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prozessen und den nicht zur Zuständigkeit der Schs e ge⸗ hörigen Strafsachen sind von dem Hof⸗ und Appellationsgerichte in 8 Wiegbaden und dem Ober⸗Appellationsgerichte daselbst die bisher in Homburg in Geltung gewesenen Prozeßvorschriften in Anwendung zu bringen. V. Die Zuständigkeit des Schwurgerichts ist nach dem Landgräflich Pmätzrgelchen Kompetenzgesetze vom 22. März 1859 (Regierungsblatt von 1859 S. 17) zu beurtheilen; dagegen VI. das Verfahren bei Verweisung der Sachen vor das Schwur⸗ gericht, die Verhandlung bei demselben, die Wahl der Geschwore⸗ nen, die Zusammensetzung des Schwurgerichtshofes, so wie die
Zulässigkeit und das Verfahren in Ansehung der Rechtsmittel gegen Ertenntnisse der Anklagekammer und des Schwerthehee hofes nach dem Herzoglich nassauischen Gesetze vom 14. April 1849, betreffend die Einführung des mündlichen und öffent⸗ lichen F mit Schwurgerichten (Verordnungsblatt von 1849, S. 305), zu regeln. VII. In Ansehung des äußeren und inneren Geschaftsgauges, der Disziplin, der Ernennung von Offizial⸗Anwalten, des Armenrechts, der Insinuationen, der Gerichtskosten, so wie der Gebühren der Anwalte finden bei dem Hof⸗ und Appellationsgerichte und dem Ober⸗Appellations⸗ gerichte in Wiesbaden die nach den nassauischen Gesetzen gelten⸗ den Vorschriften Anwendung. VIII. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. J. in Kraft. Hat vor dieser Zeit die Akten⸗
versendung Behufs der Revision in einer Sache an eine Rechts⸗
fakultät bereits stattgefunden, so ist die Entscheidung von der Letzteren abzufassen und demnächst nach den bestehenden Vor⸗ schriften zu verfahren. 1
In den nach Artikel 7 des Homburgischen Gesetzes vom 15. Oktober 1850 (Regierungsblatt Nr. 14 von 1850) bereits vor das Schwurgericht verwiesenen, am 1. Mai d. J. noch nicht abgeurtheilten Sachen entscheidet das Schwurgericht in Wiesbaden. 8
Sie, der Justizminister, werden ermächtigt, die zur Aus⸗ führung dieser Meiner Order erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Berlin, den “
W ilhelm.
Graf zur Lippe. &ι 11 W“ II1I1“ 4* “ 6 An den Justiz⸗Minister. E’
o “ v11114.A“ Ministerium der auswärtigen Angelegenbeiten.
]
Der Kaufmann Friedrich Crawfurd in Grimstad ist
zum Konsular⸗Agenten daselbst bestellt worden. “
Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 13. März 1867, betreffend die mit der Großherzoglich sachsen⸗
weimar eisenachischen und der Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und
gothaischen Regierung getroffene Vereinbarung wegen der defi⸗
nitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen
Vom 16. April 186a1.
Durch die Ministerial⸗Erklärung der Königlich preußischen V
Regierung vom 3. Dezember 1862, der Großherzoglich sachsen⸗ weimar⸗-eisenachischen Regierung vom 21. Oktober 1862, und der Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Regierung vom 10. November 1862 sind die in den Artikeln 15 bis 17 des die “ Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen insoweit provisorisch außer Kraft gesetzt worden, als dieselben die Verwendung der vom 1. Januar 1860 ab von der Thüringischen Eisenbahn er⸗ hobenen Abgabe, sowie der von dem gedachten Zeitpunkte ab er⸗ wachsenen Dividenden von dem aufgesammelten Amortisations⸗ onds zum Zwecke der Amortisation des in dem Unternehmen angelegten Aktienkapitals betreffen. Jede der mitinteressirten Regierungen hatte sich jedoch vorbehalten, auf die Verwendung der aufenden Eisenbahn⸗Abgabe zum Zwecke der Amortisation der Eisenbahnactien nach Maßgabe der Verabredungen des vor⸗ gedachten Staatsvertrages zurückzukommen.
Auf Grund der inzwischen gepflogenen weiteren Verhand⸗ ungen sind die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen⸗ weimar⸗eisenachische und die Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und go⸗ thaische Regierung nunmehr übereingekommen: 1) diejenigen Bestimmungen der Artikel 15. 16. und 17. des die Thüringische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844, welche sich auf die Verwendung der Eisenbahnabgabe und der Dividende der angekauften Actien zum Zwecke der Amortisation der Actien beziehen, definitiv dcg vbe. „ und 2) den bis zum 1. Januar 1860 aufgesammelten Amortisationsfonds aufzulösen und denselben nach Maßgabe des einer jeden der drei Regierun⸗ gen daran zustehenden und in Gemäßheit der Vera
8 1 711
V
in dem Staatsvertrage vom 19. April 1844, so wie der Ueber⸗ einkunft in dem Berliner Schlußprotokolle vom nämlichen Tage nach dem Längenverhältnisse der Bahnstrecken zu berechnenden Antheils unter sich zu vertheilen.
Die Königlich preußische, die Großherzoglich sachsen⸗weimar⸗ eisenachische und die Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaische Regierung sind darüber einverstanden, daß hiernach die Artikel 15, 16 und 17 des die Thüringische Eisenbahn betreffenden Staatsvertrages vom 19. April 1844 insoweit fortdauernde Gültigkeit behalten, als durch dieselben die nachstehend bezeich⸗ neten Bestimmungen getroffen worden sind, nämlich: a) daß außer der Abgabe, welche in Folge der Bestimmungen des für das Königreich Preußen ergangenen Gesetzes vom 30. Mai 1853, die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe be⸗ treffend, von dem Reinertrage der Thüringischen Eisen⸗ bahn erhoben wird, der Gesellschaft keine besonderen Ab⸗ gaben für die in den verschiedenen Gebieten belegenen Bahn⸗ strecken, als Gewerbesteuer, Konzessionsgeld und dergleichen auf⸗ erlegt werden sollen, jedoch vorbehaltlich der Entrichtung der Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden Landesgesetzgebung von der Gesellschaft zu über⸗ nehmen sind; b) daß die Königlich preußische Regierung die Fee der vorgedachten Abgabe übernehmen und diese
bgabe alljährlich an die mitinteressirten Regierungen, nach Maßgabe ihrer Betheiligung, Seitens der Direction der Thürin⸗ gischen Eisenbahngesellschaft abführen lassen wird, in Ansehung welcher Betheiligung die in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen belegenen Strecken der Thüringischen Eisenbahn mit Rücksicht auf die Uebereinkunft in dem Berliner Schlußprotokoll vom 19. April 1844 den in dem Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach belegenen Strecken zugerechnet werden; die über Herzoglich sachsen altenburgisches Gebiet führende Strecke der Weißenfels⸗ Geraer Zweigbahn aber nach dem Staatsvertrage vom 25. No⸗ vember 1857 den in Preußen belegenen Strecken hinzutritt.
Hierüber ist Königlich preußischer Seits vorstehende Mi⸗ nisterial⸗Erklärung in zwei gleichlautenden Exemplaren ausge⸗ fertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselung gegen überein⸗ stimmende Erklärungen des Großherzoglich sachsen⸗weimar⸗eise⸗ nachischen und des Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Staatsministeriums Kraft und Wirksamkeit haben soll.
Berlin, den 13. März 1867.
b — er Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen.
Vorstehende Ministerial⸗Erklärung wird, nachdem sie gegen übereinstimmende Erklärungen des Großherzoglich sachsen * wei⸗ mar⸗eisenachischen Staats⸗Ministeriums und des Herzoglich sachsen⸗coburg⸗ und gothaischen Staats⸗Ministeriums ausge⸗ wechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. “
Berrlin, den 16. April 1867.
Der Minister der auswärtigen An von Thile.
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Ministerium für Handel, Gewerbe und “
. — 1 9 E“ 8 89 “ 8
Das 32. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter „Nr. 6611. die Verordnung wegen Einberufung der beiden
. des Landtages der Monarchie. Vom 18. April 1867; unter
Nr. 6612. den Allerhöchster Erlaß vom 5. November 1866, betreffend die Organisation der Justizpflege in den von dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein abgetretenen Theilen der Provinz Oberhessen, unter
Nr. 6613. die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 13. März 1867, betreffend die mit der Großherzoglich Sachsen⸗Weimar⸗Eisenachischen und der Herzoglich Sachsen⸗ Coburg⸗ und Gothaischen Regierung getroffene T. earxng wegen der desinitiven Auflösung des Amortisationsfonds der Thüringischen henbafone Vom 16. April 1867; unter
Nr. 6614. den Allerhöchster Erlaß vom 18. März 1867, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee von Zörbig über Bitterfeld nach Düben, im Kreise Bitterfeld; und uünter
Nr. 6615. den Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1867, betref⸗ fend die Justiz⸗Organisation in der chemaligen Landgraffs aft
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. r.abs mtz es e im
Sgrgeemn W1“ 1“ 8 8 88 E1“
32,196. 32,762. 34,584. 34,626. 37,552. 38,824. 42,569. 44,581. 45,051. 9 51,836. 55,042. 55,476. 56,895. 57,250. 59,297.
werbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, Cunersdorf bei Wrietzen a. O.
dirende General Posen. „
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
5* 1
Der Oberlehrer Dr. Carl Abicht vom Gymnasium in
feng vom Gymnasium in Marburg sind zu Professoren an er Landesschule Pforta, der Konrektor Dr. Eduard Buch⸗ olz vom Rathsgymnasium in Osnabrück ist unter Verleihung des Prädikats »Professor« zum Oberlehrer am Gymnasium in Erfurt, der ordentliche Lehrer Dr. Hornung vom Domgym⸗ nasium in Magdeburg zum Oberlehrer an der Ritterakademie in Brandenburg und der ordentliche Lehrer Nieländer vom Gymnasium in Landsberg a. W. zum Oberlehrer am Gym⸗ nasium in Krotoschin berufen worden.
Die Berufung des Oberlehrers Dr. Gottfr. Eduard Fischer vom Gymnasium in Prenzlau 2 Prorektor und Oberlehrer am Gymnasium in Guben, des ordentlichen Leh⸗ rers Dr. Adolf Winckler vom Gymnasium in Thorn zum Oberlehrer am Gymnasium in Kolberg und des Schulrektors
hilibert Bobrick in Wollin zum Öberlehrer an der Real⸗ schule in Barmen ist genehmigt worden, desgleichen die Beför⸗ derung der ordentlichen Lehrer Dr. Lilie am Gymnasium in
Jauer und Dr. Meyer an der städtischen Realschule in Königs⸗
berg i. Pr. zu Oberlehrern.
stellt worden.
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Finanz⸗Ministeriumm. Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 135ster
Koniglicher Klassen⸗Lotterie siel 1 Hauptgewinn von 20,000
Thlrn. auf Nr. 30,537, 1 Hauptgewinn von 15,000 Thlrn. auf Nr. 54,700. 3 Hauptgewinne von 10,000 Thlrn. fielen auf Nr. 9610. 33,191 und 68,348. 3 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 3164. 65,426 und 85,549.
40 Gewinne zu 1000 Thlr. auf 3391. 7071. 9560. 9965. 10,910. 12,672. 16,803. 17,727. 21,183. 23,212. 28,240. 30,098. 30,332. 31,664. 42,764. 43,499. 44,505. 46,657. 51,678. 52,465. 52,485. 54,976. 57,865. 63,561. 66,863. 68,264. 69,830. 72,580. 73,344. 75,321. 78,482 85,829. 88,069. 88,559 und 90,158.
58 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 3638. 7767. 8761. 9075. 11,596. 12,372. 12,858. 13,247. 14,105. 18,736. 28,105. 33,602. 34,495. 35,888. 36,875. 40,886. 44,374. 46,572. 46,719. 50,064. 50,820. 53,609. 53,744. 58,834. 63,161. 63,170. 63,938. 64,891. 65,657. 65,837. 66,071. 66,262. 67,078. 67,736. 68,389. 68,885. 69,630. 70,927. 71,020. 71,218. 73,491. 74,080. 79,831. 80,909. 81,434. 81,878. 82,070. 84,095. 84,156. 85,235. 85,971. 86,297. 86,636. 88,469. 88,893. 89,656. 90,894 und 93,404.
68 Gewinne zu 200 Thr. auf Nr. 588. 951. 980. 1545. 1598. 5391. 5718. 6463. 6765. 7461. 9416. 9655. 12,123. 12,367. 13,428. 14,692. 18,057. 18,526. 19,012. 24,226. 28,084. 39,092. 41,173. 49,741. 51,261. 59,316. 60,645. 60,745. 63,727. 64,150. 65,099. 67,161. 68,334. 69,152. 69,955. 71,586. 74,649. 74,981. 76,866. 77,886. 77,992. 82,381. 84,419. 85,240. 86,102. 88,834. 90,913. 91,460. 91,661 und 92,165.
Berlin, den 20. April 1867. 1 “ Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
47,696. 49,249. 49,389.
8
Angekommen: Der Kammerherr und General⸗Inten⸗
dant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, von Cassel.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich XXII. Reuß aältere Linie nach Greiz. Se. Durchlaucht der Fürst Blücher von Wahlstatt nach
b Schlesien.
Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister für Handel, 82 na
Se. Excellenz der General der Infanterie und komman⸗ des V. Armee⸗Corps, von Steinmetz, nach
Berlin, 20. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗
gnädigst geruht: Dem Obersten von Wartenberg, ä la suite des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr.
1 und
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Kr. 1251. 2192. 2709. 1 b lbend⸗Go⸗ 1 und gestern dem Gottesdienst daselbst bei, nachdem beide Königliche Majestäten am Donnerstag das heilige Abend⸗ 59,824. 60,501.
1609 *
Commandeur des b da Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß in herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königliche Hoheit ihm ver
Emden und der ordentliche Lehrer Dr. Gustav Schimmel⸗ liehenen Comt
erzoglich sachsen⸗altenburgischen Infanterie-
1b hurkreuzes des Ordens der Wendischen Krone zu ertheilen.
Genaue Adressirung der Briefe ꝛc. nach Berlin. Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung der in Berlin eingehenden Postsendungen wird den Korrespondenten wiederholt dringend empfohlen, auf den Adressen der Briefe und Begleitbriefe die Wohnung der Adressaten nach Straße, Hausnummer und Lage in den Häusern — ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w. — möglichst genau zu bezeichnen.
Berlin, den 16. April 1867. xiaxin
hes
Der Ober⸗Post⸗Direktor
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Preußen. Berlin, 20. April. Se. Majestät der
“ 8 V König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei, Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Barby ist der
Lehrer Dannehl in Stemmern als ordentlicher Lehrer ange⸗ es IV. 2 Co Alvensleben, und nahmen vom Hausminister, Freiherrn von
empfingen alsdann den General⸗Lieutenant, General⸗Adjutanten und kommandirenden General des IV. Armee⸗Corps, von
Schleinitz, einen kurzen Vortrag entgegen. Heute nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Kriegs⸗
Ministers, des Militair⸗ und Civil⸗Kabinets, des Unter⸗Staats⸗
Secretairs, Wirklichen Geheimen Raths von Thile, und im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten die Meldungen der Herzöge von Ujest und von Ratibor, der General⸗Lieute⸗ nants von Colomier, von Schweinitz, von Bayer, Grafen Dohna, des General⸗Majors von Mertens, der Obersten von Chauvin und Gericke an.
— Ihre Majestät die Königin wohnte am Dienstag und Donnerstag dem liturgischen Abend⸗Gottesdienste im Dom
mahl mit der Königlichen Familie in der Haus⸗Kapelle des Kronprinzlichen Palais empfangen hatten. B — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe
des Vormittags, den 17. d., militairische Meldungen entgegen,
begab sich um 12 Uhr zum Schluß des Reichstages nach dem Königlichen Schlosse und präsidirte von 2 Uhr ab in Höchstsei⸗ nem Palais einer Kommission in Angelegenheiten des Kieler Hafens.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Charfreitag dem Gottesdienst im Dome bei, Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Gottesdienste in der engli⸗ schen Kapelle. Um 5 Uhr dinirten Ihre Majestäten im Kronprinzlichen Palais. Um 28 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften in die Singakademie. 8
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Kiel, 18. April. (W. T. B.) Das Oberpräsidium ver⸗ öffentlicht eine Ministerial⸗Verfügung, in Folge welcher alle nordschleswigschen Wehrpflichtigen, die sich in die dänischen Stammrollen haben aufnehmen lassen, aber nach dem Herzog⸗ thum Schleswig zurückgekehrt sind, um ihren bleibenden Aufent⸗ halt daselbst zu nehmen, ohne Ausnahme ausgewiesen werden sollen, selbst diejenigen, welche ihr Unterthanenverhältniß zu Dänemark wieder lösen und sich der Einstellung in die preu⸗ ßische Armee als unsichere Heerespflichtige nachträglich unter⸗ werfen wollen. “
— (Kiel. Ztg.) Die bei dem hier in Garnison liegenden Bataillon des Magdeburgischen Füsilier⸗Regiments. Nr. 36 am 1. April eingestellten 56 Einjährig⸗Freiwilligen und etwa hun⸗ dert Rekruten haben gestern morgen in der Klosterkirche den Fahneneid geleistet.
Mehrere hundert Schiffsjungen für die Königliche Marine sind in diesen Tagen mit der Bahn hier eingetroffen, auf das Kasernenschiff »Barbarossa« gelegt und eingekleidet.
Verden, 17. April. (N. Hannov. Itg.) Gestern und vorgestern wurde die Inspection des hier garnisonirenden vier⸗ ten westfälischen Kürassier⸗Regiments durch den Generalmajor von der Goltz abgehalten. Die schon früher mitgetheilte bevor⸗ stehende Feier des 150jährigen Bestehens dieses Regiments wird am 1. Mai d. J. stattfinden und, wie verlautet, sich auf die Dauer von drei Tagen erstrecken. Dasselbe ist am 1. Mai 1717 unter dem Könige Friedrich Wilhelm J. gegründet.
Frankfurt a. M., 15. April. (Fr. J) Durch den Groß⸗ herzoglich hessischen Bevollmächtigten in der Bundesliqui⸗
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