»Der frühere deutsche Bund erfüllte in zwei Beziehungen die Zwecke nicht, für welche er geschlossen war; er gewährte sei⸗ nen Mitgliedern die versprochene Sicherheit nicht und er befreite die Entwickelung der nationalen Wohlfahrt des deutschen Vol⸗
kes nicht von den Fesseln, welche die historische Gestaltung der inneren Grenzen Deutschlands ihr anlegten.
»Soll die neue Verfassung diese Mängel und die Gefahren, welche sie mit sich bringen, vermeiden, so ist es nöthig, die ver⸗ bündeten Staaten durch Herstellung einer einheitlichen Leitung ihres Kriegswesens und ihrer auswärtigen Politik fester zusam⸗ menzuschließen und gemeinsame Organe der Gesetzgebung auf dem Gebiete der gemeinsamen Interessen der Nation zu schaffen. Diesem allseitig empfundenen und durch die Verträge vom 18. und 21. August bekundeten Bedürfnisse hat die Königliche Regierung in dem vorliegenden Entwurfe abzuhelfen versucht. Daß derselbe den einzelnen Regierungen wesentliche Beschrän⸗ kungen ihrer particularen Unabhängigkeit zum Nutzen der Ge⸗ ammtheit zumuthet, ist selbstverständlich und bereits in den allgemeinen Grundzügen dieses Jahres vorgesehen. Die unbe⸗ schränkte Selbstständigkeit, zu welcher im Laufe der Geschichte Deutschlands die einzelnen Stämme und dynastischen Gebiete ihre Sonderstellung entwickelt haben, bildet den wesentlichen Grund der politischen Ohnmacht, zu welcher eine große Nation bisher verurtheilt war, weil ihr wirksame Organe zur Her⸗ stellung einheitlicher Entschließungen fehlten, und die gegenseitige Abgeschlossenheit, in welcher jeder der Bruchtheile des gemein⸗ samen Vaterlandes ausschließlich seine lokalen Bedürfnisse ohne Rücksicht für die des Nachbars im Auge behält, bildete ein wirksames Hinderniß der Pflege derjenigen Interessen, welche nur in größeren nationalen Kreisen ihre legislative Förderung finden können. Selbst die segensreiche Institution des Zoll⸗ vereins hat diesem Uebelstande nicht abzuhelfen vermocht, weil einmal ihre Wirksamkeit auf die Zollgesetzgebung beschränkt war und auch die Fortentwicklung dieser kaum anders als in
Krisen der Existenz, welche sich von 12 zu 12 Jahren vollzogen, bewirkt werden konnte.
»Die Königliche Regierung hat sich bei dem vorliegenden Entwurf der Bundes⸗Verfassuͤng auf die Berücksichtigung der allseitig erkannten Bedürfnisse beschränkt, ohne über dieselben
hinaus die Bundesgewalt in die Autonomie der einzelnen Re⸗ ierungen eingreifen zu lassen. Nichtsdestoweniger verkennt die önigliche Regierung nicht, daß die Durchführung der wesent⸗ lichen Aenderungen gewohnter Zustände, welche von den beab⸗ sichtigten Reformen unzertrennlich sind, für die einzelnen Re⸗ gierungen eine schwierige Aufgabe bilden, und daß die Opfer, welche mit der u““* gleicher Pflichten und Rechte aller Theile der Bevölkerung des gemeinsamen Vaterlandes verbun⸗ den sind, überall da schwer werden empfunden werden, wo die bisherige Ungleichheit der Leistungen lokale Privilegien zum Nachtheile der Gesammtheit mit sich brachte. Die Königliche Regierung zweifelt aber nicht, daß der einmüthige Wille der verbündeten Fürsten und freien Städte, getragen von dem Ver⸗ angen des deutschen Volkes, seine Sicherheit, seine Wohlfahrt, seine Machtstellung unter den europäischen Nationen durch ge⸗ meinsame Institutionen dauernd verbürgt zu sehen, alle ent⸗ gegenstehenden Hindernisse überwinden werde.,
An den Berathungen nahmen Theil: 11“1““
für Preußen der Präsident des Königlichen Staats⸗Ministe⸗
riums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Graf von Bismarck⸗Schönhausen und der Wirk⸗
Füss liche Geheime Rath Herr von Savigny,
für das Königreich Sachsen der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Herr Freiherr von Friesen und der außerordentliche Königlich säch⸗ sische Gesandte Herr von Könneritz,
für das Großherzogthum Hessen und bei Rhein wegen der nördlich vom Main belegenen Landestheile Herr Geheimer Legations⸗Rath Hofmann,
für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin Herr Staats⸗ Minister von Oertzen,
für das Großherzogthum Sachsen Herr Staats⸗Minister von Watzdorf,
für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz Herr Staats⸗ Minister von Bülow, 3
für das Großherzogthum Oldenburg Herr Staats⸗Minister von Rössing, *
für das Herzogthum Braunschweig Herr Staats⸗Minister von Campe, sz
für das Herzogthum Sachsen⸗Meiningen Herr Staats⸗Minister
Freiherr von Krosigk,
für das Herzogthum Sachsen⸗Altenburg Herr Staats⸗Minister von Prisch, demnächst Herr Minister⸗Präsident Graf von Beust, für das Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Herr Staats⸗ Miinister Freiherr von Seebach,
Afis.
0
“
für das Herzogthum Antaß Her
für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt Herr Staats⸗ Minister von Bertrab,
für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen Herr
Sttaats⸗Minister von Keyser, zeitweise Herr Staatsrath
vpon Wolffersdorff,
für das Fürstenthum Waldeck und Pyrmont Herr Geheimer Regierungs⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigent Klapp,
für das Fürstenthum Reuß ältere Linie Herr Regierungs⸗ Präsident Dr. Herrmann, 8
für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie Herr Staats⸗ Minister von Harbou,
für das Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe der Präsident der Landes⸗Regierung Herr Freiherr von Lauer⸗Münchhofen,
für das Fürstenthum Lippe Herr Staats⸗ und Kabinets⸗ Minister von Oheimb,
für die freie und Hanse⸗Stadt Lübeck Herr Senator Dr. Curtius,
für die freie und Hanse⸗Stadt Bremen Herr Senator Gilde⸗
meister, für die freie und Hanse⸗Stadt Hamburg Hr. Kirchenpauer. Nachdem diese Bevollmächtigten in förmlichen Sitzungen und vertraulichen Berathungen sich verständigt hatten, ist in der Sitzung vom 7. d. M. die definitive Feststellung des dem
Reichstage vorzulegenden Entwurfes der Verfassung des Nord⸗
deutschen Bundes erfolgt.
Behufs Regelung der Präsidialverhältnisse war bereits in
der Sitzung am 18. Januar von Preußen folgender, in Nr. 38. dieses Blattes mitgetheilter Antrag, gestellt worden: »In Erwägung, 1“ daß die wünschenswerthe Förderung des Verfassungs⸗ werkes eine einheitliche Vertretung der hohen verbün⸗ deten Regierungen gegenüber der gemeinschaftlich ein⸗ Auberufenden Volksvertretung erheischt, übertragen die in der Konferenz vereinigten Bevollmächtigten der Krone Preußen ad hoc die in den Artikeln 14 und 25 des von der Krone Preußen vorgelegten Verfassungs⸗Entwurfes be⸗ zeichneten, dem Präsidim sowohl wie dem Bundesrath ein⸗ geräumten Befugnisse, soweit sich dieselben auf den Reichstag beziehen, und ermächtigen die Krone Preußen, dem Reichstage den Ver⸗ fassungs⸗Entwurf, über den die verbündeten Regierungen sich geeinigt haben werden, vorzulegen und für dessen Vertre⸗ tung dem Reichstage gegenüber die nöthige Vorsorge zut
Die beiden angeführten Artikel lauten:
»Dem Präsidium steht es zu, den Bundesrath und den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und
eDie Legislaturperiode des Reichstages dauert drei Jahr. Zur Auflösung des Reichstages während de b 1 9
selben ist ein Beschluß des Bundesrathes unter Zu-
stimmung des Präsidiums erforderlich —«
Der Antrag wurde von den Bevollmächtigten einstimmig
angenommen und zum Beschluß erhoben. Auf Grund der in diesem Beschlusse ausgesprochenen Ermäch⸗
tigung wurde der Reichstag des Norddeutschen Bundes mittelst
Allerhöchsten Patents vom 13. Februar auf Sonntag, den 24. Februar d. J., einberufen und an diesem Tage eröffnet. Zu Reichstags⸗Kommissarien wurden Preußischerseits unterm 23. Februar ernannt: der Finanz⸗Minister Freiherr von der Heydt, der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister General der Infanterie von Roon, der Minister für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der Minister des In⸗ nern Graf zu Eulenburg und der Wirkliche Geheime Rath von Savigny und dieselben beauftragt, unter dem Vorsitze des Minister⸗Präsdenten Grafen von Bismarck, in Ge⸗ meinschaft mit denjenigen Vertretern, welche von Seiten der übrigen verbündeten Regierungen zu diesem Zwecke werden ernannt werden, die Verhandlungen mit dem Reichstage des Norddeutschen Bundes Behufs Feststellung der Bundes⸗Ver⸗ fassung zu führen.
— Die heutige (erste) Sitzung des Reichstags des Nord⸗
deuts chen Bundes wurde um 11 ¼ Uhr von dem Altersprä⸗
sbrenee Herrn von Frankenberg⸗Ludwigsdorf durch eine An⸗ prache eröffnet, in welcher er die Mitglieder des Reichstages willkommen hieß und die Hoffnung aussprach, daß trotz etwaiger Verschiedenheit der Ansichten eine Uebereinstimmung in Bezug auf das zu erreichende Ziel hereschen werde.
Als Reichstags⸗Kommissarien waren anwesend die Minister Graf Bismarck, Graf Itzenplitz, Graf zu Eulenburg,
rStaats⸗Minister Dr. Sintenis, Fierauf forderte der Alters⸗
8b 3 Graf Otto zu Stolberg,
ordnung, eingebracht. 1 1. von Arnim und Genossen beantragen:
Lasker, Wagner, Wiggers (Berlin), Vincke⸗Hagen ꝛc.
des Grafen Schwerin wird mit
Antrages. ob es denselben zur Berathung zuläßt.
Woche dem Hause vorgestellt und
räsident zur Vervollständigung des Bureaus die vier jüngsten Mitglieder Cirf, ihm als Schrift⸗ führer zur Seite zu stehen. Diese Herren sind: 11u1X1X“]
) Watzdorf (Jüterbock),
8
3) Richter (Nordhausen)),
4) Stumm.
Darauf erfolgt der Namenaufruf. — glieder anwesend.
Es wurden darauf vier Anträge, betreffend die Geschäfts⸗
8.
—1 die eingereichte Geschäftsordnung en bloc anzunehmen,
22 eine Kommission zur Berathung einer definitiven Ge⸗
schäftsordnung einzusetzen. Graf Schwerin beantragt, die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses mit einigen Moödificationen anzu⸗ nehmen.
.Agricola und Genossen beantragen die Geschäftsordnung 5 preußischen Abgeordnetenhauses provisorisch anzu⸗ nehmen.
Lasker beantragt, die Geschäftsordnungs⸗Kommission nit einigen Modificationen anzunehmen und die beilie⸗ gende Geschäftsordnung einer Kommission zur Berathung zu überweisen. An der Debatte nahmen Theil Graf Schwerin, Agricola, Graf Schwerin, von
Graf Schwerin modifizirt seinen Antrag dahin: die Ge⸗
schäftsordnung des Abgeordnetenhaufes provisorisch en bloc an⸗
zunehmen. Lasker zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag großer Majorität ange⸗ nommen.
Darauf wurde zur Verloosung der Abtheilungen geschritten.
Im Allerhöchsten Auftrage wird ein Schreiben des Hof⸗
marschallamtes mitgetheilt, die Mitglieder möchten sich nach dem Diner im Rittersaale nach. den Ländern Sr. Majestät vorgestellt zu werden.
aufstellen, um (Schluß des Blattes.)
Hessen. Darmstadt, 23. Februar. (Darmst. Ztg.) Se.
Königliche Hobeit der Großherzog hat heute Mittag 12 Uhr den von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich in der Eigen⸗ schaft eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an dem Großherzoglichen Hofe beglaubigten Grafen von Trautmansdorff behufs der Uebergabe seiner Creditive in besonderer Audienz empfangen.
Oesterreich. Wien, 24. Februar. Die heutige »Wiener
Ztg.« veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile Folgendes:
Se. K. K. Apostolische Majestät haben die nachfolgende Allerhöchste
Entschließung zu erlassen geruht:
Ueber Vorschlag Meines ungarischen Ministerpräsidenten vom
3 19. 1. Mts. ernenne Ich hiemit den Obergespan des Zalaer Komi⸗ tates, Hoflager; den Obergespan des Bokéser Komitates, Béla Freiherrn
Georg Grafen Festetieces, zum Minister an Meinem von Wenckheim zum Minister des Innern; die Abgeordneten
Melchior von Lönyay zum Landes⸗Finanzminister; Joseph Freiherrn
von Eötvös zum Minister für Kultus und Unterricht; Balthasar von Horpäth zum Justiz Minister; Emrich Grafen Mikö zum Minister für öffentliche
rbeiten und das Communicationswesen und Stephan von Gorove zum Minister für Handel, Industrie und
Landwirthschaft für Mein Königreich Ungarn.
Die Agenden des Landesvertheidigungs⸗Ministeriums finde Ich
auch bis dahin, als die unbedingt nothwendige Umgestaltung des
ganzen Wehrsystems im verfassungsmäßigen Wege festgestellt und auch der Wirkungskreis Meines ungarischen Ministeriums rücksichtlich der diesfälligen Angelegenheiten genau bestimmt sein wird, bei
üäünversehrter Aufrechthaltung Meiner Königlichen Rechte in Bezug auf
die Leitung, Führung und innere Organisation des Heeres, einst⸗
weilen Meinem ungarischen Minister⸗Präsidenten zu übertragen, den Ich hiermit auch mit dem Vollzuge dieser Meiner Entschließung be⸗
traue. Wien, am 20. Februar 1867. ö1“ Franz Joseph m. p. 9. 8
Pesth, 23. Februar. tirtentafel las
11““ 1““
In der heutigen Sitzung der Depu⸗
„Böszörményi eine lange Motivirung seines Nächsten Donnerstag wird das Haus entscheiden,
In der Sitzung der Magnatentafel wurde eine Zu⸗
schrift des Grafen Andrässy an den Präsidenten Sennve d die Allerhöchste Enꝛschtiet Präsidenten Sennyey und Ministeriums verlesen und mit lebhaften Eljenrufen aufge⸗
ung bezüglich der Ernennung des nommen. Präsident zeigt an, daß das Ministerium künftige und die Dankdeputation zu An⸗ fang des kommenden Monats von Sr. Majestät in Ofen empfangen werden wird. 1 ö111“ ͤ
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Niederlandr. Haag, 18. Februar. Der hiesige Verein der Ingenieure, welcher die hervorragendsten Wasserbaukünstler des Landes unter seinen Mitgliedern zählt, hatte die Schelde⸗ frage als Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung gewählt. Die Versammlung erklärte einstimmig: die Abschließung der Oster⸗Schelde könne der Wester⸗Schelde nur günstig sein. Die Abschließung wurde selbst als das einzige Mittel zur Verbesse⸗ rung der Schiffbarkeit des letztbezeichneten Flußarmes empfohlen.
Großbritannien und Irland. London, 23. Februar. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses beantragte Lord Derby eine Adresse an Ihre Majestät die Königin, um sie zur Geburt einer Toch⸗ ter des Prinzen und der Prinzessin von Wales zu beglückwünschen. Lord Russell secundirt, und der Antrag wird einstimmig angenom⸗ men. Der Marquis von Clanricarde legt eine Bill zur Regulirung der Bodenbesitzverhältnisse in Irland vor; sie ist identisch mit dem voriges Jahr von ihm eingebrachten Gesetzentwurf. Der Earl von Kim⸗ berley giebt der vom vorigen Ministerium beantragten Maßregel den Vorzug. Lord Dunsany fürchtet, daß es unmöglich sei, den Wün⸗ schen des irischen Volkes gerecht zu werden, denn was die Irländer in Wirklichkeit wollten, das sei Confiscation des Eigenthums der Grundherren. — Die Clanricarde'sche Bill gelangte zur ersten Lesung. — Auf die Motion, daß die Bill zur Conföderi⸗ rung der britisch⸗ amerikanischen Provinzen im Comité erwo⸗ gen werde, überreichte der Earl von Shaftesbury eine Peti⸗ tion von englischen Protestanten in Nieder⸗Canada, die sich über Schädigung ihrer Interessen durch verschiedene Punkte der Maßregel beklagen. Der Earl von Carnarvon (Kolonialminister) verspricht, daß die Sache untersucht werden soll, worauf die Bill das Stadium der Comitéberathung passirt. — Lord Derby ersucht die edlen Lords, sich morgen behufs einer kurzen Sitzung ins Haus zu bemühen, damit die Bill zur Suspendirung der Habeas Corpus in Irland auf weitere drei Monate die erste Lesung und am Montag die übrigen Stadien durchmachen, vor Ende Februar die Königliche Sanction erhalten und kundgemacht werden könne.
Im Unterhause beantragt der Schatzkanzler und sekundirt Gladstone die Glückwunschadresse an Ihre Majestät die Königin. — Hunt erklärt auf Befragen, daß die Frage, ob nicht alle Telegraphen⸗ linien des Vereinigten Königreichs unter die Aufsicht der Regierung gestellt werden sollten, den Gegenstand ministerielter Berathungen bilde. — Rawlinson fragt den Staatssecretair für Indien, ob die Regierung über die Bittschrift des Maharadjah von Mysore betreffs der Erbfolge seines Adoptivsohnes zu einer Entschließung gelangt sei; und ob sie etwaige Korrespondenzen über den Gegenstand vorlegen wolle. Er beschwört die Regierung, jene Erbfolge in Mysore anzuerkennen. — Lord Cranbourne M darauf, die Regierung stimme der Ansicht ihrer Vorgänger im Amte bei, daß die dem Maharadjah von Mysore verliehenen Rechte mit seinem Tode erlöschen werden. Sie habe jedoch weder die Absicht, nach dem Ableben des Fürsten sein Ge⸗ biet zu annektiren, noch es der unbeschränkten Herrschaft eines ein⸗ gebornen Prinzen zu überantworten. Wenn der Adoptivsohn des Maharadjah einmal mündig sei, werde die Regierung Indiens zu er⸗ wägen haben, ob er die Befähigung habe, das Gebiet seines Vaters ganz oder theilweise zu beherrschen. Inzwischen werde man ihm eine europäische Erziehung geben und eine angemessene Hofhaltung einrichten. Der gewünschten Vorlage stehe nichts entgegen. Roundel Palmer bringt den unbefriedigenden Zustand der verschiedenen Appellations⸗ Gerichte Englands zur Sprache. Osborne verlangt nähere Aufklärung über die für das engl. Departement der Pariser Aus⸗ stellung ge orberten Geldsummen. Er habe gehört⸗ daß in den Champs Elysées ein Haus mit 40 Betten für die 47 Kommissions⸗Secretaire gemiethet worden sei, und will wissen, wie hoch sich die Besol⸗ daen dieser Herren belaufe, und wie so man auf den Ge⸗ danken gekommen sei, Kriegswerkzeuge mit ungeheuren Kosten auf eine lediglich der Industrie, dem Ackerbau und den schönen Künsten geweihte Ausstellung senden zu wollen? Bruce, als früherer Vice⸗Präsident des Erziehungs⸗Departements im Geheimen Staatsrath, sucht die Unvermeidlichkeit der Ausgaben nachzuweisen. Beresford Hope, als einer der Kommissarien, lehnt alle Verant⸗ wortlichkeit von sich ab und empfiehlt einen Sonderausschuß als rechtes Mittel, um hinter die Thatsachen zu kommen. Hunt ver⸗ spricht eine volle Spezifizirung der Ausgaben, sobald die Fvildienst⸗ Voranschläge vor das Haus kommen. — Die Habeas-Corpus-Suspen⸗ dirungsbill geht mit einem von Bagwell beantragten, die Behand⸗ lung der Verhafteten betreffenden Zusatz durch das Comité und gleich durch die dritte Lesung. 1
— 23. Februar. Ihre Majestät die Königin mit den Königlichen Prinzen und Prinzessinnen und dem Prinzen Heinrich von Preußen ist gestern von Osborne in Windsor eingetroffen.
— Das Oberhaus hat durch Standeserhebung zweier hervorragender Mitglieder der Richterbank einen Zuwachs er⸗ halten: die Königin hat den früheren Lord Justice General und Präsidenten des Court of Session in Schottland, Duncan M'Neill, unter dem Titel Baron Colonsay, und Sir Hugh Cairns, Richter des Court of Appeal in Chancery, unter dem Titel Baron Cairns, zu erblichen Pairs des Reiches erhoben. ““