1867 / 41 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1

Aue post⸗Ansalten des Ja⸗ und

Aluslandes 1— Sestellung an,

b für Berlin die Erpedition des Lonfor.

22 hreußischen Skaats-Anzeigers: 8

811 EEEeEb“ Jäger⸗Ttrase Nr. 10. . E“ 11“ (zwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)

28ss n 60. Berlin, um 15. Februar. 1 Lashes 1 Thlr. Br. Güld. 8 2Zf Br. 1 Staats-Schuld-Scheine 85 ¾ 1448 143 Pram.-Anl. v. 1855 à 100 in.32 b Hamb Am. . 151 5 HHess. Prämien-Scheine à 40 Thl. . 2 Mt 1514 1517 Kur- und Neum. Schuldverscbr. 3* 89 3 Mt.6 224 6 22 * Oder-Deichbau-Obligationen 4 ½ 2 Mt. 8 802* Berliner Stadt-Obligationen Wies aciem. Vähr. 150 F 8 T. 79 dito . 150 Fl./2 Mt. 78 i 78 FA 5, 1 Augsburg, südd. W. 100 Fl. 2 Mt. 56 2 56 22 Schuldverschr. Kaufm. Frankf. a. M., südd. W. 100 Fl. 2 Mt.,56 28 56 24 Pfandbriefe. Leipzig in Courant.. 8 T. 99 2,Kur- und Neumärkische im 14 Thlr. Fuss. 100 Thl. 2 M. 99 % do. . do. Petersburg 90 ⅞Ostpreussische 88 ¾⅔ do. 81 ½ do.

88

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. II“ 1 .3 8

Kur- und Neumärkische..... . Pommersche.. Posensche

Rhein. und Westh. Sächsische Schlesische

Gld. 85 ½

55 ½ 82

Wechsel-Ceurse.

Amsterdam Kurz dito 250 Fl.]2 Mt.

83* Rentenbriefe.

5 b 99 ¾

900

Preuss. Hyp. Anctheil-Certificate (Hübnera). 1 d. 1. Pr. Hyp. Actien-

esellschaft r; 1,9 2 8 ⁷Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss. ““

90; t. 89

—2

Berlin, Sonnabend, den 16. Februar, Abends

Warschau

Bremen..... 188“

dito S. R. 3 8 8

. 82 ½

8—

Fonds-Course. 2Z28

Freiwillige Anleihe

Staats-Anleihe von 1859 .. .

dite v. 1854, 1855, von von von von von von

1857..

110 ¾⅔ 110 ¾ n do.

Posensche do. do.

100½ 104 100¼ 100½ 100¾ 100¾

918¾

91¾

do. do.

do. 8.

91 ¾ do.

Sächsischhohhae . EE8E11111X1X“X“”“ . Lit. A

.[Westpreussische.

5

94

4 ½

[88 S

11888 AAS

ρ92 & & 8 28

2Pr.

Friedrichsd'or Gold-Kronen

Hypt. Actien-Bank (Henckel). 1 81“ ank-Antheil-Scheine oeo

Bank des Berliner Kassenvereins. Danziger Privatbank. Königsberger Privatbank Magdeburger Privatbank

Posener Privatbank

Pommersche Rittersch. Privatbank

Eisenbahn-Actien. Stamm-Aectien. Aachen-Mastrichter...

Berg.-Märk.. Berlin-Anhalter

Berlin-Hamburger Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau-Schw.-Freib. Brieg-Neisse Cöln-Mindener. Magdeb.-Halberstadtü.. ee 8. ammer... Niederschles.-Märk. ... Niederschles. Zweigb.

Nordbahn Fr.-With.

Oberschl. Lit. A. u. C. * do. Lit. B... .

1 Oppeln-Tarnowitzer 5

einisehe do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe. Stargard-Posen.. Thüringer Wilh. (Cosel-Oderbg.).

z Berlin-Anhalter .....

Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.

Wilh. (Stamm) Prior.. do. do. do.

Prioritäts-O blig. Aachen-Düsseld. I. Em. do. II. Emission.. do. III. Emission.. Aachen-Mastrichter ... do. II. Emission.. Berg.-Märkische I. Ser. do. II. Serie do. III. S. v. Staat 3 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie... do. VI. Serie.. do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. do. II. Serie.. do. Dortm.-Soest.ü. do. do. II. Serie. do.

do. Lit. B. Berlin-Hamburger

do. II. Emiss.

***

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/*

Wo vorstehend kein Zinsfuss angegeben, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.

85 85 93 60 ¾ 60 ½

97½ 78 78 95

Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. B. do. Lit. C. Berlin-Stettiner I. Serie do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau-Schw.-Freib. Cöln-Crefelder.. Cöln-Mindener I. Em.. do. II. Em.. d.ü do. III. Em. do. L. do. do. IV. Em. do. V. Em. Magdeburg-Halberstadt do. v 1865 do. Wittenberge Magdeburg-Wittenbrge. Niedrsch.-Märk. Act. I. S. do. II. Serie à 62 ½ Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser. do. do. III. Serie .. do. do. IV. Serie.. Niederschl. Zweigbahn.

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4 4 4 ½ 4

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Ober-Sechles. Lit. A... do. Lit. B..

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Fd. 88 ½

†Rhrt. Cref. Kr. Gladb. I. S.

„Thüringer I. Serie

„wilb.

Ober-Schles. Lit. do. Lit. do. Lit. do. Lit.

Rheinische

do. vom Staat gar...

do. III. Em. v. 1858/60

do. do. von 1862 u. 64

do. v. Staat garantirt..

Rhein-Nahe v. Staat gar.

do. do. II. Em. ...

do. II. Serie.. do. III. Serie.. Schleswig-Holsteinische Stargard-Posen..

do. II. Emission.. do. III. do.

do. do. do.

II. Serie....

(Cosel-Oderberg) III. Emission. IV. Emission..

do. do.

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S

Nlchtamtliche * Notirungen.

isenbahn-Stamm- Aectien.

Amsterdam-Rotterdam aliz. (Carl Ludw.)..

5 Löbau-Zittau 5

udwigshafen-Bexbach4 Magdeb.-Leipz. Lit. B.

Iz.-Ludwgh. Lt. A. u. C.

ecklenburger

ester. franz. Staatsbahn Dest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb... Westbahn (Böhm.). Warschau-Bromberg 4*

Warschau-Terespol... Warschau-Wien.

Berlin-Görlitz,

do. Stamm-Prior. 5 Ostpreuss. Sdb. St. Pr. 5 Prioritäts-Aectien. Belg. 0bl. J. de l'Est. 4 do. Samb. u. Meuse 4 Oesier. franz. Staatsbahn 3

69 99 ½

I“ 9

239 238

* (Berl Handels-Gesellsch.

Oest. frz. Südb. (Lomb.) do. do. 6proz. Bonds. do. do. neue pro 1875) do. do.é do. pro 1876, Moskau-Rjäsan

Riga-Dünaburg

Rjäsan-Kozlow

Galiz. (Carl Ludw.).. Lemberg-Czernowitz .. Rjaschsk. Morschk.

I

Inländ. Fonds.

Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Hannoversche Bank. .. Preuss. Hyp. Vers.... Erste Preuss. Hyp.-G. do. Gew. Bk. (Sehuster

Industrie-Aetien.

Hoerder Hüttenwerk .. Minerva

Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Dessauer Kont. Gas. 65 Fabr. für Holzw. (Neu-

haus) 4

ℛAAERRIAʒRRES

38

107 154 ½

2 Norddeutsche Bank...

Berl. Pferdebahn Berl. Omnibus-Ges....

Ausländ. Fonds.

Braunschweiger Bank: Bremer Banf Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit....... do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank.

Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank... Thüring. Bankbk Weimar. Bank Oesterr. Metall. .. ... .. do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleibe .. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860).. do. Loose (1864)..

A&̊In

do. Silb.-Anl. (1864)

2

S. O

2

[ 1

II1Dessauer Prämien-Anl.

92 ½iNeue Bad. do. 35 Fl. 83 Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A.

48

70

44 [Braunschweiger Anleihe [Sächsische Anl...

Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. do. do. do. do., Iochh .. do. Engl. 8 do. Präm.-Anleihe v. 64 8. 3 8 v. 66

0. 9. . (Engl.).. do. (ir) do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.

Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl... do. Liquidat.-Br....

Hamb. St.-Präm.-Anl.

Bayersche Präm.-Anl.

SsSES=2=I=I2NREEEEnESEEEnnEnES”*

88

42

Münzpreis des Siibers bei de Zinsfuss der Prenss.

11“

v““

r Königl. Münze. für Wechsel 4 pot.

Redaction und Rendantur: Schwiege 11u“

„Druck und Verlag de

r Königlichen Ge Decker).

(R.

Das Pfund fein Silber:

v.

29 Thlr. für Lombard 4 ½ pCt.

23 Sgr.

II

heimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

8620

1H.

RKäͤthel in das Allgemeine Ehrenzeichen am Bande des Rothen

Theater.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: her Den ber. Telegrapht en Johann Joseph Eduard rnold, Bernsdorff, Kittmann und Müller in Berlin, uchenbecker in Coblenz, Lehmann in Magdeburg und Peist in Gotha, ferner den Telegraphisten Nebelung in Cöln, tettin, Schubert in Berlin und Senula in

Adler⸗Ordens mit schwarzen Streifen, sowie dem Ober⸗Tele⸗ graphisten Carl Arnold in Berlin das Allgemeine zeichen am statutenmäßigen Bande zu verleihen.

v⁊RRCͤ ͤ1111 “*“ Ministerium ärtigen Augelegenbeiten

Nach einer Anzeige des Königlichen Gesandten in Pekin 1 6. 2. 8 Cs. ist die unterm 15. Oktober v. Js. verhängte Blokade des Seoul⸗Flusses in Korea durch eine Be⸗ kanntmachung des Oberbefehlshabers des französischen Geschwa⸗ ders in den chinesischen Gewässern vom 18. November v. Js. für wiederaufgehoben erklärt worden.

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Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht: dem Gencral⸗Lieutenant von Zastrow, kommandirenden General des 7. Armee⸗Corps, sowie dem Se⸗ conde⸗Lieutenant Freiherrn von Dieskau vom 2. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment und dem Premier⸗Lieutenant von Witzleben von der Artillerie 1. Aufgebots des 2. Bataillons (Oels) 3ten Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 10 die Erlaubniß zur Anlegung des von des rofülieoge von Mecklenburg⸗ Schwerin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair⸗Verdienst⸗ Kreuzes zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der

Aönig empfingen heute den General der Infanterie Voget von

Falckenstein, nahmen die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militair⸗Kabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten die Meldungen des Generals der Infanterie z. D. v. Herrmann und mehrerer anderer Offiziere entgegen.

Später arbeiteten Allerhöchstdieselben mit dem Minister⸗ Präsidenten, dem Finanz⸗Minister und dem Minister des Innern. 11“

Ihre Majestät die Königin wohnte heute, wie all⸗ jährlich an diesem Tage, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl dem Gedächtniß⸗Gottesdienste Allerhöchstiyrer Mutter, der Großherzogin von Sachsen, Großfürstin von Ruß⸗ land, in der hiesigen griechischen Kapelle bei. Den Kammer⸗ herrendienst vom 15. Februar bis 1. März haben bei Ihrer Majestät der Königin übernommen die Kammerherren Freiherr von Kleist und Graf Metternich. .

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Oberst⸗Lieutenant von Krenski vom Generalstabe. Zum Diner der Kronprinzlichen Herrschaften war der Marquis of Lorne befohlen. Abends erschienen Höchstdieselben im Victoria⸗

DSachsen. Dresden, 15. Februgr. (Dr. J.) Die Erste Kammer ist in ihrer gestrigen Abendsitzung bezüglich der Aufhebung des Salzmonopols dem Beschlusse der Zweiten

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einkommen getroffen worden, wonach vie

riff heute der Staats⸗

In der Zweiten Kammer ort zu folgender Er⸗

minister Freiherr von Friesen das klärung: - . »Es sei begreügüichenveis der Wunsch der Staatsregierung, der hohen Kammer, ehe sie in Folge der morgen eintretenden Vertagung auseinandergehe, eine kurze Mittheilung über das Ergebniß der Ver⸗ andlungen zu machen, die in der letzten Zeit in Berlin wegen Fest⸗ helama des Entwurfs der Verfassung des Norddeutschen Bundes ge pflogen worden seien. Er sei bis diesen Augenblick noch nicht in der Lage gewesen, eine solche Mittheilung zu machen, weil der Ent wurf der Verfa ung selbst erst einer definitiven redactionellen Feststellung bedurft habe, und es ihm nicht daran habe liegen köͤnnen, er Kammer nur bruchstückweise Mittheilungen zu machen. In diesem Augenblicke frst kurz ehe er in die Kammer eingetreten, habe er den redactionell festgestellten Entwurf aus Berlin erhalten und erlaube er sich daher der Kammer mitzutheilen, daß am 7. d M. der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes, wie er dem b den Parlamente vorgelegt werden soll, von sämmtlichen B der Staaten des Norddeutschen . sei. Gleichzeitig sei zwischen Sachsen und Preußen eine Convention abgeschlefsen worden, durch welche die Bestimmungen des 11. Artikels der Verfassungsurkunde unsers Bundeskriegswesens den besondern Verhältnissen des Königreichs Sachsen angepaßt und demgemäß er gänzt worden seien. Die Kammer werde unter diesen Umständen es begreiflich finden, daß er sich in diesem Augenblicke nicht auf die Mitthei⸗ lung einzelner Punkte dieser beiden Urkunden einlasse.

gleichzeitig au

morgen der ganze Inhalt der Verfassungsurkunde auf der einen Seite

und

publizirt werden solle. Da diese Dokumente so wesentlich im Innern

evollmächtigten Bundes definitiv festgestellt worden

Es sei

heute Vormittag auf Ee. Ie

8 Wesentliche der Militair⸗Convention in nicht offizieller Weise

zusammenhingen, daß man in der That einzelne herausgegriffene Punkte

nicht beurtheilen könne, wenn man das Ganze nicht im Auge habe, er⸗ suche er die Kammer, noch diese kurze Zeit abzuwarten, bis der Ab⸗ druck in den öffentlichen Blättern erfolgen werde, um sich darüber ein Urtheil zu bilden, und der Regierung die Anführung einzelner Punkte, die von anderer Seite eine unrichtige Beurtheilung erfahren könnte, für heute zu erlassen. Er hoffe, daß dadurch eine vom Abgeordneten v. Nostitz⸗Paulsdorf beabsichtigte Interpellation an die Regierung ihre Erledigung finden werde.⸗

Bayern. München, 13. Februar. Der Gesetz⸗Entwurf, die Militairverfassung Bayern'’s betreffend, welcher gestern von dem Kriegsminister der Kammer der Abgeordneten vor⸗ gelegt wurde, hat folgenden Wortlaut:

Se. Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhöchst⸗ Ihres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Keichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und ver⸗ ordnen, was folgt: .

Art. 1. Jeder Bayer muß die ihm nach den Gesetzen obliegende Militairdienstpflicht persönlich ableisten. Die Stellvertretung ist auf⸗ gehoben. Die bei Erscheinen dieses Gesetzes bereits in Wirksamkeit stehenden Einstands⸗Verträge mit den sich daraus ergebenden gesetzlichen Folgen und Wirkungen bleiben jedoch bis zum Ablaufe der festgesetzten Einstandszeit in Kraft. ““

Art. 2. Die Conscriptionspflicht tritt künftig in jenem Jahre ein, in welchem der Pflichtige sein zwanzigstes Lebensjahr zurücklegt, so daß derselbe mit dem 1. Januar des darauf folgenden Jahres in die Militair⸗Pflichtigkeit tritt. Die nach §. 41 und 46 des Heeres⸗Er⸗ gänzungs⸗Gesetzes vom 15. August 1828 wegen nicht erreichten Nor⸗ malmaßes, schwächlichen Körpers oder heilbarer Krankheiten zeitlich

urückgestellten sollen, wenn die Hindernisse ich im darauf folgenden Jahre noch nicht gehoben haben, im zweitfolgenden Jahre nochmals untersucht werden. Erst wenn auch bei dieser dritten Untersuchung die Untauglichkeit erklärt ist, findet die Befreiung vom Waffendienste statt. Diejenigen Pflichtigen, welche zwar nicht zum Waffendienste, jedoch zu sonstigen militairischen Dienstleistungen verwendbar sind, können zur Dienstleistung als »Nicht⸗ streitbare« beigezogen werden, und zwar zur Dienstleistung in Militair⸗ kanzleien, Werkstätten und ähnlichen Etablissem ie bei den Sanitäts⸗ und Verpflegs⸗Abtheilungen. g

““

ihrer Beiziehung

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