1867 / 62 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

AMNach dem 30. April c. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. 1b .00 Zu den sub b und ec bezeichneten Ieee Obligationen ex privil. de 31. Juli 1861, 30. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 bönnen die neuen Zins⸗Coupons II. Serie Littr. L. bis U. vom 15ten März c. ab an den beiden Wochentagen, Mittwoch und Donnerstag, Vormittags 9—12 Uhr, bei unserer Effekten⸗Verwaltung, Büreau 18, inr unserem Directions⸗Gebäude hierselbst in Empfang genommen wer⸗ den. Zu diesem Zweck sind die der ersten Serie beigegebenen An⸗ weeisungen nebst arithmetisch geordneten Nummern⸗Verzeichnissen, zu welchen Formulare bei der genannten Effekten⸗Verwaltung zu haben sind, an dieselbe abzugeben, auf Verlangen auch die Dokumente selbst orzuzeigen. Auswärtige können sich der Vermittelung der Post bedienen, haben jedoch das Porto für Hin⸗ und Hersendung zu tragen, die Talons also zu frankiren. 8Böu“ Cöüln, den 7. März 1867. 8 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Verschiedene Bekanntmachungen. 11““ Bekanntmachunng. Die Kreiswundarztstelle des Kreises Saatzig, mit dem Wohnort acobshagen, ist durch die Versetzung des bisherigen Kreiswundarztes ello erledigt.

. Dielenigen welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden 8 hierdurch aufgesordert, sich unter Einreichung eines Curficul. vitae und iihrer Qualificationsatteste darüber, daß sie entweder Wundärzte 1. Kl., welche das chirurgisch⸗forensische Examen wohl bestanden haben, oder

raktische Aerzte sund, welche das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung iner Kreisphysikatsstelle besitzen, innerhalb 6 Wochen bei uns zu mel⸗ en. Das ee e., Gehalt der Stelle beträgt 100 Thlr. jährlich. Stettin, den 4. März 1867. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung. Betreffend die Errichtung einer dritten Apotheke in Liegnitz. Nach dem Reskript des Herrn Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 15. v. Mts. und dem Erlasse des Herrn Ober⸗Praͤsidenten der Provinz Schlesien vom 23. ejd. m. soll eine dritte Apotheke in Liegnitz errichtet werden. iejenigen approbirten und zur Nachsuchung einer Concession zur Errichtung einer neuen Apotheke geeigneten Apotheker, welche bei der diesfälligen Concessions⸗Ertheilung berücksichtigt zu werden wün⸗ schen, haben ihr hierauf bezügliches Gesuch, zu welchem ein Stempel von 5 Sgr. zu verwenden ist, bis zu Ende des Monats Mai cr., portofrei an uns gelangen zu lassen und demselben die Lehr⸗ und Gehülfen⸗Zeugnisse, die Approbation als Apotheker resp. als Provisor, die Beweisstücke über den Besitz der zur Errichtung und dem Betriebe keeeiner Apotheke in Liegnitz erforderlichen Mittel und die sonst nooch für ihren Antrag nach Maßgabe des Reskripts des Herrn Mi⸗ isters der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten vom 13. Juli 1840 (Amtsblatt pag. 230) sprechenden Zeugnisse, besonders aber die Anzeige, ob sie bereits eine Apotheke besessen haben oder Liegnitz, den 6. März 18557. Königliche Regierung. Abth ““ Wegnern.

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909] Thüringische Eisenbahn. b 8 Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch auf Grund und nach Maßgabe der §§. 23 ff. des ene e zu einer außerordentlichen General⸗Versamm⸗

ung auf den

.. den 28. März c., Vormittags 11 Uhr in den Saal des Gasthofes zum Rheinischen Ho früher Schlehendorn in Erfurt,

eingeladen. 1 8 Der Zweck dieser außerordentlichen Generalversammlung ist die Berathung und Beschlußfassung über einen von den beiden Gesell⸗ schaftsvorständen beantragten Nachtrag b den Statuten, durch wel⸗ chen das Stammactien⸗Kapital um 2 ½ Millionen Thaler erhöht, gleich⸗ eitig den Besitzern der alten Stammactien aber ein Vorzugsrecht zum Erwerb der neuen Stammactien al pari eingeräumt werden soll. Diese Vermehrung des Stammactien⸗Kapitals wird zur Deckung er Kosten der für nothwendig erkannten Erweiterungen und Ver⸗ esserungen der Bahnanlagen und Betriebseinrichtungen, der Herstel⸗ lung von Doppelgeleisen, so wie der Vermehrung der Betriebs⸗ mittel ꝛc. erforderlich. Ein diesen Geg e näher erläuternder Be⸗ richt der Gesellschaftsvorstände kann 8 Tage vor der General⸗Ver⸗ sammlung von den Billetexpeditionen der Bahn bezogen werden. Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in der General⸗Versamm⸗ lung sind die Besitzer von fünf und mehr Stammactien, welche die⸗ selben jedoch ohne Dividendenscheine 1) entweder 4 Tage vor der General⸗Versammlung, elc⸗ bis ein⸗ chließlich den 24. März c., bei unserer V8 tkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Depositenschein hinterlegt, oder 2) ebenfalls bis ein chließlich den 24. März c. bei einer der Billet⸗ expeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen Seen haben, vmt e von dieser couvertiren, einsiegeln und mit dem Tagesstempel der Präsentation versehen zu lassen, oder 3) Falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen in Besitz

behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billet⸗Expeditionen acht Tage vor der2 FüwwFanr. also bis einschließlich den 20. März vor⸗ ezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem Tagesstempel der Praͤ. entation versehene I Seee. erhalten haben.

Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritz in die General⸗Versammlung im Legitimations⸗Büreau als genügend nur angesehen werden: 8 u1“]

a) in der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der auptkasse, b) im zweiten die Süere und abgestempelten Actien⸗ Couverts, sofern der Verschluß unversehrt ist, und c) im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehörig abgestempelten Anmeldebescheinigungen. Damit die Verhandlungen der General⸗Versammlung pünktlich

elünmen können, wird das Legitimations⸗Büreau präcis 11 Uhr ge⸗

ossen, so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden.

Dieselbe Gültigkeit, wie die Actien selbst, haben alle von öffent⸗ lichen Behörden oder Instituten über die von Stamm. Actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, welche daher ebenso, wie die Actien selbst, bis zu den oben ange⸗ gebenen Terminen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am Tage nach der General⸗Versammlung gegen Rückgabe des Depositenscheins wieder abzuholen.

Die zur Theilnahme an der General⸗Versammlung berechtigten Actionaire können sich auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der . legitimirten Actionaire zu erwählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sich als solche im ee Büreau durch schriftliche Vollmacht auszuweisen (6. des Sta⸗ tuts). Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General⸗ Versammlung erhaltenen Auftrags ist unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General⸗Versammlung wird am Tage derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren Zeigbahnen nach dem Versammlungsort und von da zurück gewährt werden.

Welche Personenzüge dazu benutzt werden können und ob eventuell auf der einen oder andern Strecke Extrazüge ingelest werden, wird durch besondere Anschläge an den Schaltern der Billet⸗Expeditionen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Für alle Fälle ist jedoch die un⸗

ntgeltliche Benutzung der Tages⸗ und Nachtschnellzüge ausgeschlossen.

Die Berechtigung zur freien Fahrt ist nachzuweisen:

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet⸗Expedition der Abgangs⸗Station mit dem Stempel des Tages der General⸗

Versammlung abgestempelt sein müssen, oder

2 durch Vorzeigung des von der betreffenden Billet⸗Expedition

mmit dem Stempel des Tages der Präͤsentation der Actien ab⸗

gestempelten Actien⸗Couverts, oder

3) durch Verfelgahs der offenen Actien zugleich mit den von der betreffenden Billet⸗Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien versehenen Anmelde⸗Bescheinigungen.

Frauen und Minderjährige sind zur persönlichen Theilnahme an der General⸗Versammlung nach g 28 des Statuts nicht be⸗ rechtigt, haben demnach auch keinen Anspruch auf freie Fahrt.

Erfurt, den 2. März 1857. 11““ Die Direction Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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MNRNiiederschlesische Zweigbahn. 8 Einnahme im Monat Februar 1867 a) für 10,640 P 4899 Thlr. 12 Sgr. Pf., b) für 276,456,7 Ctr. Güter inkl. Extra⸗ ordinarien 17,278 Thlr. 5 Sgr. 4 Pf., in Summa 22,177 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf. Einnahme im Monat Februar 1866 a) für 11,162 ersonen 5184 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. b) für 192,287,1 Ctr. Güter inkl.

traordinaria 11,561 Thlr. Sgr. 7 Pf., zusammen 16,745 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf.; im Monat Februar 1867 mehr 5431 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. Hierzu Mehr⸗Einnahme pro Januar 1867 8154 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf.

ithin bis ult. Februar cr. mehr 13,586 Thlr. 8 Sgr. 9 PfF.

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Im Monat Februar betrugen die Einnahmen und zwar:

1867 Thlr.

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ütfaß hierselbst den

1) aus dem Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr. 6,100 2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport: 8 im innern Verkehr 16,332 bb) im direkten und Durchgangs⸗Verkehr.. 13,888 3) ad extraordinaria 4,930 (Summa 41,250

1 1“ 8 2

Wo Monat Februar 1867 also weniger 8,452 ie Minder⸗Einnahme pro Monat Januar 1867

hat betragen... EbbEEE11’““ 8722²⁷ V Mithin pro 1867 überhaupt weniger 17,179]

MRiatibor, den 8. März 1867. Konigliche Direction der Wilhelmsbahn.

2₰ 8 8 3 2 §̊ 2 E 8 3 * 3 I1u.“

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beneembischen Itaals-Amesgers

e V Jäger⸗Straße Nr. 10.

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be. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Baudouin zu Berlin Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; ferner Dem in Frankfurt a. M. beschäftigten Ober⸗Post⸗Direktor eyer aus Trier den Charakter als Geheimer Post⸗Rath, it dem Range eines Raths dritter Klasse; so wie Dem Kommissions⸗Rath und Buchdruckerei⸗Besitzer Ernst Charakter als »Geheimer Kommissions⸗

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Ninisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Gerichts⸗Assessor Förster zu Breslau, sowie Der Gerichts⸗Assessor Ursinus zu Bromberg sind bei er Uebernahme zur Eisenbahn⸗Verwaltung zu Regierungs⸗ sessoren ernannt worden.

Das 20. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ geben wird, enthält unter Nr. 6567. den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1867, reffend die Genehmigung des revidirten Statuts der „Pro⸗ E“ des Großherzogthums Posen⸗« in Posen, unter Nr. 6568. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den haber lautender Kreis⸗Obligationen des Kreises Pr. Eylau Betrage von 25,000 Thalern. Vom 30. Januar 1867.. Berlin, den 13. März 1867. s za. Lereeoe⸗ Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. 1 E1uX“

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Neu baur in Christburg ist zum chtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Pr.⸗Stargardt und zu⸗ ichzum Notar im Deparkement des Appellationsgerichts zu rienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berent, annt worden. 8

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Berlin, 12. März. Se. Majestät der König haben ergnädigst geruht: Dem bisherigen außerordentlichen Ge⸗ ten und bevollmächtigten Minister am Königlich bayerischen 7, Prinzen Heinrich VII. Reuß, die Erlaubniß zur An⸗ ing des von des Königs von Bayern Majestät ihm verlie⸗ en Großkreuzes des Civil⸗Verdienst⸗Ordens der bayerischen ne zu ertheilen.

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Michtamtliches.

Preußen. Berlin, 12. März. Se. Majestät der 88 empfingen heute Vormittag den Besuch Sr. König⸗ n Hoheit des Kronprinzen, arbeiteten mit dem General⸗ elanten von Tresckow, nahmen militairische Meldungen der 1g von Herwarth, von Below und vieler anderen Offi⸗ im Beisein des Prinzen August von Württemberg und siscuverneurs entgegen und ertheilten dem Großherzoglich sschen Minister von Watzdorff Audienz. Ihre Majestät die Königin ertheilte gestern dem cäftstraͤger Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig die gesuchte Abschieds⸗Audienz. Im Königlichen Palais fand srößeres Diner statt, zu welchem auch die drei Präsidenten Reichstages geladen waren. 8 8

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I Hoheit der Kronprinz wohnte am 9. d. M. der Sitzung desr Reichstages bei und empfing Abends mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin das Praäsidium des Reichstages in Audienz.

Am 10. früh begab sich Höchstderselbe mit dem Courier⸗ zuge nach Stettin, nahm an dem feierlichen Gottesdienste zur ne der den Fahnen verliehenen Fahnenbänder Theil und empfing darauf die Meldungen sämmtlicher im letzten Jahre avancirter und dekorirter Offiziere. ZuUum Diner von 35 Cou⸗ verts hatten die Spitzen der Militair⸗ und Civilbehörden Ein⸗ ladungen erhalten. Abends verweilte Se. Königliche Hoheit über drei Stunden in einer Reunion aller Offiziere der Gar⸗ nison Stettin, welche in dem Offizier⸗Kasino der Offiziere der 2. Artillerie⸗Brigade stattfand.

Am 11. früh von 9 Uhr an besichtigte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf dem Hofe der Artillerie⸗Kaserne die im Ordonnanz⸗Anzuge angetretene Garnison, wobei sich Höchstder⸗ selbe namentlich längere Zeit mit allen dekorirten und denjeni⸗ gen Mannschaften unterhielt, welche sich außerdem noch beson⸗

ders ausgezeichnet hatten. 11m 1 Uhr fand die Nückrrife nach

Berlin statt.

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In der gestrigen (10.) Sitzung des Reichstags Norddeuntschen Bundes, der von den Bundeskommissariet auch Herr von Roon beiwohnte, ergriff nach der Rede de Abg. Groote das Wort der Vorsitzende der Bundeskommissarien, Graf von Bismarck⸗Schönhausen: 8 Wenn ich in diesem Stadium der Discussion das Wort ergreife, so ist es nicht meine Absicht, Sie nach dem Wunsche des Herrn Vor⸗ redners durch staatsmännische Kühnheit vor dieser gefährlichen Eigen

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sschaft zu warnen. Es ist auch nicht meine Absicht und kann sie nicht sein, Ihnen die fehlenden Motive für den Gesammtinhalt der Regie⸗

rungs⸗Vorlage zu entwickeln; aus demselben Grunde nicht, aus dem wir überhaupt keine Motive vorgelegt haben. Die Arbeit, meine Herren, ist zu umfassend; es wäre ein Werk darüber zu schreiben gewesen, wenn die Arbeit sich einiger⸗ maßen auf der Höhe der Aufgabe, mit der wir beschäftigt sind, halten sollte. Hätten wir Motive der Versammlung der Pundes⸗ Kommissarien vorgelegt, so würden wir, ich weiß nicht wie viel Zeit über deren Diskussion verloren haben; schwerlich nur so viel Zeit, wie dazu gehört hätte, sie auszuarbeiten. Es ist nicht etwa eine Nichtachtung des Eindrucks, den unsere Vorlage macht, daß wir uns enthalten haben, die Motive vorzulegen. Wir hatten buchstäblich nicht die Zeit dazu. Eine Arbeitszeit von 4 Wochen für einen Rath, welcher mit der Anfertigung der Motive beauftragt gewesen wäre,

wäre kaum zu kurz bemessen. Wenn wir uns dann auch unter den verbündeten Regierungen verständigt hätten über

den Text, so glaube ich doch nicht, daß wir heute schon hier vereint gewesen wären, wenn wir Ihnen hätten Motive vorlegen sollen. Wir wären auch in die Gefahr gekommen, in diesen Motiven Dinge zu vertreten, die vielleicht gar nicht bestritten werden. Die Motive werden sich aus der allgemeinen und späteren Spezialdiskussion ergeben von Seiten derjenigen, die den Verfassungs⸗Entwurf unter⸗ stuützen, oder durch die Erklärungen der Regierungen, die gefordert wer⸗ den und die sich an die auftauchenden Zweifel knüpfen werden. ch mache auf die zwei hervorragenden Reden des Abgeordneten nc Wiesbaden aufmerksam, die bereits erheblich an Motiven zu diesem Ver⸗ fassungs⸗Entwurf beigetragen haben. Meine Absicht ist ebensowenig, der Spezialdiskussion vorzugreifen, sondern nur wenige allgemeine Ge⸗ sichtabmgn⸗ zu entwickeln, die uns bei der Aufstellung dieser Verfas⸗ ung geleitet haben. Es hat nicht unsere Absicht sein können, ein theo⸗ retisches Ieal einer Grundverfassung herzustellen, in welcher die Ein. heit Deutschlands einerseits auf ewig verbürgt werde, auf der andern Seite jeder partikularistischen Regung die freie Bewegung gesichert bleibe. Einen solchen Stein der Weisen, wenn er zu finden ist, zu entdecken, müssen wir der Zukunft überlassen, einer solchen Gua⸗ dratur des Cirkels um einige Decimalstellen näher zu rücken,

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