) der Reichstag mindestens vier Wochen vor Ablauf der Bewilli⸗
gungsfrist einberufen und ihm alsbald nach seiner Eröffnung
lein Gesetz über provisorische Forterhebung der Bundessteuern
urund Ausgaben vorgelegt, die Genehmigung dieses Gesetzes aber
bis 14 Tage vor Ablauf der Bewilligungsfrist entweder ver⸗ weigert worden oder doch nicht erfolgt ist; oder aber:
b) Verhältnisse eine rechtzeitige Einberufung oder den Zusammen⸗
tritt des Reichstages durchaus unmöglich machen, welche Un⸗
öglichkeit vor dem Reichstage nachträglich zu rechtfertigen ist. Artikel F.
Mit Ausnahme der in den Artikeln C., D., E. erwähnten Fälle soll in den Ausschreiben, welche Abgaben zu Bundeszwecken betreffen, die Bewilligung des Neichstages besonders erwähnt werden,
ohne welche weder die Einnehmer zur Einforderung berechtigt, ve. Staatsangehörigen des Bundes zur Entrichtung verbun⸗ den sind. 1 Vor der Abstimmung zog der Abg. Haberkorn das oben mitgetheilte Amendement zurück.
Die Artikel 28, 29, 30 und 31 der Zusammenstellung wur⸗ den vom Hause angenommen. Das Haus ging über zur Dis⸗ kussion des Art. 32 der Zusammenstellung, der bestimmt, daß die Abgeordneten aus der Bundeskasse Reisekosten und Diäten beziehen sollten. Zu diesem Artikel liegen folgende Anträge vor:
1. Amendement Grumbrecht: für den Fall der Wieder⸗ herstellung des Art. 29 des Entwurfs demselben hinzuzufügen: ssiind aber, falls sie im Dienste eines der Bundesstaaten stehen, nicht verpflichtet, die durch die Versehung ihres Dienstes während der Sitzungen des Reichstages entstehenden Kosten zu tragen. 1 II. Amendement von Arnim⸗Heinrichsdorf. Der Neichstag wolle beschließen: 1) den Artikel 32 der Beschlüsse des Reichstages zu streichen; 2) an Stelle dessen den nachfolgenden Artikel zu setzen: Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besol⸗ 3 dung oder Entschädigung beziehen.
Der Abg. Schulze befürwortete die Zahlung von Diäten und Reisekosten; der Abg. Braun (Plauen) erklärte, er würde für, der Abg. Lasker, er würde gegen die Zahlung von Diäten stimmen. Der Reichstags⸗Kom⸗ missarius Graf zu Eulenburg legte ausführlich die Gründe dar, welche die Regierungen hätten bestimmen müssen, eine Zahlung von Diäten nicht eintreten zu lassen. Allerdings sei die Gewährung des allgemeinen Stimmrechts zunächst die Veranlassung gewesen, die Auszahlung von Diäten nicht vor⸗ zuschlagen. an solle auch nicht übersehen, daß es sich um eine Vorsichtsmaßregel, eine Probezeit zunächst handle.
Weiterhin ergriffen das Wort die Abgeordneten Grumb⸗ recht, von Bennigsen und Graf Schwerin.
Die beiden letztgenannten Abgeordneten entwickelten die Gründe, aus denen sie für das Amendement von Arnim⸗ Heinrichsdorf stimmen würden. 8 C1“ Das Haus schritt zur Abstimmung. G Das Amendement Grumbrecht wurde abgelehnt. Das Amendement von Arnim⸗Heinrichsdorf wurde in namentlicher Abstimmung mit 178 egen 90 Stimmen an⸗ genommen, sechs Mitglieder enthielten sich der Abstimmung.
Genehmigt wurden sodann von dem Hause die Artikel 33, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 und 59 der Zusammen⸗ stellung der über den Verfassungs⸗Entwurf gefaß⸗ ten Beschlüsse des Reichstages.
Nunmehr wurde ein Antrag auf Vertagung vom Hause
angenommen. Schluß der Sitzung 1 Uhr 40 Minuten. Nächste Sitzung: b Dees (16. April) Morgens 10 Uhr;, Tagesordnung: Fort⸗ setzung der Berathung über die Zusammen tellung der in der Vorberathung im Plenum des Reichstags über den Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes gefaßten Beschlüsse.
Lauenburg. Ratzeburg, 13. April. Die heute aus⸗ gegebene Nummer des „eieenen Wochenblattes für das Her⸗ sogthum Lauenburg« enthält eine Bekanntmachung der lauen⸗ burgischen Regierung, welcher zufolge Se. Majestät der K. önig mittelst Allerhöchster Ordre vom 12. November v. J. zu be⸗ stimmen geruht haben, daß das hergebrachte lauenburgische Wappen ein silberner Pferdekopf im rothen Felde bei⸗ behalten, letzteres aber mit einer oareen und weißen Umsäu⸗ mung versehen werden soll. Die Farben Schwarz und Weiß sollen 38. fortan die Landesfarben des Herzogthums Lauen⸗ urg sein. bessen. Darmstadt, 13. April. (W. T. B.) Zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen 1⸗ eine Nültatr⸗ onvention nach dem Muster der preußisch⸗süichsischen verein⸗ bart, Die Ratification derselben wird in Kurzem erwartet. Die hessische Division wird einen Bestandtheil des 11. Bundes⸗
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Karlsruhe, 12. Apri
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Baden. Der Ge⸗
ernannt worden. —
gekehrt. — 13. April.
ertheilt und die Gesetze einzuleiten verordnet.
ieraus für die HeEhersgange Infanterie den Nutzen zu ziehen, soll, wie man erfährt,
Dienst befindlichen Mannschaften an der diesem Gewehr zu betheiligen, sondern auch älteren Jahrgangen Abtheilungen von je 20 Compagnie vorübergehend zum Dienst, bez. zur Uebung einzuziehen.
sammte Großherzogliche Infanterie mit
der allgemeinen Wehrpflicht dem Großherzoglichen Armeecorp
sein werden, zuführen muß.
Württemberg. Stuttgart, 13. April. Gestern hat Se. Majestaͤt der König den Herrn Marquis d'Aymar de Chatea urenard in Audienz empfangen, um aus dessen Händen ein Schreiben Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen ent⸗
gegenzunehmen, durch welches
am hiesigen Hofe beglaubigt wird.
Bayern. Aschaffen burg, 11. April. gimentern der bayerischen Armee schaft einberufen.
haben die Exercitien bereits begonnen. Oesterreich. Wien, 14.-April. Se. Kaiser hat mit Allerhöchstem Reskripte vom 11. April d. J. den mit dem Reskripte vom 4. Januar d. J. vertagten kroa⸗ tisch⸗slavonischen Landtag für einberufen. Triest, 12. April. Das französische Transportschiff men. Niederlande. Haag, 13. April. Die Zweite Kam mer hat sich nach Erledigung verschiedener Fragen wegen der Schutzmaßregeln gegen die Viehseuche vertagt. Die Erst
begonnen.
„Belgien. Brüssel, 12. April. präsentanten hat sich heute bis zum 30. April vertagt. Finanz⸗Minister hatte in einer früheren Sitzung erklaͤrt, daß, wenn die schwebende Frage wegen der neuen Bewaffnung der Truppen während dieser Vakanz der Kammer entschieden wer⸗ den sollte, die Regierung wegen der Kosten derselben die Ver⸗ antwortlichkeit auf sich nehmen und später Indemnität nach⸗ suchen würde. Daraufhin hat ein Mitglied der Kammer den Antrag gestellt, die Regierung möge in solchem Falle die Kam⸗ mer einberufen und kein Geld ausgeben ohne ein Votum der⸗ selben. Die Regierung hat diesem Wunsche zugestimmt.
„Großbritannien und Irland. London, 11. April. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses begntragte P. Wyndham die zweite Lesung der Mines ꝛc. Assessment Bill, die dahin geht, daß alle Gruben und Bergwerke, Waldungen und Pflanzungen, nach demselben Prinzip, wie gegenwärtig die Steinkohlengruben, zur Entrichtung der Armensteuer verpflichtet sein sollen. Es erfolgte eine längere Dis⸗ kussion, in der mehrere Mitglieder die Schwierigkeiten der Aus⸗ führung bemerklich und einen Unterschied zwischen Steinkohlen⸗ und anderen Gruben geltend zu machen suchten. Lord G. Caven⸗ dish beantragte, die Bill einem Sonder⸗Ausschuß zur Be⸗ gutachtung und Aenderung zu überweisen. Hardy (Präsident der Armenpflege) kann keinen Evien zwischen der einen Grube und der anderen sehen und hält es fuͤr besser, die Loöͤsung der Schwie⸗ rigkeit durch die Gerichte sn suchen, vor denen gerade jeßt ein Rechts⸗ handel schwebe. Indessen koͤnnte ein Sonderausschuß gute Dienste leisten.
Armeecor be des General⸗Kommandos in
Schließlich wurde die zweite Lesung genehmigt und die Bill einem Sonderausschuß zugewiesen. — Faweett beantragte die Resolution,
Legatio Rath v. Pfeuffer ist an Stelle des nach Meacochn Frsesns Geh. Raths R. v. Mohl zum Gesandten am Darmstädter Hof nann 1b Ihre Königliche Hoheit die G roßherzo⸗ gin ist von ihrer Reise nach Berlin wieder hierher zuruͤck⸗
1 2 „ C⸗ (Karlsr. Ztg.) Die Großberzogliche Regierung Eisenbahn⸗Anleihe⸗Bill an der Tages⸗Ordnung. hat den von den Bevollmächtigten der vier süddeutschen Staaten zu Mannheim vereinbarten Bestimmungen über gemeinsame Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest, soweit dieselben nicht eine Aende⸗ rung der bestehenden Gesetzgebung bedingen, ihre Genehmigung erforderlichen Abänderungen der betreffenden
— Bekanntlich hat die Königlich preußische Regierun der Großherzoglich badischen Kriegsverwaltung 68g großere Agzahl Zündnadelgewehre leihweise bereitwilligst überlassen. Um größtmöglichen Ziehen, wie man er von Seiten des Kriegsministeriums beabsichtigt sein, nicht nur die zur Zeit im Einuͤbung mit
aus den Mann pro — gleichen u. Diese Maßregel ist als eine zweckmäßige gewiß um so eher zu begrüßen, als in nicht ferner Zeit die ge⸗ 1 Infan Zündnadelgewehren ausgerüstet sein soll, und überdies die unabweisliche Linfüzrung
künftig eine größere Zahl von Wehrpflichtigen, von denen dann die älteren Mannschaften mit der neuen Waffe bereits vertraut
derselbe als Kaiserlich französi⸗ scher außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Hnzee
1 b Bei allen Re⸗ 1— wird die beurlaubte Mann⸗ 1 Zweck dieser Einberufung ist, die Soldaten in der Handhabung des Hinterladungsgewehres einzuüben. Am 1. April sind auch die diesjährigen Rekruten eingerückt und
Majestät der den 1. Mai d. J. wieder »Saone« ist mit 600 mexicanischen Freiwilligen hier angekom⸗ Der Gesundheitszustand ist befriedigend. 3 I Kammer hat in ihren Abtheilungen die Prüfung des Budgets
Die Kammer der Re⸗ Der
Comité über die Bill zur Abschaffung der Glaubenseide an der das Ecint Oxford zu instruiren, daß es ermächtigt sei, die Bestim⸗ mungen der Bill auch auf die Universität r* auszudehnen. Nach lebhafter Diskussion ging der Antrag in der Abstimmung mit 23 gegen 166 Stimmen durch.
— Im Oberhause war heute die dritte Lesung der Canada⸗
5 Lord g. n
- egen das Prinzip der Bill; die Kolonieen hätten Rrüärtge che a die Selbstregierung erhalten und sollten daher auch der eigenen Kraft vertrauen. Da die Bahn offener Weise als Ver⸗ theidigungsmittel gegen die Vereinigten Staaten projektirt sei, werde sie als HerausforderUng und Versuchung zum Angriff dienen. Earl Russell dagegen hält es für eine Sache der Pflicht und Ehre für England, Canada zu schützen und sagt: die Vereinigten Staaten wür⸗ den schwerlich einen Annektirungsversuch machen, ohne zweimal an die Folgen eines Krieges mit England zu denken. Nach einiger Dis⸗
kussion geht die dritte Lesung durch. — Die Marine⸗Meuterei⸗Bill
ing d die zweite Lesung. 8. ging durch rhaus g. nach einigen (bereits telegraphisch mitge⸗ theilten) Bemerkungen Lord E. tanley’suͤber die Beziehungen zu Spanien in Comité über die Reformbill. — Die ersten beiden Klauseln, die sehr allgemeinen Inhalts sind, werden ohne Kommentar gutgeheißen. Bei der nächsten Klausel stellt Gladstone ein erstes Amendement
(weitere sollen solcäag gegen die Hedingnng der persönlichen Haus⸗ abgabenzahlung.
er Compound-Hausinhaber zahle eben 2 gut wie ein anderer, wenn auch seine Abgaben auf die Miethe geschlagen wür⸗ den. Er greift die Bill als ein Ding mit zwei Gesichtern, einem toryistischen und einem demokratischen, an und erklärt sie der Regie⸗
rung veerh Es entspinnt sich darauf eine längere Debatte, deren
Fortsetzung auf den nächsten Abend vertagt wurde.
Fonish 19. April. Die Vorverhandlungen gegen eine An⸗ zahl fenischer Gefangenen in Dublin, worunter General Burke und noch einige andere hochgestellte Männer der Brü⸗ derschaft, wurden gestern begonnen. Den einzelnen Angeklagten wurde eine Abschrift der Anklage zugestellt, eine Liste der Ge⸗ schwornen und Zeugen mitgetheilt, und überließ man es ihnen, sich je zwei Advokaten und einen Attorney zur Vertheidigung zu nehmen, die freien Zulaß zu ihren Klienten erhalten.
— 13. April. Nachdem gestern im Oberhause der Earl von Malmesbury auf eine Anfrage von Earl Russell erklärt hatte, daß die spanische Regierung auf die den Fall des Schiffes »Victoria« betreffende englische Depesche vom 30. März noch nicht geantwortet habe, vertagte sich das Haus bis Donnerstag, den 2. Mai. 18
Im Unterhause wurde der Antrag auf Vertagung des Hauses bis zum 29. dieses angenommen mit dem Einverständniß, daß vorher die Debatte über Gladstone's Amendement zu Ende gebracht werde. Die Debatte wurde hierauf wieder aufgenommen. Im Laufe derselben erklärte der Schatzkanzler das Amendement für unannehmbar; es sei dem Finzip der Bill zu sehr entgegengesetzt. Auf andere Amendements würde die Regierung gerne eingehen, selbst das schwierige zu Gunsten der Untermiether möchte sie in geneigte Er⸗ wägung nehmen, aber das Prinzip der persönlichen Abgabenzahlung könne sie nicht opfern. Sie wünsche die Mitwirkung des Hauses, aber anstatt ihr im selben Geist entgegenzukommen, habe ihr Gladsto ne den Krieg bis ans Messer erklärt. Nach einer kurzen Erwiderung Gladstone's schritt das Haus zur Abstimmung. Als Resultat der⸗ selben ergaben sich, wie bereits telegraphisch mitgetheilt, 289 Stimmen für, 310 gegen das Amengement.
rankreich. Paris, 13. April. Der gesetzgebende Körper S seiner ghnas am 10. d. zur Diskussion der Artikel des Puni⸗ zipalgesetzes über. Art. 2—17 wurden zum Theil nach eingehenden Debatten angenommen. — In der Sitzung am 11. April gab der Staatsminister eine Uebersicht über die jetzt von der Stadt Paris durch Ausgabe von städtischen Bons eingegangenen Verpflichtungen. Herr
Rouher dehnte seine Mittheilungen bis zum Jahre 1874 aus, ließ jedoch
durchblicken, daß auch über diesen Zeitpunkt hinaus die Stadt Paris dnechhic n, dgerenepeneahhan erschüe bereits theilweise verfügt hat. Es sind von dem, nach den Aufstellungen der Seine⸗Präfektur, von jetzt bis zum Jahre 1874 zu erwartenden Gesammt⸗Ueberschusse von 558 Millionen jetzt schon durch stattgefundene Emission von städtischen Bons 366 Mill. in Anspruch genommen. Die Zurückver⸗ weisung des Art. 17 an die Kommission wird von der Kammer ab⸗ gelehnt und derselbe, der in Betreff der städtischen Verwaltung von Paris ein Spezialgesetz anerkennt, mit 200 gegen 27 Stimmen angenommen. — In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 12. April kam die Ausnahmeselüng von Paris und Lyon nochmals, gelegentlich eines Amendements von Lanjuinais und Genossen, welches die Aufhebung dieses abnormalen Zustandes verlangt, zur Diskussion. Die Regie⸗ rung erklärte durch Herrn Vuitry, daß, wie die Opposition, so auch sie selber ihre schon so oft in der Kaminer dargelegte Ansicht aufrecht⸗ erhalte. Martel verlangt, daß wenigstens das Budget der Stadt Paris jedes Jahr dem gesetzgebenden Körper zur Genehmigung vor⸗ gelegt werde. Jules Favre sprach im Besonderen zu Gunsten von Lyon. Das Amendement wurde mit 196 gegen 27 Stimmen ab⸗ gewiesen. 8
— Der Ausschuß für den Gesetzentwurf wegen der Armee⸗ Reform hält im gesetzgebenden Körper fast täglich Sitzungen und hatte vorgestern eine Konferenz mit Rouher, Marschall Niel, Vuitry, General Allard und Baron Darricau. Der Ausschuß besteht auf wesentliche Abänderungen, die nun⸗ mehr im Staatsrathe diskutirt werden sollen. So ist der Aus⸗ schuß gegen die allgemeine Wehrpflicht, d. h. ver will nicht, daß die Gesammtheit der Dienstfähigen auch dienstpflichtig für die
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aktive Ar die Reserve und die mobile Nationalgarde wer⸗ den soll.« Dagegen ist man gegenseitig einverstanden, daß die nöthige Mannschaft für das sraröstsche Heerwesen 800,000 Mann betragen solle. — Der Bericht über den Nationaldank für Lamartine ist von E. Ollivier im Ausschusse erstattet worden. Was den Gesetzentwurf betrifft, so hat die Majorität dem Dichter, der bald 80 Jahre alt ist, keine lebensläͤngliche Pension anbieten mögen; durch Erhöhung des Kapitals will die Kommission Lamartine jedoch ein genügendes Renteneinkom⸗ men verschaffen. Lamartine soll eine Jahresrente von 25,000 Fr. erhalten, wofür das Kapital nach seinem Tode bezahlt wird.
Spanien. Madrid, 12. April. Die »Gaceta« bringt ein Königliches Dekret, durch welches fünf Richter des Ober⸗ Tribunals, welche als Senatoren für den Antrag bezüglich auf den Marschall Serrano gestimmt hatten, ihres Amtes entsetzt werden. 2 Herr Gonzalez Bravo hat den Deputirten der Opposition geantwortet, das gegenwärtige Repressiv⸗System der Regierung würde so lange beibehalten werden, als die Parteien in ihrer 8 revolutionairen Haltung verharren würden. 1“
Italien. Florenz. Im Senate hat, wie die⸗»Kölnisch Zeitung« meldet, der Staatsanwalt in einem langen Requisi⸗
torium am 10. April die Amtsentsetzung Persano’s beantragt. 8 Griechenland.
Athen, 6. April. (Wiener Z8go) Im Auftrage der Nationalversammlung erließ die provisorische Regierung in Creta ein Cirkular, welches den cretischen Tür⸗ ken Religions⸗ und Besitzfreiheit, so wie gänzliche Gleichstellung mit den Christen zusichert. — Der Justizminister und der Mi⸗ nister des Auswärtigen sollen aus dem Kabinette scheiden. — Der König begiebt sich Ende April zu der Ausstellung nach Paris, dann nach London, v. en und Petersburg. — Die Anleihe⸗Verhandlungen in Paris sind gescheitert und wur⸗ den in Holland angeknüpft. — Für den Grenzdienst werden vier neue Bataillone organisirt.
Türkei. Konstantinopel, 6. April. Die Pforte rich⸗ tete eine Note an das griechische Ministerium, verlangend, daß die Ursachen des Konfliktes an der Grenze beseitigt werden. Die türkischen Truppen würden im Nothfalle die Räuber über die Grenze verfolgen. — Nach Volo und Prevesa sind Truppen abgegangen. Unter den Drusen des Libanon und in Damascus herrscht Aufregung. 1 1 8
— Aus Konstantinopel, 11. April, wird telegraphisch gemeldet: »Heute fand großer Ministerrath statt, in welchem der Sultan sich bereit erklärte, seine Civilliste beschränken zu lassen. Das Gesetz, welches den Rajahs das Recht zu- spricht, Grundbesitz zu erwerben, wird demnächst publizirt wer⸗ den. Das griechische Blatt »Armonia« ist wegen fortgesetzter Feindseligkeit gegen die Pforte auf drei Monate unterdrückt worden.«
Numänien. Bukarest, 12. April. (Wien. Ztg.) Der Senat hat das Gesetz bezüglich der Verlegung des Cassations⸗ hofes von Bukarest nach Jassy abgelehnt. Die Ka mmer hat das Münzgesetz und das Gesetz über Aushebung von 6000 Re⸗ kruten angenommen. 8
Nach dem Pariser »Moniteur« vom 13. April hat die rumänische Regierung soeben ein Dekret über die Organisation der nationalen Donau⸗Flotille veröffentlicht. Dieselbe wird einen Ober⸗Befehlshaber und 200 Offiziere und Unteroffiziere verschiedener Grade enthalten. — Man benachrichtigt den „Mo⸗ niteur« gleichzeitig, daß die Abgeordnetenkammer von Rumänien mit einer Mehrheit von 30 Stimmen einer englischen Com⸗ pagnie den Bau einer Eisenbahn zwischen Giurgewo und Bu⸗ 1 karest bewilligt hat.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 9. April Der Constitutionsauss chuß des schwedischen Reichstags hat sein Gutachten über den privaten Vorschlag in Betreff Zu⸗ lassung fremder Glaubensbekenner zu Staatsämtern abgegeben. Der Ausschuß befürwortet, daß fremde, selbst mosaische Glau⸗ bensbekenner, Zulaß haben sollen zu allen Aemtern, ausge⸗ nommen zu geistlichen und Religionslehrerämtern und nur unter gewissen Bedingungen zu Staatsrathsämtern. Ebenfalls sollen Fleselben zum Reichstage wählbar sein. — Heute Morgen um 7 Uhr verließ Se. Königliche Hoheit der Herzog von Oestergöthland die Hauptstadt mit dem Schnellzuge, um sich nach Paris zu begeben. Die Reiseroute geht üder Stral⸗ sund, Berlin und Cöln.
Dänemark. Kopenhagen, 11. April. In der deutt⸗ gen Sitzung des Folkethings wurde die 2 Bedandlung des freien Kommunalgesetzes in den Landkommmnen vorgenemmen. öeee“
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