1867 / 87 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1“n“

1460

Berlin, am 9. AprilIl. Amtlicher Wechsel-, Fonds- u

11I1n 8 Wechsel-Course.

Amsterdam

250 Fl.Kurz 250 Fl.]2 Mt. 300 M. Kurz Mt.

. 1 L. S. 3 Mt. 300 Fr.]2 Mt. 150 Fl.8 T. 150 Fl.2 Mt. 100 Fl-2 Mt. Frankf. a. M., südd. W. 100 Fl.2 Mt.

Wien, österr. Währ... dito . Augsburg, südd. W.

Leipzig in Courant..

8

im 14 Thlr. Fuss.100 Thl.

Petersburg dito Warschau

T. Mt.

Gld. 143½

Br.

143 143 151 ½ 151¾ 151 ¾, 150 ½⅔ 6 22 ¾R 6 22 ½ 80 80⅔ 76 75 75 ½ 75 56 24 56 20 56 24 56 20

dito dito

99 do. 86½ 86 ½ 85

77

1¹0 ¾

do. do.

do.

Staats-Anleihe von 1859

dito dito dito dito dito dito dito

Von

1853

v. 1854, 1855, 1857...

1850, 1852...

Posensche do.

do. Sächsische Schlesische do.

8

do.

422 Präm.-Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3 142½ Hess. Prämien-Scheine à 40 Thl. Kur- und Neum. Schuldverschn. 3 ¾ Oder-Deichbau-Obligationen 42¼ Berliner Stadt-Obligationen

Schuldverschr. der Berl. Kaufm. ae

FP fandbriefe. 99 [Kur- und Neumärkische..

Ostpreussische.. ..

Pommersche

.öö1ö1. Westpreussische ..

88

8

2f Br. Gld. 78 ½ 77

117 116 ¾

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärkische Pommersche

Posensche

Preussische d

Rhein. und Westbh. ½ . Sächsische 8 Schlesische. I1I1I1m B

dito dito

Preuss. Hyp. Antheil-Certificate (Hübner)

Hyp.-Br. d. 1. Pr. Hyp. Aectien- gevellschaft (Hansemann) Unkündb. Hyp.-Br. der Preuss.

Hypt. Actien-Bank (Henckel).

Pr. Bank-Antheil-Scheine

Bank des Berliner Kassenvereins.

Danziger Privatbank

Königsberger Privatbank

Magdeburger Privatbank

Posener Privatbank

Pommersche Rittersch. Privatbank

do.

113388 ’ʒAEWEn’

œ.‿ &

Friedrichsd'or Gold-Kronen Andere Goldmünzen à 5 Thlr..

2

½

Elisenbahn-Actien. Stamm-Actien. Aaehen-Mastriechter. Altona-Kieler Berg.-Märk. Berfn-Anhzlicr . Berlin-Hamburger Berl.-Potsdam-Magdeb. Berlin-Stettiner Breslau-Schw.-Freib. Brieg-Neisse Cöln-Mindener Magdeb.-Halberstadt..

Magdeburg-Leipziger..

Münster-Hammer.

Niederschles.-Märk....

Niederschles. Zweigb..

Nordbahn Fr.-Wilh...

Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B

Oppeln-Tarnowitzer 5 ü

98 ¾

184 ½ 243 ½

einischee do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe Stargard-Posen Thüringer.. Wilh. (Cosel-Oderbg.).

91½ 88 ½

210 ¼ 209 ¾ Aachen-Düsseld. I. Em. 198 ½ 197 ½ 133 132½

Wilh. (Stamm) Prior. do. do. do.

Prioritäãts-O blig.

do. II. Emission.. do. III. Emission.. Aachen-Mastrichter... do. II. Emission.. Berg.-Märkische I. Ser. do. II. Serie do. III. S. v. Staat 3 ¼ gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie... do. V. Serie.. do. VI. Serie... do. Düsseld.-Elberf. Pr. do. do. II. Serie.. do. Dortm.-Soest.ö. do. do. II. Serie.. Berlin-Anhalter ““ Berlin-Hamburger do. . Emiss. Berl.-Potsd.-Mgd. Lt. A.

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2;8 Br. Gld. . 4 ½ 73 ½

Wo vorstehend kein Zinasfusszangegeben, werden usancemässig 4 pCt. b

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—2

fI Br.

2

Berl.-Potsd.-Mgd. Lf. B. ober-Sehles. Lit.

do. Lit. C. Berlin-Stettiner I. Serie do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Ser. v. Staat gar. Breslau -Schw.-Freib. Cöln-Crefelder.. Cöln-Mindener I. Em.. do. II. Em.. ““] do.

do. IIIl. Em. do. do.

do. IV. Em. do. V. Em. 92 ½⅔ Magdeburg-Halberstadt 88 ½1 ; do. v. 1865 do. Wittenberges- Magdeburg-Wittenbrge. Niedrsch.-Märk. Act. I. S. do. II. Serie à 62 ½ Thlr. do. Oblig. I. u. IHI. Ser. do. do. III. Serie.. do. do. IV. Serie.. Niederschl. Zweigbahn. Ober-Schles. Lit. A. 4 do. Lit. B. 3 ½⅔

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verechnet.

do. vom Staat gar... [do. III. Em. v. 1858/60 8 ¼ do. do. von 1862 u. 64 do. v. Staat garantirt.. Rhein-Nahe v. Staat gar. do. do. II. Em... 3 Rhrt. Cref.-Kr. Gladb. I. S. do. II. Serie.. do. III. Serie..

Schleswig-Holsteinische [Stargard-Posen..

do. II. Emission..

do. III. do. Thüringer I. Serie

do.

do.

do. 8 Wilh. (Cosel-Oderberg) do. III. Emission. do. IV. Emission..

3] S S

61 ¼ 62

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53 75

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mindestens 25 Millionen zu beschaffen bleiben.

Nichtamtliche Notirungen.

Eisenbahn-Stamm- Actien.

Amsterdam-Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.)... Döbau-Littau Ludwigshafen-Bexbach Magdeb.-Leipz. Lit. B. Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger Oester. franz. Staatsbalm Oest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb.. Westbahn (Böhm.)... Warschau-Bromberg.. Warschau-Terespol... Warsechau-Wien

Berlin-Görlitz.. do. Stamm-Prior.... Ostpreuss. Sdb. St. Pr.

Prioritäts-Actien. Belg. O0bl. J. de Est. do. Samb. u. Meuse..

AIaEnmnn REEEESnS

NℛIS

Oester. franz. Staatsbahn

3

do. frz. Südb. (Lomb.)3

228 ¾

210 ½ 209 ½

do. do. neue pro 1875

do. do. do. pro 1876 Moskau-Rjäsan.. Riga-Dünaburg

2004

Rjäsan-Kozlow 8 Galiz. (Carl Ludw.)..

Lemberg-Czernowitz.. Rjaschsk. Morschk.. Woronesch

Inländ. Fonds.

2Berl. Handels-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth.

Schles. Bank-Verein .. Hannoversche Bank... Preuss. Hyp. Vers...

do. Gew. Bk. (Se

In dustrie-Actien. Minerva

Dessauer Kont. Gas. .. Fab. f. Holzw. (Neuhaus) Berl. Pferdebahn

Berl. Omnibus-Ges....

Oest. frz. Gproz. Bonds. 6

Erste Preuss. W. -G. uster

Hoerder Hüttenwerk 5

Fabrik v. Eisenbahnbed.

5 5 5 5 4

5 5

Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl... do. do. 6. Anl... de. v. Eothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. deao. do. do. do do 8 do. v. 66 0. 9. Anl. (Engl. do. do. (na) . do. Poln. Sehatz-Obl. do. do. Cert. L. A. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl... do. Liquidat.-Br... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. 4[Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr.-A. Lübeck. Pr.-A.

½˖ Amerikaner

Bad. Staats-Anleihe .. 12ayersche Präm.-Anl.. Süe⸗ do. Loose (1864).. Braunschweiger Anleihe 69 ⅞2 do. Silb.-Anl. (1864) Sächsische Anl.

Neue Berliner Gas-Ges. (W. Nolte et Co.)..

Ausländ. Fonds

Braunschweiger Bank. Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank... 2[Leipziger Creditbank.. 2([Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... Rostocker Bank. Thüring. Bank. Weimar. Bank 86 Oesterr. Metall.. . do. Nation.-Anleihe do. Prm.-Anleihe .. do. n. 100 Fl. Loose do. Loose (1860).

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882G .

Münzpreis des Silbers bei der Zinsfuss der Preuss, Ba

igl. Münze. Das Pfund fein Silber: 29 Thlr. 23 Sgr. : für Wechsel 4 pCt., für Lombard 4 ½ pCt. MARedaction und Rendantur: S chwieger.

Druc und Verlag der Königli t . e Pe. Prs. Zefte 2 88 ee Ober⸗Hofbuchdruckerei Beilage

zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗ Anzeiger.

81 Dieenstag, den 9. April E

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E1““ Reichstags⸗Angelegenheiten. 88 Berlin, 9. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages des Norddeutschen Bundes ergriff nach dem Abg. Dr. Gneist der Reichstags⸗Kommissarius Frhr. v. d. Heydt das Wort wie folgt: 8 1

Meine Herren! Der letzte Herr Redner hat im Beginne seiner Rede mit großem Recht darauf hingewiesen, daß, wenn von verschiedenen Seiten das Budgetrecht in einem umfassenden Umfange in Anspruch genommen wird, man doch nicht ver⸗ gessen dürfe, daß je nach einer Behandlung des Budgetrechts auch der Bestand der Armee, deren Höhe in der Verfassung be⸗ stimmt ist, alterirt werden könnte wider die Intentionen der Verfassung. 8

19 scheint mir dies bei den verschiedenen Amendements, die wegen Herstellung des Budgetrechts gestellt sind, nicht gebührend beachtet zu sein. Der Verfassungs⸗Entwurf geht davon aus, daß, wenn die Ausgabe einmal feststeht in einem großen Be⸗ trage, daß dann, da die gemeinsamen Einnahmen voraussicht⸗ lich zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, das Fehlende von dem Präsidium durch Matrikular⸗Beiträge ausgeschrieben werden soll. Steht auf der einen Seite die Ausgabe fest, so kann auf der anderen Seite die Einnahme in keiner Weise in Frage gestellt, sie muß gesichert werden. Es ist nun zwar von verschiedenen Rednern, welche die Amendements befürwortet haben, gesagt worden, daß sie nicht daran denken, wenn sie auch das Bewilligungsrecht für die Einnahme in Anspruch nehmen, dabei die Einnahme an sich zu gefhrden: sie haben ausdrücklich ausgesprochen, daß auch nach ihrer Meinung die Einnahme sicher gestellt sein müsse; es stehe ja nichts entgegen, noch durch Unter⸗Amendements diesen Zweck zu erreichen. Es ist nicht näher angedeutet, in welcher Weise man durch Unter⸗Amendements diesen Zweck noch herbeiführen wolle. Ich kann also auch über die Möglich⸗ keit und Form solcher Amendements noch nicht reden; aber das liegt doch auf der Hand, daß, wenn nach dem Be⸗ stand der Armee, wie er festgestellt ist, zu einem Prozent der Bevölkerung und zu einem Kostenbetrag von 225 Thlr. pro Mann, dies also eine Ausgabe von etwa 67 ¾ Millionen betragen würde, daß dann auch auf die Höhe dieser Ausgaben die Ein⸗ nahmen beschafft werden müssen. Es ist anzunehmen, daß neben

diesen 67 Millionen für die Kosten der Marine und Verwal⸗ ungskosten mindestens noch 7 ½ Millionen erforderlich sein wer⸗ den. Dies würde dann eine Gesammtsumme von 75 Millio⸗ nen betragen. Die gemeinschaftlichen Einnahmen dürfen twa veranschlagt werden zu 50 Millionen, es würden also

Sollte nun

das Bewilligungsrecht in der Verfassung dem Reichstag gege⸗ bden werden, so kann die Möglichkeit entstehen, daß die Ein⸗ nahmen alterirt oder überhaupt nicht bewilligt würden in er Regel pflegt man anzunehmen, daß, wenn man das Recht hat, zu bewilligen, auch das Recht habe, abzulehnen. Sollte ieser Fall eintreten, der allerdings von den bisherigen

Rednern als kaum denkbar angenommen ist, dann würde s an den Mitteln fehlen, die Kosten für die Armee zu bestreiten, die doch einmal auch von Ihnen beschlossen worden st. Diesem kann unmöglich namentlich das Präsidium sich

ussetzen. Sie haben dem Präsidium die Fonds für die Armee

ur Verfügung gestellt, also das Präsidium muß auch, so weit.

die Einnahmen nicht aus den gemeinschaftlichen Einnahmen einkommen, in der Lage sein, selbstständig diese Matrikular⸗ Beiträge auszuschreiben. Es ist dem Präsidium dieses Recht ingeraͤumt, so daß auch nicht einmal dem Bundesrathe es zustehen dürfte, die Ausschreibung dieser Beiträge zu hindern.

*

Wenn sie entweder durch den Bundesrath oder den Reichstag

ersagt werden könnten, würde das Präsidium nicht in der

kage sein, die Fonds für die Armee zu haben, deshalb scheint s auch unmöglich, das Bewilligungsrecht für die Einnahmen n die Verfassung aufzunehmen. Es ist das von dem letzten Herrn Redner so evident ausgeführt, daß in der That nicht bgesehen werden kann, wie man eine solche Ungewißheit durch Amendements der Verfassung möchte herbeiführen wollen. Daß ein Budget vorgelegt wird, ist schon früher gesagt worden. 3 Die Regierungen werden sich der Diskussion über das Budget nicht entziehen. Aber es ist unmöglich, wie gesagt, wenn diese Ausgabe feststeht, die Einnahme dann in Frage zu stellen. Es wird an Gelegenheit bei der Diskussion des Budgets nicht fehlen, alle Gegenstände zu erörtern, und es wird nichts ent⸗ gegenstehen, wenn in der Einnahme irgend eine Aenderung für nothwendig erachtet wird, darüber Beschluß zu fassen, nur muß

für drei

der Gesammtbedarf unter

recht herbeizuführen, in den einzelnen Amendements so namentlich das Amendement, sehen will, Anleihen zu Diesem Amendement würde die Regierung gern beistimmen. Die Absicht ist auch früher schon dahin gegangen, im Falle das Bedürfniß zu solchen Anleihen vorlieg stimmung vorzuschlagen; aber allerding

Verfassung aufgenommen werde.

Weas nun die Ueberschüsse betrifft, so hat man es als einen Mangel erklärt, daß darüber nichts gesagt sei. Es ist aber darüber um deswillen nichts gesagt, weil die Ueberschüsse,

die sich bei den einzelnen Einnahmen ergeben möchten, selbst⸗

redend mit auf das nächste Jahr übertragen werden, aber auch dann nicht ausreichen werden, die Kosten zu decken. Es können

diese Ueberschüsse nur dazu dienen, die erforderlichen Matri⸗ Daß es ausdrücklich aufgenom⸗

kularbeiträge zu verringern. men werde, daß die Ueberschüsse wieder in die nächste Rech⸗ nung übertragen werden, dagegen ist nichts zu erinnern. Herr Abg. Miquel hat geglaubt, daß die Matrikular⸗ beiträge nach Fassung des Entwurfs erst dann ausgeschrieben werden sollten, wenn in dem betreffenden Rechnungsjahre die fiche der Einnahme zu übersehen sei. Das ist nicht die Ab⸗ icht, und hat auch nicht die Absicht sein können, denn im Laufe des Rechnungsjahres sind die Ergebnisse der Einnahme nicht zu übersehen, sie sind erst in dem, dem Rechnungsjahre folgenden Jahre, frühestens nach Ablauf des ersten Quartals des nächsten Jahres zu übersehen. Also hat nicht die Absicht dahin gehen koͤnnen, erst die Ergebnisse der Einnahme des Rech⸗ nungsjahres abzuwarten und dann erst Matrikularbeiträge auszuschreiben. Es kann die Meinung nur dahin gehen, die Einnahmen nach den für die Veranschlagung solcher Einnah⸗ men feststehenden Grundsätzen im Voraus auf den Etat zu veranschlagen und insoweit als die Einnahmen nicht ausreichen, um die etatsmäßigen Ausgaben zu decken, im. Voraus die Matrikularbeiträge auch zur Deckung und Ausgleichung des Etats in den Etat zu bringen.

Es scheint mir, daß die Fassung des Entwurfes auch eine andere Deutung nicht zuläßt.

Es hat der letzte Herr Redner auch noch von der Behand⸗ lung des Etats im Innern der Regierung gesprochen. Ich glaube, mich da der näheren Aeußerung enthalten zu können. Wie der Etat im Inneren der Regierung aufgestellt wird, das ist Sache der Regierung, und diese Sorge können Sie der Re⸗ gierung ruhig überlassen; ebenso die Sorge, wie die verschiede⸗ nen Reihen der Ministerien zu einander sich stellen werden. Die Ministerien werden es übernehmen, die Verständigung unter sich herbeizuführen. Es ist dann noch von der Periode des Etats die Rede gewesen. Es hat der Regierung geschienen, daß eine dreijährige Periode ausreiche, da doch die Ausgabe Jahre feststeht und die gemeinschaftliche Ein⸗ nahme auf Verträgen und Gesetzen beruht, die sich nicht in jedem Jahre ändern, so daß also bei einem jährlichen Votum, wenn die Budgets jährlich aufgestellt würden, doch im Prinzip wenig geändert werden könnte. Die Ausgabe steht fest, die gemein⸗ schaftlichen Einnahmen beruhen auf feststehenden Verträgen und Gesetzen. Es hat also die geglaubt, daß das Budget füglich auch auf drei Jahre festgestellt werden könne. Ich will damit nicht sagen, daß nicht auch ein einjähriges Budget an⸗ nehmbar wäre, aber vereinfachen wird es den Geschäftsgang, wenn ein dreijaäͤhriges Budget festgestellt wird.

Was im Uebrigen noch auf die einzelnen Vorschläge zu sagen sein möchte, das behalte ich mir noch vor zur Spezial⸗ Diskussion.

Darauf nahm das Wort der Reichstags⸗Kommissarius v. Roon zu folgenden Ausführungen:

Ich erlaube mir, den ausführlichen materiellen Deductio⸗ nen meines verehrten Herrn Kollegen noch einige formale Be⸗ merkungen hinzuzufügen. Sie beziehen sich vornehmlich auf den sehr mannigfaltigen, reichhaltigen Vortrag des Herrn Ab⸗ geordneten für Elberfeld⸗Barmen. Ich kann nicht leugnen, daß ich demselben mit großem Interesse gelauscht habe, und ich glaube bemerkt zu haben, daß dieses Interesse im Hause allgemein ge⸗ theilt wurde. Der Herr Abgeordnete hat in der That sehr viel Interessantes gesagt. Auch hat er meinen ganzen

1; allen Umständen gesichert sein. Wie der⸗ selbe aber gesichert werden könnte, wenn die Amendements an⸗ 1 genommen werden, die den Zweck haben, ein vollständiges Budget⸗ das ist mir nicht verständlich. Manches scheint allerdings annehmbar,

welches die Möglichkeit vor⸗ Lasten des Bundes zu beschließen.

t, eine derartige Be⸗ 1 ings erkennt es die Re⸗ gierung als eine Verbesserung an, daß das ausdrücklich in die

Der