1867 / 45 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Privatdocent Dr. Karl Justi in Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät da⸗ selbst ernannt worden. 114“*“

1 Der Privatdocent Dr. Adolf Wüllner in Bonn ist zum aaußerordentlichen Professor in der ph ät da⸗ selbst ernannt worden. 8K.

Ben, Saces,

Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der König haben

Allergnädigst geruht: dem Major Goette vom 5. Pommer⸗ schen Infanterie⸗Regiment Nr. 42 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ö; X“ Militair⸗Verdienst⸗Kreuzes zweiter Klasse zu

Allgemeine Ausstellung von 1867 zu Paris.

Nachstehende Bekanntmachung der Kaiserlichen Kommission: Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister, Vice⸗Präsident der Kaiserlichen Kommission:

In Betracht des Art. 43 des General⸗Reglements, welcher die den Ausstellern für die Einsendung ihrer Erzeugnisse zuge⸗ standenen Fristen festsetzt,

In Betracht des Art. 50 desselben Reglements, welches be⸗ stimmt, daß die Aufstellungen in allen ihren Einzelnheiten spätestens am 28. März 1867 pollendet sein müssen in welcher die Kaiserliche Kommission ermächtigt, »über alle Plätze zu ver⸗ fügen, welche am 14. Januar 1867 nicht mit einem ganz fer⸗ tigen Stande besetzt sind, sowie über jeden Stand, in welchem am 10. März auszustellende Gegenstände in zureichender Menge nicht eingebracht sindz;«

In Erwägung, daß die Kaiserliche Kommission alle in dem General⸗Reglement stipulirten Verpflichtungen erfüllt hat, um die rechtzeitige Uebergabe der Räumlichkeiten zu sichern;

Daß andererseits die Delegirten die allgemeinen Einrich⸗ tungen fast vollständig beendigt haben, und daß demgemäß die Aussteller jetzt im Stande sind, ihre Erzeugnisse auszustellen;

In Erwägung, daß die Gürtelbahn von Paris in regelmäßi⸗ gem Betrieb ist und mit der auf dem Marsfelde um das Palais errichteten Eisenbahn in Verbindung steht, und daß dieses Com⸗ municationsmittel seit dem 1. Februar zum Transport der schweren und voluminösen Gegenstände dient

Daß die verschiedenen Vorrichtungen zum Abladen sich in einem brauchbaren Zustande befinden;

Daß der bedeckte Gang um das Palais, unter welchem die Auspackung der auf Rollwagen ankommenden Colli erfolgt, sowie die makadamisirte Straße zwischen dem gedachten Gange und der Eisenbahn vollendet ist;

Daß die bedeckten Hallen bei den 3 Thoren für die dem Mittelpunkte von Paris am nächsten gelegenen Straßen voll⸗ endet sind, unter welchen die auf leichten Fuhrwerken herbei⸗ geführten oder getragenen Gegenstände ausgepackt werden;

Und daß hiernach alle Transporte und Zugangsmittel schon jetzt den Ausstellern zur Verfügung gestellt sind,

In Erwägung, daß bei früheren Ausstellungen eine gewisse Zahl Aussteller die Einsendung ihrer Erzeugnisse entweder aus Nachlässigkeit, oder um der Jury erst frisch ausgepackte Erzeug⸗ nisse von besserem Ansehen vorzulegen, über den Tag der Er⸗ nung hinaus verzögert haben, und daß die pünktlichern Aus⸗ steller sich darüber beklagt haben, daß unter solchen Umständen ihre Aufstellungen ihren weniger pünktlichen Nachbarn zum Vorbilde gedient haben;

In Erwägung, daß es der Kaiserlichen Kommission obliegt, die pünktlichen Aussteller gegen Unzuträglichkeiten dieser Art, wie sie jetzt wieder vorkommen möchten, zu schützen, und daß sie folglich die Strafbestimmungen im Betreff der Nichtbeach⸗

tung der im General⸗Reglement festgesetzten Termine streng aufrecht halten muß;

In Erwägung endlich, daß man im Auslande wie in

Frankreich fortwährend behauptet, daß die Kaiserliche Kom⸗

mission den Zeitpunkt der Eröffnung hinausschieben werde, daß

es also von Wichtigkeit ist, die Aussteller diesen irrigen Be⸗ hauptungen gegenüber zu warnen, und sie auf diese Weise vor ernsten Täuschungen zu bewahren

Beschließt: vd“

Art. 1. Die Kaiserliche Kommission wird den 11. März

eine allgemeine Besichtigung der Räumlichkeiten vornehmen und ein Verzeichniß derjenigen Aussteller anfertigen lassen,

deren Erzeugnisse in den Bezirk des esfeldes ni 1 bracht fiad. ss 8 Marsfeldes nicht einge⸗

Art. 2.

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jenigen Aussteller anfertigen, deren Aufstellung nicht volls fertig und ausgestattet ist.

Art. 3. Die in diesen beiden Listen erwähnten Aussteller werden zur Preis⸗Konkurrenz nicht zugelassen.

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der Ausführung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. Paris, den 8. Februar 1867.

Der Staats⸗ und Finanz⸗Minister, Vice⸗Präsident (gez.) E. Rouher. ..

wird hierdurch zur Kenntniß der Herren Aussteller gebr Berlin, den 21. Februar 1867. Königliche Central⸗Kommission für die Delbrück.

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Nichtamtliches.

8 Preußen. Berlin, 21. Februar. Se. Majestät der König trafen gestern gegen 11 Uhr Abends mittelst Extrazuges von Dresden hier wieder ein und wurden am Bahnhof durch den Gouverneur, Stadt⸗Kommandanten und Polizei⸗Präsiden⸗ ten empfangen.

Heute nahmen Se. Majestät der König milltairische Meldungen an, bei denen sich unter Andern sder Genela Lieutenant z. D. Graf von Doenhoff, Oberst z. D. Graf zu Solms⸗Laubach, die Obersten v. Bernhardi und von Hart⸗ mann und der Fürst Lichnowsky betheiligten. Se. Majestät der König nahmen die Vorträge des Kriegsministers und des .“ veirses entgegen.

Se. Königliche Höoheit der Kronprinz empfing im Laufe des 18. Februars den Major von Hund, vom üng wn genf Festungs⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 1, den Grafen von Neventlow und den General⸗Intendanten von Hülsen. Um 1 Uhr wohnte Se. Königliche Hoheit mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin der Einweihung des neuen israelitischen Waisenhauses in g. Seeerienburge Straße bei.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist gestern, Mitt⸗ woch Abend 11 Uhr, aus Dresden hierher üne gesähehe Ihre Fenigläche P”n die in dinirte bei Ihrer

estät der Königin und beehrte um 7 Uhr die Fürsti zu Putbus mit einem Besuch. 1““

1“ Flensburg, 20. Februar. (Flensb. Nordd. Ztg.) Heute traf der Regierungs⸗Rath Justiz⸗Rath Rathjen Irng Schles⸗ wig hier ein, um Mittags von den Lehrern unserer Gelehrten⸗ schule den Eid der Treue entgegen zu nehmen. Gestern wur⸗ den von ihm die Lehrer der Domschule in Schleswig vereidigt, und er begiebt sich von hier nach Hadersleben und Husum, um auch dort denselben feierlichen Akt in den Gelehrtenschulen zu 8

Sachsen. Dresden, 20. Februar. (Dr. J. u Ehren Sr. Majestät des Königs van k.- 88 König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Preußen fand gestern Nachmittag 4 Uhr im Banketsaale des Königlichen Residenz⸗ schlosses große Galatafel statt, an welcher außer den Hohen Gästen und sämmtlichen Gliedern der Königlichen Familie Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, so wie Ihre Königlichen Hoheiten die Erb⸗ Großherzöge von Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg ⸗Strelitz Theil nahmen. Zu diesem Diner waren nächst dem Gefolge Sr. Majestät des Königs Wilhelm und Sr. König⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen von Preußen, den beiden Gene⸗ ral⸗Adjutanten Sr. Majestät, General⸗Lieutenant von Alvens⸗ leben und General⸗Major von Treskow, den beiden Flügel⸗ Adjutanten Obersten Freiherrn von Steinäcker und Rittmeister Grafen von Lehndorff, so wie den Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Hauptmann von Jasmund und Pre⸗ mier⸗Lieutenant Grafen zu Eulenburg, ferner hinzugezogen Se. Ex⸗ cellenz der Höchstkommandirende, General der Infanterie v. Bonin, der Königlich preußische Gesandte und bevollmächtigte Minister von Eichmann, die Herren Staatsminister, die Königlich preu⸗ ßische und die Königlich sächsische Generalität, so wie eine Anzahl anderer distinguirter Persönlichkeiten. Nach beendeter Tafel wohnten Ihre Majestäten der König Wilhelm und der König Johann nebst den Prinzlichen Herrschaften der Aufführung des Lustspiels »Englisch⸗ im Königlichen Hoftheater bei. Halb 9 Uhr fand im Königlichen Residenzschlosse Hofconcert statt, zu welchem ebenfalls zahlreiche Einladungen ergan⸗ gen waren. Heute früh wurde von den Musikchören der Leibbrigade und der Brigade Kronprinz, welches letztere

Die Klassen⸗I d 1 2 e 8c 29. März zu einer

telegraphisch hierher beordert war, im großen Schloßhofe eine

allgemeinen Belichtigung schreiten und das Verzeichniß der⸗ aär Art. 4. Der Staats⸗Rath, General⸗Commissair, ist mit

6 Begleitung Sr. Königl.

der König Albrechtsberg,

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Rorgenmusik executirt. Vormittags 10 Uhr erfolgte die Auf⸗ weäexhn geae resden garnisonirenden Königlichen preußischen Truppen im Ordonnanzanzuge in der Neustädter großen In⸗ fanteriekaserne und Besichtigun derselben durch Se. Majestät den König von Preußen, öchstwelcher 211 Uhr die noch im Kadettenhause liegenden schwerverwundeten preußischen Mann⸗ schaften durch Seinen Besuch zu beglücken geruhte. Hieran schloß sich eine Pröhntto⸗ b8 Koniglics 1ehhsesn eee. Sr. estät dem Könige 1 cher Schi ger a Maalchen des Fponpehnrn une e 1. rinzen Albrecht von Preußen im Hofe der Neu⸗ fber Reüernsecne erschien und daselbst von Sr. Majestät dem Könige Johann, sowie Ihren Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ prinzen Albert und dem Prinzen Georg empfangen wurde. Die Generalität und Stabsoffiziere der Garnison waren hierbei ugegen. Zuerst erfolgte der Vorbeimarsch des Lehrbataillons, dann Vorführung einzelner Compagnien desselben; ½12 Uhr war die Uebung beendet. Nach einem Besuche der Gemälde⸗ galerie und des historischen Museums begaben Sich Se. Majestät von Preußen nach dem nahe gelegenen Schlosse worauf Höchstderselbe das grüne Gewölbe zu besichtigen geruhte. Nachmittags 4 Uhr findet Familientafel statt. Die Abee sder Fepen Gäste unsers Königlichen Hauses erfolgte heute Aben r. 19 ee rath. München, 19. Februar. (A. Ztg.) Der König hat gestern Nachmittag den preußischen Gesandten, Freiherrn von Werthern, in feierlicher Audienz empfangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen. In der Mittagsstunde 76 A5 Maet mit dem Staatsminister, Fürsten von Hohenlohe, gearbeitet. .“ Der Heschuß der Kammer der Abgeordneten hat gestern Abend die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe bez. Art. 8 des Ausgleichungsgesetzes berathen und beschlossen, es sei dem Beschlusse der Kammer der Reichsräthe nicht beizu⸗ stimmen, vielmehr auf dem diesseitigen Beschluß zu beharren. 20. Februar. Die »Bayersche Zeitunge« meldet amtlich: Die Kommission württembergischer und bayerscher Offiziere zur Prüfung der Hinterladungswaffen hat ihre Berathungen ver⸗ tagt, um dieselben nach Eintreffen von Munitionsvorräthen für das ins Auge gefaßte Einlader⸗Repetitionssystem wieder aufzunehmen. Die Kommission ließ den Vorzügen der Hinter⸗ ladungswaffen, kleines Kaliber, vollkommenste Präzision und Schnelligkeit des Feuers volle Anerkennung widerfahren. Aus bester Quelle werden die Nachrichten über ministerielle Differenzen und einen bevorstehenden Ministerwechsel als un⸗ begründet bezeichnet. Die bezüglichen Gerüchte waren anläßlich der Frage über Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes ent⸗ standen. Es liegen Entlassungsgesuche seitens mehrerer oder auch nur eines Ministers dem Könige nicht vor. Die Stellung des Fürsten Hohenlohe ist eine völlig unveränderte und ent⸗ behren alle Behauptungen, diese Stellung sei durch die Stutt⸗ garter Konferenzen erschüttert, jeder Unterlage. OOesterreich. Pesth, 19. Februar. In der heutigen Sitzung der Deputirtentafel wurde der Kommissionsvorschlag bezüglich der Entsendung von Antiquitäten zur Ausstellung nach Paris angenommen. . Nachmittags begab sich eine Deputation der Stadt Pesth, welcher sich eine zahllose Volksmenge anschloß, in den Deak⸗Club und drückte Deak durch den Sprecher Bischof Levay den Dank der Stadt für seine Bemühungen um die Herstel⸗ lung der Verfassung aus. Deet erwiederte in einer kurzen, der Situation angemessenen Ansprache, das Vertrauen der Stadt sei der kostbärste Schatz seines Lebens, und das Verdienst des Einzelnen wäre erfolglos, wenn es nicht durch die Stimme des Volkes unterstützt würde. Er ermahnte die Bürger, die jetzt keimende Bluüthe in Geduld sich entwickeln zu lassen, damit ie zur reifen Frucht werde.

Schweiz. Bern, 20. Februar. Der Bundesrath hat verfügt, daß die öffentliche Subscription auf die Anleihe von 6 Millionen Fres. vom 1. bis 15. März stattfinden solle. 8 Großbritannien und Irland. London, 19. Februar. In der gestrigen des Qberhauses fragte der Earl von Essex, ob es noch immer die Ansicht der Regierung sei, daß man am Ende dieses Monats die Habeas Corpus Acte in Irland wiederher⸗ stellen solle? Der Earl von Leitrim glaubt, daß die irischen Wirren meist in England gebraut würden, und daß es vielleicht zweck⸗ mäßiger wäre, die Habeas Corpus in den eer abrikbezirken zu suspendiren als in England. Lord Derby: Auf die eben ge⸗ machte Bemerkung kann ich erwidern, daß die Regierung gewiß nicht die Absicht hat, die Suspendirung der Habeas Corpus für Chester vorzuschlagen. Die Thronrede hat die Wiederherstellung der Habeas Corpus für Irland in Aussicht gestellt; aber der letzte Aus⸗ bruch, unbedeutend wie er war, kam unversehens. Ich schätze mich

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aussprach, daß, wenn

vorigen Lord Statthalters, der die Meinun 1 2 heil der Bevölkerung sich

irgend eine Erhebung stattfände, ein großer B . ihr gleich anschließen würde. Thatsache ist, daß die Tumultuanten von Jedermann verlassen wurden, 6b9 eich man in diesem Augenblick 8 noch unmöglich sagen kann, ob ähnliche Versuche nicht in anderen Theilen Irlands stattfinden werden, und ich halte es für besser die Erwägung des Gegenstandes zu verschieben, bis man mit dem Staatss secretair für Irland, der heute Morgen nach London zurückgekehrt ist, Rath gehalten hat. *₰

Im Unter hause veranlaßt die Frage der Parlamentsreform einige Motionsanzeigen gegen die Resolution Nr. 5, sowie verschiedene Interpellationen, auf die Disraeli mit Verweisung auf seine frü heren Erklärungen, so wie auf den 25. Februar antwortet, an welchem e weitere Erklärungen zu geben beabsichtige. Das Haus geht darauf in Subsidien⸗Comité und bewilligt nach einigen Fragen drei Supplemen⸗ tar⸗Voranschläge für den Civilstaatsdienst: erstens 45,721 Pfd. Sterl. um Ankauf der Blacas'schen Münzen⸗ und Alterthümersammlung für das Britische Museum; dann einen Voranschlag von 165,309 Pfd. Sterl., der mehrere Posten enthält, darunter einen von 50,0002 fd. Sterl. für das englische Departement der Pariser Ausstellung, und endlich 101,300 Pfd. Sterl. für die anglo⸗chinesische Flottille. Lord Naas bringt eine Bill ein, um den irischen Pächtern die Verbesserung ihrer Grundstücke zu erleichtern. Nach einer ausführlicheren Begrün dung der Bill, gegen welche sich von einigen Seiten Opposition erhebt, wird die erste Lesung genehmigt. .

Die dem Parlamente auf Gladstone's Verlangen vor⸗

elegten Ausweise über die für Handfeuerwaffen seit der

ession 1851 52 bis 1865—66 votirten und verausgabten Summen ergeben, daß die Totalsumme der während dieser Pertlaer für den genannten Zwef bewilligten Gelder 6 43,135 Pfd.

t. beträgt, von der 5,517,922 als verausgabt erscheinen. Di Zahl der während dieser Zeit gelieferten Infanteriegewehre und

arabiner ist 1,479,152; umgewandelt wurden 61,013. Letzterer Posten kommt auf die Jahre 1851—58.

20. Februar. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Wales ist von einer ochter gluͤcklich entbunden. Die v Frau, wie die neugeborne Prinzessin befinden sich, den Umständen gemäß, vortrefflich. u“]

Die telegraphische Verbindung mit Valentia ist seit heute

Vormittag um 10 Uhr abermals gestört.

Franukreich. Paris, 19. Februar. Das gelbe Buch bildet einen starken Band von 480 Seiten, der über Deutsch⸗ land und Italien 56 Depeschen und Annexe bringt, über Rom 19, über die Donau⸗Fürstenthümer 38, über den Suez⸗Kanal 40, über den Libanon 22, über Kreta 45, über die Vereinigten Staaten und Mexiko 14, über Japan 8 Depeschen, abgefehen von einer besonderen Serie von Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Dokumenten und 13 Depeschen, die über das Gesetz vom 19ten Mai 1866 in Betreff der Hanbels⸗Marine mit verschiedenen Regierungen ausgewechselt wurden. t

Der Gerant des Mémorial Diplomatique, Herr Ollivier, und dessen Redacteur Boudet, welche wegen Verleumdung des

Königs von Preußen bekanntlich zu einem Monat Gefängniß und 100 Franken Geldstrafe verurtheilt worden waren, sind vom Kaiser auf das im Namen des Königs von Preußen vom Grafen von der Goltz gestellte Verlangen begnadigt worden.

Bezüglich des Versammlungsrechtes giebt das⸗Journal des Deébats« Nachrichten, welche mit den bereits früher bekannt gewordenen im Wesentlichen übereinstimmen.

Art. 4 fordert, daß das Büreau der Versammlung von einem Präsidenten und zwei Assessoren ebildet werde.

Art. 5 zufolge könnte ein von der dministration bestellter

Beamter der Versammlung beiwohnen. 4

Art. 6 zufolge hätte dieser Beamte das Recht, die Auflösung der Versammlung zu verfügen: 1) wenn die Diskussion vom

Gegenstande der Versammlung abweiche; 2) wenn die Ver⸗ sammlung tumultuarisch würde, oder wenn Vergehen durch Worte, Geberden, E von einem oder mehreren

itgliedern begangen würden.

1. chicr 7 zufgige konnten die Wahlversammlungen vom Tage der Promulgation des Dekrets, welches das Wahlkollegium ein⸗ beruft, an bis zum 5ten Tage vor Eröffnung der Abstimmung abgehalten werden. Zuwiderhandelnde egen diese Bestimmun⸗ gen 38* mit einer Geldstrafe von 500 bis 10,000 Fr. und einer Gefängnißstrafe von 6 Tagen bis 6 Monaten bestraft werden. 6

20. Februar. seinem Bülletin an

Der »Abend⸗Moniteur« knüpft in die Darlegung der Lage des Kaiser⸗ reiches an und sagt: Frankreich sei stark genug um die Schwäche keines Nachbarn zu wünschen; es sei überzeugt, daß das Prinzip der Solidarität überall an die Stelle des egoistischen, epklusiven Geistes der früheren Zeiten treten müsse. Frankreich glaube, daß der Fortschritt jeder einzelnen Nation allen übrigen zu Gute komme, und daß die allgemei⸗ nen Interessen über die besonderen das Uebergewicht haben

indeß glücklich, sagen zu können, daß die Sache ganz niedergeschlagen worden ist. Oiecer Ausgang widerlegt auch die Befürchtungen des

müssen. jese e bilisatorische Idee durchdringe und bestimme