1867 / 83 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

11352] 1 . Status am 30. März 1867

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die Herren Actionaire ergebenst ein⸗

in Essen statt, aden.

Zugleich zeigen wir an, daß die Dividende pro 1866 auf 4 Prozent oder 20 Thlr. pro Actie festgesetzt ist und vom 1. Juni d. J. ab bei folgenden Bankhäusern: . erren von der Heydt, Kersten u. Söhne in Elberfeld,

errn S. Simonson iin

errn L. von Born Iin Essen, 18 außerdem bei der Gesellschaftskasse zu Gelsenkirchen gezahlt wird. Die Letztere ist angewiesen, schon von jetzt ab unter Abrechnung von 5 Prozent Diskont die Auszahlung vorzunehmen.

Efen, den 31. März 18567. Der Verwaltungsrath.

[1358 88 e.rich Ennrgisch⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

G Die Actionaire der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft

werden zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung

8 auf den 4. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,

im Stationsgebäude jhierselst eingeladen, um Beschluß darüber zu

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Berlin, s

n

88 ob die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Mülheim a. Rhein nach Ber⸗ gissch⸗Gladbach und weiter in der Richtung nach Bensberg über⸗ nehmen; ob sie überhaupt die Deputation der Actionaire und die König⸗ liche Eisenbahn⸗Direction zur Ausführung von Zweigbahnen im ESinne des §. 5 des unter dem 12. Juli 1844 bestätigten Sta⸗ tuts der Sêe Eisenbahn⸗Gesellschaft ermächtigen unnd die Gesellschafts⸗Vorstände autorisiren will, die für diese SgoWwoeecke, so wie für die Vervollständigung und Erweiterungen dder Bahn⸗Anlagen und für die Vermehrung der Betriebs⸗Mittel dder Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft nöthigen Geld⸗ mittel nach ihrem Ermessen in Fegs. Weise durch Ver⸗ mehrung des Gesellschafts⸗Kapitals zu beschaffen. Die Legiti⸗ mmation zur Betheiligung an der General⸗Versammlung hat in drei letzten Tagen vor derselben nach Maßgabe der §§. 66, 67 des Statuts zu Elberfeld, den 30. März 1857. 85 1“ Deer Vorsitzende der Deputation der Actionaire der Bergisch⸗Märkischen E ah

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Gesellschaft. 88 Geheimer Kommerzien⸗Rath Daniel von der Heydt.

Monats-Uebersicht 1“ der Bank des Berliner Kassen-Vereins. Activa. 1) Geprägtes Geld und Barren .... Thlr. 532,053. —. —. 2) Kassen-Anweisungen, Noten und Giro- Anweisungen der Preussischen Haupt-Bank 1,866,420. —. —. Wechsel-Bestände... ö“ » 2,096,266. —. —. Lombard-Bestände 1,675,700. —. —. Grundstück, verschiedene Forderungen und 143,500. 69,001. 637,170.

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Staats- und andere Werthpapiere

Passiva. Bank-Noten im Umlauf

Guthaben von Instituten und Privat-Per- sonen mit Einschluss des Giro-Verkehrs-. Berlin, den 1. April 1867. ““ Die Direction. FEF. Güterbock. Riess. Hache.

Thlr.

Danziger Privat-Actien-ßank.

Geprägtes Geld... b... Thlr. Kassenanweisungen und Noten der Preuss. Bank . Wechselbestände....

Lombardbestände .. . .. . ““

Preuss. Staats- und Communal-Papiere..

Grundstück und ausstehende Forderungen..

Passiv a.

335 986 70,500 2,373,396 256,410 91,745 86,560

Thlr. 1,000,000 974,320

458,510 389,250 234,425

mit 2monatlicher Kündigung .... mit Zmonatlicher Kündigung..

Guthaben der Korrespondenten und im Giroverkehr.. Reserve-Fonds 8

Der Verwaltungsrath. C. R v. Frantzius. Monats⸗Uebersicht

Provinzial⸗Actien⸗Bank

des Großherzogthums Posen. Activa. Thlr.

Die Direction. Schottler.

Geprägtes Geld Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen Wechsel

Lombard⸗Bestän

Effekten

245,810. 7,970.

Noten im Umlauf. 8 Fporderungen von KorrespondentenV Verzinsliche Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ Posen, am 30. März 1867 ar. Fnrsc.; Die Direction. ““ H 1 l l. 8 Hn. 5 1 818 na1.g.-Uebersicht 8 der städti Bank pro 31. Marz 1867 gemäß §. 23 des Bank⸗Statuts vom 18. Mai 1863.

T 335,262

F11

[1356]

9) Geprägtes Geld

2) Königl. Bank⸗Noten, Kassen⸗ Anweisungen und Freelehns:Scheine... 11“ K

3) Wechsel⸗Bestände ...... X““ v

4) Lombard⸗Bestände“.

5) Effekten nach dem Courswerthe

Passiva.

1) Banknoten im Umlauf ... ö 2) Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 73,071 Depositen⸗Kapitalien 983,000 ) Stamm⸗Kapital 1,000,000 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank i ßheit der §§. 4 u 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat. ö114“ Breslau, den 1. April 1867. 8

8 Monats⸗Uebersicht der Magdeburger Privatbank. h Aktiva. Gemünztes Gelld Kassen⸗Anweisungen, Noten und Giro⸗Anweisungen der preußischen Bank..

140251. Wechselbestände. » 1,497,420. Lombardbestände.. »„ 207,450. Diverse Forderungen. . 149,025. Effektenbestände ..... 88 447,175. Thlr. 1,000,000.

887,310.

Eingezahltes Actienkapital.

in Vera uthaben von Privatpersonen ꝛc. mit Einschluß des Göre, h nemns 1 9 8

Verzinsliche Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ digung... 1

Reservefonds.

Dehneke.

d der Frankfurter Bankk 9 am 31. März 1867. C Gemuünztes Geld und Silber Barten.. 1727773 emünztes Geld und Silber⸗Barren . . . .... LW Fl. 17,777,300. Diskonkirte Wechsel 2, 147906,700. Vorschüsse gegen Unterpfänder 3,209,100. Wechsel auf auswärtige Plätze 2,160,300. Bank⸗Immobilien und verschiedene Activa 545,000. Darlehen an den Staat (Art. 79 der Statuten) 1,000,000. Staatspapiere 735,800. Diskontirte verlooste Effekten 52,700. Außerord. Darlehen an die Stad Frankfurt.. 5,747,000.

a SS8SI V a. Bankscheine im Umlauf Fl. 20,111,500. Giro⸗Kreditoren ..... 888 » 5,320,200. Eingezahltes Actien⸗Kapital. 8 » 10,000,000. Unverzinsliche Baar⸗Depositen 222,600.

Der Direktor de la Croxx.

Bs haeegt. e 8 8 42 I 4

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Unerhobene Dividende

[1363] Bekanntmach Vom 15. April cr. erleidet der gemischte Zug V. unseres plans eine Abänderung dahin, daß degfabsch Sha f 8 Vüͤhr von Oderberg um 6 Uhr 15 Minuten Morgens,

von Annaberg um 6 Uhr 35 Minuten do. vpon Krzizanowitz um 6 Uhr 59 Minuten do.

von Tworkau um 7 Uhr 12 Minuten 8 8 abgeht und eintrifft, wo er den Anschluß an Zug I. nach Cosel resp. Breslau er⸗ reicht. Von Ratibor aus verkehrt Zug V. in der bisherigen Weise. n Folge der Aenderung des Fahrplanes des Zuges V. tritt auch eine Aenderung in dem Fahrplane der Züge I. und VI. vom 15ten April ab in der Weise ein, daß die Abfahrt des Zuges I. von Leob⸗ schütz um 6 Uhr 19 Minuten Morgens, die Ankunft in Ratibor um 7 Uhr 38 Minuten, die Abfahrt um 7 Uhr 48 Minuten und die An⸗ kunft in Cosel um 8 Uhr 39 Minuten deegf t.

erst um 6 Uhr

Zug VI. wird vom gedachten Termine ab 37 Minuten Morgens von Losel abgelassen werden.

t um 9 Uhr 8 Minute ie

kunft in Oderberg um 10 Uhr 34 Minuten 8 Mäa. 89 8

Gru dstück

Der Abgang von Ratibor erfo Ratibor, den 30. März 1867. . v11“ Konigliche Direction der Wilhelmsbahn.

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Thlr. 322,377.

Se. Königliche

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92 öhAuce post-Anstatten des In⸗ und 1 sch E 12 ir s für Herlin die Expedition des ““ 8

usßs Anstandes nehm 3989 Preußischen Staats-Anzeigers:

öJIger⸗Straße Nr. 10. 1“ HGcischen d. Friedrichs⸗ u. anomierstr)

8

8 8 e.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: i Dem Premier⸗Lieutenank Borchardt des Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7 den Rothen Adler⸗Orden vier⸗ ter Klasse mit Schwertern, dem Vermessungs⸗Revisor, Rech⸗ nungs⸗Rath Reimmann zu Stargard in Pommern und dem Hegemeister Loewe zu Küstelberg im Kreise Brilon den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem katholischen Kirchen⸗ vorsteher Franz Carl Danziger zu Danzig und dem evange⸗ lischen Schullehrer, Kantor und Organisten Schinke zu Nieder⸗ Rosen, im Kreise Strehlen, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, so wie dem Gerichts⸗ diener und Gefangenenwärter Jacob Heinrich Iwersen zu

Segeberg in Schleswig⸗Holstein das Allgemeine Ehrenzeichen

rüheren Unteroffizier im Garde⸗Füsilier⸗Regiment Feene⸗ La Fngerwahdde im Kreise Luckau, die Rettungs⸗ Medai nde, ferner . S e betisnggerichts⸗Rath von Gruben in Cöln den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; so wie Den Kaufmann C. Eulert in Arica zum Konsul da⸗ selbst; und 8 Den Kaufmann J. H. Bassein zum Konsul

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5 erlin, 4. April. Hoheit der Kronprinz v

82 S

gestern Abend nach

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Vero fung der Kandidate hoöberen Schulamts in den neu erworbenen Landestheilen. Vom 13. März.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen für den Umfang der durch die Gesetze vom 20. Sep⸗ tember 8 24. Oeenches nls mit Unserer Monarchie ver⸗ einigten Landestheile, was folgt: 1 8 10 Die 1u“ der Kandidaten des höheren Schulamts in dden genannten Landestheilen ist nach den in den älteren Provinzen deshalb bestehenden Grundsätzen zu regeln und fernerhin in Uebereinstimmung damit zu erhalten. II. Unser Minister der Unterrichts⸗Angelegenheiten wird ermäch⸗ tigt, die damit im Widerspruche stehenden Bestimmungen n den genannten Ländern, auch so weit dieselben auf landesherrlicher Verordnung beruhen, aufzuheben, und die erforderlichen Vorschriften über die Zusammensetzung und die Aufgaben der wissenschaftlichen Prüfungs⸗Kom⸗ missionen im Verwaltungswege zu treffen. b Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 13. März 1867. v“ ) Wilhelm.

von Mühler. 32

Allerhöchster Erlaß vom 25. März 1867 betreffend die in Gebachti⸗ des Gesetzes vom 16. ög 1867 wegen Ueber⸗ nahme des Fürstlich Thurn und Taxisschen Postwesens auf Preußen aufzunchmende Staatsanleihe 11

8” drei Millionen Thaler. 8

. Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mts. genehmige Ich, daß die Staatsanleihe von drei Millionen Thaler, w

68 1 8 28

mäßheit des Gesetzes vom 16. Februar d. J., betreffend die Uebernahme des Fürstlich Thurn und Taxisschen Postwesens auf Preußen (Gesetzs⸗Samml. S. 353) aufzunehmen ist, in Schuldverschreibungen über Einhundert Thaler, zweihundert Thaler, fünfhundert Thaler und Eintausend Thaler vn] und mit vier einhalb Prozent jährlich am 1. April und I. Ok⸗ tober jeden Jahres verzinst werde. Vom Jahre 1868 ab ist diese Anleihe jährlich mindestens mit Einem Prozent des Ge⸗ sammtkapitals, sowie mit dem Betrage der durch die fortschrei⸗ tende Amortisation ersparten und der durch Verjährung er⸗ loschenen Fnße zu tilgen. Dem Staate bleibt das Recht vor⸗ behalten, sowohl den hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds zu verstärken als auch die sämmtlichen Schuldverschreibungen zur Rückzahlung nach sechsmonatlicher Frist auf ein Mal zu kündigen. Ich ermächtige Sie, hiernach die weitere Anordnung u treffen.

leh. Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Wilhelm.

Heydt. 1. 2729 1. G

Allerhöchste Verordnung, den Betrieb stehender Gewerbe im vormaligen Königreich Hannover betreffend. ö1.“— ärz 1867. 8 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuß verordnen für das vormalige Königreich Hannover, was folgt: §. 1. Das den Zünften zustehende Recht, Andere von dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, wird aufgehoben. §. 2. Oertliche Bestimmungen, wonach der Betrieb des Detailhandels in den Städten von obrigkeitlicher Erlaubniß abhängt (§. 219 der Gewerbe⸗Ordnung), oder, wonach einzelne Gattungen von Waaren auf den Jahrmärkten nicht, oder nur auf beschränkte Zeit feilgehalten werden dürfen, werden auf⸗

ehoben. ge 3. Auf dem Lande dürfen stehende Gewerbe und De⸗

tailhandel unter den allgemeinen Erfordernissen des Abschnitts II. der Gewerbe⸗Ordnung vom 1. August 1847, sofern nicht aus den Abschnitten III. und IV. und dem §. 195 derselben Be⸗ schränkungen hervorgehen, frei betrieben werden. .4. Jedem ene es frei, säßenn eine in⸗ ländische Zunft seines Gewerbes aufnehmen zu lassen.

1888 28 Gewerbetreibende darf hinfort Uefellen, Ge⸗ hülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Gesellen sind in der Wahl ihrer Meister unbeschräntt.

F. 6. Alle den vorstehenden Bestimmungen entgegenstehende gesetzliche Vorschriften treten außer Kraft.

Es bewendet jedoch bei den Vorschriften, welche in dem Ge⸗ setze vom 19. März 1852 über die Konzessionspflicht der Expe⸗ dienten, Makler und Agenten für die Beförderung von Schüffs⸗ passagieren und in der Verordnung vom 15. Januar 1855 über die Konzessionspflicht der Preßgewerbe getroffen sind.

Urkundlich unter Unserer Füemmern Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 29. März 1867.

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v. Bismarck. v. d. H Graf v. Itzenplitz. v. 2 Graf zur Lippe. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. 3