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deutend.
Unn ard maltoünk wNehr 5 e .
schen Jäger⸗Bataillon Nr. 6 zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit ihm verliehenen silbernen Ver⸗ dienstkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ordens,
— Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
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6 Deichtomtliches.
Preußen. Berlin, 3. April. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen brachte den gestrigen Abend bei den Königlichen Majestäten im Palais zu, woselbst er heute mit dem Kronprinzen, der Kronprinzeß und der Großherzogin von Baden dinirt. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog zu
Sachsen ist nach Weimar zurückgekehrt.
— Die heutige (26.) Sitzung des Reichstags des Nord⸗
deutschen Bundes wurde 10 Uhr 15 Minuten eröffnet.
Anwesend die Reichstags⸗Kommissarien: der Vorsitzende der⸗ selben Graf von Bismarck⸗Schönhausen Herr von Roon, Herr von Podbielski; Herr von Savigny; Freiherr von der Heydt; Minister von Oheimb;, Minister von Watzdorf; Minister von Harbou, Minister⸗Resident Dr. Senator Dr.
Kirchenpauer; Staats⸗Rath Wetzell, bevollmächtigter Minister, Geheimer Legations⸗Rath Hofmann, Minister von Seebach, Minister von Friesen, Minister von Bertrab. Nach einem, dem Präsidenten gestern zugegangenen Schrei⸗ ben des Herrn Vorsitzenden der Reichstags⸗Kommissarien ist Generalmajor von 9 bielski zum Reichstags⸗Kommissarius ach einigen geschäftrichen Mittheilungen
Haus in die Tagesordnung: Vorberathung im 2 des Reichstags über den Entwurf es Norddeutschen Bundes — und zwar
zunächst Generaldebatte über Abschnitt Xl. — Bundeskriegs⸗
Krü ger; Senator Dr. Gildemeister,
ernannt worden. Seitens des Präsidenten, trat das
der Verfassung d
wesen. Die Diskussion eröffnete der Abg.
Stellvertretung und für allgemeine Dienstpflicht
ren nicht erklären könne.
Der Abg. Waldeck bemerkte: vor allen Dingen müsse 1 uffassung das Budgetrecht anerkannt werden. Ein Gesetz über die Festsetzung der Organisation des ganzen Bundesheeres und weiterhin ein Rekrutirungsgesetz seten . Auch müsse dem Reichs⸗ ie Gesammtzahl der zum
nach seiner
dem nächsten Reichstage vorzulegen. tage jährlich ein Gesetz über Kriegsdienste Auszuhebenden vorgelegt werden.
Die Artikel 55, 56, 57 und 58, durch welche die Gesammt⸗ dienstzeit, die Friedenspräsenzstärke des Bundesheeres, die Einführung der preußischen Militair⸗Gesetzgebung in dem ganzen Bundesgebiete, die Beiträge zur Bestreitung des Aufwandes für das gesammte Bundesheer — festgestellt
werden, solle der Reichstag streichen.
— Der Abg. Freiherr von Moltke führte aus: Der erste von den Herren Rednern
die zweijährige Dienstzeit berührt.
kurz zu beleuchten.
Man hat die zweijährige Dienstzeit gefordert vom national⸗
1 3 dreimalhunderttausend arbeitsfähige Männer, die drei Jahre dienen, oder eben so viel
arbeitsfähige Männer, die zwei Jahre dienen, der produktiven Arbeit entzogen bleiben, kommt ganz auf Eins heraus.
Es ist allerdings der Militairdienst nicht eine produktive
Arbeit, aber er bezweckt und erreicht die Sicherheit des Staates, ohne welche jede productive Arbeit unmöglich ist; er bildet die Schule für die heranwachsende Generation in Ordnung, Pünkt⸗
lichkeit, Reinlichkeit, Gehorsam und Treue — Eigenschaften, die
ökonomischen Standpunkte aus. Ob
für die spätere produktive Arbeit nicht verloren gehen.
Man betont immer, daß die aen Leute nicht zwei Jahre,
sondern ein Jahr länger bei der Fahne bleiben sollen; man übergeht mit Stillschweigen, daß sieben ganze Altersklassen, die ältesten Leute, daß die Familienväter fortan nicht mehr zum Kriegsdienste heran⸗ und aus ihren Verhältnissen fortgezogen werden. Dieser Vortheil ist national⸗ökonomisch gewiß 88 be⸗ deut Ich erinnere nur in finanzieller Hinsicht an die Fa⸗ milienunterstützungsgelder, die die Kreise zahlen mußten. Weit eher kann man vielleicht die zweijährige Sbenfstteit er
8 vom finanziellen Standpunkte fordern. Dabei entscheidet Praäsenzstand, und es ist nicht zu leugnen, daß eine Herunter⸗
setzung des Präsenzstandes in finanzieller Hinsicht sehr wichtig
und sehr wünschenswerth ist. Es bleibt nur die Frage, wie weit — solche Herabsetzung politisch und militairisch zulässig ein wird.
Oehmichen auf Choren (Sachsen). Derselbe führte aus, daß er gecene die
tets ge⸗ wesen sei; daß er sich aber für eine Präsenzzeit von drei Jah⸗
what hier nochmals Es ist diese Frage schon mehrfach besprochen worden; erlauben Sie mir, sie noch einmal
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rüsten. Warum? Wir wissen es nicht. Wir bedrohen Niemand, wir wollen unsere Angelegenheiten im Innern ordnen; aber die Thatsache ist da.
bei der militairischen Seite.
Man macht mit Recht geltend, daß die dreijqhhrige Di nst⸗
geit nicht die ganze waffenfähige Mannschaft durch die e
er Waffen gehen läßt. Es ist richtig, es bleibt etwas übrig. Nicht überall; denn in mehreren Bezirken wird die dienstfaͤhige Mannschaft bis auf den e Mann erschöpft.
Es ist ferner richtig, daß bei der zweijährigen Dienstzeit gerade noch genug Dienstbrauchbare sein werden, um die Ba⸗ taillone — denn der Ausfall fällt lediglich auf die Infan⸗ terie, eine Harabseßung des Etats der Spezialwaffen kann 8. beabsichtigt sein — auf 500 Mann bringen zu
nnen. 27 Ich will nun nicht behaupten, daß solche Bataillone nicht mehr lebensfähig wären, wenn, wie bei der dreijährigen Dienstzeit, höchstens ein Drittel Rekruten wären; bei der zweijährigen aber ist die eine Hälfte eines solchen Bataillons in der elementaren Ausbildung begriffen. Ziehen Sie nun etwa 60 Unteroffiziere ab, ziehen Sie ab, was Alles auf dieser
wachung von Strafanstalten, — die Kommando's zur Be⸗ wachung von Transporten, — den täglichen Wachtdienst, na⸗ mentlich in Festungen, wie sehr er auch beschränkt ist, — die Munitionsarbeit, die z. B. in Magdeburg täglich mehrere tau⸗ send Mann zu Zeiten erfordert hat, — ziehen Sie ab die Hand⸗ werker, die Kranken, die Arretirten u. s. w.: so bleibt Ihnen so wenig übrig, daß ein solches Bataillon seine taktische Ausbildung für den Krieg, also den eigentlichen Zweck seiner Bestimmung, nicht mehr erfüllen kann.
„Es ist ebenfalls richtig, daß die zweijährige Dienstzeit ein rößeres Material von Menschen für die Augmentation im Kriegsfall liefert. Aber, meine Herren, an Leuten fehlt es uns nicht, unser Herr Kriegsminister hat, nachdem sämmtliche neun Armee⸗Corps mobil ins Feld gestellt waren, noch zwei andere improvisirt und hätte noch mehr geschaffen, wenn es nöthig ewesen wäre. Wir waren nach der Schlacht von Königgraͤtz ärker als vorher, und alsder Friede geschlossen wurde, standen wir mit 664,000 Mann unter Waffen. Solche Formationen finden 1 Grenze weit früher in einer anderen Richtung. Bedenken
wie gefordert, 900,000 Mann unter Waffen zu erhalten!
Es endet ferner die Möglichkeit solcher Formationen in der begrenzten Zahl von Offizieren. Welches Element für die Kriegs⸗ führung die Offiziere find, darüber will ich Ihnen nur eine statistische Ziffer nennen. Wir haben auf 50 Mann einen Offizier, wir haben verloren auf 20 Mann einen Offizier. Stellen Sie eine Formation auf ohne eine genügende Zahl wirklich diensterfahrener Offiziere, so haben Sie einen Haufen braver Leute, aber keine Truppe! Wir haben im vorigen Jahre nahezu 50,000 Gefangene gemacht und haben 3000 Vermißte gehabt, wovon vielleicht der kleinste Theil nur gefangen war, es läßt sich das nicht so nach⸗
weisen. Woher dieser enorme Unterschied? Ich kann ihn nur
der Dienstdauer zuschreiben. Finanzielle Bedrängniß hatte Oesterreich ein System aufgenöthigt, nach welchem der Infan⸗ terist durchschnittlich nur 14— 1¾ Jahre im Dienste war. Diese Leute haben sich sehr brav geschlagen, und ich muß dabei be⸗ merken, daß die Offiziere mit dem rühmlichsten Beispiel voran⸗ gegangen sind, denn auch die Oesterreicher haben sehr viele Offi⸗ ziere verloren. Aber sowie schwierige Verhältnisse eintraten, da lockerte sich die Ordnung; in Dorfgefechten, in Waldgefechten wurden die Leute schaarenweise gefangen genommen. Bei uns hörten Sie überall den Ruf: wo ist der Hauptmann? was hat der Hauptmann gesagt, wo wir hingehen sollen? Meine Herren, dies Gefühl des Zusammenhaltens unter allen Umständen kann nicht einex ereirt werden, es kann nur eingelebt werden, und das können Sie mit zwei Jahren nicht erreichen!
Der Abg. Rée sprach im Sinne des Abg. Waldeck für die von dem letzteren eingebrachten Abänderungs⸗Vorschläge. Der Abgeordnete von Vincke (Olbendorf) erklärte es für eine Peo Erleichterung, daß die Dienstzeit von 19 auf I12 Jahre herabgesetzt worden sei, und für einen großen Vortheil, daß die Präsenzstärke des Bundesheeres auf ein Prozent der Bevölkerung normirt worden. Der Ab⸗ eordnete von Münchhausen bemerkte, die bewährte rganisation der preußischen Armee wolle er nicht an⸗ tasten, allein er müsse doch darauf dringen, daß die Präsenzstärke des Heeres zur Zeit des Krieges un der Kriegsgefahren nicht dieselbe sei, wie zur Zeit des Friedens. Gerüstet müsse man wohl bleiben „ bis
alle inneren und äußeren Fragen geordnet seien; allein
Blicken wir um uns, so sehen wir alle unsere Nachbarn
Ich will auf das politische Feld nicht eintreten; ich bleibe
einen Hälfte von Leuten lastet: die Kommando’'s zur Be⸗
ie, was es finanziell heißt, eine Armee von 700,000 oder,
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bschnitt XI. vorgeschlagenen Bestimmungen be⸗ züglich 8. besstungen von Mannschaft und Geld seien nicht geeignet, dauernd und verfassungsmäßig zur Gel⸗ tung zu gelangen. Der Abg. Vogel von Falckenstein hob hervor: Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß ich einige Worte pro domo spreche, weil ich und meine Kollegen, meine Kame⸗ raden, die in derselben Lage sind, hierbei besonders inter⸗
essirt sind.
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daß die Kommandirenden ihre Truppen an den Feind führen
Sie, meine Herren, verlangen, wenn ein Krieg ausbricht,
sollen, und Sie erwarten von ihnen den Sieg. Dazu, 5 Herren, müssen Sie uns die Mittel gewähren, nam⸗ lich eine Armee, die kriegstüchtig ausgebildet ist. Mit Leu⸗ ten, die das Kriegs⸗Handwerk nicht Fhüfispen⸗ kann man
auch nichts effektuiren, und es ist Ein Grundsatz, Eine Ansicht
S
bei uns, daß bei der zweijährigen Dienstzeit wir nicht viel voll⸗ erden. 1 ziehens a glaube, meine Herren, wenn es möglich wäre, daß Sie sich einmal in die Lage eines kommandirenden Generals denken könnten: ich würde sofort die allgemeine Ansicht von Ihnen hören: dreijährige Dienstzeit! Sie wissen nicht, mit
welcher Lust man in den Krieg zieht, wie einem der Muth, der
Unternehmungsgeist wächst, wie die Stimmung gehoben wird,
wenn man weiß, daß man eine Truppe unter sich hat, die
riegstüchtig ausgebildet ist und auf die man sich verlassen kann. shiens deene Ferren, man wird selbst zu Abenteuern heran⸗ gezogen, weil man weiß, mit solchen Truppen kann man schon ein Abenteuer bestehen. Ich glaube, meine Herren, Sie können und werden auf die Dauer nicht der Ansicht sein, uns die Mittel zu einer solchen Armee versagen zu wollen. Mögen unsere Ansichten auch vielfach auseinander gehen in dieser und jener Hinsicht: in Einer kommen wir Alle zusammen,
nämlich, wenn einmal ein Krieg ausbricht, daß wir das Vater⸗ land 61 und tüchtig vertheidigt sehen; das wollen Sie und
deas andere hinübergehen
doch nichts gethan, eee 8. werden sollen, auszubilden. Meine
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wollen wir. Nun, meine Herren, kommen aber auch noch Sese walnteressen dazu von unserer Seite und, ich glaube, auch von der Ihrigen. Von unserer Seite will ich zuvörderst hin⸗ ellen — ich will einmal ganz aufrichtig und ehrlich gegen Sie ein —, daß es uns Soldaten, namentlich den Shchene. 2— ückendes Gefühl ist, wenn wir von einem Frieden 8es qse Sehigassre und uns sagen g der besoldet at uns erhalten, und wir S ha ehaeans hans bloß die Truppen, die Herren, Sie wissen gar nicht, was es da für eine Freude far einen Offizier ist, wenn es heißt: es giebt Krieg, es wird mobil gemacht! Da schlägt einem das Herz höher, denn da
kommt der Zeitpunkt, wo wir dem Staate unsere Schulden ab⸗ tragen können und wo wir
sie abtragen, und zwar mit Zinsen, wie ein menschliches Wesen sie nicht höher abtragen kann, mit unserem Herzblut.
b ine H hrer Seite ist Ich glaube aber, meine Herren, auch von Ihre 8 es von großem Interesse, eine Armee zu haben, die in der Lage
1 n Eventualitäten begegnen zu können. Sie, meine ““ hier zusammengekommen, um ein großes Werk zu begründen; es ist unter denen, die von dieser Stelle güe. von ihrem Platze aus gesprochen haben, Keiner, der nicht er⸗ Kaͤrr hätte: er habe den festen Willen, er wolle „Spesr bringen, das Werk solle und müsse begründet erden/ 99 meine Herren, in wenigen Tagen werden Sie Ihr. Wor gelöst haben. Aber, meine Herren, damit dürfte es denn doch nich
ir es auch vertheidigen können, und hierzu, meine Herren,
uchts beseig sein können, als eine 8S77 tüchtige Armee, welche das versteht. Denn wenn es einma dazu kommt, daß wir das Vaterland vertheidigen seh so wird es nicht von dieser Tribüne aus geschehen, sondern es wir mit Anspannung von anderen Kräften geschehen, mit Ffer Soldaten, und dazu meine Herren, wenn Sie ihr 28 e⸗
festigen wollen, wenn Sie es begründen wollen, wenn es ein Segen sein soll für unsere Kinder, für unsere Kindeskinder, dann schaffen Sie sich eine Armee, die im Stande ist, ihr Werk hier vertheidigen zu können und nicht beim ersten besten Anstoß, wenn der Feind gegenüber tritt, das Werk zu Schanden zu
machen.
abgemacht sein, daß wir hier ein Haus bauen, ohne zu wissen, 1 daß
. Der Abg. von Rössing wünschte aus dem Abschnitt XI.
einige Bestimmungen entfernt, von denen er der Meinung, daß sie 8 vsimener ₰. süddeutschen Staaten zum Bunde sehr erschweren würden. Alsderartige Bestimmungen bezeichnete er ins⸗ besondere das dem Bundesfeldherrn in Art. 60 eingeräumte Recht, die Höchstkommandirenden der resp. Kontingente zu ernennen; ferner den Inhalt des Art. 64, welcher dem Bundes⸗ feldherrn, falls die öffentliche Sicherheit im Bundes⸗
gebiete bedroht erscheint, die Befugniß ertheilt, den Kriegs⸗
zustand zu erklären. Der Abg. Kryger verlas eine längere, schriftlich aufgesetzte Rede, durch die er sein zu Art. 53 eingebrachtes Amendement, — das dahin geht: Die Wehr⸗ pflichtigkeit in den nördlichen Distrikten Schleswigs bis zur Abtretung der letztern an das Königreich Dänemark zu suspendiren — zu begründen suchte.
Nach dem Abg. Kryger ergriff das Wort der Vor⸗ sitzende der Reichstags⸗Kommissarien:
Wenn ich das Wort ergreife, so geschieht das nicht, um die Bestimmungen des Prager Friedens anzufechten, oder mich über die Auslegung derselben nochmals hier zu äußern, sondern nur um zu verhindern, daß durch solche eeesehee wie die Rede des Herrn Vorredners war, in Nord chleswig noch mehr Leute irregeleitet werden in ihren Ansichten über den gegenwärtigen Rechtszustand und sich den gesetzlichen Anforderun⸗ gen der Behörden, besonders in Bezug auf militairischen Pflichten entziehen, und sich dadurch zu unserem Bedauern Strafen zuziehen, die unnachsichtlich würden vollzogen werden. Der gegenwärtige Rechtszustand des Herzogthums Schleswig ist der, daß dasselbe nach seiner ganzen Ausdehnung, wie es sich nach dem Wiener Frieden gestaltet hat, ein zweifelloser Be⸗ standtheil der preußischen Monarchie ist, daraus folgt, daß sich alle Einwohner den Gesetzen zu fügen haben, die hier gelten; wie viele und welche davon etwa in Zukunft nach den Be⸗ stimmungen des Prager Friedens aufhören werden, preußische Unterthanen zu sein, ist eine Frage, die noch zu entscheiden ist, und so lange sie es aber sind, bis auf die letzte Minute haben sie sich den Gesetzen und Behörden Preußens zu fügen oder die Folgen zu tragen, welche die Widersetzlichkeit nach sich ziehen wird.
Wenn aber der Herr Vorredner aus den Bestimmungen des Wiener Friedens eine Art von Zwitterzustand hat ableiten wollen, so daß jeder sich in den drei Herzogthümern für einen dänischen Unterthanen erklären und dennoch alle Vortheile der Unterthanenschaft Preußens zu genießen fortfahre und dabei die dänische Unterthanenschaft oder die Möglichkeit, daß er sich für dieselbe entscheidet, dafür benutzen könne, um sich allen Lasten zu entziehen, so würde doch dieses System Anwendung auf Holstein und Lauenburg finden. Da könnte dann auch Jeder sagen: Ich will bis 1870 warten und mich dann entscheiden, ob ich Preuße oder Däne sein will, bis dahin bleibt mir mit den Zumuthungen der Steuer⸗ und Militairpflicht vom Halse. —
Ich glaube, dadurch ist die Unzulänglichkeit, die Unrichtig⸗ keit der Behauptungen des Herrn Vorredners hinreichend doku⸗ mentirt. Wir bestreiten bis 1870 keinem Schleswiger, der die dänische Nationalität adoptiren und nach Dänemark übersiedeln will, das Recht dazu, halten aber an dem Grundsatz fest, wer es gethan hat und sich darauf berufen hat, der hat optirt nach der Freiheit, die ihm der Wiener Friede läßt. Ist er Däne geworden, so bleibt er es auch und wird als Däne angesehen, wenn er etwa wieder nach Hause kommen will.
Der Abg. Wulf (Lauenburg) erklärte, unter Beziehung auf die Rede des Abg. Kryger, daß die Lauenburger nicht entfernt an Auswanderung dächten, und daß diese der gesetz⸗ lichen Dienstpflicht sich nicht entziehen würden. V
Der Abg. Duncker befürwortete die von ihm mit dem Abg. Waldeck eingebrachten Abänderungsvorschläge.
Der Abg. von Bockum⸗Dolffs und der Abg. Dr. Eich⸗ holz erklärten sich gegen die Vorlagen der verbündeten Regie⸗ kungei en Agschate XI. 1 Uhr 45 Minuten. 8
Schluß der Sitzung: 1 Uhr 45 Minuten.
Naͤchste Sitzung: Freitag, 5. April, Morgens 10 Uhr; Tagesordnung: Spezial⸗Debatte über den Abschnitt XI., Bundeskriegswesen.
Aus Nordschleswig, 29. März. (Schl. N.) Nach einer seitens der Königlichen Regierung den Behörden zugegangenen Mittheilung ist der Regierungs⸗Rath v. Beckedorff vom Finanzministerium beauftragt, behufs Einführung der preußi⸗ schen direkten Steuern in den Herzogthümern Schleswig⸗Holstein die erforderlichen “ vorzunehmen und sonstige Vor⸗ vereitungen zu treffen. 8 1 be ggd 5 urg, 2. April. (Magdeb. Corr.) Gestern früh trafen die Frühjahrs⸗Rekruten aus Schleswig⸗ Felsene „etwa 300 Mann, mit der Magdeburg⸗Hamburger Eisenbahn hier ein, um den hiesigen Regimentern einverleibt zu werden.
Mecklenburg. Schwerin, 2. April. (Mecklenb. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog, welcher von Berlin aus einen kurzen Besuch bei den hohen Verwandten in Stons⸗ dorf gemacht, wird dem Vernehmen nach morgen hier erwartet, während Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin⸗Mutter bereits gestern Abend hier von Berlin wieder eintraf.
Baden. Karlsruhe, 1. April. Nach der »Karlsr. Z. werden demnächst hier Konferenzen von Bevollmächtigten der betreffenden Uferstaaten zur vollständigen Aufhebung der
Mainzöͤlle statsinden.