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senden. Erachtet das Gericht das Gesuch für berücksichttgungss — Die heutige 8) Sitzung des Reichstags des Kord⸗
werth, so ist, wie in dem §. 3 Absatz 1 angegeben, andern⸗ deutschen Bunde
falls nach §. 4 zu verfahren. 8
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wurde von dem Alterspräsidenten von Frankenberg⸗Ludwigsdorf um 11 ¼ Uhr eröffnet. Anwesend die Bundes⸗Kommissarien Graf von Bismarck⸗
— Die von Privatpersonen an des Königs Majestät, be⸗ Schönhausen, Herr von Roon und Herr von Savigny, hunga we an den Justiz⸗Minister gerichteten und bei der Staatsrath Wetzel (Mecklenburg⸗Schwerin), Minister von Lauer ost zur Befoͤrderung abgegebenen Begnadigungsgesuche sind (Schaumburg⸗Lippe), Senator Dr. Curtius (Lübeck), Senator
u frankiren; auch ist auf der Vorderseite des Cbuverts der Gildemeister (Bremen), Senator Dr. Kirchenpauer (5 amburg).
Name des Absenders anzugeben.
— Nachdem die Namen derjenigen Abgeordneten, welche den von
Die Postbehörde ertheilt über derartige Gesuche, wenn sie dem Abg. Lasker eingebrachten Ge chäfts⸗Ordnungsentwurf frankirt und rekommandirt ns. besondere Einlieferungsscheine. unterstützen, verlesen worden, wurde sofort in die Tagesordnung
— 8e und Schriftführer⸗Wahl«, eingetreten.
3 8 §. 8. Wegen des Einflusses eines angebrachten Begnadigungs⸗ Bei der »Präsidentenwahl⸗« wurden abgegeben 240 Stim.
gesuches auf die Strafvollstreckung verbleibt es bei den bestehen⸗ men und vertheilten sich dieselben wie folgt:
den Regeln.
Ueber die Absendung des Gesuches ist unter Vorlegung des Posteinlieferungsscheines bei dem zur Strafvollstreckung zustän⸗
digen Gericht der Nachweis zu liefern.
Die Theilung der Strasbolistrerung — termi nliche Ab⸗ büßung, Zahlung einer Geldstrafe in Raten — ist nicht als ]. zu behandeln. Die Entscheidung über des⸗
esuche hat bis auf weitere Verfügung des Justiz⸗
fallsige Ninisters von dem Appellationsgericht für das Herzogthum cestnich esge bungsweise von dem holsteinischen Ober⸗Kriminal⸗ gericht zu erfolgen. 1AAX“X“ BVBerlin, den 23. Februar 1871au. ö4““
Graf zur Lippe. 1
u ““ “ 8. 8 “ Marine 2 Ministerium. S 8 8
Die Formirung der See⸗Artillerie⸗Abtheilung mit dem Stabe in Kiel hat stattgefunden, was hierd r allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 113“
Marine⸗Ministeruiumm— n 1“
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Berlin, 2. März. Se. Majestät der Fönng haben Aller⸗
Füdigst geruht, den nachstehenden Beamten im Ministerium des Königlichen Hauses, gämlich dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Verwalter Allerhöchstihrer Schatulle und ersten Tresorier Geiling, dem Geheimen Hofrath und zweiten Tre⸗ sorier Bork und dem Hofrath Mueller die Erlaub⸗ niß zur Anlegung der von des Herzogs von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha Hoheit ihnen verliehenen Orden und zwar den beiden ersteren des Komthurkreuzes zweiter Klasse und dem letzteren des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗ E ischen Hausordens zu
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NMichtamtliches.
Preußen. Berlin, 2. März. Se. Majestät der König
8 empfingen heute früh 9 Uhr den Geheimen Hofrath Schneider, nahmen um 11 Uhr die militairischen Meldungen entgegen, „ertheilten nach denselben dem Assessor Freiherrn Raitz von Frentz⸗ Schlenderhan eine Audienz, in welcher derselbe die Orden und den Kammerherrnschlüssel seines verstorbenen Vaters Sr. Majestät zurückzugeben die Ehre hatte, und nahmen hiernach den Vor⸗ trag des General⸗Adjutanten General⸗Majors von Tresckow entgegen. Nach demselben arbeiteten Se. Majestät noch mit dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Mühler.
8 — Ihre Majestät die Königin erschien mit Sr. Majestät dem Könige vorgestern auf dem Balle bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Karl, gestern auf
dem Opernhausballe.
8 Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben vom
1. bis 15. März Graf Behr⸗Negendank und Freiherr von Mo⸗
rawsky übernommen.
Gestern war Ihre Majestät in dem Concert für den Gustav⸗Adolph⸗Verein anwesend. 1
i Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern 8 militairische Meldungen, ertheilte dem Legations⸗Secretair Grafen
— Blücher eine Audienz, fuhr um 7 Uhr nach der Singakademie
uund wohnte Abends mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗
Dr. Simson 8. Graf Eberhard Stolberg⸗Wernigerode.. SHeerzog von lUljest Herr von Waͤchter..... . WWTTT114A4*“ ööa1”“ Graf Schwerin⸗Putzar Se. Königliche Hoheit Prinz Friedrich Karl “ 8 Da bei 240 Stimmen die absolute Majorität 121 beträgt, letztere aber von keinem der in der Wahl befindlichen Abgeord⸗ neten erreicht wurde, so wurde zu einer zweiten vengeren⸗ Wahl geschritten, bei der nach §. 7 der Geschäftsordnung nur die fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten — Dr. Simson, Graf Eberhard Stolberg⸗Wernigerode, Herzog von Ujest, Herr von Wächter und Erxleben in Betracht kamen. „Bei der zweiten engeren Wahl wurden abgegeben 240 Stimmen, welche sich vertheilten, wie folgt:: Sraf Eberhard Stolberg 95, ““ Herzog von Ujest 12, 8 . von Wächter 5, . ungültig 1. 1 bö Abg. Dr. Simson nimmt den Präsidentensitz ein mit den Worten: er nehme die Wahl an, in der Ueberzeugung, an dieser Stelle in dieser hohen Versammlung mitzuwirken zur Erreichung der Zwecke, »die nicht, unerreicht bleiben dürften⸗, indem er für die ihm erwiesene Ehre danke und verspreche den Aufgaben, die ihm gestellt würden, gerecht zu werden. Auf das Ersuchen des Präsidenten Dr. Simson drückte die Versammlung dem Alterspräsidenten von Frankenberg⸗Luͤd⸗ wigsdorf für die bisherige Leiküng der Verhandlungen durch Erheben von den Sitzen ihren Dank aus. Das Haus schritt hierauf zur Wahl des ersten Vice⸗Prä⸗ fidenten. Abgegeben wurden 239 Stimmen, welche sich wie folgt vertheilten: Z“ „R. von Bennigsen 9,“ Graf Eberhard von Stolberg⸗Wernigerode 64, Herzog von Ujest 55⁴40a46,, “ vpvon Wächter 23, K4.I. 8 Minister von Watzdorf 1. “ „Da die abfolute Masorität 120 beträgt, und diese von keinem der obengenannten Kandidaten erreicht wurde, so wurde nach §. 7 der Geschäftsorbnung zur zweiten vengeren⸗ Wahl geschritten. bet Sc. ben Füfches — Foenecechäten eFas inzwischen noch ein⸗ getreten Geheimer Regierungs⸗Ra app (Waldeck). (Schlu des Blattes.) 21 “
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Altona, 28. Februar. (A. M.) Heute waren die holstein⸗ schen Pröbste und einige andere nicht den einzelnen Probsteien angehoͤrige Geistliche bei dem Bischof erschienen, um von ihm beeidi 8 qu “ 8 eswig, den 28. Februar. (H. N.) Gestern Mitta 1 Uhr sind im großen Saale unseres Raürhhaus sämumtliche Beamten und Kommüneoffizialen der Aemter Gottorf und Hütten von dem Amtmann Baron von Plessen beeidigt worden. Flensburg, 27. Februar. (Fl. N.) Gestern leisteten die Gutsobrigkeiten der unter dem Amte Flen burg belegenen Güter auf dem hiesigen Amthause den Homagialeid. Am Feezakehhs werden 99 Bauervögte des Amts hieselbst beeidigt rden. Bayern. München, 27. Februar. (Bayer. Ztg.) Der österreichische Gesandte Graf v. Fahanasenr 78 aaler
sich vorige Woche nach Darmstadt begab, um auch dort sein
Beglaubigungsschreiben zu überreichen, ist bereit en Abends wieder hier acgfen.; 8. aüeer;
— 28. Februar. Die Staatsregierung soll, wie der⸗ »N. C.« bemerkt, die Absicht haben, den Gesetzentwurf be⸗ züglich der Militairverfassung zurückzuziehen, weil die Herstellung einer neuen Berechnung der Kosten der Armee
prinzessin dem Subscriptionsballe im Koͤniglichen Opern⸗
nach dieser Verfassung mehrere Wochen erfordert und, bevor
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diese Bexechnung vorlie 9 der Ausschuß der Kammer der Ab⸗
or dneten in die Berathung des Gesetzentwurfs kaum eintreten, gärfte. Im Falle der Zuruͤckziehung des Gesetzentwurfs würde. eine Verkagung der Kammern eintreten. Oesterreich. Innsbruck, 28. Febra. (Wien. Ztg.) Der Antrag, Se. Majestat zu bitten, daß die Verordnung vom 28. De⸗ zember 1866 in Beltef er Heeresergänzung, so wie in Ungarn auch für Tirol vollstäpdig sistirt werde, wird vom Hause einhellig angenommen. Der Statthalter beantwortet die Interpellation wegen Ergänzung der Landes⸗Universität dahin, daß diese Angelegenheit bloß noch ein Kostenpunkt sei. Eine zweite Interpellation in Betreff der Beeinflussung der Landtagswahlen von Seite der Regierung beant⸗ wortet der Statthalter dahin, daß die Regierung dabei in ihrem vollen
Rechte gehandelt habe; und auf eine dritte Interpellation wegen der
n Organisirung der. politischen Verwaltung erwiedert derselhe, daß nenee esähehe einer Organisirung auf Grund des vom Reichsrathe selbst sanctionirten Prinzips der Theilung der Verwaltung Sache der Exekutive bleibe, 1 b — 1
Laibach, 28. Februgr. Der über die Vegierungsvorlage, die Reichsrathswahlen betreffend, eingesetzte Ausschuß beantragt eine Adresse an Se. Majestät in deutscher und slovenischer Sprache. Ab⸗ geordueter Deschmann erklärt im Namen des Großgrundbesitzes, daß, wenn die Anträge des Ausschusses, welcher im Sinne seines Berichtes den Ausgleich mit Ungarm, die Verständigung der Völker erschweren und den verfassungsmäßigen Fortschritt willkürlichen Oktroyirungen opfere, angenommen würden, die Reichsrathswahlen von dieser Cüͤrie nicht vorgenommen werden würden. Der Statthalter entwickelt den Standpunkt der Regierung und betont, daß die unter Vorbehalt und Rechtsverwahrung beantragte Beschickung des Reichsrathes dem §. 15 de Reichsraths⸗Statutes widerstreite, somit ungesetzlich sei; er spricht sich gegen die Adresse aus, in der diese Rechtsverwahrung Aus⸗ druck finden solle, und empfiehlt bedingungslose Waͤhlen. Bericht⸗ erstatter Bleiweis erklärt Namens des Ausschusegn die Ausdrücke Rechtsverwahrung und Vorbehalte im Berichte beseitigen zu wollen. Der Ausschußantrag, Absatz 1, die Annahme der Adresse empfehlend, wird hierauf bei namentlicher Be, . mit 24 gegen 2 Stimmen angenommen. Der Großgrundbesitz (9. Stimmen) enthielt sich der Abstimmung.
Abstannneh 7198. Februar. In der Sitzung der Deputirtentafel treten nach Verlesung des Protokolls, vom Quästor geleitet, seüapptliche Minister unter allgemeinen anhaltenden Eljenrufen in den Saal.
Andraͤssy häͤlt eine Ansprache, in welcher er die Hoffnung aus⸗ drückt, daß die Nation und das Haus das Ministexium unterstüͤtzen werden. Der Präsident des Hauses bestätigt in seiner Erwiederung diese Zuversicht; er freut sich, daß es ihm am Abend seines Lebens noch beschieden war, ein “ ungarisches Ministerium in
iesem Hause empfangen zu können. . V
diese eeh s 6,5s. die Vorlagen an, die er gestern in der Kon⸗ ferenz der ve een anmeldete, und bittet, die Sitzung auf eine halbe Stunde zu suspendixen, weil er die Minister der Magnatentafel
llen wolle.
verh der heutigen Sitzung der Magnatentafel wurden die Minister durch den Quästor eingeführt und mit allgemeinem Eljen empfangen. Graf Andräaͤssy begrüßst das Haus und
bittet um dessen Unterstütung. Baron Wentkheim drückte in seiner Anspracge die Ueberzeugung aus, das Ministerium begegne den
. Nation, wenn es sich zur Aufgabe mache, die Exekutive vneh ense mit den Fertichlcgen des socjalen Lebens in Fütlang zu bringen, die Minister werden stets als treue Söhne des Vater⸗ landes und als treue Diener des Monarchen und der Verfassung zu handeln trachten. Nach dieser mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ansprache begrüßte Sennyey die Minister im Namen des Fonses, welches diese Niußerng . mit Zehricigühg vernommen und dem Ministerium seine Unterstützung anbietet. Ks
28 1. März. (W. T. L.) Heute hat die feierliche Bei⸗ setzung der irdischen Ueberreste des Erzherzogs Stephan in der Erzherzoglichen Gruft zu Ofen stattgefunden. Der Trauer⸗ feier wohnten der Bruder und Schwager des Verstorbenen, die Erzherzöge Josef und Karl Ferdin and, die ungarischen Minister und Deputationen beider Häuser des Landtags bei. Namens des belgischen Hofes war “ KwB eezugegen. Auch der oldenburgische Hof war bei der Feier vpertreten.
Aeeeen Füche Fofe Der Landtag beschließt die Vor⸗ nahme der Reichsrathswahlen unter Wahrung der Autonomige und administrativen Selbstständigkeit des Landes.
.“ Belgien. Brüssel, 28. Februar. Der Fürst zu Hohen⸗
zollern⸗Sigmaringen ist gestern init dem Grafen von Flandern hier angekommen. Der Senat hat sich heute in seiner Gesammt⸗ heit nach Hofe begeben, um dem Könige und dem Grafen von Flandern seine Glückwünsche zu des letzteren Verlobung dar⸗ ubringen. Der Prinz de Ligne führte das Wort und sagte in 88 Rede, die bohen Eigenschaflen, deren Ruf der Prinzessin bereits vorausgeeilt sei, würden Ihr nicht nur die Rechte der Nationalitat im Lande, sonderh auch im Herzen des belgischen Volkes erwerben. — Bei der Berathung über einen Gesetzvor⸗ schlag, betreffend die Anwendung der Einzelbaft in Zellen⸗ Gefängnissen für verurtheilte Verbrecher, hat die Justiz⸗Kom⸗ mission zwei Amendements vorgeschlagen. Das eine lautet dahin, daß Verurtheilten, welche einen Theil ihrer Strafzeit in der Zelle verbüßen, für diese Verschärfung keine Ermäßigung der ganzen Dauer ihrer Haft zu Gute kommen soll, wie im Gesetz⸗
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Entwurfe vorgeschlagen war; das andere giebt der Regierung die Macht, die Einzelhaft auch über die Dauer von zehn Jahren zu ver⸗ längern. Der Justiz⸗Minister bekämpfte beide Amendements vom Standpunkte der Humanität und protestirte gegen die Ein⸗ führung von so übermäßiger Strenge in das Strafgesetz, welche nicht im Geiste unseres Jahrhunderts sei. Der Senat nahm jedoch beide Amendements an. Es ist damit wie mit der Todes strafe, welche ebenfalls gegen den Wunsch des Ministers bei⸗ behalten worden ist. — In der Kammer der Repräsentanten ist bei Gelegenheit des Credits für die Entschädigungskosten für wegen der Viehseuche getödtetes Vieh zur Sprache gekommen, daß das System der Srus ädigung bei einer allgemeinen Verbrei⸗ tung der Seuche dem Staatsschatze große Schwierigkeiten bexeiten könnte und daß nach richtiger Consequenz bei anderen ähnlichen Unglücksfällen in gleicher Weise Entschädigung vom Staate he⸗ ansprucht werden könne. Die bisherigen Maßregeln sind jedoch von der Kammexr gutgeheißen und die geforderte Summe von 660,000 Frcs. einstimmig bewilligt worden. — Durch einen Beschluß des Ministeriums des Innern sind sämmtliche Ge⸗ meinden der Provinz Lüttich den Maßregeln gegen die Vieh⸗ seuche unterworfen worden. — Der Gerichtshof zu Gent hat ein für die Actien⸗Gesellschaften wichtiges Urtheil gesprochen. Es han⸗ delte sich darum, ob die von einem der Administratoren einer Ge⸗ sellschaft bei derselben statutgemäß hinterlegten Actien im Falle von Unterschleif und Fehlern des Administrators von der Ge⸗ sellschaft in Anspruch genommen werden können, odex ob diese bei dessen Falliment die Actien den Vertretern der Masse aus⸗ zuliefern und für ihre Verluste in die Reihe der übrigen Gläubiger einzutreten habe. Der Gerichtshof hat der Gesell⸗ schaft das Recht zugesprochen, sich für die erlittenen Verluste an den hinterlegten Actien zu entschädigen, und hat die Klage der Vertreter der Fallitmasse abgewiesen.
— 1. März. (W. T. B.) Dem »Journal de Bruxelles⸗ zufolge wird die Vermählungs⸗Feierlichkeit des Grafen von Flandern mit der Prinzessin Marie von Hohenzollern am
Großbritannien und Irland. London, 28. Februar, Ihre Majestät die Königin traf gestern Morgen mitttelst Extrazuges von Windsor hier ein und begab sich unmittelbar darauf nach Marlborough⸗house, um der Prinzessin von Wales einen Besuch, den ersten seit dem Beginn ihres Unwohlseins und darauf folgenden Wochenbett'’s abzustatten; dem Verneh⸗ men nach war der Rath der konsultirenden Leibärzte die Ur⸗ sache, daß der Königliche Besuch so lange aufgeschoben wurde. Von Marlborough⸗house füͤhr die Königin Lalsdann nach Buckingham Palace, wo am Nachmittag große Cour stattfand.
Eine gestern Abend gehaltene Versammlung der Reform⸗ liga sprach sich gegen die Reformvorschläge der Regierung nicht weniger heftig aus, als neulich die Vertreter der Gewerke. Nach scharfer Verurtheilung dieser Maßnahmen richtete der Vorsitzende sich gegen die liberale Paxtei und Gladstone s Vermitteluüngs⸗ versuche. Das Resultat der Versammmlung war der Beschluß, am Charfreitage eine Volksversammlung im Hyde Part und auf den 11. März, Abends, ein Massenmeting auf dem Trafalgar Square zusammenzuberufen. 8
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses beantragte C. O. Logdlen die zweite Lesung der Bill zur Abschaffung der allen Beamten vorgeschriebenen Abschwörung des Glaubens an die Trans⸗ substantiation und das katholische Meßopfer. Rewdegate behielt sich seine Opposition für die Comité⸗Berathung vor, und die zweite Lesung erfolgte ohne Abstimmungsprobe. — C. O. Loghlen bean⸗ tragte darauf die zweite Lesung der Aemter⸗ und Eide⸗Bill zur Ahb⸗ schaffung jenes Theils der Katholiken⸗Emancipations⸗Akte von 1-22158 der die Elbebung eines Katholiken zum Lord⸗Statthalter oder Lord⸗ Kanzler verbietet, obgleich die Akte der Ernennung eines Katho⸗ liken zum Premier⸗Minister, zum General⸗Gouverneur von Indien oder zum Oberbefehlshaber der Armee nichts in den Weg legt. Außer. dem bezweckt dieselbe Bill die Bestimmung aufzuheben, durch die es katholischen Richtern, Lord⸗Mayors und andern Gemeindebeamten verboten ist, in ihrer Amtstracht beim Gottesdienst zu erscheinen. Newdegate stellte den Antrag auf zweite Lesung in sechs Monaten. Lord Naas hat den aufrichtigen Wunsch, die Acte von 1829 dem Geiste nach aufrecht zuhalten, erignert aber das Haus, daß viele der Bestimmungen, die damals für Schutz⸗ wehren galten, ohne schlimme Folgen ahgeschafft worden seien. Den Vorschlag, die Lord⸗Statthalterschaft den Katholiken zugaͤnglich zu machen, könne er nicht billigen, weil solch ein Schritt das protestan⸗ tische Gemeinwesen verletzen und erbittern wuͤrde, aber anders verhalte es sich mit dem Posten eines Lord⸗Kanzlers. Dieser habe keine die Constitution berührenden Functionen zu erfüllen, so wenig wie der Vice⸗Kanzler, und könne daher füglich auch katholisch sein. Glad⸗ stone beglückwünscht den Staatssecretair für Irland zu dem Fort⸗ scritt, den er in der religiösen Duldsamkeit gemacht habe, findet aber dieselbe immer noch zu egreng Warum solle ein Katholik Staats⸗ Secretair des Innern, aber nicht Lord⸗Statthalter werden können, da doch dieser unter jenem stehe. Die Regierung möge doch keine An⸗
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