ten Orte mit Abzweigungen nach Bielefeld und L für den Fall ausgedehnt, daß dem Unternehmen von der Fürstlich lippeschen Re⸗ gierung eine von der Königlichen Direction und der Deputation für ausreichend erachtete Unterstützung zu Theil wird.
Ob und inwieweit die Mittel zum Bau dieser Bahn, so wie zu den nach Nr. 8 neu zu bildenden Reserve⸗ und Erneuerungs⸗Fonds im Betrage von 500, Thaler durch Ausgabe neuer Actien, welche indeß nicht unter Pari begeben werden dürfen, oder durch Ausgabe von Prioritäts⸗Obligationen und inwieweit die Besitzer der alten Actien rückssichtlich des Bezugsrechts der neuen Actien bevorzugt werden sollen, wird von der Königlichen Direction im Einvernehmen mit der Deputation eschl ssen ö 1
Während der Bauzeit sind die Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen ebenso wie diejenigen der Stamm⸗Actien aus dem Bau⸗Conto zu ent⸗ nehmen. Eine Verzinsung dieser Kapitalien aus den Betriebs⸗Ueber⸗ schüssen darf erst von dem auf die vollständige Eröffnung der neuen Linien folgenden Kalenderjahr ab stattfinden. b
7) Bei Ausführung der im vorigen Alinea näher bezeichneten Bahnen kann das der Staatsregierung im §. 17 der Statuten ein⸗ geräumte Recht käuflicher Lebermahmme des ganzen Bahn⸗Unternehmens erst nach Ablauf von 30 Jahren seit der Eröffnung des Betriebes auf der neuen Bahn ausgeübt werden. Das Ankaufsrecht kann aber über⸗ haupt nur ausgeübt werden, nachdem die Verwaltung der Bahn durch den Staat aufgehoben und der Gesellschaft die eigene Verwaltung sechs Jahre lang zugestanden hat.
. 8) Die Staats⸗Regierung wird der Hessischen Nordbahn⸗Gesellschaft die bei der ehemaligen Kurfürstlich hessischen Regierung als Pfand für das im Jahre 1849 gemachte unverzinsliche Darlehen im Betrage von 500,000 Thaler hinterlegten 3 ½ % Pron tasDb gatzonen II. Serie 8 Betrage von noch 217,500 Thlr. Behufs Cassation derselben zurück⸗ geben.
An der Verpflichtung der Gesellschaft, von dem bezeichneten Dar⸗ lehen resp. dem zeitweiligen Reste desselben im Betrage von 125,000 Thalern alljährlich 25, Thlr. abzutragen, wird hierdurch nichts ge⸗ ändert, jedoch sollen diese 25,000 Thlr. aus dem neu zu bildenden Baufonds genommen werden.
Ferner verpflichtet sich die Staatsregierung, der Hessischen Nord⸗ bahn⸗Gesellschaft auch den Rest der der ehemaligen Kurfürstlich hessi⸗ schen Regierung für den Antheil der Gesellschaft an den Baukosten der Bahn von Cassel nach Guntershausen in Zahlung gegebenen 3 ½ pro⸗ Lentigen Prioritäts⸗Obligationen II. Serie zum Betrage von 937,500
halern behufs deren Cassation zurückzugewähren und auf Höhe dieser Summe eegeubigerin der Gesellschaft zu werden.
Die Gesellschaft verpflichtet sich dagegen, diese Schuld, welche wäh⸗ rend der Dauer der Verwaltung der Bahn durch den Staat unkünd⸗ bar ist, mit jährlich 3 ½ pCt. zu verzinsen und mit ½ pCt. des Nomi⸗ nalbetrages zu amortisiren. Sollte die Verwaltung der Bahn nach Maßgabe der getroffenen Bestimmungen an die Gesellschaft zurück⸗ fallen, so hat der Staat das Recht, zu verlangen, daß ihm für den Rest seiner Forderung 3 ⁄6 proz. Schuldobligationen zurückgewährt werden, welche gleichfalls einer näher zu vereinbarenden, keinenfalls jedoch 1 Proz. des Nominalbetrages des vorerwähnten Kapitals über⸗ steigenden Amortisation unterliegen sollen.
Endlich erklärt sich die Staats⸗Regierung auch damit 88ee. den, daß die noch im Besitz der Gesellschaft befindlichen 3 ½proz. Prio⸗ ritäts⸗Obligationen II. Serie im Betrage von 339,000 Thlr., welche bisher die Reserven der Gesellschaft bildeten kassirt und von dem neu zu bildenden Baufonds 500,000 Thlr. für den Reserve⸗ und Erneue⸗ rungsfonds vorweg abgesetzt werden.
9) Für den Fall, daß in dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen die Gesetze vom 30. Mai 1853 und 21. Mai 1859, betreffend die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe, eingeführt werden sollten, wird der §. 16 der Statuten aufgehoben.
10) Die Dauer der Verwaltung der Bahn Seitens des Staates wird auf mindestens 10 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf derselben soll sowohl dem Staate als der Gesellschaft die Kündigung des Verhält⸗ nisses mit einjähriger Frist zustehen, der Gesellschaft jedoch nur dann, wenn sie zuvor allen Verbindlichkeiten gegen den Staat vollständig Genüge geleistet hat. Eine Kündigung kann von Seiten der Gesell⸗ shelt nur in derselben Weise, wie Abänderungen des Statuts be⸗ schlossen werden (§. 38 des Statufa S§. 3. An die Stelle der im §. 20 der Statuten bezeichneten öffent⸗ lichen Blätter treten für die Folge: AAX“
1) der Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger,
9 die Casseler Zeitung, v1“
die Berliner Börsen⸗Zeitung,
) die National⸗Zeitung,
5) die Cölnische Zeitung.
machung in den übrigen, bis die nächste General⸗Versammlung über dif bbaht eneh anderen Blattes an Stelle des eingegangenen Beschluß gefaßt hat.
„8. 4. An die Stelle des §. 32 der Statuten treten folgende Be⸗ stimmungen: Bei allen Abstimmungen geben je zehn Actien eine so jedoch, daß auch der größte Actienbests zu nicht mehr als dreißig Etimmen berechtigt. 82 Ist ein Actionair zugleich Bevollmächtigter eines anderen Actionairs, so kann er einschließlich des Stimmrechts des letzteren niemals mehr als 60 Stimmen haben.
Die Besitzer von weniger als 10 Actien sind zur Theilnahme an
der General⸗Versammlung — jedoch ohne Stimmrecht — befugt. 5. Die Präsentation der Actien resp. Certifikate kann außer in dem Büreau der Gesellschaft auch an einem von der Direction näher zu bezeichnenden Orte in Berlin und zwar in diesem Falle nur bis spätestens 5 Tage vor der anberaumten General⸗Versammlung gültig erfolgen. 8 u“
Im Falle des Eingehens eines dieser Blätter Lencigt die Bekannt⸗
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en Nordbahn⸗Gese E(Einhundert Thaler. Ihnhaber dieser Actie nimmt auf Höhe des obhj Betrages nach Maßgabe des unter dem 2. Otkiohg 1844 landesherrlich bestätigten Statuts und seinn Nachträgen verhältnißmäßig Theil an dem gesammta Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Cassel, en ten... w.186.
Ksnigliche Eisenbahn⸗Direction Unterschrift zweier Mitglieder. Eingetragen im Register Fol.
jeder Actie gemessene
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werden für e
— durch neue ersetzt 1
(Stempel).
§. 28 des Statuts. Mit
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Actie Nr.. Dividendenschein Nr... Jahr 18..
„Inhaber dieses Scheins empfängt gegen desse Rückgabe aus der s der Hessischen Nordbas Gesellschaft diejenige Dividende, welche für daß Jahr 18.. auf die Actie Nr.... fallen und dere Betrag nebst der Verfallzeit von der Direction bekannt gemacht werden wird. Cassel, den. ten
Königliche Eisenbahn⸗Direction. Unterschrift zweier Mitglieder.
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Handel, Gewerb Arbeiten.
8 Bekanntmachung.
„Die Kandidaten der Baukunst, welche in der ersten dies⸗
sährigen Prüfungs⸗Periode die Prüfung als Bauführer oder rivat⸗Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit auf
gefordert, bis zum 1. April c. sich schriftlich bei der unter⸗
Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen achweise und Zeichnungen einzureichen, worauf ihnen wegen
der Zalassung zuür Prüfung das Weitere eröffnet werden widd. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Beerlin, den 11. März 1867.
. Königliche technische Bau⸗Deputation.
Ministeri
88
Tages⸗Hrdnnng.
1 13. Plenar⸗Sitzun des Reichstages des Norddeutschen Bundes am Freitag, den 15. März 1867), 8 Mittags 12 Uhr. Wahlprüfungen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; zu der von des Fürsten zu Hohenzollern⸗ “ Königliche Hoheit beabsichtigten Verleihung der ersten Klasse des Fuürstlich Hohenzollernschen Haus⸗Ordens an den General⸗Adjutanten des Königs der Belgier Majestät, General⸗Lieutenant und Divisionaire der Kavallerie, Frasin, und der dritten Klasse desselben Ordens an den König⸗ lich belgischen Ordonnanz⸗Offizier, Lieutenant im Guiden⸗Regi⸗ ment, Lunden, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
—
Bekanntmachung. 1 Zum Besten der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung 8 der Besitzer des Kunstverlagsgeschäfts der Photographischen 8 sellschaft Herr Friedrich N sein fuͤr die Pariser Welt⸗ ausstellung gefertigtes, großes historisches Portrait⸗Tableau »Erinnerung an Preußens Feldzug im Jahre 1866⸗ vor dessen Absendung nach Paris uns zur Verfügung estellt „„Dasselbe ist von heute ab bis nächsten Sonnabend in dem mittleren Laden des Karstedt'schen Hauses, gegenüber dem Königlichen Schlosse, an den Werderschen Mühlen, von 9 Uhr vesee 5 Uhr Nachmittags gegen ein Entrée von 5 Sgr. ausgestellt. Berlin, den 11. März 1867. Der geschäftsführende Ausschuß der Victoria⸗National⸗ Invaliden⸗Stiftung. von Prittwitz.
Schema der Dividendenscheine zu den Actien
Frau Alexandrine Beer, Behrenstr. 53.
berühmtes Institut der Feuerwehr, dessen Trefflichkeit “ Hhnezan empfunden wird, sondern auch aus⸗
mnärts als Muster gilt, entbehrt der Sicherheit, welche Familien bedürfen, deren Ernährer fortwährend den größten Gefahren baggeset sind, wenn sie treu und aufopfernd ihre Dienstpflicht für das Wohl der Stadt und der Bevölkerung erfüllen.
88 rotektorate unsrer aeestacn Königin haben
dem sich ee 1sg Personen zur Beschaffung der Mittel ver⸗
ini elche die Stiftung eines bisher entbehrten Pensions⸗ fui für 1 Berliner Feuerwehr als Ausdruck ofensleher Dankbarkeit bezwecken. Zur Vermehrung eines bereits esammelten, aber für den Zweck dang⸗ nicht aus⸗ beichenden Kapitals würde das e Mittel in einer Vorstellung im Königlichen Schauspielhause, an wel⸗ cher sich unsere hervorragendsten Künstler betheiligen, und ugleich in der Sammlung zahlreicher Gaben, die sich zu einer 9 entlichen Verloosung eignen, gefunden werden. Es ist nun⸗ mehr unsere Absicht, die Ausstellung der zu verloosenden Gegen⸗ stände schon am Morgen des zur Vorstellung bestimmten Tages im Concertsaale des Königlichen Schauspielhauses zu eröffnen, am Abend selbst aber während und nach der Vorstellung die Verloosung in Gegenwart des Publikums zu veranstalten. Bei jeder der unterzeichneten Damen werden Gaben zu der Verloosung, deren Termin noch näher bestimmt wird, mit Dank angenommen und Loose à 1 Thlr. pro Stück verkauft. Berlin, den 4. März 1867.
von Bernuth, Molkenmarkt 1. 8
Gräfin von Bismarck⸗Schönhausen, Wilhe b 6.
Commerzienräthin Brunzlow, Poststr. 6. 8
von Decker, Wilhelmsstr. 75.
Gräfin von Hacke, Behrenstr. 41.
Gräfin von Hatzfeld, Wilhelmostr. 70.
von Hülsen, Französischestr. 36.
Anna Krause, Albrechtsstraße 121a.
Geh. Kommerzien⸗Räthin Mendelssohn, Jägerstr. 51.
Fürstin zu Putbus, Pariser Platz 6
Gräfin Pourtales, Königsplatz 4.
von Rochow, Dorotheenstr. 53. 1
Geh. Regierungs⸗Rathin Sca bell, Lindenstr. 50 — 51. org Beer. von Dechend. R. von Decker. Gamet. demann. von Oppenfeld. Scabell. von Wickede.
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Nichtamtliches. 3 1111“
Preußen. Berlin, 14. März. Se. Majestät der König i.2s. heute den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Militair⸗Kabinets entgegen, empfingen den Major von Wus⸗ sow des Leib⸗Grenadier⸗Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8
und ertheilten dem bisherigen spanischen Gesandten am hiesigen
Hofe Chev. Rancés y Villanueva eine Abschieds⸗Audienz.
— Seine Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Capitain⸗Lieutenant von St. Paul, persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert Königliche Hoheit, wohnte der Sitzung des Reichstages bei, nahm die Meldung des zum Commandeur der 6. Infanterie⸗Brigade ernannten Oberst von Hartmann entgegen uünd ertheilte um 15 Uhr mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Kronprinzessin dem bisherigen Herzoglich braunschweigschen Minicter⸗Residenten von Löhneysen eine Ab⸗ schieds⸗Audienz.
Mecklenburg. Schwerin, 13. März. (Meckl. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern Abend, Ihre Königlichen Hoheiten die Frau Großherzogin⸗Mutter und 9 ssran Herzogin Wilhelm mit dem 6 Uhr⸗Abendzug hierher urückgekehrt. 8
„Sachsen. Dresden, 13. März. (Dr. J., Heute Vor⸗ mittag fanden in der katholischen Hofkirche die feierlichen Exe⸗ mien für Ihre Königliche Hoheit die hochselige Frau Herzogin Sophie in Bayern statt. Ihre Majestäten der König und die Königin, Ihre Majestät die Königin Marie, sowie Ihre König⸗ lchen Hoheiten die Frau Kronprinzessin, Prinz und Frau Prin⸗ sesin Georg und die Prinzessin Amalie wohnten denselben bei. Auf en Emporen bemerkte man Ihre Kön eee ere ege . die Erbgroß⸗ erzöge von Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz, as diplomatische Corps, Herrn General von Bonin und die Löniglich preußische und Königlich sächsische Generalität, die Herren Staatsminister und viele hohe Staatsbeamte. 1
igen dac es Königliche Hoheit bfr Kronprinz ist heute Mor⸗
nach Schlo anz abgereist. den Baverg. Mü 98 85 12. März. (Bayer. Ztg.) Die nach
e der Frau Herzogin Sophie wird heute Nachmittags der feierlichen Wasegzung in der Hofkirche zu St. Cajetan
zum Bahnhofe verbracht werden und mit dem Abendzug nach
Staffelstein abgehen, von wo sie am kommenden Morgen nach
Banz übergeführt wird. Die höchsten Herrschaften reisen mit
ihrer Begleitung am Mittwoch Morgens von hier ab und
treffen Nachmittags gegen 3 Uhr in Banz ein. Am Donner⸗ tag Vormittags findet dann das Leichenbegän gniß und der rauergottesdienst statt.
— 13. März. (W. T. B.) Sicherem Vernehmen nach be⸗ absichtigt der Minister des Innern, von Pechmann, sich demnaͤcht nach Karlsruhe zu begeben, um sich über den dortigen Verwaltungsgerichtshof zu informiren; es ist wahrscheinlich, daß auch hier ein solcher Gerichtshof eingeführt werden soll.
Oesterreich. Wien, 12. März. Die telegraphisch be⸗ reits erwähnte Erklärung der »Wien. Abdp.« hat folgenden Wortlaut: »Wie wir aus kompetentester Quelle mitzutheilen in der Lage sind, ist für die nächsten Tage eine Aller⸗ höchste Entschlißung Sr. K. K. Apostolischen Majestät zu gewärtigen, mit welcher die ursprünglich für den 18. März in Aussicht gestandene Einberufung des Reichsrathes, mit Hinblick auf die eingetretene Noth⸗ wendigkeit der Auflösung einiger Landtage, auf kurze Zeit ver⸗ tagt werden soll. Zunächst steht dann das Erscheinen eines Kaiserlichen Patentes in Aussicht, mit welchem die neu zu wählenden Landtage von Böhmen, Mähren und Krain, welche zunächst berufen sein werden, ihre Abgeordneten für den Reichs⸗ rath zu wählen, zur Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Thäͤ⸗ tigkeit einberufen werden sollen.« .
Pesth, 12. März. Gegen 3 Uhr Nachmittags hielt Se. Majestät der Kaiser seinen Einzug durch die festlich geschmückten Straßen. Der Pesther Bürgermeister sagte in seiner im Bahn⸗
ofe gehaltenen Ansprache an Se. Majestät: »Wenn das Er⸗ sölinn Ew. Majestät unter ihren treuen Ungarn stets be⸗ geisternde Freude hervorrief, so ist diese jetzt hundert Mal rößer und begeisternder, da Ew. Majestät als Beglücker der Kakion erscheinen.«
Se. Majestät der Kaiser antwortete:
„Mit Freude bin Ich wieder in Ihrer Mitte erschienen, und die Mir so eben in begeisterten Worten Fnacsgprcheme Huldigung nehme Ich wohlgefällig entgegen. Es freut Mich, wenn auch die beiden Schwesterstädte als das Herz des Landes in den glücklich geänderten Verhältnissen die Morgenröthe einer besseren Zeit erblicken, denn wenn das Herz pertrauensvoll und lebensfrisch schlägt, wird
ewiß auch der ganze Körper, die gesammte Bevölkerung des Landes sich einer dauernden Wohlfahrt und Zufriedenheit erfreuen. Die Freude des Landes und das Glück Meiner Völker ist aber zugleich auch Meine
reude und Mein Glück. Seien Sie hiervon überzeugt und versichern Re die Bewohner beider Städte Meiner besonderen Königlichen Huld und Gnade.⸗
Hierauf fand im Ofener Schloß der Empfang durch die
itglieder beider Häuser statt. N 83. März. 88 e B.) Der Erzbischof Lonowicz
von Kaloesa ist gestorben.
Schweiz. Bern, 12. März. Jüngst fand eine Ver⸗ “ i6 Sonceboz in der Jurabahnfrage statt, in welcher alle Gemeinden des Jura vertreten waren, um zu be⸗ rathen, wie man sich gegenüber den Beschlüssen des Berner großen Rathes verhalten wolle. Die beste Stimmung be⸗ herrschte die Versammlung, man beschloß, alle Kräfte aufzu⸗
bieten, damit die Bahnen zu Stande kommen, und setzte
Comité nieder, welches Anträge bringen soll. b Großbritannien und Irlaund. London, 13. März.
Das Befinden der Prinzessin von Wales ist bedeutend zu-
friedenstellender.
kreich. aris, 12. März. Gestern begann in de en Fechat, die Diskuffion über das Senatsconsult,
ersigny, Baron
welches eine e ; in den dem Senat Pecedcnc Attribu- ie
ten trifft. Es sprachen Senatoren Herzo
Ch. Dupin und Bankgouvperneur Rouland. Der erste der drei
ielt eine lange, seine, wie er selbst versichert, ureignen Rehner chen Anschauungen darlegende Rede, um sich gegen den Werth und den Nutzen der Beredsamkeit in politischen Dingen, gegen die parlamentaristische Regierung überhaupt und das Sy em der Minister⸗Verantwortlichkeit im Besondern auszusprechen. Baron Dupin sowohl als Herr Rouland, verwahrten sich gegen jede Solidarit mit den Anschauungen des Voeredners. Aus der sansen Rede Dupin eht hervor, daß ihm in Bezug auf parlamentarische Berechtigun die Grenzen der senatorischen Befugnisse zu eng gesteckt schienen. — r. Rouland will allen persönlichen Uneinigkeiten fern bleiben und
8
das Senatsconsult eintreten, das für ihn keinesweges ein Akt der 8
drückung der Freiheit, wie man habe hören können, sondern ge⸗ Lig en Gor der 18 Freiheiten gegen jeglichen Mißbrauch sei. — Die Diskussion soll am folgenden Tage weiter fortgesetzt werden.
In dem gesetzgebenden Körper wurde gestern die Diskussion über das Schulgesetz zu Ende gebracht, nachdem es noch zu einigen lebhaften Erörterungen über einzelne Punkte gekommen war. Bei der namentlichen Abstimmung über das aus 22 Artikeln bestehende Gesetz wird dasselbe von 250 Deputirten angenommen.
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2. 2 8 — 8 2 n. .