1867 / 109 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hegesn. Subhastationen, Aufgebote, 5 orladungen u. persgle 1“ 1 Nachdem sich eine Ueberschuldung des Vermögens des Kaufmanns Friedrich Bollmann von hier ergeben hat, werden sänumtliche Gläubiger desselben behufs Anmeldung ihrer Forderungen, zum Güteversuch, ee Abwendung des förmlichen Konkurses, und zur definitiven ahl eines Kurators, bei dem Rechtsnachtheil, daß die nicht erschei⸗ nenden Chirographar⸗Gläubiger als dem Beschlusse der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger A.ꝓ werden erachtet werden, auf den 6. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, als Kontumazirstunde, I in das Lokal des unterzeichneten Gerichts hierdurch vorgeladen. 1.“ Schuldnern des ꝛc. Bollmann wird eröffnet, daß sie Zahlungen in rechtsgültiger Weise nur an den vorläufig bestellten Kurator, Privat⸗ Secretair Gustav Dedolph dahier, leisten können. Cassel, den 25. April 1867. Königliches Stadtgericht. v“ ““ v. Wolff.

1“

Abtheilung I.

8 1“ 1“ 1u 11“ 88 achdem wider den Kaufmann Simon Lion dahier der förmliche Konkurs erkannt worden ist, wird Termin auf 8 Dienstag, den 4. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt, in welchem die sämmtlichen Gläubiger des genann Cridars, sie mögen sich bereits gemeldet haben oder nicht, ihre For⸗ derungen unter Vorlage der darüber sprechenden Beweisstücke bei Strafe der Ausschließung von der Masse, anzumelden und dem Con⸗ keases er. cnee auszuführen haben. n diesem Termine haben sich die Gläubiger zugleich über die ese.ga veaedstees sn widrigenfalls der vorläufig 1 o estellte Administrator Fröhlich beibehalten wird. Fulda, am 30. April 1867. b 8 KRgzhigliches JustizamttJ.

F

K61 r 1z San 8 er auf den 12. September d. J. in der nothwendi en Sub⸗ hastationssache des Gutes Hohenhagen ange Licitatic vird hiermit aufgehoben. . henhag gesetzte Lieitationstermin öslin, den I. Mai 1867. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachun g 8 in Sachen 9

des Senators Dr. Friedrich Pfeiffer zu Bremen, Imploranten,

8 6 gegen die Erben des zu Cassel vast sheseh Fräufrins Philippine Schlarbaum, Imploraten, UAeberschreibung einer hypothekarischen Forderun 8 7 Snpegsghe jat vorgefele „Ausweislich der in das Gen. Währsch. und Hyp. Protokoll Wehrda eingetragenen und in den Original⸗ Nas enaden 1 ten Schuld⸗ und Pfandverschreibungen vom 14. Juli 1821 und 24. März 1838 schulden der Müller Heinrich Müller und Ehefrau Katharina geb. Metz zu Wehrda dem Fräulein Philippine Schlar⸗ baum zu Cassel = Sechstausend Fünfhundert ünfundzwanzig Gul⸗ den = 3889 Thlr. Darlehn, verzinslich zu 4 ½ Prozent. 88 Nach Anschlagsvertrag vom 13. Oktober 1846 haben Heinrich une Märgarfiha⸗ geb. Schneider zu Wehrda die eten Immo h ibansnneh J ilien erworben und die obige Schuld . ie Gläubigerin sei nach der vorgelegten pfarramtlichen B i⸗ nigung am 17. Oktober 1852 ledigen Standes szetsesigiche 1 den in der überreichten Erbvertheilungs⸗-Urkunde vom 2. Juni 1853 aufgeführten Personen, ohne dieses bescheinigen zu können, gesetzlich beerbt worden, welche Erben die hier in Rede stehende Darlehnsforde⸗ rung ihrer Miterbin Wittwe des Geheimen Ober⸗Finanzrathes Christian Pfeiffer, geborne Schlarbaum, zu Cassel gusweislich dieser Urkunde unter 1 ung abgetreten haben.

Lestere sei ausweislich der vorgelegten pfarramtlichen Bescheini⸗ gung von ihren beiden Kindern, der Ehefrau des veierarescheint Susette Pfeiffer gesetzlich beerbt, welche ihrer Schwester und deren Ehemann ihre Rechte auf die hier in Rede stehende Forderung durch die veeccges atrende vom 31. ees 1864 11S; habe.

orant war ausweislich des Kurfürstlich hessischen Staats⸗ handbuchs Assessor an dem Sbergerichter Krinna Lellschen gahls, als er mit seiner genannten Ehefrau nach der vorgelegten Bescheinigung 84 18. September 1842 Uraut wurde, und trat mit diefer in die nn ve Zütergemeinschaft. Er hat zufolge des ihm en Rechte §. 7 1. dn⸗ 18 chts mit Beziehung auf §. 7 des Gesetzes vom ie Imploraten über seine gegen diese aufgestellte Behau tun beren⸗ libellirten Sbligccnufg Ddieselben werden daher öffentli 1— si 8 11 1 her öffentlich aufgefordert Teeploratton innerhalb vier Monaten, sesgeferde 8,S a :te . Fehtenace d0 ee grghitta 8 lo Uhr, Cont. Stunde, unter an d Nac snachth Verfägundest südni es und Ausschlusses zu erklären. brett bekannt gemacht werden. Marburg, am 30. April 1867.

1““ 18

Verkäufe, Verpachtungen,

11847 Submissionen L

Bekanntmachung. geschafft werden: shas

selben sollen 5⸗ 600 engl. Maaß lang sein von ½ Zoll Stärke bestehen.

theil, Untertheil und Schmierdeckel bestehend.

Die genaueren Lieferungs⸗Bedingungen und Anfragen bezogen werden.

Offerten auf diese Materialien

Mittags 11 Uhr,

werden bis

wart der erschienenen Offerenten geöffnet und verlesen. 1g. Hannover, den 2. Mai 1867. Königlich Preußische Eisenbahn⸗Material⸗Kommission.

v. Sehlen. 8

Verschiedene Bekanntmachungen. EEEEEEEETEEE1A11“A“ Molkenheilanstalt u

Schlangenbad

eröffnet. Die Badeverwaltung. Asgh eahn

physikats⸗Stelle für den Kreis Worbis mit

7

Gesuche, belegt mit den nöthigen Befähi ü

. . mit den ähigungs⸗ und Führungs⸗Zeua⸗

nissen, binnen sechs Wochen an uns einzureichen. 18 n9s.S 8 Erfurt, den 2. Mai 1867.

8

ve. . 1 1 Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

vmF

Sächsisch⸗Thüringische Actien⸗Gesellschaft fuͤr Braumn. b Klachen entverzhung veH 8 2. Die diesjährige ordentliche General⸗Verf jo⸗ naire ist v 8 uns auf ch Versammlung unserer Actio⸗ ontag, den 27. Mai c. Vorm. 10 im Saale des Hotels zum Kronprinzen hierselbst 8 Gegenstände der Verhandlung werden seininn: 9 Erstattung des Geschäftsberichts pro 186860, 5 Feattung Revisionsberichts pro 1865, ahl dreier Repisoren zur Prüfung der Rechnung pro 1866 4) Wahl zweier Mitglieder des Verwaltu 1 statutgemäß ausscheidenden Herren Rotrasges an Seelje der FKaufmann Franz Pfaffe hier und— aIn 8. lüm ler hier. inarszug auf die Zutritts⸗Berechtigung, Stimmfähigkeit und den Legitimationspunkt verweisen wir auf die 9 G 27 Gescülsgafis Slalune f die Vorschriften der §§. 26 und ie Eintrittskarten sind innerhalb der le ten drei T . General⸗Versammlung auf unserem Geschaftsbbten hierselosg⸗ Beutder straße Nr. 16, in Empfang zu nehmen, woselbst auch vom 15. Mai c ab der Geschäftsbericht pro 1866 ausgegeben wird. 1 Halle a. S., den 4. Mai 1867. 1 Der Verwaltungsrath. b Ki 7 8

zu Essen. Vornkittaz 11 Uhr,

Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft bs Zu der am Freitag, den 81 Par 28 5

im Hotel Schmidt hierselbst stattfindenden ordentli neral⸗Versammlung beehren wir uns, die Zerren Feilsaatt⸗

unserer Gesellschaft mit dem ergebensten Bemerken en

folgende Gegensäͤnde zur Verhanblung 6“ de j es Verwaltungsrathes „Revi 2 3% qBeschlußfassung über die Vertheilung des Rei 3 Wahl der neuen Nechnungs⸗Nevisions⸗Konmesgeinnes pro 1866,

4) Neuwahl des Verwaltungsrathes. 86 Essen, den 1. Mai 1867. Der Verwaltungsrath.

8

Monats⸗Uebersicht Hätt. der ““

8

1

8

1F

8

Hannoverschen B pro April 18577.

1) Ka i.Vörrath 6 1

a) Geprägtes Geld 8 T

b) Hannoversche Stadtscheine, Röte 1a 1e1788 5 der Preußischen Bant ꝛc h“

2 Wechsel⸗Bestände 1 88 3,082,390

Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand. 958/171

4) Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher⸗

heiten und Diverse.. a

1) Eingezogenes Actien⸗Kapitan.⸗ Thlr. 5,420,000

2,266,050

2) Banknoten im Umlau E11““ 8 Zepegten gappanen elr Feninfan 478,839 4) K in laufenden Rechnun 5 Hannover, den 30. April Punngen 1 Se.

. Die Direction.

Königliches Justizamt I.

ANeumann. Wertheimer. 111111q“

Für den Bau von 60 Stück Personenwagen 4. Klasse sollen an⸗

40 Stück Tragfedern aus bestem Tiegelgußstahl gefertigt, die⸗ und aus 8 Bläͤttern

2) 240 Stück Achsbüchsen aus bestem grauen Gußeisen, aus Ober⸗

die Zeichnungen zu

den Federn können von unterzeichneter Kommission auf portofreie zum 14. Mai,

3 Ahr, versiegelt und mit der Aufschrift »Offert 6 Federn und Achsbüchsen« versehen erbeten und 1 Zeit 1 Hheneat 1

wird für die bevorstehende Saison, wie alljährlich, in der Mitte Mais

Die mit einem Gcehalte von 200 Thlr.

⸗Stelle 1 mit dem Wohnsitze in der Stadt Worbis, ist durch Versetzung ihres bisherigen SSeeaö; Geeignete Bewerber um diese Stelle werden daher veranlaßt, ihre

8

4

88 85 2n. 2 8 . ‚a1mw. Königlich

fur das Vierteljahr. 8

Alue post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung an, Fär Gerlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. (h;wischen d. Friedrichs⸗ u. Kanonierstr.)

Berlin, Dienstag, den 7. Mai, Abens

11“]

EE“

1“ 7u35

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kammerherrn Ewald von Kleist auf Wendisch⸗

Tychow im Kreise Schlawe den Rothen Adler⸗Orden dritter

Johanniter⸗Kreuz, dem Fürstlich Geheimen Rath Wilhelm Hof⸗ mann zu Braunfels im Kreise Wetzlar den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schhleife, dem Bürgermeister Eberhard, dem Stadt⸗Baumeister Eydt und dem Königlich Großherzoglichen Hauptmann und Kom⸗ mandanten der Gendarmerie Crespin, sämmtlich zu Luxem⸗ burg, so wie dem Kommerzien⸗Rath Johann Peter Fremerey zu Eupen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Feldwebel⸗Sergeanten Roeßler und dem Feldwebel⸗Unteroffizier Doering der Schloß⸗Garde⸗Com⸗ pagnie und dem Maurermeister Feilhauer zu Neisse den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Förster Rade⸗ macher zu Wolfshagen im Kreise Schlawe das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Sergeanten Schroeder vom Garde⸗ Festungs⸗Artillerie⸗Regiment und dem Schiffer Baltha sar Molberg zu Unkel im Kreise Neuwied die Rettungsmedaille am Bande zu verleilhehen. 11““

Les 1“ 1ue““

Se. Mafestät der Koöntg halben chstihren früheren Gesandten am Kurfürstlich hessischen Hofe, General⸗ Lieutenant z. D. von Roeder, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eid⸗ genossenschaft zu ernennen geruht. 82

Klasse mit dem Solms⸗Braunfels'schen

Fün ctaa.Aben.

Privilegium wegen Ausgabe von 4,000,000. Thalern Prioritäts⸗ DObligationen der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft. Vom 24. April 1867.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von Seiten der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr zur Beschaffung der Mittel für die Fortführung und Vollendung der Ostpreußischen Südbahn bis Lyck die Ausgabe von Prioritäts⸗Obligationen im Betrage von 4,000,000 Thalern zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. Samml. S. 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen: §. 1. Die auf Höhe von 4,000,000 Thalern zu emittirenden Obli⸗

gationen werden unter der Bezeichnung:

Ddanten der

»Prioritäts⸗Obligationen der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft⸗ nach dem anliegenden Schema A. in Apoints von 500 Thalern und 100 Thalern unter fortlaufenden Nummern und zwar: b

2,500,000 Thaler in Apoints à 500 Thaler unter Nr. 1 bis 5,000,

1,500,000 » » 100 » »„ 5,001 bis 20,000,

stempelfrei ausgefertigt und mit Zinscoupons nach dem Schema B.,

sowie mit einem Talon nach dem Schema C. versehen.

Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium ab⸗ edruckt. Dieselben werden von dem Vorsitzenden und zwei ditgliedern des Verwaltungsrathes und dem Haupt⸗Ren⸗

Gesellschaft unterzeichnet. Die Zinscoupons und Talons werden mit dem Faesimile der Unterschriften des Vorsitzenden und zweier Mitglieder des Verwaltungsrathes und des Haupt⸗Ren⸗

danten versehen.

Die erste Serie der Zins⸗Coupons für zehn Jahre nebst Talon wird den Obligationen beigegeben. Bei Ablauf dieser und jeder

Pelgenben zehnjährigen Periode werden nach vorheriger, öffentlicher

Be

quittirt wird, sofern nicht dagegen von dem J

anntmachung für anderweite zehn Jahre neue Zins⸗Coupons aus⸗ ereicht. Die Ausreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons,

rch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Coupons nichrdesse 6 3 8 nhaber der Obligation

bei dem Verwaltungsrath der Gesellschaft schriftlich Widerspruch er⸗

18 82 8

hoben worden ist.

Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon über⸗

8 haupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung an den

8

Inhaber der Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talo besonders vermerkt. §. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in vatgfsgtrichen Raten am 2. Ja⸗ nuar und 1. Juli jeden Jahres von der Gesellschafts⸗Hauptkasse in Königsberg, sowie von den durch den Verwaltungsrath in öffent⸗ lichen Blättern namhaft zu machenden Banquiers oder Kassen ausgezahlt. Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen, deren Er⸗ hebung innerhalb vier Jahren von den in den betreffen⸗ den Coupons bestimmten Zahlungsterminen an gerechnet, nicht ge⸗ schehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Wös

§. 3. Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Ablauf des ersten Betriebsjahres für die gesammte Bahnstrecke bis Lyck beginnt und alljährlich den Betrag von einem halben Prozent oder 20,000 Thalern unter Zuschlag der durch die ein⸗ gelösten Obligationen ersparten Zinsen umfaßt. Die Amortisation wird durch Ausloosung zum Nennwerth bewirkt.

Die Ausloosung findet jedesmal im Monat April statt und die Auszahlung des Nominalbetrages der hiernach zur Amortisation ge⸗ langenden Prioritäts⸗bligatioglen erfolgt am 1. Juli jeden Jahres.

Die Verloosung geschieht durch zwei von dem Verwaltungsrathe zugezogene vereidete Notare in einem mindestens vierzehn Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet wird.

Der General⸗Versammlung der Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt das Recht porbehalten, sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung *† EDöbhhaaen zu heschleunigen, als auch sämmtliche 27. täts⸗Obligationen durch die sflentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist * kündigen und durch Peihlung des Nenn⸗ werthes einzulösen. In beiden Fällen bedarf es der Fenehmigung des Staates. Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem be⸗ treffenden Eisenhahn⸗Kommissariate alljährlich ein Nachiweis vorgelegt.

§. 4. Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen werden binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §. 3 gedachten Te mins öffentlich bekannt gemacht; die Auszahlung erfolgt an dem im §. 3 dazu bestimmten Tage in Königsberg von der Gesellschafts⸗Haupt⸗ kasse nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben und der zugehörigen nicht fälligen Zins⸗ coupons. Werden die Coupons nicht mit a geliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald die⸗ selben zur Zahlung präsentirt werden. BKW

Die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Priori⸗ täts⸗Obligation erlischt mit dem 1. Juli desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht worden ist. 8 8

Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen werden in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt gemacht.

.5. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jahre von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft behufs Empfang⸗ nahme der Zahlung öffentlich einmal aufgerufen. Gehen sie dessen⸗ ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffent⸗ lichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts⸗Vermögen, was unter Angabe der Num⸗ mern der werthlos gewordenen Obligationen von dem Verwaltungs⸗ rath öffentlich bekannt zu machen ist.

. 6. Rücksichtlich der Mortifizirung angeblich verlorener oder ver⸗ nichteter Obligationen findet der §. 25 der Statuten der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft Anwendung.

Zinscoupons dürfen nicht mortifizirt werden; jedoch soll Dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzei⸗

gung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjäh⸗

rungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ kommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. §. 7. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf die Hoͤhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 5 zahlenden Zinsen Gläubiger der Ostpreußischen Südbahn⸗Gesellschaft, und haben in dieser Eigenschafk an dem Gesellschafts⸗Vermögen ein