolgte, wie ein äußeres Zeichen mehr, für schon durch hohe Staatswürden und einflußreiche Posten vom Könige anerkannte Verdienste um die höchsten Interessen des Landes; aber die Seltenheit seiner Verleihung hatte ihm den hohen Rang erhalten, den er seit seiner Stiftung unter den ältesten und angesehensten europäischen Orden Frof. Ihm seinen ganzen, auch korporativen und formellen Glanz wieder⸗ zugeben, war dem Hochseligen Könige Friedrich Wilhelm IV. vorbehalten.
Der Rothe Adler⸗Orden war mit den fränkischen Für⸗ stenthümern Anspach⸗Bayreuth an Preußen übergegangen
I1.
11“ Anrl athn e—
hatte, wie der Schwarze Adler⸗Orden, nur eine Klasse, und
enütrhb e, ies venaheeeeec ee üüshunnsnsmnes mura ²Im Un 25, 2 veen
1 vrdn, IM I
“ 8t⸗ Faus. g
wurde ebenfalls nur an Minister und Generale verliehen. Beide konnten nicht durch einen bestimmten Anspruch erworben werden, wie der Orden pour le mérite, auf welchen eine von den Vorgesetzten anerkannte That der persönlichen Bravour ein bestimmtes Recht gab. Obgleich für den Orden pour le mérite
doch auf ganz bestimmten Voraussetzungen, und der Gebrauch
atte unter den Königen Friedrich II. und F G elm II. gewisse, in der Armee bekannte Regeln festgestellt,
nach welchen verfahren wurde. Das Militair⸗Ehrenzeichen, im Oktober 1806, kurz
vor der Schlacht bei Jena gestiftet, oder vielmehr aus der gol⸗ denen und silbernen Tapferkeits⸗Medaille hervorgegangen, welche König Friedrich Wilhelm II. schon 1793 eingeführt, be⸗ wies, daß König Friedrich Wilhelm III. schon damals das Verdienst auch in den unteren Chargen der Armee durch ein äußerlich sichtbares Ehrenzeichen anerkennen und belohnen wollte. Der schöne Gedanke, die Inhaber des Eisernen Kreuzes durch Aufstellung von Gedächtnißtafeln in den Kirchen auch über ihren Tod hinaus zu ehren, findet sich schon 1806 bei Stiftung des Militair⸗Ehrenzeichens ausgesprochen.
131““
Das Verdienst⸗Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr, im Jahre 1802 gestiftet, war nicht zum Tragen, wie die jetzige Rettungs⸗Medaille am Bande, sondern nur zum Auͤfbewahren bestimmt. Wie wenig das ganze Ordens⸗ wesen zu jener Zeit im Volke gekannt und selbst von den Ver⸗ waltungsbehörden verstanden war, möge der Vorgang beweisen, daß der Spezial⸗Minister für Schlesien einigen Personen, welche
hatten, erlaubte, dasselbe an einem himmelblauen Bande um den Hals zu tragen. 3 Gerade die Unglücks⸗ und Prüfungsjahre des preußischen Staates hatten so viele wahre Verdienstlichkeit im Bürger⸗ stande zur Kenntniß des Königs gebracht, daß er es oft schmerz⸗ lich bedauerte, dafür nach den überkommenen Einrichtungen keinerlei öffentliche Anerkennung gewähren zu können.
Das preußische Ordensfest ist daher gleichbedeuten wie eichzarne hif der Königlichen und staatlichen Anerkennun
ren, nach welcher Richtung hin es dem Wohl des Ganz nützen möge. König Friedrich Wilhelm III. sprach sein Absicht deutlich in den Eingangsworten zur Erweiterungs⸗Urkunde aus, indem er verkünden ließ: * 1
»„Bei dem Werthe, welchen das Nationalverdienst jeder Art für Mich und den Staat hat, will Ich es auch allgemein durch öffentliche Auszeichnung ehren, belohnen und ermuntern. Sämmtliche Orden und Ehrenzeichen sollen den Besitzern das Recht geben, außer den Amtsverhältnissen als die Ersten ihres Ranges und Standes geehrt zu werden.“.,.,f““
11“*“
In diesen beiden Sätzen liegt, von dem Könige ausgespro⸗ chen, den die Geschichte den Gerechten nennt, das innerste
und als zweiter Orden des preußischen Staates anerkannt. Er
Wesen der gegenwärtigen preußischen Orden und Ehrenzeichen
8 8 9* 8
keine Statuten vorhanden waren, so beruhte seine Verleilhung riedrich Wil:
das Verdienst⸗Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr erhalten 9
jedes Verdienstes, in welchem Berufe oder Stande es sich bewähn
8 8 8
8 8 8