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— 14. März. (W. T. B.) Die Gesetzentwürfe über die Presse und das Vereinsrecht sind dem gesetzgebenden Körper vorgelegt. Die Entwürfe stimmen mit den von den Zeitungen gebrachten Inhaltsangaben überein. — Der Deputirte Picard hat eine Interpellation über die Abänderung des Artikels 26 der Verfassung eingebracht.
Türkei. Kon stantinopel, 12. März. (W. T. B.) Die preu⸗ ßische Korvette⸗Gazelle« istin Smyrna angekommen und bald dar⸗
aauf zur Hülfeleistung nach Metelin abgegangen, wo allgemeiner
Schrecken herrscht. Man befürchtet das Versinken der Insel. Das Kanonenboot „»Blitz«, welches der preußische Gesandte auf die erste Nachricht von dem in Metelin stattgefundenen Erd⸗ beben von Smyrna dorthin beordert hatte, um den Bewohnern und den preußischen Schutzbefohlenen in der Gefahr Hülfe zu leisten, hat die letzteren sämmtlich, so wie 50 andere Einwohner nach Smyrna übergeführt.
Bukarest, 13. März. (W. T. B.) Ein neues Ministerium ist durch Konstantin Cretzulesco gebildet, dessen Liste heute dem Senate und der Kammer vorgelegt ist. Cretzulesco übernimmt das Präsidium und die Justiz, Johann Bratiano das Ministerium des Innern, Demeter Bratiano das der öffentlichen Arbeiten, Golesco das Auswärtige, Vasesco die
inanzen, Demeter Rosetti das Kultus⸗Ministerium, Ghermel das Kriegs⸗Ministerium. —
Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. März. Der Staatsausschuß des schwedischen Reichstags hat die Be⸗ willigung von nur einer Million Rdlr. schw. für die Anschaf⸗ fung von Infanterie⸗Gewehren angerathen. Außerdem soll der⸗ selbe sich gegen die Bewilligung von Kavallerieschießwaffen und Kavalleriesäbeln, sowie gegen die Verstärkung der Festung Vaxholm, und die Herstellung von bepanzerten Werken auf der Rindö⸗Schanze und der Festung Kungsholm bei Carlskrona ausgesprochen haben.
I11“ König hat unterm gestrigen Datum den Justiz⸗ minister, Freiherrn De Geer wegen Kränklichkeit desselben bis auf Weiteres von der Ausführung seiner Amtsgeschäfte dispen⸗ sirt und ist die Leitung des Justizdepartements vorläufig dem Staatsrath Bredberg anvertraut worden.
Dänemark. Kopenhagen, 11. März. Nach Mitthei⸗ lung der »Rigstid.« hat der Kriegsminister vorgeschlagen, an⸗ stat der ursprünglich verlangten 160 Rekruten per Bataillon, 200 Rekruten ausheben zu lassen und dieselben 2 Monate länger in Dienst zu halten als im vorigen Jahre. Die Mehrzahl des Finanzausschusses hatte sich indessen fuͤr die Annahme des ersten Vorschlages erklärt.
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Amerika. Nach Berichten aus New⸗York vom 25. v. M ßt General Escobedo in Mexiko alle gefangenen Imperialisten welche Ausländer sind, erschießen. ““
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
London, Donnerstag, 14. März, Morgens. Aus New⸗ York, vom 13. d. M., Abends, wird pr. atlantisches Kabel gemeldet: Die von dem mexikanischen Konsul in San Fran⸗ cisco hierher gemeldete Nachricht von der Einnahme der Stadt Mexiko Seitens der Liberalen bestätigt sich nicht.
Aus Mexiko wird berichtet, daß die Imperialisten unter dem persönlichen Kommando des Kaisers Maximilian sich der republikanischen Armee nähern und eine Schlacht binnen Kurzem erwartet wird.
St. Petersburg, Donnerstag, 14. März, Vorm. Das heutige »Journal de St. Petersbourg« veröffentlicht eine wei⸗ tere Serie von Depeschen der russischen Regierung über die orientalische Frage, welche bereits aus den Jahren 1860 und 1861 stammen. Aus denselben geht hervor, daß die Kaiserliche Regierung schon damals die Großmächte aufgefordert hat, durch ein materiell uneigennütziges Einvernehmen den ver⸗ hängnißvollen Ereignissen zuvorzukommen, mit welchen das
Verfahren der Pforte gegen ihre christlichen Unterthanen das
türkische Reich bedrohte. Die Depeschen zeigen ferner, daß bereits um jene Zeit die Westmächte in gleicher Weise wie das russische Kabinet die Nothwendigkeit von Re⸗ formen in der Türkei anerkannten und die Apathie so wie den bösen Willen der Pforte verurtheilten, daß aber die Bemühungen Rußlands zum Zweck einer ausgiebigen Verstän⸗ digung und Behufs einer Abwendung des Kampfes fruchtlos
Dokumenten geht endlich auf daß Klarste hervor, daß Rußland in seinem Verfahren gegen die Türkei von einer friedlichen und versöhnlichen Tendenz, von loyaler Uneigennützigkeit und geleitet wurde. 8
Bukarest, Donnerstag,
geblieben sind. Aus den
durchaus richtiger Vor
März. Das von Cretzu⸗
lesco gebildete Ministerium hat, mit Ausnahme des Kultus. ministers, dessen Portefeuille provisorisch durch den Minister der öffentlichen Arbeiten verwaltet wird, die Bestätigung des
Fürsten erhalten; dasselbe hat bereits gestern den Eid g
sinon jener Gesetze und ihrer Anwendung zu benuten sein: D
und sich dem Senate vorgestellt.
sische Heer von E. Fleck, General⸗Auditeur der 1862.
National⸗Dank. oheit der Kronprinz hab des Allerdurchlauchtigsten Protector Veteranen folgende Personen zu Verwaltungs⸗, be⸗ Ehren⸗Mitgliedern der Stiftun elben de dato Berlin, den
zu vollziehen geruhet. 1) Den Koͤnigl. Landra nissarius für den Landk ler und Buchdruckerei⸗Besitzer Heini des 33,34. Lokal⸗Kommissariats dasel Lieutenant Schröder in missariats daselbst. 4) Den in Liebenwalde zum Spezia missariat Liebenwalde. Hermens in Düsseldorf zum Ehren⸗Mitgliedern: lin. 2) Den Färberei⸗Besitzer G Thonwaaren⸗Fabrik Königl. Lieutenant un Rittergutsbesitzer Iffland in P Gaum in Myslniew, Kreis S von Schuckmann in Jankow, Kreis Schildberg. Landrath Limann in Kempen, Kreis Schildberg. 9) Oberförster von Witzleben in Daun.
Se. Königl. H jestät des König naldankes für ziehungsweise zu die Patente für die eigenhändig gliedern.
Kreis⸗Komn
en im Namen Sr. Ma⸗ 8 des Natio⸗
zu ernennen umd März cr. Höchse⸗ I. Zu Verwaltungs⸗Mit⸗ th von Brandt in Danzig zum reis Danzig. 2) Den Buchhänd. cke in Berlin, zum Schatzmeister 3) Den Königl. Polizei⸗ orsitzenden des I. Lokal⸗Kom⸗ l. Domainen⸗Rentmeister Braun l⸗Kommissarius für das Spezial⸗Kom⸗ Lieutenant und Rentna Kreis⸗Kommissarius daselbst. en Kaufmann A. Lachmann in Ver⸗ ebauer in Charlottenburg. 3) Den b in Charlottenburg. d Gerichts⸗Assessor Walter in Tor
Berlin zum
5) Den Königl.
dnung umfaßt, behandelt die Mili‚ hts⸗ das Nnnangeaes⸗ der Militairgerichte in ihrer jetzigen Gestalt in vollständi⸗ er und übersichtlicher Weise. Die in diesem Theile enthaltene Darstellun st besonders deshalb orientirend, weil der zweite Theil des Militairstra ⸗ esetzes in dem, von dem Strafverfahren handelnden Titel keine voll⸗ saͤndige Strafprozeß⸗Ordnung, sondern in Rücksicht auf die subsidia⸗ rische Geltung der Kriminal⸗Ordnung von 1805 — hauptsächlich nur diejenigen besonderen Prozeß- Vorschriften enthält, welche durch die Verfassung und das Prozeßverfahren der Militairgerichte bedingt werden.
anten March
6) Den Ri
ergutsbesitzer childberg. 7) Den Rittergutsbesiher
arzynow.
8) Den Königl. Den Königl.
Eine Zusammenstellung g und Unterstützung in der pr ist soeben im Verlage der Köni (R. v. Decker) erschiene Gesetz, betreffend die euerwerker, Unterstützung der Wittn desselben Ranges. gen zum Ge
der auf die Invaliden⸗Versor⸗ eußischen Armee bezüglichen gl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckere diese Schrift (Preis 5 Sgr). Versorgung der Militair⸗Invaliden ꝛc. vom und Wachtmeister abwärts, sowie dee ven der im Kriege gebliebenen Militairpersone Vom 6. Juli 186 setz vom 6. Juli 1865. machung, betreffend die Anerken durch das Gesetz 3. August Kronprinz⸗Stiftun die Pensions⸗Erhö für die überhaupt durch den a erblindeten Offiziere de Beamten; 2) die Unter gebliebenen Mil 1866. — Gesetz,
n; es enthält Feldwebel
5. — Ausführun Vom 3. August nung der
S⸗Bestimmun⸗ 5. — Bekanne. Invaliden zu den ihnm 865 zugesicherten Pensitonen. Vom betreffend die Verwaltung dem Vom 2. August 1865. — Gesetz,
g für die im Kriege invalide gewor
vom 6. Juli 1 1865. — Bekanntmachung, betreffend! denen, sowit melten oder L — n Militair⸗ Unterstützung der Wittwen und Kinder der im itairpersonen desselben Ranges betreffend die Erweiterung me der Gesetze vom 6. Juli 1865 und 16. Oktob bruar 1867.
en aktiven Militairdienst verstüm r Linie und Landwehr und die obere
Vom 16. Oktohb hrerer Bestimmungel
er 1866. Vom 9. 7
„ und wissenschaftliche Nachrichten.
chen Militairgesetzgebung.
der preußischen Monarchie ehrpflicht und der preußische Landestheilen durch die Aller ber v. J. auch die Gültigk
V Zur Preußis Die eingetretene Erweiterung der Einführung der allgemeinen litair⸗Organisation in Heültanrge ea deh lbst zur F ilitairgesetzgebung dase zur Folge fassungs⸗Entwurfs für d 8 g derselben in dem ganzen l der Gesetze selbst, als der zu ihrer Ausführnng, oder Ergänzung erlassenen Reglements, Das gesammte hierauf bezügliche Militair⸗Gesetzsammlung« eben, enthalten. tegelung des preu Gesetze und Staates h
den neuen keit der preußischen ehabt. Durch Art. 57 d chen Bund ist Bundesgebiete in Aussicht
en norddeut genommen, Erläuterung Instructionen und Res Material ist in der seit 1841 von Friccius und Das Bedürfniß einer genauen K. ßischen Militair⸗ Gerichtsstandes Verordnungen reicht also über die Grenzen d 1 inaus, und ist daher in denjeni direkt, theils indirekt mit dem Militairwe ein unabweisbares Bedürfniß.
Offizieren und Beamten Functionen Preußische Heer vom 9. Deze 1 üssen mit dem M mit dem Gesetze vom 15. April 1852, n in den Bestimmungen de erordnungen über die Militair⸗ betreffend die Re
»Preußischer
en Kreisen, welche in in Verbindung
der preußisch Kenntniß der Kriegsartike mber 1852, sie werden sich ilitair⸗Strafgesetze 1 welches we r Militair⸗Strafgese Rechtspflege vom 25. mit den Allerhöchsten Bestimmungen vom 1 gelung der Militair⸗Rechtspflege
en Armee genügt
vom Jahre 1 sentliche Abä tze anordnet,1
machen m
im Felde un
undern in der an eführten Allerhöchsten Ordre angegebenen Verord⸗
(Staats⸗ nzeiger vom 5. Dezember 1866
nungen. s vʒe bee jesen gesetzlichen Anordnungen für einen bestimmten Fall ehas def zu creffen, ist besonders für Nichtjuristen mit großen Schwierigkeiten verbunden, da die Militair⸗Strafgesetze mit dem Straf⸗ stem des seit dem 1. Juli 1851 in Kraft getretenen Strafgesetzbuches ar die preußischen Staaten im engsten Zusammenhange stehen, das⸗ Ube aber auch mit dem Strafsystem des Strafgesetzbuchs für das Heer wiederum in vielen 88 erheblichen Punkten nicht übereinstimmt.
Für die Militair⸗Personen, welche als untersuchungsführende Of⸗
ziere oder als Richter in den Kriegs⸗ und Standgerichten die Mi⸗
r⸗Strafgesetze anzuwenden haben, wird als Hülfsmittel zum Ver⸗
er Kommentar über das Strafgesetzbuch für daspreu⸗ Armee. Berlin,
eue Ausgabe. Zwei Theile. 344 u. 296 Seiten.
Der erste Theil des Werkes, welcher die Militair⸗Strafgesetze um⸗
äßt, enthält zunächst den Text der Gesetzbücher. Außerdem sind in
unter jedem Paragraphen derselben befindlichen Kommentare alle
en gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und die Praxis in der h derselben, insoweit sie als Allerhöchsten Orts sanctionirt
zu betrachten ist, angegeben.
In dem Anhange des ersten Bandes befindet sich.
1) Die Classification der zum preußischen Heere und zur Marine
gehörenden Militair⸗Personen nach ihren verschiedenen Dienst⸗ und Rangverhältnissen.
2) Die Allerhöchste Verordnung über die Disziplinar⸗Bestrafung
in der Armee vom 21. Oktober 1841, mit einem ausführlichen Kommentar versehen.
3) Das Gesetz vom 15. April 1852, die Abänderung mehrerer Be⸗
stimmungen in den Militair⸗Strafgesetzen betreffend.
4) Die Kriegs⸗Artikel für das preußische Heer vom 9. Dezember
1852. weite Theil des genannten Werkes, welcher die Strafgerichts⸗ g die Militairgerichts⸗Verfassung und das
Bei der Behandlung des Gegenstandes ist die Methode befolgt,
daß nach einer dem System der Kriminal⸗Ordnung entsprechenden Folgeordnung die noch jetzt gültigen ⸗Bestimmungen des zwei⸗ ten Theils des Militair ⸗ trafgesetzbuchs und die darauf Bezug habenden neueren gesetzlichen Vorschriften nebst den von den Militairgerichten zu befolgenden Bestimmungen der Kriminal⸗Ordnung zusammengestellt und in den begleitenden Noten mit Erklärungen und achweisen kommentirt sind. Die in den Text auf⸗ genommenen Bestimmungen des Militair⸗Strafgesetzbuchs sind durch größere Schrift im Text ausgezeichnet und neben den Bestimmungen der entsprechende Paragraph des genannten Gesetzbuchs besonders ange⸗ geben.
Der erste Titel des Bandes, welcher von den Militair⸗Gerichten
handelt, enthält die Bestimmungen über die Bildung und Besetzung der dercn enegerichte, den Militair⸗Gerichtsstand, die ilitair⸗Gerichts⸗ barkeit, die Untersuchungs⸗ und Spruchgerichte, die Befugnisse. der Militair⸗Gerichtspersonen und die Aufsicht über die Militair⸗Gerichte. Der zweite Titel handelt von dem ordentlichen Strafprozeß / der dritte Titel von dem außerordentlichen Strafprozeß (Kontumazial⸗Verfahren gegen Deserteure; kriegsgerichtliches Verfahren während des Belage⸗ rungszustandes; Restitution; Nichtigkeitsbeschwerde und Begnadigung in Strafsachen), der dritte Titel betrifft die Bestimmungen über die Kosten in Strafsachen.
Unter den Anlagen des 2. Bandes erwähnen wir b
3 das Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851,
2) die Verordnungen über die Militair⸗Rechtspflege in Kriegszeiten vom 25. Januar und 6. Mai 1864, b
3) die Allerhöchste Ordre vom 15. Mai 1866, betreffend die Rege⸗ lung der Militair⸗Rechtspflege im Felde, und
4) die Anführung der wichtigsten Bestimmungen der allgemeinen
Landesgesetze uͤber die Rechtsverhältnisse der Militairpersonen und
ültfegiezärden in Angelegenheiten der bürgerlichen Gerichts⸗ „Es sind hierbei in Betracht gezogen:
der Gerichtsstand der Militairpersonen;
die Insinuation gerichtlicher Vorladungen an dieselben;
die Benachrichtigung der Dienstbehörde, wenn Militair⸗Personen
verklagt werden; 1 “
die Bestimmungen für Prozesse, in welchen es auf die Militair⸗
Verfassung ankommt; 3
die Sistirung der Militairi Prozess während des Krieges;
die Sportelfreiheit der Militair⸗ ersonen.
die Vollstreckung der Execution gegen dieselben,
16 vodeserälarüng henen he “ e privilegirten militairischen Testamente 8 die Verstegelung und Regulirung des Nachlasses verstorbener
Militair⸗Personen. 1 Ein umfangreiches alphabetisches Sachregister zu jedem der beiden
Bände des Kommentars erleichtert die Benutzung desselben.
— Das Märzheft der Zeitschrift für preußische Geschichte
und Landeskunde, herausgegeben vom Professor Dr. Foß, bringt 3 Abhandlungen, und zwar 1) die »Geschichte der Stadt und
errschaft 13. In skizzirter etzung der Ab⸗ ohann wegen
ösischer H 8 6. November 18 Denhard;« 2) Die For des Markgrafen d und Kaiser Karl flogen auf dem Reichstage zu eitgenössischer Bericht. S
Grafschaft Hanau unter franz 1. November 1806 bi Darstellung von Dr. B handlung: »Die Verhandlungen vonKüstrinmit König Ferdir Annahme des Interims, gep Augsburg im dem Geh. Staa Reg.⸗Rath im Staats⸗ fähr die Hälfte Verhandlungen, Sonntag
Jahre 1548. Z ts⸗Archive mitgetheilt von Ministerium.⸗ des 2. Theiles die vom Dienstage nach nach Corporis Christi noch nicht waren. — Die 3. Abhandlung, von unter Bezugnahme au rselbe über den
C. Zitelmann, rtsetzung enthält unge⸗
chen Berichts über jene udi (15. Mai) uni) 1548 dauerten,
veröffentlicht Dr. A. Kotelmann verfaßt, Vortrag des Geh. Archivraths
Januar 1865 in die bisherigen II. von Branden⸗ noch nicht gedruckten ale aus dem Lehns-⸗ vird, gelangt Kurfürsten 1464 von 1454 ge-
des zeitgenössi den Druck
selben Gegenstand im Akademie der Wissenschaften gehalt die Söhne des Kurfürsten Friedrich if Grund einer bis dahin die hier zum erst . s⸗Archives mitgetheilt? ß der älteste Sohn des en Anfang des Jahres Jahren von 1452 bis Erasmus, wird von Abhandlungen d unter Bibliogra⸗ r 1866 bis zum Februar 1867
sche Geschichte und Lan kolle verschiedener historischer
Die allj
I, den de der Königlichen Annahmen über burg zu widerlegen. Ar Urkunde vom Jahre 1454, copialbuche des Königl. Geh. Stagt u dem Resultate, da der nach Riedel um d rafft sein soll, ie Lebenszei ahre 1452 bis
der Verfasser z Friedrich II.,
der Pest w storben sei. K. in die J enthält dasselbe Heft phie die Uebersicht
ienenen Schriften,
jüngsten Sohnes, 1463 gesetzt. — Auße verschiedene Rezensionen un der von Novembe betreffend preußi d schließlich die Sitzungs⸗Proto
(Kass. Ztg.) hnenvorstände, wel diesem Jahre in der hiesigen 16. und 17. April stattfinden.
Landes⸗
kunde, un Vereine. ährliche Zusammen- che dem Cartelverein Stadt und zwar in
ssel, 12. März. kunft der deutscher angehören, wird in den Tagen des 15.,
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrich
ariser Ausstellung.) ird der Kaiserlichen ch Disposition dersel Rettungsbootes un s verwendet zu werden.
lobe« betragen die von der der Pariser Ausste t 16/100 Pfd. St. Pfd. St., alte und neue K
Schiedsrichter 12,00 Königlichen Kommissi
Wales hat der »Gesellschaft sendet, a
Ein Marine⸗Kommando stellungs⸗Kommission zuge⸗ ben, zur Leitung des d auch zur Beaufsi
△½ (Zur P. von 27 Mann w theilt werden, um na Seine zu stationiren des Meer⸗Aquarium
— Nach dem »G englische Abtheilung Inneres Arrangemen Parkanlagen 23 Verwaltung (Auf Art 17,190, Beri Gegenstän Total 116,
chtigung
Kommission für die Ausgaben: Bauten und 650 Pfd. St., Burcau⸗Unkosten aller Transport von Pfd. St.,
für Verbreitung ls Beitrag zur dem Marsfelde, um den stellung zum Gottes⸗
llung gema „nachträgliche unst 11, chterstatter, Kosten der
den 8250, on 2750 650 Pfd. St. — Der Prinz von des Evangeliums Errichtung einer englischen und ame dienst zu die
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on hat in dem Büreau⸗ a Bourdonnaye, welches det, ein Auskunfts⸗Büreau für
d das Studium der all⸗- rleichtern, ist eine Sub
vom 11. Mär
die sich an dieser Sub- der Liste befindet sich der n haben 500 auch der üffer, mit 500 lche die großen Zeit eine in Nieuverkerke ge- der vorhistorischen Zeit) hat
Die zweite Section des Konservators der
in Marmor, nt. Die dritte t führt, be⸗ traits und Mi⸗ Kupferstichen ꝛc.; General⸗Direktor der französi⸗ Kunstschlosserei, unter du öpfen und Glas⸗ d gewebten Stoffen zc. ariser Aus⸗ er Aus⸗
Ausstellungs⸗Kommissi ommissariats A Parks befin
Kaiserliche de des General⸗K nfassung des Anfragen Arbeitern den Besuch un lung zu e Der Pariser⸗ Liste derjenigen, An der Spitze m Beitrage von 10/( Die übrigen Substribenten Unter denselben b mmissar, Herr H r Gegenstände, welche kterisiren, is des Grafen
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veröffentlicht scription be Kaiser Nap Kaiserin mi bis 1000 Frs. gezeich von Preußen ab Für die Zu te der Geschichte der fallende Jury u Die erste Sectis Lartet zum Präside dentschaft Longpe
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ür Skulpturen e, Wachs ꝛc. ernan thschild den V historischen P
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ede⸗Arbeiten, Waffen, äth 2c.; die fünft y, mit Mö virkten un lenburgs an der Pa ß der bei weitem größte Theil ruar in zwei Eisenbahnwagen r Zeit eingetroffen ist. dirt und der Rest wird utsbesitzer Schalburg auf Kommission für ie Herbeiführung
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erzberg⸗ g Pariser einer angemessenen Mecklenburgs thätig
hat sich aimn 7. d.