kerlin, am 9. Februar. Amtlicher Wechsel-, Fonds-
1
mnd Gel
—1 d-Cours.
549 Preußischen St
Wechsel-Course.
2 2
Wien, österr. Währ... dito
Augsburg, südd. W. 1
Frankf. a. M., südd. W. 1
Leipzig in Courant...
im 14 Thlr. Fuss. 100 Thl.;
Petersburg dito Warschau
50 Fl. Kurz 50 Fl.2 Mt. Kurz 2 Mt. 2 Mt. .8 T. 2 Mt. 00 Fl. 00 Fl.
von von von von 1850, von von
1852...
6 22 ½
Gld.
143 ⅔ 143 151½ 151½ 6 22 ½ 80 ⅔ 77 ½ 77 ⅔ 56 22 56 24
Br.
143 ⅞ 151 ½⅔ 151 ½ Berlüiner St dito dito
804 8 7
do.
sSächsische Schlesische
do.
100 100 100 100 91½ 1
adt-
Staats-Schuld-Scheine Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Hess. Prämien-Scheine à 40 Thl. Kur- und Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen Obligationen
dito
Sehuldverschr. der Berl. Kaufm.
Pfandbriefe. Kur- und Neumärkische
do.
Ostpreussische..... 8
8 Westpreussische
Br. 85 ⅞
1213 56 ⅔
Gld. 120 ¾
104 ½
“
* 8
85 ½1 Kur- und Neumärkische Pommersche
Posensche
Rhein. und Westph. “ Sächsische Schlesische
567 81 ¾
99 81 ¾
(Hübner)
1 (Hansemann 2Unkündb. Hyp.-Br. der
Pr. Bank-Antheil-Scheine Danziger Privatbank „Königsberger Privatbank 2Magdeburger Privatbank Posener Privatbank
Friedrichsd'or Gold-Kronen
Rentenbrieke.
„Preuss. Hyp. Antheil-Certificate IH 1. Pr. Hyp. Actien- Tgevellsehar 1
Hypt. Actien-Bank (Henckel)..
Bank des Berliner Kassenvereins.
Beilage z
WII1“ A44
Sonnabend,
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E1““ ö““
den 9. Februar
Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfüg Febr.; 186. betreffend den Betrag der den militairpflichtigen Beamten im Fall ihrer Einberufung zum Kriegs⸗
dienste bei einer Mobilmachung aus Civilfonds zu gewährenden Feldzulage. —
Durch die Verfügung vom 25. richten und Beamten der Staatsanwaltschaft ellung der Bestimmungen über die Behandl pflichtigen Civilbeamten im Falle ihrer E Kriegsdienste bei einer Mobilmachung worden. Diese Zusammenstellung enthaäl Auszug aus dem Staats⸗Ministerial⸗Bes 1850, dahin lautend: Erhält ein Civilbeamter, welcher 1s Offizier einberufen wird, keine Feldzulage, so wird ihm, außer nach Abrechnung der Offizierbesoldun Besoldungsquote, von seiner Civilbesoldung als die im Falle der vollständigen Mob reglementsmäßig zu gewährende Feldzulage würde. Die Fassung dieses Staats⸗Min
als Offizier zur Landw
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Eisenbahn-Actien. Stamm-Aectien. Aachen-Mastrichter ...
Altona-Kieler Berg.-Märk. Berlin-Anhalter Berlin-Hamburger Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau-Schw.-Freib. Brieg-Neisse
öln-Mindener Magdeb.-Halberstadt .. Magdeburg-Leipziger.. Münster-Hammer Niederschles.-Märk. ... Niederschles. Zweigb. . Nordbahn Fr.-Wifh. .. Oberschl.
do. Lit. B Oppeln-Tarnowitzer... Rheinische.
do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe
Lit. A. u. C.]
Stargard-Posen
Thüringer ....
Wülh. (Cosel-Oderbg.).
Wilh. (Stamm) Prior.
Aachen-Mastrichter .. Berg.-Märkische I. Ser.
3 do. III. S. v. Staat 3 ¾
8 do. Düsseld.-Elberf. Pr.
Berl Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.
do. do. do.
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Wo vorstehend kein Zinsfuss angegeben, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
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Aachen-Düsseld. I. Em.
do. do.
II. Emission.. III. Emission..
do. II. Emission..
do. II. Serie gar. do. Lit. B. IV. Serie .. V. Serie ..
do. do. do. do. do. II. Serie.. Dortm.-Soe
“ 1 do. Emiss.
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Zf, Br. Gld.
79 ¾ 78 86 85 B
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Berl.-Potsd.-Mgd do
Magd
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Niedrsch.
do. do.
8 Lit. erlin-Stettiner I do. do.
öln-Crefelder öln-Mindener
eburg-Halbe
do. do.
ber-Schles. Lit. A. do.
. Lt.
Serie II. Serie III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau -Schw.-Freib.
I. Em.. II. Em..
V. Em. rstadt v. 1865 v do. Wittenbergei- Magdeburg-Wittenbrge. Trarb.A. et. J. S. do. II. Serie à 62 ¼ Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser. III. Serie.. IV. Serie.. Niederschl. Zweigbahn.
Lit. B...
2fBr. 88 ⅔
B. C. do.
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0. Rheinische do. do. III. Em. do. do. v. Staat
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do. do.
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do. do.
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do. do.
Thürin 2 do. do. de. „[Wilh. (Cosel- do.
do. IV
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Ober-Schles. Lit. 1 Lit. Lit. Lit.
vom Staat gar... v. 1858/60 do. von 1862 u. 64 garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat Rhrt. Cref.- Kr. Gladb. I. S.
S chleswig- Holsteinische Stargard-Posen.
IV. Serie
Oderberg) Emission. Emission..
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FAAE’’= ArrRe’ensnenen nA
gar.
Serie. Serie..
inzelnen Gerichten Zweifel darübe b 88 des Zuschusses, welcher hiernach den als Offiziere zu mmobilen. Truppen oder Verwaltungen einberufenen Be⸗ amten aus Civilfonds zu gewähren ist, sich jederzeit nach der Höhe der den vollständig mobilen Offizieren bewilligten Feldzulage richtet und ob in Folge dessen nicht insbesondere uch den im vergangenen Jahre als Offiziere oder zur Militair⸗ Verwaltung einberufenen Civilbeamten, welche zu immobilen
Kruppen gehört haben, die Feldzulage in dem erhöheten Betrage, welchem sie nach der Allerhöchsten Ordre vom 2. Oktober -. J. den wirklich in das Feld gerückten Truppen zu zahlen ewesen ist, aus Civilfonds gewährt werden müsse.
Diese Frage ist indeß, wie den Gerichten und Beamten der Staatsanwaltschaft im Einverständnisse mit den Herren Ministern des Krieges und der Finanzen eröffnet wird, zu verneinen, da hurch den Staats⸗Ministerialbeschluß vom 23. Januar 1850 usweislich der demselben vorangegangenen Verhandlungen nur
veabsichtigt worden ist, die über die Zulässigkeit eines solchen Suschusses an einberufene Beamte in gewissen Fällen bestan⸗ enen Zweifel zu beseitigen, und zu diesem Zwecke anzuerkennen, saß dieser Zuschuß an die Betheiligten nach dem damals gel⸗ enden Tarife allgemein zu zahlen sei. Ein Mehreres sollte, vie jene Verhandlungen ergeben, auch künftig nicht gewährt verden.
Demgemäß bleiben für den aus der Civilbesoldung in den ezeichneten Fallen zu leistenden Zuschuß die früheren Sätze
Notirungen.
EIMUnb H SN n⸗ Actien.
Amsterdam -Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.).. Löbau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Hlagdef. Leipe. Lit. B. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Oester. franz. Staatsbahn Oest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. Westbahn (Böhm.)... arschau-Bromberg 8 Warschau-Terespol Warschau-Wien
Berlin-Görlitz do. Stamm-Prior.. ... Ostpreuss. Sdb. St. Pr.
Prioritäts- Aectien. Belg. Obl. J. de l'Est. do. Samb. u. Meuse Oester. franz. Staatsbahn
4 4 3
ve
235 ½ 234 ½
Oest. frz. Südb. (Lomb.)-
do. do. 6proz. Bonds. do. do. neue pro 1875 do. do. do. pro 1876
Moskau-Rjäsan.
Riga-Dünaburg Rjäâsan-Kozlow Galiz. (Carl Ludw.).. Lemberg-Czernowitz ..
Rjaschsk. Morschk....
Inländ. Fonds.
Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein. 8 Hannoversche Bank. .. Preuss. Hyp. Vers. ... Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Schuster
Industrie-Actien.
Hoerder Hüttenwerk.. Minerva
Dessauer Kont. Gas. .. Fabr. für Holzw. (Neu- haus)
110 38
152 ½
Ausländ. Fon ds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank. .... 8 3[Coburger Creditbank. 3 Darmstädter Bank 2 Dessauer Credit 1 Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank.. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank ... AOesterreich. Credit.... Rostocker Bank. Thüring. Bank.. Weimar. Bank Oesterr. Metall. Nation.-Anleihe Prm.-Anleihe .. n. 100 Fl. Loose Loose (1860) Loose (1864) Silb.-Anl. (1864)
do.
do. do. do. do. do. do.
ltalien. Anleihe Russ. Stiegl. 5.
do. do. 6.
do. N do. do. do. do. do.
88 do. Engl
Poln. 4 Se do.
do. do.
Neue Bad. do. 48 1 56 ¾⅔
69 69 44½
Lübeck. Pr.-A. Amerikaner
8 43 ½ 60¾
do. v. Rothschild Lst. eue Engl. do.
Präm.-Anleihe v. 64 d 4
(Holl.).. hatz-Obl. 3do. Cert. L. A.
Poln. Pfandbr. in S.-R. Part. 500 Fl.... Liquidat.- Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.- Anl.
Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Bad. Staats-Anleihe
Bayersche Präm.-Anl.. Braunschweiger Anleihe
Anl.. Anl..
Anleihe
;
v. 66
Br.
35 Fl.
82
on 8 resp. 25 Silbergroschen täglich, auch noch ferner und sbesondere für die vorjährige Mobilmachung maßgebend. ßollten in einzelnen Fällen höhere Beträge Seitens der Ge⸗ ichte gezahlt worden sein, so sind dieselben von den Empfän⸗ ern wieder do hlene. 8 Berlin, den 5. Februar veibe“ Der Justiz⸗Minister. I An “ v11X1X“X“ üimmtliche Gericht behörden und die Beamten 1 ddeer Staatsanwaltschafsf.
8 8s
8 56 .
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8 F. ..“ Iöö5]
1 Kriegs Ministerium.
llerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 7. Januar 1867
betreffend die Pensions⸗Zahlung an die, in den
orddeutschen Bundesstaaten lebenden preußischen Militair⸗ und Civil⸗Pensionaire.
Auf Ihren Bericht vom 2. dieses Monats genehmige Ich,
g den preußischen Militair⸗ und Civil⸗Pensionairen, welche den zum norddeutschen Bunde gehörigen Staaten sich auf⸗
alten, ihre Pensionen dorthin bis auf eiteres, ohne speziell
jedem einzelnen Falle Meine Erlaubniß einzuholen, unver⸗
rzt verabfolgt werden dürfen, so lange dieselben aus dem esseitigen Staatsverbande nicht etwa ausscheiden. .“
“
Mñnzpreis “ ZÖinsfuss der Prens
des Silbers bei d
er Königl. Münze. S. Bank:
Berlir
für Wechse
1 4 pCt., für
Redaction
Das Pfund fein Silber:
Sächsische Anl.
Lombard 4 ½ pCt.
und Rendantur:
n, Druck und Verla
g der Königlichen Geheimen Ober · (R. v. Decker).
“
Hofbuchdruckerei
Berlin, den 7. Januar 1867.
(gez.) Wilhelm. (gegz.) von der Heydt.
ung vom 5. Februar 1867 —
August 1850 ist den Ge⸗ eine Zusammen ung der militair⸗ inberufung zum der Armee mitgetheilt t unter der Nr. 6 einen chlusse vom 23. Januar
ehr der g verbleibenden Cipil⸗ so viel belassen, ilmachung ihm betragen haben
isterial⸗Beschlusses hat bei r hervorgerufen, ob der
die Minister der Finanzen und des Krieges.
Vorstehende Aller allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 31. Januar 1867. 8 Der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister. “ von Roon.
höchste Kabinets⸗Ordre
4 8 8 75 m 31. Januar rigen Truppen-
nets⸗Ordre vom 1 d die diesjäh Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Betreff der diesjährigen Truppen⸗Uebungen Folgendes: Herbst⸗Uebungen im Sinne der Ordre vom 27. Februar 845 haben weder beim Garde⸗Corps, noch bei den Pro⸗ vinzial⸗Armee⸗Corps stattzufinden. Dagegen ist es Mein Wille, daß diejenigen Kavallerie⸗Regimenter, welche mehr als eine Garnison haben, zu einem 10maligen Exerziren im Regiment an geeigneten Punkten zusammengezogen werden, jedoch nicht vor Anfang Juli. Ferner will Ich, daß die Truppen im Sommer garnisonweise Feld⸗ dienst⸗Uebungen, und zwar, wo dies nach Maßgabe der Dislocationsverhaͤltnisse, so wie in Rücksicht auf die Schieß⸗ Uebungen der Artillerie ausführbar ist, mit gemischten Waffen in möglichster Ausdehnung abhalten, zu welchem Behuf ihnen die Mittel für ein zweimaliges Bivouakiren zu gewähren sind. Diese Uebungen haben nicht vor Mitte Juli zu beginnen und sind mit Ende dieses Monats ab⸗
zuschließen. Größere technische Uebungen falls nicht statt. Uebungen der Landwehr⸗Infanterie, Kavallerie, Artillerie, der Pioniere und des Trains, sowie der im Reserve⸗ und Landwehr⸗Verhältniß befindlichen Jäger und Schützen sind beim Garde⸗Corps und 1. bis 8. Armee⸗Corps nicht ab: zuhalten. Bezüglich der Uebungen der im Reserve⸗ und Landwehr⸗Verhältniß befindlichen Mannschaften im Bezirk ddes 9., 10. und 11. Armee⸗Corps bleiben besondere Be⸗ stimmungen vorbehalten. 4) Landwehr⸗Offiziere und Land Waffen sind, nach Maßgab Vorgesetzten in jedem spezie Beduürfnisses, während 4 Nach Inhalt des Vorstehenden, so wie in der in diesem Jahre obwaltenden besonderen Ve die Truppen⸗Befehlshaber den Dienstbetrieb f Sommer zu regeln. Ich beauftrage das Kri hiernach das Weitere zu veranlassen. Beerlin, den 31. Januar 1867.
(gez.) Wilhelm. (ggz.) von Roon.
— betreffen
der Pioniere finden gleich⸗
wehr⸗Offizier⸗Aspiranten aller e des durch die betreffenden llen Falle zu beurtheilenden bis 6 Wochen bei der Linie
Berücksichtigung rhältnisse haben ür den nächster egs⸗Ministerium,
An das Kriegs⸗Ministerium.
Vorstebende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch unter dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die erforderlichen Ausführungs⸗Bestimmungen nachfolgen werden.
Berlin, den 5. Februar 1867.
K riegs⸗Ministerium. Im Auftrage: von Podbielski. 8
25 Personal-Veränderungen in der Armee. 8 Offiziere, Portevee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 29. Januar. v. Tilly, Ob. Lt., aggr. dem 3. 2 os. Inf. Regt. Nr. 58 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, der Rang eines Abtheilungs⸗ Chefs im Kriegs⸗Ministerium verliehen. v. Haugwitz, auptm. u. Comp. Chef im Ostpreuß. Füs. Regt. Nr. 33, z der Abtheilung für die persönlichen Angeleg nisterium, vorläufig auf 3 Monate komman Den 31. Januar.
Hardt, Port. Fähnr. vom Litth. Drag. Re t. Nr. 1 (8 rinz Albrecht von Preußen) dessen bei der Neuformation des Drag. Regts. Nr. 10 erfolgte Versetzung zu diesem Regt. nachträglich genehmigt. Frhr. v. Seherr⸗Thoß, Port. Fähnr. vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, in das 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4 versetzt. Erb⸗ großherzog v. Mecklenburg⸗Schw erin, Königl. Hoheit, Sec. Lt. à la suite des 4. Brandenb. Inf. Negts. Nr. 24, zum Pr. Lt. mit einem vom 5. Oktober 1866 zu datirenden Patent befördert.
1 88
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