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Finanz⸗Ministerinm.
Der bisherige Gerichts⸗Actuarius Bötticher ist zum Buch⸗ halter bei der Haupt⸗Buchhalterei des Finanz⸗Ministeriums er⸗ nannt worden. ö1“ Dem Medailleur Emil Weigand ist die zweite Münz⸗ Medailleur⸗Stelle bei der hiesigen Münze verliehen worden.
Von Seiten des Ober⸗Kommandvs der Marine.
S. M. S. »Niobe« hat, von Puerto Espanna auf Tri⸗ nidad kommend, Aux Cayes (Hayti) und Port au Prince be⸗
rührt und ist am 24. v. Mts. auf der Rhede von Port Royal⸗
amaica) angekommen. Von dort aus sollte in den ersten agen dieses Monats die Rückreise nach Europa angetreten werden. 1ö Beerlin, den 25. März 1857.
Preußische Bank.
DBekanntmachung. „ Die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung der Meist⸗ betheiligten der Preußischen Bank wird auf Mittwoch, den 27. März dieses Jahres, Nachmittags 5 ½ Uhr, hier⸗ durch einberufen, um für das Jahr 1866 den Verwaltungs⸗ Bericht und den Jahres⸗Abschluß nebst der Nachricht über ie Dividende zu empfangen und die für den Central⸗Ausschuß nöthigen Wahlen vorzunehmen (Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober . 62. 65. 67. 68. 97 und Gesetz⸗Sammlung 1857 Seite Die h.awäung findet im hiesigen Bankgebäude statt. Die Meistbetheiligten werden zu derselben durch besondere, Post zu übergebende Anschreiben eingeladen. Berlin, den 18. Februar 1867. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlich Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenplitz.
.“ Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. März 1867.
. Ac ti da. 1) Geprägtes Geld und Barren Thlr. 80,850,000 1 9 Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten 1 8n, und Darlehnskassensceine. 2,440,000 3 Wechsel⸗Beständde „„ 558 ,803,000 4 Lombard⸗Bestände .⸗. „ 13,553,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa u 15,319,000 v a.
Banknoten im Umlaukhk Cbhlr. 116,682,000
Depositen⸗Kapitalien .. 8 1995009 8 Guthaben der Staats⸗Kassen, Instituite
und Privatpersonen, mit Einschluß des “ Giro⸗Verkehrs IA1A.“X“ Berlin, den 23. März 1867.
Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese.
Gallenkamp. Herrmann. v 1
Rotth. Koenen.
1ig.
Berlin, 26. März. Seine Majestät der Köni aben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Bergrath, rcheben Dr. Bischof zu Bonn, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗ Ordens zweiter Klasse mit der Krone zu ertheilen.
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Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 26 März Se. Majestät de Föͤnig nahmen heute Morgen militairische Meldungen, unter denen die des Generals von Tümpling, kommandirenden Ge⸗ nerals des 6. Armee⸗Corps entgegen, nahmen hierauf kavalle⸗ Fnlische Ausrüstungs⸗Stuͤcke in Augenschein, empfingen Se. b nig iche Hoheit von Baden, und nahmen
en Großherzo en 1 entgegen.
ortrag des Militair⸗Kabinet
6 1.—
der
— Ihre Maäjestät die Königin ertheilte ge⸗ Gesandten Ihrer dsease der Königen von Epanicasem h Herzoglich braunschweigischen Minister⸗Residenten die nnah suchte Antritts⸗Audienz. Im Königlichen Palais fand größeres Diner für die hier anwesenden Fürstlichen Gaͤste su — Im Kronprinzlichen Palais dejeunirten gestern 1 Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin!n Baden, die Fürstlichen Herrschaften von Sabescochhen un Erbprinz von Reuß. Se. Königliche Hoheit der Kr onpre empfing den General⸗Lieutenant Hann von Weihern, den 1 en zu Limburg⸗Stirum, den Unter.Staats⸗Secretair de Ra
en Ober⸗Bürgermeister Geheimen Regierungs⸗Rath Kist den Regierungs⸗Präsidenten Freiherrn von Rordens dih egeege Abends Se.
Hoheit den Herzog von Codun
1
enbahn.
— Bei Verleihung des hohen Annunziaten⸗Ordens 1 Se. Majestät der König von Italien das nachstehende Han schreiben an den Praͤsidenten des Staats⸗Ministeriums, Gras von Bismarck⸗Schönhausen, gerichtet:
Monsieur le Comte Othon de “
Au mowent oùü la réunion de la Vénitie à Pltalie vient couronner les résultats de Palliance durable conclue entre Gouvernement de Sa Majesté le Roi de Prusse et le mien, tiens à Vous donner un nouveau gage de mon estime; t désire en méême temps de Vous témoigner combien j apprecj les titres que Vous avez acquis à la gratitude des deur nation par la part éminente que Vous avez prise à Taccomplissen de P'oeuvre glorieusement conduite par Sa Majesté le Rü Guillaume Ier, votre Auguste Souverain. En conséquenee, viens de Vous nommer Chevalier de mon Ordre Supréme ’¹ la très-sainte Annonciade, et je charge Mon Ministre Secréts d'Etat pour les affaires étrangères de Vous em transmems les insignes. Jaime à consacrer, par cette marque é(clatm de mes sentiments, la place que 'ltalie Vous donne dans sousenirs qui lui seront todjours chers et précicus; er souhaite que Vous y voyez la preuve du prix que jattach à Vous voir continuer à raffermir les rapports intimes oupes entre PItalie et la Prusse par des évênements si méemorabe
Bismarck-Schoenhausen, en Sa sainte Florence, le 13 Janvier 1867. “ 7 „
Victor Emanuel.
et digne garde.
Visconti Venosta
Die heutige (19.) Sitzung des Reichstags des Not⸗ deutschen Bundes wurde von d räside 10- Mchulen Bazstaer dem Präsidenten 10
Anwesend die Reichstagskommissarien: selben Graf von Savigny, Freiherr
1— der Vorsitzende de Bismarck⸗Schönhausen, Herr v 1 von der Heydt, Herr von Roon, Gr zu Eulenburg, Geheimer Rath von Liebe, Staatern etzell, Senator Kirchenpaur, Ministerresident Dr. Krd ger, Geh. Finanz⸗Rath von Thümmel, Geh. Legationsrn Hofmann, Staatsminister von Krosigk, Staatsmin von Watzdorf, Staatsminister von Oheimb. Neu eingetreten sind die Abgeordneten: von Denzit von Rauchhaupt und von Forckenbeck. Der Prästde
eröffnete der Versammlung, daß der Reichstags⸗Kommissar Graf von Itzenplitz dem Haufe einige Uebersichten des über No deutschland ausgespannten Telegraphennetzes zur Verfügung stellt habe. Ueber den von den Abgeordneten Ausfeld und 0 nossen zu Fogaer “ gestellten Antrag, welc Nelerenten v. Unruh (Magdeburg) befü⸗ tet wit
soll ven ngh hincecheh E11““ ach einigen geschäftlichen Mittheilungen seitens des Pt vessgens Haus ü85 die Ta 1eee gean rberathung im Plenum des Reichstages über den E
wurf der Perfungn des Norddeutschen Lnng8, Spezialdebal über die Abschnitte 1II., IV. und V., Bundesraͤth, Bunde Präsidium und Reichstag — zunäͤchst über Art. 6. Die
lautet: »Art. 6: Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der M h des Bundes, unter welchen die Süm Wetreten sich n Ma abe der Vorschriften für das Plenum des ehemaligen de schen Bundes vertheilt, so daß Preußen mit den ehemaligen Stimm 25½ Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt 17 Stumm. führt: Sachsen 4, Hessen 1, Mecklenburg⸗Schwerin 2, Sachsen⸗Wei 9. Meckten i.Sgen „1, Oldenburg 1, Braunschweig 2 Sahs einingen 1, Sachsen⸗ ltenburg 1, Sachsen⸗Coburz Gotha 1, Anhal 8 Par 2 11v 1, Schwarzburg⸗Sondershausen Ippe „* .L. 1, Reuß j. L. aumburg⸗Lippe 1 Lübeck 1, Bremen 1, Ham 4 1. — Fhnh 8 “
‚u diesem Art. 6 lagen 2 Abänderungsvorschläge vor⸗
Se
is der Abgg. Braun (Wiesbaden) und Micha
Sur ce je prie Dien qull vons ait, Monsiceur le Comte
lche in dem Artikel 6 die Berufung auf den ehemaligen
beseitigt haben wollen. sennest ge bes gee bac v. Bockum⸗Dolffs, dessen Antrag
but . Reichstag wolle beschließen, den Artikel 6 wie folgt
zu fassen: Se Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mit⸗ glieder des Bundes, von welchen Preußen 17, Sachsen 4 üuͤ. s. w. Stimmen führt.
Die Diskussion über Art. 6 wurde von dem Abg. Haber⸗ orn eröffnet. Er befürwortete die Annahme des Art. 6.
Die AbHearhcelen 8 ö und Braun giesbaden) empfahlen ihre Zusatzanträge. wiekba b von Vincke (Hagen) sprach gegen die letztern.
Der Vorsitzende der Reichstags⸗Kommissarien Graf von gismarck⸗Schönhausen erkläaärte:
Jede Stimmvertheilung dieser Art hat nothwendig etwas gilkkürliches. Sie so einzurichten, etwa wie im Neichstage, saß die Bevölkerung maßgebend wäre, ist hier natürlich eine nmöglichkeit. Es würde dann auf Preußen eine solche Ma⸗ orität fallen, daß die übrigen Regierungen gar kein Interesse atten, sich daneben vertreten zu lassen. Es hat also nothwen⸗ sig ein Stimmverhältniß gewählt werden müssen, welches eine Majorität außerhalb der preußischen Vota zuläßt. Die hier vporliegende Vertheilung hat einen ganz außerordentlichen Vorzug, der namentlich, jemehr Spielraum der Willkür ge⸗ oten ist, um so schwerer ins Gewicht fällt, nämlich henjenigen, daß die Regierungen sich darüber geeinigt haben, was für einen andern nicht so leicht zu erreichen sein ird. Warum haben sie sich darüber geeinigt, meine Herren?
weil hier eine zwar auch willkürliche Vertheilung vorliegt, die
ber 50 Jahre alt ist, und an die man sich 50 Jahre lang ge⸗ öhnt hat. Es hat in den Wünschen der Regierungen gelegen, daß diesen Motiven gerade Ausdruck gegeben werde, daß sie eshalb, weil dieses Stimmverhältniß ein hergebrachtes ist, schon in rechtlicher Geltung bestanden hat, ihm beigetreten sind, nicht aber deshalb, weil sie hierin gerade eine richtige Vertheilung nach Macht, Einfluß und Bevölkerung gesehen hätten. Wir legen barauf Werth, daß dieser, wie der Herr Vorredner bereits bemerkte, jedenfalls unschädliche Zusatz beibehalten werde. Daß daraus eine wübsidiaire Geltung des früheren Bundesrechts deducirt werden könnte, muß ich entschieden in Abrede stellen. Gerade wenn s hier nicht ausdrücklich erwähnt und dennoch genau die Stimmzahl des früheren Bundes⸗Plenums gewählt wäre, könnte man eher auf die Vermuthung kommen, daß im Allge⸗ einen das frühere Recht eine gewisse subsidiaire Bedeutung haben solle. Aber gerade weil es hier und nirgends wieder ausnahmsweise angezogen ist, fehlt dieser Vermuthung jeder Boden.
Vor der Abstimmung zogen die Abgeordneten Braun Wiesbaden) und v. Bockum⸗Dolffs ihre erwähnten Zusatz⸗ Unträge zurück. Bei der Abstimmung wurde der Art. 6 un⸗ verändert mit großer Majorität 2 “
Es folgte die Diskussion über Art. 7; er lautet:
»Jedes Mitglied des Bundes kann so viel emaesge zum Bundesrath ernennen, wie es Stimmen hat; doch kann die Ge⸗ sammtheit der zuständigen Stimmen nur einheitlich abgegeben werden. Nicht vertretene oder nicht instruirte Stimmen werden nicht gezählt. Jedes Bundesglied ist befugt “ zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist ver⸗ pflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben. Die Beschluß. fassung erfolgt mit einfacher Mehrheit, mit Ausnahme 89 88 schlüssen über Verfassungs⸗Veränderungen, welche zwei Dri 8g 3 Stimmen erfordern. Bei Stimmengleichheit giebt die Präsidia Stimme den Ausschlag.⸗«
Zu dem Art. 7 wurden zwei Zusatzanträge eingereicht, und
war von den Abg. Lasker und Kratz. 8 IJ. Das Amendement Lasker lautet: Der Reichstag wolle beschließen: zu Artikel 7: a) in Alinea 2 die Worte:
u streichen. 1 4 b) 18 deg Amendement a. für untrennbar zu erklären, und
1 S ß Verfass tzen:
als besonderen Artikel an den Schluß der Verfassung zu setz Art. —. Veränderungen der Verfassung erfolgen im Wege der Gesetzgebung, jedoch ist zu denselben im Bundesrathe eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen
erforderlich. 88
II. Das Amendement 18g 8 27 .8 Der Reichstag wolle beschließen: den Schlußsat dos Laskerschen Amendements wie
h⸗ d der Verfassung .Veränderungen der Verfa de Gesengebune edech in9z denselben im Bundesrathe eine te von zwei Dritteln der vertretenen und im Reichstage eine Mehrhei von zwei Dritteln der in gesetzlicher Anzahl (Art. 26) anwesenden
Stimmen erforderlich. die Abg.: Scherer, der
An der Diskussion betheiligten sich v1“
1“
erfolgen im Wege der
angenommen.
„mit Ausnahme« bis verfordern⸗
folgt zu
“
8 uu“ gegen die Amendements; win hs⸗ der für das Amen⸗ dement seeß⸗ sprach; Lasg ker, der seinen Antrag empfahl, und Kratz, der jein Amendement befürwortete.
Die Abstimmung ergab folgendes Resultat:
1) Alin. 1, des Art. 8 wurde mit großer Majoritä nommen; 7 ) das Amendement Kratz wurde abgelehnt; 1 9 das Amendement Lasker wurde angenommen;
4 Alin. 2, ohne die in Folge des Amendements Lasker wegfallenden Worte, wurde angenommen;
5) mit dem Amendement Lasker wurde demnäch ganze Art. 7 angenommen. 8
Es folgte die üa Füer ir 8, dieser lautet: Der Bundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse
1) für das Landheer und die Festungen,
9 se das Seewesen, 1““
3) für Zoll⸗ und Steuerwesen,
4) für Zandel und Verkchr,
5) für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, 6) für Justizwesen,
7) für Rechnungswesen,
In jedem dieser Ausschüsse werden außer dem Präsidium minde⸗ stens . Bundesstaaten vertreten sein, und führt innerhalb dersel⸗ ben jeder Staat nur eine Stimme. Die Mitglieder der Ausschüsse zu 1 und 2 werden von dem Bundes⸗Feldherrn ernannt, die der übri⸗ gen von dem Bundesrathe gewählt. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse ist für jede Session des Bundesrathes resp. mit jedem Jahre zu erneuern, wobei die ausscheidenden Mitglieder wieder wählbar sind. Den Ausschüssen werden die zu ihren Arbeiten nöthigen Beamten zur Verfügung gestellt. — 1
Ar der Diskussion über diesen Artikel, den die Ab⸗ geordneten Ausfeld und Genossen ganz gestrichen haben wollen, und zu dem der Abg. Zachariae den Abänderungs⸗ vorschlag eingebracht, statt von dem Bundes⸗Feldherrn, vielmehr von dem Bundespräsidium zu setzen — bethei⸗ ligten sich die Abgg. Bouneß, Twesten, Roe, v. Bennig⸗ sen, Ausfeld und v. Hammerstein.
Der letztgenannte Abgeordnete wünschte über einige Stellen des Art. 8 eine Erläuterung, welche der Vorsitzende der Reichs⸗ tags⸗Kommissarien dahin gab: 1 1
Was den Ausdruck dauernd« anbelangt, so ist derselbe da- hin gemeint gewesen, daß dies nicht Ausschüsse sein sollen, di Einmal ad hoc zu einem bestimmten Zweck gewählt werden, sondern solche Ausschüsse, welche stets existiren sollen. Ob sie immer versammelt sein sollen, ob sie auch dann in Thä- tigkeit sein sollen, wenn der Bundesrath nicht versammelt ist, hängt von den Beschlüssen des Bundesrathes ab und von der Bedürfnißfrage. Der Bundesrath kann sehr wohl das Bedürfniß haben, daß langwierige vorbereitende Ar beiten, die aus diesen Ausschüssen hervorgehen, erledig werden, ehe er in seiner vollen Anzahl zusammentritt, nament⸗ lich da die Mitglieder des Bundestages möglicherweise auch in ihrer engeren Heimath Geschäfte von Wichtigkeit haben können, so daß man mit ihrer Zeit sparsam umgehe. Es ist da fakultativ je nach den Beschlüssen des Bundesraths. Ich glaube nicht, daß irgend wie eine formale Handhabe dazu gegeben sei, daß sich ein Ausschuß versammelte gegen den Beschluß des Bundesrathes und das Präsidium nimmt nicht das Recht in Anspruch, diese Ausschüsse auf eigene Hand ohne den Willen des Bundesrathes zu berufen und tagen zu lassen. LE
Wenn der Herr Vorredner eine Deutlichkeit in den Aus drücken ad 2 und 4 „Seewesen und Handel und Verkehr⸗ ver⸗ mißt hat, so glaube ich, hätte er sich die Frage schon selbst aus dem späteren Satz beantworten können, welcher sagt, daß die Mit⸗ glieder dieser beiden Ausschüsse zu 1 u. 2 von dem Bundesfeldherrn ernannt werden. Ich glaube, der Herr Vorredner hat das auch selbst gefühlt, daß damit Nr. 2 deklarirt sei, daß es die Kriegs⸗ marine sein soll. Daß zwischen der Kriegsmarine und den⸗ jenigen Behörden, die sich die Pflege für Handel und Verkehr angelegen sein lassen, also auch die Seeschifffahrt des Handels, viele Berührungspunkte und gemeinsame Geschäftsobjekte vor⸗ liegen, das erweist sich in jedem Einzelstaate aus den Berüh⸗ rungen zwischen Handels⸗ und Marine⸗Ministerium, und ich glaube, wir sind hier nicht versammelt, um die Geschäfts⸗ Ordnung des Bundesrathes und seiner Ausschüsse schon zu be⸗ rathen. . 5 Was ferner den Aenderungsantrag betrifft, statt⸗Bundes⸗ Feldherr⸗»Bundes⸗Präsidiums zu setzen, so halte ich denselben für 8 einen vollständig müßigen, für einen von denen, die, ich will nicht sagen, darauf berechnet sind, aber keinen anderen Erfolg haben, als uns unsere Zeit mit müßigen Fragen verlieren zu lassen, besonders wenn längere Reden gehalten werden. Der defensive Charakter unseres Gesammtbündnisses wird nicht durch solche kleine Worte beeinträchtigt, und große Staaten, die ein Urtheil darüber fällen, haben nicht die Gewohnheit der Sylben⸗ stecherei 1“ ““
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