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Mä z. (W. T. B.) Die heute aus München am hiesigen Hofe eingetroffenen Nachrichten über das Befinden der Herzogin Sophie, Tochter Sr. Majestät des Königs Johann, lauten unbefriedigend. Schwäche und Fieber nehmen zu. Das hiesige Hoftheater bleibt heute auf Königliche Anordnung geschlossen.
Oesterreich. Wien, 9. März. Die »Wiener Abend⸗ post« erklärt bezüglich der durch die Tagesblätter wieder⸗ gegebenen zwei Verordnungen des Ofener General⸗Kom⸗ mandos, 8 auf die Authentizität derartiger Mittheilungen einzugehen, daß jede Deutung, welche geeignet wäre, den durch das Kaiserliche Reskript vom 18. Februar und durch das Kaiserliche Handschreiben vom 19. Februar bezeichneten Wirkungskreis der ungarischen Landesvertretung und des unga⸗ rischen Ministeriums in Frage zu stellen oder Mißtrauen zwischen
em vom Kaiser ernannten ungarischen Ministerium und den obersten Militairbehörden zu erwecken, weder den Intentionen
der letzteren, noch der Sachlage entspreche. 1] Die bereits telegraphisch erwähnten Kaiserlichen Hand⸗ chreiben, welche die »Wiener. Ztg.« heute amtlich mittheilt,
haben folgenden Wortlaut:
Lieber Freiherr v. Beust! Ich finde das mit Meinem Hand⸗ schreiben vom 20. Oktober 1860 errichtete Staats⸗Ministerium aufzu⸗ heben und die oberste Leitung der administrativ⸗politischen Angelegen⸗ heiten der nicht zur ungarischen Krone gehörigen Länder der Monarchie
inem Ministerium zuzuweisen, welches den Namen »Ministerium nnern« zu führen hat. ur Leitung der in Gemäßheit Meines obigen Handschreibens bis⸗ her dem Staatsministerium zugetheilt gewesenen Angelegenheiten des Kultus und Unterrichtes finde Ich ein eigenes Ministerium zu bestellen, 8 den Namen »Ministerium für Kultus und Unterricht« zu füh⸗ ren hat. ran 0 ep n. D. bE“ “ Lieber Graf Taaffe! adem Ich Sie zu Meinem Minister ernenne, betraue Ich Sie bis auf Weiteres mit der Leitung des Mi⸗ nisteriums des Innern. Wien, 7. März 1867. “ Lieber Freiherr von Beckel Ich ernenne Sie unter Velassung in den Ihnen übertragenen Functionen als Leiter des Finanzministeriums zu Meinem Minister. Wien, 7. März 1867. “ “ „Franz Joseph m. P.
Pesth, 8. März. Im weiteren Verlaufe der Sitzung. der Deputirtentafel wurde die Frage der Ausdehnung des Wahl⸗ rechtes nicht berührt. Alinea 9, bezüglich Siebenbürgens, wurde in dem Sinne abgeändert, daß dem Ministerium vollkommen freie Hand gelassen wird. Hiermit ist die ganze Vorlage an⸗ genommen. 1.“ .
Der Magistrat ist in Kenntniß gesetzt worden, daß Graf An bkn; sy bis zur Ankunft Sr. Majestät in Wien bleiben wird.
Großbritannien und Irland. London, 8. März. Im Buckingham Palace fand im Laufe des gestrigen Nach⸗ mittags die zweite große Cour der Saison statt. In Begleitung Ihrer Majestät der Königin, die kurz nach 3 Uhr zum Em⸗ pfange den Thronsaal betrat, befand sich der Prinz von Wales, Prinzessin Louise, Prinzessin Beatrice, so wie der Prinz Artur und der Prinz von Deck. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses theilte Lord Derby auf desfallsiges Befragen mit, daß im Laufe des Tages folgendes von 11 Uhr 45 Minuten Vormittags datirtes Telegramm aus Irland an⸗ gekommen sei: »Die Eisenbahnlinie nach Cork ist wieder offen; 13 Ge⸗ angene eingebracht, mehrere verwundet und drei erschossen. Dublin, Cork, Limerick und Waterford sind ruhig.,. Auf dem Wege hierher, 88 fuhs der Lord fort, sprach ich im Ministerium des Innern vor und and dort ebenfalls ein Telegramm von 11 Uhr 45 Minuten des In⸗ alts: »Aus allen Theilen Irlands laufen telegraphische Berichte ein. ein Ereigniß von Bedeutung hat sich gestern Abends begeben. In mehreren Bezirken hört man von Flüchtlingen, die Polizei verfolgt sie lebhaft und assen haben ihre Waffen weggeworfen. Wie man mel⸗ det, ist kein größerer Insurgentenhaufe mehr auf den Beinen.“ Ich ka zufügen, daß keine Truppenverstärkung mehr für Irland nöthig sei eest ie Bill über die Gewerksgenossenschaften ging durch die zweite Lesung. sm nterhause erklärte Lord Stanley auf Hefragen, daß die englische Regierung es nicht ihrer Würde vS” gefunden habe, von der französischen die Uebersendung der in der Kapelle von Fontavrault in Anjou liegenden Statuen der Plantagenet Familie (Henry II., Richard Löwenherz, Eleanor von Guienne und Isabel von Angouléme) zu erbitten. Aber der Kaiser Napoleon habe von dem allgemeinen englischen Wunsch nach dem Besitz jener Denkmale kaum gehört, als er mit Zuvorkommenheit einen Brief an die Königin schrieb und ihr die Statuen als Geschenk anbot. Wie sich von selbst verstehe, sei das Geschenk dankbar angenommen worden. Layard fragt den Staats⸗ Secretair des Auswärtigen, ob gewisse, die orientalische Politik des Kabinets von St. Petersburg betreffende, vom 20. August, 12. Sep⸗ tember, 27. Oktober und 23. November 1866 datirte Depeschen der russischen Regierung an ihren Gesandten in London der Regierung
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Ihrer Majestät mitgetheilt worden seien, und ob er sie, nebst der etiwaigen Korrespondenz darüber, vorzulegen geneigt wäre. Ob er fa⸗ ner wisse, daß der russische Konsul in Be Tran der serbischen Regierun eine Depesche überreicht habe, die angeblich dahin laute — daß Rußlan keineswegs gesonnen sei, die Lösung der orientalischen Frage auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben, daß es sich dem Gedanken an eine Aussöhnung zwischen Türken und Christen nicht länger hingeben wolle; daß es sich darauf beschränken wolle, darüber zu wachen, da
die fremden Mächte nicht zwischen die Pforte und ihre Unterthanen
treten; daß es im Einmischungsfalle sich gezwungen sehen werde, die aktive Vertheidigung der Christen zu übernehmen u. s. w. Lorz Stanley erwiedert: Was die letzte Frage betrifft, so darf ich sagen, 8 ich keine Depesche von der russischen Regierung g⸗ sehen habe, die der hier gegebenen Darstellung im Geringsten entspräche. Was die andere Frage betrifft, so ist keine der angeführten Depeschen mir amtlich mitgetheilt worden. Zwei derselben sind der Regierung zu Gesichte gekommen, aber sie wurden mir nur im vertraulichen Wege und auf einige Zeit in die Hand gegeben, so daß ich sie nicht auf den Tisc legen kann. Bei dem jetzigen Stande der ganzen Frage wäre es den Interessen des Staates nicht förderlich, die Korrespondenz der Oeffent⸗ lichkeit zu übergeben. — Fortescue fragt, ob der Staats⸗Secretant des Innern irgend welche Nachrichten aus Irland mittheilen woll. en verliest hierauf die zweite der bereits oben angeführten Depeschen.
Im Subsidien⸗Comité des Fanzen Hauses legt General Peel die Armeevoranschläge für 1867— 68 vor. Dieselben übersteigen die des vor⸗ gen Jahres um 412,200 Pfd. St., theils in Folge der Uebernahnu der ö von Singapore, theils wegen anderer Bedürfnisse. So würden im Lauf dieses Jahres über 21,000 Mann, nach vollendeter zehnjähriger Dienstzeit, Anspruch auf ihren Abschied haben, was neue Handgelder (im Betrage von 69,000 Pfd. St.) erfordern werde. Fer⸗ ner müsse die Montur für die indische Armee ein Jahr voraus be⸗ schafft werden. Die zu votirende Soldatenzahl veranschlage er auf 139/165 ihre Unterhaltungskosten auf 8,267,300 Pfd. St. oder im Purchschnit aug 59 Pfd. St. 8 Sh. pr. Mann. Es sei unumgänglich nöthig,jedes Depot der indischen Regimenter um 20 Mann zu verstärken und ein Regiment (Ein⸗ geborener für den Dienst in Hongkong anzuwerben. Im Lauf des Jahres würden 426 gezogene Positionsgeschütze, darunter viele vom grsßten Kaliber, fertig sein. Die Verwandlung der Enfield⸗ in Sm⸗ der⸗Büchsen sei mit ungewöhnlicher Schnelligkeit betrieben worden, da der General⸗Gouverneur von Canada dringend um diese neue Waffe bat. Jeder britische Soldat in Canada führe jetzt das Snider⸗Gewehr
das Gerücht über unglückliche Experimente mit dieser Büchse sei in sosgeches Weise entstanden. Es Büchsen, lange und kurze; jene haben drei, im Lauf. Nach der Verwandlung schoß man aus beiden mit derselben Patrone, was ein Mißgriff war, so daß die eine Klasse sich trefflich, die andere gar nicht bewährte. Als man die Patron ür die Büchse mit 3 Zügen ein wenig verkürzte, war das Resultat ein glänzendes. Auf die Vorschläge der Königlichen Kommission über das Rekrutirungssystem beabsichtige die Regierung bis zu einem gewissen Grade einzugehen; aber dieser Gegenstand werde in einem besondern Pesansch 9 vor das Haus kommen. Schließlich beantragt er das Votum von 139,163 Mann. Gladstone u. a. Mit⸗ glieder kritisiren den finanziellen Theil des Armeebudgets und nach
diese sechs Züge
eines längeren Diskussion bewilligt das Haus den beantragten Posten.
Frankreich. Paris, 8. März. Der »Moniteur« meldet. Kaiser hat kürzlich auf dem Marsfelde einen neuen Be⸗ such gemacht und seine lebhafte “ über die Thätig⸗ keit auszudrücken geruht, mit der man gegenw rtig die allgemeine Einrichtung der Ausstellung zu Ende führt. Se. Majestät hat im Be⸗ sonderen die große Menge der bereits von fremden Ausstellern eingesandten Gegenstände wahrgenommen. Der Kaiser hat die Hoffnung ausgesprochen, daß die französischen Aussteller sich von ihren Mitbewerbern nicht den Vorsprung werden abge⸗ winnen lassen und daß es jeder sich zur Ehrensache machen wird, für den 28. März vollkommen bereit zu sein.
— Dem gesetzgebenden Körper wurde in seiner Sitzung vom 7. März nachstehender, auf die Armee und die mobile Nationalgarde bezügliche Gesetzentwurf vorgelegt. —
Erster Abschnitt. Von der aktiven Armee und der Reserve. Art. 1. Die Dienstzeit in der aktiven Armee beträgt fünf Jahre, nach deren Ablauf die Militairs noch vier Jahre in der Reserve dienen. — Die Dienstzeit der jungen Leute, die nicht zur aktiven Armes beträgt vier Jahre in der Reserve und fünf Jahre in der mo⸗ bilen Nationalgarde. — Das jährliche Finanzgesetz thellt jede zur Loos⸗ ziehung berufene Altersklasse in zwei Theile; der eine wird der akti⸗ ven Armee einverleibt, der andre geht zur Reserve über.
Art. 2. Die Dauer der Dienstzeit in der aktiven Armee, wie in der Reserve zählt vom 1. Juli des Jahres an, in welchem die Einbe⸗ rufenen in die Stammlisten der betreffenden Truppenkörper eingetra⸗ gen worden sind. In e erhalten die Militairs, welche ausgedient haben, ihre Entlassung am 30. Juni eines jeden Jahres. In Kriegszeiten erhalten sie diese Entlassung erst nach der Ankunft des betreffenden Ersatzkontingents.
Art. 3. Der Austausch von Ziehungsnummern ist, in Bezug E““ in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. März 1832
Art. 4. Die jungen Leute der Reserve werden nicht zugelassen. ie können mit denen der mobilen Nationalgarde tauschen oder sich durch einen Mann unter 32 Jahren ersetzen lassen, der sich diensttauglich erweist und aller durch das gegenwärtige Geset aufgelegten Verbindlichkeit ledig ist. — Die unter 82 Fahnen stehen⸗
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äbe zweierlei Enfield⸗
um Loskaufe mächtigung zu der
zatairs werden nicht zum Loskauf zugelassen, sie können sich 3 Militairg non eines in das fünfte Dienstjahr eingetretenen Mi⸗ bairs derselben Waffe einen Ersatzmann stellen. 1 Art. 5. Die Dauer der freiwilligen Dienstnahme beträgt zum indesten zwei Jahre. Die freiwillige Dienstnahme verleiht, insofern mnicht laut Art. 1 auf neun Jahre eingegangen wird, die Dienst⸗ b eiung nicht, welche durch 6 und 7 sdes Art. 13 des Gesetzes vom 8 ärz 1832 vorgesehen worden ist. — Die Wiederanwerbung in ive Armee kann für die Dauer von 2 bis 5 Jahren stattfinden. je kann nur von den Militairs und freiwillig Angeworbenen der häiven Armee, die sich im fünften, so wie von den Militairs der Keserve, die sich im vierten Dienstjahre befinden, eingegangen werden. Der Wiedereintritt befreit in keinem Falle die eilitairs von der Hienstzeit, die sie laut Art. 1 des gegenwärtigen Gesetzes in der Re⸗ erve zu leisten haben. . 1b 1n Zweiter Abschnitt. Von der mobilen Nationalgarde. Art. 6. Die mobile Nationalgarde begreift außer den einberufenen ungen Leuten, welche vier Jahre in der Reserpe gedient haben, alle iie welche durch das Gesetz vom 26. April 1855 militairfrei sind oder nuf Grund des obenstehenden §. 1 des Art. 4 einen Ersatzmann ge⸗
Ult haben. 1 Art. 7.
ünf Jahre. A
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Die Dienstzeit in der mobilen National⸗Garde beträgt
28. Die mobile Nationalgarde ist, als Unterstützung der ak⸗ iven Prhe⸗ zur Vertheidigung der festen Plätze, der Küsten und Grenzen des Kaiserreichs und zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern bestimmt. Sie kann nur durch ein Spezialgesetz oder in der
Zwischenzeit der Sessionen durch ein Dekret einberufen werden, das, Fwiscelenh gesetzgebenden Körper behufs der Umwand⸗
in ein Gesetz vorgelegt werden muß. lungar. 9. Bes nobzte ationalgarde wird, je nach Departements,
nien, Bataillons, Schwadronen und Batterien organisirt. 878 Vrfgiere werden von dem Kaiser, die Unteroffiziere, Korporäle und Wachtmeister von den Militairbehörden ernannt. Die jungen geute der mobilen National⸗Garde werden Revuen, Versammlungen zund Uebungen unterzogen, deren Dauer sich nicht über 14 Tage jähr⸗ lich erstrecken darf, und die in dem Departemental⸗ oder Bezirkshaupt⸗ ih, oder in dem Hauptort des betreffenden Kantons stattfinden. Von diesen Uebungen können diejenigen befreit werden, welche sich über hin⸗ längliche Kenntniß der Waffenführung und der Soldatenschule aus⸗ 218 Die jungen Leute, welche vom Militairdienste befreit oder losgekauft sind, müssen sich auf ihre Kosten die Uniform und die kleine
ipir affen.
Leute der mobilen Nationalgarde können ohne irgend welche Ermächtigung in jeder Periode ihrer Dienstzeit gerashen 11. Die Offiziere, Unteroffiziere, Korporäle und Wacht⸗
eister stehen unter der Disziplin und den militaixischen Gesetzen. — Die Leute der mobilen Nationalgarde stehen ebenfalls unter der Disziplin und den Militairgesetzen allein nur während der Dauer der
Revuen, Versammlungen und Uebungen.
Art. 12. Jeder Mann der mobilen Nationalgarde, der, außer den Fällen gesezmäßiger Verhinderung, sich nicht zu in seiner Einbe⸗ rufungsordre anberaumten Versammlungen und Uebungen einfindet, wird von dem Kriegsgericht mit einer Strafe von drei Tagen bis einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Mit derselben Strafe wird derjenige belegt, der sich ohne Ermächtigung aus einer Versammlung entfernt. Wenn er sich es zu einer Revpue begiebt, so wird er mit einer Dis⸗ ciplinarstrafe belegt.
8 diass 1 Außekhalb der Fälle einer Versammlung, Uebung oder Revue der mobilen Nationalgarde, wird die e. durch Wort, Geberde oder Drohung, die sich ein vFeh gegen seinen Vorgesetzten bei Ausübung oder bei elegenheit seiner Functionen zu Schulden kom⸗ men läßt, durch das Zuchtpolizeigericht nach den Art. 225 und 226 des Strafgesetzbuches bestraft. Der Art. 463 des Strafgesetzbuches kann zur Anwendung kommen.
Vorübergehende Bestimmungen. Art. 14. Die Mann⸗ scaaten der jetzt in aktivem Dienst befindlichen Kontingente werden nach Beendigung ihrer siebenjährigen Dienstzeit, Armee, sei es in der Reserve, zwei Jahre lang der mobilen National⸗ Farte angehören. ag gilt ü8 85 18 8 abgelaufener Dienstzeit Eingetretenen (rengages ete libé- nagon) 8 8 Eecendentänner der Abinsiistration, welche diesen Kontingenten angehören. b 1
Vorstehender Gesetzentwurf wurde in den Sitzungen des 4, 6. und 18. Februar, sowie des 4. März 1867 von dem Staatsrathe berathen und angenommen.
„Nach dem ausführlichen Exposé, welches der Armee⸗Reorga⸗ nisation vorangeht, sollen die militairischen Streitkräfte Frank⸗ reichs von 700,000 auf 800,000 Mann gebracht werden, näm⸗ lich 400,000 Mann der aktiven Armee und 350 — 400,000 Mann Reserve. Dazu kommt noch die mobile Nationalgarde mit 3 — 400,000 Mann, von denen 1868 schon 102,000, 1870 192,000 Mann ausgebildete Soldaten sein werden.
— 9. März. Der »Abend⸗Moniteur⸗ enthält eine Depesche des Admirals Laroncière aus Vera⸗Cruz vom 28. v. M., welche meldet, daß jetzt im Ganzen 16,000 Mann französischer Truppen eingeschifft und auf der Rückreise be ndlich seien. Die
inschiffung werde vermuthlich bis zum 8. März beendigt sein.
— Die Bureaux des gesetzgebenden Körpers haben die Er⸗ nterpellation, betreffend die auswärtige Politit der Regierung, ertheilt. Die Interpellation wird am
onnerstag zur Verhandlung kommen.
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Am 9. 1 Vormittags 11 Uhr, wurden die sterblichen Ueb reste des am 6.
sei es in der aktiven
Türkei. Konstantinopel, 9. März. (W. T. B.) Es wird versichert, daß die Pforte erklärt habe, sie sei zu loyaler und praktischer Ausführung des Hat⸗Humayums entschlossen, halte jedoch weitere Konzessionen an die Rafahs für überflüssig. Sämmtliche Forderungen der serbischen Regierung sollen be⸗ willigt sein. — Delegirte aus Kandia sind hier eingetroffen. — Ein heftiges Erdbeben auf der Insel Metelin (im ägäaischen Meere) wird gemeldet. B“* undert Men chen
vranih umgekommen “ 5 8 8
EVZelegraphische Depeschen 1 aus dem Wolff'schen Telegrapben ⸗Buüreau. Wien, Sonnabend, 9. März, Abends. Aus Athen vom 7. d. wird gemeldet: Der griechische Dampfer »Arcadion« ist von seiner ersten Fahrt nach Kandia glücklich nach Syra zurück⸗ gekehrt und hat mehrere kandiotische Familien dorthin gebracht.
Bukarest, Sonnabend, 9. März, Abends. Der Fürst
Karl hat die Demission der Minister angenommen, die Bil⸗ dung eines neuen Ministeriums ist jedoch bis jetzt nicht erfolgt. Der desfallsige Versuch Stephan Golesco’s, welcher mit Bildung eines Kabinets
betraut war,
wird als gescheitert be⸗ 3
Die Begräbnißfeier Peters von Cornelius. .
er⸗ tärz, Vormittags 10 ¼ Uhr, verstorbenen Direktors Peter von Cornelius zur letzten Ruhestätte geleitet. In einem großen Zimmer der Wohnung des Heimgegangenen, am Königsplatze, war der schlichte gelbe Eichensarg, in dem der große Todte schlummerte, aufgestellt. Flor umgab ihn, und Blumen , die Gaben der Liebe, und wohlverdiente Lorbeer⸗ kränze, die willigen Opfer anerkennender Verehrung, schmückten den Deckel, auf dem am Kopfende ein Kruzifix stand. Zu jeder Seite des Sarges brannten auf schwarzen Kandelabern drei Wachs⸗ kerzen. Zu Füßen des Katafalks auf einem Tischchen lagen auf schwarzem Kissen von frischem Lorbeer bedeckt, die zahlreichen hohen Orden, die dem Verblichenen verliehen waren, insonderheit die Insignien der Frie⸗ densklasse des Ordens pour le mérite, deren der große Künst⸗ ler gewesen. Zu Häupten glänzte in großartiger Schönheit und hehrer Ruhe und Würde den Eintretenden das letzte Werk der Hand ent⸗ egen, die nun für ewig im Tode ruht, der Carton zu dem Mittel⸗ ilde (superporte), der Südwand im campo santo zu Berlin, die Aus⸗ gießung des heiligen Geistes und die Taufe durch die Apostel darstel⸗ lend. Im Halbkreise schlossen sich an den Carton hohe Topfgewächse mit öö“ dekorirt. “ chon lange vor 11 Uhr fand sich allmählich eine zahlreiche und erlesene Trauerversammlung in dem Hauptraum und den anstoßenden Gemächern ein, die sichtlich ergriffen und in tief ernster Stimmung an dem gewaltigen Schmerz der Familie und der nächsten Leidtragenden Antheil nahmen, wie sich denn insbesondere die Gemahlin des Ver⸗ blichenen und sein Sohn, Hauptmann im 8. Jäger⸗Bataillon, von vielen Seiten tröstenden Zuspruchs erfreuten. 8 Unter den Anwesenden wurden besonders bemerkt: als Vertreter der Königlichen Theilnahme der Kammerherr Graf von Redern; ferner Se. Excellenz der Minister der geistlichen Angelegenheiten von Mühler und Se. Excellenz der Staatsminister a. D. von Bethmann⸗Holweg; von Seiten der Berliner Universität der derzeitige Rektor General⸗Arzt und Geh. Medizinalrath Professor Dr. von Langenbeck nebst vielen Professoren und Dozenten; von Seiten der Kunst⸗Akademie fast sämmtliche Berliner Mitglieder, besonders der akademische Senat, dem sich Berliner Künstler in großer Zahl und die Eleven der Kunst⸗ akademie anreihten; von Seiten der städtischen Behörden je eine De⸗ utation, mit ihren Vorsitzenden an der Spite; alle Berliner Ritter der riedensklasse des Ordens pour le mérite; eine Deputation der Düssel⸗ dorfer Kunstakademie, deren Reorganisator und Direktor Cornelius gewe⸗ sen, bestehend u. a. aus den Professoren Andreas Achenbach und Wilhelm Camphausen; der Bildhauer Knoll aus München, als Abgesandter der Münchener Künstler und der deutschen Kunstgenossenschaft; endlich Se. Durchlaucht der Fürst Boguslaw Radziwill, der Ober⸗Hof⸗ und Domprediger Dr. Snethlage und viele hervorragende Gelehrte und
Laien. 1 ichenrede am Sarge hielt der Probst zu St. Hed⸗ erster Linie die h künst⸗
ig Kracker. Er betonte in hohe nst- lerssche Bedeutung des Abgeschiedenen. Er habe sein bch ge⸗ im
ebiete der religiösen Kunst geleistet und, entfernt von der eitelen Grvickfucht der modernen Kunst, Lust daran gehabt, sich und sein Können in den 8e. höherer Ideen, in den Dienst der Kirche zu ellen, der er treu und aufrichtig zugethan war. So sei auch sein en wie die Arbeit seines Lebens ein Bekenntniß seines Glaubens ewesen. 6 bn setzte sich langsam der Trauerzug in Bewegung. Als der Sarg aufgehoben wurde, sahen wir neben den Kunstjüngern auch eine Anzahl schon bewährter Meister die Palmenzweige ergreifen, um sie