1867 / 106 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sein pflegt, als der Winterviehstand, überdies bei den in Schleswig⸗ Holstein obwaltenden Verhältnissen das fette Vieh im Herbst nach Eng⸗ land ausgeführt und dafür im Frühjahr mageres Vieh aus Jütland eingeführt wird. 8

Bei dem Mangel einer genauen Vermessung können auch die auf den Flächeninhalt des Landes bezüglichen Angaben nicht ganz zuverlässig sein, jedoch mag der hierin begründete Fehler innerhalb verhältnißmäßig enger Grenzen verbleiben, da die vorhandenen Ge⸗ neral⸗Karten eine annähernd zutreffende, planimetrische Berechnung des Flächeninhalts gestatten dürften. Was die Ausdehnung der verschiedenen Kulturarten anbelangt, so wird nachgewiesen:

Zu⸗

Zolstei s Holstein. sammen.

Schleswig. V

Prozenten der Antheil der einzelnen Kultur⸗ artenam Hundert der Gesammt⸗ fläche, und zwar:

a) des Ackerlandes zu b) der Wiesen und des Gras⸗ landes zu c) des Holzlandes z 9 des unbebauten zusammen 100,0

Diese Zahlen mögen das gegenseitige Verhältniß der verschiedenen Benutzungsarten zu einander im Großen und Ganzen richtig dar⸗ stellen, wie daraus erhellt, daß für solche Kreise der älteren Provinzen des preußischen Staats, welche nach ihren Gesammtverhältnissen mit den Herzogthümern gleichgestellt werden können, sich ähnliche Prozent⸗ zahlen ergeben.

Unter Festhaltung des oben aufgeführten Gesammtflächeninhalts der Herzogthümer von 312,3 Quadratmeilen = 6,735,070 preußische Morgen berechnet sich der wirkliche Flächeninhalt der einzelnen Be⸗ nutzungsarten nach Maßgabe der gedachten Prozentzahlen wie folgt:

“M in preuß. in Prozenten Morgen. der Gesammtfläche.

1) für das Ackerland zu

2) für die Wiesen und das Garten⸗ land zu..

2 für das Holzland zu

4) für das unbebaute Areal zu. 1,037,201 15,4 zusammen 6/735,070

Von der Fläche des unbebauten Areals mit können nach den aus den älteren Landestheilen des preußischen Staats sich ergebenden Anhalts⸗ punkten etwa 5 Prozent der Gesammtfläche oder auf öffentliche Wege, Flüsse, Bäche, Gebäudeflächen, Hofräume ꝛc. und auf ganz ertragloses Unland u. s. w. gerechnet werden, so daß von obiger Fläche noch. verbleiben, welche der Hauptsache nach aus Haiden und Mooren bestehen. Behufs Gewinnung der weiteren Unterlagen für die Veranschla⸗ gung des muthmaßlichen Ertrages der altländischen direkten Steuern in Schleswig⸗Holstein kommt es nunmehr noch darauf an, diesem Lande solche altpreußische Gebietstheile gegenüber zu stellen, deren Gesammtverhältnisse im Großen und Ganzen auf eine gleiche Steuer⸗ kraft mit Ersterem schließen lassen an Flächenraum ungefähr ein: Quadrat⸗ meilen.

39, 3

fruchtbarem

1,037,201 Morgen

in Prozenten der Gesammtfläche.

.die Marschgegenden.. . die Gegenden mit Lehmboden die Sandgegenden mit den Haiden und Mooren in der Mitte des Landes

138,0

zusammen 312,3

Unter den altpreußischen Gebietstheilen können diesen Distrikten

bezüglich ihrer Steuerkraft annähernd gleichgestellt werden und zwar: Z. 1 Prozenten 1 in Quadratmeil. der Gesam üche. A. den Marschgegenden: die nie⸗ WWö“ dderrheinischen Kreise Mörs, Cleve, Rees und der preußische Niede- rungskreis Marienburg mit B. den Lehmgegenden: die west⸗ fälischen Kreise Hamm und Soest, der ukermärkische Kreis Prenzlau, die pommerschen Kreise Pyritz und Demmin nebst der Stadt Stettin, sowie die vier neuvorpom⸗ merschen Kreise Greifswald, Grim⸗ men, Franzburg und Rügen mit den Sandgegenden; die west⸗ fälischen Kreise Borken, Ahaus und Steinfurt, die altmärkischen Kreise Salzwedel und Osterburg, s. sowie die kurmärkischen Kreise 1“ a; Ostpriegnitz und Ruppin mit ... 146/52 43,2 ‚zusammen 339,41 100,0 Die zu K. 1eegen Kreise enthalten fruchtbaren Marschboden bei umfangreichen Grasländereien, welche eine ausgedehnte Viehzucht

* 8 6“

386,75t

v, Morgen

In Schleswig⸗Holstein nehmen

u 1 87

wesentlich begünstigen, ähnlich wie in den schleswig⸗holstei

Marschen. Die Kreise zu B. haben ähnlich wie die Gükerdisnükirscha Amtsbezirke an der Ostseite Schleswig⸗Holsteins überwiegend sehr ertragsfähigen Lehmboden, dessen Fruchtbarkeit dort wie hier stellen. weise eine ausgezeichnete ist, und die Kreise zu C. enthalten neben umfangreichen Haidestrecken und sumpfigem Graslande mit Torflagern hier und da zugleich einige Striche mit besseren Bodenverhältnissen ebenfalls so, wie der mittlere Theil von Schleswig⸗Holstein. b

Die mit in den Vergleich gezogene Stadt Stettin ist, was die Erwerbsverhältnisse ihrer Bewohner anbetrifft, der Stadt Altona gegenüber zu stellen.

An der Hand der vorliegenden statistischen Nachrichten über die genannten altländischen Kreise ergaben sich in Gegenüberstellung der⸗ selben mit den Herzogthümern Schleswig und Holstein folgende Ver⸗ gleichspunkte. Es beträagtt

en

in den zur Ver⸗ in gleichung ge⸗ Schles. zogenen alt⸗ 1 ländischen wig⸗ Kreisen: Holstein: 1) Der Antheil am Hundert der Gesammt⸗ Bervölkerung: a) für die städtische Bevölkerung b) für die ländliche Bevölkerung

2) die Volkszahl auf der Quadratmeile ..

3) der Viehstand, reduzirt auf Großvieh,

auf der Quadratmeile

4) der Antheil am 100 der Gesammtfläche:

a) für das Ackerland und die Gärten.. „% bb.) für die Wiesen, Weiden, Wasserstücke und Oedländereien oe) für die Holzungen d) für die Wege, Bäche, die Hofräume ꝛc. 8 das Unland ꝛc. % 4/,4 5,0

„Auch diese Gegenüberstellung läßt einen ausreichenden Grad von Gleichartigkeit in den Gesammt⸗Verhältnissen der beiderseitigen Landes⸗ theile nicht verkennen. Zwar sind die altländischen Kreise dichter be⸗ völkert, als Schleswig⸗Holstein, beim Viehstande tritt aber das um⸗ gekehrte Verhältniß ein. Und wenngleich letzterer wiederum noch er⸗ heblicher zu Gunsten Schleswig⸗Holsteins als ersteres zu Gunsten der altländischen Kreise ausschlägt, so darf hieraus dennoch nicht auf eine um eben so viel höhere Fruchtbarkeit der Herzogthümer geschlossen werden, vielmehr ergiebt sich daraus nur, daß, wie thatsächlich der

Fall, in letzteren der Betrieb der Landwirthschaft in hervorragendem Maße auf die Verwerthung der Bodenerzeugnisse durch Viehzucht ge⸗ richtet ist. In den Herzogthümern haben endlich die Ackerländereien, in den verglichenen altländischen Kreisen die Holzungen eine verhält⸗ nißmäßig größere Ausdehnung, jedoch auch dieser, übrigens nicht erhebliche Unterschied kommt bei der Art und Weise, wie unten bei Berechnung des muthmaßlichen Steuererträgnisses verfahren, nicht weiter in Betracht,

Sowohl die Herzogthümer einerseits, als die in Vergleichung ge⸗ zogenen altländischen Kreise andererseits sind umfangreich genug, um eine nachtheilige Einwirkung besonderer Einzelheiten auf die zu be⸗ wirkenden Veranschlagungen auszuschließen.

Aluch berechtigt die geographische Lage jener Kreise, indem sie über⸗ wiegend benachbarten Landstrichen angehören und theils unmittelbar wie Schleswig⸗Holstein, an der See, theils nicht fern derselben belegen sind, endlich eine vorzugsweise Ackerbau treibende Bevpölkerung, da⸗ gegen wenig Industrie haben, zu der Voraussetzung, daß durch ihre Auswahl nicht wesentlich fremdartige Verhältnisse in die anzustellen⸗ den Vergleiche hineingetragen werden. In den mehr gedachten alt⸗ ländischen Kreisen beträgt das Aufkommen an direkten Staatssteuern:

27,7

für die Meile

1“

der grund⸗ steuer⸗ pflichtig. Fläche

8 (Gesammt⸗ ung Jahres⸗ Betrag.

941/711

der Ge⸗

sammt⸗ Fläche Thlr. 2,770

Thlr. 3,260

A. Grundsteuer B. Gebäudesteuer: a) in den Städten 39,07 b

b) auf dem platten Lande ..

1 220,409

C. Klassen⸗ und klassifizirte

Einkommensteuer mit Ein⸗

schluß des diese Steuern in

einzelnen Städten ersetzen⸗

den Antheils an der Mahl⸗ und Schlachtsteuer: 8

in den Städten 1 547,461

b) auf dem platten Lande. 637,258

C 1,184,719

D. Gewerbesteuer: a) in den Ortschaften der Abtheilungen I. II. u. III.] 162,187

b) in den Ortschaften der Abtheilung V..... 75,606 J— 237,793 2587,532

1811

Deer bei der Grundsteuer⸗Veranlagung ermittelte Reinertrag stellt sich im Durchschnitt jener Kreise sr den Morgen: 8 a) Ackerland und Garten auf 57%% Sgr. p) Wiesen, Weiden, Wasserstücke und Oedland auf 38„½ ) Holzungen auf 8 7.. » UMJ—unter Anwendung der vorstehenden durchschnittlichen Reinertrags⸗ sätze für den Morgen auf die oben ermittelten Flächen der verschiede⸗ nen Benutzungsarten des Grund und Bodens in Schleswig⸗Holstein berechnet sich für Letzteres der gesammte, der altländischen Grundsteuer⸗ Veraedcngg entsprechende Reinertrag der ertragfähigen Liegenschaften folgendermaßen. 8 a) Ackerländereien. 4,317/180 Mrg. zu 57,0 Sgr. = 8,202,642 Thlr. b) Wiesen u. Grasland 963,115 - 9 38,3 8 = 2,129,359 5

15,0 208,787 v

c) Heiden, Moore u. s. w. 700,447 » ch Holzungen 417,574 » 2 8 zusammen 6,398,316 Mrg. zu 49,5 Sgr. =10,540,788 Thlr. Von diesem Reinertrage würde nach dem Prozentsatze von 9,5742344, welcher in den altländischen Provinzen an Grundsteuer vom Rein⸗ ertrage erhoben wird, zu. entrichten sein an Grundsteuer ein Ge⸗ sammtbetrag von jährlich 1,009,200 Thalern. BVei dieser Berechnung sind nur die zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche dienenden Flächen, wie Wege, Eisenbahnen, Flüsse, Bäche u. s. w., ferner die Gebäudeflächen, Hofräume und Hausgärten, so wie das Unland außer Ansatz geblieben, und im Uebrigen ist an⸗ genommen worden, daß alle ertragfähigen Liegenschaften in den Herzog⸗ thümern nach Einführung der altländischen Grundsteuer⸗Verfassung steuerpflichtig sein würden. Die letztere Voraussetzung trifft aber nicht zu, indem die im Eigenthume des Staates befindlichen Grundstücke unbedingt, die Grundstücke der Kirchen, Pfarren, Schulen, milden Stiftungen ꝛc., so weit sie bisher steuerfrei gewesen, von der Grund⸗ steuer frei zu lassen sind. Nur in Ansehung der Staatsforsten liegen Angaben über deren Flächeninhalt vor, und zwar beträgt letzterer für die Herzogthümer Schleswig und Holstein im Ganzen 107,590 preu⸗ ßische Morgen. Bei Anwendung des oben gedachten durchschnittlichen Reinertragssatzes für einen Morgen 8. von 15,° Sgr. auf diese Fläche ergiebt sich für dieselbe ein Gesammtreinertrag von 53/795 Thaler. Es berechnet sich danach die hierfür oben zu viel in Ansatz gekommene Grundsteuer auf den Jahresbetrag von 5,150 Thlr. Der Umfang des sonstigen Eigenthums des Staats ist ganz unerheblich. Die Grundstücke der Kirchen, Pfarren, Schulen, milden Stiftungen u. s. w. unterliegen grundsätzlich der bestehenden Landsteuer und sind daher vielleicht abgesehen von einzelnen Fällen auch künftig grundsteuer⸗ pflichtig. Nach Allem werden somit die künftig steuerfrei zn lassenden Grundstücke muthmaßlich in irgend erheblichem Umfange nicht vorkommen, der oben veranschlagte künftige Gesammt⸗Grundsteuer⸗ betrag von 1,009,200 Thlr. wird daher aus Anlaß derselben nicht weiter als auf »1,000,000 Thlr.« ermäßigt werden dürfen.

Die Gebäude steuer beträgt, wie oben angegeben, in den zur

Vergleichung sezogenen altländischen Kreisen für den Kopf der Be⸗ völkerung a)

wig⸗Holstein berechnet sich für dieses Land der voraussichtliche jährlich Ertrag der Gebäudesteuer a) in den Städten und Flecken zu 264,367 x 11,3 Sgr. b) auf dem platten Lande zu 687,957 3,3 » Im Ganzen zu 952,324 % 5,5 Sgr. =

75,675 175,253 Thir.

Die Klassensteuer nebst der klassifizirten Einkommen⸗

steuer und dem in die Staats⸗Kasse fließenden Antheil an der Mahl⸗

n den Städten 11,3 Sgr., b) auf dem platten Lande 3,3 Sgr., und darnach in Verbindung mit der Volkszahl in Schles⸗

8

99,578 Thlr.,

und Schlachtsteuer in den mehrgedachten altländischen Kreisen

für den Kopf der Bevöl a) in den Städten b) auf dem platten Lande - Unter Anwendung dieser Beträge auf die Volkszahl in Schles⸗

erung:

wig⸗Holstein berechnet sich für Letzteres das muthmaßliche jährliche

Aufkommen an den erwähnten persönlichen Steuern: a) in den Städten und Flecken zu . 264,367 44,4 Sgr. b) auf dem platten Lande zu 687,957 x 25,7 » Im Ganzen zu 952,324 30,9 Sgr. =

389,350

Die Gewerbesteuer beläuft sich ausweislich obiger Angaben in

391,263 Thlr.,

8 8 8.

den zur Vergleichung gezogenen altländischen Kreisen für den Kopf der

Bevöͤlkerung 1 8 a) in den Ortschaften der I., II. und III. Abtheilung auf

b) » IV. Abtheilung auf

2 2,9

Werden diejenigen schleswig⸗holsteinischen Städte und Flecken, deren Einwohnerzahl mehr als 1500 beträgt, als Ortschaften, welche sich für die drei ersten Gewerbesteuer⸗Abtheilungen eignen, angesehen, die übrigen aber nebst den Ortschaften des platten Landes der IV. Ab- theilung zugerechnet, so ergiebt sich für erstere eine Einwohnerzahl von

256,242, für letztere eine Einwohnerzahl von 696,082 und darnach be⸗

rechnet sich der voraussichtliche jährliche Ertrag der Gewerbesteuer für

Schleswig⸗Holstein a) in den Ortschaften der drei ersten Abtheilungen— zu 256,242 14,6 Sgr. b) in den Ortschaften der vierten Abtheilung zu 696,082 ¼ 2 % Sgr. 8 Im Ganzen 952,324 x 6 % Sgr.

vorstehenden Veranschlagung übersichtlich zusammengefaßt, dabei der durchschnittliche Betrag jeder Steuer für die Quadratmeile und für den Kopf der Bevölkerung nachgewiesen, endlich ein Vergleich darübe

beigefügt, wie sich diese Durchschnittssätze sowohl für die zur speziellen

124,704 Thlr.

67,288 Thlr. 191,992 Thlr. In nachstehender Zusammenstellung ist das Gesammtergebniß der

8S

8

Vergleichung gezogenen altländischen Kreise, als auch für die Gesammt b

heit der alten acht Provinzen des Staats gestalten:

Schleswig⸗Holstein.

Gesammtheit der alten

Zur speziellen Vergleichung . acht Provinzen.

gezogenen altländischen Kreise.

Für die DMeile

steuerpflick⸗ Gesammt⸗ tigen Fläche fläche

Thlr. Thlr.

Gesammt⸗ Betrag

Thlr.

Für die Meile

der Gesammt⸗

Für die QMeile

der grund⸗

steuerpflich⸗ tigen Fläche

Thlr.

Für Für den

Kopf

der Gesammt⸗ fläche

Thlr.

der grund⸗ steuerpflich⸗ san tigen Fläche fläche

Thlr. Thlr⸗

Sgr.

Grundsteuer ...... 1000,000 Gebäudesteuer.. .. 175,253 Klassen⸗ u. klassifizirte Ein⸗ kommensteuer, bez. Mahl⸗ und 3 Schlachtsteuer

3400 3200 560

3140 620

4) Gewerbesteuer

2010

680

3260 2770

650

3510

3490 d 770

6,0 700

Ueberhaupt 2327,858 * 7520

8 Hiernach weichen die durchschnittlichen Beträge für den Kopf der Be⸗ völkerung bei der Gebäudesteuer, der Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer und bei der Gewerbesteuer, wie solche für Schleswig⸗ Holstein veranschlagt sind, einerseits und wie sie sich in den zur spe⸗

iellen Vergleichung herangezogenen altländischen Kreisen, so wie für die Gesammtheit der altländischen Provinzen nach dem bestehenden

Zustande ergeben, andererseits nur unerheblich von einander ab. Nicht unbedeutend ist dagegen die Abweichung zwischen den diesfälligen Beträgen für die Grundsteuer von den Liegenschaften, indem bei letz⸗ terer der für den Kopf der Bevölkerung,

a) in Schleswig⸗Holstein zu ... . 1

8) in speziell verglichenen altländischen Kreisen zu.. 25/³

c) im Gesammtumfange der älteren acht Provinzen zu 159. berechnet ist. Das hierin sich aussprechende Verhältniß wird jedoch vollkommen begründet, theils durch die größere Dichtigkeit der Be⸗

völkerung in den Landestheilen zu b. (3290 Einwohner auf der Qua⸗ V

dratmeile) und c. (3800) gegenüber Schleswig⸗Holstein (3050), in Folge dessen sch zu b. 8es niedrigerer Durchschnittssatz berechnet;

theils dadurch, daß Schleswig⸗Holstein hinsichtlich der Ertragfähigkeit seines Bodens und der sonstigen hierbei in

Betracht kommenden Ver⸗

hältnisse vor der Gesammtheit der älteren acht Provinzen entschiede und eihenic waaimctise ist. Für die Quadratmeile der steuerpflichtigen

Fläche ist für Schleswig⸗Holstein ein Grundsteuerbetrag von 3400

Thalern veranschlagt, waͤhrend die diesfällige Verhältnißzahl für West⸗ falen und die Rheinprovinz zusammen genommen 3440 Thlr.; also

8970

735 7870 8992 s 55,0

*

V ungefähr ebensoviel beträgt, und auch dieses Verhältniß wird den

thatsächlichen Zustand richtig erfassen. Ueberhaupt kann sonach das Gesammtergebniß der vorstehenden Veranschlagung im Großen und

Ganzen als richtig angesehen werden.

Da nach obigem Anschlage die Einführung der altländischen di⸗ rekten Steuern in Schleswig⸗Holstein voraussichtlich

betrag Thaler 2,347,858

1,882,543

einen Ertrag von... 2 8 liefern wird, die bestehenden Steuern aber sich nur auf 1 belaufen, so steht nominell bei den direkten Steuern eine Erhöhung von 465,315 oder 24,7 Prozent

1490 8 gewärtigen. Ve

gen und Abgaben wegfällig werden, mithin auf jene Erhöhung der direkten Steuern in Anrechnung gebracht werden müssen. Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, vielmehr

Allein in Wirklichkeit erreicht die Erhöhung bei

item nicht diesen Betrag. Denn es bestehen in den Herzogthümern neben den eigentlichen direkten Steuern noch mancherlei Leistungen und Abgaben für besondere Zwecke, deren Kosten, wie weiter unten noch näher dargethan wird, künftig ebenso wie in den altländischen Provinzen aus der Staatskasse zu bestreiten sind, so daß jene Leistun⸗