600
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden
die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß egen den Beklagten ausgesprochen, auch der angelegte Arrest für justi⸗ icirt erachtet werden.
Berlin, den 7. Dezember 1866. 1“ Kör Abtheilung für Civilsachen.
[165] 8* Oeffentliche Vorladung.
Der Particulier Hoppe hat gegen den von dem Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch unterm 17. Mai 1866 auf Arnold von Knoblauch über 600 Thlr. gezogenen, am 2. November ej. fälligen und am 3. November 1866 Mangels Zahl ung protestirten, von ihm girirten Wechsel, die Wechselklage auf Zahlung von 600 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 2. November 1866, 3 Thlr. 15 Sgr. Protest⸗ kosten und 2 Thlr. Provision angestrengt.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ritt⸗
meisters a. D. Moritz von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 26. April 1867, Vormittags 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge⸗ nommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Beerrlin, den 9. Januar 1867. 86 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
[59636 DOeffentliche Vorladung.
6 Der Kaufmann B. Sachs hierselbst hat aus dem Wechsel vom 1. Juni 1866 von dem Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch, früher u Potsdam wohnhaft, eine Wechselklage gegen den Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch auf Zahlung von 1300 Thlr., nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Dezember v. J., 4 Thlr. Protestkosten und 4 Thlr. 10 Sgr. Provision erhoben.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Rittmeisters a. D. Moritz von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und veiteren mündlichen Verhandlung auf 8-
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den 18. Mai 1867, Vormittags 11 Uhr, “
vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal, anberaumten Termin n Person oder durch einen gesetzlich zulaͤssigen und mit Vollmacht ver⸗ sehenen Vertreter pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden in Urschrift zu überreichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen be⸗ ruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden darf. „Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag ” 11A1“ für E1““ anerkannt erachtet, “ 1nhds ach daraus folgt, wird im Erkenntniß ausge⸗ Potsdam, den 26. Januar 1867. 8 Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung
1
Proclama.
Der am 29. Januar 1831 geborene Bäckergeselle Ferdinand Eduard
Bahr, ein Sohn des zu Fichtwerder verstorbenen Päch Friedri — G zu Fich r hters Friedri Wilhelm Bahr, welcher sich im Jahre 1850 von hie⸗ entfernt 58 nächst in der Schleswig⸗Holsteinschen Armee gedient und seit 1853 von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, sowie die
etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufge⸗
fordert, sich G in dem am 19. September 1867, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, ve gernn Kreisgerichts⸗ Rath Sellmer anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu mel⸗ bö der Ferdinand Eduard Bahr für todt erklärt wer⸗ Landsberg a. W. den 7. November 1866. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilun an i . EPr OOg8I19. 84 Der am 31. Oktober 1829 geborne Gustav Franz Lebrecht Apelt aus Klein⸗Czettritz, Sohn des daselbst verstorbenen Aiuggcdebnecht Apelt⸗ welcher kurz vor Michaeli 1852 bei Warnick in der Warthe ertrunken sein i „dessen 8 “ gewesen ist, sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer dessel de — gefordert, sich in dem ) Tö“ am 14. Oktober 1867, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, vor Herrn Krelsgerichts⸗ Felme⸗ “ Termine raa. oder schriftlich zu mel⸗ den, widrigenfalls der Gustav Franz Lebre ür är E“ s Franz cht Apelt für todt erklärt Landsberg a. W., den 10. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Getifr 809. cöt alladung. „Johann Gottfried neider von hier, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina
*
Lindenbauer, geboren am 11. Dezember 1796, ist bescheinigtermaaße seit längeren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und über dessen Leben oder Tod ist nichts bekannt geworden. 8
Auf Antrag von Seitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen Leibes⸗, Testaments⸗ oder Vertrags⸗Erben aufgefordert, im Termin den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, widri⸗ genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erxben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts. brette bekannt gemacht. Hanau, 2. Februar 18067. “ Königliches Justiz⸗Amt IJ.
Gleim. 8
[5860 Ediktalladung.
Wilhelm Friedrich Lindenbauer — auch Johann Wilhelm be⸗ nannt — von hier, Sohn des verstorbenen Johann Friedrich Linden⸗ bauer und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau, Caroline geb. Mach⸗ wirth, geboren am 7. Januar 1797, ist bescheinigtermaßen seit länge⸗ ren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und es ist über dessen nichts bekannt geworden.
„Auf Antrag der beiden Kuratoren über sein dahier s Vermögen werden derselbe, bezw. dessen Leibes⸗, Lestamenioe 86 Vertrags⸗Erben aufgefordert, im Termin, den 10. April 1867 Morgens 10 U hr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.
11“
Weitere Verfügungen werden nur durch n Gerichts.
brette bekannt gemacht. Hanau, den 2. Februar 1867. 8 Königliches Justiz⸗Amt I.
16020 Bekanntmachun 6X „Die am 27. Juni 1866 — d Wittwe des; händlers Kayser, Friedericke Louise geborne Rumbauer, hat in ihrem am 21. Juli 1866 publizirten Testamente unter Anderem bestimmt: »Den majorennen Maschinenbauer Eduard Gotsch zu New⸗York setze ich auf den Pflichttheil ein, jedoch in der Art, daß der Gesammt⸗ betrag, welchen er aus dem Nachlasse meines verstorbenen Eheman⸗ nes, seines mütterlichen Großvaters, und aus meinem Nachlasse ererbt, ü dee von 1000 Thlr. erreicht.« em seinem Aufenthalte nach unbekannten Maschine er ““ ef. 2 nbauer Eduard Gotsch wird von der obigen letztwilligen Verfügung hierd rch Nachricht gegeben. ““ W.“ Stettin, den 7. Februar 18657. Königliches Kreisgericht.
b 81 . .“ II. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Es soll d 25, B.bran . n Ewhin th. teg 1 den 25. Februar er. im Schindler'schen Gasthofe zu Lagow nachstehendes Holz: Belauf Corritten Jagen 89 und el⸗ 180 Wraa Eichen Nutzenden, 33 Klftr. Eichen Böttcherholz, 22 Klftr. Eichen E““ Nutzenden/ 5 Klftr. Weißbuchen Nutzholz,? ück Kiefern Schneide⸗ und 7 K Kiefer Banggegof, fern Schneid nd Bauholz, 7 Klftr. Kiefern Belauf Grunow. Jagen 47 = 90 Stück Eichen Nutzenden, 14 Klftr Eichen Böttcherholz, 7 Klftr. Eichen Stellmacherholz, 19 Klflr. Clftr Pfahlholz 200 Stuͤck Kiefern Bau⸗ und Schneideholz im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Be⸗ resp. 8 G “ an dem gedachten Tage auf Stelle Vormittags um 9 Uhr hiermit eingelade 3 Lagow, den 10. Februar 1867. 8 “ Der Oberförster. Borchert.
[606] Bekanntm
Die Lieferung von etwa
50,000 Stück Rathenower Mauersteinen,
14170,000 » gewoöhnlichen Mauersteinen, und 1.“ 240 Tonnen Cement, soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden verdungen werden. Lieferungslustige wollen ihre Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Maurungsmaterialien« versehen, unter Beifügung von je 2 Probesteinen der beiden zu lie⸗ fernden Steinsorten, der unterzeichneten Berg⸗Inspection bis spätestens den 25. d. Mts. portofrei zustellen, an welchem Tage Mittags 12 Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er⸗ C erfolgen soll. Die Lieferungsbedingungen liegen in der diesseiti Regist
zur Einsicht bereit, a üüxen Neselben dfsgezigen g
Rüdersdorf, den 10. Februar 1867.
Königliche Berg⸗Inspection.
Verschiedene Bekanntmachungen. u“ 8 8. 1 8 1 8 machung. Da die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Mülheim erledigt ist, so fordern wir diejenigen qualifizirten Medizinalpersonen, welche gence 8 wnigeith hierucch aunf, sich dazu unter Einreichung der er⸗ chen Fähigkeits⸗Zeugnisse nebst einem Curricul vitae binne Wocger 1e Zeugnisf ebst urriculum vitae binnen Cöln, den 9. Februar 1867. 8 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
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hierselbst verstorbene Wittwe des Leder⸗
„Eins ich kö - ortofreie An gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheitt hta. Thaga
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a. 8 Aule post⸗Anstalten des In⸗ und
Austandes nehmen Sestellung an, 5 üFüur Berlin die Expedition des Königl. EEEE11“ FHreußischen Staats⸗Anzeigers: 8 ———— “ Gischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich sächsischen Offizieren ꝛc. Orden zu verleihen, und zwar: den Nothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten von Witz⸗ leben; 1 den Rothen IrrSeg.. zweiter Klasse mit dem dem General⸗Major a. D. und Ober⸗Stallmeister von Thie⸗ den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: Bhae dem General⸗Major und General⸗Adjutanten von Thielau; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutanten Garten; den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: Rittmeister und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
Ksronprinzen, Senfft von Pilsach.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruühk: Den Kreisrichter Haken zu Colberg, der von der dortigen Statcberstdneten Versaamiag getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der genannten Stadt für die gesetzliche Amts⸗
dauer von zwölf Jahren zu bestätigen. “
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“ Einberufungs⸗Patent— ür den Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem Wir mit den verbundeten Regierungen der Norddeutschen Staaten übereingekommen sind, zur Be⸗ rathung der Verfassung und der Einrichtungen des Nord⸗ deutschen Bundes Vertreter der Nation zu einem Reichs⸗ tage zu versammeln, die gedachten Regierungen auch durch ihre Bevollmächtigten am 18. Januar d. J. den Beschluß efaßt haben, die Einberufung des Reichstags der Krone reußen zu übertragen, und nachdem die Wahlen am 12. Februar d. J. stattgefunden haben, berufen Wir den
einer möglichst ku den der Eifel und den Kohlenlagern an der Ruhr für die bergbau⸗ lichen und gewerblichen Interessen erwachsen, und welche außer⸗ dem diese Schienenverbindung der von derselben durchschnitte⸗ nen Gegend gewährt, der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zum Bau und Betriebe der vorbezeichneten Eisenbahnlinie hier⸗ mit die landesherrliche Genehmigung ertheilen.
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Reichstag des Norddeutschen Bundes hierdurch auf
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Sonntag, den 24. Februar d. J.,— in Unsere Haupt⸗ und ” adt Berlin(. Gegeben zu Berlin, den 13. Februar 1867..
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Konzessions⸗Urkunde, betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft durch den Bau einer Eisenbahn von Neuß über Bedburg nach Düren. vVom 30. Januar 1867. Wir Wilthelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Naͤchdem die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft den Bau einer Eisenbahn von Neuß über Bedburg nach Düren beschlossen
hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche aus
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rzen Verbindung zwischen den Erzlagern
Wir verordnen, daß auf den vorgedachten Bahnbau die
Vorschriften des Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838, insbesondere diejenigen über die Ex⸗ propriation, ingleichen das Gesetz über die von den Eisenbahnen n entrichtenden Abgaben vom 30. Mai 1853 Anwendung fin⸗
en sollen. 1 Die Statuten der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, sowie die generellen Bestimmungen der §§. 11 — 17 des unterm 5. März 1856 von Uns genehmigten Statut⸗Nachtrages sollen für die hierdurch konzessionirte Erweiterung des Unternehmens in gleichem Maße, wie für das Haupt⸗Unternehmen und dessen seitherige Erweiterungen gelten.
Die finanziellen Resultate der zu erbauenden Eisenbahn sollen auf die im §. 6 des Statut⸗Rachtrages vom 5. März 1856 vorgesehene Berechnung eines Reinertrages von 5 ⅔ Pro⸗ zent keinen Einfluß üben, sondern es soll, so lange, als die mittels Unserer Ordre vom 2. Juni 1860 bewilligte Söeeae des Staats für das Anlage⸗Kapital der
rücke zwischen Coblenz und Ehrenbreitstein fortdauert, über die Betriebs⸗Resultate der zu erbauenden Eisen⸗ bahn eine von dem, in dem bezogenen §. 6 des Statut⸗Nach⸗ trages bezeichneten Reinertrage getrennte Rechnung geführt
werden. Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz⸗Sammlung
bekannt zu machen. 1 “ “ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegell. Gegeben Berlin, den 30. Januar 1867.
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nnte D ncn r Lippe.
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8 . “ . 4 “ 1 1““ 8 EE3““ NZ1““ isterium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1
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Bekanntmachung
Am 1. Februar c. werden die in den früheren Steuer-⸗ Gebäuden am Potsdamer und Oranienburger Thore und die in den Lokalen der Post⸗Expeditionen zu Schöneberg, Moabit, Gesundbrunnen und Pankow eingerichteten Telegraphen⸗ Stationen, die beiden ersteren mit vollem, die vier letzteren vorläufig mit beschränktem Tagesdienste für den allgemeinen Verkehr eröffnet werden.
Um einem vielfach gehegten Wunsche des hiesigen Publikums Rechnung zu tragen und demselben die Benutzung der Tele⸗ veeten Kniggen möglichst zu erleichtern, haben diese Telegraphen⸗ Stationen nicht allein den Zweck, die telegraphische Korrespon⸗ denz nach sämmtlichen außerhalb Berlins gelegenen Orten und zwar ohne Erhebung einer besonderen Zuschlagsgebühr zu ver⸗ mitteln, sondern sie sollen auch, und hierauf wird 888 aufmerksam gemacht, dazu dienen, Telegramme, welche nach irgend einem Punkte innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin
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