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5 8 8 1¹ 1 ““ 88 18 11““ 1 “ 1““ v“ 5 G 8 2. 6 7„ . 92 „ „ 1 u 8 8 8 1 3 Abg. Groote wurde von der Versammlung verworfen. Dieser weitere 2 Staatsbürgerrecht⸗ eingefügt; der Abg. Michaelis Nichtamtliches. 2* Uenseng.n und P; Buchhandels, Post⸗ Abse lautet: Ueckermünde) beantragte hinter dem Worte »Niederlassungs⸗ “ . FZectpoe Sder 5 b Hemmungen es freien Verkehrs be⸗ Außer den im Art. 4 des Entwurfs angegebenen Gegenständen liegt erhältnisse« noch die weiteren »Paßwesen und Fremdenpolizei« Preußen. Berlin, 20. März. Se. M ajestät der ee“ en I“ dem R ö die Feststellung gemein⸗ zu setzen. 2eb h e Frt eers emie “ 1 werden, wird durch Schwurgerichte geurtheilt. gen verfolgt Anch ee Antrage der Argeebne⸗ 5 ggers, E. beaü— * “ Herr von Savigny bemerkte Ratibor und andere Ausschuß⸗N itglieder des Maltheser⸗üördens sich is ngehörigen. 31212 ect Figgers und Wa chenhus en, sowie der mit Beziehung auf ezüglich n Colonatton 10gde8 1en. nicht gemeint, einen ind um auf 2 Uhr den Herzöglich sachsen⸗meiningenschen dderen Erlaubniß oder vorgängigen Anzeige bedarf es nicht. jene gestellte Unter⸗Antrag der Abgeordneten Dr. Schaffrath, Begriff aufzustellen, der sich auf dieses oder jenes Gebiet aus⸗ bersten von Türk. 8 Volksversammlungen unter freiem Limmel können bei drin. hr. Wigard, Heubner und Riedel wurden abgelehnt. scchließlich beschränken soll; als Motiv lag dem Entwurfe aller⸗ — Ihre Majestät die Königin fuhr gestern gender Gefahe für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Diese Anträge und 9 ee Unterantrag lauten: dings der Gedanke in erster Linie zu Grunde, die Regelung Sniali Hoöobeit ßherzoge un er Große:. erboten werden. a nträge: - 8 ; 5 2 Db ven es ecen ee 8. e eleitete die Die Angehörigen der Bundesstaaten haben das 1) Der Reichstag wolle beschließen: hinter Artikel 3 des Entwurfe e- Flottenstationen zu sichern, welche mon von dem Augen⸗ erzogin von Baden bis Großbeeren entgegen und gelei as Recht ) b blick t t hen Gäste im Könt lichen Schlosse, wo Se. Majestäat Pereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende der Verfas8sung des Norddeutschen Bundes einzuschalten: In jedem blicke 8 nöthig hat, wo man sich überhaupt an transatlanti⸗ 8e Köͤns * selbe g1 ipfing. — Der Köni liche Hof Meaßreegel beschränkt werden. Pundesstaate wird die Gesetzgebung und die Feststellung des Budgets schen Beziehungen so betheiligen will, wie wir ves zu thun ge⸗ der Frg dibe en empfing. lt 8 mpfinl Die entgegenstehenden Bestimmungen der einzelnen Landes⸗ unter Mitwirkung einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung denken, und wie wir es in Deutschland schon längst erstreben. war auf dem Bahnhofe versammelt. — Heute er 88” gesetze werden hiermit aufgehoben. geübt. 2) Der Reichstag wolle beschließen: hinter Artikel 3 des Ent⸗ Damit bleibt aber nicht ausgeschlossen, daß die Gesetzgebung en beide Königliche Majestäten den Großherzog und. lie „ Der folgende Antrag des Abgeordneten Sch 8 wurfes der Verfassung des Norddeutschen Bundes einzuschalten: In sich auch überhaupt mit Colonisations⸗Fragen beschäftigen kann. roßherzogin im Königlichen Palais, woselbst Ihre Königlichen wurde bei namentlicher Abstimmung mit 189 gegen 65 Eeet kinem Bundesstäate darf der Genuß der bürgerlichen und staatsbürger⸗ Wir können unmöglich schon jetzt dem vorgreifen, ob nicht S der “ ö ö don Hohensolern men verworfen: gegen 65 Stim⸗ ülen Rechte durch das religiöse Bekenntniß bedingt oder beschränkt Seitens der Regierungen einerseits oder Seitens des Reichstages nfantin von Portugal, Ihre Majestät die Kön besuchten. er Reichsta⸗ z. 8 werden. 1 andererseits, d. h. Seitens der e ichen Mei ie i — Das Familien⸗Diner fand 6u Ehren der Geburtstagsfeier 1“ beschließen: auf Artikel 3 des Verfassungs⸗ b) Unterantrag: im ö1ö131“““
. S I Seeee⸗ 1 Bestimmungen folgen zu lassen: stag wolle beschließen: W6“ ; 75 es Prinzen Friedrich Carl bei Höchstdemselben statt. Die persönliche Freiheit ist gavahegenen gc⸗ “ ah de dem Worke chlicgengdirtung⸗ einzuschalten: »beschli⸗ gemacht werden wird, in dieser oder jener Form das Colonisa⸗
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm vor⸗ Formen, unter welchen eine Beschränkung derselben, insdes . tionsw
err. 1 chen g d sbeson ßenden« ionswesen zu ordnen oder selbst anzuregen. Das bleibt Alles gestern, Montag, die Meldungen des Majors um Westfälischen eine Verhaftung zulässig ist, werden durch Gesetz bestimmt ver 2) bn Worte: »aus Wahlen hervorgegangenen« abzulehnen, der Zukunft überlassen. Vorläufig zaben wir aber hier an die Kürassier⸗Regiment Nr. 4, von Arnim, und des Hauptmanns Wohnung ist unverletzlich. Das Eindringen in dieselbe und Haus⸗ unnd dafür am Schlusse, nach dem Worte »geübt« hinzu- Errichtung von Flottenstationen gedacht. 8 im 1. Pommerschen Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wil- suchungen, sowie die Beschlagnahme von Briefen und Papieren sind zusetzen: Bezüglich der eben erwähnten Amendements der Abg. helm IV., Nr. 2, von Zepelin, entgegen. Ihre Hoheiten der nur in den durch Gesetz zu bestimmenden Fällen und Formen vvon welcher wenigstens die Hälfte, oder, wenn sie aus Hammerstein und Michaelis erklärte er:
Herzog und die Herzogin von Meiningen frühstückten und dinir⸗ gestattet. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Aus⸗ ZzZwei Kammern besteht, wenigstens eine Kammer aus Ich möchte mir erlauben, in Beziehun g auf das zu Nr. 1 8 7 8] 2₰ . b
inzliche lai nahme⸗Gerichte und außerordentliche Kommissionen sit f ge nzlich gis. ne d außerordent 5 en sind unstatthaft. ahlen hervorgehen muß.« — 8 ten im Kronprinzlichen Pals Strafen können nur in Gemäßheitdes Gesetzes angedroht und barzzaf X. Bei ben Uübtimmtändg über den Art. 3⸗»im Ganzen« des Artikels 4 von dem Herrn Vorredner Angeregte resp. zu
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im werd FI. SSSeee. Jen. 8 5 8 ““ 1T. eg ehe seea .,80, c werden. — Artikel 5. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, der Ver⸗ wurde derselbe mit sehr großer Majorität angenommen. den von ihm gestellten Amendements schon vorlaäufig zu be⸗ Bafsesetkschafeetnchen ehemeeünne 8 ihigehs zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen Schluß der Bitsehr gn sühr 30 eirnutem merken, daß wir keinen Anstand nehmen würden, das Paßwesen ’esellschaft Wirklich 1 “ ) un öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß — Die heutige (16.) Sitzung des Reichstags des Nord⸗ unter die Gegenstände aufzunehmen, welche in Passus 1 men Adnuralitäts⸗Rath z. D. Gäbler, welche die Ehre hatten, der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von e Peukr 2) Sitzung S t sfind Höchstdemselben für die Pariser Ausstellung bestimmte Bau- dem religiösen Bekenntnisse. Lrgerlichen Rec eebangig „ deutschen Bundes wurde von dem Präsidenten um 10 Uhr genannt sind. In wie weit dies auch auf die Be⸗ Flan. vn b Arlr. Mus ig bestin au Pflichten ““ 151 5 Minnten erbffnet stimmungen über die Fremdenpolizei auszudehnen sein zulegen. F1.“ 1 durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Ab⸗ 1 Erofhler. ö es 2 5 8 1 Hob“ Pruch geschehen. Die Religionsgesellschaften, sommie die geistlichen Anwesend die Bundes⸗Kommissarien: der Vorsitzende der⸗ wird, das glaube ich, thun Sie besgsr, uns be 18 Gesellschaften, welche keine Corporationsrechte haben, können diese slben: Graf von Bismarck⸗Schönhausen, Herr von der Ausführung der Gesetzgebung zu übrrlassen. In
“ lechte nur durch besondere Gesetze erlangen. Die christliche Reli⸗ Roon, F r von der Heydt, Herr von Savigny, Graf Beziehung auf den andern Gegenstand, daß auch die Worke: klärte, die Ve⸗ dürfe sichs auf ine Diskussi 8 d der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der von Thümmel, Geh. Legationsrath Hofmann, Geh. Rath Verhältnisse« aufgenommen werden sollten, so erkläre ich, daß ärte, die Vers g e sich eine Diskussion un im ersten Absatz dieses Artikels gewährleisteten Religionsfreiheit, zum von Liebe, Staatsminister Herr von Krosigk, Landes⸗ wir diesen Punkt zur Erwägung nehmen wollen. Er schneide
Feststellung von Grundrechten, insbesondere von solchen, Grunde gelegt. Die verschiedenen christlichen Kirchen, so wie alle 8 1 — — . G ierz⸗ Ga welche doch noch der Ausführungsgesetze bedürften, nicht anderen Neligionsgesellschaften ordnen und verwarl dzre ingatrnne ngierungspräsident von Lauer⸗Münchhofen, Pr. Krüger. 88 as da zann ahon⸗ sett in cö ber A einlassen. Einen wiederholten Antrag auf Schluß der Diskus. heiten felbstständig und bleiben im Besit und Genuß der für ihre Neu eingetreten sind die Abgeordneten Planck und v. Jagow. vollgültige Erklär n b 85 “ 8 sion und einen Antrag auf Vertagu ng lehnte die Versamm⸗ Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Wohlthätigkeits⸗Zwecke bestimmten An⸗ Als Bundeskommissarien sind, nach einem Schreiben des Herrn guů ig rtle ung al zuge. en. 1 . 8 1b 1 den A iggers Monii stalten, Stiftungen und Fonds. Der Verkehr der Religions⸗Gesell⸗ Vorsitzenden derselben weiter bestellt: die Herren Dr. Krüger „Das Haus nahm die Pos. 1 des Art. 4 mit den beiden 8 lung ab. Der folgende Redner, der Abg. Wiggers (Berlin), — g s s ger, Faem b s ging näher auf die Zustaͤnde in Mecklenburg ein und suchte ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachungen von Bertrab, von Rössing, Frhr. von Seebach. Zusatzanträgen der Abgeordneten v. Hammerstein nd se durch die Schilderung der mecklenburgischen Gesetzgebung in Glau⸗ veteen unssen . dnrg. 111A4“*“] Nach einigen Heschest ichen Mittheilungen Seitens des Prä⸗ 8 “ Hansse at 8b11“ “ benssachen den Beweis zu führen, daß wenigstenseinige Grundrechte Artikel 6. Jeder Bundegangeheria lichun 8 Kzütegtegen, e sbenten trat das Haus in die Tagesordnung ein: Vörberathung urEs fol te die Discuefsion über Pos. 2 in die Verfassung aufgenommen werden müßten. Der Bundes⸗ 8 Schrif ruck ieg. WDa dds decht/, d in Plenum über den Verfassungs⸗Entwurf, — zunächst die 2 is 8 “ “ kommissarlud Ctaatgrath Wetzell bestritt die Nöhtigteln be vanc Se Hmnm rah, h. ae elang sein n Arttel 4 und 5 des zweiten Abschnitts, welche lauten: Zu dieser Position beantragten die Abgeordneten Baum. von dem Vorredner gegebenen Darlegung mecklenburgischer Ver⸗ werden; die 8 sonstigen die Preßfrachrit vb“ ciggesüge nh 5 stib Feeglctag nahrnabe exe Geses⸗ JXAX“ 8 iltniss Aärte b 8 ür kom⸗ mungen werden im W der 2 esgesetzae — — esselben unterlie hend n ö elchen. 8 hältnisse und erklärte, er könne den Reichstag nicht für kom⸗ Alle Bundes⸗Angehorigen hece benet Vundesgesetzebung erlassen. l) nie Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths⸗ und Nieder⸗ Für diesen Abänderungsvorschlag sprachen die Abgeordne⸗ petent halten, in die Verfassung eines einzelnen Staates in keitli . “ erechtigt, sich ohne vorgängige obrig erhälrnisse Aber d ewerbebetrieb, einschließlich . 8 1 8 rumb G 1“ 91 .S. 98 eitliche Erlaubniß friedlich und ohne Wa in geschlossenen Räu⸗ lassungs⸗Verhältnisse und über den Gewerbebetrieb, einschließlich ten: Baumstark, Braun (Wiesbaden), Grumbrecht, Graf der vom Vorredner beabsichtigten Weise einzugreifen. Nun⸗ men zu versammeln. — Artikel 2 ceben n. geschlossenen 3 des Versicherungswesens, soweit diese Gegenstände nicht schon Schwerin und Lasker; gegen denselben der Abg Erxleben mehr wurde von dem Hause ein Antrag auf Schluß der Dis⸗ das Krechersah sol rcken, lle. Bundes⸗Angehörige haben durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind, desgleichen 8⸗Kommissürius rei ““ 8. 18, 2 Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht durch den Artikel 3 dieser Verfassung g und der Bundes⸗Kommissarius Freiherr v. d. Heydt. Der letztere kussion über den Artikel 3 angenommen. Es folgten persön⸗ zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Das Gesetz regelt über die Colonisation und die Auswanderung nach außerdeut⸗ erklärte: G liche Bemerkungen Seitens der Abgeordneten: Dr. Michelis insbesondere zur Aufrecht 6ffenttiheee C6 schen Ländern; 1 8 1 1 z frechthaltung der öffentlichen Sicherheit, die Aus 1 ze ein Die Bundes⸗R b laubt, der G b (Kempen), Rohden, von Mallinckrodt, Graf Bethusy⸗ übung dieses Rechtes. Politische Vereine können Besch ränkungen 2) die Zoll⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und die für Bundeszwecke ie Bundes⸗Regierungen haben geglaubt, der Gesetzgebung Huc, von Kleinsorgen, Graf Bassewitz, Scherer. Nach⸗ und vorübergehenden Verboten im Wege der Gesetz 1— unter⸗ zu verwendenden indirekten Steuerrn; des Bundes vorläufig nur die Bestimmung über die indirekten dem die Abg. Devens und Genossen, Dr. Baumstark und worfen werden. — Artikel 8. Das Briefgehemniß vnverleßlic 9 nie Ordnung des Maaß⸗, Münz⸗ und Gewichtssystems, nebst. Steuern vorbehalten zu sollen. Es ist in den späteren Para- zenoss it i bezügli — 1 Die bei strafgerichtlichen Untersuc in Kriegsfä oth⸗ Feststel᷑ung der Grundsätze über die Emission von fundirtem graphen Rücksicht genommen auf den Fall, daß diese nicht aus⸗ Genossen, Gustav Freytag und Kitz ihre bezüglich des Ar⸗ 1 gerichtlich suchungen und in Kriegsfällen noth . gr 8 tikel 3 gestellten Feheehheehee zurückgezogen hatten wendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen. 9 vund unfundirtem Papiergelde; “ ““ reichen, und bestimmt, daß das Fehlende durch Matrikular⸗ schritt das Haus zur Abstimmung. 8 1 vI. Der Antrag des Abg. Rohden wurde abgelehnt; 9 88 allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; Beiträge beschafft werden soll. Ob das Bedürfniß sich heraus⸗ 1 . „ die Erfindungs⸗Patente; stellen wird, hierin weiter zu gehen, ist noch zweifelhaft. Ich
I. Alin. 1 und 2 des Art. 3 wurden mit großer Majorität derselbe lautet: 6) der istigen Eigenthums; 8vö 8 angenommen. — »Der Reichstag wolle für den Fall der Ablehnung des Amende⸗ 7 11““ 1“ Schutzes des deutschen Handels bin nicht in der Lage, das Einverständniß der Bundes⸗Regie⸗
II. Der Verbesserungs⸗Antrag des Abg. Schrader, la . mments Schrader beschließen: Das Amendement der Abgeordneten im Auslande, der deutschen Schifffahrt und ihrer Flagge zur rungen über eine Aenderung der jetzigen Bestimmung aus⸗ Der Reichstag 5* beschließen: g lautend M. Wiggers und Genossen in folgender Fassung anzunehmen: See und Anordnung Konsularischer Vertretung, sprechen zu können, und möchte daher anheimgeben, es vor⸗ dem Art. 3 Absatz 2 den Zusatz zu geben: Jeder Angehörige eines der verbündeten Staaten ist im gan⸗ e welche vom Bunde ausgestattet wird; läufig bei der Bestimmung des Entwurfs zu belassen. Sollte den nichtdeutschen Volksstämmen auf dem Gebiete des Nord. en Umfange derselben unbeschränkt in der gemeinsamen haus⸗ das Eisenbahnwesen im Interesse der Landesvertheidigung und später das Beduüͤrfniß sich herausstellen, darin weiter zu gehen, deutschen Bundes ist ihre Nationalität, insbesondere die Gleich. lichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Durch das des allgemeinen Verkehrs; so würde die preußische Regierung es nicht unterlassen, bei den berechtigung ihrer Sprache, innerhalb des nationalen Gebiets eligiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und ) der Schifffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Bundes⸗Regierungen eine entsprechende Aenderung zu befür⸗ 5 derselben gewährleistet 16“ staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt. Den Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, so wie die Fluß⸗ g g 5 ö 88 11“ staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. n und sonstigen Wasser zch; worten — und ferner: 1 . — EEE“ VII. Der Ant b 10) d E1’1 1 Ich kann dem Herrn Vorredner zugeben, daß durch die III. Alin. 3, 4, 5 u. 6 des Art. 3 wurden angenom der Untrag der Abg. Scherer und Hosius, welchen, as Post⸗ und Telegraphenwesen; es „indi t — 7 4, g men. d e. 1) Besti über die wechselseiti llstreckung von Erkennt: Streichung des Wortes »indirekten« noch nichts in dem Sinne IV. Der Antrag der Abg. Ausfeld, Becker (Dortmund) nachdem die erstern denselben zurückgezogen, der Abg. von eeeebeee helaegung ve⸗ ‚sentschieden sein würde, daß die direkten Steuern damit einge⸗ und Genossen wurde verworfen Mallinckrodt aufgenommen hatte, wu de verworfen. 88 98 beoilsachen undeg bövevgen. den Recatsttlgreangenanpt, kügschifefn e 30 eoeg⸗ aber daß wir auf Shwierd F a 11“ 8e.Fa e ge. 11“ 1. Kemeinsame Elllorojeh⸗Ze ͤnun un⸗ das gemeinsame Kon⸗ keiten stoßen jen dicse Nenderung standetzerurß 25 F. A1“ J“ ursverfahren, Wechsel⸗ und Handelsrecht. nommen wird, ich besorge, daß das Einverständniß der Bundes⸗ ö 3 an eine Kommission abgelehnt werden sollte, 5 Füageenden Zusat gufzunchmen: P 8 es dunArt. ef Di ge.e, dans wird ausgeübt E regierungen für sol Aenderung un Zeit nicht zu erlangen in dem Entwurfe der Bundes⸗Verfassung Abschnitt II. (Bundes⸗ zzu Religionsgesellschaften und der 1cee he; bäuslischen sitsbesctthsunddem Rfichatag, Sie e . garcpinnt, gefe er. sein wird, so lange nicht-das Bedürfniß für dieselbe sich heraus⸗ Gesetzgebung) zwischen die Artikel 3 und 4 folgenden Artikel ein⸗ und öffentlichen Religionsübung wird jedem Angehoͤrigen forderlich und ausrei nd ges gestellt haben wird. ufügen: . eeines der Norddeutschen Bundesstaaten gewährleistet. An der Vigkusfton über die Pos. 1 des Art. 4 betheiligten Der Bundes⸗Kommissarius Geh. Legations⸗Rath Hofmann Artikel 4. Die Angehörigen der Bundesstaaten haben „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sch die A k, Dr. Schleiden, Freiherr von bemerkte: dee, he 1 Irch Wort, Scsts und bildliche Dar⸗ isst unghhängig 9 dem 8 iösen Bekenntnisse. darf hamm evg unss Harrc dels Aüchcgermeinbeh er Abg In dem von Preußen ursprünglich vorgelegten Entwurfe äußern. 8 erlichen ürgerli ie ar — ha 1 ; 9 de 2 34 8 12 F Die Preßfreiheit darf unker keinen Umständen und in kei⸗ durch die Ausübung der Kengi ncge gche ghten⸗ ge⸗ r. Schleiden wünschte zu wissen, ob bezüglich der Colonisation fehlten in Pos. 2 des Artikels 4 die Worte »und die für Bun⸗ ner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlich Censur, sscchehen. estimmte Pläne vorlägen; der Abg. Freiherr von Hammerstein goͤsbve zu verwendenden indirekten Steuern.« Die ganze Konzessionen, Sicherheitsbestellungen, Zeitungssteuer, Be⸗! Der erste Absatz des ersten Satzes des Antrags des vünschte hinter dem Wotte; »Niederlassungsverhältnissee das Pos. 2 hieß ursprünglich nur: »die Zoll⸗ und Handelsgese d
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