1867 / 51 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sschäftslokale hierselbst anstehenden Termine zu melden und ihre Erklä⸗ rung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Ausenareg.; planes zugezogen sein wollen, widrigenfalls sie die betreffende Aus⸗ einandersetzung, selbst im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können. Zugleich wird 1) wegen der auf dem —⸗ des Joachim Friedrich Schul und dessen Ehefrau, Louise gebornen Wergien, Hypotheken⸗Nr. 1 zu Pritter Rubr. II. Nr. 4 in Folge Requisition des Prozeß⸗ eichters in Sachen Drewelow c,a. Schulz eingetragenen pro- testatio de non amplius disponendo hiermit bekannt gemacht: daß die Besitzer dieses Hofes für die Ablösung der ihnen im Königlichen Forstrevier Neuhaus, Wolliner Kreises, zuständigen Raff⸗ und Leseholzberechtigung ein Abfin⸗ dungs⸗Kapital von 125 Thlr. 10 Sgr. erhalten haben, dessen Freigebung dieselben beantragen erner wird den eenc⸗ Gläubigern resp. deren Erben und echtsnachfolgern bekannt gemacht, und zwar:

2) a. dem auf dem Vorwerke Wollmerstaedt, Wolliner Kreises,

Rubrica III. Nr. 4 laut Cession vom 16. April 1852 mit einer Forderung von 700 Thlr. nebst 4 ½ pCt. Finsan eingetrage⸗ nen früheren Schiffscapitain, späteren Rentier Johann Flem⸗ mming zu Wollin, b) dem daselbst Rubrica III. Nr. 14 aus der Urkunde vom 4. März 1856 mit einer Forderung von 10,000 Thlr. nebst 4 ½˖ pCt. Zinsen eingetragenen Gutsbesitzer Ruchholz zu Kopplin, dem vorstehend zu b. genannten Gutsbesitzer Ruchholz und dessen Ehefrau wegen der für sie auf Wollmerstaedt Ru- rica III. Nr. 15 ex obligat. vom 22. Juli 1857 eingetrage⸗ nen 13,000 Thlr. nebst 4 ½ pCt. Zinsen,

d) dem daselbst sub Rubrica III. Nr. 24 aus dem Vertrage vom

12. Dezember 1859 mit einer Forderung von 700 Thlr. ein⸗ tragenen Amtsrath Voeltz zu Codram,

e) der daselbst Rubrica III. Nr. 27 aus dem Vertrage vom 12ten Dezember 1859 mit einer Forderung von 960 Thlr. einge⸗ tragenen Wittwe und den Erben des Bäckermeisters Friedrich

Peeterson zu Wollin,

f) dem Mühlenmeister Fischer zu Behlkow wegen der für ihn aus dem Vertrage vom 12. Dezember 1859 auf Wollmer⸗ staedt, Rubrica III. Nr. 33, eingetragenen 3140 Thlr. nebst

5 pCt. Zinsen, 8 daß der Besitzer des Vorwerks Wollmerstaedt, Alexander Titus Struck, in der Sache, betreffend die Ablösung des aauf einer Seitens des Gutsbesitzers Adlich zu Klein⸗ Meokratz vom Vorwerke Wollmerstaedt erworbenen Wiese Kanons ein Abfindungskapital von 631 Thlrn.

Sgr. erhalten hat, das gerichtlich deponirt ist;

3. a) dem auf dem Gute Neu⸗Jugelow, Stolper Kreises, welchem die Gutsantheile Alt⸗Jugelow A. und B. zugeschrieben wor⸗ den, Rubr. III. Nr. 24 mit einer Forderung von 38 Thlr. 6 Pf. eingetragenen Meyer zu Berlin,

) den daselbst Rubr. III. Nr. 45 und 49 mit resp. 10 Thlr. 21 Sgr. und 4 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf. eingetragenen Erben des Kaufmanns C. F. Wolff zu Danzig, namentlich der Wittwe Wolff, Friedericke Henritte Amalie gebornen Remus, und der Frau Marie Friedericke Wolff, geborenen Wolff,

daß dem Besitzer des Gutsantheils Alt⸗Jugelow A.,

Gutsbesitzer Gottliebsohn, in der Reallasten⸗Ablösungs⸗

Sache von Alt⸗Jugelow ein Abfindungs⸗Kapital von

G g305 Thlrn. in Rentenbriefen zusteht, welches gerichtlich dsdsdiddeeponirt ist;

4) dem Peter Wirkus, wegen des für ihn auf dem Bauernhofe,

Hgßpypotheken⸗Nr. 4, zu Stüdnitz, Bütower Kreises, Rubrica III.

Nr. 1, eingetragenen Muttererbes von 33 Thlrn. 20 Sgr. 9 % Pf.,

und dem Albrecht Wirkus wegen des für ihn daselbst eingetragenen Vater⸗ und Muttererbes von je 33 Thlr. 20 Sgr. 9 % Pf., daß der Eigenthümer dieses Hofes, Jacob Wirkus, für das Aufgeben der ihm in der Königlichen Oberförsterei Zerrin zuständig gewesenen Brennholz⸗Berechtigung ein gerichtlich deponirtes Abfindungs⸗Kapital von 93 Thlr. 10 Sgr. zu er⸗ halten hat. „Die Inhaber dieser Forderungen werden hiermit aufgefordert, sich innen 6 Wochen und spätestens in obigem Termine mit ihren even⸗ tuellen Ansprüchen bei uns zu melden, widrigenfalls sie gemäß §§. 460 seq. Titel 20 Theil I. Allgemeinen Landrechts ihres Pfandrechts an den oben bezeichneten Ablösungs⸗Kapitalien verlustig gehen. Endlich wird noch bekannt gemacht, daß 1) für den Ortsschulzen Nagel zu Gramtitz, als ehemaligen Be⸗ itzer der ö Nr. 3 daselbst, un für den Müllermeister Friedrich Büssow in Gramtitz als Besitzer der Häuslerstelle Nr. 4 daselbst, in Sachen, betreffend die Ablösung der den Grundbesitzern zu Gramtitz, Rügener Kreises, im Königlichen Forst⸗Revier Stubbnit zuständigen Holzberechtigung ein Abfindungs⸗Kapi⸗ tal von je 34 Thlr. festgestellt ist, 2) in Sachen, betreffend die Ablösung resp. Umwandlung des Grundgeldes und Erbpachts⸗Kanons, welche auf den Grundstücken a) des Ackerbürgers Johann Jacob Andreas Roß, Wolgaster⸗ raße Nr. 17 zu Greifswald, b) der Wittwe des Ackerbürgers Johann Martin Roß, Marie Diedrich, und ihres minorennen Sohnes Carl

tichael Christian Roß, Wolgasterstraße Nr. 18 zu Greifswald,

521, 689,

für das Hospital St. Georg daselbst haften, für das berech⸗

tigte Hospital ein Abfindungs⸗Kapital von je 116 Thlr. 20 Sgr

f 2 .

ie etwanigen unbekannten Pfandgläubiger und Anspru sberech⸗ tigten werden aufgefordert, sich binnen 6 Wochen bei * .egn 8 erklären, ob sie wegen der durch die Ablösung geschmälerten Sicherheit ihrer etwaigen Forderungen verlangen, daß die Ablösungs⸗Kapitalien 5 in die Substanz der berechtigten Grundstücke oder zur Abstoßung prioritätisch eingetragener Kapitalien verwandt werden, widrigenfalls ihr Pfandrecht erlissccht. Stargard, den 11. Februar 1867.

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2 2*

Königliche General⸗Kommission mern.

Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [803] Bekanntmachung

21. Verpachtung.

„Das Köni liche Domainen⸗Vorwerk Eggersen, im Amte Lauenstein, Provinz Hannover, zu welchem außer den vorhan⸗ denen herrschaftlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden und Bau⸗

lichkeiten . 1) an Hofräumten ꝛc..... 1 7 Morgen 19 C Ruthen

Verkäufe,

2) an Gärten 14 EC1

an Ackerland ..... 1 an Wiesen an Weideflächen an Boskeit und Anlagen an Fischteichen 8) an Weide⸗Aequivalenten. 9) an Unland

zusammen in Calenberger Mäaße 71 Morgen 52 Rulhen auch verschiedene Weide⸗ und Fischerei⸗Berechtigungen gehören, sdil ben die Zeit vom 1. Mai d. J. bis zum 24. Juni 1885 öffentlich ööö“ werden. zu dem Behufe ist Termin im Geschäftslokale des Königli preußischen General⸗Gouvernements, Departement der Finanzen, 18 den 15. März d. J., Morgens 10 Uhr, angesetzt. 1 Pachtbewerber welche außer den ökonomischen Befähigungen ein eigenes disponibles Vermögen von mindestens 22,000 Thlrn. zur An⸗ nahme und Bewirthschaftung des Domainen⸗Vorwerks spätestens in dem obigen Termine glaubhaft nachzuweisen haben, werden hiermit zu dem letzteren mit dem Bemerken eingeladen, daß das Pachtgeld⸗ Minimum zu 2800 Thlr. Courant jährlich festgesetzt ist, sowie daß die Verpachtungs⸗Bedingungen bei dem Secretariate des Finanz⸗Depar⸗ tements vor dem Termine einzusehen sind, auch auf vorherige frankirte Kechced gceh gegen Erstattung der Abschrift⸗Gebühren ausgefertigt Hannover, den 25. Februar 1867. 8 ““ Königlich Preußisches ⸗General⸗Gouvernement, 8 Departement der Finanzen, Abtheilung für Domanial⸗Pachtsachen.

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Amortisatiton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntm achung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

8 Aesre

1

Bei der am 31. Jannar cr. in Gemäßheit unserer Bekannt⸗

machung vom 21. Dezember pr. stattgefundenen öffentlichen Ausloo⸗ sung unserer am 1. Juli cr. zu amovrtisirenden Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen l. Emission sind folgende Nummern: 99, 115, 263, 311, 341, 1623, 1662, 1752, 1 90, 1962, 9, 2017, 2077, 2116, 2160, 2350, 2511, 2601, 2748, 2763, 2791, 3007, 3175, 3196, 3337, 3370, 3454, 3573, 3616, 3683, 3856, 3903 gezogen worden.

Wir ersuchen die Inhaber Reser Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben mit je 200 Thlr. in der Zeit vom 1. bis 31. Juli d. J.

V gegen der Obligationen bei unserer Hauptkasse zu erheben, i

idem wir bemerken, daß nach §. 4 des Privilegti vom 25. uni 1848 die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen .

nit dem 1. öe aufhört. . u] 8 11““ 1.3 Lls 82 Stettin, den 7. Februar 1867. der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die erste ordentliche General⸗ Versammlung des Central⸗Vieh⸗ Versicherungs⸗Vereins zu Nordhausen wird 72 26. März, Vicg. mittags 10 Uhr, im Versammlungs⸗Lokale des landwirthschaft⸗ lichen Vereins bei Herrn Schneegaß hier abgehalten.

Gegenstand derselben ist: Vorlage der Jahres⸗Rechnung pro 1866

und Neuwahl für die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungs⸗

Rathes. Jeder Versicherte ist zur Theilnahme berechtigt und wird hiermit dazu eingeladen. MNordhausen, 25. Februar 1867. Central⸗Viehversicherungs⸗Verein. J. Heinrich, Direktor.

pas Abonnement beträgt 1 2

1 1 Thlr. 14 84 8 1 g 8

14 für das Viertellahr. 5

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Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Gestellung an, für Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:

Jäger⸗Straße Nr. 10.

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52. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar, Abends

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e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Dem Vorstand der Großherzoglich badischen Eisenbahn⸗ Verwaltung zu Rastatt, Karl Ludwig Schnetzler, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem Großherzoglich badischen Bahnwärter Christoph Wittmann am Hirsch⸗ grund bei Rastatt das Fenn Ehrenzeichen; ferner .

Dem Kreis⸗Physikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Prey zu Cöslin den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, und

Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Eckert in Falkenburg den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verlühen, so wie V

Den Kaufmann Friedrich Wilhelm Hanewinckel in Richmond⸗Virginia zum Konsul daselbst zu ernennen. ääTö C 1“ 1X1X“

Beerlin, 27. Februar.

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Se, Königliche Hoheit der Prinz Friedrich

Preußen ist nach Schwerin abgereist.

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11““ Arbeiten. 11““ A“; v11A11A114“*“ Den Herren William Eades u. William Thomas Eades zu Birmingham ist unter dem 26. Februar 1867 ein Patent auf eine nach der vorgelegten Zeichnung und Be⸗ scchreibung für neu und eigenthümlich erachtete Vor⸗ exrichtung zum Heben von Lasten in ihrer ganzen usammensetzung,

11“ bür. ½ auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für sämmt⸗

liche zum Gebiete des deutschen Zollvereins gehörige Landes⸗ ü

eile des preußischen

taates ertheilt worden.

8. 8 .

Am 1. Februar c. werden die in den früheren Steuer⸗ Gebäuden am Potsdamer und Oranienburger Thore und die in den Lokalen der Post⸗Expeditionen zu Schöneberg, Moabit, Gesundbrunnen und Pankow eingerichteten Telegraphen⸗ Stationen, die beiden ersteren mit vollem, die vier letzteren vorläufig mit beschränktem Tagesdienste für den allgemeinen Verkehr eröffnet werden. 8*

Um einem vielfach gehegten Wunsche des hiesigen Publikums Rechnung zu tragen und demselben die Benutzung der Tele⸗ graphen⸗Anlagen möglichst zu erleichtern, haben diese Telegraphen⸗ Stationen nicht allein den Zweck, die telegraphische Korrespon⸗ denz nach sämmtlichen außerhalb Berlins gelegenen Orten und zwar ohne Erhebung einer besonderen Zuschlagsgebühr se ver⸗ mitteln, sondern sie sollen auch, und hierauf wird besonders aufmerksam gemacht, dazu dienen, Telegramme, welche nach irgend einem Punkte innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin oder nach einem der oben genannten in unmittelbarer Nähe von Berlin belegenen Orte bestimmt sind, anzunehmen und zu

befördern. Zum Bezirke der hiermit ins Leben tretenden Stadt⸗Tele⸗

gehören auch die in Berlin bereits bestehenden Staats⸗

elegraphen⸗Stationen und zwar: die Telegraphen⸗Central⸗Station (Ecke der Französischen und

Obevzvwatzstrvaße), unm

die Fresrapben Slltat Stane im Postgebäude (Königsstraße r. un die Telegraphen⸗Filial⸗Station in der Börse (Ecke der Burg⸗ und Neuen Friedrichsstraße). Eine baldige Vermehrung der Telegraphen⸗Stationen inner⸗ halb der Stadt ist in Aussicht genommen.

Auf die innerhalb des Stadtbezirks sich bewegende tele⸗ graphische Korrespondenz finden die Bestimmungen der Tele⸗ grap hen⸗Ordnung für den deutsch⸗österreichischen Telegraphen⸗

erein, soweit sie durch das Nachstehende nicht geändert werden, ebenfalls Anwendung.

Für die Beförderung und Bestellung von Telegrammen innerhalb des Stadt⸗Telegraphen⸗Bezirks wird, zunächst versuchs⸗ weise für die Dauer der ersten 6 Monate, die Gebühr auf Sgr. im einfachen Satze, d. h. für eine Depesche bis zu 20 Worten, festgesetzt. Es bleibt vorbehalten, diesen Satz nach Ablauf des bezeichneten Zeitraumes zu erhöhen, im Falle die bis dahin gemachten Erfahrungen eine derartige Abänderung zweckmäßig erscheinen lassen sollten.

Wird bei der Aufgabe von Stadtdepeschen vom Absender die Gebühr für telegraphische Antwort vorausbezahlt, so sind die abtragenden Boten im Interesfe des Publikums angewiesen, die Antwort vom Adressaten in Empfang zu nehmen, sofern ihnen diese binnen längstens 5 Minuten nach Abgabe der Depesche behändigt wird. 1

Gleichzeitig mit Einführung der Berliner Stadt⸗Telegraphie wird vom 1. Febdüat c. ab die Gebühr für Beförderung einer einfachen Depesche zwischen Charlottenburg und dem Berline Stadtbezirke und umgekehrt versuchsweise von 8 Sgr.

4 Sgr. herabgesetzt.

Berlin, den 29. Januar 1867. .

8 Koönigliche Telegraphen⸗Direction.

Hpon Chauvin.

Miihisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ““ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Anstellung des bisherigen Kaplans Kaifer als tatho lischer Religionslehrer an der Realschule zu Trier ist genehmigt

worden. 6 8 ““

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Der Thierarzt erster Klasse Strerath zu Dovern bei

Erkelenz ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Erkelenz im Regie⸗ rungsbezirk Aachen ernannt worden. 8

8*

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 4. bis 9. März c. findet

nach §. 24 des Paruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnun

die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bi⸗ bliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Die⸗ jenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen aben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A. —H. am Montag und Dienstag, von J. —R. am Mittwoch und Donnerstag und von 6.—ℳ am Freitag und Sonnabend. 11“*“*“ Berlin, den 25. Februar 1857. Der Königliche Geheime Regierungs Rath und Ober⸗Biblio

thekar

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