1867 / 58 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ür die nicht also abgestempelten Obligationen kann die Zahlung nur in Lübeck ent enai nen werden. Ueber den Fälli Fsenen an deren Inhaber nicht weiter verzinset. übeck, den 2. Januar 1867. . 8 Das Finanzdepartement.

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Bekanntmachun Berlin⸗Stettiner Eisen

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Die Zahlung der am J. April d. J. 2r Zinsen auf unsere mission gegen Einlösung der

8 „Obligationen II. und III. Coupons Nr. 20 resp. Nr. 16 erfolgt —hier bei unserer Hauptkasse Vormittags und

iin Berlin vom 4. 8 bis 12 Uhr. Den Coupons muß bei der

Nachweisung beigefügt werden, welche die Stückzahl, Coupons, die Serie und die ergiebt. 111“ Stettin, den 4. März 1867. he enn e Direktorium 2 F e; der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. icen 8 Fretzdorff. Stein. Kutscher. .

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Ui—h hessische konzessionirte Landesbank.

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Landgr Die nach

Pben den Dividendenschein bei der rlanger u. Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt. Homburg v. d. Höhe, 5. März 1867. EEE“

Der Verwaltungsrath.

Braunschweigische Bank.

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Die Inhaber von Actien unserer Bank benachrichtigen wir hiermit, dass die sh der Reuen Dividendenscheine sSerie II.

Nr. 1— 10 für die Jahre 1862/76

vom 15. März a. c. an bis zum 31. März a. c.

in unserm Bureau, zu welchem der Eingang sich in der Steinstrasse be-

findet, gegen Rückgabe der betreffenden Talons erfolgt.

Inhaber von mehr als 20 Stück Actien haben neben den Talons ein Nummernverzeiechniss, in welchem die Actien, nach Littera und Nummern geordnet, aufgeführt sind, mit ihrer Unterschrift versehen, einzureichen, Formulare dazu auf der Bank während der Geschäfts-

und können die stunden schon jetzt unentgeldlich abgefordert werden.

Von auswärtigen Inhabern kann die Ablieferung Empfangnahme der neuen Dividendenscheine auch bei

5 Herrn 8. Bieichröder in Berlin und bei Herren Frege & Comp. in Leipzi 8

in der oben angegebenen Zeit geschehen. 1“

gkeits⸗Termin hinaus werden die ausgelooseten

vom 1. April cr. ab

bis inkl. 6. April ecr. in unserem dortigen Empfangsgebäude, Vormittags von

Präsentation eine mit Quittung,

Namensunterschrift und Wohnungsangabe des Präsentanten versehene den Werth der

den Verfalltermin bezeichnende Nummer

.13 der Statuten ermittelte Super⸗Dividende für das

Jahr 1866 beträgt F. 2. 30. für jede Actie und wird von heute ab Bankkasse und bei Herren von

der Talons und

Damit die Verh bolinmen können, wird das Legitimations⸗Büreau präcis 11 Uhr ge⸗

schaftsvorständen beantragten Nachtrag u den Statuten, durch wel⸗ chen das Stammactien⸗Kapital um 2 ¾ Millionen Thaler erhöht, gleich⸗ Pitig den Besitzern der alten Stammactien aber ein Vorzugsrecht zum Erwerb der neuen Stammactien al pari eingeräumt werden soll. Diese Vermehrung des Stammactien⸗Kapitals wird zur Deckung der Kosten der für nothwendig erkannten Erweiterungen und Ver⸗ besserungen der Bahnanlagen und Betriebseinrichtungen, der Herstel⸗ lung von Doppelgeleisen, so wie der Vermehrung ber Betriebs⸗ mittel ꝛc. erforderlich. Ein diesen . näher erläuternder Be⸗ richt der Gesellschaftsvorstände kann 28 vor der General⸗Ver. sammlung von den Billetexpeditionen der Bahn bezogen werden. Bere 58 zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den enac .iäse enb Rechte in der General⸗Versamm⸗ lung sind die Besitzer von fünf und mehr Stammactien, welche die⸗ selben jedoch ohne Dividendenscheine Ihercech 4 Tage vor der General⸗Versammlung, also bis ein⸗ schließlich den 24. März c., bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben aus stellenden Depositenschein hinterlegt, oder 2) ebenfalls bis einschließlich den 24. März c. bei einer der Billet⸗ expeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen räsentirt haben, um g von dieser couvertiren, einsiegeln und mit em Tagesstempel der Präsentation versehen zu lassen, oder 3) Falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen in Besit behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet⸗Expeditionen acht Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich den 20. März vor⸗ ezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem Tagesstempel der Prä⸗ entation versehene Anmeldebeschetghgeg erhalten haben. „DZur Erlan dan der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die General⸗Versammlung im Legitimations⸗Büreau als genügend ur angesehen werden: a) im ersten der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der Hauptkasse, b) im zweiten 28 die verschlossenen und abgestempelten Actien⸗ Couverts, sofern der Verschluß unversehrt ist, und im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen erhandlungen der General⸗Versammlung pünktlich

sc 1 so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben erden.

Dieselbe Gültigkeit, wie die Actien selbst, haben alle von öffent⸗ lichen Behörden oder Instituten über die Hinterlegung von Sefim⸗ Actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Devpositenscheine, welche daher ebenso, wie die Actien selbst, bis zu den oben ange⸗ gebenen Terminen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheins wieder abzuholen. 1

Die zur Theilnahme an der General⸗Versammlung berechtigten Actionaire können sich auch durch Bevollmächtigtez welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu erwählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im Legitimations⸗ Büreau durch schriftliche Vollmacht auszuweisen (§. 28 des Sta⸗ tuts). Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General⸗ Versammlung erhaltenen Auftrags ist unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General⸗Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren S nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt verden.

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Alle post⸗Anstalten des In⸗ Auslandes nehmen Hestellung am, sür Gerlin die gdition des Preußischen Staats-Anzeigers:

Jager⸗Straße Nr. 10. (wischen d. Sriedrichs⸗ u. Kanonierstn) 112) 1 ꝙ1 . gE Erat.

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e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Dem Kaiserlich russischen Direktor der Eremitage, Hof⸗ meister von Gedeonoff zu St. Petersburg, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, dem Geheimen Post⸗ und vortragenden Rath beim General⸗Post⸗Amt, Stephan, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, hbem Post⸗Inspektor Bergemann zu Berlin den Kothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem gewerkschaftlichen Grubensteiger Matthias Werner Kesternich zu Bleibuir im Kreise Schleiden, dem Sammet⸗Webermeister Stephan Rertens zu Viersen im Kreise Gladbach und dem Schulzen Kecklies zu Groß⸗Beynuhnen im Kreise Darkehmen das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Gefreiten Kloubert vom l. Pataillon (Aachen) 1. Rheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 25 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den bisherigen Fürstlich lippeschen Konsistorial⸗Präsidenten de la 5 in Detmold zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Pirigenten zu ernennen; und

Die Kaufleute Okto Ernst Ehristian Wien und Emil

erdinand Stephan, sowie den Konsul Friedrich Robert lexander Kleyenstüber zu Kömigsberg i. Pr. zu Kom⸗ merz⸗ und Admiralitäts⸗Räthen und Mikgliedern des Kommerz⸗ und Admiralitaͤts⸗Kollegiums zu Königsberg i. Pr. zu ernennenl.

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Der Königliche Hof legt morgen für Se. Katserliche Foßeit den Erzherzog Stephan Franz Vietor von esterreich die Trauer auf acht Tage an. Berlin, den 8. März 1867. 1 Deer Ober⸗Ceremonienmeister. A1XA4“ 84

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F111A“ tikels 44 der zwischen Preußen und Sachsen bestehenden Ueber⸗ einkunft zur Beförderung der Rechtspflege vom 14. Oktober (30. November) 1839. Vom 27. Februar 1867. Berlin, den 9. März 1867. öö1u“ Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗S mmlung. laisdht l“ 8 mman Wintm ßzn

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Ministerium der ggiglichene, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

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Der Privatdocent Dr. phil. Kohlrausch in Göttingen zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät daselbst ernannt worden. v“ I1I1I1“

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Der Lehrer Haake in Essen ig an Schullehrer⸗Seminar zu Mörs als minar⸗ und als Lehrer der Uebungssch ute angestellt worden. 1 8 11*¹“

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Berlin, 8. März. Müaistat der König haben Aller⸗ nädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant von Alvensleben ommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, die Erlaubni

zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm

verliehenen Großkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 88

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Braunschweig, den 6. März 1867. ä2is Eibs Die Direction. 88 ILrbich. Bocdenstedt.

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Welche Personenzüge dazu benutzt werden können und ob eventuell auf der einen oder andern Strecke Extrazüge eingelegt werden, wird durch besondere Anschläge an den Schaltern der Billet⸗Expeditionen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Für alle Fälle ist jedoch die un⸗ entgeltliche Benutzung der Tages⸗ und Nachtschnellzüge ausgeschlossen. i h Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet⸗Ex edition der Abgangs⸗Station mit dem Stempel des Tages der eneral⸗ Versammlung abgestempelt sein müssen, oder

2) durch X“ des von der betreffenden Billet⸗Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien ab⸗

gestempelten Actien⸗Couverts, oder

3) durch Forheghng der offenen Actien zugleich mit den von der betreffenden Billet⸗Expedition ausgestellten und ebenfalls mit

dem Stempel des Tages der Präsentation der Aetien versehenen

Anmelde⸗Bescheinigungen.

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Ihre Majestaͤt die

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Prenß Berlin, 8. März. Königin war gestern Abend im Symphonie⸗Concert anwesend. Später fand im Königlichen Palais eine musikalische Soiree unter Mitwirkung der Madame Viardot⸗Garcia und des Musik⸗ Direktors Hiller Statt. 1

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldung des Majors Joffroy vom 2ten Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 27 entgegen, empfing den Direktor des Konservatoriums zu Köln, Hiller, und begab Sich Abends

in die Soiree zu Ihren Majestäten. f

Die hentige 8.) Sitzung des Reichstags des Nord⸗ deutschen Bundes wurde von dem Präsidenten 12 Uhr 10 Minuten eröffnet. 6

Anwesend die Bundes⸗Kommissarien: Graf zu Eulenburg, Staatsrath Wetzell (Mecklenburg⸗Schwerin).

Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Herrn Präfidenten trat das Haus in die Tagesordnung Wahlprüfungen ein. Auf den Antrag des Abg. Grafen

b Loms und Ehsdorf hin- Bethusy⸗Huc wurde die Wahl des Abg. Fürst Roman Czar⸗ etreffend die Ueberweisung der Forste Treis un f. h Peah 9.9 Sutroschin a.Meahge Kröben) für gultig erklärt

e orst⸗, Jagd⸗ und Fischerei⸗ 1 sciich, de. e Eö1“ 8 Namens der 2. Abtheilung berichtete der Abg. Dr. Schleiden

frevel an das Justizamt in Fron berich d Nr. 848 10 betreffend eine Ergänzung des über die Wahl des Abg. Moritz Wiggers (3. Wahlkreis von ür das Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frankfurt bestehen⸗ Berlin). Gegen die Gültigkeit dieser Wahl war ein Protest ein⸗ en Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen vom 16. Sep⸗ gelaufen. Referent Dr. Schleiden hob in seiner Berichterstattung

swerden die verehrlichen Actionaire hierdurch ergebenst eingeladen. tember f866 Vom 25. Februar 1867 und unter; hervor, daß es sich hier lediglich um eine rein juristische Frage

*8 Tagesordnung: Rechnungslage pro 1866 und Ergänzungswahlen. Nr. 6566. die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung handle; die Versammlung sei nicht in der Lage, über die Re⸗ ie Elberfeld, den 5. März 1867. vr 1r vom 13. Februar 1867, betre 8 Hs mit der Königlich sächst⸗ gierung von Mecklenburg⸗Schwerin zu Gericht zu sitzen. Das

esehr Die Direction. schen Regierung getroffene Abkommen zur Ergänzung des Ar⸗ mecklenbutgische Wahlgesetz sei nur für Mecklenburg erlassen,

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Arbeiten. 92 n. 44 78 ver

Das 19. Stück der Gefetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter

Nr. 6561. das Gesetz, betreffend die Regelung der direkten Besteuerung in dem Fürstenthume Hohenzolletn⸗Hechingen. Vom 22. Februar 1867, unter

Nr. 6862 das Gesetz, betreffend die Bestrafung der unbe⸗ fugten Aneignung von Vernstein, und die Abänderung der Be⸗ stimmungen im Zusatz 228 des ostpreußischen Provinzialrechtes. Vom 22. Februar 1867, unter 8

Nr. 6963. die Verordnung, betreffend die Organisation der Frauen und Minderjäͤhrige sind zur persönlichen Theilnahme Verwaltungsbehörden in dem vormaligen Kurfürstenthume aan der General⸗Versammlung nach F 28 des Statuts nicht be⸗ Hessen, in dem vormaligen Herzogthume Nassau, in der vor⸗

rechtigt, haben demnach auch keinen Anspruch auf freie mals freien Stadt Frankfurt und in den bisher bayerischen und Erfurt, den 2. März 182. Direction 12 Croßherzoglich hessischen Gebietstheilen. Vom 22. Februar 1867; sdder Thͤringischen Eisenbahn⸗Gesell Nr. 6564. den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Februar 1867,

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Berlin⸗Goͤrlitzer Eisenbahn. Den im Publikum vielfach verbreiteten Gerüchten gegenüber, »als beabsichtige der Verwaltungsrath der Berlin⸗Görlitzer

18 Eisenbahn⸗Gesellschaft eine Million Thaler Prioritaͤts⸗

Obligationen, oder gar noch mehr, zu emittiren”⸗“⸗“ wird hiermit erklärt, daß es nie in der Intention des Verwaltungs⸗ rathes gelegen hat, Obligationen zur Vollendung des Baues auszugeben. Dabei wird gleichzeitig bemerkt, daß der stets mit Energie be⸗ triebene Bau der Bahn soweit vorgeschritten ist, daß, wie der dem⸗ nächst erscheinende Bericht ergeben wird, die Betriebs⸗Eröffnung der ganzen Bahn von hier bis Görlitz bis 1. Juli er. gesichert erscheint. Berlin, den 4. März 1867. Der Verwaltungsrath der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Finanz⸗Comité. 1““ 19000) Thuringssche Eisenbahn.. Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗ Kel chaft werden hierdurch auf Grund und nach Maßgabe der §g§. . des Gesellschaftsstatuts zu einer außerordentlichen General⸗Versamm⸗ lung auf den Donnerstag, den 28. März c., Vormittags 11 Uhr iin den Saal des Gasthofes zum Rheinischen Hof früher Schlehendorn in Erfurt, ie

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1950 ) 8. 112harffingu g. n Vaterländische Hgget Versicherungs⸗Gesetlschaft in erfeld. 1*

r ordentlichen General⸗Versammlung der Gesellschaft

auf Sonnabend, den 23. Nörf 1867, Nachmittags 4 Uhr,

in ihrem Geschäftslokale,

eingeladen.

Der Zweck dieser außerordentlichen Generalver ammlung i Berathung und Beschlußfassung über einen von d⸗ 5