unter Konkurrenz des Kriegs⸗Ministeriums die Militair⸗ Ersatz⸗ und Entlassungs⸗Angelegenheiten, die Mobil⸗ machungssachen, die Leistungen für die Landwehr; die Landes⸗ und Lokal⸗Polizei⸗Verwaltung, die Polizei- Vorschlag des Justiz⸗Ministers. Organisation im Allgemeinen, die ersonalien der Polizei⸗ 3) die Vorbereitung der Seiner Majestät dem Könige vor⸗ Beamten, die Landgensdarmerie, die bewaffneten Sicher: zulegenden Begnadigungssachen . c wie der Bestäti un heits⸗Vereine; die höhere politische Polizei, insbesondere die der auf Todesstrafe oder lebenslaͤngliche Zuchthaus rag Angelegenheiten der Presse, das Vereins⸗ und Versamm⸗ ergehenden civilstrafgerichtlichen Urtheile. lungswesen, die Fremden⸗Polizei und das Theaterwesen, Die Vorbereitung der in das Gebiet der Rechtspflege ein⸗ die Generalien und Personalien der ländlichen Orts⸗ schlagenden Gesetzes⸗Entwürfe. obrigkeiten (Gesetz vom 14. April 85 5) Die Lehnsangelegenheiten (die Thron⸗Lehngangele enheiten 16) die Sicherheits⸗Polizei im engeren Sinne, die Feuer⸗, gehören zum gemeinschaftlichen Ressort des Justiz⸗Ministerz Sitten⸗ und Lebensmittel⸗Polizei, das Paßwesen, die Ge⸗ und des Ministers des Innern).
werbe⸗Polizei rücksichtlich solcher Gewerbe „bei welchen die 6) Die rechtliche Begutachtung der Angelegenheiten des König. Handhabung derselben überwiegend durch die allgemein
1 schulen (inkl. der Vom Kriegs⸗Minister ressortiren ferner: B di6, Saehesgielrain S 1) die Gher-e en- Seenal on für Militair⸗In tendantur⸗Beamte, 1b 2) das Direktorium des Potsdamschen großen B“ p O1114“ 3) die Corps⸗Intendanturern. )SDtern sind die Militair⸗Magazin⸗Verwaltungen, 88 Garnison⸗Lazare die Mont unterstellt. 82 v““ ““
sti Annabur zdulen e. 8 Je cc shen EkatsAtel 46 und 47), die milden Stif⸗ tungen, die Begräbniß⸗ und Krieger⸗Vereine, das Kass 5 lltar⸗Kirchenwehen und die Angelegenheiten der 2 8 tair⸗Geistlichkeit (inkl. der betreffenden Etatstitel und g,.,, die Militair⸗Justiz und Angelegenheiten der teure, einschließlich des General⸗Auditoriats (inkl. er dazu gehörigen Etatstitel 9 und 10), die Arbeiter⸗Ab⸗ V heilungen, Strafabtheilungen und e kweervem, ie Cartell⸗ und Auslieferungs⸗Angelegenheiten, ie and⸗ und Hafen⸗Gendarmerie, die Feld⸗ und politische Ppolizei, die Steuer⸗Angelegenheiten, das Militair⸗ Redtzinal⸗Wesen und die Anstellung ꝛc. der Militair⸗
Staatsanwalte, der General⸗Prokurator, die Ober⸗Prokn ratoren und Staats⸗Prokuratoren. Die Ernennung der
selben erfolgt von Seiner Majestät dem Könige auf den
Das Marine⸗Ministerium. Zum Geschäftskreise des Marine⸗Ministeriums gehören
polizeilichen Interessen bedingt wird (Allerh. Erlaß vom 17. März 1852 und vom 30. Juni 1858), die öffentlichen Verloosungen, die auf die Landeswohlfahrt influirenden außerordentlichen Vorkommnisse, wie Ueberschwemmungen, Seuchen, Nahrungs⸗Nothstände und dergl. 17) die Maßregeln hinsichtlich des Transports der Verbrecher, Bettler und Vagabunden, 18) die Straf⸗, Gefangenen⸗ und Besserungs⸗Anstalten aus⸗ scchließlich der Gerichts⸗Gefängnisse, die Rettungshäuser, ie Rehabilitirung s⸗Angelegenheiten;, die und Beschwerden gegen das Polizei⸗Präsidium in Berlin; die Verfassungssachen und die Angelegenheiten der beiden Häuser des Landtags, 11111““ die ständischen Angelegenheiten “ 8 die stadtischen und ländlichen Kommunalsachen, die neuen Ansiedlungen und, in Gemeinschaft mit dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, die aus dem Jagdpolizei⸗Gesetze vom 7. März 1850 sich ergebenden An⸗ gelegenheiten; die Angelegenheiten der ehemals Reichsunmittelbaren; die Fideikommiß⸗ und Lehnssachen; 25) die Angelegenheiten der Hoch⸗ und Domstifter; 26) das Juden⸗ und Sektenwesen. 8 Diese Geschäfte werden in zwei Abtheilungen, in der »Ad⸗ ministrativ⸗Abtheilung⸗ und in der »politischen Abtheilung⸗« bearbeitet. 89 Von dem Ministerium des Innern ressortire: 1) das statistische Büreau mit dem statistischen Seminare und dem meteorologischen Institute; 2) das Polizei⸗Präsidium in Berlin ; 3) das Domkapitel in Brandenburg,
lichen Hauses.
Außerdem steht dem Justiz⸗Minister in Gemeinschaft mit
dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten
die Aufsicht über die Geschäftsführung und das Personal des Revisions⸗Kolle iums für Landeskultursachen zu. erner hat der Justizminister in Gemeinschaft mit dem riegs⸗Minister als Militair⸗Justiz⸗Departement die Auf⸗ sicht über die Militair⸗Justi Verwaltung. Unmittelbar von dem ustizminister ressortiren:
a) das Ober⸗Tribunal und die Appellationsgerichte,
b) die Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kommission,
c) der General⸗Staatsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal, der General⸗Prokurator bei dem Appellationsgerichtshofe in Cöln und die Ober⸗Staatsanwalte bei den Appella⸗ tionsgerichen.
Unter dem Oberbefehl Sr. Majestät des Königs über das Heer soll vom Kriegs⸗Ministerium ressortiren, was das Militair, dessen Verfassung, Einrichtung und Erhaltung und den von ihm zu machenden Gebrauch betrifft. Das Kriegs⸗Ministe⸗ rium zerfällt nach seiner gegenwärtigen Einrichtung in die Central⸗Abtheilung, zwei Departements unter eigenen Direktoren und drei Abtheilungen, welche direkt unter dem Kriegs⸗Minister
ehen.
Die Central⸗Abtheilung ist das eigene Büreau des Kriegs⸗
Ministers. Die beiden Departements sind:
1) Das v S Kriegs⸗Departement; dasselbe umfaßt
alle auf die Verfassung der Armee und das Kommando
Bezug habenden Geschäfte, und zerfällt in folgende vier btheilungen:
4) die ritterschaftlichen Kredit-Vereine, deren oberste Behörden die folgenden sind: a) die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direction der Kur⸗ und Neu⸗
mark zu Berlin,
b) die Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Direction zu Königsberg; e) die Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direction zu Miarienwerder; d) 15 orennersche General⸗Landschafts⸗Direction zu
Stettit;
oe) die Schlesische General⸗Landschafts⸗Direction zu Breslau,
1) die Posensche General⸗Landschafts⸗Direction zu Posen,
8) die Direction des neuen landschaftlichen Kreditverbandes „ zu Posen; a) die Direction des landschaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Sachsen zu Halle, i) die Direction des Kredit⸗Instituts für die Ober⸗ und
1 Nieder⸗Lausitz zu Görlitz.
und in Gemeinschaft mit dem Finanz⸗Ministerium:
LIITI1I Eöu“ und Regierungen,
2) die Ober⸗ vaminations⸗Kommis tungsämter. 111“
“ 11X“
Verwal⸗
.
Das Justiz⸗Ministerium. 18 1 1“ chäftskreis des Justiz⸗Ministers umfaßt:
er Ges Die Ober⸗Aufsicht über die gesammte Civil⸗ und Straf⸗ rechtspflege, einschließlich der Entscheidung über Beschwer⸗ den, welche die Disziplin „den Geschäftsbetrieb oder Ver⸗ zögerungen, so wie den Ansatz der Kosten bei den Gerichten zum Gegenstande haben.
Die Anstellung der Richter, der Beamten der Staats⸗ anwaltschaft, der Rechtsanwalte, Notare und der Departe⸗ ments⸗Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisoren, so wie die Er⸗ nennung der Referendarien. Ausgenommen sind die Prä⸗ sidenten, Direktoren und Räthe der richterlichen Kollegien,
7
Die Armee⸗Abtheilung A. Dieselbe hat zu bearbeiten (Verfügung vom 29. November 1866 — betreffend die Regelung des Geschäftsganges im Allg. Kriegs⸗Depar⸗ tement. St. Anz. 1866 Nr. 291 Beil.): die Organisa⸗ tions⸗ und Mobilmachungs⸗Angelegenheiten, die allge⸗ meinen Dienstverhältnisse der Armee, einschließlich der Landwehr, die speziellen Angelegenheiten der Infanterie, einschließlich der Jäger und der Kavatlerie, die An⸗ elegenheiten des Generalstabes, den Ersatz und die Rekrutirung der Armee, Capitulationen und Auswan⸗ derungen, die Truppen⸗Uebungen mit Einschluß der Schieß⸗Uebun en, die Dislocation der Armee , die An⸗ gelegenheiten der Freiwilli en, den Wacht⸗ und Gar⸗ nisondienst, die Ordens⸗ ngelegenheiten, einschließlich der Landwehr⸗Dienstauszeichnungen, das Rapportwesen, die Militair⸗Gesetzgebung, Disziplinar⸗ und Polizei⸗, so wie die ehrengerichtlichen Angelegenheiten, die Militair⸗ Musik, einschließlich Vertheilung der Musik⸗Schüler, die Nachrichten über aufgelöste Truppentheile ꝛc., so wie über aktive und ausgeschiedene Militairs, die An⸗ Scgee; der Roßärzte, den Etats⸗Titel 20 der ilitair⸗Verwaltung (Gehälter und Löhnungen der ““ — Von der Armee⸗Abtheilung A. ressortiren; a) die Militair⸗Schießschule, ressort 8 b) die Militair⸗Reitschule,“ 1 a—) die Central⸗Turnanstalt, und b) die Armee⸗Abtheilung B. Dieselbe hat zu bearbeiten (cCf. d. oben angegeb. Verf. v. 29. November 1866): die Militair⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗Anstalten 1867 der betreffenden Etatstitel 44 und 45) und zwar: a) die Kadetten-⸗Anstalten, 2) die Examinations⸗Kom⸗ missionen für Portepee⸗Fähnriche, c) die Ober⸗Militair⸗ Examinations⸗Kommission, d) die Kriegsschulen, e) die Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule, 1) die Kriegs⸗Aka⸗
General⸗Staatsanwalt, die Ober⸗Staatsanwalte und
85
8-
2) die Ober⸗Feuerwerkerschule, h) die Ritter⸗ Liegnitz, das Militair⸗Knaben⸗Erziehungs⸗
arzte (inkl. der dazu gehörigen Etatstitel 48 und 49), di⸗ ettte Bad⸗ die Anstellung der Versorgungsberechtigten um Civildienst und Invaliden⸗ sachen, das Train⸗Wesen und die Krankenträger⸗Com⸗ pagnie, die Marsch⸗ und Etappensachen, so wie die
8
Eisenbahn⸗Transport⸗Angelegenheiten, die statistischen
Angelegenheiten inkl. Bevölkerungslisten, die literari⸗ n 11“ endlich die Angelegenheiten des
Norddeutschen Bundes, Militair⸗Conventionen und V
»militair⸗politische Angelegenheiten;
o) wilitaip helllüe fün c. Artillerie⸗Angelegenheiten. “ Dieselbe leitet die Fabrication der Waffen aller Art, des Pulvers, der Munition und des gesammten Artillerie. Marberials, so wie die hiermit in Verbindung stehenden Versuche über Waffen⸗Construction und Waffenwir⸗ kung; sie sorgt für die Ausrüstung der Armee und der befegtiglen Pätze mit Waffen und Munition und für die Aufbewahrung und Instandsetzung der he Vorräthe, bearbeitet die speziellen An elegenheiten er Artillerie, deren Schießübungen und 6 e. 8 Es liegt ihr ferner die unmittelbare e Betriebs, der Administration, des Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesens der Pulver⸗Fabriken, 1 Gewehr⸗ und Waffen⸗Fabriken, des Famerweris⸗Lal o⸗ ratoriums, der Artillerie⸗Depots, der Zeughaus⸗Ver⸗
waltungen, der Artillerie⸗Laboratorien und der Büchsen⸗
machereien obob. S. ssort dieser Abtheilung gehören auch. S; Zacfsecion 18 technischen nätute der Artillerie, welcher die Artillerie⸗Werkstätten, das Feuer⸗ werks⸗Laboratorium, die Geschütz⸗Gießereien und die Pulverfabriken unmittelbar unter⸗ geordnet sindd,, W die EeeTede, b- 8 ilterie Depots und . dns hnrch die Kabinets⸗Ordre vom 28. Februar 8 1865 eingesetzte ö““ Die Abtheilung für die mMentear. Ahgee gerthe ten, welche alle die festen Plätze des Landes in 1u” a— orischer Beziehung betreffenden Angelegenheiten bear⸗ beitet. Ihr liegt die Nen Antasg 98 G er Festungen und fortifikatorischen 2 öbere deitöhn und Beaufsichttsnmne bö1 8eö. uführenden Mi 3 1 ae 1 HffühogePau ⸗Kassen und Grundstücke, 89 Unterbringung der Staats⸗ und Bau. Gefangenen oh. Sie bearbeitet ferner die Angelegenheiten der Corps und des Ponton⸗Trains und solcher 8g Anlagen von Eisenbahnen und Chausseen, 6ec 18 . Militair⸗Ressort berühren und demnach eine Konk rrenz des Kriegs⸗Ministeriums bedingen. wben find 2) Das Militair⸗Hekonomie⸗Departement/ demselben 2g alle die Militair⸗Oekonomie angehenden 8 1 it Ausnahme der dem Allgemeinen Kriegs⸗Depar b 1 ü 88. tragenen, unterworfen; dasselbe zerfällt in folgende
ie Abtheilung für das Etats⸗ und Kassenwesen.
— Hen dececsn Fücrihen die General⸗Militair⸗Kasse und
ddie Militair⸗Wittwenkassen⸗Angelegenheiten. Reife⸗
v) Die Abtheilung für die ““ eise
uuund Vorspann⸗Angelegenheiten.
o) Die Tochaeemne für die et heertg⸗ Feld⸗ Equipage
uund Train⸗Angelegenheiten und EI
d) die Abtheilung fün 8 Servis⸗, Garnison⸗Verwal⸗ tungs⸗ und Lazarethwesen. 5. b
Die meeveeen noch EEEEIT11“ dem Kriegs⸗
inister stehenden Abtheilungen sind folgende:
Mimistei, stühenosinne für die persönlichen Angelegenheiten und
die Geheime Kriegs⸗Kanzlei, 5 8 2) die Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen,
5 die Abtheilung für das Remonte⸗Wesen, unt
Remonte Depots stchen.
er welcher die
ach dem von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchst vollzogenen dang bennd vom 30. Leüe 1861 Ministerial⸗ Blatt der inneren Verwaltung pro 1861, Seite 153) alle Anordnungen 98 Ein⸗ richtungen, welche erforderlich sind, um Preußen zur in wehrfähigen Zustand zu versetzen und darin zu erhalten. 7 2 Marine⸗Minister hat als Chef der Marine⸗Verwaltung 871 - ben Pflichten und Rechte, welche dem Kriegs⸗Minister als Chef er Armee⸗Verwaltung überwiesen sind. Das 1““ ist durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16. April 1861 dem zeitigen
V Kriegs⸗Minister, unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum
ine⸗Minister, neben seinem bisherigen Ressort übertragen. w “ sind mit Ausnahme der im 1“ befindlichen und als solche unter dem Befehle des Fen, 1 abers der Marine stehenden maritimen Streitkräfte, a . e hougen und Personen, welche für Preußens Wehrfähigkei ur See zu dienen und zu wirken berufen sind, in 8ur en Weise untergeordnet, wie die Militair⸗Behörden und 8es wee. em Kriegs⸗Minister. Er hat den Immediat⸗Vortrag in den An 53; heiten der Marine⸗Verwaltung. Unter ihm steht, mit den Rech . und Pflichten eines Departements⸗Direktors im n=-, e8. His ens rium, ein höherer Offizier als Präses des Z“ . dem Geschäftskreise desselben vor, und diesem sind 158; 84 Personen und Behörden des Marine⸗Ministeriums direkt un ö Ober⸗Befehlshaber der Marine steht, wie die 8 mandirenden Generäle, unter den unmittelbaren Befehlen 8 Königs; er ist zugleich General⸗Inspecteur des E“ und tritt zu dem Marine⸗Minister in dasselbe Verhä niß/ 82 welchem die kommandirenden Generäle, beziehungsweise 2 4 neral⸗Inspecteur der Artillerie zu dem Kriegs⸗Minister gsieben⸗ Ihm sind unter eigener Verantwortlichkeit alle im aktiven Die befindlichen maritimen Streitkräfte direkt untergeordnet, 8 lich die in Dienst gestellten Schiffe mit ihrer Bemannung un
1 ör, die Offiziere schaften der ihrem sachlichen Zubehör, die Offiziere und Mannschaf der I Neerin achi eh den eigtidngtoff gndos und alle dem Mili
ir⸗ oder Seemanns⸗Stande nicht angehörigen Beamten, benche auf den in Dienst gestellten Schiffen ange ellt 2 Zu seinem Ressort gehören in Betreff der ihm untergeordne 5 P 8 sonen des Militair⸗ und Seemanns⸗Standes alle Vorsch 8 su Anstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Entlassungen un à. anderen persönlichen Angelegenheiten⸗ 1 cbeiehungadife dic erfügung hierüber. Er ha ie . 8ee 8 Marine⸗Häfen und Marine⸗Etablissements,
jedoch nicht die Befugniß zu direkten Eingriffen in deren nur
rine⸗Ministerium zustehenden Administration. Inner⸗ halb Peacs Dienstyereichs übt er die 914A“ die Militair⸗Gerichtsbarkeit und das Bestätigungsrecht 8 en den kommandirenden Generälen zugewiesenen Grenzen 174 Der Marine⸗Minister hat das Bestätigungsrecht in gleichem Umfange, wie der Kriegs⸗Minister in der See veassragn Die Marineschule ressortirt von dem Marine⸗ — 2 und dem Ober⸗Kommando gemeinschaftlich. F 8 Kommando der Marine geht die obere Leitung der 2,. aus, während die ökonomische Verwaltung unter den Marine⸗Minister zunächst von der Marine⸗Intendantur vea n Für den Zweck technischer Berathung besteh ralikätsrath, welcher auf Anordnung des 4 zusammentritt, um Gutachten über technische ü- E. 82 Marine⸗Angelegenheiten abzugeben. Derselbe besteht un
inisters 8 diesem, dem Präses I Vorsitze des Marine⸗Ministers, aus , räͤses V 2 “ dem Chef des Stabes des Ober⸗Be⸗
fehlshabers, den betreffenden Dezernenten, so wie * ständigen, deren Zuziehung der Ober⸗Befehlshaber der hemne oder der Marine⸗Minister für aSee vee. I Zu ziehung eines Protokollführers aus dem Perf Narine
2à
Ber Zum Kessort des Marine⸗Ministeriums gehören: 1) Die Ober⸗Examinations⸗Kommission für Marine⸗Inten⸗
dantur⸗Beamte, E“ öee; 2) die technischen Institute (Werften, Depots), Artillerie⸗
1 Depot der Hafenbefestigung von Kielk?,F