1867 / 106 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Denkschrift zu dem Entwurf einer V

on (§. 4) sind zu den hergebrachten T ““ ““ 8 5 8 8 8 1807 5 8 ; Acle n, dagegen ist die we d si ei ; 8 1“ 11X“ ““ 18 8 ½ 28— en der Unsicherheit d zher 1 5 Feicadaßt he seien 8 9 klassiftzirte Einkommensteuer, so wie lichh dieser Belefchebheit der. Shs Shas 889 höher belegene Land ledig⸗ att der Contribution sogenannte Dematsgelder und in den 2 für das vorhergehende Jahr gewesen, auf 2 Tonnen Hafer und 8 jed Monatsbeträgen fällig und in den ersten acht während gegenwärti ezu das onders werthvoll angesehen wurd Husum und Bredstedt wird die Contribution zum Theil in dem ver⸗ 2 Tonnen Roggen von jedem Geestpfluge und auf 6 Tonnen Hafer von Feaehticleden 2 e einzuzahlen. Jedoch steht es den . ü⸗8 1 äg 1“ umgekehrte Verhältniß stattfindet rältnißmäßig erhöhten Herrengelde mit entrichtet. jedem Marschpfluge. Eine ähnliche Ausschreibung fand im folgenden Jahre nee .Rls Ns Fe bebs Pas für einen längeren Zeitraum bis zum Contributi sind gleichwie die Landdistrikte im Allgemeine ¹ In Hinsicht der adligen und klösterlichen Distrikte ist es oft streitig statt, nur mit dem Unterschiede, daß durch das Patent vom 21. Sep. ganzen Ja hresbetrage im Voraus zu entrichten. ontribution unterworfen und entrichten solche nach soge en der f vob die Pflu ahl lediglich das Bauernfeld oder auch das Hof⸗ tember des gedachten Jahres von dem Großpfluge 2 Tonnen Hafer In Betreff der executivischen Beitreib Fen Steinpflügen, deren Anzahl nach dem Umfange des h sogenannten gewesen, ob di 8 gzah EI g8. S Eee— nd 2 T en L jed 8 8 To Hafer ge⸗ Weiseres dei den bestehenden Pestimmung verbleibt es bis auf gerlichen ö S des Betriebs der bür feld umfasse. Erstere Annahme wird jedoch als die richtige bezeichnet. lief 2Seet 92 schaft he Hafer ge 5 bei den ngen. lch prung gen Konti f v. 8b.““ Soffelder wer sehr verbreitete iefert werden mußten. Au rälaten und Ritterschaft hatten diese afsticla⸗ 8 neu veranlagten Steuern (Gebäudesteuer, Klassen⸗ und sbeint welces eine Stadt ohne Druck ins Felce e hestimmt zu sein 8 se ehenteeasi ale Ie Siger ehmreeee dec a iden Quantitäten zu liefern. Drei Jahre nachher folgte e ähnliche Aus⸗ zur Hebung NSe §. 2 zu 1. 2. 3.) wirklich fortbesta⸗ Pflugsetzung hat im Wesentlichen unveränder Arelebenso wie dem deutschen Adelüberhaupt, zugestandenen Anspruch auf schreibung, zu welcher die Marschen 2 Tonnen Roggen und 4 Tonnen sin SSS der bisherigen Steuergesetzgebung derselben en, bis im Laufe des 17ten Jahrhunderts eine Revifte Befreiung von allen Abgaben, die nicht aus dem Heerbann abzuleiten waren. Hafer vom Pfluge liefern. Hier geschieht der speziellen Befreiungen vbene e §. 1 dieser Verordnung aufgehobenen oder nach §. 4 n vorgenommen und durch die sogenannte renovir Usion In dieser Beziehung sei speziell hinsichtlich der Contribution in Be⸗⸗ Erwähnung, die der König einigen Distrikten ertheilt habe. Auch ermäßigten Steuern unverändert fortzuentrichten, vorbehaltli des⸗Matrikel vom 26. Mai 1652 zum Abschluß gebr irte Lan⸗ I k men, daß von dem Adel der Roßdienst geleistet werden scheint jetzt zuerst die Herrschaft Pinneberg zu dieser Prästation heran⸗ Ausgleichung der für die Zeit nach dem 1. Juli 1867 gezahlten Be⸗ Nach dieser Matrikel enthalten beide Herzpaceter deet wurde. tracht ge demselben verbundenen Kosten und Ausgaben die gezogen zu sein, da sie, was früher nicht geschehen, neben den Herzog⸗ ö v den von da ab zu entrichtenden neuen Steuern. Die Absicht dieser Revision ging jedoch nicht dahin 89 Pflüge ne verjenigen Steuern vertreten hätten, welche von den Bauern⸗ thümern Schleswig und Holstein und deren inkorporirten Landen aus⸗ beni n. detresh der Verjä run der directen Steuern kom⸗ voscnzege Ausgleichung der Pflugzahl vorzunchmen, san⸗ fäldern zun Landfolge und Heeresfahrt hätien entrichtet werden müssen. Fenanne 9 1g Jagr. 1720 wurden Geest⸗ und e . Bestimmungen des Gesetzes v 1““ rn ollte nur einzelnen Beschwerd h 1 son⸗ 11““] Sn ““ In Marschpflüge einander gleich gestellt und die letzteren lieferten ebenfalls (Gesetz⸗Sammlung Seite 140) nebst den a vom 18. Juni 1810 mäaßige Belastung abgeholfen und e Füln zber nverhältm. Die Lübschen Güter bezahlen ferner keine Contrihution, dagegen 2 Tonnen Roggen und 2 asnem Hafer Hersbafer aber fans ergänzenden und abändernden Bestimmungen genden herabgesetzt werden, von Fnet 1.“ dersenigen Ge. aber zufolge der Resolution vom 12. September eine bestimmte mit Geld (1 Rthlr. für die Tonne) bezahlt. öö“ 8n. Steuern, welche vor Bubiiratteh ben gegen⸗ verloren gegangen oder werthlos geworden war CCT1ö1A“ Nn i an r ratsstne. Hen dübschen gcaar 1902 Da der nordische Krieg durch denzFriedensburger Frieden vom wärtigen Verordnung entrichte ind A““ jeser Zeit 3 . örfern ist d rag der S ,22. Januar 18 d—. . nsburger Frieden 8 wegen Steuern aus gieserr chea⸗ worden sind, so wie Nachforderungen un . dieser Zeit hat eine allgemeine Regulirung der Pflu die Zusage gemacht, daß ihnen an ordentlicher Contributiön mit Rück⸗ 3. Juli 1720 beendigt war, fand nur noch eine Kornausschreibung bis zum 1. Juli 1868 1an 88 6 8 Verlust des Anspruchs, E“ der Größe und der Bonität der Ländereien a0 sicht auf das Vermögen einer jeden Dorfschaft nicht mehr, als unterm 17. Seßzenther desselben Jahres 2.5. Es war die letzte allge⸗ dücrdien un Zeit 1“ dieser Verordnung vorhandenen Die Fonnbuien a 8 t.e stattgefunden böchlen⸗ 8 8 en von angeren adligen ütelnnnserkes, sperden jedin den, zwelche veigs. das⸗ Heicesigrung ꝛdie Nacheheile Sen Steuer⸗Rückstände beginnt die im §. 8 des gedachten Gesetzes festgese ligt. Der Ertrag derse eeeeh, at de ndtagen bewil⸗ flug abzuhaltenden ord b 1 it de -alliefer si vierjährige Verjährungsfrist mit 8— 1. Jcrnag 1868, sehes Gegensatz zu 1A111“ va ftts h der Landeskasse im (ese⸗ Kammerschreiben 5sl Apeh 18N . ; ö F 8 n Angelegenheiten der Veranlagung und Handhabung die Einkünfte aus igentlichen 8 8 Füth ih in welche hauptsächlich Die Städte Altona und Glückstadt sind nicht zu einer Sers,s den vielen Chikanen zu befreien, die ihnen wegen der Maaße gemacht de 1 85 en Steuern findet der Rechtsweg nur insoweit statt, als dies Gefällen der Amtsdistrikte flossen. Von jgütern und den stehenden Pflugzahl angesetzt, vermuthlich weil dieselben erst im 17. Jahrhundert wurden, sollte das Korn nicht in natura geliefert, sondern von jedem allgemeinen Grundsätzen der preußischen Gesetgebung zu⸗ ten die Landesherren nicht nur die dosten T““ soll gegründet sind, ihnen e 8* Pfluge 6 Thaler bezahlt werden. M g ist. shaltung, sondern au v“ rer Hof⸗ und Haus. kam hinzu, daß diese Stadt, gleichwie ie Herrschaft Pinneberg, vo 8 . 8 W“ üh Ste §. 16. Mit dem 1. Juli 1867 treten alle, die bisherigen direkten tribution sollte dug E bestreiten, die Con⸗ welcher sie bis zur Verleihung des städtischen Privilegiums im Faore nicht weh El2n efencn Secee heas.n schleswigsholsteinischen Ge etze und Verordnungen, Bei der Erhebung und 11“ werden. 1664 einen Theil bildete, und . 11.“ der König liche ngunbfchafte 6 b vF 5 8 he d estimmungen der gegenwärtigen Verordnu 1 Ständen eine EE1“ g der letzteren stand den Schaumburger Antheil gehörte, der zwar schon im Jahre 16⸗ den in 2 hen L chaft 1 g⸗ stehen oder mit denselben ni gegenwärtigen Verordnung entgegen⸗ F weine gewisse Kontrole zu. Die Größe des hewilligten E“ EEE 11ö1u1“ ürst iel, in thümern Schleswig und Holstein und deren inkorporirten Landen, icht zu vereinigen sind, außer Kraf Betrages richtete sich regelmäßig un röße des bewilligten dem übrigen Theile der Herzogthümer regierenden Fürsten zufiel, ir R. . 8 H Fe. aa4 §. 17. Der Finanz⸗Minister i nigen sind, außer Kraft. 1n] ich regelmäßig nach dem jedesmaligen Bedürfmi „obirte Landes I. icht mit aufge en ist. Später wie auch der Herrschaft Pinneberg. Diese Veränderung war eine z⸗Minister ist mit der Ausfül dieser NV und variirte daher in erhebliche smaligen Bedürfniß die renovirte Landesmatrikel jedoch nicht mit aufgenommen st. Spẽů E“ 89 1 dhgexg ordnung beauftragt und hat die zur Ausführr hrung dieser Ver⸗ 1,8 n erheblichem Maße. Als di de S,n’ der HZerr Ri z zur Pflugzahl und nothwendige Folge der Wiederherstellung der Herzoglichen und gemein⸗ 1 g bea⸗ 8 ie Ausführ 1“ denen Landesherre 1“ 9 Als die unter den verschie⸗ zwar eine Ansetzung der Herrschaft Pinneberg zur Pflugzah ö“ 219 2 9 lchen Anm eisungen zu In zur Ausführung derselben erforder⸗ gebss egenen Sreiescr ten a. . lfte des 17ten Jeh ““ d Grafschcft Ranzau, welche schaftlichen Regeegang vn Jee ag gsgteede megin 87 bu2 88 e9 rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi 3 hinderten, gkeiten die Berufung des Landtages zeitweise ver viens 1eelcine von dem Herzogthum Holstein völlig abge⸗ die schleswigg 8ne. e“ 1 Fr„ 1 IE 9, De. G itweise ver⸗ von 1649 bis 1726 eine von dem Herzogthum Holstein völlig abge 3 219 8 158 beigedrucktem König lichen Facnec chsteigenhändigen Unterschrift und Ber 111“ durch cicren trennte Reichsgrafschaft bildete, bis dufö die Gegenwart contributions⸗ der ö Feeethtsästeeran 1 1cgcens he 7. UÜSepes⸗ 8 egeben Berlin, den 28. April 1867 v111““ 88 en. geschah dies schon seit 1660 wieder frei geblieben 1 Seitdem hat die Kornlieferung beziehungsweise die Abgeltung de . 2 8 holt in einzelnen Fällen, bleibend hah dies. schon seit 1060 wieder⸗ frei geblieben. solben in E 8.575. l,Fmde 1S. . 18 skript vom 28. ““ bleibend aber zuerst durch Königliches R⸗ Den Großherzoglich oldenburgischen Fideikommißgütern ist durch selben in Gelde mit mehr oder weniger Abänderungen stattgefunden Februar 1690. Durch letztere 8 t, 88 Sherzogtee. Lischen S Mehrere Distrikte haben von Zeit zu Zeit mit der Regierun 8 8 Wilhelm. Contribution auf den Gütern und dhe. vhide verfügt, daß die Vertrag vom 1. Dezember 1843 Freiheit von allen dirckten Steuern ecaen dn Ng 8 1u Feanbn; eieossen ni Auf dgrsol 89 Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. ö“ 8 tage mit einem bestimmten Betrage sir egeteat e rrechten Can. =—, und Abgaben, mithir auch von de⸗ Fehetrietceöh e e. Vereinbarung 1 dem Amt Steinburg bozieht sich eine Rammer⸗Re⸗ v. Roon. Gr. v. Itenplit. v. M. üb Irhr. v. d. Heydt. Föttrichten sei. Dieser Landtag der letzte, EE11“ in Die Köge semnießen gegfen Entrichtung der ihnen auferlegten Land⸗ solution vom 10. März 1722. Aehnliche Vereinbarungen kommen . . S 8 er. Gr. zur Lippe. 88 im Jahre 1711 abgehalten, und fand bhier 16““ oder Demathgelder Freiheit von der Contribution und von den nach vor in Ansehung Eiderstedts, der Wieding⸗Harde, der Inseln Föhr - 8 zu Eulenburg. 8 nung, daß in Zukunft die Contribution mit der R die Anord. der Pflugzahl zu repartirenden Abgaben, mithin namentlich auch von und Sylt und der Landschaft Fehmarn. . 1 den Beträgen fortlaufend zu entrichten sei, „Regel nach feststehen. den unten erwähnten Magazinkorn⸗ und Fouragegeldern, was für 8 * g88 ; J I ec das üe d zu entrichten sei, Bestätigung. Koog besonders durch den demselben ertheilten Octroy fest⸗. In den älteren Patenten wird die Kornlieferung nicht In Betreff der Höhe der Contribution im Allgemeinen gilt als Iee 8 6 1 eigentlich als eine ordentliche charakterisirt, sondern scheint über⸗ eile beider Herzog 8 leiche Freiheit genießen meistentheils die Dienstländereien haupt nur eine temporaire Last gewesen zu sein. Einfül 54 254 der 3, 8 8 1 t 9 1 4 „; 55., 4 225 8 Dg⸗ S ine g ei he Frei er 8 1 eße e e ; 9 8 . 5 1 8 3 di * 4 a⸗Lief . he 9 9 f Rung der preußischen Gesetzgebung in Betreff der dirckten Steuer theile mit Ausnahme der Holsteinische 1 allzeit Königlichen An. der Prediger, Küster und Schullehrer und die den Kirchen gehörigen Mit 8b ordinairen Magazin ve een. vente. - in dem Gebiete der Herzogthümer Schleswig und Holstesnenern 108 Mk. (43,½2 Thlr. preuß.), in letz hen Marschen dieses Antheils der in ihrem Besitze früher gewesenen Ländereien. Im Amte Haders⸗ Roggen und 1 Tonne Hafer vom Pfluge beträgt, ist jetzt eine Liefe⸗ 8 . ig und Holstein. aus den Gütern und Kls 9,), in letzteren 144 Mk. (57,6 Thlr. preuß.) nce 8 Sre ich wiese Freiheit auf viele Besitzungen einzelner Hospi⸗ rung von Fourage verbunden, nämlich 2 Fuder Heu und 2 Fuder Die in den Herzogthümern Schleswig und Holstei in Schleswig 84 Mt 108 Mk. (43/ ½2 Thlr. preuß.) 8 en erstrec 11“ 1 8 Stroh von jedem Marschpfluge und 1 Fuder Heu und 1 ½ Fuder d Holstein bestehenden 1 1 .(33/6 Thlr. preuß.) jährl 1 3 täler und Stiftungen. Stroh von jedem Geestpfluge, das Fuder Heu zu 600 Pfd. und das lah 1 ge, 12 w

direkten Steuern und st b Ie nd te . 2 Bren j 1 6 Ifl 92 ich Al 2 , . ; 65 5

nach zum Theil einer EETö“ gehören ihrem Ursprunge von Pfluge zu entrichten sind. ) an Contribution Auch gewisse Dienstländereien der Civilbeamten, mancherlei Fuder Stroh zu 480 Pfd.

Ki 8 25 8 2 1 . hle . Sätze j je smaätor 4 8 A; 862 For z0 4 eoj j 9 8 eU⸗ 1 · 6 83 7 7

beit an. Mit der Umgestaltung der füras ücliegenden Vergangen⸗ e Sätze sind jedoch später vielfach abgeändert word und Inststellen, ferner die Hufenländereien in den Dorfschaften 9 Erst durch das Patent vom 3. Oktober 1763 wird die Fourage⸗

Steigen der Bedürfni ltung der sozialen Verhältnisse und d In mehreren Aemter L 8.. en. und Alt⸗Büdelsdorf, nicht minder die ehemaligen Vorwerke in den „e nt pom 3. Orr.

Steigen der Bedürfnisse des Staats sind d Ie. Wüm ünglich . ern und Landschaften ist die Abgabe der und I.h esHgeh⸗ I mntonserej 8 Lieferung mit dem Magazinkorn in Verbindung gesetzt und hat solcher⸗ 8 zösind den alten Abgaben nach und sprünglich zu denselben geh die Aebgate der un. landesherrlichen Distrikten sind contributionsfrei. Hierher gehören gestalt bis jetzt fortgedauert. Beide Prästationen sind jedoch, um

nach neuere hinzugetre 22 8 bri eeßss 8 3 sje hinzugetreten, jedoch ohne daß zu einer Beseiti 72 Mk., 9 u“ brig geesenen Ländereien eine gleiche: zellenweise S eräuße Grund⸗ 3 Ok ersteren oder zu einer durchgreifenden, den rhe gh einer Beseitigung der Mk., 90 Mk. oder 108 Mk. und Verschiedenheiten ko gleiche: auch die ganz oder parzellenweise vom Staate veräußerten Grund⸗ Wie es in dem Patente vom 3. Oktober heißt die Unterthanen von

hältnissen entsprechen ;I derten öffentlichen Ver⸗ bezüglich der von anderen Amts⸗ e9. n kommen nur vor ücke, Schlozgründe oder dem Staate noch gehörige, in Zeit⸗ oder ve 8 2 iden U dung Fen schen Ver⸗ irk sne 1 deren Amts⸗ oder Güter⸗ n stücke, Schloßgründe oder den S. WEE168 den F 1 deren mit der Natural⸗Lieferung verknüpften Be⸗ wesens geschr dfoch ae g0 V h.e. ceeeng des Steuer⸗ Bezirk später hinzugelegten Theile. * Güter-Distrikten dem alten Erbpacht ausgethane Ländereien, welche gegen Erlegung J o1“ wohl 1eee güs . in 22b ein⸗ wärtig noch eine große Zahl von Steuern und 9 ommen, daß gegen⸗ 8 Innerhalb anderer Distrikte dagegen variirt der Betr Recognitionen, Kanons⸗ oder Zeit⸗ und Erbpachtsgelder auf kt rund gebracht, sondern mit Geld nach den gangbaren Preisen bezahlt besteht, welche in bunkem E1111“ ü steuerartigen Abgaben den einzelnen Besitzungen zu entrichtenden Contrib er Betrag der von der Veräußerungsbedingungen oder besonderen Versicherungsakte bon See eigenthum haftend, die Steucrtraf, ls vorsugsweise auf dem Grund⸗ von Angabe eines Durchschnittsbetrages derselbe bution so sehr, daß der Contribution und meistentheils auch von den Magazinkorn⸗ und Die Befreiung der Grafschaft Ranzau, der plönischen, großfürst⸗ ) 2 2 7 - o 9 8 88 Z1a3 9rO 8 X . Fol[dor „r 8 8 8 und den heutigen Verhältnissen in keiner Berenesehr ungleich belastet die Rede sein kann. rages derselben pro Pflug kaum Fouragegeldern befreit sind. 1 lichen 8nd efreinas den chen Düstrtte Fon der SeNettt hen Magmin⸗ Die bestehenden direkten Steuern, soweit di pricht. Wie diese Verschiedenheiten in der Besteuer Die Nordhälfte der Insel. Romös ist von pflugzähligen Abgaben und Fouragelieferung erklärt sich daraus, daß die Prästation schon in steuern im Sinne der altländischen Geseßgebn dieselben als Staats⸗ nicht aus der früheren Zugehörigkeit vin soweit sie sich befreit und einzelnen Stellen in den Aemtern Flensburg und Hütten Gebrauch gekommen, ehe die erwähnten Distrikte unter einseitige gende: A. die unter der Benennung EEhaebg ss Dhekae sehen⸗ sind fol⸗ oder anderen Landestheil erklären einen und einem Hofe in Eiderstädt steht privilegienmäßig Königliche Landeshoheit kamen, und der einmal bestehende Zustand ist 2 4 7 estehe 7 ehr s 0 Fpo⸗ 8 2 u“ 8 2 1 S 8 8 * 111“ 8 E1“ und Fouragegelder Ende Pflug⸗ etwa mit Hülfe der noch in 8 98 b b eec en. andint chnerrnim Ein eskezen nteberan Sögene hat „D. die Haussteuer, E. die Gewerbe⸗Recognitionsaelden nd⸗ e eren Archiv⸗Akte 1“* 8 ; tions zzink F Theilnahme an den allgemeinen Staatslasten mit herangezogen hat. b 25 1— 3 be⸗Reco I1““ 6uX“ en würde darüber ,SDAhrs 8. 8 1 wvar snor die azinkorn⸗ und Fou⸗ Thei nahme ‚de gen 8 rang 1 ha g eun gasecnes⸗ G. die Nangsteuer, endlich EE11“ die gestellt werden können. 1I1I rag 8 eidis Peyartitionenom for die —wgücen dieselben überhaupt Unstreitig ist die ordentliche Magazin⸗ und Fouragelieferung, für die ats und Rechnungen unter den sogenannten ste edene in den Jedenfalls geht aus dem Vorste gegelder in denjenigen ““ velche jedoch Verpflegung des stehenden Heeres bestimmt gewesen und hätte aus gewiesenen Steue sogenannten stehenden Gefälle ungleich die eines s dem Vorstehenden zur Genüge her zur Erhebung kommen, bildet die ordentliche Pflugzahl, welche jedoch d 3 Sss.; 1 ; sene euern und steuerartigen Abgaben. n nach⸗ ng eich die einzelnen Distrikte der Herzogthü e I“ hervor, wie in Betreff einer Anzahl dieser Distrikte durch spezielle landesherrliche diesem Grunde ebenso, wie die Besoldung des Heeres eine allgemeine seel Was zunächst A. die unter der Benennung Contributi stein durch die Contribution belastet warden e. ehh.ncd ol⸗ Verordnungen modifizirt ist. Jene Gelder stellen sich in den pflich- Landeslast sein und nicht auf einzelnen besonderen Distrikten ruhen sollen. stehende Pflugzahlsäbgabe anbelangt, so ist dieselbe ö be⸗ G Noch anders liegen die Verhältnisse in nee de⸗ tigen Distrikten mithin als eine Zusatzsteuer zur Contribution dar. Aus den früheren Verordnungen und in den jetzt erscheinenden Rensfeld mn diesem Namen in den Plörn mats gschef und Plönischen Antheils. In n Fantdöfftrdes 1g- Die erste bekannte Verordnung über diese Abgabe datirt vom jährlichen ““ Fe cbige ae ist 1.1a; 3 d und Rethwisch vorkommenden besonder 1 s8 Großfürstlichen Antheils mit Ansünkbn, Lanbodistrikten des vor⸗ 8 . 7227& darin besti d. Todee ch das ge⸗ wenig, wie in der Landesverfassung überhaupt, ein Rechtsgrund dafür Ursprungs, welch nenden besonderen Abgaben lokalen dithmarschen ist nämlige ntheils mit Ausnahme der Landschaft Norder⸗ 15. September 1687. Es ist darin bestimmt, daß, da durch das ge⸗ 9 14“] misch nr schs anscheinend mit der eigentlichen Contribution ver⸗ ieg harishetzas Brpuein e x Hälfte des vorigen Heist eesher wöhnliche Magazinkorn, näͤmlich Höchn 8 V1 5 nicht Räggert 82 Fecedegaft ö n Mhe Sr v 1 1 Contributi Setzung der Abgaben vorz es⸗ vom Pfluge, den Festungen und Garnisonen der Bedarf nich gesicher 1 LAn ““ e9,I8eegr.. 1 X (Heachae. eigentliche Contribution ist die einzige ältere 8 Benh . enden (Domin al.) Gefällen der - werden von allen erchanen auch Prälaten und Rittersch Ffetkonber 1111““ der. ie P,se seh ö 58 gemeine Grundsteuer, deren Repartitions Eö1 3 rige auerstellen unter Regulirul L1 der erwähnten Kornlieferung zugleich ein Quartal der Contribution usschr g geschieht, seithero hinzugezogen« ordinaire Pflugzahl bilde partitionsnorm die sogenannte böhung der Ge gulirung, beziehungsweise Er⸗ er erwähnten Kornlieferung zugleich ein eier ut. ne der »„welche bisher dazu Beitrag geleistet haben«, also mit Aus 41. ildet. Bei der schon in den ältesten Lunte selbe ist i esammtsumme derselben z : ö icipe ei engen sei. In dem Contributions⸗Patent vom odere e che bisher dazu ag geleistet haben« also mit Aus ag Ansetung der Ländereien zur sgen ine ö“ Zeiten e g 8 89 meisten d als Prästandune vorfen * 7 1 geaeencer aes heißt ies 88 die ausgeschriebene Fernschazung dünsen sdie 88 Lga fagrlsheie engh lan⸗ angeigen es ce nes Sren⸗ nals urbare Land in Anschl 8s 5c rde lediglich das Bordesholm, Cismar, Kiel, Neumü hes ezeichnet, so in . rsstati ist hier enbar aus zu folgen, daß die Freiheit der päter unter Königliche Hoheit der und Seen aschlag gebracht, auf Haiden, Möör G rend die C Asmar, Kiel, Neumünster, Reinbeck und Tritt bis weiter continuiren solle. Die Prästation ist hier offen Hens Fhas 8 SeF. H S9⸗ aber keine Rücksicht ge Haiden, Mööre, Wäl⸗ d die Contribution in Tre 5 Trittau, wäh⸗ t ; .5ie Creaszeite erbe ete gekommenen Distrikte von jener Natural⸗Lieferung ebenfalls nur eine —. . 8 enon 8 b remsbütte er de FAager⸗ 9 - er e dur die Kriegszeiten herbeigeführte Teic. 1 1“ Ir-Llefe Zeit, als diese Ansetzung Rünsich 9 fae hat. Land war zu der Kronshagen unter der Erbpacht 1“ s. een Erbbuchsgefällen in Lach 1 ö 28eran Unterihakten ohne Rügnagme faktische ist, d. h. daß sie nicht auf Privilegien und Gesetzen beruht, so daß die Pflugzahl meistens nur a vermessen, Aehnliche Setzungen haben auch in ei ein dürfte. getra 8G 8 b sondern nur dadurch entstanden ist, daß die Regierung die Magazin⸗ Schätzung, beziehungsweise nach Aussaat und einer ungefähren maligen Herzogthums Schleswi auch in einzelnen Theilen des ehe⸗ getragesr. zaenden Nachrichten in den Jahren korn⸗ und Fouragelieferung nicht von ihnen verlangt hat. den konnte. Wo Ver ussaat und Ertrag festgestellt wer⸗ Hütten und in hleswig stattgefunden, beispielsw ise im Ungeachtet nun nach den vorliegenden Nachrichten in den Jahren ““ ““ u Ans u“ auch nur eh, ae erfolgt waren, hatten dieselben auf 8 8 im Osteramt Hadersleben Ietee un Amnte 1693 und 1700 die Magazinlieferung von den Aemtern und Land⸗ ich * Berechnung bdch 88 alljährlich ““ Preise für die 1 . Ge igkeit jede 8. . üIT“ 2 88 1b Izmehn it einer Ge ent⸗ icht in natura 1 Korn⸗ Liefer erf bei der Bestimmung der Päuigteit jedenfalls keinen Anspruch. Die F. 8 der Hüttener Harde, im Amte Norburg (mit Ausn schaften stattgefunden hat, oder vielmehr mit einer Geldsumme ent Grund der sts sschaffen 9 Fourage⸗Lieferung erfolgt trache ge ogene Boeht des ugzahl wenigstens zum Theil mit in Be⸗ Bsteran gleichen Namens) und in den 21 gesetzte des richtet ist, so existirt dennoch vor dem Jahre 1713 keine weitere darauf il 8 18 ämmtlichen Städten des Landes mitgetheilten geändert, wie dies z. B. bei den Me hat sich selbstverständlich durchaus 1 Hadersleben wird an Stelle der Z“ des bezügliche Verordnung. Bei dem Ausbruche des damaligen Krieges Mpe. ichen Prei nachweisungen. 8 e 4 bL‚en arschen hervortritt, in denen früher sti d der Magazinkorn⸗ und Fouragegelder ein ein ion, Landgilde wurden aber nunmehr solche Kornausschreibungen gewöhnlich. Eine Daß übrigens auch innerhalb der pflichtigen Distrikte mehrfache 1 stimmter sogenannter gesetzter Kanon gezahlt. Auf beeövFia be⸗ Verordnung vom 27. Oktober 1714 bestimmt die Lieferung, wie sie Befreiungen von der Magazinkorn⸗ und Fouragelieferung bestehen, ist. 8 9 2 Uf Pellworm werden 8 8 8 1“