1867 / 65 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wird mit einem halts⸗Kompetenzen eines Hauptm. 1. Kl. aggr. Meyer, bisher in der Hann. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 15. März 1864 A. aggr. Prem. Lt. Schwarz, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wirs mit einem Patent vom 13. Februar 1866 B. 1. aggregirt. Sec. Lt. Oberg, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 30. Mai

1863), wird als außeretatsm. Sec. Lt. angestellt. Sec. Lt. Mittel-

bach, bisher im 3. Hannöv. Jäger⸗Bat. (Patent 2. Juli 1866), wird als außeretatsm. Sec. Lt. angestellt.

Bei der 5. Art. Brig.: Major Dommes, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Pvtent 6. Januar 1862), wird als Abtheilungs⸗ Commandeur einrangirt. Hauptm. v. Uslar, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 31. Mai 1859 B. 5. b. 1.

und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptm. 1. Kl. aggregirt. Prem.

Lt. Haccius, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 15. März 1864 B. aggregirt. Sec. Lt. Bodecker, bis⸗ her in der Hannöv. Art⸗ Grig. (Patent 28. Mai 1863), wird als

außeretatsm. Sec. Lt. angestellt. 8

Bei der 6. Artillerie⸗Brigade: Hauptm. Blumenbach, bisher in der Hannöv. Artill. Brigade, wird mit einem Patent vom 1. Mai 1858 A. und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptmanns 1. Kl. aggr. Pr. Lt. v. Sichart, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 15. September 1864 aggr. Prem. Lt. Franck, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 15. Oktober 1866 hinter den Pr. Lt. Christiani der 1. Art. Brig. aggr. Sec. Lt. Hahse, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 27. Mai 1860), wird einrangirt.

Bei der 7. Art. Brig.: Hauptm. Krause, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 5. November 1858

und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptmanns 1. Kl. aggregirt.

r. Lt. v. Bach, bisher in der Hannöv. Art. G wird mit einem Pricdn vom 10. Mai 1865 B1! aggregirt. Pr. Lt. Wonneberg, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 4. Juli 1866 c. aggregirt. Ser. Lt. Schoof, bisher in der Hannöv. Ark. Brig. (Patent 26. Mai 1860), wird einrangirt. Sec. Lt. Hape⸗ mann, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 17. Januar 1861), wird einrangirt; Sec. Lt. Rettberg, bisher im 2. Hannöv. Jäger⸗ Bat. (Patent 22. November 1864), wird als außeretatsmäß. Sec. Lt. angestellt.

8 Pnt der 8. Artill. Brig.: Hauptm. Röttiger, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 2. Februar 1858 als Batterie⸗ resp. Comp. Chef einrangirt; Hauptm. v. Hartmann, bisher in der Hannov. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 13. September 1860 und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptm. 1. Klasse aggregirt; Hauptm. v. Wissell, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 6. Januar 1862), wird als Batterie⸗ resp. Comp. Chef einrangirt; Hauptm. Busse, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Pa⸗ tent 23. Juni 1866), wird als Batterie⸗ resp. Comp. Chef einrangirt; Pr. Lt. Bodecker, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 14. September 1864 aggr. Pr. Lt. Hüpeden, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 13. Februar 1866 B 22. aggr. Sec. Lt. Lichtenberg, bisher in der Hannöp. Art. Brig. (Patent 29. Mai 1863), wird als außeretatsmäßiger Sec. Lt. angestellt. Sec. Lt. Polemann, bisher im 4. Hannbv. Inf. Regt. (Patent 22. Mai 1863), wird als außeretatsm. Sec. Lt. angestellt.

Bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 9: Hauptm. Eggers, bisher in

der Henne. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 2. August 1860 und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptmanns 1. Kl. aggr. Pr. Lt. v. Harlessem, bisher in der Hannöv. Art. Brig, wird mit einem Patent vom 14. März 1864 aggr. Pr. Lt. Goeze, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 4. Juli 1866 E. aggr. Sec. Lt. Heseler, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 24. Mai 1860), wird einrangirt.

Bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 10: Hauptm. Müller II.,

bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent v. 1. Mai 1858 als Batterie⸗ resp. Comp. Chef einrangirt; Hauptm. Comperl, bisher in der Hannöv. Artill. Brig., wird mit einem Patent vom 18. Oktober 1859 A. 1 und den Gehalts⸗Kompetenzen eines Hauptm. 1. Klasse aggregirt; Hauptm. Knauer, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 27. Mai 1866), wird als Batterie⸗Chef einrangirt; Pr. Lt. v. Berkefeldt, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 1. Oktober 1860 A. aggregirt; Pr. Lt. Giesecke, bisher in der Hannöv. Art. Brig,, wird mit einem Patent v. 4. Juli 1866 D. aggregirt; Sec. Lt. Mareard, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 16. Januar 1861), wird einrangirt; Sec. Lt. Hart⸗ mann, bisher im 2. Hannöv. Inf. Regt. (Patent 26. Juli 1866), wird als außeretatsm. Sec. Lt. angestellt.

Bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 11: Maj. Hartmann, bis⸗

her in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 19. Ok⸗

tober 1865 A. 1 als Abtheilungs⸗Commandeur einrangirt; Pr. Lt. Richers, bisher in der Hannöv. Artill. Br., wird mit einem Patent vom 13. Februar 1866 B. 3 aggregirt; Pr. Lt. Wyneken, bisher in der Hannöv. Art. Brig., wird mit einem Patent vom 4. Juli 1866 A. aggregirt; Sec. Lt. Scharf, bisher in der Hannöv. Art. Brig. (Patent 24. November 1863), wird als außeretatsm. Sec. Lt. angestellt.

„Bei dem Stabe des Ingen. Corps: Ob. Lt. Oppermann, bisher im Hannov. Ingen. Corps (noch ohne Patent seiner Charge) wird als charakterisirter Ob. Lt. mit einem Mälot. dstans⸗ vom 12, Septem⸗ ber 1865 B. 1 dem Stabe des Ingen. Corps aggregirt, und ist ihm bis zur Einrangirung in eine etatsmäßige Stelle das Gehalt von 1800 Thlr. Se anzuweisen. Major Gotthard, bisher im Han⸗ növerschen Ingen. Corps (Patent 23. Juni 1866), wird dem Stabe des Ingen. Corps aggregirt; derselbe ist erst dann zur Einrangirung in eine etatsmäßige Stelle vorzuschlagen, wenn er nach seinem Patente

Patent vom 31. Mai 1859 J. 2 i. 1. und den Ge⸗ an eine 1800 Thlr.⸗Stelle heransteht; bis dahin ist ihm di eses G

extraordinair anzuweisen. che⸗

Bei der 1. Ingenieur⸗Inspection: Hauptm. Meyer, bis⸗ her im Hannsv. Ingen. Corps, wird als Hauptm. 1. Kl. mit einem S hinter Hauptm. Mentzel des Ingen. Corps einrangirt; Hauptm

ötze, bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wird als Hauptm. 2 Kl mit einem Patent hinter Hauptm. Böttcher des Ingen. Corps einran. girt; Hauptm. Ledebour, bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wind als Hauptmann 2. Klasse mit einem Patent hinter Haupt⸗ mann Wagner des Ingen. Corps einrangirt; Pr. Lt. Kraut bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wird mit einem Patent hinter Pr. Lt. Lücke des Ingen. Corps einrangirt; Pr. Lt. Kamlah, bics⸗ her im Hannöv. Ingen. Corps, wird mit einem Patent hinter Pr. L. Kraut des Ingen. Corps einrangirt; Sec. Lt. Dieckstahl, bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wird mit der Anciennität hinter See. . Nemitz des Ingen. Corps als außeretatsmäßiger Sec. Lt. angestellt; Hauptm. Andreae, bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wird mit inem Patent hinter Hauptm. Westphal des Ingen Corps und mit

nen bisherigen Gehalts⸗Kompetenzen der 1. Ingenieur⸗Inspection aggregirt. ‚Bei der 2. Ingenieur⸗Inspection: Prem. Lt. Mensc, bisher im SenöS. Ingen. Corps, wird mit einem Patent hinter Prem. Lt. Stürtz des Ingen. Corps einrangirt; Sec. Lt. Tappen, bisher im 2. Hannöv. ng. Regt. (Patent 27. Juni 1866), wird alz außeretatsmäßiger Sec. Lt. angestellt.

Bei der 3. Ingenieur⸗Inspection: Hauptmann Borne⸗ mann, bisher im Hannöv. Ingen. Corps, wird mit einem Patent hinter Hauptm. Andreae und mit dem Gehalt eines Hauptm. 2. gl. der 3. Ingenieur⸗Inspection aggregirt.

Bei dem Brandenburg. Train⸗Bataillon Nr. 3: Prem. Lt. Wolf, bisher im Hannöv. Train⸗Corps (Patent 28. Mai l86l), wird aggregirt. 1

Bei dem Westfälischen Train⸗Bataillon Nr. 7: Rittmstc. Marckstädt, bisher im Hannöv. Train⸗Corps (Patent 21. Septem⸗ ber 1864), wird als Rittmstr. 1. Kl. einrangirt (die disponible Rit⸗⸗ meisterstelle in diesem Bataillon geht zu). G

Bei dem Train⸗Bataillon Nr. 10: P. bisher im Hannöv. Train⸗Corps Berlin, den 9. März 1867. 1u1u“ 2 8 h1““ 8

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8 8

Zur Statistik des Verkehrs und Verbr 8 1842P—1864.

XIV. Bier.

7) Was den Betriebsumfang der HH Brauereien betrift, so gewähren die Anschreibungen der

09G teuerbehörde darüber insofern einigen Anhalt, als aus denselben ersehen werden kann, wieviel Brauereien Malz innerhalb einer gewissen Gewichtsmenge versteuert haben. In dieser Hinsicht enthält die nachfolgende Tabelle eine für das Jahr 1864 gültige Uebersicht.

Von den gewerblichen Brauereien haben an Braumalz versteuert.

100 bis unter 1000 Ctr. 100 Ctr.

in „den Städten Lande in den Städten in den Lande

Städten

auf dem L

auf dem Lande auf dem ande dem

2 —₰ S

r22

Ostpreußen

Westpreußen ... Posen.. 8 ommern.. . chlesien. 19 Brandenburg: Berlin 31 Reg.⸗Bez. Potsdam .. 13 2 . rankfurt... 7 16 Fachsen 38 4 49 Westfalen 53 9

4

8

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18 475

22 S SZ

00 0. & d” S C. 0

—290 O 05 GS.

295 88 2 10¹% y40 13 103 53] 29 9 322 208 72 18 9 240 82 390 68 527 277] 333 2 1 [28 1976T0071088 ,2170 8 206 324 3043 3264 oder Prozent 3,01 4,74 44,51 47111— Dagegen waren 1853 85 196 2798 5141 oder Prozent 1,05 2,38 34,03 62,54 Die Zahl derjenigen Brauereien, die den geringsten Betriebs⸗ umfang haben, d. h. unter 109 Ctr. Brauschroot jährlich versteuern, hat bedeutend abgenommen; während im Jahre 1853 solche Brauereien⸗ noch 62,54 Prozent der Gesammtzahl ausmachten 5 weist 1864 g. noch 47,74 Prozent auf. Dagegen hat sich die Zahl der größzerer Betriebsanstalten vermehrt; Brauereien, die von 100 1000 Ctr. Ma verarbeiteten, gab es 1853 2798, 1864 3043, solche, die hae 1000 2000 Ctr. verbrauchten, 1853 196, 1864 324, solche end⸗ lich, die über 2000, Ctr. versteuerten, 1853 86, 1864 206, Hh meisten großen Betriebsanstalten waren in der Provinz Sachsen 8920 in Berlin (31), in Schlesien (24) und in der Rheinprovinz (24);d

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Rheinland 20 39

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elben hat die Provinz Posen (nur 6) aufzuweisen. Viele vemigsteg e Etablissements sind ausgezeichnet eingerichtet, nament⸗ dic mehrere der Berliner Brauereien. In einem Orte der Rhein⸗ K. inz, Niedermendig (im Kreise Mapen) bestehen zur Zeit allein 6 wigtere Brauereien, die ihre Entwickelung vorzugsweise den dort lörhandenen Basaltlavagruben verdanken. Sie liefern jährlich ca. 130 000 Ohm Bier, das zum Theil nach Belgien, Holland und Frank⸗ eich versendet wird. Es bestehen jetzt 32 sogenannte Felsenkeller in Niedermendig mit eöee Tiefe von 80—100 Fuß. Die Güte und Zweckmäßigkeit dieser natürlichen Eiskeller, wie solche für die Zwecke der Bierkühlung und Lagerung in gleicher Güte und Ausdehnung auf dem Kontinente nicht wieder anzutreffen sein dürften, liegt auf der Hand. Nicht allein, daß diese Keller das Brauen in der wärmeren Jahreszeit ohne theuer zu beschaffende Massen Eis ermög⸗ lichen, indem die Kühlschiffe sich in besonderen Abtheilungen der Eis⸗ keller befinden, bieten dieselben außerdem eine vollständige Garantie für die Erhaltung des Biers im besten Zustande.

8) Die Einnahme an Braumalzsteuer, die seit 1845 in fortwäh⸗ render Abnahme begriffen war, hat sich erst seit dem Jahre 1857 ge⸗ hoben, ist von da ab aber auch in stetigem Zunehmen begriffen ge⸗

wesen. Gegen 1,264,489 Thlr. Braumalzsteuer im Jahre 1845 war

die Einnahme in den Jahren 1854 1864:

in den Städten: auf dem Lande: zusammen: 749,566 Thlr. 289,812 Thlr. 1,039,378 Thlr. 733,915 » 277,0901 » 1,010,966 » 734,533 » 279,188 » 1,004,716 » 961,539 326,286 1,,287,825 * 1,020,402 » 344,047 1,364,449 »* 1,052,8902 339,033 1,391,925 » 1,134,185 351,568 1/485,753 » 1,263,352 8 376,911 1/640,263 » Die Gesammt⸗Einnahme ist also seit 1854 von 1,039,378 Thlr. auf 1/736/988 Thlr., also im Verhältniß von 100: 167 gestiegen, Der aupttheil wird von den städtischen Brauereien aufgebracht, 1864 6 Prozent, während die Brauereien auf dem Lande nur 24 Prozent eliefert²haben. Da die Bevölkerung Preußens und derjenigen frem⸗ s Gebietstheile, deren Braumalzsteuer in preußische Kassen fließt, seit 1854 von 17,076,664 auf 18,631,464 Köpfe, also nur im Verhält⸗ niß von 100: 109 sich vermehrt hat, so ist die Brausteuer⸗Einnahme in viel bedeutenderem Umfange gewachsen und damit im Zusammen⸗

1“

8

hange auch die Fabrication und Consumtion gestiegen. ie Ein- nahme für 1864 vertheilt sich auf die einzelnen Provinzen: 8

Ostpreußen .. 202,523 oder 17/7 Reg.⸗Bez. Frank⸗

Westpreußen. 97,614 » furt 73,822 oder 4,2 Posen 50,688 »» Sachsen 297,668 » 17,1 Pommern. 56,295 »„ 3,2 Westfalen 113,922 » 6786 Schlesien 256,526 Rheinland 312,203 „» 187,9 Berlin. 193,899 Zusammen 1730/988 dder 100 Reg.⸗Bez. Pots⸗ 3 1

Die bedeutendste Einnahme hat die Rheinprovinz mit 312,203 Thlr. oder fast 19 Prozent aufzuweisen, dann folgen Sachsen mit 17,1 Pro⸗ zent, Schlesien mit 14/8 Prozent, Ostpreußen mit 117 Prozent, Berlin mit 11,2 Prozent. Die geringsten Einnahmebeträge haben Pommern mit 3 2 und Posen mit 2,9 Pe gehabt. Von der Einnahme bei Westpreußen ist vorweg der Betrag der Braumalzsteuer in Abzug Pöötach welche in Danzig für die Ausfuhr von sogg fanten Jopen⸗ Bier restituirt worden ist; es ist dies ein schweres Bier, welches nur für den Export gebraut und vorzugsweise nach den englischen Manu⸗ faktur⸗Distrikten abgesetzt wird. Die davon ausgeführten Quantitäten ind nicht unerheblich gewesen, 1863 wurden 19,500 Achteltonnen im

erthe von 45,500 Thlr., 1864 28,000 Achteltonnen im Werthe von 65,500 Thlr. verschifft. Die erstatteten Braumalzsteuer 1863 7532 Thlr., 1864 10,007 Thlr. ““

Die Zunahme der Braumalzsteuer⸗Einnah 1 wenn man den Ertrag auf den Kopf der Bevölkerung vertheilt. Bei dieser Berechnung sind in den amtlichen Statistiken von der Bevöl⸗ kerungszahl diejenigen Personen, für welche der Haustrunk steuerfrei bereitet wird, in Abzug gebracht. Im Jahre 1845 wurde Haustrunk für 210,070 Personen steuerfrei gebrauf, 1854 für 86,691 18s nur noch für 66,253 Personen. Der Steuerertrag pro Kop

1 Sgr. 10 Pf. 1 9,4

1 9 2 1

Der Ertrag hat sich also 1864 gegen 1854 um 11,7 Pf. für den

Kopf erhöht. Eine Uebersicht der durchschnittlichen Steuer⸗Erträge

aller im Jahre 1864 in Veisichs gewesenen gewerblichen und nicht ge⸗

Berblichen Brauereien mit einer Berechnung der Kopfzahl, welche im urchschnitt auf jede Brauerei trifft, stellt sich wie folgt:

Beträge waren

nnahme tritt auch hervor,

in den in den Kopfzahl,

Städten. und auf jede

Städten welche auf

dem Lande. Brauerei 8

Ostpreußen 78 479 369 2997 Westpreußen 895 834 10163 Posen 300 1 250 7321

ommern 258 1 155 3774 Schlesierrn. 408 214 2832 Brandenburg ’876 605 4259 Fechsen 477 305 2061 Westfalen. 119 36 560 Rheinland... 288 . 135 1399

In. ganzen Staate. 18 1955 18 20⁵ 100 1237

Der durchschnittliche Steuerertrag hat sowohl in den einzelnen Provinzen wie im Ganzen zugenommen; am höchsten stellte sich der⸗ selbe in Westpreußen mit 834 Thlr. für jede Brauerei, während die Provinz Westfalen mit vielen kleinen ländlichen Brauereien den nie⸗ drigsten Ertrag mit 36 Thlr. aufweist. In den Ansätzen für die Pro⸗ vinz Brandenburg sind auch die Steuererträge von Berlin enthalten;

scheidet man diese aus, so ergeben sich für Berlin als Durchschnitts⸗

ertrag jeder Brauerei 4729 Thlr. In ähnlicher Weise, wie der Ertrag sich vertheilt, berechnet sich auch die Kopfzahl, welche durchschnittlich auf jede Brauerei fällt; dieselbe ist am höchsten in Westpreußen mit 10,163 Köpfen, am geringsten in Westfalen mit 560 Köpfen; in Ber⸗ lin treffen 13,639 Köpfe auf lede Brauerei. Da die Zahl der Braue⸗ reien im ganzen preußischen Staate abgenommen hat, so hat sich na⸗ türlich die Zahl der Menschen, die 29p jede Braukrei kommen, ver⸗ mehrt. 1845 treffen durchschnittlich auf 1 Brauerei 1237, 1853 1580 und 1864 1955 Köpfe.

9) Für das Jahr 1864 berechnet sich das von sämmtlichen Brauereien in Preußen gewerblichen und nicht gewerblichen versteuerte Quantum Braumalzschroot nach Maßgabe des aufgekommenen Steuer⸗ betrages (20 Sgr. Steuer = 1 Ctr. Brauschroot)

a) für die städtischen Brauereien auf 1,987,251 Ctr. b) 2 ländlichen » 618,231 » zusammen auf 2,805/482 Ttr.

Von der Gesammtproduction an Bier fallen also 76,3 pCt. auf die Brauereien in den Städten und nur 23,7 Prozent auf die länd⸗ lichen Brauereien. Unter der von der amtlichen Statistik adoptirten, im Uebrigen aber wohl zu niedrig gegriffenen Annahme, daß aus einem Centner Brauschroot 100 Quart Bier gewonnen werden, be⸗ rechnet sich die Gesammt⸗Production Preußens auf 260,548,200 Quart Bier, die pro Kopf der Bevölkerung einen Verbrauch von 14,03 Quart ergeben. In welcher Weise die Bierconsumtion in den letzten Jahren zugenommen hat, ergiebt das in derselben Weise berechnete Verbrauchs⸗ quantum pro Kopf, dasselbe betrug für

1854 9,18 Quart . 11,23 Quart,

1855.. 8,92 1 11,73

1857. 10,41 . 8 1 13,25

11,49 8 .

Der geringste Konsum war 1856 mit 8,73 Quart, so daß also 1864 5,30 Quart pro Kopf mehr verzehrt worden sind. In den ein⸗ zelnen Provinzen stellt sich der Verbrauch sehr verschieden; er betrug 1864 pro Kopf b in Ostpreußen 18,46 Quart, im Reg. Bez. Potsdam 13,18 Quart, in eeeh. 12,31 » im Reg. Bez. Frankfurt 11,39 » in Posen 5/11 » in Sachsen 22 4 in Pommern 6/,16 » in Westfalen.. in Schlesien. 11,34 » in Rheinland. in Berlin 52/ %1

Den höchsten Verbrauch weist Berlin mit 52,01 Quart pro Kopf auf; derselbe stellt sich hier jedenfalls noch höher, wenn man die be⸗ deutenden Mengen Bier berücksichtigen wollte, die namentlich von den rößeren Etablissements in den Regierungs⸗ Bezirken Potsdam und Frankfurt zur Versorgung Berlins abgegeben werden, während die Berliner Brauereien ihr Bier hauptsächlich im Orte selbst und nur wenig nach außerhalb absetzen. Auch der Konsum der echten Biere aus Nürnberg, Bamberg, Culmbach, Erlangen ꝛc. ist in Berlin nicht gering zu veranschlagen. Am wenigsten Bier konsumirten die Pro⸗ vinzen Pommern mit 6,/16 Quart und Posen mit 5,11 Quart pro Kopf, vielleicht rührt dies daher, daß der Genuß des Branntweins namentlich bei den unteren Volksklassen dort vorherrschend ist.

10) Schließlich ist noch zu erwähnen, daß in vielen Brauereien als Surrogat des Malzschrootes auch Kartoffeln, Zucker und Syrup, welche der Besteuerung nicht unterliegen, zur 2 ver⸗ wendet werden. Zuverlässige Angaben über den Verbrauch solcher Stoffe lassen sich allerdings nicht geben, denn die Brauer sind möglichst bemüht, die Steuer⸗Verwaltung über das richtige Verhältniß derselben zum Malzschroot im Unklaren zu lassen, weil sie befürchten, den da⸗ durch erzielten Gewinn durch eine Mitbesteuerung dieser Stoffe ein⸗ zubüßen. Bei den hohen Getreidepreisen der letzten Jahre wird die Verwendung solcher Surrogate gewiß in erhöhtem Umfange stattge⸗ funden haben; zu übersehen ist jedoch nicht, daß bei der Fabrication von Lagerbieren Substanzen der gedachten Art nicht verwendet wer den können. 1“ 8