1867 / 81 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

88 8r

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Vorlage ange⸗ hängig zu machen, ist völlig unausführbar. Ich glaube auch, Amendement Schleiden: daß der geehrte Abg. Lette, ich wünsche, daß er hier ist, bei Der Reichstag wolle beschließen: seinem Amendement dies gar nicht in Aussicht ge⸗ den Eingang des Artikels 50 folgendermaßen zu fassen: beee hat, sondern 2a⸗ eben 2 nur so verstan⸗ h““ ist eine einheitliche unter preußischem en hatte, wie es im preußischen Abgeordnetenhause ge⸗ Oberbefehl ꝛc. : wesen ist, daß Handels⸗Schifffahrtsverträge u. 1e 8 zwischen dem ersten und zweiten Alinea des Artikels 50 das Landtage zur Genehmigung vorgelegt werden, Postverträge der folgende neue Alinea einzuschalten . . Budgetkommission nachträglich mitgetheilt werden: natürlicher Die Flagge der Bundesmarine ist schwarz⸗weiß⸗roth. leben gestellte Amendement vor: 8 Weise aber wenn zu solchen Verträgen Geld gegeben werden lIlI. Amendement von Vincke (Olbendorf). ö

Artikel 46 hinter Die Ausgaben werden einzuschalten: nach mußte, nun meine Herren, dann versteht es sich wieder ganz Der Reichstag wolle beschließen: das Alinea 3 des Artikel 50 brsabbe“ von selbst, daß der Neichstag dazu die Genehmigun zu streichen und statt dessen folgenden Satz anzunehmen:

Vor der Abstimmung bemerkte der Reichstags⸗Kom⸗ eben muß Ich erinnere, wenn ich hier vo . 1g ch 8 Der zur Gründung und Erhaltung der Kriegsflotte und der missarius Graf von Itzenplitz: Keern ältnissen sprechen darf an ein Erei niß d preußij 1e damit zusammenhängenden Anstalten erforderliche Aufwand wird 8 Es handelt sich um das Amendement Ergleben zu Art. 462 Zeit) 8” Vertra⸗ mit dem Fürstli 84 H us 8 aus der Bundeskasse bestritten. das zweite Alinea des Artikel 51 zu streichen und statt dessen nach

Wird bejaht.) L“ 89 ichen Dall apis. das Alinea 4 des Artikel 50 zu streichen. 1 Ja, da sollte eine Anleihe gemacht werden, um das

8- III. Amendement Fries vFen.; 2 9. 9 Artikel beizufügen, des Iönhalts. Dan 1r; en zu er⸗ 898 1 nendement Fries. 8 9 verEE des Inhalts. 8 nlären. A“” Recht des Taxisschen Hauses für Preußen zu erwerben. Das In wemn 4. Satze 5 Worte: nach diesem Grundsatze, zu Diss Flagg er Kriegs⸗ und Handels⸗Marine ist schwarz. zun Sos ülmendement Ertleben wurde atgelehnt, die Regie⸗ nh berne. aeen s 8680 nehee n 8'e vorges hos⸗ streichen. 88 8 Der Abg. Duncker (Berlin) sprach sein Bedauern darüber tungsvorlage wurde angenommen; Art. 47 lautet. hseen Aber sx 86 Lan sa65 Sg Die Diskussion über diesen Artikel eröffnete der Abg. aus, daß die Kriegsflagge nicht schwarz⸗roth⸗gold sei; der Abg. Dem Bundes⸗Präsidium gehört die obere Leitung der Post⸗ und Measbus ö 1“ .““ acht rag, Te 1“ Meier Gremen). Er führte aus, daß eine Kriegsmarine, zum Fürst von Li chnowsky bemerkte: entscheidend seien die Sachen Telegraphen⸗Verwaltung an. Dasselbe hat die Pflicht und das Recht, bertrag 1“ ge mmmer erst davon ab⸗ Schutze des deutschen Handels absolut nothwendig sei. Auch er und nicht die Farben; sein verstorbener Bruder würde aber dasei üenceg, wo feneit, ie dn Aaae secaasihrater ver mn escicgh; Peacheg Sercabeie der ee bas itt un. habe gegen die Fassung des Art. 50 manche Bedenken: allein heute für die von dem Vorredner vorgeschlagenen Farben und im Betriche des Dienstes, so wie in der Qualification der Be⸗ möglich, ohne die Verhältnisse des Verkehrs und Handels er wolle keine Abänderungen vorschlagen und für den Art. 50 nicht stimmen. amten hergestellt und erhalten wird. wesentlich zu schädigen. b simn 1— 8 an b Das Präsidium hat für den Erlaß der reglementarischen Fest⸗ Das Amendement Erxl d stimmen. as Amendement von Rabenau und mit ihm der de und allgemeins V gelbehn der Art sensun Haufe aöb. Der Abg. de Chapeaurouge wünscht eine Flotte, die / . rde ommen.

. den Erl— 13 ganze Art. 51 wurden angenommen. setzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, so wie für 8 1 1 1 1 ange 1 die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu andern deutschen Die Artikel 48 und 49 lauten: v die I1“ ö finanziellen Ruin der Es folgte die Diskussion über Abschnitt X. Konsulat⸗ 8 Artikel 48. b G verbündeten Staa zuführen.

oder außerdeutschen Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltungen Sorge zu 1 8 s en. Dieser Abschnitt enthält nur einen Artikel (52), wel⸗

tragegam mntliche Beamte der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung sind a. ⸗Zur Beseitigung der Zersplitterung des Post⸗ und Telegraphen⸗ her “*“ 3 Art. 52. Das gesammte Norddeutsche Konsulatwesen steht

verpflichtet, den Anordnungen des Bundes⸗Präsidiums Folge zu leisten sens in den Hansestädten wird die Verwaltung und der Betrieb vorschleige. 8 1 iden ergriff das Wort der Reichs⸗ unter der Aufsicht des Bundespräsidiums, welches die Konsuln, nach

Diese Verpflichtnng ist 8 den Diensteid aufzunehmen. dia neachdänfen Perß stegthichen Poft. 8 Eesrapchen. ta E1“ Fg; Die 1“ 88 bic Vernehmung bes Ausschusses des Beunde üruablasr e 1 * 1 18 alten nach näherer Anordnun un üsidiums

Die Anstellung der bei den Verwaltungs⸗Behörden der Post g de despräsidiums, welche 1““ der Arlegsnarine oder die Kegernerine kehr, anstellt,

Handelsmarine wegen da sei solle man, so wie ge⸗

nd Telegraphie in den verschiedenen Bezirken erforderlichen oberen den Senaten Gelegenheit zur Aeußerung ihrer hierauf bezüglichen In dem Amtsbezirk der Bundes⸗Konsuln dürfen neue Land es⸗ B“ der Räthe, die Feehtn 1 „Hinsichtlich der dort befindlichen deut⸗ 8 d Konsulate nicht errichtet werden. Die Bundes⸗Konsuln üben für Anstellung der zur Wahrnehmung des Aufsichts⸗ u. s. w. Dienstes in scheh . en 1“ 88 . vrhca n sofort auszuführen. 8* schehen, gar nicht. stellen. Wenn gesagt worden sei, daß die in ihrem Bezirk nicht vertretenen Bundesstaaten die Functionen den einzelnen Bezirken als Organe der erwähnten Behörden fungiren⸗ 1 8 benr 8 s 6 egierungen, welche in den Hansestädten die Handelsmarine eines Schutzes gar nicht bedürfe, den Post⸗ und Telegraphen⸗Beamten (z. B. Inspektoren, Controleure) noch Postrechte besitzen oder ausüben, werden die zu dem vorstehen⸗ so sei es allerdings richtig, daß derjenige das Schwert nicht

eines Landes⸗Konsuls aus. Die sämmtlichen bestehenden Landes⸗ geht für das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes von dem Prä⸗ den Zweck nöthigen Vereinbarungen getroffen werden. gebrauchen könne, der es überhaupt nicht führe; daß

Fesfsagäte Pde nugfsmn⸗ sobald die Organisation der Bundes⸗ Konsulate dergestalt vollendet ist, daß die Vertretung der Einzel⸗ er Seede g seret esaen ver ee Bei Ueberweisun ds Uetegücnußs der Postverwaltung für all⸗ derselbe aber trotzdem durch das Schwert umkommen könne, 8 dls de 8 zelnen Landesregierungen wird von den in Rede stehenden Ernennun⸗ - zusses der Postverwaltung für all⸗ werde man wohl nicht bestreiten. Die Flagge für die Kriegs⸗

Interessen aller Bundesstaaten als durch die Bundes⸗Konsulate ge⸗ ihr ehufs de esherr. gemeine Bundeszwecke (Art. 46) soll, in Betracht der bisherigen Ver⸗ „5 b gen, so weit dieselben ihre Gebiete betreffen, behufs der landesherr g z ( 5) soll, etrach isherigen Ve Marine festzustellen, sei Sache Sr. Majestat des Königs. Er

sichert, g5 dem vsgeseea. e ee wüiürbb.... 1 Das Haus nahm den Art. 52 an 8 Fn r; , ½ ihei 1 ede der von den Landes⸗Postverwaltungen der einzelnen Ge⸗ G lichen Bestätigung und Publication rechtzeitig Mittheilung gemacht schiedenheit der von den L ger einzelnen Ge . 1 9 estätigung P chtzeitig 9 g gemach biete erzielten Rein⸗Einnahmen, zum Zwecke einer entsprechenden müsse sich daher gegen die von dem Abg. Schleiden ein⸗ Tagesordnung: gebrachten Anträge erklären. .

Schluß der Sitzung 2 Uhr 35 Minuten. lusalei ähr 8 85* Mittwoch, den 3. April, Vormittags 10 Uhr. Die andern bei den Verwaltungsbehörden der Post⸗ und Tele⸗ Ausgleichung während der unten festgesetzten Uebergangszeit folgen⸗ E11““ b verer; S e graphie erforderlichen Beamten sowif ach für den Welen und tech⸗ des Verfahren beobachtet werden. Der Reichstags⸗Kommissarius Herr von Savigny General⸗Diskussion über Abschnitt des⸗Kriegs⸗ bemerkte, daß auch zukünftig in vielen Fällen Personen aus dem b 111“

nischen Betrieb bestimmten, mithin bei den eigentlichen Betriebsstellen „„„Aus den Post⸗Ueberschüssen, welche in den einzelnen Postbezirken 8 8 ungirenden Beamten u. s. w. werden von den betreffenden Landes⸗ während der fünf Jahre 1861 bis 1865 aufgekommen sind, wird ein 8 ude mi en k ischen Geschäften betraut 6 erschiff Fene an b

estellt 3 f durchschnittlicher Jahres⸗Ueberschuß berechnet, und der Antheil, welchen ndeden kon ularisch an. ftsn lparai Kiel, 31. März. Das Panzerschiff »Arminiuss ist gestern

regierungen angestellt. werden würden. Bei dem Bombardement von alparaiso aus dem Hafen gegangen, um außerhalb Friedrichsort Schieß⸗

habe der dortige preußische General⸗Konsul von Löwen⸗ übungen mit neuen gezogenen Zweiundsiebenzigpfündern anzu⸗

] ve Nerraeer. jeder einzelne Postbezirk an dem für das gesammte Gebiet des Nord⸗ 1 Wo eine selbstständige Landes⸗Post⸗ resp. Telegraphen⸗Verwal jeder eingeit Mbe das g t N tung nicht besteht, entscheiden die Bestimmungen der besonderen deutschen Bundes sich darnach herausstellenden Post⸗Ueberschusse ge⸗ 1 Z12 entliche Dienst 1 B 1 Vert hagen den deutschen Handelsleuten sehr wesentliche Dienste stellen. Das in Stralsund ausgerüstete Kanonenboot »Chamä⸗ ej g. Weber (Stade) wendete sich energisch 1¹“ 822 geleistet. Der Abg. We leon« ist jetzt in unserm Hafen eingetroffen.

Verträge. habt hat, nach Prozenten festgestellt. Zu diesem Artikel hatte der Abg. Erxleben folgenden Nach Maßgabe des auf diese Weise festgestellten Verhältnisses eber 8* gegen die waͤhrend der Diskussion gefallene Aeuße d - Die bei den hiesigen Truppen ausgebildeten Freiwilligen Handelsflotte des Schutzes einer Kriegsmarine gar nicht bedürfe. sind jetzt resp. bei dem Fuͤsilir⸗Bataillon des 36. Regiments,

8 ih, ha werden aus den im Bunde aufkommenden Post⸗Ueberschüssen wäh⸗ Sbtairriend7oca Hahiusserg zweiten Absahes hinter Sorge fähgen eratsenen hbchn Aa i. . . 8 B e enden Quote räge 2 vS 3 G 9 1 1— 1— C11“ 3 zu tragen einzuschalten: s GGete gereanee r sonstigen Hefehe. Wenn die Hansestädte einen sehr bluhenden Handel h 8 dem Seebataillon und der reitenden Artillerie des Regiments in Betreff der mit denselben abzuschließenden Verträge vergl. jedoch hätten sie solchen nicht, weil, sondern trotzdem sie keine Kriegs⸗ Nr. 9 eingestellt schesse Heitten. Her Abg. v. Vincke K“ 1 788 Königsberg 1. April. Auf morgen erwartet man sicher von ihm eingebrachte Amendement. Der Abg. Grumbrech die Wiedereröffnung der Schifffahrt, wenigstens für Dampfer.

zwecken zu Gute gerechnet. .“ Nach Ablauf der acht Jahre hört jene Unterscheidung auf, und Der Abg. Erxleben befürwortete sein Amendement; der 1 die Schaff Lerrieasmiar! wies nachdrücklich darauf hin, daß die Schaffung einer Kriegsmarine Oer Pregel ist ganz frei von Eis, auf dem Haff nur Schaumeis. nicht blos eine kommerzielle, sondern wesentlich auch eine Lregal sg Altenburg, 31. März. (Leipz. Ztg.) Ihre

fließen die Post⸗Ueberschüsse in ungetheilter Aufrechnung nach dem Reichstagskommissarius Graf von Itzenplitz erklärte: nationale Frage sei. Der Abg. Meier (Bremen) erwähnte, Hoheit die Frau Herzogin ist gestern auf einige Tage zum

in Artikel 46 enthaltenen Grundsatz der Bundeskasse zu. 1 „Von der während der vorgedachten acht Jahre für die Hanse⸗ Es ist hier eine Verweisung auf Art. 11 in dem Amende⸗ städte sich herausstellenden Quote des Post⸗Ueberschusses wird alljähr⸗ ment des Herrn Abg. Erxleben, in dem letzten Theile desselben beantragt, und in dem Art. 11 ist, wie der geehrten Versamm⸗ daß die Hansestädte einen Handelsvertrag mit China nur in Besuche des dortigen Hofes nach Dessau gereist. Folge der Vermittelung Preußens hätten abschließen 8 Oesterreich. Agram, 29. März. Landtags⸗Abgeord⸗ c- neter Stojanowics hat für morgen eine Konferenz sämmtlicher

lich vorweg die Hälfte dem Bundespräsidium zur Disposition gestellt zu dem Zwecke, daraus zunächst die Kosten für die Herstellung nor⸗ lung erinnerlich sein wird, das Amendement Lette zur An⸗ nahme gekommen, wonach die Verträge mit auswärtigen 1 1 selben halb nicht erzielen knnen, weil sie eben eine Kriegsflotte nicht slavonischer Magnaten und Landtags⸗Deputirten nach Essegg hätten. veranstaltet, weil Pesther Nachrichten die v der

maler Posteinrichtungen in den Hansestädten zu bestreiten. Die Art. 48 und 49 wurden unverändert vom Hause Staaten dem Reichstage vorgelegt werden sollen. Wenn diese 8 Verweisung hier nun angenommen werden sollte, so würde 8 Der ca ö 8 heaehs er ett b Lnne definitiven Lösung der Unionsfrage daselbst signalisirten. ment H. Vtnebe (Olgendoehh⸗ 1 Niederlande. Haag, 1. April. Der »Staatscourant⸗«

angenommen. . Es folgte die Debatte über Abschnitt IX. Marine und daraus gefolgert werden koͤnnen, daß alle Post⸗ und Telegraphen⸗ verträge mit auswärtigen Staaten vor ihrer Ausführung dem ut Arene mung. Das Amendement Fries wurde verworfen. Das Amende: NMieder 868 vee2 in seinem ersten Theil, und die Vorschläge des bringt im nichtamtlichen Theile folgendes Communiqusé: 1 Wir werden Namens der luxemburgischen Kanzlei ersucht,

Schifffahrt. Reichstage vorgelegt werden müßten. Das, meine Herren, ist in Abg. von Vincke (Olbendorf) wurden genehmigt; mit den die Nachricht, es habe eine Abtretung des Großherzogthums

Art. 50 lautet: Bezug auf die Post⸗ und Telegraphenverträge mit auswärtigen inde 8⸗Vorschlä sodann der ganze S vzag. b

Die Kriegsmarine der Nord⸗ und Ostsee ist eine einheitliche unter preußischem Oberbefehl. Die Organisation und Zusammen⸗ Staaten durchaus unausführbar; sie sind nicht bloß zuweilen, sie sind in der Regel der Art, daß sie sofort ausgeführt wer⸗ 1 d vf 8 Den 250 Thei ines Amendements 2 eeeen. v. bbö 8 heben, daß von einer derartigen Abtretung erst die Rede sein zog der Abg, Schleiden zurück. könnte, nachdem auch die in dieser Frage interessirten Groß⸗

setzung derselben liegt Sr. Majestät dem Könige von Preußen ob, den müssen, wenn nicht Schaden entstehen soll. Ich kann Bei⸗ Der Art. 51 lautet: mächte sich untereinander verständigt haben würden.

ꝛas⸗ . Auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für abgelehnt. Unverändert wurde ng die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Ver⸗ kehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, so wie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen Wasserstraßen, welche Staats⸗Eigenthum sind, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhn⸗ lichen Herstellung ‚der Anlagen erforderlichen Kosten nicht uüͤberstei⸗ gen. Auf die Flößerei finden diese Bestimmungen in soweit An⸗ wendung, als dieselbe auf schiffbaren Wasserstraßen betrieben wird. e Auf fremde Schiffe oder deren Ladungen andere oder höher Abgaben zu legen, als von den Schiffen der Bundesstaaten oder deren Ladungen zu entrichten sind, steht keinem Einzelstaate, sondern nur dem Bunde zu. Zu diesem Artikel hatte der Abg. Frhr. von Rabenau

folgenden Abänderungsvorschlag eingereicht:

Die Einnahmen des Post⸗ und Telegraphenwesens sind für den ganzen Bund gemeinschaftlich. Die Ausgaben werden aus den ge⸗ meeinschaftlichen Einnahmen bestritten. Die Ueberschüsse fließen in

die Bundeskasse (Abschnitt XII.)

Zu diesem Artikel liegt das folgende von dem Abg. Erx⸗

die Regieru

5 1““

Nächste Sitzung:

men sind. 8 bäf Der Kieler Hafen und der Jade⸗Hafen sind Bundes⸗Kriegs⸗ äfen.

Als Maßstab der Beiträge zur Gründung und Erhaltung der

welcher die Offiziere und Beamten der Marine ernennt und für welchen dieselben nebst den Mannschaften eidlich in Pflicht zu neh⸗

spiele anführen: ich habe im Monat Dezember einen Postver⸗

trag mit Dänemark geschlossen, und am 1. Januar ist er aus⸗

geführt; ich habe vor Kurzem einen Telegraphen⸗Vertrag mit Dänemark geschlossen und er ist auch in der Ausführung be⸗ griffen. In ähnlichen Fällen, sollte ich da mit der Ausfüh⸗ rung warten oder der betreffende Herr, der die Functionen des Bundes⸗Ministers künftig wahrzunehmen haben wird, so

lange warten, bis dieser Vertrag Reichstags entschiedener Nachtheil für den Verkehr bisher bei dem

„die Genehmigung des würde dadurch ein ganz entstehen. Es ist Landtage ja so gewesen,

erhalten hätte, so preußischen

daß alle Handelsverträge, Schifffahrtsverträge ꝛc. ꝛc. dem Land⸗ tage vorgelegt worden sind. Es sind auch die Postverträge

nachträglich

er Budget⸗Kommission vorgelegt worden, aber die

Post⸗ und Telegraphenverträge mit den auswärtigen Staaten erst von der vorhergehenden Genehmigung des Reichstages ab⸗

Kriegsflotte und der damit zusammenhängenden Anstalten dient die E“ für Bie SBatss

Ein Etat für die Bundesmarine wird nach diesem Grundsatze mit dem Reichstage vereinbart. L““ 8 Die gesammte seemännische Bevölkerung des Bundes einschließ⸗ lich des Maschinen⸗Personals und der Schiffs⸗Handwerker, ist vom Dienste im Landheere befreit, dagegen zum Dienste in der Bundes⸗ marine verpflichtet.

Die Vertheilung des Ersatzbedarfs findet nach Maßgabe der vor⸗ handenen seemännischen Bevölkerung statt und die hiernach von jedem Staate gestellte QOuote kommt auf die Gestellung zum Land⸗ heere in Abrechnung.

Zu diesem Artikel lieg Abänder

schläge vor:

Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheit⸗ liche Handelsmarine. 1 8 Die Kauffahrteischiffe sämmtlicher Bundesstaaten führen dieselbe Flagge, schwarz⸗weiß⸗roth. 8 98 Vunds bes das Verfahren zur Ermittelung der Ladungs⸗ fähigkeit der Seeschiffe zu bestimmen, die Ausstellung der Meßbriefe, sowie der Schiffs⸗Certifikate zu regeln und die Bedingungen festzu⸗ stellen, von welchen die Erlaubniß zur Führung eines Seeschiffes abhängig ist. S . n den Seehäfen und auf allen natürlichen und künstlichen 1ch der einzelnen Bundesstaaten werden die Kauffahrtei⸗

schiffe sämmtlicher Bundesstaaten gleichmäßig zugelassen und behan⸗

delt. Die Abgaben, welche in den Seehäfen von den Seeschiffen oder deren Ladungen für die Benutzung der Schifffahrtsanstalten erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht uͤbersteigen. 8

Frankreich. Paris, 1. April. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin sind heute Mittag um 2 Uhr im Ausstel⸗ lungspalaste erschienen.

Türkei. Mit der Ueberlandpost in Triest am 1. April eingetroffene Berichte melden aus Alexandrien vom 27. März, daß die Mission Nubar⸗Paschas bei der Pforte einen voll⸗

ändigen Erfolg gehabt habe. Die Hauptkonzessionen, die dem ice⸗König von Egypten gemacht sind, bestehen in der Befugniß zum selbstständigen Abschluß von Handelsverträgen und in der Unabhängigkeit der Rechtspflege. 1 Ueber die Abreise des Fürsten von Serbien wird aus Belgrad vom 30. März telegraphisch gemeldet: »Heute Vor⸗ mittag um 9 Uhr ist Fürst Michael auf dem Dampfer »Fer⸗