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Central⸗Station, Französischestraße 33 cö, Filial⸗Station im Postgebäude, Königsstraße 66, 2 „
straße und Burgstraße,
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im Börsengebäude, Ecke der neuen Friedrichs⸗
im früheren Steuer⸗Gebäude am Pots⸗
damer Thor,
im früheren Steuer⸗Gebäude am Oranien⸗
burger Thor, im Hause Wilhelmsstraße 21, in der Post⸗Expedition Blumenstraße 84, in der Post⸗Expedition do. zu Schöneberg, Facs zu Moabit,
8EE111414“*“ Berlin, den 1. April 1867.
8 Kdönigliche Telegraphen⸗Direction. von Chauvin.
8
8 172 8 Bekanntmachung.
Während des bevorstehenden Sommer⸗Semesters werden an der Königlichen Berg⸗Akademie folgende Vorlesungen und öchent⸗ 2) Eisenhütten⸗
Uebungen gehalten werden: 1) Bergbaukunde. I. Theil. lich 4 Stunden. Berg⸗Rath Hauchecorne. kunde. Wöchentlich 6 Stunden. Berg⸗Rath 3) Eisenprobirkunst. Wöchentlich 3 Stunden. Derselbe. Mechanik. I. Theil. Bewegung fester Körper. Wöchentlich 3 Stunden. Professor Dr. Bertram. 5) Mechanik II. Theil. Hydrostatik und Hydrodynamik. Wöchentlich 3 Stunden. Der⸗ selbe. 6) Maschinenlehre I. Theil. Hydraulische Motoren. Wöchentlich 4 Stunden. Prof. Werner (Excursionen). 7) Maschinenlehre II. Theil. Arbeitsmaschinen. Mit Uebungen im Entwerfen. Wöchentlich 4 Stunden. 8) Bergrecht. Wöchentlich 2 Stunden. Geheimer Rath Professor Dr. Achenbach. 9) Mineralogische Uebun⸗ gen, mit Rücksicht auf Bergbau und Hüttenwesen. Wöchentlich 4 Stunden. Dr. Eck. 10) Repetitorien über Mineral⸗Analyse. Wöchentlich 4 Stunden. Dr. Finkener. 11) Mathematische Repetitorien (Integralrechnung). Wöchentlich 2 Stunden. Professor Dr. Bertram. 12) Repetitorien über Geognosie des Urgebirges und des pulkanischen Gebirges. Wöchentlich 4 Stunden. Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Dr. G. Rose. 13) Markscheide⸗ und Meßkunst. Wöchentlich 2 Stunden. Dr. Heitzer. 14) Zeichnen und Konstruiren. Wöchentlich 6 Stunden. Derselbe. 15) Praktische Arbeiten im Laboratorium für Mineral⸗Analyse. a) Qualitativ und quan⸗ titativ: täglich 6 Stunden, b) Qualitativ: wöchentlich 4 Stunden. Dr. Finkener. 8 Diejenigen, welche an den Vorlesungen oder Uebungen Theil zu nehmen beabsichtigen, wollen ihre Meldung entweder per⸗ sönlich bei dem Unterzeichneten oder portofrei an die Direction der Faglichen Berg⸗Akademie hierselbst, Lustgarten Nr. 6, eeinreichen.
Dr. deee ing
Derselbe (Excursionen). Berg⸗
Oranienstraße 182,
do. imnGesundbrunnen,
Der Beginn der Vorlesungen wird durch besondere An⸗
Cr schläge im Berg⸗Akademie⸗Gebäude bekannt gemacht.
Berlin, den 28. März 1867.
Die Direction der Königlichen Berg⸗Akademie. 8 Hauchecorne, “
Bergrath.
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zustiz⸗Ministerium.
31 b Der Rechtsanwalt und Notar Reichelt in Neusalz ist als Rechtsanwalt, unter Beilegung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, an das Kreisgericht zu Schweidnitz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Freib
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Miinisterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
w.⸗Der mi
Meliorationsbau⸗Inspektor⸗Stelle der Provinz Pommern be⸗
aauftragte bisherige Baumeister Schoenwald zu Coeslin ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt worden.
8 Berlin, 3. April. In der gestri Si
21 Dee . gen Sitzun Reichstags des Norddeutschen Punds nahm bei der Diskussio, welche das von dem Abg. Schleiden zu Artikel 50 eingebrachte Amendement veranlaßte, der Reichstags⸗Kommissa⸗ rius von Roon, wie folgt, das Wort: „
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mit der kommissarischen Vercwaltung der Landes⸗
370
Ich habe keine Veranlalssung, kine Rede zu halten, denn die zahlreichen und sehr mannichfaltigen Erörterungen, die ich bei der Verhandlung über diesen Abschnitt gehört habe, sind der Art, daß ich glaube, unserem gemeinsamen Zweck besser zu die⸗ nen, wenn ich sie größtentheils unberührt lasse. Es - von dem ersten der Herren Redner die oft angeregte Antithese berührt worden, ob die Handelsmarine der Kriegsmarine wegen da sei oder ob etwa die Kriegsmarine der Handelsmarine wegen da sei.
Meine Herren, das ist, glaube ich, ganz unerheblich, ob man sich den Satz, auf den es dabei ankommt, so oder so zu⸗ rechtlegt. Beide Marinen bedürfen einander. Eine Kriegs⸗ Marine ohne die Unterlage einer tüchtigen Handelsmarine wird schwer in die Höhe kommen, und umimekehrt eine Handels⸗ Marine, die des Schutzes entbehrt, den die Kriegsmarine ihr zu gewähren hat, wird nach meiner Meinung geschädigt wer⸗ den, was auch von einigen Seiten hier von dieser Tribüne gegen solche Meinung gesagt worden ist. Es hat einer der Herren Vorredner geäußert: »Wenn man keine Kriegsmarine 6 so bedarf man auch keines Schutzes, denn man rechnet auf einen Sche, d. h. man räumt das Feld zur rechten Zeit.” Ja, meine Herren, das ist vollkommen richtig; wer kein Schwert
führt, kommt auch nicht in die Verlegenheit, es zu gebrauchen, aber der Gefahr, durch das Schwert umzukommen, entgeht er
deswegen doch nicht.
Ich meine die Gegenseitigkeit, welche zwischen der Handels⸗ marine und Kriegsmarine bestehen muß, ist eigentlich dähhin auszudrücken, daß man sagen kann: die Handelsmarine ist für die Kriegsmarine da und für die Handelsmarine ist die Kriegs⸗ marine da)- sie müssen sich gegenseitig ergänzen; sie müssen sich gegenseitig ihre Kräfte leihen 3 je nach den verschiedenen Situa⸗ tionen, in denen sich das Land und die bezüglichen Handels⸗ oder politischen Verhältnisse befinden. Ich glaube also aus den Aeußerungen, mit denen die Meinungen, daß der deutsche Handel keines Schutzes durch die Kriegsmarine bedürfe, aufgenommen worden sind, entnehmen zu koͤnnen, daß ich gegen diese Ansicht nichts weiter zu sagen brauche. Ich glaube, die große Mehr⸗ zahl in dieser hohen Versammlung wird mit mir darin ein⸗ verstanden sein, daß es doch wohl nur eine geistreiche Phrase sein sollte, wenn man mit einer solchen Behauptung vortrat, Der Schutz ist überhaupt problematisch im Kriege, das kann ich dem Herrn Abgeordneten Chapeaurouge vollkommen zu⸗ geben. Es ist ganz richtig, wenn die Gewalten des Kriegs los⸗ gelassen sind, so ist es immer fraglich, ob jede Parade zur rech⸗ ten Zeit kommt; aber daß eine Parade möglich ist, das ist doch die Vorbedingung. Daß man also ein Schwert in der Hand habe, mit dem man des Gegners Streich auffan⸗ gen kann, scheint mir die unerläßlichste von allen Vor⸗ bedingungen für diese Frage. Wenn hier das Beispiel des »Alabama« citirt worden ist, so scheint mir das gerade gegen den Herrn zu beweisen, der dies Beispiel angeführt hat. Die »Alabama« war eben ein Kriegsschiff und hat vermöge seiner Thätigkeit, Energie und Sestlelsehet außerordentlich viel Scha⸗ den gethan. Daß es deswegen Schaden gethan hätte, weil die Gegenseite eine Kriegsmarine besaß, ist nicht nachgewiesen wor⸗ den. Ich vermuthe, er würde noch viel mehr Schaden gethan haben, wenn diese gegnerische Kriegsmarine nicht vorhanden gewesen wäre. — Aber auch die Ansicht, wir sollten eine Flotte hünden⸗ nur um die Küsten zu schützen, ist nach meiner Auf⸗ assung offenbar etwas zu enge. Wenn man die Küsten schützen will durch eine Flotte, so kommt man in die Nothwendigkeit, daß man sich von Hause aus zu einem ganz schwachen Mittel entschließt, was dann im Bedarfsfalle doch nicht ausreicht. Die ganze Frage in Betreff der Ausdehnung, die der Bundesflotte zu geben sei, scheint mir überhaupt an dieser Stelle zu früh angeregt. Das ist nach dem Verfassungsentwurf eine Etatsfrage, und wenn darin ausdruͤcklich gesagt ist, daß ein Etat für die Bundes⸗ marine nach den vorangeschickten Grundsätzen mit dem Reichstage vereinbart werden soll, so, glaube ich, finden an der Stelle alle diejenigen Bedenken Platz, welche man gegen eine zu große oder zu kleine Ausdehnung der Flotte erheben könnte. Ich glaube also, daß ich über diesen Theil der gehörten Vorträge gleichfalls hinweggehen kann. “ G Es ist ausführlich mit vielen Citaten auch der Flaggen⸗ frage gedacht worden. Der Bundesverfassungs⸗Entwurf giebt der Handelsmarine die Farben Schwarz und Weiß, die alten preußischen Farben, mit dem Zusatz von Roth, und es kann wohl möglich sein, — ich glaube sogar, daß es sich wirklich so
verhält — daß man dabei gedacht hat an die Bedeutung, welche
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der vorzugsweise seeschifffahrttreibende Theil der Naltion in diesem Betracht gewonnen hat, an die hanseatische Flagge, um auf diese Weise eine dritte Farbe, die rothe, hinzuzufügen, welche in der Verbindung mit Weiß auf allen Meeren seit lange bekannt ist Indessen darauf kommt verhältnißmäßig wenig an. Die Han⸗ delsflagge mit diesen drei Farben ist durch den Bundesverfaß sungs⸗Entwurf vorgeschlagen worden und ich glaube nicht, daß
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sich irgend ein wesentliches Bedenken gegen diesen Vorschlag er⸗
heben wird. Was aber die Kriegsflagge anbelangt, so versteht
von selbst, daß, um die Zusammengehörigkeit der
es sich ja zu bekunden, die Farben, die fuͤr
Kriegs⸗ und Handelsschiffe
die Handelsmarine angenommen werden, in der Kriegsflagge
Zvviederholen müssen. Das schließt indeß keineswegs aus, sics das e Weise geschehe, wie das Se. Majestät der König für angemessen befinden wird. Die genannten Farben werden
ich in der Kriegsflagge wiederholen müssen, aber in welcher
Gestalt, das ist eine Sache, worüber hier kein Beschluß herbei⸗
ü werden braucht. — 6 gefügg Zn pe noch ein einziges Wort zu sagen über das Amen⸗
dement des Herrn Abgeordneten für Altona.
Im Verfassungs⸗Entwurf heißt es am Eingang des Art. 50:
ic- Kriegs⸗Marine der Nord⸗ und Ostsee ist eine einheitliche 88b “ Oberbefehle.“; Wenn hier die Ost⸗ und die Nordsee genannt worden ist, so ist es, glaube ich, um deswillen geschehen, weil es die einzigen deutschen Meere sind „ und weil man bekanntlich Flotten nur an Meeren hellt. Deswegen also ist hier die Unterscheidung gemacht: Die Flotten der Ost⸗ und Nordsee. Daß diese Flotten der Ost⸗ und Nordsee die »Bundes⸗ Flotte« sind, glaube ich, ist von Niemand bezweifelt worden. Ob dies in einem besonderen Amendement ausgedrückt wird, oder nicht ausgedrückt wird, hat für die verbündeten Regierun⸗ gen keinerlei Bedeutung. Es hat Niemand gezweifelt, daß die Kriegsmarine der Nord⸗ und Ostsee die Bundes⸗Kriegsmarine sei. Die wesentliche und allein wichtige Disposition in diesem Satz ist aber auch in dem Amendement wiederholt, daß die Flotte nämlich eine veinheitliche unter preußischem Oberbefehl⸗ sein soll. Folglich fgü ich diesem Amendement keine wesent⸗ deutung zuerkennen. 1 1 3ch muß schließlich bemerken, die drei Vorträge, welche ich so eben gehört habe, würden nach meiner Auffassung sich wesentlich dahin unterscheiden, daß der erste Herr Redner für die Bestimmungen des Entwurfs, der zweite eigentlich im We⸗ sentlichen dagegen gesprochen hat; von dem Herrn Redner aber muß ich sagen, daß ich ihm sehr dankbar dafür bin, daß er am Schluß gesagt hat, er hätte dafür gesprochen. Bis dahin hätte ich nicht gewußt, ob er dafür oder dagegen gesprgchch 1 von Roon ergriff noch in derselben Ange⸗ legenheit der ““ von Savigny zu fol⸗ end merkungen das Wort: 1 ..“ dem Abschnitt über Marine und Schifffahrt auch derjenige über das Konsulatswesen mit in die Berathung ge⸗ zogen worden ist, so will ich in Beziehung auf einen Wunsch, welchen der Herr Abgeordnete für Altona gecußert. hat, schon jetzt bemerken, daß es allerdings auch in der Absicht der ver⸗ buͤndeten Regierungen liegt, die konsularische Vertretung durch angesessene Kaufleute nicht aufzugeben, sondern an allen den⸗ jenigen Orten fortbestehen zu lassen, resp. zu ergänzen, wo es nuͤtzlich und förderlich ist. Sogenannte consules missi werden nur an denjenigen Orten angestellt werden, wo es die Han⸗ delsverhältnisse und die staatlichen Verhältnisse als durchaus nöthig erscheinen lassen, weil damit zugleich eine diplomatische Vertretung für internationale Beziehungen nöthig sein dürfte. Der Herr Abgeordnete für Altonga hat im Verlauf seiner Rede unter Anderem auf die Ereignisse in Valparaiso Bezug ge⸗ nommen, um dabei zu bemerken, daß es den deutschen und Snn ischen Kaufleuten in Valparaiso gelungen sei, auf Grund er Selbsthülfe sich viel mehr gegen Schaden zu bewahren, als wie denjenigen, welche staatlich vertreten und geschützt gewesen seien durch die Anwesenheit von Kriegsschiffen. Ich glaube, daß dieses Beispiel, wie es hier gewählt ist, nicht ganz zutreffend war. In Valparaiso haben bei dem Bombardement, welches dort stattgefunden hat, leider die Deutschen nicht blos nicht weniger als alle anderen Nationen verloren, sondern nächst den Franzosen am allermeisten. Frankreich oder vielmehr die französischen Angehörigen haben nach der Schätzung Güter eingebüßt im Werthe von 3,500,000 Pesos. 1 im Werthe von 2,500,000 Pesos. Die deutschen Kaufleute waren bei dieser Kalamität am meisten interessirt, weil ihre Waaren in großer Ausdehnung und von großem Werthe im dortigen Entrepot gelagert waren, und wenn es nun gelungen ist, diese theilweise noch rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, be- vor das Bombardement begann, so verdanken das die dortigen deutschen Kaufleute allein dem staatlichen Schutze. Der staat⸗ liche Schutz ist aber in diesem Falle in erster Linie durch den dortigen preußischen Vertreter ausgeübt worden, nämlich durch den General⸗Konsul Levenhagen, dem bei dieser Gelegenheit ein gutes Zeugniß auszustellen unsere Pflicht sein muß. Er ist rechtzeitig eingeschritten und hatte sich seit längerer Zeit eine solche Achtung und ein solches Ansehen dort erworben, daß der betheiligte Admiral sowohl, wie die Landes⸗Autoritäten gemein⸗ schaftlich gesagt haben, daß sie ar
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Die deutschen Kaufleute Güter
Achtung eine Ausnahme für seine Landsleute machten und auf diese Weise wurde es ihm möglich, noch rechtzeitig deutsche Güter u wahren, indem dieselben, ohne vorher besteuert worden zu sein, aus dem Entrepot zuruüͤckgezogen werden konnten.
— Das Amts⸗Blatt des Königlichen Post⸗Departements (Nr. 17 vom 30. März) enthält zwei General⸗Verfügungen vom 27. März: Die Einführung einer gh e. Taxe für gedruckte Sachen unter Band nach China bei der Beförderung via Rußland betreffend, und vom 29. März: betreffend die Taxirung der Fahrpost⸗ Sendungen nach und aus Dänemark. 8 — Vor wenig Tagen ist das 1, Quartalheft des VII. Jahrgangs der Zeitschrift des Königlichen preußischen statistischen Büreaus ausgegeben worden. Es enthält folgende Aufsätze und Abhandlungen:
Das Verfahren bei der preußischen Volkszählung vom 3. De⸗ zember 1864, von Dr. Knapp, mit Anmerkungen vom Regierungsrath Boeckh. — Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium und die Bildung eines statistischen Vereinsnetzes in der preußischen Monarchie, von Ur. Engel. — Ein Reformprinzip für Sparkassen, von Dr. Engel. — Die Fracht⸗
utbewegung auf den deutschen Eisenbahnen im Jahre 1865- von ge. Simson. — Das Lebensversicherungswesen in Preußen im Jahre 1864, von H. Brämer. — Beiträge zur Kenntniß des physischen Lebens⸗ der preußischen Bevölkerung, mit einem Anhang über die französische, von Dr. Engel. — Die Banken Norddeutschlands im Jahre 1865 und während des Krieges 1866, von Jul. Elster. — Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel ꝛc. in den Monaten Dezember 1866, Januar 1867 und im Kalenderjahr 1866. — Recensionen. — Bibliographie.
— Die »Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn⸗Ver⸗ waltungen« (Nr. 13 vom 30. März) hat folgenden Inhalt: Die Eisenbahnen und der Dualismus in Oesterreich. Das Gütertarif⸗ System der Eisenbahnen. (Schluß). Neue Eisenbahnverbindung zwischen London und Manchester durch die Midland Bahn. — Vereinsgebiet. Eisenbahn⸗Gesetzgebung. Norddeutscher Bund. Be⸗ rathung des Norddeutschen Reichstags über Artikel 4 des Verfassungs⸗ Entwurfs. Preußen, Allerhöchste Erlasse, betreffend Richtungslinie für die neue Berliner Bahnhofs⸗Verbindungsbahn. Konzessionirung von Pferdebahnen amerikanischen Systems an die Wiener Tramway⸗ Gesellschaft. — Projekte und Bau: Eröffnung der Mannheim⸗Lud⸗ wigshafener Rheinbrücke. Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn, Brünn⸗ Olmütz⸗Sternberg. Kaiser Franz Josephs⸗Bahn. Weiterbau der Lem⸗ berg⸗Czernowitz⸗Bahn zur Moldauischen Grenze. Magdeburg⸗Halber⸗ städter Eisenbahn. Beschlüsse der außerordentlichen General⸗Versammlung. Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft, Tagesordnung der außer⸗ ordentlichen General⸗Versammlung. Posen⸗Guben⸗Frankfurt Betrieb: Süddeutscher Eisenbahn⸗Verband, abändernde Bestimmungen zum Reglement und zu den Tarifen. Pariser Füdustrie⸗Aussere Fahrpreisermäßigung für die Besucher der Ausstellung auf der Route Wien⸗München⸗Stuttgart⸗Straßburg⸗Paris. Oesterr. Staatseisenbahn, Wiedereinführung der Eilzüge von Pesth nach Bazias mit direktem Anschlusse nach Konstantinopel. Turnau⸗Kralup⸗Prager Eisenbahn Kriegsentschädigung. Homburger Eisenbahn, Geschäftsbericht pro 180
und Generalversammlung. Thüringische Eisenbahn, Motivirung des Antrages auf Erhöhung des Actienkapitals. Leipzig⸗Dresdner Eisen⸗ bahn, Geschäftsbericht. Chemnitz⸗Würschnitzer Eisenbahn, Geschäfts⸗ bericht pro 1866. P gdce. ee. neuer Tarif. Februar⸗ Einnahmen der preußischen Eisenbahnen. — Personal⸗Nachrichten. — Ausland. Victor⸗Emanuel⸗Eisenbahn, Generalversammlung. Däne⸗ mark. Rustschuk⸗Varna. — Juristisches. Entschädigungsanspruch wegen verspäteter Lieferung von Eilgut. — Schweizer Telegraphen, Abonnements, Vervielfältigungs⸗Gebühren und Franko⸗Marken. — Miscellen: Auswanderung über Bremen in 1866. — Berichtigungen.
Statistische Nachrichten. 8 — Nach einer »Uebersicht des Geschäfts⸗Betriebes der Sparkassen im ehemaligen Königreiche Hannover«, welche die Zeitschrift des Königlichen statistischen Büreau's in Hannover ent⸗ hält, betrug am Schlusse des Jahres 1865 im Königreiche:
—
Der Geldbetrag der
Die Zahl der Ein⸗ Einlagen.
Die Zahl der Spar⸗ leger.
kassen.
8 130 143,316 14,795,367 Thlr. im Jahre 1864.
129 131/715 13,278,379 »
Im Jahre 1865 hat sich sonach, im Vergleich zu 1864, die Zahl der Einleger um 11,601, der Geldbetrag der Einlagen um 1,516,988 Thaler erhöht. Noch viel beträchtlicher erscheint diese Vermehrung im Verhältniß zu den 16 vorangegangenen Jahren. Für die Zeit vom Schlusse des Jahres 1848— 1864 inkl. berechnet sich nämlich der durch⸗ schnittliche jährliche Zuwachs bei der Gesammtheit der Sparkassen zu 5975 Einlegern und 667,349 Thlr. an Einlageu; es ist demnach die Zunahme im Jahre 1865 etwa doppelt so groß, wenn man die Zahl der Einleger, Und etwa 2½ Mal so groß, wenn man den Geldbetrag
der Einleger ins Auge faßt. — Der beträͤchtlichste Zuwachs kam bei
den Sparkassen im Landdrostei⸗Bezirke Lüneburg, sodann bei den Kassen in den Landdrosteien Stade und Hannover vor. D. größten Sparkassen des Landes hatten am Schlusse des Jahres
folgende Bestände: “
1865