1867 / 97 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e0–0–014A4X4“ 8 Artikel 35 der Statuten vorgeschriebene, 14 Tage vor der General⸗Versammlung zu bewirkende Hinterlegung der Actien erfolgt: in Aachen am Sitze der Gesellschaft, Hochstraße Nr. I1, in Paris auf dem Bureau der Gesellschaft, Rue des deux portes St. Jean No. 1, 8 in Cöln beim A. Schaaffhausen'schen Bankverein, 1 in Berlin bei den Herren Mendelssohn u. Co., 5— ʒ in Lüttich bei den Herren Nagelmackers u. Söhne, in Brüssel bei den Herren vFggn Söhne, in Verviers bei den Herren de Lhoneux Frères u. Co. Aachen, den 18. April 1867. Derr General⸗Direktor.

Actien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei.

Die nach Art. 32 unseres Statuts in diesem Jahre abzuhaltende General⸗Versammlung unserer Gesellschaft wird 8 1 Mittwoch, den 29. Mai, Nachmittags 5 Uhr, in unserem Geschäftslokale, in der Spinnerei hier, stattfinden.

Unter Hinweisung auf die Art. 33 und 34 unseres Statuts laden wir zu derselben die Actionaire unserer Gesellschaft mit dem Bemer⸗ ken ein, daß Eintrittskarten spätestens eine Stunde vor der zur Eröff⸗ nung der Versammlung bestimmten Zeit, in dem Büreau der Gesell⸗ schaft in Empfang genommen werden können.

1]) Geschäfts⸗Bericht und Vorlage der Bilanz,

2] Bericht der Rechnungs⸗Revisoren,

3) Wahl von drei Rechnungs⸗Revisoren für das Jahr 1867. Viersen, den 17. April 1867.

Semaattbsüahsmle. Der Verwaltungsrath.

6 Viersener

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8 1169% 114“ Chemische Fabrik „Rhenania“ in Aachen.

Die Unterzeichneten beehren sich die Herren Actionaire zu der in Gemäßheit des Art. 37 Kap. VI. der Statuten, am ee „den 20. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, am Sitzee der Gesellschaft, Wilhelmsstraße Nr. 47/49, stattfindenden ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung einzuladen.

Aachen, den 17. April 1867. r Der Präsident des Verwaltungsrathes, Der General⸗Direktor,

P. J. Püngeler. Hasenelever.

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1649] 8 letien⸗Gesellschaft »Vorwärts« für Flachsspinnerei und Weberei in Bielefeld. Zu der am Sonnabend, den 18. Mai d. J. Mittags

12 Uhr, in dem Lokale der Fabrik »Vorwärtsa stattfindenden ordent⸗ lichen General⸗Versammlung werden die Actionaire der Gesellschaft mit dem Bemerken hierdurch iegefhen daß die nach §. 22 des Sta⸗ tuts zu ertheilenden Eintrittskarten in dem Büreau der Direction in Empfang zu nehmen sind. Bieelefeld, den 18. April 1867. Der Verwaltungsrath.

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2 2 8 9 5 5 .“ 8 n 1“ P5 8 2 8 8 8 29* 7. Tsürni⸗ b Berlin⸗Goͤrlitzer Eisenb schaft.

„Die Actignaire der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn werden in Ge⸗ mäßheit der §§. 1, 13, 30, 31*Nr. 1, 2, 5, 37 seq. des Gesellschafts⸗ Statuts zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung auf

Mittwoch den 22. Mai d. J.,

Mittags 12 Uhr, im Heldschen Saale hierselbst Oberkehle, eingeladen,

um über nachstehende Propositionen zu beschließen. Der Verwal⸗

tungsrath wird ermächtigt,

1) behufs Ausdehnung des Unternehmens den Bau von Zweig⸗

bbahnen hauptsächlich im Anschluß an das Königreich Sachsen,

Erweiterungen der Betriebs⸗Anlagen und Vermehrung der Be⸗ rtriebsmittel zu beschließen und die nöthigen Schritte zur Erlan⸗ gung der Konzession in den beiderseitigen Staatsgebieten zu thun uüund zu dem Ende die erforderlichen Vereinbarungen, auch be⸗ züglich erforderlichen Statutsänderungen mit den betheiligten

4 E treffen zu dürfen §. 1 des Gesellschafts⸗

uts.

2) Zur Ausführung der sub 1 gedachten Maßregeln die nöthigen

Mittel nach seinem besten Ermessen zu beschaffen, zu diesem ZWwecke die erforderlichen Statutenänderungen mit der Königlichen Staatsregierung zu vereinbaren und sich den von der letzteren für die Beschaffung dieser Mittel etwa zu stellenden Bedingungen

u unterwerfen.

3.,) Die Bestimmungen des Gesellschafts⸗Statuts, betreffend die Re⸗ präsentanten und Beamten, sowie den Sitz der Gesellschaft §§. 4 und 39 und folgende nach ihrem Ermessen behufs der Einsetzung

einer mit der Verwaltung der Gesellschafts⸗Angelegenheiten zu

betrauenden Direction abzuändern und die dazu erforderlichen

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Statutsabänderungen mit der Königlichen Staatsregierung zu

vereinbaren.

Mit Bezug auf §§. 33 und 34 des Statuts wir die Gesellschaftskasse sich im Büreau der Gesellschaft, Rdemen befindet. rah

Goerlitz, den 16. April 1867.

Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin⸗Goerlitzer Eisenbahngeselle

[1653] Nrees Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. 11“ Drei und zwanzigste tsbe r. poordentliche General⸗Versammlung der Ber Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Actionaire der S Eisenbahn⸗Gesell werden hierdurch von dem unterzeichneten Ausschuß zur 23sten 1 lichen General⸗Versammlung eingeladen. Dieselbe wird am b

Donnerstag, den 23. Mai cr., Nachmittags 1 stattfinden und zwar gemäß §. 32 des Statuts

. zu Ludwigslust (im Saale des Empfangsgebäudes). Niach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschinn Actionairs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.

Die stimmberechtigten Inhaber von 5 und mehr Actien wen ersucht, zum Behufe ihrer Legitimation in den V bis 20. Mai c. Vormittags von 10 bis 1 Uhr in den Verwalg büreaus auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, sowi Schwerin bei dem Ausschußmitgliede Herrn Regierungsrath Dr. dü-

1) sbe ven ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Acti

eben,

2) die letzteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Einte und Stimm⸗Karte, ohne welche die Theilnahate an der hn Versammlung nicht gestattet werden kann, sowie eine Freit in Empfang zu nehmen.

„Die Freikarte ist indeß nur für die am 23. Mai c. aus Hams beziehungsweise Berlin Morgens um 7 Uhr abgehenden Persc Facge sowie für die von Ludwigslust nach stattgehabter General⸗ ammlung nach Hamburg, beziehungsweise Berlin, gehenden Extra

olgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen: 1) Vornahme der Wahlen für den Ausschuß 1 88 2) die nach §. 36 Nr. 1, 2 und 3 in

jeder ordentlichen Gem - vorzutragenden Etats, hen d.

Bericht Uhluͤse⸗ ichte und Rechnm

3) Abänderung des §. 27 des Statuts über die Dotirung Reservefonds. der gedruckte Geschäftsbericht pro 1866, der auch den Voranschlag das laufende Jahr enthält, kann vom 9. Mai ab in den Verwalt zu Berlin und Hamburg unentgeltlich in Empfang genom erden. Hamburg, den 19. April 1867. Der Ausschuß 88. der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft. v 1111XA“*“ als Vorsitzender desslben.

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11““ 16198

Wearschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft „Der täglich wachsende Verkehrsandrang erfordert eine beden Vermehrung der Betriebsmittel und eine entsprechende Erweitm der Bahnhofsanla en der Warschau⸗Wiener Eisenbahn. aber das Stamm⸗Actien⸗Kapital der Gesellschaft durch Erledigumg konzessionsmäßigen Verpflichtungen verwendet ist, und der Rüj Prioritäts⸗Kapitals für die im Art. XI. der Konzessions⸗Urkunde Gesellschaft zur 86 eines Doppelgeleises auferlegte Verpflicht reservirt bleiben muß, o hat der Verwaltungsrath eine Vergröfen des Gesellschaftsfonds r nothwendig erachtet und erlaubt sic Herren Actionaire der arschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft; Bezug auf die §§. 26. 32. 34 und 36 der Gesellschafts⸗Statute Beschlußnahme hieruͤber

fuͤr den 22. Mai a. c., fruͤh 11 Uhr,

zu einer außerordentlichen General⸗Versammll in dem Bahnhofsgebäude zu Warschau einzuberufen. Diejenigen Herren Actionaire, welche dieser außerordentt General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben ihre Actien! die gleichberechtigten Genußscheine bis spätestens zum 14. Mai: Abends 6 Uhr, bet der Gesellschaftskasse dem Schlesischen Bankverein zu Breslau, den Herren Feig et Pinkus in Berlin, den Herren Lippmann, RNosenthal u. Cy Lns den Herren J. J. Weiller et Söhne in Frankfurt dem Herrn Anton Hölzel in Krakau und 1 EE Bee töl.. et Söhne in Brüͤssell achtung der Bestimmungen der §S§. 31. 36 und 3⁰9. Gesellschafts⸗Statuten niederzulegen. 9 88 4 Den zu deponirenden Actien und Genußscheinen sind zwei Pe lautende Nummerverzeichnisse beizulegen, von denen eins der 0. nent, mit dem Quittungsvermerk versehen, zurückerhält, und Grund desselben die deponirten Actien wieder in Empfang! men kann. Warschau, den 15. April 1867. Der Verwaltugsrath der Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

zu Warschau,

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Wochentagen vonf.

nach §. 42 des Stal

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Das Abonnement Fess. I 1 Thlr.

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1498 für das Vierteljahr.

L1ö“ post⸗Anstatten des In⸗ und Auslandes nehmen Ffr Gerlin die Expedition des gl.

pyreußischen Staats⸗Anzeigers:

ZJZäsger⸗Straße Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nan 8 sächsischen Offizieren und Beamten Orden zu verleihen, und zwar:

Bas Gec a des Rothen Adler⸗Ordens:

dem Staats⸗Minister Freiherrn von Friesen.

Den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse: dem Ober⸗Hof⸗Marschall Freiherrn von Friesen und

General⸗Lieutenant von Schimpff, Kommandanten

der 2. Infanterie⸗Division.

Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: b dem Ober⸗Ceremonienmeister von Gersdorff und

General⸗Major Grafen Lippe, Kommandanten der

1. Reiter⸗Brigade.

Den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

Obersten Krug von Nidda, Commandeur des Garde⸗

Reiter⸗Regiments. 1 Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse: dem Major von Tettau, Commandeur des 14. Bataillons.

Den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Ober⸗Lieutenant von Globig, Adjutanten im 1. Ulanen⸗ Königlichen Stallmeister Zacharias. Den Koͤniglichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Kammerherrn Ihrer Majestät der Königin, von Minck⸗

it, und wit,gin Chef des General⸗

dem

Oberst⸗Lieutenant von Carlowitz,

Stabes, sowie 1 Den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Major von Ein siedel, Bataillons⸗Comman 1 3. Infanterie⸗Regiment Kronprinz. 8

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Regierungs⸗Rath Illing zum Ober⸗Re⸗ gierungs⸗Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗Dirigenten zu er⸗ nennen; 8.

Dem Berg⸗Rath Carl Friedrich August Werlisch zu Clausthal den Charakter als Ober⸗Berg⸗Rath/ und

Dem Geheimen Journalisten, Kanzlei⸗Rath Fehrmann, vom Kriegs⸗Ministerium bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Eharakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

8

Berlin, 23. April.

re Königlichen Hoheiten der Fürst und die Fürstin von 1“ G Fespeunchlenchc der rbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin, Seine boh 29 Fehedris und Ihre Durchlaucht die

Durchl d rin rchlaucht der Prinz ohenzollern⸗Sigmaringen sind

Prinzessin Maria von lern. heute früh hier eingetroffen und im

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Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1867, die des Postwesens in den durch das Gelat 24. Dezember 1866 §. 1. Nr. 1 bis 3 mit der Preußischen

Monarchie vereinigten vormals Bayerschen Landestheilen mit dem in den alten Preußischen Landestheilen.

Da das Postwesen in den durch Gesetz vom 24. Dezember

6 8

Schlosse ab⸗

vom

1866 (Gesetz⸗Camml. S. 876) §. 1 Nr. 1 bis 3 mit der preu⸗

ßischen Monarchie vereinigten vormals bayerschen Landesthei⸗ len auf die preußische Postverwaltung übergegangen ist, so genehmige Ich auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 22. März d. J., daß die Bestimmungen des preußischen internen Portotarifs und Zeitungs⸗Provisions⸗Tarifs auf den Austausch zwischen den alten preußischen Provinzen (denen in dieser Beziehung das vormalige Königreich Hannover und die Herzogthuͤmer Schleswig und Holstein hinzutreten) einerseits und den genannten vormals bayerischen Landestheilen anderer⸗ seits ausgedehnt werden, daß die der preußischen Postverwaltung gesetzlich ertheilte Ermächtigung, über gewisse Gegenstände des Versendungs⸗ und Reiseverkehrs im Wege des Reglements die erforderlichen Vorschriften zu treffen, ferner die dem Chef des preußischen Postwesens zustehende Befugniß in Ansehung des Portofreiheitswesens und die von der preußischen Postverwaltung geübte Befugniß zur Ernennung und Anstellung von Beamten in gleichem Umfange auch in den genannten vormal Landestheilen in Anwendung kommen. Berlin, den 5. April 1867. ö.“]; Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 88 Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg. 8

An das Staats⸗Ministerium.

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Bekanntmachung. 3

Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schweden.

Die Fahrten der preußischen und schwedischen Postdampf⸗ schiffe auf der Linie Stralsund⸗Ystadt, dem kürzesten Seewege zwischen Deutschland und Schweden, werden vom 1. Mai d. J. in beiden Richtungen täglich stattfinden. Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Verhältnissen in

Das Passagiergeld beträgt:t: I. Platz 5 Thaler, II. Platz 3 ½ Thaler, Vordeckplatz 2 Tha⸗ ler preuß.; für Tour⸗ und Retourbillets, 14 Tage gültig, I. Platz 7 ½ Thaler und II. Platz 5 Thaler preuß. 100 Pfund Reisegepäck sind frei. Der Frachttarif beträgt: für sperrige Güter 15 Sgr., für gewöhnliche (Normal⸗) Güter 10 Sgr. und für weniger werthvolle Güter (Produkte ꝛc.) 5 Sgr. pro je 100 Pfund.

Bis zum 10. Mai des Jahres bleibt bezüglich der An⸗ schlüsse von Ystadt auf Stockholm und umgekehrt der gegen⸗ wärtig für die schwedischen Eisenbahnen gültige Winter⸗Fahr⸗ plan in Kraft; vom 11. Mai ab gestaltet sich die Verbindung mit den Eisenbahnzügen in der Richtung nach Schweden:

Abgang aus Berlin um 530 Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 11,59 Nachts, Abgang aus Stralsund mit Tagesanbruch, Ankunft in Ystadt zum Anschluß an den um 12 Uhr Mittags abgehenden Eisenbahnzug, Ankunft in Stockholm am anderen Neo Gothenburg am anderen Mittage;

11“ öffentliche Gumeesenn

u für Ha Gewerbe und Arbeiten.

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