Fräulein Elise Krüger in Breslau, Fräulein Marie Hildebrandt in Breslau, räulein Helene Karuth in Breslau, 8 Faten milie Bernstein in Breslau. Fräulein Clara von Ruffer in Breslau. Frau Gräfin von Strachwitz in Berthelsdorf, Fräulein Emilie von Gaffron zu Bad Landeck, Frau Fürstin Marie von Hatzfeldt in Trachenberg, frau Gräfin Alwine von Maltzan in Millitsch, räulein Luise von Niebelschütz in Guhrau, . Frau Kreisgerichts⸗Rath Schodsta edt in Namslau,ü Freifrau Gustavine von Stosch in Groß⸗Wiersewitz, Verwittw. Frau Geheime Legations⸗Rath v. Minutoli in Görlitz, Verwittw. Frau Kaufmann Auguste Rost in Schömberg, Verwittw. Frau Rektor Rotter in Schömberg, 16“ Frau Hedwig von Seydewitz in Görlitz, Fräulein Marie Wollenhaupt in Glogau, Frau Kaufmann Fritsch in Glogau, 4 Frau Gräfin von Geßler in Schoffczütz, räulein Paula Hatschier in Gleiwitz, ““ rau Amtsrath Henriette Mittnacht in Kl. Lassowitz, Verwittw. Frau Eisenbahn⸗Direktor Julie Treu in Rosen, Frau Stadtrath Frank in Breslau, 8 8 Frau Regierungs⸗Rath Beuthner in Oppeln, Frau Superintendent Krüger in Oppeln, 1 Fräulein Ida von Heuduck in Schweidnitz;, Fräulein Adelka von Wittich in Schweidnitz, Fräulein Marie von Wittich in Schweidnitz, Frau Göllner in Schweidnitz, Frau Regierungs⸗Präsident von Kotze in Erfurt, Frau Oberst von Beyer in Luxemburg, S. Frau Major Loewenberger von Schönholtz in Stralsund, Frau Altermann Emilie Büchsel in Stralsund, Frau Gräfin Elise zu Stolberg⸗Wernigerode in Schlemmin, Verwittw. Frau Lieutenant Emilie Nitz in Stralsund, Frau Superintendent Rübesamen in Franzburg, “ Frau Landrath Klara von der Lancken zu Bergen auf Rü Frau Kommerzienrath Deneke in Magdeburg, 116II rau Stadtbaurath Grubitz in Magdeburg, ““ Stiftsdame Ferdinande von Schmettau in Kösen,
Fräulein Fleischmann in Magdeburg, w“ Fräulein Detroit in Magdeburg, ““ Frau Oberst von Zychlinski in Halle a. S.,
88 rau Superintendent Rogge in Egeln, 8
Frau Bürgermeister Kuthe in Egeln, v“ Frau General Ehrich in Dessaku Frau Fabrikbesitzer Friederike Tenhaeff in Wehringhausen,
Frau Landrath von Holzbrinck zu Altena, — äulein Charlotte von der Horst in Hollwinkel, Frau Major von Spiegel in Wetzlar, b
11“
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vpoon des Herzogs von
V resp. des Comt
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83 1 Wochen⸗Uebersicht Preußischen Bank vom 30. März 1867.
81,053,000
der
¹) Geprägtes Geld und Barren Tvhlr. 2) Kassen⸗Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 8 2,470,000 3) Wechsel⸗Bestände.. .. u„ 60,693,000 4) Lombard⸗Bestände 8 14,390,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forde 1 “ 8 und Activa w. . ·HvHDDöcöcöcö 1I1 15,516,000 6) Banknoten im Umlauf. Thlr. 121,417,000 7) Depositen⸗Kapitaliin 8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Beerlin, den 30. März 1867. Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.
Berlin, den 2. April. Seine Majestät der König haben Allergnäͤdigst geruht: dem Major Berger, à la suite des General⸗Stabes der Armee und Direktor der Kriegsschule in Hannover, zur Anlegung der von des Groß⸗ herzogs von Sachsen Königliche Hoheit und des Herzogs von u. Hoheit ihm verliehenen Dekorationen hurkreuzes de
und des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗
Ernestinischen Haus⸗Ordens, sowie dem Premier⸗Lieutenant . Regiment Nr. 16 und kommandirt zur Dienstleistung als Inspektions⸗Offizier Anlegung des
Ohly vom 3. Westphälischen Infanterie⸗
der Kriegsschule in Erfurt, zur — Sachsen⸗Coburg⸗Gotha Hoheit ihm ver⸗ liehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des
und Lehrer bei
theilen.
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Preußen. Berlin, 2. April. Se.
önig nahmen heute im Beisein des Prinzen von Württemberg,
Verwittwete Frau Hauptmann Marianne von der Planitz in des Gouverneurs und des Kommandanten militairische Meldungen
Fräulein Elise Werr in Wetzlar, “ — Fräulein Lina Waldschmidt in Wetzlaa, Verwittwete Frau Rentner Johanna Merkens in Burtsch Frau Justizrath Laura Kehl in Essen, 1“ Frau Bürgermeister Luise Trip in Lennep, Frau Landrath Stürtz in Düren, Frau Pastor Julie Droste in Schwanenber Frau Landrath von Sandt in Bonn, Frau Professor Haelschner in Bonn, Frau Landrath Maurer in Waldbroel, Frau Kreissecretair Müller in Siegburg, 9 Frau Regierungs⸗Nath Abels in Düs eldorf, Frau Kriegsrath Bergemann in Dü seldorf, Frau Kammerherr von Frentz in Düsseldorf, Frau Commerzienrath Trickhaus in Düsseldorf, Frau Sanitätsrath Nieland in Düsseldorf, 8 Frau Beigeordnete Wortmann in Düsseldorf.
“ 1
Handel, Gewerbe und öffent
“]
Ministerium liche 1“ Arbeiten. .“ Das 25. Stück der Gesetzs⸗Sammlung, welches heute aus⸗ ggegeben wird, enthält unter Nr. 6583 das Gesetz, betreffend die den gemeinnützigen Actien⸗Baugesellschaften bewilligte Sportel⸗ und Stempelfreiheit. Vom 2. März 1867; unter Nr. 6584 das Gesetz, betreffend das Preußische Medizinal⸗ gewicht. Vom 16. März 1867, unter Nr. 6585 die Verordnung über die Zinsen in den neu erworbenen Landestheilen. 1867, unter
vertragsmäßigen Vom 18. März
Nr. 6586 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Kreises Namslau im Betrage von 150,000 Thalern. Vom 18. Februar 1867,
und unter
Nr. 6587 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar 1867 betreffend die Abänderung des §. 4 des Rehulativs vont 11. Mai 1849 wegen Abschätzung des durch die Schlesische Land⸗ schaft zu beleihenden, nicht inkorporirten Grundeigenthums.
Berlin, den 3. April 1867.
der Sitzung des Reichstages bei. Höchste Herrschaften bei Ihren
*
und die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten und des General⸗
J“ Sg Tresckow entgegen. — Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern die Ausstellung zum Vortheil des Berliner Kirchenbau⸗Vereins. —
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern früh 9 Uhr den Kronprinzen von Sachsen, Königliche Hoheit, auf dem Anhalter Bahnhofe und wohnte von 10 bis 21 Uhr . 8 9 Uhr Antgen beide Majestäten, erschienen um SUhr im Opernhause und nahmen um 310 Uhr Königlichen Palais ein.
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— Den Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes geben 2 in der Ersten Beilage.
— Die heutige (25.) Sitzung des Reichstags des Nord⸗ deutschen Bundes wurde 10 Uhr 15 Minbten von dem hwnen eröffnet.
Anwesend die Reichstags⸗Kommissarien: Graf von Itzen⸗ plitz, Freiherr von der Heydt, Herr von 132 von Roon, Staats⸗ Minister von Watzdorf, Kabinets⸗ Minister von Oheimb, Minister von Harbou, Minister von Friesen, Minister von Seebach, Geheimer Rath von 1 1 “ von cgrtnn b, Minister⸗Resident Dr. Krü⸗
Senator Dr. Kirchenpauer, Staats⸗Rath J. Gildemeister. v
ach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Präsi⸗ denten trat das Haus in die Tagesordnung: “ 88 Plenum des Reichstags über den Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes — Fnäͤchst General⸗Diskussion über die Abschnitte VIII., IX. und — Post⸗ und Telegraphen⸗ wesen, Marine und Schifffahrt, Konsulatwesen.
Da zur Generaldiskussion über die genannten Ab⸗ schnitte kein Redner das Wort nahm, so ging das Haus zur Spezialdebatte über die Artikel 45 —59 über — Das Postwesen und das Telegraphenwesen werden für das ge⸗ sammte Gebiet des Norddeutschen Bundes inheitliche 6 Verkehrsanstalten eingerichtet 58 ee, “ ehs
Zu diesem Art. haben die Abg. Dr. Der Reichstag wolle beschließen:
* 19,254,000
vorschläge vor:
3,912,000 0 yim Art. 45 statt Staatsverkehrs⸗Anstalten zu lesen Bundes⸗
Haus⸗Ordens vom weißen Falken
“ 1 Herzoglich Sachsen⸗ Ernestinischen Haus⸗Ordens, Allerhöchstihre Genchmigung zu er⸗
Majestät der
und
Die im Artikel 4 vorgesehene Gesetzgebung des Bundes in Post⸗ und Telegraphen⸗Angelegenheiten erstreckt sich nicht auf diejenigen Gegenstände, deren Regelung, nach den gegenwärtig in der preußischen Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung maßgebenden Grundsätzen, der
reglementarischen Festsetzung oder administrativen Anordnung über⸗
lassen ist. gcen er
und Genossen
folgendes Amendement eingereicht: dem Artitel 45 folgende Fassung su geben: Das den Bundesstaaten noch zustehende Post⸗ und Te graphen⸗Monopol sowie der Postzwang sind aufgehoben. Die Post⸗ und Telegraphen⸗Anstalten der Bundesstaaten
gehen auf den Bund über. Die Bedingungen für die Benutzung dieser Anstalten Sei⸗ teens des Publikums werden durch Gese⸗ geregelt. Seitens des Abg. Erxleben liegen folgende Abänderungs⸗
Verkehrsanstalten, 5 1“ 8 naach den gegenwärtig ꝛc. bis maßgebenden Grundsätzen streichen und am Ende des Artikel 45 hinter überlassen
st hinzuzufügen: 1“
Bis zu anderweitiger gesetzlicher Negelung sind in die⸗
ser Beziehung die gegenwärtig bei der Königlich preußi⸗
schen Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung maßgebenden
Grundsätze anzuwenden.
Der Abg. Dr. Becker begründete seinen Abänderungs⸗ vee en der Reichstags⸗Kommissarius Graf von Itenplitz erklärte:
Gegen das Amendement der Herren Dr. Becker, Schulze und Genossen sub Nr. 67 der Drucksachen, welches mir soeben vorgelegt worden ist, muß ich mich im Interesse der Verwal⸗ tung sowohl unseres Landes als auch aller Bundesstaaten ent⸗ schieden erklären. Es würde durchaus dem Interesse der Gesammtheit nicht entsprechen, wenn die Regalität der Post und Telegraphie, sowie der Postzwang alterirt würden. Je mehr in dieser Beziehung durch Gesetze geregelt wird, um desto mehr ist die Verwaltung genirt, dasjenige zu thun, was dem Lande und dem allgemeinen Interesse entspricht. Ich kann ein Beispiel citiren, meine Herren! In Beziehung auf die Telegraphie sind die
ätze für die Depeschen nicht durch Gesetze bestimmt; ich habe sie deshalb vor Jahr und Tag, weil ich eben freie Hand hatte, und ich übersehen konnte, daß eine Minder⸗Einnahme nicht erfolgen würde, ohne Weiteres herunter⸗ setzen können, und das ist dem Allgemeinen zu Gute gekom⸗ men. In Beziehung auf die Post habe ich entgegengesetzte Er⸗ fahrungen gemacht. Ich hielt im vergangenen Landtage eine Herabsetzung des Porto's bis auf einen gewissen Grad für zu⸗ lässig ohne Schaden der Kasse. Das Abgeordnetenhaus fand jedoch diese Herabsetzung nicht für genügend, und der Erfolg davon war, daß das ganze Herabsetzungsgesetz nicht zu Stande kam und es bei dem höheren Porto geblieben ist. Meine Herren! Im Allgemeinen ist meine Ansicht die — und ich kann sie nach fast fünfjähriger Erfahrung als eine er⸗ probte bezeichnen: wir können mit dem Portotarife im Laufe der Zeit heruntergehen; ich hoffe, wir werden es thun, ich möchte sagen: wir müssen es thun. Wir können auch mit den Telegraphengebühren heruntergehen, und zwar, je mehr und je eher, als sich beides aus einer Hand ent⸗
wickelt und von einem Standpunkte aus übersehen werden
Aber Privatposten zuzulassen, wie sie aus dem Amende- Was . t. 451 betrifft, so scheint mir eine
kann. ment hervorgehen würden, und Privat⸗Telegraphen zuzulassen, das würde die Sache in eine Verwirrung bringen, die jeden Fortschritt hemmt. Es kommt dazu, daß die Wissenschaft der Tele⸗ graphie, ungeachtet der ungeheuren Fortschritte, die sie in den letz⸗ ten Jahren gemacht hat mit ihren Erfindungen und Verbesserungen noch lange nicht am Ende ist, meine Herren! Wir haben an⸗ fangs operirt mit dem sehr mangelhaften Zeiger⸗Telegraphen, nach einigen Jahren wurde er abgeschafft und der Morse sche Telegraph eingeführt, der jetzt ziemlich allgemein in Deutschland in Gebrauch gekommen ist. Kaum war der Morses'sche Tele⸗ Paph zur allgemeineren Anwendung gelangt, so wurde der
ypenapparat erfunden, welcher die Dinge sehr abkürzt und mit
demselben Drahte das Doppelte und Dreifache, selbst das Vierfache V
von dem zu leisten vermag, was bisher mit dem Morseschen Telegraphen geleistet worden ist. Und die Masse der Depeschen ist eine so große, daß es gerade darauf ankommt, mit dem⸗ selben Drahte in derselben Zeit weit mehr bessten zu können, als nach dem Standpunkte der damaligen Er indungen mög⸗ lich war. Kaum war der Typen⸗Apparat in Gang gekommen und auf den Hauptstationen, namentlich in der Hauptstadt, angewendet, so kam die amerikanische Erfindung, die wir jetzt auf den Hauptrouten eingeführt haben, sogar auch zur Verbindung mit dem Auslande, beispielsweise zwischen hier Paris. Dieser Apparat telegraphirt nicht blos Punkte und
könnte, was ich unfehlbar thun würde.
Striche — die für ihn erfundenen 66 Zeichen, — welche der andere Telegraphist kennt und wieder in Worte übersetzt, son⸗ dern dieser neueste Apparat produzirt die aufgegebene Depesche
sofort in gedruckten Worten, z. B. bei Depeschen zwischen hir und Paris erscheint in demselben Momente in Paris und ier die aufgegebene Depesche gedruckt, ohne Uebertragung direkt aus der Maschine. Bei so enormen Fortschritten, meine Herren, ist es unmöglich, die Dinge jetzt schon sich selbst zu überlassen; vielmehr muß man alles Mögliche anwenden, um die Dinge
durch Erfahrungen im Großen und Ganzen weiter zu führen.
Ein anderer Umstand ist der: Wir sind in der lebhaftesten Verhandlung begriffen, um die Correspondenz zwischen London und Indien durch Deutschland, Rußland und Persien zu führen, weil in Persien die betreffenden Telegraphen in der Hand einer englischen Gesellschaft sind, die die Leute bezahlt und auf Ord⸗ nung hält. Ein Gleiches ist von der Türkei nicht zu rühmen. Soll das erreicht werden, was ein ganz ungeheurer Fortschritt für den Welthandel, kann ich sagen, wäre, so muß die Sache aus einer Hand behandelt werden können. Es muß also der betreffende Bundes⸗Minister zu verhandeln haben, im vorlie⸗ genden Falle nur mit Rußland und England. Dann kann die Sache fertig werden. Sollten dazwischen Privatlinien liegen und andere Verhältnisse sich einmischen, so wäre es unmöglich, dergleichen Dinge zu Stande zu bringen. Ich muß aus allen diesen Gründen dringend bitten, das Amendement unter Nr. 67 der Drucksachen abzulehnen.
Nachdem der Abg. Schraps die Frage des Briefgeheimnisses Füegfte⸗ 8 ,erklärte der Reichstags⸗Kommissarius Graf v. Itzenplitz:
Meine Herren! In Beziehung auf das Briefgeheimniß kann ich die ganz bestimmte Erklärung abgeben, daß es in preußischen Landen vollkommen respektirt wird, und daß die Briefe nur dem Staatsanwalt oder dem Kriminalgericht auf erfolgte Requisition ausgehändigt werden; sonst nicht! Das ist meine wohlbegründete Meinung; wenn mir ein Gegentheil angeführt wird, so werde ich ihn widerlegen. Was in Mailand geschehen und wie ein Brief von Mailand an die hiesige Polizei gekommen ist, geht das preußische Postwesen durchaus nichts an. Wenn irgend ein solcher Fall vorkommt, wo man glaubt, daß die preußische Post⸗Ver⸗ waltung das Briefgeheimniß verletzt habe, so würde ich dem, der mir darüber Data lieferte, mich zu größtem Danke ver⸗ pflichtet halten, damit ich auf das Allerenergischste einschreiten — 1 Bisher aber ist e nicht geschehen, ich habe nie eine solche Andeutung erhalten un nur, wenn der Kriminal⸗Richter oder der Staatsanwalt einen Brief verlangt, dann wird er ihm ausgehändigt, sonst nie! Ich muß das also entschieden sowohl in Beziehung auf das Faktum als die Tendenz bestreiten. 1u.“
Der Abg. Erpleben begründete seine Abänderungsvor⸗ schläge; der Reichstags⸗Kommissarius, Graf v. Itzenplitz, be merkte:
Wenn ich vorhin gesagt habe Bundesminister, so habe ich darunter natürlicherweise nur verstanden und nur verstehen können denjenigen, der die Function des Bundesministers wahr zunehmen hat. Einen solchen muß es doch immer geben, sei es nun diese oder jene Person aus diesem oder jenem Lande, das ist ganz gleichguͤltig. Immer aber wird eine Person da sein die die Functionen des Ministers ausübt, und das ist es, was ich gemeint habe. 1
Was nun den Art. 45 u. das Amendement Erxleben zu demselben Verbesserung darin nicht zu liegen, daß man Bundesverkehrs⸗Anstalten anstatt Staats verkehrs⸗ Anstalten sagt; die Sache scheint auch nicht von großer Erheblichkeit zu sein. . 1b 3
Was den zweiten Satz betrifft, so scheint es mir, daß es doch besser ist, es so zu lassen, wie es im Art. 45 der Vorlage gegeben ist. Es müssen da erst Erfahrungen gesammelt werden, und wenn ein Bundesgesetz erlassen werden soll, so kann es ja doch immer geschehen. Ich würde es nicht für zuträglich halten, Gesetze zu versprechen. Wir haben aus der konstitutionellen Geschichte vieler deutschen Länder Beispiele genug, daß die Ver heißungen künftiger Gesetze in der Regel nicht von gro⸗ ßem Erfolge gewesen sind. Ist wirklich ein Bedürfniß zu einem Gesetz vorhanden gewesen, so ist es auch von der einen oder der anderen Seite: der Volksvertretung oder von der Regierung, eingebracht worden und ist zu Stande gekommen; ist aber ein wirkliches Bedürfniß nicht vorhanden gewesen, so ist ungeachtet der Verheißung kein 1 Gesetz fertig geworden. Ich möchte also die Verheißung von Gesetzen hier ausgeschlossen wünschen, und würde daher bitten, den Vorschlag des Amendements Erxleben zu Art. 45, nament⸗ 8 lich den zweiten Satz desselben, zu verwerfen. .
Das Haus schritt zur Abstimmung. Das Amendemen Becker und die Vorschläge Erxleben wurden v den
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