1867 / 76 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nüts⸗ Disconto für das Jahr 1866 berechnet sich auf 6,24 Pvrozent.

8 Im Lombard wurden ausgeliehen 7228 Darlehne im Be⸗ trage von 74,920,230 Thlrn., das sind 1598 Darlehne mehr und 15 Millionen Thaler im Betrage weniger als im Jahre

1865. Am Schlusse des Jahres blieben 15,962,318 Thlr. aus⸗

geliehen, gegen 18,199,800 Thlr. im Vorjahre.

84 Die durchschnittliche Anlage im Wechsel⸗ und Lombard⸗ Verkehr hat 86,703,000 Thlr. betragen, circa 1 Million weniger als im Jahre 1865.

An Banknoten sind durchschnittlich 122 Millionen in gewesen, etwa 3 Millionen Thaler mehr als im Vor⸗ jahre.

Die Metallbestände betrugen durchschnittlich 66 Millionen Thaler, das sind 54 Prozent des Durchschnittsbetrages der im Umlauf gewesenen Banknoten und 21 Prozent mehr, als die Bank statutenmäßig haben muß. Der geringste Betrag der Metallbestände im Jahre 1866 hat 46 Prozent der im Um⸗ lauf befindlichen Banknoten betragen.

Der Brutto⸗Gewinn der Bank im Jahre 1866 hat 6,285,474 Thlr. 25 Sgr. betragen, wovon nach Abzug der Verwaltungs⸗ kosten, der schuldig gewordenen Depositen⸗Zinsen, der Banknoten⸗ Anfertigungskosten, des Verlustes auf Gold⸗ und Silber⸗An⸗ käufe und der Zinsen auf eingezahlte Bank⸗Antheile im Ge⸗ sammt⸗Betrage von 1,576,517 Thlrn. 13 Sgr. ein Gewinn von

4,708,957 Thlr. 12 Sgr. verbleibt. Daraus sind zu berichtigen:

1) die Zinsen von den Einschüssen des Staats und der Bank⸗

antheils⸗Eigner mit 741,423 Thlhlhrer.

2) der Beitrag zur Ver⸗

zinsung u 8 Activa.

Bilanz der Preußischen B

ung der Staats Inleihe von 1856. 621,910 die als uneinziehbar abgeschriebenen Wechsel⸗ und Lom⸗ bard⸗Forderungen. die für zweifelhafte Wechsel⸗ und Lom⸗ bard⸗Forderungen ggegen das Vorjahr 8 W reservirten..

½

und ergeben sich als Reingewinn 3,103,674 Thlr. Dasvon ist gemäß §. 6 des Gesetzes vom 7. Mai 1856) Reserve⸗Fonds mit 517,279 Thlr. 2 Sgr. zu der verbleibende Rest von 2,586,395 Thlr. 10 Cgr⸗ als Exn Dividende zur Hälfte an den Staat, zur anderen Hälfte and Bankantheils⸗Eigner zu vertheilen. V „Die Letzteren erhalten hiernach für das Jahr 1866 eine Zinsen⸗Ertrag von 13 ½Prozent (1865: 10 1. für jeden Bankantheil üebersaube 131 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. daß nach Abrechnung der für das erste und zweite Seme 1866 bereits gezahlten 45 Thlr. gegenwärtig noch 86 2 7 Sgr. 6 Pf. zu zahlen sind. Der Staat erhält dagegen von der Bank: a) an Zinsen des Einschuß⸗Kapitals 8 von 1,897,800 Thlrn. à 3 ½ pPCt. 66,423 Thlr. E b) zur Verzinsung und igung der 621,910 3 1,293,197 » 29

218,270

7

Staats⸗Anleihe von 18356... o) die Hälfte

ewinnes...

11851,129 6

1,070,920,— 71,740,248 25

Effekten zum Ankaufswerth... . Grundstücke. 8— Wechselbestände ab: für zweifelhafte Forderungen Lombard⸗Forderungen ab: für nicht bankmäßig gedeckte Lombard⸗Darlehne....

Diverse Forderungen Zum Umlauf nicht mehr geeignete Banknoten.

Diverse Effekten

Kassen⸗Bestände

Gold und Silber in Barren und Sorten

189 . ““

72,088/648, 2 348,400 15,902,378

1600 v75

6,648,267

15,960,718

%9 22 0⸗0

130,001,359 34,627,377 164,628736

1161“ I

8

1“

125,425,015 91,137,000 6/648,267715

im - Umlauf.

in den Bank⸗Kassen

zum Umlauf nicht mehr geeignet Depositen⸗Kapitalien:

verzinsliche

unverzinsliche Schuldige Depositenzinsen Bank⸗Antheils⸗Conto.. . Staatsactiv⸗Kapital.. Reserve⸗Conto 1— Gewinn⸗Conto für den Staat Guthaben Königlicher Behörden aus

agesa enen Ueberschüssen Giro⸗Verkehr:

a) ageceptirte Giro⸗Anweisungen b) reservirte Beträge für verfal⸗

lene acceptirte Giro⸗Anwei⸗

sunge+nP . E11 c) Guthaben der Giro⸗Inter⸗

essenten

Unbezahlte Anweisungen Diverse Forderungen 8 Ueberhobene Zinsen und Erträge. Dividenden⸗Conto ö“

Unvertheilte Extra⸗Dividende für die Bankbetheiligten pro 1866 1,293,197 20— 1,196/26—

17,526/,130 27,859 28

17,553 9O69 212944 15,000,000 1,897800 4,723725 1,293197

239/740

2,4169192” 47307“ 5,612,121 17 46587 116,955

1,29439416

der Ac vIO 2Åõ 216

hierzu der Rest pro 1865 der Passiva.

Summa V7,01,2572]

““ b.“ 8

Bothmer,

Angekommen: Der General⸗Major von attachirt der 20. Division, von Hannover.

111.“

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und

Commandeur der 13. Division, von Goeben, nach Münster. Se. Excellenz der Ober⸗Jägermeister und Wirkliche Geheime

Rath Graf von der Asseburg⸗Falckenstein, nach Meisdorf.

Berlin, 28. März. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ digstgeruht: Dem Oberstenvon Henningauf Schönhoff, Com⸗ mandeur des 2. Posenschen Infanterie⸗Regiments Nr. 19, zur Anle⸗ gung des von des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit ihm verlie⸗ henen Comthur⸗Kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens; dem Major von Krieger, Escadrons⸗Chef im Kheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, sowie dem

1 und dem Pre

mier⸗Lieutenant Freiherrn Geyrvon Schwebye burg von demselben Regiment, zur Anlegung der von! Großherzogs von Sachsen Königliche Hoheit ihnen verliehen Decorationen, und zwar ersteren beiden des Ritterkreuzes er Klasse, letzterem des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ha Ordens vom weißen Falken Allerhöchstihre Genehmigung

1 8 *

11“

es

1 Berlin, 28. März. Seine Majestät!d König empfingen heute militairische Meldungen und Vorträge des Kriegs⸗Ministers, des Generals der Infante von Peucker und des Militair⸗Kabinets. Der Hauptma von Dobenegk, früher in der Garde⸗Artillerie, hatte die Ch Sr. Majestät dem Könige die Orden des jüngst ver

MNlichtamtlich

[

Preußen. 1

Rittmeister von Groote, Escadrons⸗Chef in demselben Regin

nen Generals von Dobenegk zu überreichen.

12 Sh uschreiben un

rozent) ode

üvon

Der Reichsta

Ihre Majestat die Königin besichtigte die überaus sbe Ausstellung der zum Besten des Pensionsfonds der Feuer⸗ nor gespendeten Gaben im Saale des Opernhauses und wurde slbst von den Herren des Comité's empfangen. Bei den

en ichen Majestaͤten fand gestern im Patais ein größeres Diner

8 e Königlichen Hoheiten den Greigcg und die Groß⸗ nogin von Baden, den Großherzog zu Sachsen und den Erb⸗ hgen und die Erbprinzessin von Lohenzollern, Infantin von

orzugal, statt, zu welchem sämmtliche Mitglieder der Kom⸗

soflon für Verhesserungen im Militair⸗Medizinalwesen geladen naren und den hohen Gästen des Königlichen Hofes vorgestellt nuthen. Abends erschien Se. Majestät der König mit der günigin und den Königlichen Gästen auf der Soirée bei dem

inister⸗Präsidenten. 8 b ie Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern vr Reichstags⸗Sißung bei. Im Frgapbesficeen Palais dinir⸗

im der Gro dereh nnd die Großherzogin⸗Mutter von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. Abends 9 ¾ Uhr ertheilten die höchsten Herr⸗

zen dem bisherigen spanischen Gesandten Don Manuel

Kancés y Villanueva eine Abschieds⸗Audienz und erschienen dann auf der Soirée beim Minister⸗Präsidenten Grafen Bismarck.

1II 11““

ie heutige (21.) Sitzung des Reichstags des Nord⸗ beutschen Bundes wurde von dem Präsidenten 10 Uhr 10 Minuten eröffnet.

Anwesend die Reichstagskommissarien: der Vorsitzende der⸗ selben Graf von Bismar Schönhausen, Graf zu Eulen⸗ hurg, Frhr. v. d. Heydt, Hr. v. Savigny, Staatsminister von Seecbach, Minister von Harbou, Ministerresident hr. Krüger, Staatsminister von Friesen, Minister von Bertrab, Staatsminister von Watzdorf, Staatsminister von Oheimb, Staatsrath Wetzell, Senator Dr. Kirchen⸗ haünes, qj ees Finanzrath von Thümmel, Geheimer Rath

iebe. Neu eingetreten ist der Abg. von Bessel. 1 Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Prä⸗ sdenten trat das Haus in den ersten Gegenstand der Tages⸗ ordnung: Schlußberathung zu dem Antrage von Ausfeld und Genossen, betreffend die Geschäftsordnung.

Dieser Antrag lautet:

Der Reichstag wolle beschließen:

Zu §. 49 der Geschäfts⸗Ordnung des Reichstages folgenden Zusatz zu machen:

4 ein Mitglied des Reichstags, welches ein Amendement be⸗ antragt hat, bei der Berathung des Gegenstandes nicht zum Worte

gelangt, so erhält dasselbe nach dem Schlusse der Debatte das Wort auf fünf Minuten zur Erläuterung des Amendements, worauf ein

anderes Mitglied fünf Minuten dagegen sprechen kann.

Der Referent von Unruh (Magdeburg) empfahl der Ver⸗ sammlung den Antrag gleich einige redactionelle Abänderungen vorschlug. Die Ab⸗ eee von Carlowitz, Bouneß, Gneist sprachen für, ie Abgeordneten von Vincke (Hagen), Graf Schwerin und Pagner gegen die Annahme des Antrags Ausfeld.

1 Das Haus lehnte mit 128 gegen 125 Stimmen den Antrag usfeld ab.

Hierauf trat das Haus in den zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Vorberathung im Plenum des Reichstags über den Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes und war zunächst Eröffnung der Spezialdebatte über Ab⸗ ünis V. Reichstag) —, welcher die Art. 21 bis 29 be⸗

Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen her⸗ vor, welche bis zum Erlaß eines Reichswahlgesetzes nach Maßgabe des Gesetzes zu erfolgen haben, auf Grund dessen der erste Reichs⸗ tag des Norddeutschen Bundes gewählt worden ist. Beamte im Dienste eines der Bundesstaaten sind nicht wählbar.

u diesem Artikel liegen folgende Abänderungs⸗Vor⸗

scläge Nar, d 5 6 8 vl11A1AAAA*A“

.Amendement Fries: G 8

im Art. 21 hinter 29 Worte: »direkten Wahlen« einzuschalten: mit geheimer Abstimmung.

i. Wmehbment Graf Fenckel von Donnersmarck: wolle beschließen: im Artikel 21 den zweiten Satz:

Bezaugte im Dienste eines

wählbar. u strei nd folgenden neuen Artikel einzuschalten: EEEECET bedürfen keines Urlaubs zu eichstag. .

8 dn.n 8 Mitglied des Reichstages in dem Bunde oder

einem Bundesstaat ein besoldetes Staatsamt annimmt oder

im Bundes⸗ oder Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit

welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbun⸗ den ist, so verliert es Sitz und Stimme

der Bundesstaaten sind nicht

um Eintritt

Ausfeld zur Annahme, indem er zu⸗

1) vor Art. 21 einen Artikel folgenden

dem Reichstag und

7.

kann seine Stelle in demselben nur durch neue Wahl wieder g .z 8 f 2 H8 gacüeses III. Amendement Graf Galen: Art. 2121 1 Der Reichstag besteht aus zwei Versammlungen, dem Ober⸗ und dem Unterhause. Ersteres wird gebildet:

a) aus Vertretern der einzelnen Länder, zwei für jede Stimme, welche aus dem Herrenhaus oder den Ersten Kammern der verhichen Staaten durch die resp. Regierungen zu bezeich⸗ nen sind; 2 aus den Häuptern der früher reichsunmittelbaren jetzt medig- tisirten fürstlichen und gräflichen Familien; 8 und zwar primo loco aus denjenigen Souverainen, früher oder später geneigt sein könnten, ihre Souverainet in die Hände des Bundes freiwillig niederzulegen.

Artikel 22. Das Unterhaus geht aus allgemeinen (und so

weiter mutatis mutandis). IvV. Amendement Hering: 1 Der Reichstag wolle beschließen: dem Artikel 21 des Ver⸗ fassungs⸗Entwurfs folgende Fassung zu geben: 1 Der Reichstag geht aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervor, für ..⸗ bis zum Erlaß eines Reichs⸗Wahlgesetzes die ““ des Königlich preußischen Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 15. Oktober 1866 mit dem Zusatz gelten, daß in jedem der zum Norddeutschen Bunde ge⸗ acegen Staaten, welcher nicht volle 100,000 Einwohner hat, jeden⸗ alls ein Abgeordneter zu wählen ist. V. Amendement v. Carlowitz: Der Reichstag wolle beschließen, dem Art. 21 folgende Fassung zu geben: 1“ er Reichstag geht aus allgemeinen direkten Wahlen mit ge⸗ heimer Abstimmung hervor. Bis zum Erlaß eines Reichswahl⸗ esetzes sind hierbei die Bestimmungen des Königlich preußischen Ge⸗ seges vom 15. Oktober 1866 menggeßencd Abweichungen für die übrigen verbündeten Staaten sind nur insoweit zulässig, als die dort bezüglich der Wahlen bestehende von der preußischen abweichende Pantu edasehgebnng sie bedingt. Auf durchschnittlich 100,000 Seelen der nach der letzten Volks⸗ zählung vorhandenen Bevölkerung ist Ein Abgeordneter zu wählen, jedoch hat jeder einzelne der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten mindestens Einen Abgeordneten zu wählen. Ein Ueber⸗ schuß von wenigstens 50,000 Seelen der Gesammt⸗Bevölkerung eines Staates wird vollen 100,000 Seelen gleichgeachtet.

Vl. Amendement von Brünneck Der Reichstag wolle beschließen: den Artikel 21 in nach⸗ folgender veränderter Fassung anzunehmen: 1 Artikel 21. Der Reichstag wird bis zum Erlaß eines Reichs⸗Wahlgesetzes unter folgenden das bisherige Wahlgesetz abändernden und in dasselbe aufzunehmenden Bestimmungen, naach Maßgabe des Gesetzes gewählt, auf Grund dessen der erste RNeichstag des Norddeutschen Bundes Fwahe worden ist. 8 eamte im Dienste eines der Bundesstaaten sind nicht wählbar. 8 88 1) Wahlberechtigt ist jeder unbescholtene Staatsbürger eines der zum Bunde zusammengetretenen Staaten, welcher das 25ste zebensjahr zurückgelegt und einen eigenen Haushalt 8 Als eigener Haushalt gilt ein eigener Heerd oder das Halten von Dienstboten. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Wahlberechtigte, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde ge⸗ hörigen Staate seit mindestens 3 Jahren angehört hat. Die Wahlhandlung ist öffentlich; bei derselben sind Gemeinde⸗ mitglieder zuzuziehen, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Von letzterer Bestimmung werden in den Militair⸗Wahl⸗ bezirken alle Militairpersonen nicht betroffen. Das wird in Person entweder durch Stimm⸗ abgabe zu Protokoll oder durch offene in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ausgeübt.

VII. Amendement Zachariae: Der Reichstag wolle beschließen:

Inhalts einz 8 Der Reichstag besteht aus zwei Häusern, einem Oberhaus und einem Unterhaus.

2) Die Herren Bundes⸗Kommissarien zu ersuchen, über die Bil⸗ dung des Oberhauses eine Vorlage der verbündeten Regierun⸗ gen an den gegenwärtigen Reichstag zu veranlassen.

VIIiI. Amendement Ausfeld. v“

Der Reichstag wolle beschließen:

Dem Art. 21 folgende Fassung zu geben: Der Reichstag geht aus allgemeinen gleichen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor, für welche u. s. w. (nach dem Antrag Hering). .

Die Diskussion eröffnete der Abg. Fries: er befürwortete

sein Amendement. 8 1

Der Abg. Eichholz erklärte sich für das veen. Wahl⸗ recht und süchr die Wählbarkeit der Beamten; der Abg. Dr. Frie⸗ denthal führte aus: daß in Folge des allgemeinen Wahlrechts der Bauernstand ein Hauptgewicht in die Wagschale werfe; daß das allgemeine Wahlrecht zum Cäsarismus führen könne, wolle er zugeben wo aber das germanische König⸗ thum historisch begründet sei, ser eine derartige

Wendung nicht zu befürchten; der Abgeordnete Weber

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