1867 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Vermögen werden derselbe, bezw. dessen Leibes⸗, Testaments⸗ oder Vertrags⸗Erben aufgefordert, im Termin, den 10. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird. Weitere Verfügungen werden nur brette bekannt gemacht. Hanau, den 2. Februar 1867. 8 Königliches Justiz⸗Amt leim. 8 28

Johann Gottfried Schneider von hier, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina Lindenbauer, geboren am 11. Dezember 1796, ist bescheinigtermaaßen seit längeren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und über dessen Leben oder Tod ist nichts bekannt geworden.

Auf Antrag von Seitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen Leibes⸗, Testaments⸗ oder Vertrags⸗Erben aufgefordert, im Termin den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, widri⸗ genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.

Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts⸗ brette bekannt gemacht.

Hanau, 2. Februar 1867. 8 Königliches Justizamt IJ. Gleim.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

8 Bau⸗ und Nutzholz⸗Verkauf.

Donnerstag, den 21. Februar d. J., Vormittags von

9 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Alt⸗Ruppin im Leest'schen

Gasthofe zum grünen Baum zu Alt⸗Ruppin circa 1000 bis 1200

Stuͤcken Kiefern Bau⸗ und Schneideholzer aller Stärkeklassen, sowie

auch 3 Stück Eichen Kahnkniee, wobei eine sehr starke krumme Eiche,

1 Klafter Kiefern Böttcher⸗Nutzholz und 3 Schock Kiefern Rickstangen

8 aus den Hauptschlägen Jagen 28 A. der Lietze und Jagen 64 Be⸗

lauf Rotstiel, und aus den Nebenschlägen Jagen 96 Pfefferteich, wo die Eichen liegen, Jagen 33 B. und 40, Und auch aus Jagen 4a.

Klausheide, soweit hier inzwischen etwa noch Hölzer zum Verkauf

übrig geblieben sind zc. bei freier Konkurrenz und gegen sofortige

mnoh ung von des Kaufgeldes, öffentlich meistbietend verkauft werden.

1 Das spezielle Verzeichniß dieser meist nahe am schiffbaren Wasser liegenden Hölzer und Loose soll vom Montag, den 18. Februar d. J. ab, stagesstündlich, jedoch mit Ausschluß der Mittagszeit von

12 bis 2 Uhr, im hiesigen oberförsterlichen Forst⸗Büreau zur Einsicht ausliegen, und können die Hölzer auch von da ab bis zum Verkaufs⸗

tage auf den Schlägen besichtigt werden. 8

8 Forsthaus Alt⸗Ruppin, den 9. Februar 1867.

Der Oberförster 1

Donnerstag, den 21. Februar ecer., Vormittags 10 Uhr, sollen im Gasthause zum Fürsten Blücher am Weddingsplatze zu Berlin, nachstehende Bau⸗ und Brennhölzer unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Anzahlung nass 5 des Kaufpreises öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Aus dem Belaufe des Försters Bünger zu Rehberge Jagen 33

und 34: circa 1000 Stücke Kiefern Bauholz verschiedener Dimen⸗ sionen, 335 Klftr. Kiefern Kloben, 80 Klftr. Kiefern runde Knüppel, 190 Klftr. Kiefern Stubben, 50 Klftr. Kiefern Reiser I. Kl. Ferner aus dem Belaufe des Försters Scholz II. zu Königsdamm, Jagen 58: circa 45 Klftr. Kiefern Kloben, 32 Klftr. gespaltene Kiefern Knüppel und 18 Klftr. Kiefern Reiser 1. Kl. Die Belaufsförster werden Kauflustigen diese Hölzer zur Be⸗ sichtigung im Walde vorzeigen. Das Aufmaaß⸗Register und Lici⸗- tations⸗Protokoll können vom 18 d. Mts. ab in meinem Geschäfts⸗ zimmer hierselbst eingesehen werden.

Tegel, den 9. Februar 1867.

1 Deerr Oberförster 1 Seidel.

Bekanntmachung. 3 ieferung von 4500 Pfund Kupfer in Blechen und Plat

durch be“ 8*

ag am Gerichts—

8

.

imensionen und Stärken,

1000, gen Rund⸗ und Vierkant⸗Kupfer verschiedener 200 Pfund Messingblech, 1u“

. 1200 Pfund Blei in Platten von 3 und Z soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. 88 WMir haben hierzu Termin laauf den 20. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumt, und ersuchen Reflektanten, ihre Offerten bis dahin späte. stens mit der Aufschrift

„»Submission auf Kupfer⸗« unter Beifügung von Proben, portofrei an uns einsenden zu wollen.

Die näheren Bedingungen liegen während der Dienststunden i unserer Registratur, sowie in der Registratuür der Köntgligfe Marin⸗ Intendantur zu Berlin, und im Geschäftslokale des Königlich preu⸗ ßischen General⸗Konsulats zu Hamburg zur Einsicht aus, event. wer⸗ den dieselben auf portofreie Anfragen Auswärtigen vom unterzeich⸗ neten Depot gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt Kiiel, den 2. Februar 18607.

Königliches Marine⸗Depot.

Verloosung, Amportisation Finszahlang u. s.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. „Von den in Gemäßheit der Bekanntmachung der Kehmae Verwaltung der Niederschlestsch⸗Märkischen Eisenbahn vom 8. Novem⸗ ber 1851 gekündigten fünfprozentigen Prioritäts⸗Obligationen Ser. III. à 100 Thlr. sind die Nummern:

21,597. 21,598. 21,599. 21,600 und 21,601. zur Realisation bisher noch nicht vorgekommen. Dieselben werden

daher hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß Berlin, den 31. Januar 1867.

schon vom 1. Januar 1852 ab aufgehört hat.

Königliche Directlon der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlesi ch⸗Märkische Eisenbahn. Von den in Gemäßheit der ekanntmachungen der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden vom 3. Juni 1853 und der unterzeichneten Direction vom 22. September 1853 gekündigten 4 ⁄pro⸗ zentigen Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie I., II. und III. sind folgende Nummern: ““

Ser. I. 15,256 à 100 Thlr 3 16“

20,756. 20,757.

I6“

2

Ser. II. 5341. 20,753. 20,754. 20,755. h,716. 31729 31,718. 31/719. 31,598. 31,268. .“ und 31,723 à 50 Thlr. z . daher hierdurch mit dem Bennerzen augecnfenend Disseben werha Berlin, den 31. Januar 1867.

. 23,587. 23,588. 24,458. 31,561. 31/720. 31/721. zur Reaälisation bisher noch schon vom 1. Juli 1853 ab aufgehört hat. 8 Königliche Direckion der Niederschlesisch⸗Märkischen Elsenbahn.

8*

Verschiedene Bekanntmachungen.

„Stettiner 8 1G Dampfmühlen⸗Actien⸗ ehellschaft— Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §. 12 un⸗ serer Statuten und unter Hinweisung auf deren §§. 12, 15, 16 und 7 zur ordentlichen General⸗Versammlung auf Donnerstag, den Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Börsenhause einge⸗ b .

Settimmzettel werden am Eingange des Lokals ausgereicht werden.

9

Der Verwaltungsrath.

8* Stettin, den 9. Februar 1867.

[600 0) 8

„Gemäß §. 18 der Statuten der kommunalständischen Bank für die preußische Oberlausitz machen wir hierdurch eeacnsschaß 2 18 lausitsche Kommunal⸗Landtag den Herrn Landesältesten von Wiede⸗ bach und Nostitz⸗J änkendorf in die offene Stelle zum Mitglied des Bank⸗Curatorii und an seine und die Stelle delh durch Resigna⸗ tion ausgeschiedenen Herrn von Alvensleben den Herrn Kammer⸗ herrn Grafen von Fürstenstein und den Herrn Ober⸗Bürgermeister 35 ch beis zum zweiten und dritten Stellvertreter im Curatorio er⸗

Görlitz, den 8. Februar 1867. Das Kuratoriumm

der kommunalständischen Bank für die preu t EC 1“

2 W“ 11“ werden hierdurch zu der am

onnerstag, den 14. im Gesellschaftslokale hierselbst, 7

Götheplatz

März d. J., Nachmittags 5 Uhr Nr. 1, stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung ergebenst eingeladen und

Frankfurter Glas-Versicherungs⸗Gesells chaft 8 3

n⸗

eittskarten bis spätestens den 13. März im genannten Lokale gegen Vorzeigung der Actien in Empfang zu nehmen.

Tagesord

1) Geschäftsbericht des Verwaltungsraths. 2) Wahl der Revisoren und deren . M., am 5. Februar 1867.

nung:

Ersatzmänner.

Der Verwaltung srath.

J. Gerson, Vorsitzender.

ihre Verzinsung

12

A Thlr. für das Vierteljahr. 12 G Fir 92 1“

11“

öI1I11ZII1I1““ I

E11 LEW E1151“

Preußischer

2₰

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen gestellung an, für Berlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10.

854 2

8 eber SLemntn. g⸗

öö EE11“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchst Ihrem General⸗Adjutanten, dem General der Kavallerie Freiherrn von M anteuffel, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des othen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub, ferner

Dem Controleur und Kassirer Laden bei der Haupt⸗Kasse des Potsdamschen großen Militair⸗Waisenhauses bei seiner Hegkng in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗ Rath, un

28 Kaufmann Carl Wilhelm Rudolph Berge⸗ mann in Berlin den C arakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen. 11“

21 4A4X“

8 1“

Allerhöchste Verordnung, betreffend die Aufhebung der im Gebiet des düreiralige⸗ Kurfürstenthums Hessen

bestehenden Beschränkungen

3 es Handels mit Feldfrüchten ꝛc. 1 Vom 24. Januar 1867. 1Sg Sxaseh

Wir IWilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen icfieh Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 23. Januar d. J. was folgt: Das Regierungs⸗Ausschreiben vom 2. Juli 1817, den verbotenen Kauf und Verkauf der noch im Felde stehenden Früchte betreffend, und die darin angeführten Regie⸗ rungs⸗Ausschreiben vom 29. Mai 1764 und 4. August 1795, ferner die landesherrliche Verordnung vom 24. Juli 1854, den Han⸗ del mit Feldfrüchten betreffend, und die Paragraphen 14 und 15 der landesherrlichen Verordnung vom 5. Oktober 1854, den Ver⸗ kehr mit Getreide, Mehl, Kartoffeln und Brod betreffend, treten außer Kraft. 3 ““ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen 1 und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 Gegeben Berlin, den 24. Januar 1867.

* 8

Auszug aus dem Protokoll der Konferenz zur Berathung

und Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes,

Geschehen Berlin, den 18. Januar 1867 in dem Lokal des

8 Königl. Staats⸗Ministeriums, in Gegenwart: Preußen: des zweiten Bevollmächtigten, Wirklichen Ge⸗ heimen Raths von Savigny,

fur Sachsen: des Staats⸗Ministers der Finanzen und der

8 auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Friesen, für Hessen und bei Rhein: de außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Ministers, Geheimen Legationsraths Hofm ann, 8 für Mecklen burg⸗Schwerin: des Staats⸗Ministers und Präsidenten des Staats⸗Ministeriums von Oertzen, für Sachsen⸗Weimar: des Wirklichen Geheimen Raths und Staats⸗Ministers Dr. juris von Watzdorf, für Mecklenburg⸗Strelitz: des Staats ⸗Ministers von Bülow; 18 1 für Oldenburg: des Ministers von Rössing, für Braunschweig: des Staats⸗Ministers v on Campe; für Sachsen⸗Meiningen: des Staats⸗Ministers, Wirklichen SGSecheimen Raths Freiherrn von Krosigk;

ö

für Sachsen⸗Altenburg: des Wirklichen Geheimen und Minister⸗Residenten Grafen von Beust/ Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha: des Wirklichen Geheimen 1 Raths und Staats⸗Ministers Freiherrn von Seebach, für Anhalt: des Staats⸗Ministers und Wirklichen Geheimen Raths Dr. Sintenis, Schwarzburg⸗ Rudolstadt: des Wirklichen Geheimen Raths und Ministers Dr. juris von Bertrab, Schwarzburg⸗Sondershausen: des Staatsraths

von Wolffersdorff, . Waldeck: des Geheimen Regierungsraths Klapp W“ Reuß älterer Linie: des Regierungs⸗Präsidenten

Herrmann,

Reuß jüngerer Linie: des Ministers von Harbou, Schaumburg⸗Lippe: des Präsidenten der Landes⸗

Regierung Freiherrn von Lauer⸗Mü nchhofen;,

Lippe: des Kabinets⸗Ministers von Oheimb; 3 für Lübeck: des Senators Dr. juris Curtius, für Bremen: des Senators Gildemeister; iss für Hamburg: des Senators lr. juris Kirchenpauer. Das Protokoll führte der Legationsrath Bucher. Preußen stellte folgenden

In Erwägung ““ daß die wünschenswerthe Förderung des Verfassungs werkes eine einheitliche Vertretung der hohen verbün deten Regierungen gegenüber der emeinschaftlich ein zuberufenden Volksvertretung erheischt, übertragen die in der Konferenz vereinigten Bevollmächtigten der Krone Preußen ad hoc die in den Artikeln 14 und 25 des von der Krone Preußen vorgelegten Verfassungs⸗Entwurfes

rt. 14. 2»Dem Präsidium steht es zu, den Bundesrath und dden Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und

3u schließen.« .“ Art. 25. e

» Die Legislaturperiode des Reichstages dauert drei Jahr. Zur Auflösung des Reichstages während derselben ist ein Beschluß des Bundesrathes unter Zustimmung des

4

828

Präsidiums erforderlich —⸗ bezeichneten dem Präsidium sowohl wie dem Bundesrath ein⸗

geräumten Befugnisse, so weit sich dieselben auf den Reichstag beziehen, und ermächtigen die Krone Preußen, dem Reichstage den Verfassungs⸗Entwurf, über den die verbündeten Regierun⸗ en sich geeinigt haben werden, vorzulegen und für dessen 1 Fneecrung dem Reichstage gegenüber die nöthige Vorsorge zu reffen. Der Antrag wurde von der Versammlung einstimn genommen und zum 11““ 1 Bes 1X“ erhoben. 4““ Dieses Protokoll ist nach erfolgter Vorlesung genehmigt und demnächst von den Herren Bevollmächtigten und dem Protokollführer unterzeichnet worden.

Savigny. Friesen. Hofmann. von Watzdorf. B. von Bülow. A. von Campe. von Krosigk. Gr. von Beust. von Seebach. Dr. Sintenis. von Bertrab.

von Wolffersdorff. L. Klapp. Dr. Herrmann. Harbou. von Lauer. von Oheimb. Dr. Curtius.

von Oertzen. von Rössing. s

öö . ; . Gildemeister. Kirchenpauer. Bucher.