—
in Betracht zu
der Umsicht und dem rung aber hege ich richtiger Würdigung der Angelegenheit nicht minder für die Schule und den Lehrerstand,
sämmtliche Königliche Regierungen (excl. der
8 Die in dem Vorstehenden vorgezeichneten Operationen sollen dazu dienen, eine Verbesserung des Normal⸗Ein⸗ kommens der Lehrer an den öffentlichen Volksschulenherbei⸗ zuführen.
Das Normal⸗Einkommen der Lehrerstellen kann aber selbst⸗ verständlich nur nach dem gewöhnlichen Bedarfe einer Familie von mittlerem Umfange, ohne auf besondere Noth⸗ und Aus⸗ nahmefälle dabei Rücksicht zu nehmen, berechnet werden. Es werden daher, auch wenn es gelingt, das Normal⸗Einkommen über⸗ all angemessen festzusetzen und zu erfüllen, immer noch Fälle übrig bleiben, in welchen es dem zeitigen Inhaber einer an sich auskömmlich dotirten Stelle durch Familienverhältnisse oder sonst durch andauernde, nicht im Wege einmaliger, außerordentlicher Unterstützung zu behebende Umstände unmöglich wird, mit dem normalmäßigen Gehalte der Stelle auszukommen. Für solche Fälle wird es wünschenswerth sein, ausnahmsweise mit persön⸗ lichen Zulagen, es sei auf die Dauer der Amtszeit, oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren u Hülfe kommen zu kön⸗ nen. Ob zu diesem Zweck ein mäßiger Theil der neubewil⸗ ligten 165,000 Thaler wird verwendet werden können, bleibt der weiteren Erwägung noch vorbehalten, Auf alle Fälle aber wünsche ich bei der gegenwärtigen Veranlassung den Umfang auch dieses Bedürfnisses und zwar ge⸗ trennt von der über die Regulirung des Normal⸗ Einkommens der Stellen einzureichenden Listen, kennen zu lernen. Demgemäß beauftrage ich die Königliche Regierung, neben dem ersten, kreisweise geordneten Verzeichnisse sämmt⸗ licher Lehrerstellen des Bezirks, noch ein zweites Verzeichniß der⸗ jenigen Lehrer ihres Vezirks einzureichen, für welche das Be⸗ dürfniß einer Bewilligung von persönlichen Zulagen seitens der Königlichen Regierung anerkannt wird.
Dieses zweite Verzeichniß muß folgende Rubriken ent⸗
1) Name des Lehrer‧, Schulort, 8 8 Bezeichnung der Schule und Schulstelle, 6 1 Höhe des Normaleinkommens der Stelle, 8 Höhe der für den zeitigen Inhaber der Stelle befür⸗ worteten persönlichen Zulage, 1.“ u
Zeitdauer, für welche dieselbe erbeten wird, Kurze Motivirung des Bedürfnisses.
Auch diese zweite Liste ist bis Ende April einzureichen. SZu den schon angedeuteten Gründen, welche die thunlichste Beschleunigung der hiernach der Königlichen Regierung aufgetra⸗ genen Arbeiten unbeschadet der Gründlichkeit und Zuverlässigkeit derselben erfordern, kommt noch hinzu, worauf ich besonders auf⸗ merksam mache, daß die Innehaltung des für die Einreichung beider Listen gestellten Termins um so nothwendiger ist, je mehr Werth darauf gelegt werden muß, vor Aufstellung des neuen Staatshaushalts⸗Etats pro 1868 eine vollständige Ueber⸗ sicht über den gegenwärtigen Bedarf für die Volksschule und die Mittel seiner Befriedigung zu gewinnen.
Durch den Kreis der in den obigen Bemerkungen darge⸗ legten Maßnahmen sind die Wege bezeichnet, auf denen die äußere Lage der Elementar⸗Lehrer nach den verschiedenen, ziehenden Richtungen hin jedenfalls schon
Verbesserung entgegenzuführen ist. Zu Eifer der Königlichen Regie⸗ das Vertrauen, daß dieselbe in roßen Bedeutung, welche diese
einer wesentlichen
als für alle der Schule nahe stehenden Kreise hat, sich die kräf⸗ tigste Förderung der Sache in der angeordneten Weise angele⸗
gen sein lassen, und Nichts verabsäumen werde, was zu einem erfolgreichen und befriedigenden Resultate beizutragen verspricht.
Berlin, den 7. Februar 1867. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und
al⸗ Angelegenheiten. 8* 1
Medizin
Regierung zu Si maringen und derjenigen b in der Provinz Preußen). 9 .“
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie mmandirende General des V. Armee⸗Corps, von Stein⸗ metz, von Posen.
„ 1*
Berlin, 23. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Vorstand des Central⸗Bureaus im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimen Hof⸗ rath Roland, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Her⸗ zogs von Braunschweig Hoheit ihm ver iehenen Commandeur⸗ kreuzes zweiter Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen zu er⸗
1 c
theilen.
.
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V
MNichtamtliches.
Preußen. Berlin, 23. Februar. der Kronprinz wohnte gestern Vormittag der Sitzung des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums bei und empfing hierauf die Deputation der Stadt Frankfurt a. M. und den Gesandten Prinz Reuß. Um 8 Uhr Abends fuhren die Kronprinzlichen Herrschaften zu Ihrer Majestät der Königin..
11616“ 1 88
8 —
6 Sachsen. D resden, 22. Februar. (Dr. J) D Staats⸗Minister Freiherr von Friesen hat sich heute auf einige Tage nach Berlin begeben. 1
Weimar, 22. Februar. (L. Ztg.) Gestern früh hat sich
der Staats⸗Minister von Watzdorf in seiner Eigenschaft als Panlameats Kbaesrgnten nach Berlin begeben. „Baden. Karlsruhe, 21. Febr. (Karlsr. Z.) Bekannt⸗ lich haben die Landstände in ihrer letzten Session im Oktober v. J. dem großherzoglichen Kriegsministerium die erforderlichen Kredite zur Abänderung von 19,000 Gewehren in Hinter⸗ ladungswaffen bewilligt. Nachdem mäan in Erfahrung gebracht hatte, daß Preußen die in seinen Besitz gelangten österreichischen Gewehre mit Zündnadel⸗ Vorrichtung ver⸗ sehe, entsendete die großherzogliche Kriegs⸗ Verwaltung sachverständige Offiziere und Beamte an den Sitz der preußischen Schießschule und Gewehrfabrik, denen diese Eta⸗ blissements mit freundlichster Bereitwilligkeit eröffnet wurden. Es haben dieselben nach angestellten Versuchen die Ueberzeu⸗ gung gewonnen, daß auch die badischen Waffen zu einer aͤhn⸗ lichen Abänderung in Zündnadelgewehre sich eignen und daß auf solche Weise eine ausgezeichnete, in jeder Hinsicht kriegs⸗ tüchtige Waffe gewonnen werde. Ein sehr großer Vortheil dieses Verfahrens beruht auf der Möglichkeit, unsere Ge⸗ wehre sofort auf das preußische Kaliber zu bringen, so daß für die Großherzogliche Infanterie dieselbe Munition verwendet wer⸗ den kann, welche bei den Truppenkörpern des Norddeutschen Bundes eingeführt ist. Wie wir nun erfahren, sind die Ver⸗ träge zur Abänderung der badischen Infanteriegewehre und Jägerbüchsen bereits abgeschlossen, und es wird die Großherzog⸗ liche Infanterie in 8 bis 10 Monaten mit Zündnadelgewehren preußischen Modells ausgerüstet sein. Hiermit ist der Bewaff⸗ nungsfrage allerdings nur vorläufig Genüge geschehen, da nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für das Groß⸗ herzogliche Armee⸗Corps Neuanschaffungen in beträchtlichem Maßstab erfolgen müssen. Diese würden dann selbstverständ⸗ lich sofort nach dem preußischen Modell erfolgen.
Bayern. München, 20. Februar. (N. C.) Ueber den Gesetzentwurf, einen Kredit für die weiteren Militairbedürf⸗ nisse im Jahre 1866/67 betreffend, liegt das Ausschußprotokoll vor. Bei Art. 1 wird das Postulat von 922,500 Fl. für den laufenden Unterhalt an Mannschaft und Pferden auf 451,500 Fl. herabgesetzt, indem 201,909 Fl. für erste Einübung der Un⸗ montirt⸗Assentirten des Zugangs von 1867 gestrichen, die Ansätze von a) Erhöhung des Pferdestandes bei der Kavallerie, b) Erhaltung des höheren Pferdestandes bei der fahrenden, c) bei der reitenden Artillerie, d) bei dem Genie⸗Regiment und e) für Haltung von 6 weiteren fahrenden Batterien, zusammen 61,757 Fl., auf 300,000 Fl. ermäßigt anstatt 117,514 Fl. für die auf den Fohlenhöfen verstellten Reitpferde die erhöhte Summe von 210,180 Fl. eingestellt wird. Die Mehrausgabe von 37,500 Fl. auf den Invalidenfonds wird nicht beanstandet. Anstatt der Position von 2,571,000 Fl. für Ausgaben auf Ausrüstungs⸗ bedürfnisse wird nur die Summe von 1,971,000 Fl. (Beschaf⸗ fung gezogener Feldgeschütze 1,056,000 Fl. und Umänderung von Hinterladungsgewehren 915,000 Fl.) bewilligt;, die Position von 40,000 Fl. für Garnisonsneubauten nicht beanstandet; das Füculat von 640,000 Fl. für Festungsdotationen ganz abge⸗
ichen.
— 21. Februar. (Bayer. Ztg.) Der Gesandte Oesterreichs
an unserm Hofe, Graf von Trautmannsd orf, wurde gleich⸗ zeitig zum Kaiserlichen Gesandten am Großherzoglich hessischen Hofe ernannt und hat sich derselbe deshalb heute von hier nach Darmstadt begeben, um Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog von Hessen sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen. „ — 22. Februar. (W. T. B.) Die Regierungsvorla e, auch für den Heeres⸗Gesetz⸗ ntwurf die Behandlung durch ständigen Ausschuß eintreten zu lassen, fand in der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer nicht die verfassungsmäßige Zweidrittel⸗ Majorität. Die Kammer sprach sich mit diesem Votum in⸗ direkt gegen die beabsichtigte Landtagsvertagung aus.
Belgien. Brüssel, 21. Februar. Nach einer Mitthei lung des »Etoile Belge« soll die militairische Untexabtheilun. der gemischten Kommission für die Reorganisation der Landes⸗ vertheidigung folgende Vorschläge machen: Alle jungen unver⸗
Se. Königliche Hoheit
heiratheten Leute von 20 bis 30 Jahren sind dienstpflichtig in der aktiven Armee. Jeder junge Mann tritt in Dienst nach vollendetem 20sten Jahre und bleibt 15 Monate unter den Waffen, jedoch können diejenigen, welche in den ersten 4 Monaten einexerzirt sind, gegen eine an den Staat zu zahlende Summe von 150 Fr. einen Urlaub auf unbestimmte Zeit erhalten, vorbehaltlich ihrer in gußerordentlichen Fällen. Das von diesen eingezahlte Geld soll zum Besten von denen, die unter den Waffen bleiben, verwandt werden. Mit 25 Jahren darf der Soldat sich ver⸗ heirathen und tritt dann in die Reserve. Die Reserve besteht aus allen Männern von 30 bis 40 Jahren und den Verhei⸗ ratheten über 25 Jahre. Die Offtziere dieser Reserve werden aus den jungen Leuten gewählt, welche aus der activen Armee austreten und ihre Qualification durch ein Examen beweisen. Avancement und Sold während der Dienstzeit wird gleich⸗ mäßig mit dem der Offiziere der aktiven Armee sein. Die Re⸗ serve soll in zwei Klassen getheilt werden, die erste Klasse, welche die Unverheiratheten von 30 bis 40 Jahren umfaßt, würde zu⸗ nächst den Festungsdienst zu verrichten haben, aber im Noth⸗ falle auch zum Felddienste verwandt werden können. Die zweite Klasse, die Verheiratheten, soll nur im äußersten Falle unter die Waffen gerufen werden. Man schätzt die Stärke einer so gebildeten Armee auf 250,000 Mann für den aktiven Dienst und eben so viel für die Reserve.
Großbritannien und Irland. London, 21. Februar.
Die Bülletins über das Befinden der Prinzessin von Wales
lauten fortwährend äußerst günstig.
Von den an Bord der Dampfer von Li verpool und Ho⸗ lyhead Inhaftirten sind im Laufe des hegr Tages einige 50 unter der Bedingung, nach England zurü zukehren, wieder entlassen worden. — Die Mitglieder der konservativen Partei sind auf Montag zu einer politischen Berathung bei Lord Derby eingeladen. Am Abend desselben Tages wird bekannt⸗ lich Disraeli seinen Reformplan erläutern, und von dem Charakter dieser Erklärungen werden die Entschlüsse der Libe⸗ ralen⸗Versammlung abhängen.
— Die Totalsumme des neuen Militair⸗Budgets be⸗ trägt 14,752,202 Pfd. St. und übersteigt das vorjährige um 472,000 Pfd. St. Die Erhöhung kommt hauptsächlich auf den aktiven Dienst, der gegen das Budget des vorigen Jahres (12,224,700 Pfd. St.) mit 12,625,900 Pfd. St. sigurirt. Für die übrigen Zweige des Dienstes sind nur 11,000 Pfd. St. mehr als im vorigen Jahre veranschlagt. Die numerische Stärke der Armee, die auf 139,163 Mann angesetzt ist, zeigt einen Zuwachs von 11 Mann. An Sold⸗Erhöhungen bringt der neue Anschlag einen Zusatz von 60,300 Pfd. St., für da Intendanturwesen und Truppenbewegungen sind 155,200 Pfd. St., für Monti⸗ rung ꝛc. 115,600 Pfd. St., 12,900 Pfd. St. für die Freiwilligen, 3000 Pfd. St. für Pensionaire ꝛc. und 56,700 Pfd. St. für die Fabrik⸗Etablissements zur Herstellung von Kriegsmaterial und Vorräthen mehr angerechnet worden, als im letzten Budget.
Frankreich. Paris, 21. Februar. Der gesetzgebende Körper wurde heute durch Dekret in Kenntniß gesetzt, daß
Duruy damit betraut sei, die Regierung in der Diskussion über V
den Elementar⸗Unterricht zu vertreten. “
— 22. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Legislative fand die Interpellation bezüglich des Briefgeheimnisses statt. Pelletan griff das Circular des Postdirektors Vandal an. Nachdem Vandal geantwortet, replizirte Picard. Staatsminister
Rouhererkanntean, daß es nicht in der Ordnung sei, wenn Agenten
der Post Briefe an sich nehmen, um sie den Behörden zuzusenden; die Post⸗Agenten dürften nicht die Initiative ergreifen, sie müßten Befehle abwarten. Martel sagte darauf, daß die Opposition nichts mehr zu bemerken habe, da Rouher das Circular gemißbilligt. ierauf wurde mit sehr großer Ma⸗ jorität die einfache Tages⸗Ordnung angenommen. 8
Die »Patrie« meldet, daß ein Detachement von 650 Mann, welches nach Cochinchina abgeht, sich in Toulon auf der Trans⸗ port⸗Fregatte »Eldorado« eingeschifft hat. Der Eldorado begiebt, sich zuvörderst nach Algier, um dort 25 arabische Pferde an Vord zu nehmen, die der Kaiser dem neuen Taikun von Japan, Prim Stotsbochi, zum Geschenke macht. Ein Kavallerie⸗Offizier wird diese Pferde begleiten und ein eigenhändiges Schreiben des Kaisers überreichen. Dieser Offizier wir sich von Saigun nach Yokuhama und von da nach Yeddo begeben. Die Passa⸗ giere des »Eldorado« werden dieses Schiff in Alexandria ver⸗ lassen und sich in Suez auf dem Dampf⸗Transportschiff »Orne«
einschiffen, das sie nach Cochinchina bringen soll.
Spanien. Madrid, 18. Februar. Die schon erwähnte Preßordonnanz des General⸗Capikains lautet:
Befehl v. D. Juan de la Pezuela, Graf von Cheste, General⸗
Capitain von Neu Tastilien.
Die exemplarische Bestrafung, welche
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kürzlich über diejenigen verhängt wurde, welche sich heimlicher Pressen bedient haben, hat nicht verhindert, daß dieses schwere Vergehen sich wiederholt. Entschlossen, wie ich bin, so lange die außerordentliche Ermächtigung dauern wird, welche mir kraft des Belagerungs⸗ zustandes übertragen ist, vor keinem Mittel zurückzuschrecken, um mit Einem Schlage diese verderblichen Publicationen aus⸗ zurotten, die nur dazu bestimmt sind, die heiligsten, ehrwürdigsten und von dem ehrenhaften spanischen Volke am meisten geliebten In⸗ stitutionen zu diskreditiren, zu verletzen, zu tödten, die vesesse er
Armee zu vernichten und die öffentliche Ruhe zu stören: belege ich
mit der Todesstrafe: 1) Jedes Individuum, welches heimliche
liche Ordnung, die Sicherheit des Staates und die Disziplin der Armee dirigirt, redigirt, schreibt oder druckt. 2 Jedes Individuum, welches materielle,
ten gegen die Religion, gegen die Königin, ihre Dynastie, die öffent⸗
geistige oder Geldhülfe leistet zur Ausführung
solcher Publicationen. 3) Diejenigen, welche bei Ausübung oben⸗
“ Vergehen betroffen werden, sollen vor ein Kriegsgericht ge⸗ ellt werden, welches in kürzester Frist zu urtheilen hat und seinen
Ausspruch sofort zur Vollziehung bringen wird.
Madrid, 15. Februar 1867. Unterz. Cheste.
Die »Epoca« meldet, daß Marschall Serrano am 15. d. M. von den balearischen Inseln in Valencia angekommen und, nachdem er dem dortigen General⸗Capitain, der ihn bis zur
Eisenbahn begleitete, einen Besuch gemacht, mit dem Madrider Zuge weiter gefahren ist.
fährt, nach Andalusien begeben wird.
Pänemark. Kopenhagen, 20. Februar. In der gestri⸗ gen Sitzung des Landsthings wurde der Gesetzentwurf, be⸗
treffend den Verkauf der Insel Thorö, ohne Diskussion und
einstimmig bei dritter Behandlung angenommen. Der Entwurf
ist somit im Reichstag erledigt und wird jetzt dem Conseils⸗ Präsidenten zugestellt.
Armee⸗Organisationsgesetz⸗Entwurfes fortgesetzt.
Amerika. Der »Moniteur⸗« b eingehende Nachrichten aus Montevideo vom 14. Januar.
Mehrere dortige Blätter schätzen die Truppenmacht der drei
verbündeten Armeen auf 46,000 Mann, wovon 34,000 Brasilianer und 12,000 Argentiner und Truppen der Banda oriental. Die Kaiserliche Flottenmacht besteht, wie es heißt, aus 40 verschiedenen Dampfschiffen, worunter zwei Kanonen⸗
boote, zwei Corvetten, Transportschiffe und neun Panzerschiffe etwa Matrosen und Marine⸗Infanterie⸗Soldaten an Bord Das Oberkommando wird nach immer, wie es heißt, vom Präsidenten Mitre gehandhabt. Der General, Mar⸗
zusammen 200 Kanonen und
begriffen sind, die 4090 — haben sollen.
quis von Caxias, hätte 22,000 Mann unter seinem Befehl und General Argolla, der an die Stelle des Barons von Porto⸗ Alegre getreten ist, 12,000 Mann. General Flores soll nur das schwache orientalische Kontingent von 500 Mann kom⸗ mandiren. Der Feldzugsplan soll nicht wesentlich ver⸗ ändert sein. Das Geschwader würde den Versuch machen, die Fahrwässer und Pfahlwerke des Paraguay zu forciren; das Corps des Capxas würde das große verschanzte Lager und die Festung Humaita nehmen und die Regimenter Argolla's mit den Verstärkungen, die er aus der Provinz Rio Grande erwartet, würden versuchen, eine Diversion auf dem rechten Parana⸗Ufer zu machen und namentlich einen Angriff auf die Candelaria gegenüberliegende Stadt Itapua machen, welche freilich außerhalb der Vertheidigungslinie des Marschalls Lopez liegt, aber wo er seit langer Zeit mehrere Divisionen angesammelt hat. “
8 W“ 11 *
Telegraphische Depeschen em Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
ss el „Sonnabend, 23. Februar, Mittags. Einer of
ziellen Mittheilung zufolge soll an der Ausführung der Hall 8 Kasseler Eisenbahn über Groß⸗Almerode mit Ausmündung der
Bahn in Kassel festgehalten werden.
London, Sonnabend, 23. Februar, Morgens. Aus New⸗
York wird vom gestrigen Tage pr. atlantisches Kabel gemeldet: Im Repräsentantenhause ist eine Bill angenommen worden, in welcher die Ermächtigung zur Ausgabe von 100 Millionen Dollars Papiergeld an Stelle der Zins tragenden Schatzscheine ertheilt wird. Die Annahme dieser Bill hat eine Steigerung des Goldagio zur Folge gehabt. — Die Dampfer »Australasian«, »Java« und »City of Washington« sind eingetroffen. Ersterer war durch einen heftigen Sturm verzögert worden.
Nach dem Abzuge der Franzosen hat General Ma in der Hauptstadt Mexiko den Kriegszustand proklamirt.
Man weiß jedoch nicht, ob sich der arschall nach Aranjuez, oder, wie auch der »Irurac Bat« er
Im Folkething wurde heute die erste Behandlung des
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bringt mehr ins Einzelne
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