1867 / 47 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

im Wege des Meistgebots verkauft werden,

wird, deponirt werden muß. 6. ig. Heinersdorf, den 16. Februar 1865. b ayer. Bekanntmachung.

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g 111“ 9* (iin 8 3 8 116.

n soll die Anfertigung und

Lieferung von

b) 6 Stück sechsrädrigen Gepäckwagen, e) 300 Stück vierrädrigen bedeckten Güterwagen, d) 100 Stück vierrädrigen offenen Güterwagen,

oe) 570 Stück Gußsahl⸗Achsen mit Gußstahl⸗Scheibenrädern, stahl⸗Achsen mit schmiedeeisernen Speichenrädern

und Puddelstahl⸗Radreifen,

g) 42 Stück 5 Fuß langen Gußstahl⸗Tragfedern und 1166“ 5) 1650 Stück 3; Fuß langen Gußstahl⸗Tragfedern 66

im Wege der öͤffentlichen Submission verdungen wer

Unternehmungslustige wollen ihre Offerten portofrei,

unsd mit der - . »Submission auf Lieferung versehen, bis zu dem außfßf * * Montag, den 4. März d. J., 10 ½ Uhr Vo viar hn Termine an die unterzeichnete Direction ie Oeffnung der eingehenden Offerten erfolgt

zur bezeichneten Stunde in unserm Central⸗Büreau a

*1 8

hierselbst in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submit⸗

tenten.

liegen in unserm Central⸗Büreau zur Einsicht offen

2. Freggenn an hierse . auch auf etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf Bromberg, den 13. Februar 1857. Königliche Direction der Ostbahn.

was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß der vierte Theil des Kaufpreises sofort im Termin, wo auch die Mittheilung der übrigen Bedingungen

der Köntgliche Sberforster

a) 16 Stück Güterzugs⸗Lokomotiven nebst Tendern,

von Lokomotiven, EE 11A“ 1““

Die Submissions⸗ und Kontrakts⸗Bedingungen nebst Zeichnungen

den stellvertretenden Ober⸗ Maschinenmeister Grae bst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.

geschehen

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den.

versiegelt Gepäck⸗ und

““ rmittags, einsenden.

am Terminstage

uf dem Bahnhofe

und werden au

Letzterer wird die qu. Lieferung 1I 8 8

Verloosung, Amortisation, 8 vyppon öffentlichen [769) Rheinische Eisenbahn.

Vom 1. März 1— cheine pro 1867 bis inkl. 1876

schaft

Einsendung und Angabe des von uns bei Rücksendu den Werthes ersuchen. C“ Die Direction

11

der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Fen ichenss u. s. w.

Neue Dividendescheine zu den Stamm⸗Actien. eurr. ab werden die neuen zehn Stück Dividende⸗

zu den Stamm⸗Actien unserer Gesell⸗ Nr. 1 bis 80,200 gegen Verabfolgung der in Händen der Actio⸗ naire befindlichen Talons nebst Nummern⸗Verzeichnissen, nur noch Montags und Donnerstags in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, bei unserer Effekten⸗Verwaltung, Büreau 18, in unserem Dirrections⸗Gebäude hierselbst ausgereicht. Die Zusendung an uns und die Rücksendung durch uns vermittelst der Post geschieht auf Kosten und Gefahr der Actien⸗Inhaber, weshalb wir um frankirte

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ng zu deklariren⸗ ““

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755] 8 Bekanntmachung.

d. Irs. von Neuem besetzt werden. Das Einkomm freier Wohnung gegen 400 Thaler.

Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeug

1

15. März melden. ·8 Bitterfeld, den 16. Februar 1867. 6 Der Magistrat. Königl. Preußische landwirthschaftliche Poppelsdorf. Das Sommersemester beginnt am 29. April d. J.,

Vorlesungen an der Universität zu Bonn. Der spezielle Lectionsplan Commerhalbjahr umfaßt folgende mit Demonstrationen ver⸗

für das S alt g bundene wissenschaftliche Vorträge: .

Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien.

Anleitung zur Bonitirung.

keit auf Deutschland: Direktor Dr. Hartst

Wiesenbau. Geschichte und Literatur der Landwirthschaft.

viehzucht: Administrator Dr. Freytag. Allgemeine Thierproductionslehre. Ausgewählte Betriebslehre: Dr. Thiel.

Weinbau und Gemüsebau mit praktischen Demonstrationen: Gar

Inspektor Sinning.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Diakonatstelle an der hiesigen Stadtkirche soll mit Ende April

Spezieller Pflanzenbau. englische und belgische Landwirthschaft und ihre. Anwendbar⸗

16666

en beträgt neben

1

Akademie

gleichzeitig mit den

Bodenkunde und Die

ein. Klein⸗

Kapitel aus der

ten⸗

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Landwirthschaftliche Demonstrationen und Excursionen: Direktor Hartstein und Administrator Dr. Freytag. Valdee mit praktischen Demonstrationen: Oberförster⸗Kandidat orggreve. Erperimentar Pöyst. Physikalisches Praktikum: Prof. Dr. Wüllner. Organische Experimental⸗Chomie. Thierchemie. Chemisches Praktikum im Laboratorium: Prof. Dr. Freytag. Landwirthschaftliche Botanik und Pflanzenkrankheiten. Ausgewählte Abschnitte aus der allgemeinen otanik, Pflanzen⸗Anatomie und Physiologie. Pflanzenphysiologisches Praktikum. Bota⸗ nische Excursionen: ““ Naturgeschichte der wirbellosen Thiere: Prof. Dr. Troschel. Gesteinslehre. Geognostische Exkursionen: Dr. Andrä. Naturwissenschaftliche Repetitionen: Oberförster⸗Kandidat Borg⸗ greve. 1 Praktische Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nivelliren, Landwirthschaftliche Baukunde. Uebungen im Zeichnen (Plan⸗ zeichnen ꝛc.): Baumeister Schubert. Volkswirthschaftslehre: 1“ Agrar⸗Gesetzgebung: Prof. Dr. Schröder. Aeute und Seuchen⸗Krankheiten der Hausthiere. Gesundheitspflege der Hausthiere: Departements⸗Thierarzt Schell.

Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln ist derselben durch ihre Verbindung mit der Univer⸗ sität Bonn die Benutzung der Sammlungen und Apparate der letz⸗ teren möglich gemacht. Zugleich bietet die enge Beziehung der Univer⸗ sität zur Akademie den Studirenden Gelegenheit, auch noch andere für die allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtige Vorlesungen zu hören.

„Nähere Nachrichten über die Einrichtungen der Akademie enthält die durch alle Buchhandlungen zu beziehende Schrift »die landwirth⸗ schaftliche Akademie Poppelsdorf«. Auf Anfragen wegen Eintritts in

die Akademie wird der Unterzeichnete nähere Auskunft ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1867. Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie ä Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Hartstein.

9 *

E 1

Der Kaiserlich russische Kanzlei⸗Rath Athanasius von Balla hat im Jahre 1801 zwei Stipendien für hiesige Studirende gestiftet, welche zunächst a) Anverwandten des Stifters aus Ungarn oder den österreichischen Staaten, b) Anverwandten des Stifters aus Rußland nachfolgend, e) andern hülfsbedürftigen russischen Unter⸗ thanen, demnächst d) Griechen, welche Medizin, Philosophie oder Mathematik studiren, verliehen werden sollen. Nach eingetretener Er⸗ ledigung dieser Stipendien werden hierdurch alle Diejenigen, welche

nach Vorstehendem einen besondern Anspruch auf diese Benefizien zu

haben vermeinen, aufgefordert, binnen 3 Monaten und längstens den 25. Mai 1867

ihre Bewerbungen schriftlich bei der hiesigen Universitäts⸗Kanzlei anzubringen, auch ihre Ansprüche glaubhaft zu bescheinigen. sich bis zum anberaumten Schußtermine bevorzugte Bewerber nicht melden, oder ihre Anrechte nicht gehörig bescheinigen, so werden die Stipendien der Stiftung gemäß an Königlich sächsische Landeskinder

Februar 1867. Der Rektor der Universität.

vergeben werden.

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Bekanntmachung.

geschriebene General⸗Versammlung, unsere Gesellschaft: „die H881hanEEö1ö zu Erfurt, sofort aufzulösen.« . Indem wir dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen, for⸗

dern wir alle unbekannten Gläubiger auf, ihre Ansprüche innerhalb

sechs Monaten bei uns geltend zu machen. Diejenigen Gläubiger, welche sich nicht innerhalb der genannten Frist melden, gehen nach 8 21 des Gesellschafts⸗Statuts ihrer Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig. 8 ö11““ Erfurt, den 13. Februar 1865757. Das Direktorium der Hagelschäden⸗Versicherung Mempel.

„Bekanntmachung.

Vom 1. März d. J. an wird im Lokalverkehre der unter hiesr⸗ ger Verwaltung stehenden Eisenbahnen, sowie im direkten Verkehre nach und von Stationen der niederländischen Bahnstrecken zwischen Salzbergen und Almelo⸗Deventer⸗Arnheim, die Gültigkeitsdauer der Retourbillets, welche bisher nur einen Tag betrug, für die Hinfahrt und für den Beginn der Rückfahrt auf drei Tage, den Tag der Billet⸗ Ausgabe eingerechnet, ausgedehnt werden; dieselbe endet am dritten Tage Mitternachts 12 Uhr, bis zu welcher Zeit die Rückfahrt ange⸗ treten sein muß.

Für den direkten Personen⸗Verkehr zwischen Stationen der He noverschen und Braunschweigschen Bahnen wird sich die Gültigkeits⸗ dauer der Retour⸗Billets vom genannten Tage an auf nur zwei Tage erstrecken.

Die näheren Bestimmungen wegen der Retourbillets sind aus einer vor den Expeditions⸗Lokalen angeschlagenen Bekanntmachung Hannover, den 22. Februar 1867. 8

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

Hier folgt die besondere Beilage

„Gesellschaft

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Würden

Am 4. Februar c. beschloß die unterm 24. Dezember v. J. aus⸗

Besonder

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bersi

1““ Das Oberst⸗Kämmerer⸗Amt und das Ministerium des Königlichen Hauses.

Vom Oberst⸗Kämmerer⸗Amt ressortiren: die Hof⸗Etiquette und das Hof⸗Ceremoniell, insbesondere die Bestimmungen über Hoftrauer und über Rang⸗Verhältnisse beim Königlichen Hofe; die Angelegenheiten und die Beaufsichtigung der Königlichen Hofstaaten, einschließlich der Kammerherren und Kammerjunker und der Angelegenheiten der Königlichen Hofämter im König⸗ reich Preußen.

Vom Ministerium des Königlichen Hauses ressortiren die persönlichen Angelegenheiten des Königs und der Mitglieder des Königlichen Hauses, die Standes⸗Angelegenheiten, die Ver⸗ valtung des Kronfidei⸗Commiß⸗Fonds, des Kron⸗Tresors und des Königlichen Familien⸗Fidei⸗Commisses, sowie die obere Lei⸗ ung der Verwaltung der Königlichen Haus⸗Fidei⸗Commiß⸗ Güter.

Von beiden gemeinschaftlich ressortiren die Angelegenheiten des Chefs und der Mitglieder der einzelnen Königlichen Hof⸗ Verwaltungen, so wie die Angelegenheiten der Provinzial⸗Erb⸗ imter.

Unter dem Ministerium des Königlichen Hauses stehen und gehören zum Ressort desselben:

1) Das Heroldsamt, welches die Standes⸗ und Adelssachen bearbeitet (Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1854, IZ ö“ 1855, S. 175). . b Das Königliche Haus⸗Archiv (Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1852, Minist.⸗Bl. d. i. Verw., S. 80).

Die Hof⸗Kammer der Königlichen Familien⸗Güter (Ka⸗ Ordre vom 30. August 1843, (Justiz⸗Minist.⸗Bl. Die Verwaltungs⸗Angelegenheiten des Königlichen und Prinzlichen Familien⸗Fidei⸗Commisses. ö

ö1 Staats⸗Ministerium. 4

Das Staatsministerium in seiner gegenwärtigen Zusam⸗ nensetzung besteht: aus dem Minister der auswärtigen Ange⸗ legenheiten, welcher zugleich Präsident des Staatsministeriums dem EETö dem Kriegs⸗Minister, 8 Z. zugleich Marine⸗Minister, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ nd Medizinal⸗Angelegenheiten, dem Justiz⸗Minister, dem Mi⸗ nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und dem Minister des Innern.

Allgemeine Gegenstände, ingleichen solche, bei denen die Ressorts in einander greifen und eine gemeinschaftliche ö e. scheint, ferner alle Entwürfe zu neuen Gesetzen un Abänderungen, so wie Anordnungen, die ein allgemeines Inter⸗

lesse betreffen, sollen in dem Staatsministerium vorgetragen

an. und zur Entscheidung gebracht werden.

1 Kabinets⸗Ordres vom 3. Juni 1814 (Ges. Samml. pro 1814, S. 40) und vom 3. No⸗ vember 1817 (Ges. Samml. pro 1817, S. 289).

Durch die Verfassungs⸗Urkunde und durch neuere in Folge derselben erlassene Gesetze sind dem Staatsministerium in seiner Gesammtheit gewisse Befugnisse und Functionen uͤbertragen worden; dahin gehören:

1) die Fälle, in welchen nach Artikel 57 und 58 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde das Staatsministerium behufs Errich⸗ tung einer Regentschaft die Kammern einzuberufen, be

8 xg 1* FAiehungsweise bis zum Antritt der Regentschaft die Re⸗ gierung zu führen hat;

2) die Bestimmung des §. 63 der Verfassungs⸗Urkunde, wo⸗ naach provisorische Verordnungen mit Gesetzeskraft nur üunnter Verantwortlichkeit des gesammten Staatsministe⸗ riums erlassen werden dürfen;

3) die Befugniß, für den Fall eines Aufruhrs den Belage⸗ rungszustand zu erklären, und während desselben, sowie im Falle des Kriegs oder Aufruhrs gewihse Artikel der Feeran vhe 88 Fin⸗ (Gesetz 8 4. Juni

en Belagerungszustan . 2, 5, 16, Gesetz⸗

Samml. pro 1851, G. 451)5 , b“ die Befugniß, die Auflösung einer Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung, desgleichen einer Gemeinde⸗ oder Amts⸗Ver⸗ sammlung durch Kseghrh⸗ Verordnung herbeizuführen; ek. Städte⸗Ordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, §. 7 Geee pro 1853, S. 288 Städte⸗Ordnung für Westfalen vom 19. Marz 1896, §. 84 Ges. S. pro 1856, S. 263), Städte⸗Ordnung für die hein⸗Provinz vom 15. Mai 1856, §. 86 (Ges. S. pro 1856, S. 433), Land⸗Gemeinde⸗Ordnung für Westfalen vom 19. März 1856, §. 82 (Ges. S. pro 1856, S. 290), Gesetz, betreffend die Gemeinde⸗Verfassung der Rheinprovinz 2 9 Mai 1856, Artikel 28 (Ges. Samml. pro 1856,

. / die Entscheidung über die Berufungen gegen die Erkennt⸗ nisse der Disziplinar⸗Behörden in erster Instanz, über Kompetenzstreitigkeiten der Disziplinarbehörden als solcher, sowie über den Rekurs eines Beamten gegen dessen von dem betreffenden Departements⸗Minister ausgesprochene Versetzung in den Ruhestand (Gesetz, betreffend die Dienst⸗ der nichtrichterlichen Beamten ꝛc. vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852, S. 465). Auf die dem Richter⸗ stande angehörenden Beamten finden vorstehende Be⸗ stimmungen keine Anwendung, für diese ist das Gesetz vom 7. Mai 1851 (Ges. S pro 1851, S. 218) maßgebend. Beschwerden über die Höhe der festgesetzten Pensionen bei unfreiwilligen Pensionirungen nichtrichterlicher Beamten L vor die Gerichte. (Gesetz vom 24. Mai 1861,

es. S. pro 1861, S. 241).

Zur Entscheidung von Beschwerden über die Ver⸗ fügungen der Departements⸗Minister ist das Staats⸗ Ministerium im Allgemeinen nicht berufen.

Dem Staatsministerium unmittelbar untergeordnet sind:

1) der Disziplinarhof für die nichtrichterlichen Beamten

(Gesetz vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852, S. 468), 2) die Ober⸗Examinations⸗Kommission für die Prüfung zu hhöheren Verwaltungs⸗Aemtern, unter spezieller Leitung des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern Regulgtid vom 14. Februar 1846, Gef. S. pro 1846,

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3) die Redaction der Gesetz⸗Sammlung. Unter der obersten Leitung des Präsidenten des Ministeriums steht: 1) die General⸗Kommission in Angelegenheiten der König⸗ lichen Orden; 1 2) das Königliche Geheime Staats⸗Archiv und die Provin⸗ M . Unter der gemeinschaftlichen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums und des Finanz⸗Ministers endlich steht die Verwaltung des Staatsschatzes (Gesetz vom 3. Ja⸗

nuar 1859, Ges. Samml. pro 1859, S. 8).

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Staats⸗