1867 / 71 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ministerium für H. ndel, werbe und öffentliche v Arbeiten. Dem Clem ens Wagener in Hörde ist unter dem 20sten März 1867 ein Patent: 1 auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachge⸗ wiesene Maschine zum Verladen von Kohlen⸗ und EVrzhaufwerk,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für sämmt⸗ liche zum Gebiete des deutschen theile des preußischen Staates ertheilt worden. 5,3

11

Das 23. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter: 1

Nr. 6575 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Finpngs. gelder und gleicharkigen Kommunal⸗Abgaben. Vom 2. März 1867, unter

Nr. 6576 das Gesetz, betreffend die Auftösung des Lehns⸗ verbandes in Alt⸗Vor⸗ und Hinterpommern und die Abanderung der Lehnstaxe. Vom 4. März 1867, unter

Nr. 6577 die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den von der Kurfürst Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn⸗Gesellschaft in der außer⸗ ordentlichen General⸗Versammlung vom 27. Dezember 1866 beschlossenen Statut⸗Nachtrag. Vom 18. Februar 1867 ; unter

Nr. 6578 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. März 1867, be⸗ treffend die neue Berliner bahn; und unter

Nr. 6579 den Allerhöchsten Erlaß vom 13. März 1867, be⸗ treffend die Einsetzung einer Königlichen Eisenbahn⸗Direction und einer Königlichen Kommission für den Bau der Bebra⸗ Hanauer Eisenbahn. ““

5

Debits⸗Comtoit der Geset⸗Sammlung.

öb 1S8 A 88 1““ Justiz „Ministeriuumm.

55* EIT“

Die Rechtsanwalte und Notare Dr. Horwitz in Grünberg und Riemann in Zehdenick sind unter Beilegung beziehungs⸗ weise Belassung des Notariats im Departement des eeSZs gerichts als Rechtsanwalte an das Stadtgericht in Berlin mit Anweisun ihres Wohnsitzes daselbst versetzt worden. Außerdem find der Stadtrichter Adel und der Gerichts⸗Assessor Levin zu Rechtsanwalten bei demselben Stadtgericht und zugleich zu Notaren im Departement des Kammergerichts mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Berlin ernannt worden. 1 8

ö

111“1““ . 8

8 1“ v 4 111““ Ministertum der geistlichen, Unterrichts⸗ un 19 Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

1 .““ Akademie der Wissenschaften. Am 21. März hielt die Königliche Akademie der Wissen⸗ ntliche Sitzung zur Vorfeier des Geburtstags K Der an diesem Tage vorsitzende g, warf in dem einleitenden Vor⸗ thatenreiche verflossene Lebensjahr und den bedeutungsvollen Augen⸗ blick in Preußens und Deutschlands Geschichte, betrachtete ann näher die Eigenaxt reußens im Staat und sprach dank⸗ bare und ehrfurchtsvolle Wünsche zum glücklichsten Geburtstag aus. Nachdem den Statuten gemäß eine kurze Nachricht über die Thätigkeit der Akademie im letzten Jahre hinzugefügt wor⸗ den, schloß Herr Riedel die Sitzung mit einem Vortra über Grund und Zweck des von dem arkgrafen Albrecht Nollkes in den Jahren 1449 und 1450 mit Nürnberg geführten soge⸗

nannten großen Krieges. EP1““

3

Sr. Majestät des S

.“

Kriegs⸗Ministeri vI“ FC1““

Bekanntmachung. v1.““ Wohlthättgkeit .9. Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten, verzinslich angelegten Gabe eines ungenannten Patrioten von 5000 Thlrn. werden alljährlich cirea 600 Thlr. zur Unter⸗ stützung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813—15 verwendet und zwar, was die letztgedachte Kate⸗ 2 betrifft, in der Weise, daß 19 Individuen auf Lebensdauer je Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und Dem geleag slabres e „und gegenwärtig wieder an nachbenannt ranen: 1) Heinrich Aßmann zu Bredow, chbeng Rer dete

E111“ 8

8

Zollvereins gehörige Landes⸗

e“ 8

Christian Nebohl zu Campern, Kreis Trebnitz, 3) Michae Niahhri zu Alt⸗Christburg, Kreis Mohrungen, 4) Sichach Laurinat zu Gr.⸗Lumpönen, Kreis Tilsit, 5) Johann ehl⸗ berg zu Wojenthin, Kreis Fürstenthum, 6) Georg Bu se zu Conitz, 7) Friedrich Wilhelm Sagert zu Gr.⸗ euenburg, Kreis Lebus, 8) Joachim Friedrich Kagel zu Berlin, 20 Friedrich Guhl zu Goricke, Kreis stpriegnit, 10) Ludwig Schulenburg zu Stendal, 11) Adam Zipf zu Falken, Kreis Mühlhausen,

Balzer zu Wilhelmsfeld, Kreis Rothenburg, 13) Klimpel zu Sierakow, Kreis Kroeben, 14) Gottlieb (Psanke) zu Karauschke, Kreis 15) Joseph Musch⸗ kowski zu Tschamnier⸗Ellguth, Kreis Gr. Strehlitz, 16) Joseph Strauch zu Nieder⸗Steine, Kreis Neurode 17) Wilhelm Glubb zu Herdecke, Kreis Hagen, 18 Bernard Fester zu Münster, 19) Christian chroe⸗ der zu Pelm, Kreis Daun, Unterstützungen à 12 Thlr. mit zu⸗ sammen 228 Thlr. bewilligt worden. Indem das Kriegs⸗Ministerium Vorstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß die Auszahlun . üeeeae Beträge durch die Königlichen General⸗Kommandos Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalid von Etzel.. von Kirchbach.

Ober⸗RNechnungskammer.

Die bisherigen n revidirenden Kalkulatoren Maehr, Caplick, Steffen, Heilmann, Heinrich und Fick sind zu

Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei der Ober⸗Rechnungs⸗Kam⸗

mer ernannt worden.

Bekanntmachung.

„Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung derjenigen Handarbeitslehrerinnen, welche in öͤffent⸗ lichen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen, ein Ter⸗ min auf .““ Montag, den 13. Mai d. J., angesetzt ist, und fordern die Frauen und nsfareen welche sich dieser Prüfung zu unterziehen die Absicht haben, hiermit auf, unter Einreichung 1) eines selbstverfaßten Lebenslaufes, 2) eines polizeilichen Sittenzeugnisses, 3) eines Zeugnisses des Seelsorgers uͤber die sittliche Befähigung zum Lehramt, sich bei uns zu melden, wonächst ihnen weiterer Bescheid wegen der Prüfung zugehen wird.

Berlin, den 15. März 1855a5ah. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium

Reichenau.

EE1 *

Bekanhtmachungcg— Zur Ausführung des mit dem 1. April d. J. in dem mit der preußischen Monarchie vereinigten Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau, sowie in den gleichfalls mit der preufi⸗ chen Monarchie vereinigten Landestheilen der Großherzoglich hessischen Provinz Oberhessen und in der vormaligen Land⸗ grafschaft Hessen⸗Homburg einschließlich des Oberamtsbezirkes Meisenheim in Kraft tretenden Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 verordnet das unter⸗ zeichnete Ober⸗Bergamt für die genannten, seinem Verwaltungs⸗ besee durch die Allerhöchste erordnung vom 6ten d. M. zu⸗ getheilten Landestheile hiermit, was folgt: b 1) Auf Grund des §. 12 des Allgemeinen Berggesetzes wird die Annahme der Muthungen in den Bergrevieren Dillen⸗ burg, Diez, Weilburg und Wiesbaden, sowie in den dem Bergrevier Wetzlar E1 Kreisen Rodheim, Bieden⸗ kopf und Vöhl vom 1. April d. J. an den Revierbeam⸗ ten, welche ihre Sitze an den durch die Namen der Berg⸗ reviere bezeichneten Orten haben, überwiesen, so daß ledig⸗ lich bei diesen die Muthungen anzubringen sind. Für den dem Bergreviere Coblenz II. zugetheilten Oberamtsbezirk Meisenheim sind die Muthungen bis auf Rn.Fae. 2 bei dem unterzeichneten Oberbergamte anzu⸗ ringen. Anträge auf Feldesumwandlung oder Feldeserweiterung (§§. 2 218 des Allgemeinen Berggesetzes) müssen, da e hinsichtlich der Anbrin ung den Muthungen gleich⸗ gestellt sind, bei der nach der Bestimmung unter 1 zur Annahme der Muthungen kompetenten Bergbehörde ange⸗ bracht werden. Bonn, den 19. März 1867. Königliches Ober⸗Bergamt.

1X“

en⸗Wesen 1 vNorddeutschen Bundes verhandelte

11“ 8 Ses

8 8

I1“ FRichtamtliches. 8

11I1A“X“ 1 Ib Preußen. Berlin, 22. Maärz. Ihre Königlichen Hoheiten

der Großherzog und die Großherzogin von Baden Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗Meinin⸗ en, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die bprinzessin von Hohenzollern nahmen gestern das erste Früh⸗ stük im Kronprin lichen Palais ein. Im Laufe des Vor⸗ mittags empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Prorektor der Universität Königsberg, Dr. Wagner, Graf Schaff⸗ gotsch, Kynast, Dr. Niepoldt, den Oberst in Fürstlich rumä⸗ nischen Diensten Rakonicz und eeamieen 70 Hossauer. Höchstderselbe und Ihre Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin dinirten bei Ihren Majestäten. Nach dem Diner erwiederten die Höchsten Herrschaften die Besuche der hier ein⸗ etroffenen Fürstlichen Gaͤste. Um 10 Uhr traf Se. Hoheit der erzog von Coburg⸗Gotha zum Besuch im Kronprinzlichen

Palai 1161“ ö118“”

k11141X“*“];

8 B 8 9. I1II1“ 8

1 S 9 vgn anc vollständiger Erledigung des Art. 4, über zwei Zusatz⸗ u ede wehgeerwischek derr eien Kenis u. 5 ein⸗ geschaltet werden sollten. Diese beiden Zusatzanträge waren eingereicht von den Abg. Miquel und Groote und lauten: 8 Anfag Miquel. Reichstag wolle beschließen: d.ageeh Art. 4 und 5 als neuen Artikel einzuschalten: Art. der Bund ist befugt, im Wege der Gesetzgebung

auch solche Einrichtungen zu treffen und anzu⸗

ordnen, welche auf andere als die im Artikel 4 bezeichneten Gegenstände sich beziehen, wenn dieselben im Gesammtinter⸗ esse nothwendig werden. Der Erlaß solcher Gesetze ist an die

für Verfassungs⸗Veränderungen vorgeschriebenen Formen ge⸗ bunden. I1“

11. Untrng Srooonon Auch andere Angelegenheiten des Gesammt⸗Interesses kann derselbe (der Gesammtstaat) zu gemeinsamen erheben Die Landesvertretungen können hiergegen nur mit einer Mehrheit wirk⸗ samen Widerspruch einlegen, die wenigstens Zwei Drittheile der Be⸗ vöͤlkerung des ganzen Bundesgebiets repräsentirt. b An der Debatte über diese aseg betheiligten sich die Abgeordneten Miquel, Frhr. v. Thielau, Wagener (Neu⸗Stettin), Graf Bethusy⸗Huc und der Reichstags⸗Kommissarius Legations⸗ Rath Hofmann. Der I. Miquel begründete in längerer Rede seinen Antrag; der Abg. Frhr. von Thielau erklärte sich gegen das Amendement Miquel, weil er den Bundes⸗ staat und nicht den Einheitsstagt wolle; der Abg. Wagener (Reustettin) sprach eben wohl gegen dieses Amende⸗ ment, weil er wünsche, daß dem Entwurfe überhaupt nur durch⸗ aus nothwendige Verbesserungsanträge zugefügt würden, und weil er zwischen einer Verfassungsänderung und dem Vorschlag des Abg. Miquel einen sachlichen Unterschied nicht finden könne; der Abgeordnete Graf Bethusy⸗Huc empfahl der Lersammlung die Annahme des Antrages Miquel und der Reichstagskommissarius Geheimer Legationsrath Hof⸗ mann erklärte sich gegen diesen 85 4 d 1“ Meine Herren, es scheint mir, daß der Antrag des Herrn Abg. Nene gewissermaßen ein Gegenstück bildet zu dem An⸗ trage, welcher zu Art. 2 von dem Herrn Abg. Dr. Zachariage gestellt worden war, und welchen die hohe Versammlung nicht angenommen hat. Während in dem Antrag von Zachariae gesäagt worden war, daß alle Rechte, welche nicht der Bundes⸗ gewalt ausdrücklich übertragen seien, den Einzelstaaten ver⸗ leiben, wird hier gesagt, daß alle Rechte, die nicht der Bundes⸗ hcdt jetzt schon ausdrücklich Hegsgsae afhen ihr für die Zu⸗ unft auf dem Wege der Verfassungsänderung eingeräumt

werden können. Meine Herren, man hat damals zu dem An⸗

trage von Zachariae bemerkt: entweder bedeute derselbe nichts

oder er bedeute den Partikularismus, ich glaube, daß man mit .

demselben Recht von dem Antrag des Herrn Abgeordneten Mrsech sagen küng⸗ entweder bedeutet derselbe nichts oder er bedeutet die Centralisation. egr

Ein Bedürfniß, weitere Materien als die im Art. 4 ge⸗ nannten, auf dem Wege der Bundesgesetzgebung zu regeln, kann sich im Laufe der Zeit allerdings herausstellen; aber wenn dies Bedür niß wirklich dringend ist, wird sich auch wohl die Zweidrittel⸗Majorität im Bundesrath finden, welche nöthig ist, um die gesetzgeberische Thätigkeit des Bundes auf solche Materien auszudehnen. Daß dann die Verfassungs⸗Urkunde sübß jedesmal urch Auüfnahme des betreffenden Gegenstandes in den Art. 4 erst amendirt werden müßte, scheint mir doch eine zu formale Auffassung der Sache zu sein. Man wird im Eingang des be⸗ treffenden Gesetzes darauf Bezug nehmen können, daß dasselbe

ungsanderung enthalte un Formen gewahrt seien. Man wird da ohne daß man deshalb in die Verfassungs⸗ Aenderung des Textes hineintr liegt dem Miquel schen Antra Antrag also nur soweit eine

daß die hierbei noͤthigen 8 22 erlassen können, ngs⸗Urkunde selbst eine

Ein wirkliches Bedürfniß nicht zu Grund, es kann dieser Antr edeutung haben, daß einstweilen in die Verfassung eine Tendenz hineingelegt werden soll, von der ich schon vorhin warnend gesprochen habe. Ich bitte daher das Haus dringend, diesen Antrag zu verwerfen.

Die Diskussion wurde geschlossen und zur Abstimmun geschritten. Die beiden obgenannten Anträge Miquel n Groote wurden von der Versammlung abgelehnt. „Der von der Versammlung angenommene Artikel 4 lautet mit den von ihr gebilligten Zusa anträgen nunmehr wie ““ Der Beaufsichtigung seitens des Bundes und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: 1 1) die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths⸗ und Nieder⸗ . lassungs⸗Verhaͤltnisse, taatsbürgerrecht (Antrag von Hammerstein), Paßwesen und Fremdenpolizei (AUncvag ichaelis) und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Ver⸗ * sicherungswesens, soweit diese Gegenstände nicht schon durch den Art. 3 dieser Verfassung erledigt sind, desgleichen üͤber die Colo⸗ nisation und die Auswanderung nach au erdeutschen Ländern; 2) die Zoll⸗ und Sendelsgesetzgebung und die für Bundeszwecke zu verwendenden Steuern (Antrag Braun); 3) die Ordnung des Maaß⸗, Münz⸗ und Gewichtssystems, nebst Feeststellung der Grundsätze über die Emission von fundirtem und

4) die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; 9 die Erfindungspatente;

6) der Schutz des geistigen Eigenthums;

7) Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels

iim Auslande, der deutschen Schifffahrt und ihrer Flagge zur See

uund Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Bunde ausgestattet wird;

8) das Eisenbahnwesen und die Herstellung von Land⸗ und Wasserstraßen (Antrag Graf Eulenb urg) Landesvertheidigung und des allgemeinen Verkehrs;

9) der Flößerei⸗ (Antrag Baumstark) und Schifffahrtsbetrieb auf S

den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zu⸗

18 stand der letzteren, so wie die Fluß⸗ und sonstigen Wasserzölle; 8

10) das Post⸗ und Telegraphenwesen;

11) Bestimmungen über die wechselseitige Vollstreckung von Erkennt⸗ 5 in Civilsachen und Erledigung von Requisitionen über⸗

12) sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

13) die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationen⸗

unfundirtem Papiergelde; ö11I“

im Interesse der

8

recht, Strafrecht, Handels⸗ und Wechselrecht und das

gerichtliche Se (Antrag Lasker); 14) das Militairwe (Antrag Twesten) mit dem an Zusatzantrage:

en des Bundes und die Kriegsmarine geeigneter Stelle einzufügenden

3 Bei Gesetzesvorschlägen über das Militairwesen und

die Kriegsmarine giebt, wenn im Bundesrathe eine Meinungsverschiedenheit stattfindet, die Stimme des Präsidiums den Ausschlag, wenn sie sich für die Auf⸗ rechterhaltung der bestehenden Einrichtungen ausspricht. 15) Maßregeln der Medizinal⸗ und Veterinairpolizei. (Antrag Baumstark Graf Schwerin. 1 * Schluß der Sitzung: 3 Uhr 30 Minuten. Nächste Sitzung: Sonnabend 10 Uhr Vormittags. Tagesordnung: Spezial⸗ Debatte über Artikel 5 und Generaldebatte über die Ab⸗ schnitte III., IV. und V.; sodann Wahlprüfungen.

Srh Ih e. 8

8

In dem festlich geschmückten Gebäude des Wilh Gymnasiums wurde der Geburtstag Sr. Majestät des Königs, als des Gruͤnders und Schutzherrn der Anstalt, am heutigen Vormittage von Lehrern und Schülern mit Gesang und Gebet feierlich begangen. Die Festrede hielt der Direktor, Herr Professor Dr. Kübler, und brachte zugleich ein höheren

Orts übersandtes Festgedicht von A. Duncker zum Vortrag.

(W. T. B.) Eine vom 16. März

Hannover, 21. März.

datirte Königliche Kabinetsordre gestattet dreizehn ehemals han⸗

noverschen Offizieren den Eintritt in andere norddeutsche Kon⸗ tingente und zwar werden drei derselben in das sächsische, drei in das mecklenburg⸗schwerinsche, sechs in das braunschweigische und einer in das altenburgische eintreten. Oldenburg, 20. März. Der ordentliche Landtag des Großherzogthums ist gestern nach I1 wöchiger Dauer vom Minister von Rössing geschlossen worden. In einer kurzen Ansprache brachte derselbe zunächst den Dank des C roßherzogs zum Ausdrucke für die unausgesetzte Thätigkeit, welche der Land⸗ tag seinen Verhandlungen gewidmet habe. Erfreulich sei ein Rückblick auf dieselben. »In allen wesentlichen Punkten ist eine Uebereinstimmang erzielt, und kein Mißklang hat das gute

ilhelms⸗